Das haben Sie heute auch angesprochen. Ein zentraler Pfeiler unseres Rechtsstaates ist das Vertrauen in die Fähigkeit der Polizei, Straftaten zu verhindern und Kriminalität zu bekämpfen. Darum darf man unseren Rechtsstaat auch nicht schlechter reden, als er ist.
Letzter Satz: Ein Rechtsstaat, der sich aus Achtung vor den Bürgerrechten bewusst zurücknimmt, wenn es um die Beschneidung von Freiheiten geht, und stattdessen Kriminalität schon im Vorfeld durch Bildung, Prävention und Integration bekämpft, ist stärker, als ein autoritärer Staat jemals sein könnte. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Röwekamp, wir können gern einmal über unser Temperament streiten. Ich mache aber einmal deutlich, worin der Unterschied zu der gestrigen Debatte besteht: Dort hat mich einer Ihrer Kollegen permanent bewusst falsch zitiert. – Ich nehme das mit den Kindern zurück, weil Sie in Ihrem Antrag tatsächlich nicht geschrieben haben, dass Sie das Alter in Bezug auf die Strafmündigkeit absenken wollen. Sie reden tatsächlich nur von einer verschärften Anwendung des Jugendstrafrechts, aber dazu habe ich bereits etwas gesagt. Es wäre schön, wenn Ihre Fraktion zukünftig auch Größe zeigt und falsche Zitate zurücknimmt.
Ich komme auf den eigentlich wichtigen Punkt zurück, Herr Röwekamp. Als Sie eben aus Ihrem Antrag zitiert haben, haben Sie sich an der richtigen Stelle versprochen. Das zeigt, dass Sie uns nicht erklärt haben, was Sie unter Punkt 1 c) machen wollen. Sie haben eben vorgelesen:
„Formen der Zusammenarbeit, der Strukturen, der Organisation, der gemeinsamen Ausbildung, der rechtlichen Bedingungen und der Ausstattung sind so zu gestalten, dass Grenzen der Zuständigkeit oder“
Das ist ein ganz entscheidender Unterschied. Wenn im Antrag stehen würde „Grenzen der Zuständigkeit von Gebietskörperschaften“, dann hätten Sie völlig recht. In diesem Fall würden wir über die Kompetenzen von Bundes- und Landesbehörden sprechen. Sie sprechen aber von den Grenzen der Zuständigkeiten, und damit werfen Sie natürlich die Frage auf: Was wollen wir noch als Trennungsgebot behalten und was nicht? – Sie sind uns die Antwort darauf schuldig geblieben, weil Sie sich beim „oder“ lapidar versprochen haben. Ich sage es noch einmal: Das Trennungsgebot von Polizei und Nachrichtendiensten hat einen guten historischen Grund, und ich möchte das nicht aufweichen. Bei allen anderen Punkten des Antrags
würde ich sagen: Darüber, was in die Zuständigkeit des Bundes und was in die Zuständigkeit der Länder fällt, kann man sich vortrefflich unterhalten, wie ich bereits angemerkt habe. Ich bitte Sie als CDU aber eindringlich, nicht mehr solche Anträge mit einer Begründung zu schreiben, die ein Horrorszenario zeichnet und verbal sehr radikal ist.
Das trägt in keiner Weise dazu bei, dass wir uns der Frage der Kompetenzen von Bundes- und Landesbehörden einmal sachdienlich nähern können. Gerade die Erfahrungen, die wir im Untersuchungsausschuss gemacht haben – –.
Ich habe mit Herrn Röwekamp gesprochen. Er hat hier eben seinen eigenen Antrag zitiert und sich dabei versprochen. Wenn Sie ein Problem haben, können Sie sich ja melden.
Um darauf zurückzukommen: Die Anträge sind zugegebenermaßen von Februar und wahrscheinlich vor einem anderen politischen Hintergrund entstanden, aber ohne diese Rhetorik und Verschärfungsrhythmisierung gibt es gerade nach den Erfahrungen, die
wir im Untersuchungsausschuss aufgearbeitet haben, einen guten Grund, sich in Ruhe und sachlich damit auseinanderzusetzen, welche Kompetenzen wohin verlagert werden müssen und welche Mehrheiten es dafür gibt. Aber auch da bitte ich, genau wie beim Kooperationsverbot: Seien wir redlich! Ich habe es eben schon erwähnt: Der Bundesfinanzminister ist nicht gewillt, mehr Geld für die Polizeibeamten der Länder zur Verfügung zu stellen. Das hat er klar und deutlich gesagt, und ich möchte nicht, dass wir hier mit Anträgen suggerieren: Wenn wir hier etwas beschließen, haben wir auf einmal glückselige Zustände. – Ich finde das nicht ehrlich. Wir müssen diese Debatte in irgendeiner Weise führen, müssen dies aber unter den realistischen Gegebenheiten so ehrlich führen wie möglich, und nicht mit solchen Anträgen, die dann doch eher die Stimmung bedienen sollen, aber nicht zu Lösungen führen. – Ich danke Ihnen!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe zum Schluss noch ein paar kleine Anmerkungen. Erste Anmerkung! Erstens, Herr Röwekamp, Sie selbst haben 2 600 Vollzeitstellen gefordert. Mit Ihrer jetzigen Forderung von 5 Prozent der 2 470 Stellen erreichen Sie nicht die Zahl von 2 600 Stellen. Ihre Zielzahl liegt darunter.
Zweitens: Ich kritisiere daran, dass Sie das in eine bundeseinheitliche Entwicklung von 15 800 Stellen einbinden. Drittens, ich kritisiere Folgendes: Vor ein paar Wochen ist bereits der Antrag gestellt worden, die Zielzahl auf 2 600 zu erhöhen. Warum schließen Sie sich diesem Antrag nicht an, sondern kommen gewissermaßen erst heute damit? Das halten wir für unredlich!
Zweite Anmerkung: Jugendstrafrecht, Heranwachsende! Das ist ein Bundesgesetz. Bundesgesetze können wir nicht von Bremen aus ändern. Die Beurteilung durch die Jugendgerichtshilfe, ob jemand noch dem Jugendstrafrecht oder dem Erwachsenenstrafrecht zuzuordnen ist, erfolgt im Einzelfall durch den Richter. Das sollten wir der Justiz überlassen.
Ansonsten liegen auch im Bereich BtMG hier und da in dem einen oder anderen Bundesland abweichende Zahlen vor. Dies jedoch für eine innenpolitische Debatte in dieser Form zu nutzen, halte ich nicht für in Ordnung.
Zum Schluss noch einmal zu unseren Punkten! Sie suggerieren mit einem Pakt ein Dach, unter dem sich alle in Sicherheit wiegen können. Das wird es nicht geben. Wir unterstützen eine solche Initiative, soweit es um Terrorabwehr geht, die darauf hinauslaufen muss, den Bund in die Verpflichtung zu nehmen, dass er sich an der Finanzierung des Polizeibereichs beteiligt, sodass jedes Land in die Lage versetzt wird, einem Überraschungsanschlag gewachsen zu sein. Der Bund steht hier in der Verpflichtung.
Die konkrete Sachausstattung, die Sie bemängeln, müssen Sie benennen. Es ist wichtig, dass das über die Innenministerkonferenz gesteuert wird, damit nicht alle Länder dieselben Probeläufe durchführen, und dass man genau schaut, was wir technisch verbessern können. Die Stadtstaaten und die Flächenstaaten können das dann ausprobieren, und wir können das gemeinsam auswerten und umsetzen.
Aus dem Untersuchungsausschuss und aus anderen Zusammenhängen hat sich ergeben hat, dass sich die Kommunikation zwischen den Bundesländern und in Richtung Bund in vielen Bereichen verbessert werden muss, und Europa muss einbezogen werden.
Sie haben einige Punkte angesprochen, über die man sich unterhalten kann. Ansonsten ist der Antrag oberflächlich und bedient nur ein gewisses Klientel. Wir stimmen der Überweisung in den Ausschuss zu. – Danke schön!
Bedienung des eigenen Klientels ausgerechnet von der FDP eine Qualifizierung ist, stelle ich anheim. Wenn einer für Klientelpolitik hier in Deutschland verantwortlich ist, dann ist das eher Ihre Partei, als es die hier im Parlament vertretenen Volksparteien sind.