Protokoll der Sitzung vom 25.05.2016

Natürlich! Wenn Sie das hier so zitieren, bin ich bereit, es so zur Kenntnis zu nehmen.

(Abg. Leidreiter [ALFA]: Und wenn Herr Timke das zitiert, nicht?)

Wir haben uns das angeschaut. Es gibt allerdings einen feinen Unterschied, wenn ich darauf hinweisen darf: Die Presseerklärung des Senats von gestern verweist auf eine Abstimmung mit dem Bundesministerium über die Frage, welche Behörde für die Planfeststellung zuständig ist, während die Frage der Bürger in Wut auf Absprachen zielt. Es sind natürlich keine Absprachen zur Planfeststellung getroffen worden, sondern wir haben den Bund gefragt: Ist der Bund zuständig für die Planfeststellung dieses Vorhabens? Der Bund hat uns geantwortet: Nein, sind wir nicht.

Das hat der Bund in der letzten Woche dezidiert bestätigt. Entsprechend hat sich die obere Wasserbehörde das beim Kollegen Dr. Lohse nach der Stellungnahme des Bundes 2010 gutachterlich erneut angeschaut. Insofern ist das die Faktenlage, in der wir uns befinden.

Gestatten Sie eine weitere Frage des Abgeordneten Röwekamp?

Gern!

Sind Sie bereit, dem Parlament zu erklären, was Ihrer Auffassung nach der Unterschied zwischen Abstimmung und Absprache bei der Frage der Zuständigkeit einer Behörde ist?

(Zuruf SPD: Das sollte ein Jurist wissen!)

Herr Abgeordneter, „Absprache“ suggeriert, dass sich der Senat und die obere Bundesbehörde nach längerer Diskussion darüber verständigt hätten, wer für das Planfeststellungsverfahren zuständig ist. Das ist nicht der Fall. Der Bund hat uns dezidiert von Anfang an mitgeteilt, dass sie ihre Zuständigkeit für die Planfeststellung nicht sehen, weil es sich eben nicht um eine Wasserstraße handelt.

Herr Kollege Röwekamp, haben Sie eine weitere Zusatzfrage an den Senator? – Bitte, wenn Sie gestatten, Herr Senator!

Gern!

Herr Senator, dann verstehe ich nicht, was der Senat tatsächlich mit der Bundeswasserstraßenverwaltung abgestimmt hat.

(Frau Abg. Schaefer [Bündnis 90/Die Grünen]: Das hat er jetzt dreimal erklärt!)

War es die gemeinsame Auffassung, dass Bremen zuständig ist? Oder war es die alleinige Auffassung der Bundeswasserstraßenverwaltung, dass Bremen zuständig sei, und Bremen hat nur nicht widersprochen?

Herr Abgeordneter, Sie müssen sich das so vorstellen: Wenn wir den Bund, nachdem es ja die eine oder andere Erfahrung für Planfeststellungsverfahren durch Wasserbehörden des Bundes gibt, fragen: „Sind Sie für dieses Projekt zuständig?“, und der Bund sagt dann: „Nein, sind wir nicht“, und legt es dezidiert dar, soll dann der Bremer Senat sagen: „Da haben wir eine andere Auffassung, da verklagen wir jetzt den Bund, klagen uns durch die Instanzen und hoffen, dass es uns dabei gelingt, am Ende zu erreichen, dass der Bund entgegen seiner Auffassung am Ende sagt: ‚Nun gut, wir sind es doch‘“? Wir haben diese Aussage zur Kenntnis genommen. Wir haben uns dann anschließend im weiteren Verfahren gutachterlich versichert, dass man diese Haltung so teilen kann.

Wie Sie der Darstellung des Bundesministeriums aus der vergangenen Woche entnehmen können, ist es so, dass der Bund dezidiert bei dieser Auffassung bleibt und dass das Bundesverkehrsministerium eben auch sagt: In Ausnahmefällen sind wir für die Planfeststellung von Hafenvorhaben zuständig. Wenn beim JadeWeserPort sieben Seemeilen Fahrwasser verschwenkt werden müssen, um an den Hafen zu kommen, wenn beim Containerterminal verschwenkt und eine Wendestelle gebaggert werden muss, dann sehen wir uns in der Zuständigkeit. Wir sehen uns aber nicht zuständig bei reinen Hafenvorhaben, die dazu dienen, Verladungen stattfinden zu lassen. Das ist Aufgabe der Länder. – Das ist die Faktenlage!

Herr Senator, gestatten Sie eine weitere Frage des Abgeordneten Röwekamp?

Klar, gern!

(Frau Abg. Böschen [SPD]: Jetzt reicht‘s aber irgend- wann; das ist doch kein Dialog!)

Aber die Geschäftsordnung sieht das so vor! Sie können sich auch melden, Frau Böschen!

Gehe ich recht in der Annahme, dass Sie als Senat die Entscheidung der Zuständigkeit für das Planfeststellungsverfahren selbstständig getroffen haben und eine Zuständigkeitsprüfung, wie ich gehört habe, so

gar unter Einholung eines Gutachtens ausdrücklich stattgefunden hat?

Ja, natürlich!

Eine letzte Nachfrage? – Bitte!

Wenn Sie sich vor Augen führen, was ich Ihnen eben als Antwort des Senats vorgelesen habe – sind Sie der Auffassung, dass der Senat bei der Beantwortung dieser Anfrage seiner Pflicht zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Unterrichtung des Parlaments uneingeschränkt nachgekommen ist? Würden Sie die Antwort heute wieder so geben?

Herr Abgeordneter, wir kommen immer der ordnungsgemäßen Darstellung gegenüber dem Parlament nach. Wir haben es auch in dieser Frage gemacht. Ich habe Ihnen ja eben deutlich gemacht, wo nach unserer Auffassung der Unterschied gesehen wird. Deswegen haben wir die Frage im Herbst letzten Jahres so beantwortet.

Herr Senator, nun hat Herr Professor Dr. Hilz noch eine Frage. Gestatten Sie diese Frage, Herr Senator?

Ja!

Abg. Professor Dr. Hilz: Herr Senator, sind Sie bereit, dieses Gutachten dem Parlament zur Verfügung zu stellen?

Wir können uns alle Stellungnahmen, die es gibt, anschauen. Wir können auch in den entsprechenden Deputationen gern darüber berichten.

(Abg. Dr. Buhlert [FDP]: Er spricht von einem Gut- achten!)

Die rechtliche Stellungnahme zu der Frage der Planfeststellung können wir uns gern anschauen.

Es gibt keine weiteren Fragen, Herr Senator!

Das ist nett! Dann kann ich jetzt fortfahren! Ich will zum Ausdruck bringen, dass wir uns nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts in der vergangenen Woche mit der Frage beschäftigt haben, wie wir erstens diesen Beschluss bewerten. Ich bin darauf eingegangen, dass sich die Auffassung des Senats mit der Auffassung des Bundesverkehrsministeriums teilt, dass der Bund uns darauf hingewiesen hat, dass nach seiner Auffassung die Rechtsmittel entsprechend ausgeschöpft werden müssten,

weil der Bund es nur akzeptieren könnte, wenn es eine höchstrichterliche Rechtsprechung zu der Frage gibt, welche Behörde für die Planfeststellung zuständig ist. Das ist sozusagen die juristische Komponente, denn ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir über diese Frage der Zuständigkeit zu der grundsätzlichen Frage kommen, die entschieden werden muss. Ich bin mir sicher, dass es auch das Interesse des BUND ist, dass diese Frage entschieden werden muss, nämlich die Frage, ob es einen Bedarf für diesen Terminal gibt und wie der Bedarf nachgewiesen wird. Deswegen müssen wir in diese Auseinandersetzung kommen.

Nach meiner Auffassung ist das Offshore-Terminal, das ein hochkomplexes Bauvorhaben ist, gut geplant worden. Nach meiner Auffassung ist das OffshoreTerminal notwendig. Es ist ein wichtiger Baustein für die Energiewende; es ist ein wichtiger Baustein für die Hafenentwicklung in Bremerhaven, und es ist eben auch ein wichtiger Baustein, um die 250 Hektar, die sich auf der Luneplate hinter dem Terminal befinden, entwickeln zu können.

Wir haben in Bremen in den vergangenen Jahren gut 120 Millionen Euro in das Thema Offshore-Windindustrie investiert, damit Unternehmen angesiedelt, damit dazu beigetragen, dass einige Tausend Arbeitsplätze insbesondere am Standort Bremerhaven entstehen konnten. Sicherzustellen, dass wir es mit weiteren Investitionen erreichen können, diese schon getätigten Investitionen in Wert zu setzen, ist nach meiner Auffassung notwendig.

Ich will auf einen dritten Punkt eingehen, der nach meiner Auffassung wesentlich ist! Wenn Sie sich die Geschichte von Großvorhaben in Bremen anschauen, dann finden Sie natürlich kritische Stimmen zur Mercedes-Ansiedlung Ende der Siebzigerjahre, kritische Stimmen zum Bau des Container-Terminals, kritische Stimmen zum Bau des CT 3a. Diese kritischen Stimmen würde es heute in dieser Weise alle nicht mehr geben, weil Sie sich in dem Moment, in dem Sie mit solchen Projekten erfolgreich sind, natürlich diese kritischen Fragen nicht mehr stellen.

Natürlich ist eine Investition in einen Offshore-Terminal am Standort Bremerhaven immer auch eine Investition in die Zukunft. Es ist immer eine Abwägung zwischen unterschiedlichen Risiken. Es ist eine Abwägung zu der Frage, wie wir die Entwicklung am Offshore-Markt einschätzen. Unsere Auffassung ist, dass wir es im Offshore-Bereich mit einem stetig wachsenden Markt zu tun haben: Allein im deutschen Nord- und Ostseeraum werden jährlich 120 bis 160 Offshore-Windanlagen installiert.

Wenn wir zu der angestrebten Kostenreduktion kommen, die ja auch im Rahmen der Debatte um das EEG eingefordert wird, wenn wir zu verbesserter Leitungsinfrastruktur kommen, wie dies ebenfalls im EEG angestrebt wird, dann ist es nach unserer Auffassung so, dass mittelfristig auch die Deckelung, die wir beim

Thema Offshore haben, entfallen kann und entfallen muss. Im weiteren Radius von 300 Seemeilen um Bremerhaven werden jährlich etwa 450 OffshoreWindanlagen errichtet. Das ist das, was wir im Rahmen der fortgeschriebenen Begutachtung für das Offshore-Terminal auch immer belegt haben, und das ist das, worauf wir natürlich auch weiter immer kritisch blicken: dass wir diese Begutachtung, diese Betrachtung, wie das Thema Offshore weiter für den Standort Bremerhaven erfolgreich werden kann, auch weiterhin im Blick haben.

Alle Hafeninvestitionen – deswegen verwahre ich mich dagegen, dass der Eindruck erweckt wird, der Offshore-Terminal sei eine Fehlinvestition, und dass er mit Projekten verglichen wird, die in der Stadt Bremen wirklich nicht so gut gelaufen sind –, die wir bisher in Bremen und Bremerhaven getätigt haben, sind richtige, wichtige und wesentliche Hafeninvestitionen gewesen und haben sich ausgezahlt. Ich finde, das muss man an dieser Stelle noch einmal unterstreichen.

Ich kann den Vorwurf gegenüber dem Senat nicht nachvollziehen. Ich habe über meinen Sprecher in der vergangenen Woche klar erklären lassen, dass es nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts keinen Grund gibt, vom Projekt OTB abzurücken. Der Bürgermeister hat für den Bremer Senat klar erklärt, dass es keinen Grund gebe, vom OTB abzurücken, dass es ein wesentliches Investitionsvorhaben des Senats ist. Den Eindruck zu erwecken, wir hätten uns nicht dazu verhalten, den Eindruck zu erwecken, wir hätten uns zum OTB nicht geäußert, den Eindruck zu erwecken, es gebe hier Kräfte, die versuchten, den OTB zu verhindern, ist nach meiner festen Überzeugung falsch.

Ich bin der festen Überzeugung, dass wir weiterhin zu diesem Projekt stehen müssen, dass wir jetzt den harten Gang durch die Instanzen antreten. Der Senat hat sich gestern dazu bekannt, Rechtsmittel einzulegen. Wir wollen als Erstes die Frage geklärt haben – hier sind wir gemeinsam mit dem Bundesverkehrsministerium immer noch der festen Überzeugung –, ob die richtige Planfeststellungsbehörde ausgesucht worden ist. Wir wollen dafür sorgen, dass diese Frage zügig geklärt wird, sodass wir dann zügig zur Klärung der Hauptfragen kommen und dass es uns damit gelingen kann, weiter Wind unter das Thema Offshore-Windindustrie am Standort Bremerhaven, weiter Wind unter das Thema des OffshoreTerminals in Bremerhaven zu bringen. Insofern bin ich fest davon überzeugt, dass wir mit diesem Projekt weiterhin auf einem Weg sind, der Zukunft für Bremen und Bremerhaven zeigt! – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Aktuelle Stunde ist geschlossen.

Bewährte Standards im Handwerk und in den Freien Berufen erhalten Antrag der Fraktion der CDU vom 17. September 2015 (Neufassung der Drucksache 19/55 vom 8. September 2015) (Drucksache 19/74) Wir verbinden hiermit: Bewährte Standards im Handwerk und in den Freien Berufen erhalten Bericht der staatlichen Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen vom 11. März 2016 (Drucksache 19/337)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Günthner.

Der Antrag der Fraktion der CDU „Bewährte Standards im Handwerk und in den Freien Berufen erhalten“ vom 17. September 2015 ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 5. Sitzung am 24. September 2015 zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen überwiesen worden. Diese Deputation legt mit der Drucksachen-Nummer 19/337 ihren Bericht dazu vor.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.