Erstens: Wie viele Personen in Bremen und Bremerhaven haben seit dem Trägerwechsel zum 1. Januar 2016 das Angebot der Unabhängigen Patientenberatung genutzt?
Zweitens: Wie viel Personal mit welchem Stundenumfang wird am Standort Bremen durch die neu gegründete, sogenannte Unabhängige Patientenberatung Deutschland gGmbH – UPD – für die örtliche Beratungsstelle eingesetzt?
Drittens: Welche Möglichkeit der Vor-Ort-Beratung wird es zukünftig seitens der Unabhängigen Patientenberatung in Bremerhaven geben?
Zu Frage eins: Seit dem Trägerwechsel hat die UPD über 20 000 Ratsuchende zu gesundheitlichen sowie gesundheits- und sozialrechtlichen Fragestellungen in ganz Deutschland beraten. Die anonyme Beratung bedeutet, dass von den Ratsuchenden keinerlei Angaben erfasst werden – auch nicht die Postleitzahl. Deshalb sind keine Daten über die Anzahl der Personen aus Bremen und Bremerhaven, die eine Beratung in Anspruch genommen haben, bekannt. Nach einer Anlaufphase wird die Senatorin für Wis
senschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz Kontakt zur UPD-Außenstelle in Bremen zur Frage der Akzeptanz aufnehmen.
Zu Frage zwei: Eine örtliche Beratungsstelle der UPD befindet sich in der Parkallee 5 in Bremen. Die Beratungsstelle ist seit Anfang April geöffnet. Je nachdem, wie groß die Nachfrage nach Beratung vor Ort in Bremen sein wird, werden Beratungsstunden angeboten. Die Termine werden bedarfsgerecht und individuell geplant. Die Beratungszeiten sind so geplant, dass sie den bekannten Vorjahreskapazitäten der Vor-Ort-Beratung entsprechen. Wenn es einen höheren Bedarf geben sollte, wird es ergänzende Beratungszeiten geben.
Zu Frage drei: Für Bremerhaven ist geplant, dass das UPD-Beratungsmobil einmal im Quartal vor Ort sein und eine direkte Beratungsmöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger anbieten wird. Sollte der Beratungsbedarf höher sein, kann dieser abgedeckt werden. – Soweit die Antwort des Senats!
Sie haben gesagt, je nachdem, wie es anläuft, würde es in Bremerhaven mehr Beratung geben. Aber wie Sie selbst gesagt haben: Das bekommen Sie gar nicht heraus, es gibt keine Zahlen für Bremen oder Bremerhaven, sondern nur für das Bundesgebiet.
Die Beratungsstelle hat ihre Tätigkeit am 1. April aufgenommen. Am 1. Januar war der Start – Stichwort Sanvartis, diese Debatte haben wir hier schon gemeinsam geführt –, sie hat den Zuschlag aus der europaweiten Ausschreibung erhalten. Seit dem 1. April arbeitet die Beratungsstelle. Wir werden, wenn etwas Zeit ins Land gegangen ist, hingehen und sie fragen, wie es läuft, ob und in welchem Umfang es Beratungsfälle gibt. In diesem Kontext werden wir auch darüber sprechen, ob sich Bremerhavener an die UPD in Bremen gewandt haben und in welcher Form sie auch in Bremerhaven das direkte Beratungsangebot vorhalten will. Wir sind eine der 21 Städte, die eine direkte Beratung etablieren konnten. Viele andere Städte haben das nicht, sondern nur eine Hotline. Wir werden unsere privilegierte Situation dazu nutzen, um die Vor-Ort-Beratung abzusichern, denn wir können auf gute, langjährige Erfahrungen zurückgreifen.
Ich entnehme Ihren Äußerungen, so ganz befriedigend finden Sie das auch nicht. Datenschutz ist sicherlich eine wichtige Sache – gerade im Gesundheitsbereich, das ist über
haupt keine Frage –, aber dass man damit jegliche Art von Evaluation verhindert, finde ich ein bisschen komisch. Vielleicht machen sie sie intern, aber inwieweit sie valide ist, können wir nicht beurteilen. Oder können Sie das?
Im Moment kann ich es nicht beurteilen. Seit 21 Tagen bietet die Beratungsstelle vor Ort etwas an. Zur persönlichen Beratung kann man nur wenig sagen.
Zur anderen Frage: Man kann nachfragen. Wir haben in der Debatte im letzten Jahr gesagt, wir werden die Umsetzung durch Sanvartis kritisch begleiten. Wir haben Probleme bezüglich der Neutralität erörtert; mit all diesen Fragestellungen haben wir uns auseinandergesetzt. Wir werden uns dem zuwenden und genau schauen, wie und von wem es angenommen wird. Ich gehe davon aus, dass wir weiter bohren werden, um herauszufinden, wie wir mit diesem Angebot die Patientinnen und Patienten vernünftig versorgen können.
Wie viel kostet das Bremen? Ich habe das Gefühl, es ist noch nicht ganz befriedigend. Sie sagen jetzt, dass Sie nachhaken werden. Das finde ich gut, aber irgendwann stellt sich die Frage: Springt für Bremen und die Bremer Patientinnen und Patienten ein Kosten-NutzenEffekt heraus?
Man muss sich manchmal Entscheidungen, die gefällt sind, zuordnen. Wenn das bei einem europaweiten Ausschreibungsverfahren herausgekommen ist und die zuständigen Kostenträger ein Angebot vorhalten und finanziell daran beteiligt sind, kann ich als Land keine Parallelstruktur aufbauen. Das können wir uns nicht leisten. Wir haben verabredet, dass wir uns jetzt mit diesem Angebot auseinandersetzen und es begleiten, nachgehend darauf achten und dafür Sorge tragen wollen, dass die Standards, die wir hatten, annähernd eingehalten werden. Das tun wir. Mehr kann ich Ihnen an dieser Stelle zu diesem Zeitpunkt nicht sagen. Wenn wir dort den ersten Besuch vorgenommen haben, können wir in der Gesundheitsdeputation gern berichten, wie wir das Angebot einschätzen.
Darf ich Ihren Worten, Sie wollten auch bezüglich der Unabhängigkeit kritisch weiterschauen, entnehmen, dass Sie ein besonderes Augenmerk
darauf haben werden, ob die Beratung wirklich unabhängig von wirtschaftlichen Interessen zum Wohle der Patientinnen und Patienten erfolgt? Das war seinerzeit der Hintergrund unseres Antrages von Grünen und SPD. Wir sind nicht sicher, dass die Unabhängigkeit gewahrt ist. Werden Sie besonders kritisch darauf schauen?
Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Beschleunigte Verfahren bei Einbruchsdelikten“. Sie ist unterschrieben vom Abgeordneten Timke (BiW).
Erstens: Wie viele erwachsene Tatverdächtige, die entweder keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatten, als obdachlos galten oder durchreisende Ausländer waren, wurden 2015 nach einem Einbruch bzw. Einbruchsversuch im Land Bremen vorläufig festgenommen? Bitte die Zahlen getrennt nach Bremen und Bremerhaven ausweisen!
Zweitens: Bei wie vielen der unter Ziffer 1 genannten Tatverdächtigen wurde ein beschleunigtes Verfahren zur Sicherung der Durchführung des Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft beantragt und in wie vielen Fällen hat das Gericht den Antrag der Staatsanwaltschaft abgelehnt? Bitte auch hier für Bremen und Bremerhaven gesondert ausweisen!
Drittens: Was waren 2015 die fünf häufigsten Gründe, bei dem unter Ziffer 1 genannten Personenkreis kein beschleunigtes Verfahren zu beantragen sowie den Antrag der Staatsanwaltschaft auf ein beschleunigtes Verfahren abzulehnen? Auch hier bitte differenziert nach Bremen und Bremerhaven ausweisen!
Zu Frage eins: Im Deliktsbereich der Wohnungseinbrüche im Stadtgebiet Bremen hatten im Jahr 2015 von den ermittelten Tatverdächtigen 25 Personen keinen festen Wohnsitz; vier Personen wurden in Haft genommen. Zusätzlich wurden acht ausländische Tatverdächtige ermittelt, von denen sieben ihren Wohnsitz im Bundesgebiet hatten, während eine Person im Ausland lebte. In Bremerhaven wurden im Kriminalitätsfeld Wohnungseinbrüche im Jahr 2015 drei Tatverdächtige ohne festen Wohnsitz im Bundes
Die Angaben beruhen auf einer händischen Auswertung von polizeilichen Vorgängen, sodass die Vollständigkeit der Zahlen nicht gewährleistet ist.
Zu Frage zwei: Im Jahr 2015 gab es keine Verfahren gegen Erwachsene wegen Wohnungseinbruchs, die im beschleunigten Verfahren gemäß Paragraf 417 StPO erledigt wurden.
Zu Frage drei: Bei den genannten Verfahren lagen die Voraussetzungen des Paragrafen 417 StPO, nämlich ein einfacher Sachverhalt oder eine klare Beweislage, nicht vor. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Staatsrat, das regt zu Zusatzfragen an. Wenn von 25 festgestellten Tätern in Bremen bei keinem die Hauptverhandlungshaft zur Sicherstellung des Strafverfahrens durchgeführt wird, möchten Sie mir jetzt erzählen, dass bei keinem der Sachverhalt so klar war, dass die Hauptverhandlungshaft hätte eingeleitet und das beschleunigte Verfahren damit durchgeführt werden müssen? Habe ich Sie richtig verstanden?
Ich muss etwas zu den Voraussetzungen des beschleunigten Verfahrens sagen. Es gibt eine große Untersuchung des Strafrechtsausschusses der Justizministerkonferenz zu Voraussetzungen des beschleunigten Verfahrens, unter anderem, dass das Verfahren direkt durchgeführt werden kann. Hindernisse gibt es häufig bei Einbruchsdiebstählen, auch wenn zum Beispiel Zweifel an der Schuldfähigkeit bestehen. Wenn ein Täter im Verfahren vorträgt, dass er drogenabhängig ist, muss weiter ermittelt werden, und die Voraussetzungen sind nicht gegeben.
Zweiter Punkt, was auch relativ häufig ist: Wenn ein Bewährungswiderruf droht und eine Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten in Betracht kommt, muss ein Pflichtverteidiger bestellt werden. Auch das geschieht in diesen Verfahren häufig. Dann gibt es eine Anhörung des Beschuldigten, wodurch ebenfalls die Voraussetzungen für das vereinfachte Verfahren entfallen.
Fünfter Punkt. Es gibt einen Vorrang des Strafbefehlsverfahrens. In dem Moment, wo man ein Strafbefehlsverfahren machen kann, ist dieses Verfahren nicht durchzuführen.
widmet. Bundesweit ist der Anteil der beschleunigten Verfahren extrem niedrig. Das ist bei der großen Untersuchung des Strafrechtsausschusses herausgekommen. Die Voraussetzungen sind so eng, dass es wenig in Betracht kommt. Ich kann jetzt nur für die konkreten Verfahren antworten, nach denen Sie gefragt haben. Ich sehe Prüfungsbedarf, das gestehe ich Ihnen zu. Wir haben eine Arbeitsgruppe aus Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht eingesetzt, die nachschaut, wie wir Voraussetzungen effektivieren können, um möglicherweise mehr dieser Verfahren zu bekommen.
Ein Punkt ist noch: Beschleunigte Verfahren erwecken den Eindruck, dass sie besonders schnell wären. Auch das hat der Strafrechtsausschuss ausgewertet. Es stellte sich heraus, dass diese Verfahren nicht schneller durchgeführt werden als die übrigen. Man muss genau hinschauen. Wir fragen für Bremen: Wie können wir die besonders hohen Voraussetzungen dieser Verfahrensart in größerem Umfang herstellen?