Wenn Sie sich anschauen, warum Menschen und insbesondere junge Männer mit Migrationshintergrund häufiger Straftäter werden als andere, hat dies sehr viel damit zu tun, ob sie Zugang zu Bildung, zu Ausbildung haben, ob sie Anschluss an die Mitte unserer Gesellschaft finden und insbesondere, welche Perspektive wir ihnen bieten. Wenn man wie Sie – so verstehe ich das – immer sagt „Wir integrieren euch, wenn sicher ist, dass ihr bleibt“, funktioniert es nicht. Sobald die Menschen hier sind, müssen sie so schnell wie möglich in unser gesellschaftliches System integriert und dürfen eben nicht ausgegrenzt werden. Deshalb hat Integrationspflicht und Integrationsfähigkeit auch sehr viel mit innerer Sicherheit in Deutschland und nicht nur mit dem Lesen von Strafgesetzbüchern zu tun.
Ich bin froh, dass ich nicht das Temperament von Frau Vogt habe, ansonsten hätte ich heute so dazwischengerufen, wie Sie es gestern getan haben.
Sie haben schlicht bei mehreren Punkten die Unwahrheit gesagt. Wenn Sie zum Beispiel sagen, die CDU wolle das Strafrecht für Kinder verschärfen, dann möchte ich Sie bitten, mir zu zeigen, wo in unserem Antrag das steht. Die Absurdität zeigt sich ehrlicherweise schon darin, dass Kinder gar nicht strafmündig sind.
Das hat niemand gesagt, das hat niemand aufgeschrieben. Es geht schlicht darum, darüber nachzudenken, ob es noch zeitgemäß ist, dass in Bremen bei den heranwachsenden Tatverdächtigen die Verurteilung nach Jugendstrafrecht die Regel oder, wie es das Gesetz vorsieht, die Ausnahme ist. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Es hat sich ein gewisser gesellschaftlicher Wandel gegenüber der Schaffung des Jugendstrafrechts vollzogen. Die Menschen machen heute mit 17 Jahren den Führerschein; sie sind mit 18 Jahren mindestens zur Bundestagswahl aktiv und passiv wahlberechtigt; in Bremen dürfen sie mit 16 Jahren wählen, und vor unseren Strafgerichten werden sie in der Regel noch so bestraft, als ob sie Minderjäh
Wenn man sich die Benchmarks anschaut, dann ist die Verurteilung nach Jugendstrafrecht in Bremen exorbitant höher als in allen anderen Bundesländern. Uns geht es doch nur darum, zu sagen: Auch da brauchen wir einheitliche Standards. Es kann doch nicht sein, dass sich jugendliche Straftäter in Niedersachsen lebhaft darum bemühen, in Bremen bestraft zu werden, damit ihre Strafe geringer ausfällt. Es kann doch nicht sein, dass wir in Deutschland Jugendstrafrechtstourismus haben, dass sich die Jugendlichen aussuchen, wo sie am mildesten bestraft werden! Das, Herr Zenner, meine ich mit einheitlichen Standards. Es kann nicht darauf ankommen, ob jemand aus Niedersachsen oder aus Bremen kommt. Wenn er bei gleicher Sozialisation die gleiche Straftat begeht, erwarte ich, dass er auch in gleichem Maße bestraft wird. Nichts anderes ist damit gemeint.
Sie beide, DIE LINKE und die FDP, und auch Herr Zicht missverstehen bewusst, was wir mit Ziffer 1 c) meinen.
„im Bundesrahmen auf einen ‚Pakt für die innere Sicherheit‘ hinzuwirken, der die Prävention vor und die Bekämpfung der Kriminalität in allen Ländern stärkt. Bei diesem ‚Pakt für die innere Sicherheit‘ sind“
„die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den Beteiligten weiter zu stärken. Formen der Zusammenarbeit, der Strukturen, der Organisation, der gemeinsamen Ausbildung, der rechtlichen Bedingungen und der Ausstattung sind so zu gestalten, dass Grenzen der Zuständigkeit oder von Gebietskörperschaften keine Rolle spielen.“
Dabei geht es nicht darum, die Grenzen abzuschaffen, sondern darum, dass die vorhandenen Grenzen die Strafverfolgung nicht erschweren dürfen, weil Behörden zum Beispiel untereinander keine Informationen austauschen, der eine sich nicht traut, dem anderen etwas zu sagen, und höchste Geheimhaltung besteht, sodass man nicht einmal einer anderen Sicherheitsbehörde die eigenen Erkenntnisse mitteilt, wie wir es im Untersuchungsausschuss erfahren haben. Es
geht nicht darum, Grenzen abzuschaffen, sondern sie zu überwinden, wenn es der Strafverfolgung dient. Nichts anderes ist mit diesem Antrag gemeint, und deshalb kann man auch dafür sein!
Frau Dr. Schaefer, wenn Sie es anders verstanden haben, ist es ja gut, dass ich es Ihnen erklärt habe, dann können Sie der Überweisung aus tiefster Überzeugung zustimmen.
(Abg. Frau Dr. Schaefer [Bündnis 90/Die Grünen]: Ja, aber es ist nicht besser geworden, Herr Röwekamp, ganz ehrlich!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir bleiben dabei, zu sagen: Es gibt de facto aufgrund der unterschiedlichen Sicherheitsstruktur in Deutschland unterschiedliche Sicherheitslagen in den einzelnen Ländern. Das kann man an der Kriminalitätshäufigkeit oder an der Zahl der Verurteilungen ablesen. Man kann es an den Strukturen erkennen, innerhalb derer sich Straftäter bewegen. Es gibt Unterschiede zwischen den Ländern. Unser Anliegen ist, zu fragen: Ist es in der heutigen Zeit noch richtig, dass es strukturelle Unterschiede in Bezug auf die Sicherheitslage der Menschen gibt? Muss ein Mensch in Baden-Württemberg sicherer leben als in Bremen? Da sagen wir als CDU ganz klar Nein.
Das Problem können wir eben nicht allein in Bremen lösen, eben nicht, wie Herr Timke sagt, indem wir einfach mehr Polizisten einstellen. Ja, vielleicht brauchen wir auch mehr Polizisten. – Übrigens, Herr Zenner, eine Bemerkung am Rande: Ich empfehle die Grundrechenarten: 2 470 plus 5 Prozent sind ziemlich genau 2 600. Vielleicht fehlen da sechs Stellen; aber hier zu sagen, wir wollten keine 2 600 Stellen, ist falsch. Wir wollen genau dieses Ziel erreichen. Wenn man also die Grundrechenarten anwendet, kann man das errechnen und muss hier vorn nicht irgendwelche Milchmädchenrechnungen anstellen, Herr Zenner.
Ich will nur sagen – das ist meine letzte Bemerkung –: Ob ein Mensch sicher ist, darf nicht davon abhängen, ob er in Bremen, Niedersachsen oder SchleswigHolstein lebt. Das muss eine gemeinsame Aufgabe sein. Für nicht mehr und nicht weniger werben wir mit unserem Antrag. – Vielen Dank!
Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Zicht. Ich bitte Sie darum, die Zeit einzuhalten. Sie haben teilweise die Möglichkeit, sich noch ein drittes Mal zu melden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Röwekamp, ich finde, bei einem Antrag geht es schon eher darum, was geschrieben wurde, und nicht, wie es gemeint war. Deshalb müssen Sie sich schon vorhalten lassen, was Sie geschrieben haben.
Aber Danke, dass Sie es richtiggestellt haben! Allerdings weise ich noch einmal darauf hin, dass Sie etwas anderes geschrieben haben. Ich möchte auch noch einmal auf das Thema – –.
Jetzt rede ich, Frau Vogt. So weit war ich ja noch gar nicht. – Zu Beschlusspunkt 2 Ihres Antrags hat Herr Zenner schon die Schleierfahndung angesprochen. Das geht wieder in die völlig falsche Richtung. Die Polizei muss sich endlich wieder darauf konzentrieren, konkreten Verdachtsmomenten nachzugehen.
Diese anlasslosen Kontrollen und Überwachungsmaßnahmen sind nicht nur ungeeignet und verstoßen gegen die Rechte der grundlos Betroffenen, sondern gerade die Schleierfahndung führt zwangsläufig auch zu rassistischer Polizeipraxis, weil im Zweifelsfall eben das Aussehen entscheidet, ob man kontrolliert wird oder nicht. Die Beschäftigung mit solchen Maßnahmen verstellt bei der Polizei den Blick auf Ermittlungsdefizite und vernichtet Ressourcen, die für anlassbezogene Ermittlungstätigkeiten dringend nötig wären.
„Die Justiz muss … deutlicher als bisher den straf- und aufenthaltsrechtlich möglichen Rahmen ausnutzen. Generalpräventive Aspekte und der Schutz der Bevölkerung müssen … eine höhere Rolle als bisher spielen.“
Das ist etwas umständlich formuliert, aber letztlich heißt es nichts anderes als: Unsere verweichlichte Justiz geht viel zu lasch mit Kriminellen um.
Genau. Die CDU spricht damit nicht nur den hauptamtlichen Richterinnen und Richtern das Misstrauen aus, sondern auch den ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürgern, die als Schöffinnen und Schöffen an den Urteilen beteiligt sind. Das ist nicht nur Populismus, das ist schlicht eine Unverschämtheit!
Richtig ist, dass die Justiz oft nicht schnell genug arbeitet. Wenn ein Urteil erst Jahre nach der Tat gesprochen werden kann, sind die Gerichte gezwungen, die Strafe entsprechend abzumildern. Daher wäre es tatsächlich wünschenswert, nicht nur die Polizei, sondern auch die Justiz personell aufzustocken. Den Gerichten aber per se abzusprechen, dass sie die geltenden Strafrahmen, bezogen auf den jeweiligen Einzelfall, gerecht und angemessen anwenden, überspannt nun wirklich den Bogen. Was die CDU da in ihrem Antrag vorschlägt – Verschärfung von Strafandrohungen, Erhöhung von Mindeststrafen, verschärfte Regeln für die Aussetzung von Strafen zur Bewährung, eine Begrenzung der Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts – und was einem Rückfall in wirklich finstere Zeiten des Strafrechts gleichkommt, werden wir Grüne nicht mittragen.
Zu guter Letzt schlägt die CDU vor, mit einer speziellen Strafbewährung der Gewaltbereitschaft gegen Polizei und Rettungskräfte entgegenzuwirken. Das ist auch eine bekannte Forderung der Polizeigewerkschaften. Ich kann diese Forderung bis zu einem gewissen Punkt nachvollziehen. Wir Grüne setzen uns dafür ein, dass bei Hassverbrechen, bei denen die Täter aus Hass und Menschenverachtung handeln, konsequenter ermittelt und diese zur Anklage gebracht werden. Ich könnte mir vorstellen, dass man diesen Gedanken etwas weiter fasst, als wir es bisher tun. Bisher geht es vor allem um Straftaten gegen Menschen anderer Herkunft oder Hautfarbe, gegen Schwule, Lesben oder Transgender, gegen Juden, Muslime, Jesiden, gegen Menschen mit Behinderungen oder gegen Obdachlose. Man kann das auch auf Fälle übertragen, in denen Polizisten aus purem Hass angegriffen und als „Bullenschweine“ gleichsam entmenschlicht werden, aber für jede einzelne Straftat gegen Polizeibeamte, selbst wenn sie aus der Situation heraus geschieht, drakonische Strafen vorzuschreiben und den Gerichten die Möglichkeit zu nehmen, Einzelfallgerechtigkeit walten zu lassen, ergibt keinen Sinn. Das nützt der Polizei nicht, sondern schadet ihrem Ansehen.
Zum Schluss noch eine Anmerkung zum subjektiven Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung, das Sie in Ihrem Antrag mehrmals ansprechen. Das ist selbstverständlich ein sehr wichtiger Punkt; denn weder im öffentlichen Raum noch im Internet oder zu Hause sollten sich Menschen unsicher fühlen müssen. Drohungen oder gar Übergriffe dürfen deshalb nicht unerwidert bleiben und müssen verfolgt werden. Aber
das subjektive Sicherheitsempfinden hängt nicht nur von der objektiven Sicherheitslage ab, sondern es spielt auch eine große Rolle, wie wir öffentlich über die Sicherheitslage debattieren.