Wir haben verstanden, dass in den Grundschulen weiterer Bedarf, weiterer Unterstützungsbedarf vorhanden ist, denn auch wir haben gesehen, dass die Zahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf steigt. Das ist kein bremisches Phänomen, sondern das ist ein Phänomen in der gesamten Bundesrepublik, dem sich Bildungspolitiker landauf, landab stellen müssen. An dieser Stelle haben wir nachgelegt.
Die Einführung von ZuP-Leitungen ist eine solche Reaktion. Sie an den Grundschulen als Teil des Konrektorats zu etablieren und die Stellen mit der entsprechenden Besoldung zu versehen, ist Teil der Verstärkung der Inklusion an den Grundschulen gewesen. Wir haben den Schulen zusätzliche Schulsozialarbeiter nach dem Sozialindex zur Verfügung gestellt, auch zur weiteren Unterstützung der Inklusionsbedarfe.
Im W+E-Bereich stehen Klassenassistenzen zur Verfügung. Wir haben – auch das ist ganz wichtig für die Ressourcensteuerung, die hier auch mehrfach erwähnt worden ist, liebe Frau Vogt – die Zuweisung der Ressourcen gemäß Sozialindikatoren umgesteuert. Das heißt, die Gesamtressource, die zunächst mit sechs Prozent für drei Stunden veranschlagt worden ist, haben wir insofern umgesteuert, als wir heute eine Sockelfinanzierung vorsehen und dann die Umsteuerung auf die einzelnen Schulen nach Sozialindikator gestalten, sodass in der Summe an Schulen, die mit schwächerem Sozialindikator ausgestattet sind, bis zu 7,9-mal mehr Ressourcen zur Verfügung stehen können. Ich glaube, das ist eine sinnvolle Ressourcensteuerung, die vor allem dem Rechnung trägt, was wir aus der Wissenschaft wissen.
Wir haben – das gilt insbesondere für die Stadtgemeinde Bremen – durch die BAföG-Mittel, wie es eben schon erwähnt worden ist, in diesem Schuljahr insgesamt 52 zusätzliche Stellen geschaffen, die den
Schulen zur Verfügung stehen, um die Inklusion besser gestalten zu können. Es ist also mitnichten so, wie hier behauptet wurde, dass die Schulen an dieser Stelle alleingelassen würden.
Darüber hinaus haben wir im Koalitionsvertrag eine weitere Verstärkung im 200-Stellen-Paket vorgesehen. Die erste Tranche wird zum kommenden Schuljahr kommen. Wir werden unsere Inklusionsquote auf 7,2 Prozent erhöhen. Das heißt, auch da werden insgesamt mehr Ressourcen, mehr den realen Bedarfen entsprechend Lehrerinnen und Lehrer beziehungsweise Sonderpädagogen zur Verfügung stehen.
Statt also pauschal zu sagen, wir ließen die Schulen an dieser Stelle allein, wäre es doch viel entscheidender, genau hinzuschauen, um zu verstehen, wie es dann sein kann, dass sich diese Schulleitungen immer noch hinstellen und sagen: Bei uns kommt diese Entlastung nicht an! Das ist etwas, sehr geehrte Damen und Herren, das will ich Ihnen ehrlich sagen, was mich sehr betrübt. Wenn wir zusätzliche Ressourcen zur Unterstützung in das System geben und uns die Schulleitungen trotzdem signalisieren, dass diese nicht als Entlastung ankommen, muss doch die Frage sein: Ist die Antwort mehr Ressourcen, oder müssen wir diese Ressourcen anders einsetzen?
Darauf soll uns die Evaluation Antworten geben. Ich glaube, das wird eine der zentralen Fragen sein: Wie können wir die Ressourcen so verteilen, dass sie passgenau im System ankommen? Denn wir teilen doch die Zielsetzung! Ich bin Frau Kohlrausch dankbar, dass sie mich zitiert hat. Die Förderung von Kindern aller Begabung muss unser Ziel sein!
Noch ein Satz zu den Erfahrungen anderer Bundesländer! Ich bin von Haus aus Wissenschaftlerin der vergleichenden politikwissenschaftlichen Forschung. Insofern liegt mir dieser Ansatz immer sehr nahe. Seien Sie versichert, lieber Herr Dr. vom Bruch: Ich tue dies auch. Wenn man sich in den anderen Ländern genau umschaut, wie dort Inklusion umgesetzt wird, kann man genau erkennen, dass die Doppelstrukturen, das Weiterführen von Förderzentren und der Versuch, inklusiv, aber nur ein bisschen inklusiv zu sein, eben nichts damit zu tun hat, den Bestimmungen der Behindertenkonvention gerecht zu werden. Ich glaube, deswegen ist der Weg, den Bremen geht, vorbildlich. Deshalb kommen auch andere Delegationen nach Bremen, um hier zu schauen, wie Inklusion an Bremer Schulen gut gelingt.
Ein weiteres Thema waren die Flüchtlinge. Ich glaube, es ist unbestreitbar – so hat sich der Senat bislang immer klar positioniert –, dass, wenn wir zusätzliche Kinder im Bildungssystem haben, auch zusätzliche Ressourcenbedarfe entstehen. Bei den Flüchtlingen kommt hinzu, dass wir es eben nicht mit Kindern zu tun haben, die hier aufgewachsen sind und unsere Sprache schon beherrschen, sondern dass wir zusätzliche Bedarfe haben, die von der spezifischen Herkunftssituation herrühren. Diese Bedarfe liegen zum einen bei der Sprachförderung. Deshalb haben wir – auch das will ich an dieser Stelle noch einmal deutlich sagen – ein Konzept. Mit unserem Entwicklungsplan Migration und Bildung haben wir ein Konzept vorgelegt, das wir in den vergangenen Monaten quantitativ ausgeweitet haben. In diesem Konzept ist nicht nur dargelegt, wie wir die sprachliche Erstintegration gestalten wollen, sondern wie darüber hinaus das gesamte Schulsystem zu gestalten ist, damit es der Heterogenität und den unterschiedlichen Bedarfen der Schülerinnen und Schüler gerecht wird und vor allem auch, wie eine weitere Unterstützung im Anschluss an die sprachliche Erstintegration in den Vorkursen auszusehen hat. Insofern liegen die Konzepte auf dem Tisch. Die Bedarfe sind klar. Wir haben den Schulen in den vergangenen Monaten erhebliche Mittel zur Verfügung gestellt. Wir haben durch die unterschiedlichen Senatssonderprogramme die Zahl der Vorkurse erheblich ausgeweitet, und wir haben an die Schulen weitere Unterstützungsleistung gegeben, insbesondere im Bereich der Schulverwaltung, denn die Schulsekretärinnen sind oftmals diejenigen, die zunächst im Kontakt mit den Eltern stehen, die der deutschen Sprache eben nicht mächtig sind, die die Schülerinnen und Schüler auf die Klassen verteilen müssen und viel schulorganisatorische Arbeit eben auch konkret in den einzelnen Schulen leisten müssen. Derzeit werden mehr als 800 Schülerinnen und Schüler in Bremerhaven in Vorkursen unterrichtet. Wir haben 150 Vorkurse in Bremen und sechs Hausbeschulungen. Ich sage auch ganz klar: Bremen war das Bundesland, das sich von Anfang an so positioniert hat, dass die Schulpflicht auch für Geflüchtete vom ersten Tag an gilt.
Wenn weitere Schülerinnen und Schüler derzeit nicht beschult sind, bitte ich um Nachsicht, dass ich für das System Schule zumindest einen Vornamen und einen Nachnamen benötige, damit ich diesen Kindern einen eigenen Schulplatz zuweisen kann. Wir sind gemeinsam mit dem Sozialressort dabei, nachzuarbeiten, wo diese Registrierungen immer noch nicht vorliegen, wo aber auch das BAMF seiner Arbeit immer noch nicht gerecht wird und wir eben noch mit Flaschenhälsen aus der Anfangszeit zu kämpfen haben.
Ich will noch einmal betonen, dass das, was in den letzten Monaten geleistet worden ist, insbesondere von den Schulen, großartig war.
Ich bin davon überzeugt, dass das eine großartige Leistung war. Die Schulen haben dazu beigetragen, dass das, was im Entwicklungsplan Migration und Bildung festgeschrieben ist, dass wir eine dezentrale Beschulung haben wollen, eben keine separate, sondern eine schnelle Integration in den Regelbetrieb, gelingen konnte. Klar ist aber auch, dass das für die weitere Zuwanderung nicht unbegrenzt einfach so weitergehen kann. Wir werden zusätzliche Bedarfe haben, nicht nur bei der Einrichtung von Vorkursen, sondern eben auch bei der weiteren Unterstützung der Integration in den Regelklassen. Das betrifft insbesondere die Sprachförderung, aber eben auch die Möglichkeit, dort, wo Klassenverbände groß werden, Doppelbesetzungen zu machen. So haben wir es im Integrationskonzept des Senats vorgelegt, und dafür setze ich mich in den weiteren Haushaltsberatungen auch ein.
Wir haben darüber hinaus Verstärkung für die Unterrichtsvertretung im Rahmen des 200-Stellen-Paketes vorgesehen und diese bereits umgesetzt. Ich rede also nicht davon, dass ich hier Versprechungen mache, was in einigen Redebeiträgen angeklungen ist – nur ankündigen, und es kommt nichts! –, nein, wir haben den Schulen in den letzten sechs Monaten erhebliche Ressourcen zur Verfügung gestellt, und wir haben die Vertretungsreserven so ausgeweitet, dass für einen sechsprozentigen Krankheitsausfall, den wir durchschnittlich angenommen haben, Ressourcen zur Verfügung stehen. Insofern, liebe Frau Kohlrausch, stehen die 106 Prozent, die Sie eben gefordert haben, den Schulen zur Verfügung. Sie stehen den Schulen nur sozusagen nicht als Einzelschulen zur Verfügung, das könnte man auch so handeln. Der Blick in andere Bundesländer zeigt mir, dass man den Unterrichtsausfall damit nicht besser in den Griff bekommt.
Deshalb haben wir einen zentralen Unterrichtsvertretungspool für Schulen, den wir bereits im letzten Schuljahr auch im Bereich der Schwangerschaftsvertretung gestärkt haben, sodass 100 Prozent aller Schwangerschaftsfälle vom ersten Tag an vertreten werden können. Wir haben die flexible Vertretungsreserve an Schulen. Das ist genau der Anteil an Lehrerwochenstunden, der in den Schulen sozusagen zur Verhinderung von Unterrichtsausfall frei eingesetzt werden kann. Wir haben außerdem die kurzfristige Vertretungsreserve für die Stadtteilschule ausgeweitet. Diese Ressourcen stehen den Schulen jetzt zur Verfügung.
Auch da gilt für mich: Wenn diese Ressourcen nicht als Entlastung in den Schulen ankommen, werden wir uns darüber unterhalten müssen – nicht, ob wir
mehr Ressourcen brauchen, sondern ob die Verteilung dieser Ressourcen richtig gestaltet ist. Auch für dieses Gespräch stehe ich zur Verfügung.
Ressourcensteuerung ist deshalb so wichtig, weil wir in einem Bundesland leben, in dem das Geld eben nicht auf den Bäumen wächst und in dem wir nicht frei und beliebig Forderungen nach Ressourcen stellen können, sondern genau schauen müssen, ob die Ressourcen, die wir einsetzen, auch passgenau ankommen. Deshalb gehört Bremen zu einem von fünf Bundesländern, die ihre Zuweisungen an die Schulen bereits heute konsequent und datenbasiert, auf Sozialindikatoren gestützt machen. Auch das ist ganz entscheidend, um das, was wir in Bremen als bekannte Problemlage haben, aktuell noch einmal vor Augen geführt bekommen haben, nämlich soziale Herkunft und Bildungserfolg, besser und weiter entkoppeln zu können.
Zum Schluss erlauben Sie mir noch einige Bemerkungen zum Thema Verlässlichkeit beziehungsweise zu einigen der Punkte, die für Sie, lieber Herr Dr. vom Bruch, nur im Schneckentempo vorwärtsgehen!
Sie wird Teil dessen sein, was wir mit Bremerhaven im Bereich der innerbremischen Finanzbeziehungen insgesamt beraten müssen. Wie man den Medien entnehmen konnte, laufen sich die Bremerhavener schon warm. Wir werden diskutieren müssen, ob das, was wir als Fachressort vorgelegt haben, eine fachlich bedingte Zuweisung von Ressourcen, die transparent über die beiden Stadtgemeinden erfolgt, so Bestand haben wird. Ich halte das für sinnvoll, denn mit dieser Art der Zuweisung würde uns gelingen, deutlich zu machen, welche die Bedarfe sind, die Schule braucht. Da ist es so, dass wir die Inklusion und den Ganztag als selbstverständlichen Bestandteil des Grundbedarfes definieren. Das heißt eben auch, dass alle weiteren abgeleiteten Bedarfe wie Vertretungsreserven oder Anrechnungsstunden auf den Grundbedarf angerechnet werden. Auch das bedeutet eine Stärkung von Inklusion und Ganztag.
Ich wünsche mir sehr, dass die Beratungen schnell zu einem Ergebnis führen und wir, wie von Herrn Güngör angekündigt, der Deputation die Zuweisungsrichtlinie zügig vorlegen können. In einem zweiten Schritt wird es um eine Zuweisungsrichtlinie für die Stadtgemeinde Bremen und eine Zuweisungsrichtlinie für die Seestadt Bremerhaven gehen. Die müssen dann lokal besprochen werden. Entscheidend wird dann
sein, wie die Ressourcen auf die einzelnen Schulen verteilt werden. Ich habe eben schon deutlich gemacht, eine auf Sozialindikatoren basierende Ressourcensteuerung scheint mir der richtige Weg zu sein.
Eben wurde die Leitungszeit angesprochen, auch das ein Prozess, der seit Längerem läuft. Der letzte Schritt sollte zum kommenden Schuljahr gegangen werden. Das konsensual zwischen den Schulleitungen geeinte Modell hätte Mehrkosten verursacht. Es ist klar, wenn etwas mehr kostet,
können wir das nicht innerhalb des Bestehenden abbilden. Insofern habe ich der Schulleitervereinigung mein Wort gegeben – ich habe das auch der Deputation so mitgeteilt –, dass wir, wenn wir eine Verständigung finden und es einen geeinten Vorschlag im Konsens mit allen Schulleitungen und allen Schulformen gibt, der nicht mehr kostet, diese gern umsetzen werden. Wie es aussieht, gibt es einen geeinten Vorschlag. Er kann zu Beginn des kommenden Schuljahres entsprechend umgesetzt werden.
Der Schulstandortplan! Ich glaube, es ist gut, dass wir diesen Schulstandortplan nicht im Sommer letzten Jahres beschlossen und verabschiedet haben, denn die Daten und Grundlagen für unsere Schulstandortplanung haben sich im Spätsommer des letzten Jahres so grundsätzlich verändert, dass bis heute noch nicht alle Daten für die kleinräumige Planung vorliegen. Wenn wir uns darüber unterhalten wollen, wie wir die jeweiligen Schulstandorte standortscharf weiterentwickeln, ist doch ganz entscheidend, welcher Annahme wir folgen, wie sich die Bevölkerung in dem jeweiligen Stadtteil entwickelt.
Wir haben in einer ersten Lesung in der letzten Beratung der Deputation Grundsätze vorgestellt. Wir werden weitere Grundsätze unseres Handelns darstellen. Auf dieser Basis werden wir uns dann über konkrete Maßnahmen unterhalten können. Noch einmal: Ich glaube, es war gut, dass wir das nicht im letzten Jahr getan haben, denn die Bedingungen des Handelns haben sich drastisch geändert. Mehr Kinder bedeuten eben auch mehr Bedarf an Schulraum!
Zuletzt: Wir haben im Senat bereits Beschlüsse gefasst, um mit den zusätzlichen Bedarfen von Kindern in der Stadtgemeinde Bremen umzugehen. Wir werden eine solche Beschlussfassung selbstverständlich auch für Bremerhaven treffen. Sie haben jetzt ihre Zahlen vorgelegt. Insofern ist es mitnichten so, dass wir blind in das nächste Schuljahr starten. Vielmehr haben wir den Schulen mit unseren Kapazitätsplanungen Verlässlichkeit und Sicherheit gegeben. Ich
habe dargestellt, wo wir die weiteren Ressourcenbedarfe zur Unterstützung der Integration der Flüchtlinge sehen und wo wir die Inklusion weiter vorantreiben wollen.
Bremen hat gute Schulen. Mir geht es darum, dass wir diese guten Schulen stärken, dass wir aber auch dort, wo noch Schwächen im System bestehen, genau hinschauen, dort nachbessern, damit alle Kinder eine faire Chance auf gute Bildung in Bremen haben, und zwar im gesamten Land Bremen! – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich ein paar kurze Anmerkungen machen! Herr Güngör, Frau Senatorin Dr. Bogedan, ich finde es schon erstaunlich, dass Sie hier so tun, als sei die Kritik, die an Ihrem Handeln geübt worden ist, sozusagen eine aus der Luft gegriffene Erfindung der Opposition.
An Ihrer Stelle würde ich ein wenig in der Realität zuhören. In der letzten Woche Personalversammlung, Briefe aus dem Westen und von den Schulleitungen!
(Abg. Güngör [SPD]: Das haben wir gemacht! Des- wegen bin ich auch konkret auf die einzelnen For- derungen eingegangen!)