Aber unbeschadet dessen, fehlen, wenn Sie mit der spitzen Feder rechnen, sechs Stellen. Der Grundgedanke, den ich bei Ihnen falsch finde, ist, dass Sie sagen: Eigentlich ist alles gut, wir können unsere Aufgaben im Land lösen, wir brauchen nur 2 600 Polizisten. Ich sage ganz ehrlich: Das ist eine einfache Welt. Die passt vielleicht zu Ihnen und der FDP. Diese einfache Welt ist aber nicht die gesellschaftliche Realität.
Die Probleme werden wir nicht allein mit der Aufstockung der Zahl der Polizistinnen und Polizisten lösen.
Deswegen will ich ausdrücklich Folgendes sagen: Es geht nicht nur darum, mit dem Bund zu verhandeln, ob er – Frau Vogt ist gerade nicht da – hier irgendwelche Stellen bezahlt, sondern es geht um Antworten auf die Fragen: Wer nimmt in Deutschland eigentlich welche Aufgabe wahr? Ist die Bekämpfung des internationalen Terrorismus wirklich die Aufgabe von 16 Staatsschutzabteilungen der Landespolizeien?
Ich weiß, dass das auch in der CDU unterschiedlich gesehen wird und die Bayern stolz auf ihre Staatsschutzabteilung im LKA sind. Ich kann nur sagen: Ich glaube, wer gegen den international agierenden Terrorismus, wer gegen internationale Kriminalität, wer gegen solche organisierten Strukturen vorgehen will, kann das nicht mit 16 Sicherheitsbehörden leisten, die sich mühsam abstimmen müssen. Man muss vielmehr darüber reden, ob in Zukunft der Bund für bestimmte Kriminalitätsphänomene insbesondere aus dem Bereich des Extremismus, Terrorismus oder meinetwegen auch der organisierten Kriminalität ausschließlich die Zuständigkeit erhält und die Polizei in Bremen dadurch entlastet, nicht, indem er Geld für die Abteilung bezahlt, sondern indem er die Aufgabe und die Verantwortung wahrnimmt. Das ist der Geist, den dieser Antrag atmet, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Ich verwahre mich in aller Ruhe dagegen, dass Sie der CDU unterstellen, sie begehe ständig Verfassungsbruch! Die CDU beschließt keine Bundesgesetze, sondern das geschieht im Bundestag. Soweit ich mich
erinnere, hat die CDU auch im Jahr 2008 nicht allein regiert. Das heißt, die CDU hat das BKA-Gesetz nicht allein zur Realität werden lassen.
Zur Realität gehört auch Folgendes: Sie sagen, dass das Gesetz sozusagen gezielter und bewusster Verfassungsbruch sei. Ich empfehle Ihnen auch als Nichtjuristen, sich einmal die abweichenden Voten der beiden Richter durchzulesen. Wenn Sie das Urteil schon lesen, dann lesen Sie es bis zum Ende! Dann müssten Sie mit Ihrer Argumentation sagen, dass selbst im Bundesverfassungsgericht zwei Verfassungsfeinde sitzen, weil sie eine abweichende Meinung niedergelegt haben. Sie hatten in Teilbereichen des BKA-Gesetzes, von denen das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, es sei nicht mehr zulässig, die gleiche Auffassung wie die Mehrheit im Jahr 2008 im Deutschen Bundestag.
Nein, hier begeht niemand gezielten und bewussten Verfassungsbruch. Wir bewegen uns im Spannungsfeld der Gewährleistung der inneren Sicherheit und der Unversehrtheit des Lebens als Grundrecht und dem Recht auf Freiheit. Wir bewegen uns dazwischen. Es gibt hier kein schwarz und kein weiß und kein absolut richtig und absolut falsch, sondern es kann etwas richtig sein, und es kann etwas falsch sein. Wir reden über Grenzen. Sie, Herr Zicht, haben die Wahrheit nicht gepachtet! Das will ich an dieser Stelle auch ausdrücklich sagen.
Das Ziel derjenigen, die das Gericht angerufen haben, ist auch nicht erreicht worden. Das Gericht hat entgegen der Antragstellung nicht das gesamte Gesetz für verfassungswidrig erachtet. Es hat sogar zugestanden, dass das Gesetz weiter in Kraft bleiben kann. Es hat nur gesagt: In einigen Teilbereichen wird die Grenze des Schutzes, der Freiheit überschritten.
Es sind Nachbesserungen erforderlich, Herr Zicht! Das Gesetz ist nicht in seiner Gesamtheit verfassungswidrig. Es überschreitet teilweise die ehrlicherweise schwer zu findende Grenze zwischen der individuellen Freiheit und dem Sicherheitsinteresse der Menschen.
Die Nachbesserungen werden wir verantwortbar wahrnehmen. Hätten wir dieses Gesetz aber nicht erlassen, hätten wir es insgesamt so gelassen, wie Ihre Fraktion das wollte, dann wäre den Menschen mit ihrem Sicherheitsbedürfnis in unserem Land kein recht geschehen. Die Menschen haben auch einen Anspruch darauf, dass sie der Staat vor Kriminalität und Terrorismus schützt!
(Beifall CDU – Abg. Frau Vogt [DIE LINKE]: Wenn ich mir den Text durchlese, dann bin ich froh, dass Sie das auch nicht entscheiden!)
Ich bin ehrlicherweise froh, dass Sie mit Ihrer Fraktion und Ihren politischen Überzeugungen nicht entscheiden, wie solche Gesetze auszusehen haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Vogt, auch Ihnen muss ich sagen: Man kann darüber streiten, ob der Antrag in wirklich jedem Punkt schon den Konkretisierungsgrad erreicht hat, den man sich wünscht.
Wenn wir als Bremer CDU schon jetzt den Stein der Weisen hätten und mit den Regierungen der anderen Länder, mit der Europäischen Kommission, mit allen Fraktionen im Deutschen Bundestag ausverhandelt hätten und sagen könnten, wie die richtige Antwort lautet, dann hätten wir Ihnen vielleicht einen entsprechend umfangreichen Gesetzesantrag vorlegen können. Uns geht es doch nur darum, noch einmal den Impuls zu setzen, darüber nachzudenken, was man eigentlich außer dem Alltagsgeschäft tun muss, wie viele Polizistinnen und Polizisten man braucht, wie viel Geld man braucht, worüber man miteinander in Deutschland reden muss.
Sie verunglimpfen uns hier, in dem Sie sagen, die CDU wolle nur Strafverschärfungen. Ich will zu dem Bereich ausdrücklich Folgendes sagen: Die Finanzsenatorin hat heute Morgen zu Recht gesagt, dass wir im Bereich der Betrugs- und Vermögensdelikte in den letzten Jahren in großem Ausmaß Verschärfungen vorgenommen haben, insbesondere beim Betrug, beim gewerbsmäßigen Betrug, aber auch bei der Steuerhinterziehung.
Ich frage mich, ob das Verhältnis der Strafzumessung im Strafgesetzbuch, nachdem wir das gemeinsam gemacht haben, noch richtig ist. Ich bleibe dabei: Ich kann niemandem erklären, dass man für eine Steuerhinterziehung großen Ausmaßes ohne die Zuerkennung von Bewährung in der Regel eine Freiheitsstrafe verbüßen muss, aber jemand, der als Ersttäter eine Frau vergewaltigt, mit einer Bewährungsstrafe davonkommt. Ich finde, das Verhältnis stimmt nicht mehr!
Die Gesellschaft muss strafrechtlich ächten, wenn sich jemand zulasten der Gesellschaft persönliche finanzielle Vorteile verschafft. Meinetwegen! Ich bin dafür! Ich glaube, dass es auch richtig ist, dass wir die Grenzen neu gezogen haben. Aber das Verhältnis zueinander stimmt nicht mehr.
Um diese Fragen geht es bei unserem Antrag: Sind eigentlich die Verhältnisse in unserem Strafgesetzbuch, die Verhältnisse der zuerkannten Strafen noch richtig, oder müssen wir dieses System einmal neu justieren, vielleicht auch Straftatbestände wie die nach den Paragrafen 90 und 103 Strafgesetzbuch abschaffen? Das hat die Debatte ja gezeigt.
Die wesentlich wichtigere Frage aber ist: Bestrafen wir die Straftaten in Deutschland angesichts der Konstruktion des Strafgesetzbuches noch richtig? Ich sage: Nein! Ich finde, Straftaten gegen die Person müssen schärfer bestraft werden, als das bisher der Fall gewesen ist. Das ist eine der Lehren, über die wir zum Beispiel mit den anderen Ländern und auch mit Ihnen debattieren wollen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Röwekamp, Sie haben eben wieder genau das falsche Verständnis, die falsche Einstellung zum Bundesverfassungsgericht an den Tag gelegt, die ich Ihnen vorhin vorgeworfen habe.
Es geht nicht darum, dass man einfach einmal etwas versuchen könnte, weil es ja so furchtbar schwierig ist, die Grundrechte zu wahren und das einfach einmal zu korrigieren, wenn es vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde. Nein, man kann sich von vornherein mit dem entsprechenden Respekt vor den Grundrechten auf den Weg machen, ein Gesetz zu erlassen, das die Verfassung einhält. So schwer ist das nicht. Das bekommen andere auch hin.
Vielleicht können Sie als Jurist mir als Nichtjuristen ja einmal erklären, wie ich die Kostenentscheidung des gestrigen Urteils zu verstehen habe, wenn es denn so ist, dass die Beschwerdeführer im Wesentlichen nicht Recht bekommen hätten und das Gericht nur kleine Einzelheiten für verfassungswidrig erklärt habe. Die Kostenentscheidung lautete: 100 Prozent Kostenerstattung für die Beschwerdeführer. Soweit ich als Nichtjurist informiert bin – das können Sie mir vielleicht besser erklären – bedeutet das, dass das Bundesverfassungsgericht der Meinung ist, dass die Verfassungsbeschwerden im Wesentlichen berechtigt sind.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Röwekamp, Sie haben sich gerade eben selbst widersprochen. Sie haben gesagt, es gehe darum, das Strafrecht anders anzuwenden. Sie schreiben in Ihrem Antragstext aber neben der ganzen Lyrik – –.
Doch, das haben Sie eben gesagt! Sie haben eben gesagt, es gehe darum – so habe ich Sie verstanden –, dass das Strafrecht anders angewandt wird.
(Abg. Röwekamp [CDU]: Nein, auch geändert wird! Die Mindeststrafe für Vergewaltigung muss eine Freiheitsstrafe sein!)
Dann habe ich Sie überhaupt nicht falsch verstanden! Sie haben nämlich in Ihrem Punkt zwei des Antrags nur gesagt, „sich an der Überprüfung von Rechtsvorschriften auf allen Ebenen zu beteiligen“. Dann folgen ausschließlich Verschärfungen von Strafandrohungen: „die Erhöhung der Mindeststrafen, verschärfte Regelungen für die Aussetzung von Strafen zur Bewährung“ – das finde ich verfassungsrechtlich hoch gefährlich –, „Maßnahmen zur deutlichen Beschleunigung von Strafverfahren“. Dazu hat Herr Zenner schon zu Recht gesagt, dass die Vorarbeit nicht geleistet wird und dass das das Problem ist. Wenn wir nicht genügend Personal bei der Justiz haben, das die Verfahren ordentlich aufbereitet, dann haben wir auch keine beschleunigten Verfahren. Wir brauchen nicht die Gesetze zu verschärfen und zu ändern, sondern müssen einfach einmal die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sie vernünftig angewandt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Bei den verschärften Regeln bei der Aussetzung zur Bewährung begeben Sie sich tatsächlich auf einen rechtspolitischen Diskurs der eine Abkehr – nichts anderes habe ich vorhin, vor ungefähr einer Stunde, in meinem ersten Debattenbeitrag gesagt – vom Grundsatz des derzeitigen Strafrechts, das eben nicht nur die Sühne vorsieht, sondern auch die Resozialisierung. Wenn Sie das wollen, dann müssen Sie das
so klar sagen. Dann müssen Sie hier nicht so zu tun, als würde ich Sie verunglimpfen. Ich zitiere nämlich aus Ihrem Antrag.
(Abg. Röwekamp [CDU]:Wie sehen Sie das denn mit der Vergewaltigung? Sagen Sie doch einmal etwas dazu!)