Protokoll der Sitzung vom 16.06.2016

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses, Drucksache 19/642, Kenntnis.

Wahl eines Mitglieds des Vorstands (Wahl eines Schriftführers)

Für die Wahl eines Schriftführers ist von der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne der Abgeordnete Mustafa Öztürk anstelle des Abgeordneten Wilko Zicht vorgeschlagen worden.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Es ist beantragt worden, diese Wahl gemäß Paragraf 58 Absatz 4 unserer Geschäftsordnung als geheime Wahl in Wahlkabinen durchzuführen.

Ich gebe Ihnen jetzt ein paar Regularien für den Ablauf der Wahl bekannt.

Die Ausgabe der Stimmzettel und Wahlumschläge erfolgt nach Namensaufruf an dem Tisch neben den Wahlkabinen. Bitte gehen Sie dann mit Ihrem Stimmzettel in eine der beiden Wahlkabinen und vermerken dort Ihre Wahlentscheidung auf dem Stimmzettel!

Sie haben die Möglichkeit, mit Ja, Nein oder Stimmenthaltung zu entscheiden. Enthält der Stimmzettel mehr Kennzeichnungen als zu Wählende, ist er ungültig. Falten Sie den Stimmzettel in der Wahlkabine, und stecken Sie ihn dort in den mitgegebenen Wahlumschlag! Begeben Sie sich dann zu dem Tisch, auf dem die Wahlurne aufgestellt ist, und werfen den Stimmzettel in die Wahlurne!

Meine Damen und Herren, das scheint ein leichter Vorgang zu sein, aber die Erfahrung zeigt, dass auch

bei diesem Vorgang viele Fehler gemacht werden können. Bitte folgen Sie mir, und hören Sie mir aufmerksam zu!

(Beifall)

Ich weise noch darauf hin, dass die Schriftführerinnen und Schriftführer Stimmzettel zurückzuweisen haben, die erstens außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet oder in den Wahlumschlag gelegt wurden, zweitens nicht in den Wahlumschlag gelegt wurden, drittens sich in einem Wahlumschlag befinden, der offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen abweicht oder einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthält.

Stimmzettel, die Zusätze oder Kennzeichnungen enthalten, sind ungültig, wenn sie den Willen der Wählerin oder des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder die Person des Wählenden erkennbar wird.

Sollte sich ein Abgeordneter beim Ausfüllen des Stimmzettels verschreiben, kann er bei der Schriftführerin oder beim Schriftführer gegen Rückgabe des alten Stimmzettels einen neuen Stimmzettel erhalten.

Meine Damen und Herren, besteht Klarheit über das Wahlverfahren?

(Zurufe: Ja! – Abg. Röwekamp [CDU]: Ungefähr ja!)

Da ich keinen Widerspruch höre, gehe ich davon aus.

Wir kommen zur Wahl.

Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, an der Ausgabe der Stimmzettel beziehungsweise an der Wahlurne Platz zu nehmen.

Ich rufe jetzt in alphabetischer Reihenfolge die Namen der Abgeordneten auf, und bitte Sie, dann zur Wahl zu gehen.

Ich beginne mit dem Namensaufruf.

(Es folgt der Namensaufruf.)

Ich frage nun, ob alle Abgeordneten ihren Stimmzettel abgegeben haben. – Ich stelle fest, dass das der Fall ist.

Damit ist der Wahlgang beendet. Wir kommen jetzt zur Auszählung der abgegebenen Stimmen.

Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen.

Für diesen Auszählungsvorgang unterbreche ich die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) für eine kurze Zeit.

(Unterbrechung der Sitzung 17.29 Uhr)

(Landtag) wieder um 17.39 Uhr.

Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet.

Ich gebe Ihnen jetzt das Ergebnis der Wahl eines Schriftführers bekannt.

Ausgegebene Stimmzettel 77, abgegebene Stimmzettel 77. Mit Ja haben 64 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben acht Abgeordnete gestimmt, es gab vier Stimmenthaltungen und eine ungültige Stimme.

Damit ist der Abgeordnete Mustafa Öztürk, Bündnis 90/Die Grünen, als Schriftführer in den Vorstand der Bremischen Bürgerschaft gewählt.

(Beifall)

Lieber Kollege Öztürk, ich gratuliere Ihnen ganz herzlich, und ich freue mich auf eine gemeinsame konstruktive Arbeit im Vorstand der Bremischen Bürgerschaft!

Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle der Beteiligungen und Eigenbetriebe Antrag der Fraktion der CDU vom 19. November 2015 (Drucksache 19/162) Wir verbinden hiermit: Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle der Beteiligungen und Eigenbetriebe Bericht und Antrag des staatlichen Haushaltsund Finanzausschusses vom 10. Juni 2016 (Drucksache 19/640)

Meine Damen und Herren, der Antrag der Fraktion der CDU „Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle der Beteiligungen und Eigenbetriebe“ vom 19. November 2015, Drucksache 19/162, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer neunten Sitzung am 26. November 2015 zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 19/640 seinen Bericht und Antrag dazu vor.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 19/162 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, DIE LINKE, ALFA, Abg. Ravens [parteilos], Abg. Tassis [AfD], Abg. Timke [BIW])

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(FDP)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des staatlichen Controllingausschusses

Die Wahlvorschläge liegen Ihnen schriftlich vor.

Die Beratung ist geöffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Wahl.

Es ist beantragt worden, die Wahl der Mitglieder gemäß Paragraf 58 Absatz 4 unserer Geschäftsordnung als geheime Wahl in Wahlkabinen durchzuführen.

Ich lasse zuerst die Mitglieder und im Anschluss daran die stellvertretenden Mitglieder des staatlichen Controllingausschusses wählen.