Protokoll der Sitzung vom 26.05.2016

Es geht auch nicht um die halbe Härte, am Ende geht es um die Frage, was im Gesetz steht. Denn das ist der Maßstab, an dem sich das Gericht zu orientieren hat. Deshalb haben wir im Hinblick auf die Frage des Sonderstraftatbestandes auch in der Vergangenheit immer eine aufgeregte Debatte gehabt. Die kann man auch juristisch unter verschiedenen Blickwinkeln führen. Es ging am Ende immer um die Frage, ob wir eigentlich einen besonderen strafrechtlichen Schutz oder einen anderen strafrechtlichen Schutz oder härtere Strafen brauchen. Die Debatte wird seit langer Zeit geführt. Sie gewinnt jetzt gerade auf

der bundesgesetzgeberischen Ebene Konturen. Aus dem Saarland und aus Hessen liegen entsprechende Anträge vor. Wir erwarten in der nächsten Zeit einen entsprechenden Regelungsvorschlag der Bundesregierung, und es gibt Vereinbarungen in verschiedenen politischen Konstellationen, die gesagt haben: Wir wollen uns an der weiteren Gesetzgebungsberatung konstruktiv beteiligen.

So hat sich zum Beispiel auch die schwarz-grüne Landesregierung in Baden-Württemberg darauf verständigt, zu sagen: Wir schauen jetzt einmal, wie die Debatte weitergeht, und wir werden uns dann an dieser weiteren Beratung beteiligen. Das heißt, im Moment haben wir verschiedene Vorschläge. Wir haben noch mehrere ausstehende Vorschläge. Wo das Ganze am Ende hinführt, werden wir sehen.

Ich will darauf hinweisen, warum wir nach meiner Überzeugung bei Gewalt gegen Polizeibeamte zwei Dimensionen haben, die man betrachten muss und die man zusammen betrachten muss. Das eine ist, dass hier Gewalt nicht nur gegen das Individuum ausgeübt wird, sondern hier wird Gewalt gegen den Repräsentanten des Rechtsstaates ausgeübt – zum Teil bewusst deshalb –, und deshalb hat dieser Angriff eine Dimension, die über die individuelle Rechtsverletzung der betroffenen Person hinaus wirkt.

(Beifall SPD, CDU, FDP, ALFA)

Das ist etwas, das der Gesetzgeber im Übrigen durch die Einführung des Straftatbestandes „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ beabsichtigt hat, nämlich neben dem individuellen Amtsträger auch die Amtshandlung und den hinter der Amtshandlungen stehenden Rechtsstaat zu schützen.

Die zweite Dimension ist: Es ist nicht nur der Repräsentant des Staates, sondern es ist auch der Mensch, das Individuum, das dadurch ganz zwangsläufig in Mitleidenschaft gezogen wird. Ich denke, wir schulden es beiden, sowohl dem Rechtsstaat als auch dem Individuum, dass wir einen hinreichenden strafrechtlichen Schutz gewährleisten. Diesen Schutz wird man im Einzelnen gestalten.

Ich will der These, es gebe gar keine Schutzlücken, mit einem konkreten Beispiel entgegentreten. Ich habe das hier, glaube ich, auch schon einmal genannt. Eine Schutzlücke, die wir im Moment haben, besteht darin, dass der Angriff gegen Vollstreckungsbeamte nur, wenn sie sich in der Vornahme einer Diensthandlung befinden, besonders pönalisiert wird. Das heißt, wir haben nur dann die Verwirklichung dieses Straftatbestandes, wenn der Polizist gerade eine Diensthandlung vornimmt. Wenn er einfach so als Repräsentant des Rechtsstaates angegriffen wird, fehlt uns diese Möglichkeit. Jetzt kann man sagen: Na ja, das ist aber vielleicht eine Körperverletzung!

Ich möchte dazu auf das konkrete Beispiel aus BremenNord eingehen. Da sind Polizeibeamte, die in einem

Streifenwagen saßen, von außen angegriffen worden. Es hat eine Gruppenbildung um diesen Streifenwagen gegeben, und von dort ist versucht worden, in den Streifenwagen einzudringen. Es ist auch auf diesen Streifenwagen eingeschlagen worden. Rechtlich handelt es sich dabei, weil diese Polizeibeamten keine Einsatzfahrt hatten, sondern einfach nur mit dem Streifenwagen an der Ampel standen, nicht um eine Widerstandshandlung gegen Vollstreckungsbeamte. Eine versuchte Körperverletzung war es allerdings auch nicht, weil nicht unmittelbar zur Tatausführung angesetzt worden war, weil sich die Polizeibeamten ja noch im Streifenwagen befanden und das Öffnen des Wagens nicht erreicht wurde.

(Abg. Remkes [ALFA]: Unglaublich!)

In dieser Konstellation war es so, dass wir am Ende wegen Sachbeschädigung an wichtigen polizeilichen Einsatzmitteln strafrechtliche Ermittlungen hatten. Ich finde, und dabei bleibe ich: Für diese damalige Situation war das ein unangemessenes Reaktionsverhalten des Staates,

(Beifall SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, ALFA)

und zwar nicht, was den Strafrahmen anbelangt. Denn die Sachbeschädigung an wichtigen Einsatzmitteln des Staates wird mit einer Freiheitsstrafe von, ich glaube, drei Jahren bestraft, während die Höchststrafe für die Widerstandshandlung gegen Vollstreckungsbeamte nur zwei Jahre wären. Es geht also gar nicht immer nur um das Strafmaß, sondern es geht darum, dass es eine unglaublich schwierige Botschaft für die Menschen ist, die in einem Auto sitzen und angegriffen werden, wenn man dann sagen muss: Da konnten wir leider nichts machen, aber weil die dein Auto kaputtgemacht haben, ermitteln wir jetzt!

(Beifall SPD, CDU, ALFA)

Deshalb lade ich dazu ein, dass man sich das dann, wenn alle Vorschläge im Gesetzgebungsverfahren auf dem Tisch liegen – das wird auch der Senat tun, der Senat hat sich dazu bisher auch noch keine abschließende Haltung gebildet –, sehr genau anschaut und prüft, ob es tatsächlich keine Schutzlücken oder doch Handlungsbedarf gibt.

Ich will mit dem abschließen, mit dem ich begonnen habe. In diesen Debatten können wir uns über die Details streiten, über die Frage, welches der richtige rechtliche Rahmen ist und ob es eine Höchststrafe von zwei oder drei Jahren sein soll oder was auch immer. Bei allen Differenzen ist es aber wichtig, dass wir den Beamtinnen und Beamten, die für uns alle und die Gesellschaft den Kopf hinhalten, das Signal geben – ich freue mich, wenn das hier passiert –: Wir stehen dabei hinter euch, ihr könnt euch auf uns

verlassen, und wir haben hohen Respekt vor eurer Arbeit! – Vielen Dank!

(Anhaltender Beifall SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, ALFA)

Als nächster Redner hat das Wort der Kollege Rupp.

Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe eingangs gesagt, dass ich Angriffe auf Leib und Leben, auf die Gesundheit von Menschen als eine durch eine politische Begründung nicht zu rechtfertigende Tat empfinde. Daraus entsteht natürlich, wie Senator Ehmke gerade gesagt hat – –.

(Zurufe: Oh! – Abg. Dr. vom Bruch [CDU]: Spontane Beförderung!)

Staatsrat Ehmke! Es ist noch nicht so weit. Ich bin wieder einmal meiner Zeit voraus. In Ordnung!

(Heiterkeit – Abg. Röwekamp [CDU]: Sowohl, was die politische Konstellation betrifft als auch, was den Senator betrifft!)

Wer weiß! Was ich sagen wollte: Wenn es sozusagen eine besondere Schutzwürdigkeit von Polizistinnen und Polizisten im Einsatz als Vertreter beziehungsweise Vertreterin des Staates gibt oder geben soll, dann reklamiere ich als Mensch, der bestimmte Rechte hat – zum Beispiel ein Demonstrationsrecht –, auch, dass ich ein gewisses Recht auf körperliche Unversehrtheit habe. Ich kann Ihnen sagen, dass ich in Situationen war, in denen meiner konkreten Empfindung nach der Einsatz von Ordnungskräften unverhältnismäßig, unkoordiniert, undifferenziert und auch eine Bedrohung für meine körperliche Gesundheit war, weil ich mein Demonstrationsrecht wahrgenommen habe. Das war bei ganz unterschiedlichen Anlässen.

(Zuruf Abg. Hinners [CDU])

(Abg. Hinners [CDU]: Bei einer gewaltsamen De- monstration?)

Nein! Ich neige nicht dazu, an gewaltsamen Demonstrationen teilzunehmen! Ich nehme an Demonstrationen teil, die andere Menschen als Hintergrund benutzen, um Dinge zu tun, die ich nicht gutheiße, aber das hindert mich nicht daran, an diesen Demonstrationen teilzunehmen. Sonst würde ich denen das Feld überlassen.

(Beifall DIE LINKE)

Im Übrigen neige ich dazu, auf solchen Demonstrationen deeskalierend zu wirken. Ich habe auch auf einer Demonstration, an der Ihr Fraktionsvorsitzender teilgenommen hat, genau dazwischengestanden, vor mir zwei Reihen Polizisten mit Wasserwerfer und Spähwagen, links Polizisten, rechts Polizisten, hinter mir Kollegen, die das ausnutzen wollten, um sich eine Prügelei mit der Polizei zu liefern.

(Abg. Röwekamp [CDU]: Wo war ich?)

Sie waren schon etwa 500 Meter vorher links abgebogen – oder rechts!

(Heiterkeit – Abg. Zicht [Bündnis 90/Die Grünen]: Er hat kein Alibi!)

Es ging darum, diese Stellung ein Stück weit zu halten, und ich war dabei, wie Polizistinnen und Polizisten relativ unmotiviert den Leuten, die deeskalierend gewirkt haben, zuerst Gas in das Gesicht gesprüht und sie verletzt haben. Ich war persönlich dabei. Ich habe Schwein gehabt, ich habe nichts abgekriegt. Vielleicht ist es auch meinem Gesicht zu verdanken, das so freundlich ist. Aber wir haben deeskalierend gewirkt. Das fand ich richtig und notwendig, und wir haben letztlich auf diese Weise dafür gesorgt, dass die Nazis in Bremen nicht demonstrieren konnten.

(Beifall DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen)

Diese Form von ein Stück weit zivilem Ungehorsam – denn wir hätten da nicht hingehen sollen – fand ich völlig richtig, und ich finde es völlig richtig, dass dann aufseiten der Polizei deeskalierend reagiert wird. Aus der Verantwortung heraus, einen besonderen Schutz zu genießen, haben die Polizisten auch eine besondere Verantwortung, wenn sie ihr Gewaltmonopol anwenden. Ich möchte bitte, dass wir auch mit diesem Auge auf verschiedene Ereignisse gucken. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 19/353, auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD Kenntnis. Aufgrund der interfraktionellen Vereinbarung wird der Tagesordnungspunkt 11 ohne Debatte behandelt.

Integration von Flüchtlingen: Fachpersonal verstärkt ausbilden, Seiteneinstiegsmöglichkeiten weiter ausbauen! Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 16. Februar 2016 (Drucksache 19/284)

Dazu Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 24. Mai 2016 (Drucksache 19/462)

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Gemäß § 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür CDU, DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, ALFA, Abg. Tassis [AfD])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Änderungsantrag ab.

Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen abstimmen.

Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, ALFA, Abg. Tassis [AfD])

Ich bitte um die Gegenprobe!