Herr Staatsrat, der Königstei ner Schlüssel ist mir bekannt, ich habe aber leider die Verteilungsquoten nicht parat. Würden Sie, wenn es Ihnen im Moment nicht vorliegt, nachtragen, welcher Kostenanteil auf Bremen entfällt?
Nach dem Königsteiner Schlüssel beträgt der Bremer Anteil circa fünf Prozent. Die sons tigen Kostenverteilungen, die von mir angesprochen worden sind, führen zu einem Kostenanteil von bis zu zehn Prozent. Im Augenblick liegen allerdings nur geschätzte Summen und Prognosewerte vor, weil das Ausschreibungsverfahren noch nicht begonnen hat. Wenn die Ausschreibungsunterlagen vorliegen, dann kennen wir die konkreten Kosten, und dann kennen wir auch den konkreten Bremer Anteil. Er wird sich nach dem jeweiligen Bereich – Aufbau oder Betrieb – in der Größenordnung zwischen fünf und zehn Prozent bewegen.
Die siebte Anfrage trägt den Titel „Unfall-Drama um 13-Jährigen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Schäfer, Leidreiter und Gruppe ALFA.
Erstens: Ist dem Senat bekannt, dass die „Bild“Zeitung am 16. Juni 2016 über einen libanesischen Tatverdächtigen berichtete, dem vorgeworfen wird, einen Dreizehnjährigen durch verkehrswidriges Ver halten lebensgefährlich verletzt zu haben und statt Hilfe zu leisten, Unfallflucht begangen zu haben, und ist es zutreffend, dass der Verdächtige bereits wegen über 60 Verkehrsdelikten sowie wegen mehrerer Gewaltdelikte und Diebstähle polizeibekannt war?
Zweitens: Wieso war es dann möglich, dass der Liba nese am Tag vor der Unfallfahrt entgegen Paragraf 8 Staatsangehörigkeitsgesetz die deutsche Staatsbür gerschaft erhielt?
Drittens: Welche Maßnahmen will der Senat treffen, damit künftig sichergestellt ist, dass kriminelle Aus länder nicht eingebürgert werden?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Aus dem Informationssystem der Polizei ergibt sich, dass der Beschuldigte einmal zu einer Geldstrafe wegen Betruges verurteilt wurde.
Zu Frage zwei: Er wurde am 9. Juni 2016 eingebürgert. Er erfüllte die Voraussetzungen für eine Anspruch seinbürgerung.
Unbeachtlich sind jedoch laut Gesetz Verurteilungen zu Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen oder zu Frei heitsstrafe bis zu drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt und nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen worden ist, sowie Erziehungsmaßregel und Zuchtmittel nach dem Jugendgerichtsgesetz.
Im Ermessenswege kommt eine Einbürgerung nur bei geringfügiger Überschreitung des Strafrahmens in Betracht. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Staatsrat, ich habe eine Verständnisfrage! Bezieht sich das Ermessen auf Strafen über 90 Tagessätzen oder auf Strafen unter 90 Tagessätzen?
Über! Wenn jemand beispielsweise zu einer Geldstrafe von 92 Tagessätzen verurteilt worden wäre, dann könnte die zuständige Behörde im Ermessenswege dennoch die Einbürgerung voll ziehen. Bei einer deutlichen Überschreitung wäre das nicht möglich.
Geldstrafen von bis zu 90 Tagessätzen sind nach dem Gesetz bei der Einbürgerung nicht zu beachten. Das war auch hier der Fall. Der Strafrahmen stellte sich dahingehend dar – ich habe es gesagt – dass die Voraussetzungen der Anspruchseinbürgerung vor gelegen haben. Das heißt, diese Verurteilung durfte von den Behörden nicht berücksichtigt werden. Der Betroffene hatte einen Anspruch darauf, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten.
Ist es nicht so, dass die Nicht berücksichtigung der Strafen unter 90 Tagessätzen nur dann Anwendung findet, wenn lediglich eine Verurteilung vorliegt, und dass bei mehreren Ver urteilungen, auch wenn sie unter 90 Tagessätzen gelegen haben, tatsächlich eine Berücksichtigung stattfindet?
Wir wissen, dass im vorliegen den Fall mehrere Dutzend Verfahren anhängig sind, die jedoch noch nicht abgeschlossen sind, und ich weiß, dass die Unschuldsvermutung gilt. Wäre es in einem solchen Fall nicht zielführend zu sagen, wir warten erst einmal den Abschluss der anhängigen Verfahren ab, bevor wir eine Entscheidung wie die Einbürgerung treffen, die anschließend nicht mehr reversibel ist?
Die Wahrheit ist doch die: Wenn jemand einen gesetzlichen Anspruch darauf hat, eingebürgert zu werden, dann kann ich diesen An spruch ja nicht deshalb nicht vollziehen, weil ich die Vermutung habe, der Betroffene könnte sich in der Zukunft strafbar machen oder in der Zukunft wegen Straftaten verurteilt werden.
Es ist der Eindruck entstanden – und ich finde die mediale Auseinandersetzung an dieser Stelle ein biss chen unglücklich –, dass dort jemand mit erheblichen strafrechtlichen Verurteilungen bewusst als Straftäter eingebürgert worden ist. Das entspricht nicht den Tatsachen. Ich kann überhaupt nicht ausschließen, dass er diverse Straftaten begangen hat. Aber darauf kann ich mich bei der Einbürgerung nicht stützen. Bei der Einbürgerung kann ich mich nur auf die rechtskräftigen Feststellungen deutscher Gerichte stützen. Entsprechende Feststellungen lagen nicht vor.
Ja, ich finde es richtig, dass wir uns bei unserem Verwaltungshandeln im Hinblick auf mögliche Straf barkeit auf die Feststellungen deutscher Strafgerichte stützen.
Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Mangel an Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrern in Bremen und Bremerhaven“. Die Anfrage ist unter schrieben von den Abgeordneten Schäfer, Leidreiter und Gruppe ALFA.
Erstens: Wie viele Planstellen für Berufsschullehrer und Berufsschullehrerinnen sind in Bremen und Bremerhaven je Schuljahr für dieses Jahr genehmigt, und wie viele werden tatsächlich besetzt?
Zweitens: Wie viele wöchentliche Schulstunden müs sen die Berufsschullehrer und die Berufsschullehre rinnen in Bremen und Bremerhaven leisten, und wie kann man sie entlasten?
Drittens: Wie viele Rektoren und Konrektoren fehlen an Bremer und Bremerhavener Schulen, und wer macht zurzeit ihre Arbeit?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Die Personalmittel der berufsbilden den Schulen in der Stadtgemeinde Bremen werden seit dem Jahr 2006 im Rahmen der Personalkosten budgetierung den 16 berufsbildenden Schulen als Personalbudget zur Verfügung gestellt. Im laufenden Schuljahr sind dies Personalmittel in Höhe von 842 Lehrerstellen
Die berufsbildenden Schulen setzen diese Personal mittel im Rahmen ihrer Eigenverantwortung flexibel zur Sicherstellung des Unterrichts gemäß Stundentafel ein und werden hierbei durch Ziel- und Leistungs vereinbarungen controlled. Auch in diesem Schuljahr kann über dieses Verfahren mit den bestehenden Ressourcen die vollumfängliche Unterrichtserteilung sichergestellt werden. Zudem konnte in den vergan genen Jahren auch regelmäßig eine sehr niedrige Unterrichtsausfallquote erreicht werden.