Das Land Bremen allein kann in dieser Situation nicht steuernd eingreifen. Ich werbe deswegen dafür, dass wir das, was wir an sozialer Arbeit vorhalten, nicht kaputtreden, sondern erst einmal sichern.
Mit dem dualen Studium – zusätzlich zu den 120 Plätzen – machen wir ein vernünftiges, richtiges Angebot. Das wird jetzt umgesetzt. Das finde ich völlig in Ordnung, ich freue mich darüber.
Die Hochschule Bremen plant jetzt im Rahmen der haushalterischen Mittel auch den Masterstudiengang, nichts on top – das war Ihre Frage –, sondern im Rahmen der ihnen jetzt zugewiesenen Mittel. Das tun sie. Ich finde das richtig, denn wir brauchen Profilierung. Darüber hinaus hat die Hochschule Bremen zwei Modellversuche, Studiengänge zu Therapiewissenschaften, aufgebaut, wie Sie wissen: zur Ergotherapie und Logopädie, auch dies im Kontext der Fakultät 3. Das sind wichtige und notwendige Weiterentwicklungen. Das sind auch zusätzliche Studienplätze, die sie geschaffen haben, trotz begrenzter finanzieller und räumlicher Ressourcen.
Frau Senatorin, ich unterbreche Sie ungern in Ihrem Redefluss, aber der Abgeordnete Rupp hat eine Zwischenfrage. Gestatten Sie sie?
Frau Senatorin, kann ich davon ausgehen, dass Sie meinen, dass Sie in diesen Fragen auf einem guten Weg sind?
Ich gehe davon aus, dass wir den Hochschulen mit dem Wissenschaftsplan und seiner Ausfinanzierung für 2016 und 2017 Ressourcen bereitstellen, die ein angemessenes Angebot ermöglichen.
Ich habe jetzt, glaube ich, zu den Planungen der Hochschule Bremen und ihrer Umsetzung die wesentlichen Dinge gesagt.
Zum Lehramtsbereich an der Universität Bremen kann ich Ihnen Folgendes sagen: Gegenwärtig wird aus allen KMK-Statistiken deutlich, dass im MINT-Fachbereich Studienbewerber fehlen. Nicht Studienplätze fehlen, sondern diejenigen, die das studieren wollen, und am Ende Lehrkräfte, die es unterrichten können. Auch in der Sonderpädagogik fehlen uns Absolventinnen und Absolventen. Sie wissen, dass wir das im Grundschullehramt bereits aufgebaut und Inklusion und Grundschulpädagogik kombiniert haben. Die Universität ist aufgefordert, Inklusion und Sonderpädagogik in Verbindung mit der Oberschule und dem gymnasialen Studiengang zu verknüpfen. Das macht sie. Dort werden wir Studienplätze vorhalten können. An dieser Stelle arbeitet die Universität auf der Höhe der Zeit, damit wir die Absolventinnen und Absolventen bekommen, die wir in diesem Bereich brauchen. Sie wissen, dass es für fertige Lehrkräfte Weiterbildungen gibt, um sich den Inklusionsmaster zu erschließen. In diesem Bereich sind wir aus meiner Sicht auf einem vernünftigen Weg. Die Universität arbeitet proaktiv, sodass wir mit vernünftigen Absolventenzahlen rechnen können. Wir haben darüber hinaus, darauf wurde eingegangen, den Masterstudiengang Erziehungs- und Bildungswissenschaften. Er bildet für das pädagogische Feld aus, einerseits im Leitungsbereich, aber die dort vermittelten Inhalte befähigen auch im außerschulischen, außerunterrichtlichen Bereich zum Handeln. Er bereitet auch auf Einsätze im pädagogischen Kontext vor. Wir sind aus meiner Sicht mit dem, was wir dort an jungen Menschen ausbilden, zumindest so auf der Höhe der Zeit, dass die Kräfte hier im Land Bremen dafür nicht genügend, aber auf alle Fälle genügend das tun, was die Universität an dieser Stelle tun kann. Um das abzusichern und abzurunden, sind die Personalbesetzungen, zumindest die Berufungen so
weit auf dem Weg, dass wir die Ausbildung am Ende qualitativ absichern können. Es nützt nichts, immer irgendetwas aufzubauen, wenn ich kein Personal habe, das dafür ausbildet. Ich bin der Auffassung, dass das, was Hochschule Bremen und Universität in diesem Bereich machen, das ist, was sie auf Grundlage der ihnen zugewiesenen Ressourcen zu tun haben. Ich bin mit dem, was dort stattfindet, zufrieden. – Herzlichen Dank!
Ich lasse zuerst über den ersten Spiegelstrich des Antrags der Fraktion DIE LINKE abstimmen. Wer dem ersten Spiegelstrich des Antrags der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 19/318 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ach so! Ich lasse nun über die Spiegelstriche zwei bis fünf abstimmen. Wer den Spiegelstrichen zwei bis fünf des Antrags der Fraktion DIE LINKE in der Drucksachen-Nummer 19/318 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen!
Beiräte stärken, Planungssicherheit und öffentliche Akzeptanz von Asylsuchenden erhöhen! Antrag der ALFA-Gruppe vom 22. Dezember 2015 (Drucksache 19/227)
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir erleben im Moment eine Atempause in der aktuellen Migrationsbewegung, die der Tatsache zu verdanken ist, dass einige Länder auf der Balkanroute Maßnahmen getroffen haben, den Zustrom von Flüchtlingen und Migranten zeitweilig zu unterbrechen. Aber machen wir uns nichts vor, das Thema wird uns zeitnah wieder ereilen. Wir sind im letzten halben, dreiviertel Jahr in Bremen an vielen Stellen an die Grenzen unserer Leistungsfähigkeit oder darüber hinaus gelangt und konnten die Aufnahme von Migranten, Asylbewerbern und Flüchtlingen nicht so gewährleisten, wie es sich eigentlich gehört.
Trotz des guten Willens aller Beteiligten war die Aufnahme von schweren Defiziten geprägt. Wir wissen, dass viele der Menschen, die zu uns kamen, den Winter in nicht winterfesten Zelten verbringen mussten. Wir wissen um schwere Defizite bei der Beschulung von schulpflichtigen Kindern und von unbegleiteten Minderjährigen. Zur Nutzung von Sporteinrichtungen für Unterkünfte waren Maßnahmen notwendig, die alles andere als wünschenswert waren.
Drei Aspekte müssen wir, wie wir glauben, beachten. Das eine ist die Akzeptanz in der Bevölkerung. Wir haben schon gestern in der Stadtbürgerschaft darüber gesprochen, wie wir die Menschen vor Ort in den Beiräten, den einzelnen Beiratsgebieten mitnehmen. Wenn wir auf Bundes- oder Landesebene einfach sagen „Wir schaffen das!“ und die Menschen vor Ort mit einer Aufgabe betrauen, die sie nicht wirklich erfüllen können, bekommt diese Politik ein Problem mit der Akzeptanz der Menschen vor Ort. Wir möchten die Akzeptanz der Politik bei den Menschen vor Ort stärken, indem wir sie mitnehmen und schauen, was sie schaffen.
Der zweite Aspekt: Was schaffen wir unter Beachtung der Verantwortung, die wir für Menschen, die kommen, übernehmen? Wenn wir die Menschen nicht adäquat versorgen, werden wir unserer Verantwortung nicht gerecht; ich glaube, das ist unstreitig. Die Frage ist, an welcher Stelle die Verantwortung richtig
angesiedelt ist: bei Menschen auf der kommunalen Ebene, die mit einer praktisch nicht lösbaren Aufgabe konfrontiert werden? Muss die Verantwortung nicht auf die politischen Ebenen, die die Entscheidung zu verantworten haben und praktisch die Aufgabe formulieren, zurückgespiegelt werden?
Wir kennen das aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes: Wenn eine Abteilung oder ein Bereich feststellt, dass er oder sie die Fülle der Aufgaben nicht mehr verantwortlich wahrnehmen kann, macht er eine Überlastanzeige. Warum tut er dies? Um klarzumachen: Wir können der Verantwortung nicht gerecht werden. Wenn wir Defizite feststellen, möchten wir klar benennen können, wer verantwortlich ist.
Letztlich ist es notwendig, über die Analyse der Aufnahmefähigkeiten in den einzelnen Bereichen zu einer verbindlichen Kapazitätsdefinition zu kommen. Wir alle wissen, dass es im Moment ein Abkommen zwischen der Türkei und der EU gibt, aber politische Entwicklungen werden in der nächsten Zeit die Frage aufwerfen, wie wir die Aufnahme von Migranten und Flüchtlingen in der EU bewerkstelligen werden, wie wir diese Leute verteilen werden, wo sie aufgenommen werden können. Dazu brauchen wir unserer Auffassung nach eine verbindliche Definition unserer Kapazitäten. Wie viele Menschen können wir hier aufnehmen, unter Berücksichtigung der Kosten und der Verantwortung, die wir für diese Menschen und die Bevölkerung, die schon hier lebt, haben?
Deswegen möchten wir, dass auf kommunaler Ebene – für Bremen im Prinzip auf Ortsamtsebene, in den Beiräten – unsere Kapazitäten vor Ort evaluiert werden. Wir möchten, dass die Beiräte sagen, wie viele Menschen wir hier sinnvoll aufnehmen, versorgen und nachhaltig behausen, wie viele Kinder wir beschulen können. Diese Zahlen sollten aus den Beiratsgebieten im Bundesland Bremen aggregiert und kumuliert werden, sodass wir für das Land Bremen eine Aufnahmekapazität ermitteln, bei der wir sagen: Dafür können wir unsere Hand auf den Amboss legen, das schaffen wir guten Gewissens, da nehmen wir unsere Leute, die Bevölkerung mit und werden der Verantwortung gerecht.
Diese Zahl, glauben wir, müssen wir dem Bund melden. Wenn die Anzahl der Migranten und Flüchtlinge, die nach dem Königsteiner Schlüssel an Bremen verwiesen werden, die Kapazität, auf die wir uns selbst verständigt haben, überschreitet, müssen wir so etwas wie eine Überlastanzeige machen, und zwar mit der klaren Prämisse, dass die Verantwortung für Defizite bei der Versorgung der Menschen, die zu uns kommen, auf Bundesebene angesiedelt werden. Wir müssen dann auch über eine finanzielle Kompensation nachverhandeln und klarmachen, dass nicht wir die politische Verantwortung dafür tragen, wenn wir die Aufgabe nicht zufriedenstellend bewerkstelligen können.
Wir glauben, dass eine solche Maßnahme der Akzeptanz der Bevölkerung förderlich ist und wir sie auf Bundesebene brauchen, um eine Gesamtkapazität zu ermitteln, damit wir eine Zielgröße haben, mit der wir in künftige Verhandlungen inner- und außerhalb der EU gehen können und wissen, was wir gemeinsam schaffen können und wollen. – Vielen Dank!