Thomas Röwekamp
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Sehr geehrter Herr Prä
sident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich die Begründung des Antrags gekannt hätte, hätte ich vielleicht jemanden anders gebeten, für das ganze Parlament zu Karl Marx und zum So zialismus zu reden.
Das fällt mir jetzt ein bisschen schwer, weil ich mir
sicher bin, dass die eine oder andere These von Karl Marx auch in dieser Runde vielleicht schon einmal früher den einen oder anderen Anhänger gehabt haben könnte.
Ich will mich deshalb auf den Text des Antrags
konzentrieren und nicht so sehr auf die Begründung. Sehr geehrter Herr Dr. Korol, ich habe mich gefragt, was Sie uns eigentlich mit diesem Antrag sagen, oder in welche Falle Sie uns vielleicht locken wollen.
Es ist theoretisch folgendes Szenario denkbar:
Das Parlament stimmt Ihrem Antrag nicht zu, dann würde sich das Parlament gegen Artikel 4 unseres Grundgesetzes stellen, und das könnte uns zu Be obachtungsobjekten des Landesamtes für Verfas sungsschutz machen.
Das wäre ehrlicherweise eine ziemlich pfiffige Initia tive gewesen. So haben Sie sie aber nicht begründet.
Ich glaube, ich rede für alle, wenn ich sage, dass
wir uns als Parlament insgesamt zu Artikel 4 des Grundgesetzes und der darin verbürgten Glaubens- und Religionsfreiheit bekennen. Im Übrigen will ich sagen, dass dazu eben auch, Herr Dr. Korol, die negative Religionsfreiheit gehört, auch diese steht unter dem Schutz des Grundgesetzes.
Das gilt übrigens – auch da spreche ich hoffentlich
für das gesamte Parlament – nicht nur für Artikel 4 des Grundgesetzes, sondern man kann für meine Fraktion sagen, ich denke, für die anderen auch, wenn ich keinen Widerspruch höre, die ganze Bremi sche Bürgerschaft steht hinter jedem Artikel unseres gemeinsamen Grundgesetzes, ohne dass wir das in jeder Sitzung beschließen, Herr Dr. Korol.
Herr Staatsrat Professor Stauch, Herr Staatsrat
Ehmke reicht das, um aus dem Beobachtungswinkel des Landesamtes für Verfassungsschutz wieder her auszukommen, , oder muss ich noch mehr Bekenntnis zum Grundgesetz geben?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Dr. Schierenbeck, ich hatte die Hoffnung, dass Sie in Ihrem zweiten Redebeitrag ein wenig konkreter werden, was die Zukunft der swb am Standort Bremen betrifft, aber Sie haben sich erwartungsgemäß auch im zweiten Teil eher an der Umsetzung von europäischen Richtlinien und der Bundespolitik abgearbeitet.
Anlass für die Große Anfrage der Koalition – so habe ich es zumindest verstanden – ist nicht so sehr die Frage, wie sich das Klima weltweit verändert und wie wir in Europa und Deutschland darauf reagieren, sondern eher die Frage, wie es nach dem Ablauf wesentlicher Bestimmungen aus dem Zwischenerwerb und den damit getroffenen Konsortialvereinbarungen weitergeht, die im Übrigen, Herr Kottisch, ihren Ursprung nicht im Zwischenerwerb 2009 haben, sondern bereits bei der ersten Anteilsveräußerung, wie ich finde, vom damaligen Senat sehr gut verhandelt worden ist, was die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte Bremen in Zukunft bei der swbGruppe betrifft.
Die sind im Jahr 2009 bei dem Zwischenerwerb – bei dieser gedanklichen Sekunde – noch einmal erneuert und verlängert worden, und ich finde, es hat sich bewährt, was der Senat in der langen Tradition der Entscheidungen im Bezug auf die swb hier an Rechten für Bremen und für Bremerhaven hat aushandeln können. Das zeigt sich insbesondere daran, dass wir von den dort festgelegten Bestimmungen und Ansprüchen Bremens noch nicht einmal im Streit Gebrauch machen mussten. Es hat immer wieder Diskussionen über Verlagerungen und Verschiebungen innerhalb des Konzerns gegeben, aber gemeinsam mit den Betriebsräten der swb-Gruppe ist es
Bremen immer wieder gelungen, diese Fragen nicht im Streit mit der Mutter EWE, sondern im Konsens zu lösen.
Das beweist – das war das, was wir damals im Einvernehmen mit den Mitarbeitervertretungen verhandelt haben –, dass das richtig und weise war, und es hat sich bewährt, das will ich für die CDU-Fraktion an dieser Stelle auch sagen.
Deswegen werben wir dafür, dass wir frühzeitig über die Verlängerung der bis zum Jahr 2019 verabredeten verbindlichen Mitbestimmungsrechte reden. Wir haben ein entsprechendes Gespräch mit den Vertretern des Betriebsrates geführt. Nun haben wir das Jahr 2015 und das Jahr 2019 ist noch ein bisschen hin.
Aber ich werbe auch an dieser Stelle schon dafür, dass wir die Gespräche mit der Mutter EWE und ihren Vertretungsorganen möglichst frühzeitig aufnehmen, um darüber zu reden, dass die swb nicht nur, weil wir es in dem Vertrag befristet bis zum Jahr 2019 stehen haben, sondern auch darüber hinaus verlässliche Verabredungen treffen, die den Unternehmenssitz am Standort Bremen betreffen, die damit auch den steuerlichen Sitz am Standort Bremen betreffen, die eine Beschäftigungsgarantie für die hier beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreffen.
Wir wollen, dass sich der Konzern swb am Standort Bremen auch in Zukunft am Markt in Bremen so gut aufstellt, wie er das bisher bewiesen hat. Das ist unsere Forderung im Zusammenhang mit der Großen Anfrage und der Antwort des Senats.
Sofern wir als CDU-Fraktion dazu einen Beitrag leisten können, an solchen Verabredungen mitzuwirken, wollen wir das gern tun. Ich glaube im Übrigen, Frau Bernhard, dass Ihre Theorie: „Das Beste wäre, wenn der Staat sich noch stärker an diesem Unternehmen beteiligt“, nicht zwangsläufig trägt. Sie haben gesagt: Im Kapitalismus zählen eigentlich nur das Kapital und das Eigentum und deswegen müsse der Staat mehr Eigentum erwerben. Wenn Sie das logisch zu Ende denken, Frau Bernhard, landen Sie aber am Ende nicht im idealen Kapitalismus. Also wenn der Staat alle Unternehmensbeteiligungen kauft und es nur noch den Staat gibt, dann ist das zumindest eine andere Vorstellung von Kapitalismus, die Sie haben, als die, die ich habe. Ich halte das eher für Kommunismus oder Sozialismus.
Wir glauben, dass die swb-Gruppe im Wettbewerb gut aufgestellt ist und dass wir im Vergleich zu anderen Privatisierungsvorhaben in Bremen den guten Weg gegangen sind, uns eben nicht an einen der vier großen deutschen Energiekonzerne zu koppeln, sondern dass wir uns ganz bewusst für einen regiona
len Anbieter entschieden haben. Deswegen brauchen wir das Thema Rekommunalisierung und Rückkauf von Netzen nicht so zu betrachten wie es beispielsweise die Hamburger betrachtet haben. Wir haben in Bremen mit EWE und swb einen regionalen Versorger, wir haben hier regionale Interessen, wir haben ein Unternehmen, das bei uns aufgestellt ist, dass gut kommuniziert mit den Städten Bremen und Bremerhaven über alle Themen, die uns verbindet, von der Energiepolitik bis hin zur Preispolitik und zur Netzpolitik.
Ich finde, es hat sich das Modell bewährt, dass wir auf der einen Seite ein privates Unternehmen haben und auf der anderen Seite auf Augenhöhe über die vereinbarten Konsortialrechte mitreden können, im Aufsichtsrat dabei sind, so stelle ich mir das idealtypisch vor: Ein privatwirtschaftlich organisiertes und operierendes Unternehmen, das in engem Schulterschluss mit demjenigen, der in den beiden Kommunen Bremen und Bremerhaven Verantwortung trägt, zusammenarbeitet, ich finde, so ist es ein Erfolgsmodell. Anderen Modellen, die eine kreditfinanzierte, weitere Rekommunalisierung betreiben, will ich an dieser Stelle für die CDU-Fraktion eine klare Absage erteilen.
Dass in der Antwort des Senats natürlich noch ein bisschen Selbstjubel dabei ist – ich komme mit diesem letzten Punkt auch zum Schluss meines einzigen Redebeitrags! –, habe ich erwartet. Die Wahrheit ist, Sie sind über die Beteiligung einer Netzgesellschaft eine reine Finanzbeteiligung eingegangen – damit ist keinerlei Einfluss auf Preispolitik, Energiemix oder Unternehmensstandort gegeben –, Sie haben dies aus politischer Motivation heraus getan, aber von Nutzen ist es weder für die Beschäftigten der Unternehmensgruppe noch für uns als Staat. Es ist eine reine Finanzbeteiligung, die überhaupt keinen Einfluss auf die Energie- und Preispolitik der swb hat, und insofern haben wir das damals in der Debatte auch schon deutlich gemacht.
Sie haben es auch nur aus finanziellem Interesse gemacht, weil Sie glauben, dass Sie aus der Differenz zwischen Kreditfinanzierung und Unternehmensertrag irgendwelche Finanzierungen bewegen können, aber ein strategisches Interesse ist bei der Beteiligung damals überhaupt nicht vorhanden gewesen. Ich glaube, deswegen werden wir den Weg auch nicht über weitere Beteiligungsmodelle des Staates an der swb-Gruppe gehen müssen.
Ich bin sehr dankbar, dass die Koalition die Anfrage gestellt und die Antwort bekommen hat, weil mir zum Beispiel völlig fremd war, dass trotz des erheblichen Interesses der Beirat, der gebildet werden sollte zwischen der Netzgesellschaft und den beiden Beteili
gungsgesellschaften, bis heute nicht eingerichtet worden ist. Ich bin sehr froh, dass eine Senatsvorlage – seit wann auch immer, Herr Kottisch! – in Vorbereitung ist, vielleicht erst, nachdem Sie die Große Anfrage gestellt und darauf hingewiesen haben, dass dieser Beirat noch immer nicht eingerichtet ist. Wenn er denn kommt, kann er sicherlich ein zusätzliches Instrument dazu sein, im Dialog mit Beschäftigten und Unternehmensleitung zu bleiben.
Ich finde, wir sollten die swb und die Zusammenarbeit mit der swb so fortführen, wie es sich bewährt hat. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die CDU-Fraktion erkläre ich, dass wir die öffentlich, aber auch heute wiedergegebenen Passagen der betroffenen Predigt in keinem Punkt teilen. Sie lassen sich weder aus der Heiligen Schrift herleiten noch wissenschaftlich-theologisch begründen. Sie sind das krude Ergebnis einer Ereiferung eines Pastors einer Kirchengemeinde hier in Bremen und spiegeln weder die Auffassung der Mehrheit der gläubigen Christen noch die Auffassung der CDU-Fraktion wider. Wir distanzieren uns von dem Inhalt dieser Rede!
Ich halte es auch nicht für einen bunten Farbklecks, weil er die Debatte im Umgang mit den Religionen
aus meiner Sicht an keinem einzigen Punkt bereichert, sondern eher erschwert. Er ist kein Beitrag zur Religionsdebatte in Bremen, er ist eher absondernd als versöhnend gemeint und kann deswegen auch nicht als Farbtupfer in einer solchen Parlamentsdebatte bezeichnet werden.
Anders als mein Vorredner glaube ich auch nicht, dass diese verzögerte Entschuldigung des Pastors ernst gemeint gewesen ist.
Meine Damen und Herren, ich finde, eine Entschuldigung sieht anders aus. Sie besteht aus einer inhaltlichen Distanzierung, und die konnte ich zwar unter öffentlichem Druck vernehmen, aber ob sie geglaubt wird, müssen wir jedem selbst überlassen. Ich glaube aber, dass die Bremische Evangelische Kirche, die Präsidentin und der Schriftführer, verantwortungsvoll mit der Diskussion umgegangen sind, und ich möchte mich für die unverzügliche und eindeutige Klarstellung der Bremischen Evangelischen Kirche ganz herzlich bedanken,
weil auch klar geworden ist, dass es sich tatsächlich um eine Einzelmeinung handelt, die von niemandem in der Bremischen Evangelischen Kirche geteilt oder unterstützt wird.
Ich habe mit Interesse die öffentliche Debatte verfolgt, möchte an dieser Stelle aber auch ganz freimütig bekennen, dass es nicht die erste Predigt ist, die eine solche öffentliche Debatte verdient hätte. Ich möchte auch sagen, dass ich in meiner Zugehörigkeit zu meiner Kirche schon die eine oder andere Predigt gehört habe, die, ebenso wie die, die jetzt Gegenstand dieser Debatte ist, einer öffentlichen Diskussion hätte zugeführt werden können. Deswegen bin ich ein bisschen über die Heftigkeit der öffentlichen Reaktion auf diese Predigt eines einzelnen Pastors überrascht, weil dadurch der Eindruck erweckt wird, dass wir in der Bremischen Evangelischen Kirche vielleicht insgesamt ein Problem mit der radikalen Auslegung von biblischen Texten haben. Ich teile diese Auffassung nicht, und ich finde, die öffentliche Aufregung steht in keinem Verhältnis zu dem, was tatsächlich in der Bremischen Evangelischen Kirche stattgefunden hat.
Ich finde auch die eine oder andere Überspitzung als Reaktion auf die Predigt falsch. Sehr geehrte Frau Kollegin Vogt, meine Kriterien an eine Hasspredigt erfüllt das, was Herr Latzel von der Kanzel gesagt hat, nicht.
Ich habe in einer früheren Tätigkeit schon die eine oder andere Übersetzung einer Hasspredigt lesen können, und ich vermute, dass auch der jetzige Innensenator den einen oder anderen Text zur Kenntnis bekommen hat, der zweifelsfrei die Zuerkennung der Eigenschaft einer Hasspredigt erfüllt, Predigten, in denen aus vermeintlich religiösen Überzeugungen zu Antisemitismus, Krieg, Selbstmordattentaten, zum Heiligen Krieg, zum Tod und der Verletzung von Menschen und zur Ausrottung des Christentums aufgerufen wird. Mit einer solchen brandgefährlichen Hasspredigt möchte ich die Ausführungen von Pastor Latzel nicht vergleichen. Bei aller Berechtigung Ihrer Empörung, Frau Vogt, glaube ich, dass dieser Vergleich hinkt. Deswegen werden wir Ihren Antrag als CDUFraktion trotz des Umstands, dass wir die inhaltliche Kritik an den Äußerungen teilen, nicht mittragen.
Ich möchte einen letzten Punkt ansprechen, weil er auch in ihrer Debatte eine gewisse Rolle gespielt hat und auch in der öffentlichen Debatte eine Rolle spielt: Ich finde, es steht der Politik nicht zu, aus Anlass dieser Predigt über die innere Verfasstheit der Bremischen Evangelischen Kirche zu diskutieren.
Die Bremische Evangelische Kirche hat sich diese Verfassung mit einer weitgehenden Freiheit der Gemeinden selbst gegeben. Das ist teilweise anstrengend, insbesondere in solch einer Situation, in der die Kirchenleitung und -führung keine Möglichkeit hat, disziplinarrechtlich gegen eigene Mitarbeiter der Bremischen Evangelischen Kirche vorzugehen.
Ich finde diese basisdemokratische Verfasstheit der Gemeinden innerhalb der Bremischen Evangelischen Kirche jedoch bei aller Schwierigkeit, die Demokratie immer mit sich bringt, richtig. Deswegen möchte ich mich gegen alle Versuche verwahren, diese Predigt zum Anlass zu nehmen, über die innere Verfasstheit der Bremischen Evangelischen Kirche politisch zu diskutieren! Das ist Angelegenheit dieser Kirche, die sich diese Verfassung gegeben hat, und nur wenn die Gemeinden dieser Kirche der Auffassung wären, dass das nicht mehr zeitgemäß sei, dann wäre es zu ändern.
Als Mitglied der Bremischen Evangelischen Kirche kann ich für mich sagen: Ich teile diese Auffassung nicht! Solche Debatten wie diese jetzt muss eine demokratisch verfasste Kirche aushalten, so schwierig das ist. Sie sind wohl der Preis dafür, dass wir eine so weitgehende Autonomie der Gemeinden haben. Ich bleibe aber dabei, ich finde das gut und richtig und erkläre für die CDU-Fraktion, dass wir das auch politisch nicht ändern wollen.
Was bleibt von dieser Debatte um diese einzelne Predigt? Ich finde, die Bremische Evangelische Kir
che ist verantwortungsbewusst mit der Situation umgegangen. Die Sachlage würde sich ändern, wenn das eingeleitete Vorermittlungsverfahren zu strafrechtlichen Erkenntnissen führen würde.
Ich kann nur abschließend meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass diese Predigt natürlich nicht ohne Reaktion bleiben wird. Ich möchte hoffen, die Solidarisierung der Kritik an dieser Predigt führt dazu, dass keiner das Interesse der Bremischen Evangelischen Kirche am interkulturellen Dialog anzweifelt, sie nimmt daran teil und ist auch ein wertvoller Bestandteil dieser religionspolitischen Debatte. Ich möchte auch hoffen, dass die St.-Martini-Gemeinde aus der öffentlichen Kritik an dieser Predigt die notwendigen Konsequenzen zieht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Gemeinde ist am Zug, nicht das Parlament! – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit den geflügelten Worten „gut Ding will Weile haben“ könnte man ja heute einen Schlussstrich unter diese Debatte ziehen, die auf Antrag der CDU-Bürgerschaftsfraktion ja bereits im Jahr 2010 ihren Anfang genommen hat. Damals hatte die CDU-Bürgerschaftsfraktion hier im Parlament beantragt, ein Neuverschuldungsverbot in die Landesverfassung aufzunehmen, damals haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen dies in der ersten Debatte darüber noch aus ganz unterschiedlichen Erwägungen komplett abgelehnt. Zu Beginn dieser Legislaturperiode haben wir mit der Diskussion erneut begonnen, und am Ende steht jetzt
ein Vorschlag zur Änderung der Landesverfassung, der zu 99 Prozent dem ursprünglichen Antrag der CDU-Fraktion entspricht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es wird Sie nicht überraschen, dass wir unserer eigenen Initiative heute selbstverständlich uneingeschränkt unsere Zustimmung erteilen.
Ich finde es auch richtig, dass wir die Bestimmungen, die das Grundgesetz bereits mit der Föderalismuskommission II gefunden hat, auch eins zu eins in unsere Landesverfassung übernehmen, die ursprünglichen Planungen von Rot-Grün, ein Neuverschuldungsverbot zu modifizieren beziehungsweise einzuschränken, haben in den Anhörungen des Ausschusses am Ende keine verfassungsrechtliche Grundlage gefunden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Neuverschuldungsverbot in der Landesverfassung führt aber noch nicht zum tatsächlichen Stopp der Neuverschuldung im Land Bremen. Wer sich die Entwicklung in den letzten fünf Jahren der Debatte angeschaut hat, der wird feststellen, dass das Land Bremen insgesamt 16 Milliarden Euro Schulden hatte, als die CDU-Fraktion das erste Mal das Neuverschuldungsverbot hier im Parlament beantragt hat. Zwischenzeitlich sind 4 Milliarden Euro neue Schulden hinzugekommen,
das heißt, wir haben im Ergebnis eine Neuverschuldung, die über 20 Milliarden Euro liegt.
Bundesweit, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben wir mittlerweile 2 Millionen Millionen Euro Schulden.
Zwei Millionen, damit man sich vorstellen kann, wie viel 2 Billionen wirklich sind! Es sind nämlich 2 Millionen Millionen.
Mit Millionen sind wir ja gewohnt umzugehen, aber meine sehr verehrten Damen und Herren, Billionen
ist auch für mich irgendwie immer noch eine Zahl, die unerreichbar groß erscheint. Also, es sind 2 Billionen, Herr Kollege Pohlmann,
und das sind 2 Millionen Millionen. Das können Sie ja noch einmal nachrechnen, aber nach meiner überschlägigen Berechnung, müsste es stimmen.
Wir haben ein gesamtstaatliches Verschuldungsproblem und, meine sehr verehrten Damen und Herren, Bremen ist eines der Länder, dass das Neuverschuldungsverbot jetzt in die Landesverfassung aufnimmt. Das haben bisher nicht alle Länder getan, aber einige Länder haben es schon getan, und ich habe die Hoffnung und Erwartung, dass andere Länder diesem Beispiel folgen werden. Das Neuverschuldungsverbot ist natürlich zwingend erforderlich, weil der Verschuldungskurs der vergangenen Jahre nicht fortgesetzt werden kann. Die alte verfassungsrechtliche Lösung, die wir in Bremen wie ja auch im Grundgesetz hatten, nämlich die Neuverschuldung auf die Höhe der Investitionen zu begrenzen, hat sich nicht bewährt, im Gegenteil, sie hat zu dieser enormen gesamtstaatlichen Verschuldung geführt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was bedeutet das für unsere künftige Haushaltspolitik? Es ist ja nicht so, dass Bremen in der Vergangenheit nicht auf die Einhaltung von Verpflichtungen geachtet hätte. Wahr ist, die ursprünglich in der Landesverfassung vorgesehene Begrenzung der neuen Schulden auf die Höhe der Investitionen konnten wir in Bremen und Bremerhaven schon seit Jahren nicht mehr einhalten. Deswegen ist es richtig, einen neuen Maßstab zu setzen, und dieser neue Maßstab gilt unmittelbar durch das Grundgesetz ab 1. Januar 2020, aber er gilt eben bis zum 1. Januar 2020 nach Maßgabe der heute zu beschließenden Regelung.
Dass diese Regelung notwendig ist, belegt auch der Haushaltsverlauf und das bisherige Fazit der rot-grünen Konsolidierungsbemühungen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wenn man sich anschaut, wie sich der Haushaltsverlauf in den letzten Jahren entwickelt hat, dann empfiehlt sich der Blick in den Bericht des Stabilitätsrats aus der Sitzung im Dezember 2014 – ich zitiere –: „Der Bitte des Stabilitätsrats um Konkretisierung und Quantifizierung der Entlastungsmaßnahmen ist das Land nur in sehr begrenztem Maße nachgekommen. Das insgesamt ausgewiesene Entlastungsvolumen aller Sanierungsmaßnahmen hat sich unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastungen aus der Besoldungsanpassung gegenüber dem letzten Bericht um
12 Millionen Euro im Jahr 2016 verringert, auch bei einer maßnahmenbezogenen Betrachtung ist also insgesamt keine Verstärkung des Konsolidierungskurses erkennbar.
Angesichts der abgeschwächten Wachstumserwartungen und der unverändert notwendigen Verstärkung des Konsolidierungskurses empfiehlt der Evaluationsausschuss dem Stabilitätsrat, Bremen aufzufordern, bei der Festlegung seines Regierungsprogramms nach der im Mai 2015 anstehenden Bürgerschaftswahl der Haushaltskonsolidierung höchste Priorität einzuräumen.“
Meine Damen und Herren, das ist das Zeugnis für die bisherigen Konsolidierungsbemühungen der rotgrünen Mehrheit in diesem Hause. Die bisher von Ihnen erreichte Haushaltskonsolidierung ist mit unzureichend zu bezeichnen. Sie reicht nicht, um das Neuverschuldungsverbot einzuhalten. Sie reicht nicht, um die Finanzen unseres Landes zu sanieren.
Es zeigt sich auch, dass der mutlose Kurs der rotgrünen Regierung bei der Sanierung unserer Haushalte nicht nur von der CDU kritisiert wird,
sondern, Herr Kollege Dr. Güldner, mittlerweile auch vom Stabilitätsrat. Wir haben es immer für falsch gehalten, den Haushalt des Landes Bremen und seiner beiden Kommunen nur auf Sicht zu fahren, und keine strukturellen Haushaltsentlastungsmaßnahmen zu beschließen. Sie werden ab Mai des Jahres 2015 den Bürgerinnen und Bürgern endlich die Antwort geben müssen, mit welchen Maßnahmen Sie unsere öffentlichen Haushalte sanieren wollen. Sie können sich um diese Frage nicht weiter herumdrücken, und ich fände es richtig, und ich fände es politisch ehrlich, wenn Sie das den Menschen nicht erst nach der Wahl am 10 Mai, sondern bereits vor der Wahl am 10. Mai mitteilen würden.
Zur Sanierung unserer Haushalte wird es deswegen – –.
Herr Dr. Güldner, wenn Sie so viel zu sagen haben, melden Sie sich doch bitte einfach zu Wort, statt ständig dazwischenzureden!
Ich sage die Wahrheit!
Herr Dr. Güldner, stimmt das, was der Stabilitätsrat an unzureichenden Konsolidierungsbemühungen festgestellt hat? Stimmt es, oder stimmt es nicht? Sie haben ein schlechtes Zeugnis bekommen,
und ein normaler Schüler verbessert dann seine Leistungen, aber er verschlechtert sie dann nicht, wie Sie es tun, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Für die Sanierung unserer Haushalte wird es auf zwei große Diskussionen ankommen. Die eine Diskussion wird sein, wie wir mit dem Bund und den anderen Ländern im Zusammenhang mit den Beratungen über die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen unsere Einnahmen auf Dauer sicherstellen werden können. Hier haben wir einen breiten Konsens, wie ich finde, zwischen der Regierung und der Opposition, allerdings mit Ausnahme der LINKEN. Wir sind der Auffassung, dass selbstverständlich auch in den künftigen Bund-Länder-Finanzbeziehungen der besonderen Lage unserer bremischen Haushalte als Haushaltsnotlageland Rechnung getragen werden muss. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, das allein reicht nicht. Über die Einnahmenseite wird sich der bremische Haushalt nicht sanieren lassen. Wir haben ausweislich des am Freitag im Haushaltsund Finanzausschuss verteilten vorläufigen Haushaltsergebnisses für das Jahr 2014 Rekordeinnahmen von fast 4,4 Milliarden Euro. Meine Damen und Herren, nicht die außergewöhnlich hohen Einnahmen, die sogar um 246 Millionen Euro bei den Steuern höher ausfallen als prognostiziert, belasten den Haushalt und führen zu einer Neuverschuldung des letzten Jahres von rund 600 Millionen Euro, sondern unser Problem liegt – wie von der CDU-Fraktion hier im Parlament immer wieder vorgetragen – auf der Ausgabenseite. Meine sehr verehrten Damen und Herren, für die Ausgabenseite haben Sie keine Maßnahmen ergriffen, um den Haushalt zu konsolidieren.
Herr Dr. Güldner schauen Sie sich das Haushaltsportrait des vergangenen Jahres an und Sie werden
feststellen, Sie haben in allen Ausgabearten, bei den Personalaufwendungen, bei den sonstigen konsumtiven Ausgaben,
bei den Sachaufwendungen, bei den Sozialleistungen, auch im vergangen Jahr überall wieder über die Stränge geschlagen, meine Damen und Herren. Das ist Neuverschuldung, aber keine Haushaltskonsolidierung, und deswegen müssen Sie über Ihren eigenen Kurs nachdenken.
Für die CDU-Fraktion steht im Ergebnis fest: Ja, die Einführung des Neuverschuldungsverbots hat lange gedauert, aber wir freuen uns, dass auch die übrigen Fraktionen, mit Ausnahme der LINKEN, dieses gesetzlich notwendige Neuverschuldungsverbot jetzt gemeinsam in der Landesverfassung verankern wollen. Damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind aber die Herausforderungen unseres Landes noch nicht bewältig. Wir brauchen erfolgreiche Verhandlungen bei den Bund-Länder-Finanzbeziehungen.
Wir brauchen weiterhin das, was in der Konsolidierungsvereinbarung mit dem Bund definitiv und verbindlich verabredet ist und von der CDU-Fraktion seit Langem eingefordert wird, nämlich einen ehrlichen Spar- und Konsolidierungskurs für unser Land, aber keine Politik nach Gefälligkeit und Gutsherrenart. Wir brauchen einen Kurswechsel in der bremischen Haushaltspolitik. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Debatte mit der LINKEN kommt mir ein bisschen vor wie in früheren Zeiten nach dem Motto, es gibt gute Schulden und schlechte Schulden. Ich glaube, diese Einteilung ist zwischenzeitlich vollkommen überholt. Es ist überhaupt nicht gut, Schulden zu machen, weil Schulden eben den Nachteil haben, mit Zinsen bedient werden zu müssen und dass sie irgendjemand bezahlen muss, Herr Rupp.
Diese Antwort bleiben Sie immer wieder schuldig: Wer soll die Schulden eigentlich bezahlen, die Sie zu den bestehenden zwei Billionen Euro Schulden noch zusätzlich aufnehmen wollen? Ich möchte nicht, dass künftige Generationen dafür auch noch aufkommen müssen.
Sehr geehrter Herr Tschöpe, ich finde es ehrlicherweise richtig gut, dass Sie sich über die CDU ärgern, weil es eigentlich das Schlimmste wäre, wenn Sie mit uns zufrieden wären. Ich verstehe unseren Job so, dass wir diese Regierung und diese Mehrheit kontrollieren müssen, und zu kontrollieren bedeutet immer Ärger. Wenn Sie uns attestieren, Sie hätten sich über uns geärgert, sage ich für die CDU, dann haben wir alles richtig gemacht.
Ehrlicherweise gestehe ich auch zu, ja, man kann über die Frage streiten, ob das, was wir jetzt in die Landesverfassung hineinschreiben, nicht nur rechtlich, sondern auch politisch inhaltlich notwendig ist. Da haben Sie ein wenig unterschieden und gesagt, das würde unsere Handlungsspielräume in Zukunft einengen, und ob das politisch klug ist, weiß ich nicht.
Ich will an dieser Stelle für die CDU-Fraktion ausdrücklich sagen, ja, wir finden es auch politisch richtig, das Parlament und künftige Parlamente, den Haus
haltsgesetzgeber, und künftige Senate zu binden, das Versprechen einzulösen, künftige Generationen nicht mit neuen Schulden zu belasten.
Ich finde das auch politisch überzeugend und politisch richtig. Das ist für uns in Bremen ein anstrengender Weg, den werden wir auch nicht allein bewältigen können, aber es gibt die große Einsicht, dass auch im Bund und in den Ländern die Bereitschaft besteht, Bremen auf diesem Weg nicht alleinzulassen, sondern zu unterstützen. Das, finde ich, ist das Zeichen dafür, es ist politisch richtig, es geht nur mit der Solidarität anderer. Ich bin froh, dass es diese Solidarität anderer auch unbeschadet der Diskussionen über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen gibt, und ich bin ganz zuversichtlich, dass das, was wir rechtlich jetzt machen, auch politisch notwendig, aber eben auch mit Anstrengungen politisch erreichbar ist, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Damit sind wir bei dem dritten Punkt, den ich kurz ansprechen möchte! Ja, es kann sein, dass Sie der CDU-Fraktion immer wieder vorwerfen, dass unsere Haushaltspolitik nicht Ihren Erwartungen entspricht, aber es ist genauso wie bei meiner Eingangsbemerkung: Es kommt doch gar nicht darauf an, was Sie von unserer Haushaltspolitik halten, sondern es kommt darauf an, was Sie mit ihrer Regierungsmehrheit und mit dem Regierungsauftrag versehene Fraktionen und der Senat eigentlich mit der Ihnen übertragenen Verantwortung machen. Da kann man natürlich sagen, in den letzten vier Jahren hätten wir die 300 Millionen Euro immer bekommen, aber Sie haben zum Beispiel zu den Einwendungen des Stabilitätsrats nicht eine einzige Bemerkung gemacht.
Ich will noch einmal auf den Kernpunkt hinweisen, der Bestandteil der Kritik des Stabilitätsrats der Bundesrepublik Deutschlands ist, der wir Rechenschaft und auch Solidarität schuldig sind: Dieser Stabilitätsrat sagt, das, was Bremen bisher an Eigenanstrengungen erbracht hat, reiche bei Weitem nicht aus, um die Anforderungen des Stabilitätsrats und damit das Erreichen des Ziels der Neuverschuldung zu erreichen.
Natürlich ist es in den ersten vier Jahren immer leichter, den Konsolidierungspfad einzuhalten, weil danach immer anstrengender wird, es muss immer mehr Geld eingespart werden. Deswegen ist es auch richtig, einen Haushalt nicht von Jahr zu Jahr zu steuern, sondern auch mittelfristig im Blick zu halten, und das ist die Kritik des Stabilitätsrats. Ja, wir haben zurzeit historisch hohe Einnahmen, ja, wir haben zurzeit historisch niedrige Zinsen, ja, wir haben dafür einen kleinen Teil im Sicherheitsabstand für Vorsorge gebildet, aber wir haben das Jahr 2014 mit knapp
250 Millionen Euro Mehreinnahmen abgeschlossen und rund 150 Millionen Euro beim Stabilitätsrat als Vorsorge geschaffen, die anderen 100 Millionen sind Risiko, meine Damen und Herren! Wer einen Haushalt so knapp plant und nicht bereit ist, strukturelle Entlastungsmöglichkeiten für den Haushalt zu schaffen, der muss sich Kritik an seiner Haushaltspolitik gefallen lassen. Nichts anderes habe ich für die CDUFraktion getan.
Ich will, Herr Präsident, abschließend nur sagen, wer bezogen auf das Jahr 2014 noch ein strukturelles Defizit in den Haushalten von 600 Millionen Euro hat, der muss sich schon gefallen lassen, dass der Stabilitätsrat und die CDU-Fraktion sagen, es würde vermutlich nicht reichen, einen Konsolidierungsvorschlag, einen strukturellen Sparvorschlag zu überreichen, der bei 33 Projekten nur vier mit finanziellen Folgen unterstützt und im Ergebnis nur dazu führt, dass die Haushalte strukturell, wenn alles läuft, um maximal sechs Millionen Euro entlastet werden. Nein, wir brauchen einen Konsolidierungspfad, meine sehr verehrten Damen und Herren, der den Haushalt strukturell um 600 Millionen Euro entsprechend entlastet.
Diese Antwort haben Sie den Menschen in Bremen und Bremerhaven bis heute nicht gegeben, die sind Sie ihnen schuldig geblieben, und Sie müssten sie ihnen eigentlich als Wahrheit im bevorstehenden Wahlkampf geben, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Sehr geehrter Herr Prä
sident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Debatte nimmt genau den Verlauf, den ich vorhergesagt und auch befürchtet habe. Statt sich auf die Fragen zu konzentrieren, welchen Erfolg die Politik der rot-grünen Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen eigentlich bei der Armutsbe kämpfung hat, führen wir hier eine Debatte darüber, ob die Wirtschaft ihrer Verantwortung gerecht ge worden sei, und es wird der Ruf nach Umverteilung zwischen Arm und Reich laut. Bremen und Bremer haven haben kein Problem mit Reichtum, Bremen und Bremerhaven haben ein Problem mit Armut, darüber möchten wir mit Ihnen debattieren!
Die Eltern reicher Kinder haben kein Problem damit, ihren Kindern einen ihren Begabungen, Leistungen und Fähigkeiten entsprechenden Schulabschluss zu organisieren.
Die Kinder reicher Eltern haben kein Problem
damit, einen Berufsabschluss zu erreichen, die Kin der reicher Eltern haben den Zugang zu dem, was Bildungsgerechtigkeit und Bildungschancen betrifft. Lassen Sie uns darüber reden, wie wir diesen Zugang auch Kindern zukommen lassen können, die eben nicht in bildungsaffinen und reichen Familien auf wachsen, sondern von Armut betroffen sind! Darum muss sich doch die Debatte über den Armutsbericht kümmern, sie soll keinen Sozialneid schüren, sie soll Lösungen für die Kinder bieten, die nicht in den Genuss von gerechten Bildungschancen kommen!
Deswegen ist ehrlicherweise eine Umverteilungs debatte auch überhaupt nicht die richtige Antwort.
Ich will mich auch gar nicht in das Ablenkungs
manöver begeben zu fragen, Herr Möhle, hat die Wirtschaft eigentlich genug Arbeitsplätze zur Ver fügung gestellt? Ich sage: ja! Es hat in den letzten Jahren in Bremen eine Vielzahl von neuen auch sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen ge
geben, aber sie haben das Problem der Armut nicht beseitigt, weil es dieser Regierung nicht gelungen ist, die Menschen, die langzeitarbeitslos sind, für die neuen Beschäftigungsangebote zu qualifizieren. Dass diese Menschen immer noch in der Arbeitslo senstatistik sind, liegt nicht in der Verantwortung der Wirtschaft, meine Damen und Herren, sondern das ist das Ergebnis des politischen Fehlverhaltens dieses Senats! Das ist die Wahrheit des Armuts- und Reichtumsberichts!
Politischer Erfolg bemisst sich auch nicht daran,
was man getan hat, meine sehr verehrten Damen und Herren! Politischer Erfolg bemisst sich daran, was man erreicht hat. Nun schauen wir uns ein mal an, was Sie den Menschen 2007 und 2011 bei Abschluss der Regierungsvereinbarungen und der Koalitionsverträge versprochen haben. Ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag von Rot-Grün aus 2007: „Die zunehmende Armut in vielen unserer Stadtteile bedroht das soziale Gefüge. Hier werden wir alle Möglichkeiten nutzen, um dieser Entwicklung entge genzutreten. Die Zukunfts- und Entwicklungschancen der Kinder dürfen nicht von der sozialen Herkunft und dem Geldbeutel der Eltern abhängig sein“.
Das war Ihr Versprechen an Ihre Wählerinnen
und Wähler und an alle Menschen in Bremen und Bremerhaven. Welchen politischen Erfolg haben Sie eigentlich gemessen an diesem Versprechen erzielt? Wir wissen zwischenzeitlich, dass nirgendwo in Deutschland die Herkunft der Eltern so sehr über den Bildungserfolg der Kinder entscheidet wie in Bremen. Nirgendwo in Deutschland haben Kinder aus sozialschwachen Verhältnissen schwierigere Voraussetzungen dafür, einen Bildungsabschluss zu bekommen. Nirgendwo in Deutschland geht es Kindern aus bildungsfernen Schichten schlechter als in Bremen, meine Damen und Herren! Das ist das Ergebnis Ihrer achtjährigen rot-grünen Politik hier in Bremen und Bremerhaven. Sie haben auf der ganzen Linie versagt, und das ist die Wahrheit!
Sie haben versprochen, arbeitsmarktpolitische
Maßnahmen stärker auf die Zielgruppen zu kon zentrieren, die besondere Unterstützung brauchen, um auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Was lesen wir im Armuts- und Reichtumsbericht des Senats, siebeneinhalb Jahre nach Abgabe dieses Verspre chens? Der Anteil der Langzeitarbeitslosen an der Arbeitslosigkeit ist unverändert mit 60 Prozent der höchste in der ganzen Bundesrepublik Deutschland, und er hat sich seit 2007, seit Abgabe Ihres Verspre chens, nicht gebessert. Er ist sogar noch schlimmer geworden, meine Damen und Herren! Langzeitar beitslosigkeit ist immer noch das größte Armutsrisiko, das wir in Bremen und Bremerhaven haben, auch
wenn Sie den Menschen vor sieben Jahren das Gegenteil versprochen haben. Nichts von dem, was Sie gemacht haben, hat den Langzeitarbeitslosen in Bremen und Bremerhaven geholfen! Niemand von denen hat einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen. Das ist das Ergebnis Ihrer rot-grünen Sozialpolitik nach sieben Jahren!
Sie haben den Menschen 2011 versprochen, dass
Sie sich beispielsweise auf diejenigen konzentrie ren wollen, die als kinderreiche Familien oder als Alleinerziehende besonders armutsgefährdet sind. Was sagt der Armutsbericht des Senats aus? Nir gendwo in Deutschland sind Kinder ein so hohes Armutsrisiko wie in Bremen. Was ist das eigentlich für eine Botschaft für die Gesellschaft? Kinder sind in Bremen gleichbedeutend mit Armutsgefährdung, meine Damen und Herren! Das ist das Ergebnis Ihrer Politik nach sieben Jahren rot-grüner Regierung, nach sieben Jahren des Versprechens. Sie wollten die Schere zwischen Armen und Reichen schließen, Sie haben die Lage der Armen in Bremen aber nicht verbessert, Sie haben sie verschlimmert. Dieser Ar muts- und Reichtumsbericht ist die Bankrotterklärung der Sozialpolitik dieses Senats.
Als der Bürgermeister letztes Jahr in seiner Neu
jahrsansprache den Menschen in Bremen und Bre merhaven erneut das Versprechen gegeben hat, die Armutsbekämpfung zum Hauptanliegen seiner persönlichen Politik zu machen, da haben wir alle gedacht, jetzt kommt es zu einer Aufbruchsstim mung, jetzt wird wirklich etwas erreicht, jetzt wird das Thema zur Chefsache. Nach einem Jahr, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist festzustellen, dass es viele Anhörungen, viele Gespräche, viele Sit zungen, viele Arbeitskreise gegeben hat, aber es hat noch keine einzige Verbesserung für die Menschen gegeben, die in Armut in Bremen und Bremerhaven leben. Nicht eine einzige, nicht einem geht es besser als vor einem Jahr! Das passiert, nachdem der Bür germeister etwas zur Chefsache erklärt hat.
Nun könnte man ja zynisch sein und sagen, zum
Glück hat er noch nicht mehr Angelegenheiten zur Chefsache erklärt, ansonsten hätten wir in vielen anderen Bereichen genauso katastrophale Ergebnisse. Nein, meine Damen und Herren, das sage ich nicht! Mich treibt es um, dass außer Lippenbekenntnissen zu dem Thema „Wir wollen die Schere schließen und den Armen helfen“ in Bremen sieben Jahre lang nichts passiert ist. Das ist eine Bankrotterklärung für eine rot-grüne Landesregierung, meine Damen und Herren, und das muss an dieser Stelle gesagt werden!
Wenn der Bürgermeister in seiner diesjährigen
Neujahrsansprache den Menschen verspricht, Bildung sei der Schlüssel zur Armutsbekämpfung, im Übrigen eine Erkenntnis, die auch seit mehr als acht Jahren ein Bestandteil unserer politischen Debatten ist, wenn er jetzt verspricht, an einem Ganztagsschulprogramm arbeiten zu wollen, dann sage ich: Ja, herzlichen Glückwunsch, sehr geehrter Herr Bürgermeister! Dieses Ganztagsschulprogramm brauchen wir schon viel länger, und es war Ihre Regierung, die den Ausbau der Ganztagsschulen entschleunigt hat, die Mittel in dem Bereich zurückgenommen hat, statt in die Bildung unserer Kinder zu investieren!
Dass ausgerechnet Sie sich jetzt am Ende Ihrer
politischen Karriere hinstellen und sagen, Sie wollen ein Ganztagsschulprogramm, das ist, finde ich, ein Armutszeugnis für Ihre persönliche Leistungsbilanz, sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Die Wahrheit ist, dass der Senat durch diesen
Armuts- und Reichtumsbericht seine gegebenen Ver sprechen widerlegt erhalten hat. Ihre Versprechungen haben den Menschen tatsächlich nicht geholfen. Die etwas verklärten Bemühungen, die heutige Situation historisch zu erklären, finde ich, sehr geehrte Frau Senatorin Stahmann, ehrlicherweise auch schon ein bisschen peinlich. Sie lassen die Bürgerinnen und Bürger, Frau Stahmann, heute im „Weser Report“ wissen, dass man einen langen Atem brauche. Ja, den braucht man in der Armutsbekämpfung ganz sicher, aber ich finde sieben Jahre sind schon ein ganz schön langer Atem. Wenn sich nach sieben Jahren die Lage nicht nur nicht verbessert, sondern verschlechtert hat, dann ist es vielleicht auch einmal an der Zeit, Verantwortung für das Scheitern der eigenen Politik zu übernehmen.
Ehrlicherweise, sehr geehrte Frau Stahmann, bei
aller Wertschätzung, der Umstand, dass wir heute noch in der Spitzengruppe, fast an der Spitze der Arbeitslosenquote liegen, dass wir die höchste Quote bei den Langzeitarbeitslosen haben, dass wir die meisten Kinder haben, die armutsgefährdet sind und in Armut aufwachsen, ist nicht das Ergebnis der Werftenkrise von vor 25 Jahren, sondern das ist auch das Ergebnis Ihrer Politik, die nämlich mit vielen Anstrengungen nicht die Wirkung erzeugt hat, die Sie tatsächlich erreichen wollten. Sie haben den Menschen geholfen, in der Armut zu leben, das gestehe ich Ihnen zu, aber Sie haben den Menschen nicht geholfen, aus der Armut herauszufinden, und das ist eigentlich die Aufgabe von Armutsbekämp fung in Bremen und in Bremerhaven.
Deswegen sage ich, meine sehr verehrten Damen
und Herren, ja, Bildung ist der Schlüssel zur Be kämpfung von Armut, und ja, Sie haben im Bereich Bildung auch Investitionen getätigt, aber Sie haben bisher den gewünschten Erfolg nicht erreicht. Ich sage auch, Sie haben es mit Ihren beschäftigungspo litischen Maßnahmen offensichtlich nicht geschafft, die Anforderungen des Arbeitsmarktes mit den Qua lifikationen der Arbeitslosen in Einklang zu bringen. Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, erwarte ich, dass der Präsident des Senats und der von ihm geführte Senat, wie andere Senatoren und andere Bürgermeister in früheren Zeiten vor ihm auch in anderen politischen Sachverhalten, zunächst einmal ein klares Wort zu seiner Verantwortung sagt.
Sehr geehrter Herr Möhle, nicht die Wirtschaft,
nicht die Bundesregierung und nicht die Welt ist daran schuld, dass wir in Bremen die höchste Armutsquote und die höchste Armutsgefährdung haben! Dass das so ist, ist das Ergebnis der Politik, und die Politik in Bremen hat seit sieben Jahren einen Namen, und der ist Rot-Grün. Stehlen Sie sich nicht aus dieser Verantwortung!
Ich habe mit großem Ärger gehört, dass der Schlüs
sel zur Bekämpfung von Armut jetzt der neue BremenPass sein soll.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, an die sem Beispiel kann man die politischen Unterschiede zwischen Ihnen und uns deutlich machen.
Mit dem Bildungspass, das einzige konkrete Vor
haben, das seit der Ankündigung des Bürgermeisters von vor einem Jahr wohl jetzt endlich Wirklichkeit werden soll, der Bremen-Pass führt nur dazu, dass die Menschen in Armut würdevoller leben können, aber er hilft keinem einzigen Menschen aus seiner Armut heraus. Den Wettbewerb darum, was man den Menschen in Armut noch alles Gutes tun kann, den werden Sie vielleicht gewinnen. In den Wettbewerb, wer die besseren Konzepte hat, um den Menschen aus der Armut herauszuhelfen, treten wir als CDUFraktion gern mit Ihnen ein. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Prä
sidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Herr Dr. Güldner, es ist ja schon erstaunlich, mit welcher Arroganz Sie den Menschen jetzt schon vorhersagen, wer nach dem 10. Mai regieren wird! Ich nehme das zur Kenntnis, aber ich finde, wir sollten vielleicht erst einmal die Wählerinnen und Wähler hören und über solche Debatten, wie zum Beispiel die Frage, ob diese Regierung wirksam Armut bekämpft hat oder nicht, gemeinsam um Wähler werben und um Stimmen kämpfen, anstatt sich hier arrogant hinzustellen und zu sagen, dass Sie so weitermachen werden wie bisher. Das ist für mich undemokratisch, das sage ich Ihnen ganz offen!
Ich möchte aber auch sagen, natürlich kann ich
auch gern gesellschaftspolitisch mit Ihnen darüber streiten, ob Armut und Reichtum miteinander zusam menhängen. Mich stört aber, dass Sie sagen, für die Armut in diesem Land sind die wenigen Reichen und die Wirtschaft zuständig, und so ist es eben nicht, meine Damen und Herren!
Mit sozialem Neid wird Armut nämlich nicht be
kämpft. Armut in Bremen ist das Ergebnis von politi schen Entscheidungen und nicht von irgendwelchen Klassenkämpfen,
politische Entscheidungen sind dafür verantwortlich, wie es den Menschen in diesem Land geht!
An dieser Stelle möchte ich noch einmal ausdrück
lich fragen: Was haben Sie den Menschen im Jahr 2011, übrigens im Hinblick auf den konkreten Anlass dieser Aktuellen Stunde, versprochen? Ich zitiere aus Ihrem Koalitionsvertrag und aus dem persönlichen Versprechen des Präsidenten des Senats aus dem Jahr 2011:
„Wir werden die mit dem Armuts- und Reichtums
bericht des Bremer Senats begonnene Berichter stattung über die Entwicklung der Lebenslagen in unserem Land fortsetzen,“ – dazu sage ich einmal, Klammer auf, Haken dahinter, Klammer zu –, und jetzt kommt es, passen Sie auf, „damit wir die Wirk samkeit unserer Politik überprüfen und neuen sozi alpolitischen Handlungsbedarf rechtzeitig erkennen können. Wir werden unsere Maßnahmen gegen Armut auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen, noch stärker koordinieren und mit einem übergreifenden Gesamtprogramm weiterentwickeln“.
Meine Damen und Herren, mit der Berichter
stattung allein ist es doch nicht getan, sondern Sie versprechen den Menschen, dass Sie einmal schauen werden, was Ihre Maßnahmen eigentlich erreicht haben. Ich gebe zu, ja, bei der Schulabbrecherquote liegen wir mittlerweile im Bundesdurchschnitt und nicht mehr 50 Prozent darüber, das können Sie als riesigen Erfolg feiern, aber sonst lesen Sie sich die sen Bericht doch einmal durch. In keinem anderen Armutsprozess haben Sie auch nur einen einzi gen kleinen Erfolg erreicht! Wir haben eine höhere Armutsgefährdung. Immer mehr alleinerziehende Frauen sind von Armut betroffen, nirgendwo ist die Armutsquote von Kindern so hoch wie in Bremen.
Sie haben die Konsequenzen aus dem letzten
Armutsbericht nämlich eben gerade nicht gezogen, und das, was Sie getan haben, hat nichts genützt, sehr geehrter Herr Dr. Güldner! Sie sind mit Ih ren Politikansätzen an Ihren eigenen Maßstäben gescheitert, geschweige denn, dass Sie irgendwo haben erkennen lassen, dass es bei Ihnen das ver sprochene Gesamtprogramm zur Armutsbekämpfung gibt. Das gibt es bis heute nicht. Der Senat hat kein Programm zur Armutsbekämpfung in Bremen und Bremerhaven, er wirft immer wieder Nebelkerzen, versucht, durch irgendwelche ideologischen Debat ten Verantwortung zu klären und stiehlt sich aus der eigenen Verantwortung für eigenes politisches Versagen immer wieder heraus.
Das ist die Lebensrealität der Menschen in Bremen und Bremerhaven!
Ich erinnere mich sehr gut: Als Bürgermeister Hans
Koschnik erkannte, dass seine Industriepolitik, nur auf die Förderung von Werftarbeitsplätzen ausgerichtet zu sein, gescheitert war –
ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin! –, ist er vor die Werftarbeiter getreten und hat das Scheitern seiner Politik eingeräumt. Als Henning Scherf die erste PISA-Vergleichsuntersuchung vorlag, hat er das Scheitern seiner Bildungspolitik eingeräumt, und beide Male hat es dazu geführt, dass es eine politische Umsteuerung gab.
Ich fordere Sie auf, sehr geehrter Herr Bürgermeis
ter Böhrnsen: Haben Sie den Mut Ihrer Vorgänger!
Stellen Sie sich hierhin und sagen Sie, dass Sie mit Ihren Konzepten und Ansätzen zur Armutspolitik in
Bremen politisch gescheitert sind, und versprechen Sie den Menschen konkrete Änderungen Ihrer bis herigen Politik, damit Armutsbekämpfung – auch des Bürgermeisters – nicht ein Lippenbekenntnis bleibt, sondern tatsächlich zu politischen Entscheidungen auch in Bremen und Bremerhaven führt! – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist das gute Recht des Parlaments, vor der Beschlussfassung zu Gesetzen selbstverständlich auch eine Anhörung durchzuführen. Das ist sogar gängige Parlamentspraxis, von der wir als CDU-Fraktion ja auch hinreichend Gebrauch gemacht haben. Deswegen will ich mich diesem Vorschlag natürlich nicht verwehren. Ich möchte allerdings hinzufügen, dass wir als CDU-Fraktion auch kein Problem gehabt hätten, dem nun seit mehr als zwei Jahren vorliegenden Antrag auf Zuerkennung der Eigenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts auch ohne eine Anhörung in diesem Jahr heute im Parlament in der ersten Lesung zuzustimmen. Wir gehen davon aus, dass der Senat die Einwendungen, die Sie, Herr Tschöpe, dagegen erhoben haben, in seiner grundlegenden Prüfung auch zum Inhalt gemacht hat.
Nein, darin steht aber, dass der Senat die Verleihung der Körperschaft des öffentlichen Rechts uneingeschränkt befürwortet, und zwar nicht nur in Bezug auf die Vorschriften des Grundgesetzes und der Landesverfassung, sondern insbesondere auch nach den hierzu ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und unter Berücksichtigung der Anforderungen, die beispielsweise die Kultusministerkonferenz und andere Institutionen gestellt haben.
Der Senat hat alle Voraussetzungen im Einzelnen geprüft und kommt für sich zu dem Ergebnis, dass er, ich will das einmal so sagen, den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilen kann. Das bindet uns nicht, aber ich denke, wenn jemand zwei Jahre lang einen solchen Antrag geprüft hat, dann wird er sich sicherlich auch über all diese Fragen Gedanken gemacht haben, ansonsten könnte ich nicht verstehen, dass uns hier die Zuerkennung vom Senat empfohlen wird.
Ich will ausdrücklich sagen, dass in der Vorlage, die uns schon seit Längerem vorliegt, klargestellt wird, dass es nicht darum geht – Frau Dr. Kappert-Gonther, genauso, wie Sie es gesagt haben –, den Inhalt von Glaube und Lehre in der Antragsprüfung zu beurteilen. Das ist gerade nicht der Maßstab. Deswegen ist die Verbindung, die der Kollege Tschöpe gezogen hat, ein bisschen weit gefasst. Nur weil diese Institution in der Lehre bestimmte Kooperationen eingeht, kann man daraus nicht schließen, dass damit eine Verfasstheit entsteht, die verfassungsrechtliche Grundsätze infrage stellt. Ich kann es zumindest nicht erkennen, denn ansonsten wären solche Institutionen und Zusammenarbeiten sicherlich schon längst auch rechtlich verboten worden. Das ist definitiv nicht der Fall.
Die Paulusgemeinde, die freikirchliche Gemeinde, deren Glieder, Organe und auch deren Pastoren haben sich in rechtsstaatlicher Hinsicht bisher nichts vorzuwerfen. Das will ich an dieser Stelle für die CDUFraktion ausdrücklich sagen. Ob man diese Zusammenarbeit nun gut findet oder nicht, steht aus meiner Sicht auf einem anderen Blatt. Wenn die Ansprüche, die Sie gestellt haben, Herr Tschöpe, generell gelten sollten, bin ich nur froh, dass wir heute nicht über die Zuerkennung der Eigenschaft der Körperschaft des öffentlichen Rechts an die katholische Kirche miteinander reden müssen. Denn was die Einstellung zur Frage von Abtreibung oder Schutz des ungeborenen Lebens oder beispielsweise auch den Umgang mit Homosexualität in der katholischen Kirche betrifft,
ist es noch schwieriger, Ihren persönlichen Ansprüchen, die Sie hier geäußert haben, zu genügen.
Es geht natürlich auch um Gleichbehandlung,
deswegen will ich mich dem Wunsch nicht verschließen. Ich kann nur sagen, ich teile Ihre Bedenken nicht. Selbst wenn das, was Sie erwarten, nicht passiert, dass die Paulusgemeinde sich inhaltlich von dieser Kooperation lossagt oder distanziert, sind die Voraussetzungen nach der eingehenden Prüfung des Senats erfüllt. Ich kann für meine Fraktion erklären, dass wir unabhängig von der Anhörung über die Zuerkennung der Eigenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts hier im Parlament unsere Zustimmung erteilen werden. – Vielen Dank!
Herr Professor Stauch, haben Sie sich im Zuge der Antragsprüfung mit dem Vorgang, den Herr Tschöpe hier geschildert hat, beschäftigt? Wenn ja, wie haben Sie ihn bewertet?
Dass das Verfahren in Ordnung ist, entzieht sich ja der Beurteilung des Senats, weil es eine Angelegenheit des Parlaments ist. Meine Frage ist: War dem Senat der Umstand, den Herr Tschöpe geschildert hat, bekannt?
Meine Frage war ja auch nur, ob es bekannt war.
Sehr geehrter Herr Präsi
dent, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben bei der Beratung der Tagesordnung in der interfraktionellen Besprechung angekündigt, dass wir zum Tagesordnungspunkt 59, bei dem es um die Frage der Verteilung von unbegleiteten minderjäh rigen Flüchtlingen geht, auch einen Antrag stellen würden, und wir haben dementsprechend auch dem Wunsch der Fraktion DIE LINKE entsprochen, diesen Tagesordnungspunkt zu setzen. Wir haben diesen Dringlichkeitsantrag wie angekündigt eingebracht und uns auf die Zusage der Fraktion DIE LINKE verlassen, dass die Tagesordnungspunkte verbunden werden. Umso überraschter waren wir, als gestern mitgeteilt wurde, dass eine solche Verbindung nicht gewünscht sei.
Ich finde das sehr ungewöhnlich, das will ich an
dieser Stelle sagen. Es gibt zwei Anträge, die sich mit der Frage des Umgangs und der Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen beschäf tigen. Sie unterscheiden sich dadurch, dass wir nicht nur über die nationale Verteilung, sondern auch über die europaweite Verteilung entscheiden wol len, und sie haben natürlich politisch inhaltlich eine unterschiedliche Zielsetzung, da die LINKE keine Verteilung möchte, wir möchten eine Verteilung. Ich finde aber, das kann man gemeinsam debattieren, weil es aus meiner Sicht den gleichen Personenkreis betrifft und auch gemeinsam beraten werden kann.
Ich beantrage daher, die Tagesordnungspunkte 57
und 69 miteinander zu verbinden, und ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, diesem Verbindungs wunsch, wie auch in der interfraktionellen Bespre chung angekündigt, zuzustimmen.
Ich kündige an, dass wir für den Fall, dass der
Verbindung nicht zugestimmt wird, natürlich auch über die Inhalte unseres Antrags im Rahmen der Debatte reden werden, und wir werden einen Weg finden, wie wir unseren Inhalt des Antrags auch zur Abstimmung stellen. Ich kündige an, dass für diesen Fall die Bereitschaft, den Setzungswünschen der LINKEN in der interfraktionellen Besprechung in Zukunft zu entsprechen, bei uns deutlich gesunken ist. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsi
dent, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu Beginn meiner politischen Laufbahn hat mir jemand einen Satz gesagt, der mich auf meinem ganzen Weg, der nun auch schon einige Jahre andauert, begleitet hat: Immer, wenn du glaubst, dass du in dem Gremium sitzt, das Entscheidungen trifft, wirst du feststellen, dass es noch ein Gremium gibt, das die Entscheidungen wirklich trifft, dem du nicht angehörst! Genauso kann man die Frage stellen: Mit welcher Befugnis berät und entscheidet eigentlich die Konferenz der Ministerpräsidenten über die Zukunft der Bund-Länder-Finanzbeziehungen? Die Ministerpräsidentenkonferenz gibt es in unserem Grundgesetz gar nicht, sie ist kein staatliches Gre mium, sondern sie ist, wenn auch eine bedeutende, Ansammlung von Vertretern unterschiedlicher staat licher Organe, und deswegen, glaube ich, muss es ein Grundanliegen der Bremischen Bürgerschaft als vom Souverän gewählte Volksvertretung sein, dass wir über den Gang dieser Verhandlungen zeitnah informiert werden, aber natürlich auch inhaltlich debattieren, denn am Ende dieser Verhandlungen wird für uns nämlich die entscheidendste Frage zu beantworten sein: Mit wie viel Geld können wir in Zukunft verlässlich welche staatlichen Ausgaben noch finanzieren?
Nach meiner persönlichen Auffassung und der
Auffassung der CDU-Fraktion ist das, was zurzeit zwischen dem Bund und den Ländern in der Mi nisterpräsidentenkonferenz beraten wird, das ent scheidende Zukunftsthema für unser Bundesland. Deswegen bin ich sehr froh, Herr Bürgermeister, dass Sie, wie auch schon bei der Regierungserklärung im Juli, der Aufforderung sofort nachgekommen sind, hier im Parlament eine Woche nach der Kon ferenz der Ministerpräsidenten zu berichten und dass wir gemeinsam interfraktionell auf Vorschlag
der CDU-Fraktion miteinander verabredet haben, dieses Thema zum Thema der Aktuellen Stunde und damit prominent auch in unsere Landtagssitzung einzubringen. Ich glaube, dass wir gut beraten sind, diese Diskussion als Parlament auch zu begleiten, denn wenn es jemanden etwas angeht, dann eben uns, die Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft, meine Damen und Herren.
Deswegen sage ich einfach, natürlich kann man
mit dem Präsidenten der Präsidenten der deutschen Landtage einer Auffassung sein, der fragt: Wieso sind wir eigentlich als Parlamente an diesen Ent scheidungen nicht beteiligt?
Man kann auch die Frage stellen: Wie war eigent
lich die Beteiligung bei den bisherigen Beratungen über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen-, aber insbesondere natürlich auch Kompetenzbestimmun gen? Da gab es eine Beteiligung der Länder, indem Vertreter der Länder auch in der Föderalismuskom mission II mit beratender Stimme teilgenommen haben. Wer das miterlebt hat, weiß, das war auch keine echte Beteiligung, und deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, bin ich der Auffassung, dass es unsere Aufgabe ist, sich an dieser Debatte zu beteiligen. Ich kann für meine Fraktion sagen, dass wir auch bei den weiteren Beratungen, ob es nun eine Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz oder die Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember ist, natürlich Wert darauf legen, zeitnah hier im Parla ment über die Inhalte der Beschlüsse und natürlich auch über die Auswirkungen auf unser Bundesland zu diskutieren, meine Damen und Herren.
Wer in diesen Gremien unterwegs ist, die zurzeit
offiziell, inoffiziell, in kleinen oder in großen Run den darüber debattieren, stellt fest, dass Bremen es in diesen Verhandlungen nicht leicht hat. Das hat nicht so sehr nur etwas mit unserer Größe als dem kleinsten Bundesland zu tun, sondern natürlich auch mit den Problemen, mit denen wir uns in der Finan zierung unserer öffentlichen Haushalte seit Jahren beschäftigen müssen. Wer dort unterwegs ist – die Kolleginnen und Kollegen, die dabei sind, werden das auch berichten können –, begegnet auch vielen Vorurteilen: dem Vorurteil, wir würden beispielsweise seit Jahren oder Jahrzehnten über unsere Verhältnisse leben, dem Vorurteil, dass wir mit öffentlichen Mit teln, die uns anvertraut sind, nicht ordnungsgemäß umgehen, und sogar mit dem Vorurteil, dass Bremen zum gesamtstaatlichen System von Steuerzerlegung und Steueraufbringung nur wenig beitragen würde.
Deswegen ist ganz oft der erste Schritt, dass man
die Menschen über das aufklären muss, was tatsäch lich in unserem Land passiert, dass man ihnen sagen muss, welche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in diesem Bundesland steckt, dass man ihnen erklären muss, dass wir eine Arbeitsplatzmetropole im Norden unserer Republik sind und ein hohes eigenes Steu eraufkommen haben, dass wir zur Zerlegung von gesamtstaatlicher Finanzierung beitragen, dass wir auch große soziale Probleme in den beiden Städten unseres Landes haben, aber dass man auch ihnen sagen kann, dass dieses Land mit Unterstützung im föderalen System eigenständig, vollständig und dau erhaft überlebensfähig ist, meine Damen und Herren.
Deswegen haben wir die Aktuelle Stunde ja auch so überschrieben.
Ich bin nirgendwo mehr der Auffassung begeg
net, die man hin und wieder vielleicht noch einmal in Interviews von einzelnen Finanzministern lesen kann, dass die Axt an die Selbstständigkeit unseres Bundeslandes gelegt werden soll. Die wichtigste Botschaft der Gespräche, die zurzeit auf der Ebene der Ministerpräsidenten, in den Bundestagsfrakti onen und in der Bundesregierung geführt werden, ist aus meiner Sicht als Allererstes und Wichtigstes ein klares Bekenntnis zum deutschen Föderalismus. Niemand will die Axt an den Föderalismus legen, und das bedeutet, niemand will die Selbstständig keit unseres Bundeslandes infrage stellen. Ich finde, das sind die wichtigste und auch die großartigste Botschaft, die aus den bisherigen Beratungen mit gebracht werden kann. Dafür bin ich natürlich auch dankbar, weil sie diese öffentlichkeitswirksame, aber nur oberflächlich geführte Debatte, ob wir überhaupt noch 16 Länder brauchen, sofort im Keim erstickt. Ich sage für die CDU-Fraktion: Wir brauchen 16 Länder, wir brauchen den deutschen Föderalismus, und wir brauchen in diesem Föderalismus natürlich auch ein selbstständiges und handlungsfähiges Bundesland Bremen, meine Damen und Herren!
Bremen hat es in diesen Verhandlungen nicht leicht,
aber ich finde, Bremen hat viele gute Anwälte. Ich weiß von meinen Kolleginnen und Kollegen in den Fraktionen, ich weiß von den Bemühungen unserer Kollegen in den Bundestagsfraktionen, ich weiß natürlich von dem Engagement der Finanzsenatorin und des Bürgermeisters in der Finanzministerkon ferenz und in der Ministerpräsidentenkonferenz, und überall, wo wir vertreten sind – das macht uns Bremer eben auch stark –, können wir mit guten Argumenten überzeugen und Vorurteile ausräumen.
Ich glaube, dass Bremen nicht schlecht aufgestellt
ist, was die Beteiligung und die Einbringung in diese Verhandlungen betrifft.
Die Inhalte werden aus meiner Sicht am besten
in dem Bericht des Bundesfinanzministers und den Finanzministern der Länder zusammengefasst. Auf zwanzig Seiten wird relativ komprimiert dargestellt, worum es eigentlich geht. Wenn man das zusam menfassen will, müsste man ehrlicherweise sagen, dass es um alles geht. Es gibt eine große Vielzahl von Problemen, die man, auch wenn man sich seit vielen Jahren mit finanzpolitischen Fragen beschäf tigt, das erste Mal für sich neu entdeckt. Irgendeine Mischfinanzierung wird an der einen oder anderen Stelle aufgeführt, die man entweder schon vergessen oder verdrängt, zumindest aber aus dem Bewusst sein verloren hat. Das ist die eine Seite, und es ist eine sehr gute Auflistung der Themen, über die wir reden müssten. Aber es ist auch eine sehr gute Zusammenstellung der bestehenden Differenzen.
Eigentlich ist es nur eine Ansammlung von sieb
zehn unterschiedlichen Interessen, sechzehn Län derinteressen und dem Interesse des Bundes. Die Länderinteressen ließen sich vielleicht noch auf den gemeinsamen Nenner bringen, die Länder wollen vom Bund alles behalten, und der Bund soll noch möglichst viel zusätzlich bezahlen. Das ist aus mei ner Sicht für sechzehn Länder ein nicht schwieriger, aber akzeptabler Kompromiss, er ist nur leider ohne den Wirt gemacht. Denn die Position des Bundes ist diametral entgegengesetzt und lautet, auch partei- und fraktionsübergreifend, dass die Länder eigentlich schon viel zu viel haben, und sie sollen in Zukunft auch nicht mehr bekommen.
Dieser Konflikt ist in dem Papier offensichtlich