Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wird Sie überraschen, aber ich komme nicht umhin, meinem Vorredner zu sagen, ja, so ist die Welt, ich sehe das genauso. Wir haben dieses Thema auch in der Vergangenheit hier in diesem Sinne beraten.
Als ich mir den Text des Antrags der FDP-Fraktion angeschaut habe, erinnerte mich der erste Absatz sehr daran, dass Pressemitteilungen von Bwin und Tipico ähnlich ausgesehen haben.
(Beifall SPD – Abg. Professor Dr. Hilz [FDP]: Das war eine Unterstellung! Sie haben keine Quelle dafür, Herr Mäurer!)
es kommt mir sehr bekannt vor, diese Euphorie, dass dieser Staatsvertrag am Ende steht, finde ich auch bei Bwin und anderen. Ich denke auch, dass ich da nicht ganz falsch liege, wenn man sich so ein bisschen an die Geschichte im Jahr 2012 erinnert – ich glaube, das ist Ihnen noch in Erinnerung –, SchleswigHolstein, als Sie damals noch in der Regierung aus dem Konzert der anderen Bundesländer ausgebrochen sind und dann im Schweinsgalopp 22 Konzessionen für Schleswig-Holstein herausgeholt wurden. Damit wurde dann auch noch ein richtiger Sargnagel in diesen Staatsvertrag geschlagen, und daran waren Sie beteiligt!
Ich sage einmal, ich bin dann überrascht, es ist dann vielleicht die neue FDP, wenn man umblättert, Sie begründen das Ganze mit dem Jugendschutz! Also, die FDP und der Jugendschutz, das ist so wie Salafisten und Frauenrechte!
(Heiterkeit – Abg. Dr. Buhlert [FDP]: Da haben Sie danebengegriffen! Ich beantrage, dass Sie sich dafür entschuldigen! Das ist ja unglaublich! – Zurufe)
Also, ich glaube, das alle das verstanden haben, dass wir dieses nicht glauben, und ich sage einmal aus eigener Erfahrung – –.
Wir wollen eine Entschul- digung, Herr Mäurer! Unverschämtheit! Entschuldigen Sie einmal, sind Sie so – –. Präsident Weber: Herr Senator, bitte! Senator Mäurer: Herr Präsident, ich darf weiterma- chen, also – –! (Unruhe)
Ich habe doch nicht behauptet, Sie seien Salafisten, ich habe nur gesagt, ich glaube Ihnen das nicht. So! Warum ich das nicht glaube, das sage ich an dieser Stelle auch einmal. Ich kann mich daran erinnern, wie viele Lobbyisten sich all die Jahre darum bemüht haben, bei uns einen Termin zu bekommen. Diese Lobbyisten sind nie allein gekommen, und es ist irgendwie so – bei der „FAZ“ sagt man, hinter dieser Zeitung steckt immer ein kluger Kopf –, bei diesen Besuchen war immer ein Vertreter der FDP dabei, und deswegen glaube ich das nicht.
Die Probleme, die wir haben, will ich nicht schönreden. In der Tat, die Verwaltungsgerichte haben uns große Probleme bereitet, und – wir kennen das ja hier – Konkurrentenverfahren sind nicht nur ein Thema beim Staatsvertrag, sondern Sie haben das ja auch hier auf lokaler Ebene immer wieder erlebt, wenn es darum ging, einen Ortsamtsleiter auszuwählen und ihn zu ernennen. Bei Konkurrentenklagen haben sie es nicht in der Hand, das geht über Jahre.
Das ist die heutige Situation, dass wir insgesamt 35 Bewerber haben, aber nur 20 Konzessionen erteilen können. Ich denke, wir müssen darüber diskutieren, ob wir diesen Zustand beibehalten, denn meine per
sönliche Sorge ist, dass es noch Jahre dauern kann, und insofern werden wir auch darüber sprechen müssen, ob wir am Staatsvertrag nachjustieren oder ob wir ein Verfahren finden, um einfach diese Pattsituation aufzulösen. Ich könnte mir auch durchaus vorstellen, dass es gelingt, hier eine größere Zahl von Lizenzen zu erteilen. Sollte dies dazu beitragen, überhaupt diesen Markt etwas zu korrigieren, dann ist es den Weg durchaus wert, aber ich möchte Sie bitten, den Antrag der FDP-Fraktion abzulehnen! – Danke!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Senator! Ich möchte noch sagen, dass der von Ihnen gerade genannte Vergleich nicht sehr glücklich war.
Wer dem Antrag der Fraktion der FDP mit der Drucksachen-Nummer 19/121 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte die heutige Sitzung nicht beenden, ohne mich zu entschuldigen. Es war nicht so gemeint.
Sind Sie damit einverstanden, dass ich die vier Punkte ohne Debatte noch aufrufe? – Ich stelle fest, das ist der Fall.
Gesetz zum Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Mitteilung des Senats vom 29. September 2015 (Drucksache 19/89) 2. Lesung Wir verbinden hiermit:
Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zum Gesetz zum Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Mitteilung des Senats vom 29. September 2015 (Drs. 19/89) vom 16. November 2015 (Drucksache 19/141) sowie Gesetz zum Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Mitteilung des Senats vom 29. September 2015 (Drucksache 19/90) 2. Lesung und Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zum Gesetz zum Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Mitteilung des Senats vom 29. September 2015 (Drs. 19/90) vom 16. November 2015 (Drucksache 19/142)
Die Bürgerschaft (Landtag) hat die Gesetzentwürfe des Senats in ihrer 6. Sitzung am 14. Oktober 2015 in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen. Dieser Ausschuss legt mit den DrucksachenNummern 19/141 und 19/142 seine Berichte und Anträge dazu vor.
Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.
Zuerst lasse ich über das Gesetz zum Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in zweiter Lesung beschließen.
Wer das Gesetz zum Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Drucksache 19/89, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Jetzt lasse ich über den Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit abstimmen.
Wer den Ausführungen des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit,