21. Investitionsstau und veraltete Ausstattung bei der Polizei? Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 26. April 2016 Dazu Antwort des Senats vom 17. Mai 2016 (Drucksache 19/443)
22. Landesinstitut für Schule Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 26. April 2016 Dazu Antwort des Senats vom 17. Mai 2016 (Drucksache 19/444)
23. Landeszentrale für politische Bildung Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 26. April 2016 Dazu Antwort des Senats vom 17. Mai 2016 (Drucksache 19/445)
24. Performa Nord – Fass ohne Boden? Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 26. April 2016 Dazu Antwort des Senats vom 17. Mai 2016 (Drucksache 19/446)
25. Wie steht es um Bremens Eigenbetriebe? Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 26. April 2016 Dazu Antwort des Senats vom 24. Mai 2016 (Drucksache 19/470)
26. Deutsch als Fremdsprache – sprachliche Bildung in Bremen Teil 2 Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 4. Mai 2016
27. IT-Sicherheit und Datenschutz in Krankenhäusern Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 10. Mai 2016
29. Erasmus+ – Zwischenbilanz und Perspektiven größerer Mobilität von Bremer Jugendlichen und jungen Erwachsenen innerhalb Europas Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 19. Mai 2016
30. Situation der PKK bzw. ihrer Ausführungsorgane in Bremen Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 24. Mai 2016
Mitteilung des Senats über die vom Senat beschlossene Mitantragstellung zur Bundesratsinitiative „Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des § 103 des Strafgesetzbuches – Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten – Gesetzesantrag des Landes Hamburg“ Mitteilung des Senats vom 26. April 2016 (Drucksache 19/409)
Nachträglich wurde interfraktionell vereinbart, den Tagesordnungspunkt 41, Zweites Gesetz zur Änderung des Landesmindestlohngesetzes, für die MaiSitzungen auszusetzen.
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden.
Meine Damen und Herren, für die Aktuelle Stunde ist vom Abgeordneten Röwekamp und der Fraktion der CDU folgendes Thema beantragt worden:
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Offshore-Terminal in Bremerhaven, kurz OTB, ist eines der wichtigsten Infrastrukturprojekte unseres Bundeslandes, nicht nur, weil die Investitionssumme einen hohen Umfang hat, sondern auch, weil er 3 500 bis 4 000 Arbeitsplätze in Bremerhaven absichert und ein Potenzial von 7 000 bis 14 000 Arbeitsplätzen generiert. Diese Infrastrukturmaßnahme generiert in der Folge eine hohe industrielle Wertschöpfung, und das ist für einen Standort wie Bremerhaven mit einer weiterhin zu hohen Arbeitslosigkeit von sehr großer Bedeutung.
Der OTB sichert aber auch das Themencluster Offshore-Windenergie ab, das sich in den vergangenen 20 Jahren wie ein roter Faden durch die bremische Politik zieht. Deswegen hat der Senat im Juni 2010 in seiner Senatsvorlage festgehalten:
„Ohne die Errichtung eines Offshore-Terminals wird sich Bremerhaven nicht weiter als führender Standort der Offshore-Windindustrie entwickeln können. Ansiedlungsinteressierte Unternehmen würden auf leistungsstärkere Konkurrenzstandorte ausweichen. Im Ergebnis würde das politische Ziel, zahlreiche... Arbeitsplätze in Bremerhaven zu schaffen, nicht erreicht werden. Realistisch ist, dass sich bereits angesiedelte Firmen mittel- bis längerfristig andere Produktionsstandorte suchen und Arbeitsplätze und bereits getätigte öffentliche Investitionen in Bremerhaven verloren gehen.“
Soweit der Senat im Juni 2010! Wenn wir die Entwicklung der letzten Jahre rekapitulieren lassen, müssen wir feststellen, der Senat hat recht gehabt, der OTB ist unverzichtbar für den Wirtschaftsstandort Bremerhaven.
Deswegen haben wir uns als CDU-Fraktion, aber auch als Partei immer wieder hinter diese wichtige Investitionsmaßnahme für die Menschen in Bremerhaven und für die Schaffung und Sicherung der Arbeitsplätze in Bremerhaven gestellt. Der OTB hat, hatte und muss weiterhin die oberste politische Priorität für unser Bundesland haben.
Mit den Bauarbeiten sollte 2012 begonnen werden, die ursprüngliche Planung aus dem Jahr 2010 endet mit der Inbetriebnahme des Terminals 2014. Fakt ist, wir haben Mitte 2016, keinen Baubeginn, geschweige denn verbindliches Planungsrecht sowie Verzögerungen in dieser Baumaßnahme von zwischenzeitlich fünf bis sechs Jahren. Der bisherige Verlauf des Projekts unter offensichtlich rot-grüner Regentschaft lässt sich nur unter „Pleiten, Pech und Pannen“ zusammenfassen!
Lassen Sie mich erinnern! Es begann 2010, als die Grundlage der politischen Entscheidung von Rot-Grün die irrige Annahme war, diese Hafeninfrastrukturmaßnahme privat zu finanzieren. Das Ergebnis ist uns allen bekannt. 2012 wurde das Verfahren abgebrochen und in eine tradierte gängige Praxis für solche Maßnahmen umgewandelt, nämlich dass die Hafeninfrastruktur öffentlich finanziert wird und die Suprastruktur privat. Dann folgte 2013 der Abbruch des Verfahrens durch den Einspruch in der Planfeststellung der Außen- und Unterweservertiefung. Was hat diese mit dem OTB zu tun? Originär nichts, wenn man nicht beide Planungsverfahren miteinander verbun
Spätestens da hätte man noch einmal alle entscheidenden Prozesse und Projektparameter auf den Prüfstand stellen müssen: Haben sie entsprechend möglicher Rechtsprechung Bestand? Sind wir auf einem guten Weg?
So wurde Ende 2015 eine Planfeststellung vorgenommen, und dies alles in enger Zusammenarbeit mit dem BUND. Die enge Zusammenarbeit mit dem BUND hatte zur Folge, dass man einen sehr engen Zusammenhang zwischen dem Neubau des OTB und der Energiewende sowie der Verschiffung von OffshoreAnlagen gesehen hat. Es war letztendlich ein politischer Kompromiss innerhalb der Koalition zu sagen: Wir als Grüne stimmen dieser Investitionsmaßnahme schweren Herzens zu, aber nur dann, wenn sie sich mit dem EEG beziehungsweise mit der Energiewende rechtfertigen lässt.
Trotzdem waren die Stimmen insbesondere beim grünen Koalitionspartner sehr auf Kritik, auf Kontra eingestellt, was sich im weiteren Projektverlauf immer wieder herausgestellt hat. Dass dann Ende 2015 der Kompromiss mit dem BUND, was die Lage, den Standort und das weitere Verfahren angeht, aufgekündigt worden ist, wirft nicht nur ein schlechtes Licht auf die politische Zuverlässigkeit und die Verabredungsfähigkeit mit dem BUND, sondern man muss sich auch die Frage stellen, ob der eingeschlagene Weg mit dem BUND überhaupt richtig war. War es richtig, sich vom BUND am Nasenring durch die Manege des Planfeststellungsverfahrens ziehen zu lassen und am Ende vorgeführt zu werden? Denn nichts anderes ist durch die Klage des BUND entstanden, die dieser Anfang Januar beim Verwaltungsgericht Bremen eingereicht hat. Das Ergebnis ist hinlänglich bekannt. Es wurde ein Baustopp verhängt, und wir haben weitere Verzögerungen von mindestens einem Jahr. Dies ist ein Paradebeispiel dafür, wie man es nicht machen darf, wenn man die Abstimmung für ein wichtiges Infrastrukturprojekt voranbringen möchte!
Deswegen ist es ein wenig überraschend, wie sich Einzelne einlassen. Klar ist, für den einen oder anderen mag dieses Urteil überraschend gewesen sein. Man kann auch trefflich darüber streiten, ob man damit rechnen musste. Es war aber verwunderlich, wie lange die Koalition brauchte, um sich überhaupt zu positionieren. Wahrscheinlich stehen in fernen Teilen Europas keine Kommunikationsmittel zur Verfügung, weswegen sich der Hafen- und Wirtschaftssenator mit seiner SPD-Fraktion erst am vergangenen Montag eindeutig positionieren konnte. Es gab sicherlich auch, wie wir gehört haben, innerhalb der SPD überhaupt keine widersprüchliche Einschätzung und Meinung zum OTB.
Offener und schneller waren die Grünen, die relativ schnell ihren Einstieg zum Ausstieg verkündet haben. Nicht anders ist die Pressemitteilung der Grünen zu verstehen, in der ihre Fraktionsvorsitzende auf die veränderten Rahmenbedingungen hingewiesen hat
und letztendlich den OTB infrage stellt. Dass die Grünen dann die Nebelbombe mit der Bundesregierung werfen, ist so lächerlich wie altbekannt. Es lässt sich an zwei Punkten ablesen, dass das, was die Bundesregierung gemacht hat, bisher überhaupt nichts mit dem OTB zu tun hat. Lesen Sie in den Zeitungen von heute, was der Vorstandsvorsitzende der BLG Logistics auf der Hauptversammlung gesagt hat: dass die Rahmenbedingungen der Bundesregierung überhaupt keinen Einfluss, zumindest keinen negativen, auf den OTB haben. Lassen Sie sich das einmal aus Betreibersicht sagen! Wenn Sie einerseits schon auf die Verantwortung der Bundesregierung hinweisen, dann führen Sie die Menschen andererseits nicht in die Irre! Wir diskutieren im Augenblick über einen Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministers. Das ist noch nicht die Bundesregierung.
Sie kennen die Verfahren, Frau Dr. Schaefer! Ansonsten lassen Sie sich von Ihren erfahrenen Kollegen erklären, wie das bei solchen Referentenentwürfen ist!
Ja, Sie kennen Herrn Baake! Er war schon Staatssekretär unter Ihrem Parteikollegen Herrn Trittin. Vielleicht kennen Sie Herrn Trittin? Wenn Sie Herrn Baake nicht kennen sollten, informieren Sie sich bei Herrn Trittin, wie Herr Baake tickt und wie Herr Baake denkt.
Er ist in der Energieszene sehr bekannt, weil er ein dezidierter Gegner von Offshore-Windparks ist. Das lässt sich an den verschiedenen Stellungnahmen ablesen, als er noch Leiter von Agora war, dem Thinktank der grünen Energie. Das wird Ihnen als Fraktionsvorsitzender der Grünen sicherlich etwas sagen.