Protokoll der Sitzung vom 22.07.2015

her einig, dass wir uns diese Art der Aufklärung leisten mussten, weil wir kurz vor dem Ende einer Legislaturperiode standen und es keinen Sinn gemacht hätte, noch einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, denn in dem Moment, in dem das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung vorgelegen hätte und die Akten da gewesen wären, wäre die Legislaturperiode beendet gewesen. Deshalb haben wir uns auf die Hilfskonstruktion eingelassen, zu versuchen, die Angelegenheiten des betreffenden Wochenendes in der Parlamentarischen Kontrollkommission und hilfsweise im Rechtsausschuss in vertraulicher Sitzung aufzuarbeiten.

Es hatte mehrere Gründe, warum das nicht gut geglückt ist, deswegen habe ich vorhin davon gesprochen, dass es dubios war. Die Kontrolle war nicht gewährleistet. Es war zum Beispiel einfach nicht möglich, bestimmte Zeugen in dem parlamentarischen Kontrollgremium, das für die parlamentarische Kontrolle des Landesamtes für Verfassungsschutz zuständig ist, tatsächlich so zu vernehmen, wie man es eigentlich hätte machen müssen, denn sie wären in diesem Ausschuss zum Teil auch gar nicht richtig aussageberechtigt gewesen.

Das andere ist, dass wir in der internen Rechtsausschusssitzung – und jetzt kommen wir zu dem Kern dessen, dass ich am 24. April 2015 nach der abschließenden Sitzung gesagt habe, dass die Aufarbeitung für mich überhaupt nicht beendet ist und wir uns in der neuen Legislaturperiode über das weitere Verfahren verständigen müssen – den Leitenden Oberstaatsanwalt angehört haben. Der Durchsuchungsbeschluss war vorher bekannt, weil er durch den Vorsitzenden des IKZ verteilt worden ist. Er war von Anfang an juristisch fragwürdig, und er ist zumindest vom Fraktionsvorsitzenden der CDU und von mir als fragwürdig bezeichnet worden.

Wenn ich in einer internen Sitzung versuche, zusammen mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt Widersprüche aufzuklären, die ich schon nach der Akteneinsicht gehabt habe, und er mir lediglich schmallippig antwortet, und wenn ich dann überhaupt kein Instrument habe, ihn zu einer umfassenden Aussage zu bewegen, dann ist natürlich klar, dass mir diese Art der Kontrolle und der parlamentarischen Aufarbeitung nicht ausreicht, ohne Mittel zu haben, die Zeugen zu vernehmen und zu einer Aussage bewegen zu können. Zum Teil waren es sogar Gremien, in denen die Befragten keine Aussage machen durften.

Es geht überhaupt nicht darum, dass die Aufarbeitung des Sachverhalts nicht in einem anderen Rahmen möglich gewesen wäre, aber den Fraktionsvorsitzenden ist in der Kürze der Zeit zum damaligen Zeitpunkt nichts Adäquates eingefallen, sodass die bekannte Konstruktion gewählt worden ist, die aus meiner Sicht nicht zur umfassenden Aufklärung des Sachverhalts geführt hat.

Ich komme nun zu den anderen Punkten, die hier aufgeworfen worden sind. Herr Tschöpe, nebenbei ge

sagt, das Wort Kassenpatienten bedeutet in dem Zusammenhang – der Ausdruck stammt ja nicht von mir, ich habe ihn lediglich zitiert –, dass die Art der Kontrolle „eingeschränkte Leistungen“ vorgesehen hat, und so habe ich es wahrgenommen. Deshalb ist ein Untersuchungsausschuss das geeignete Instrument – die CDU-Fraktion hat die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses schon relativ früh gefordert, ich habe sie erst nach der letzten Sitzung gefordert, nachdem ich gemerkt habe, dass die entscheidenden Fragen nicht beantwortet worden sind –, um aufzuklären.

Zur Einflussnahme des Innensenators! Herr Tschöpe, Senator Mäurer hat stets betont, dass er beabsichtigte, das IKZ durchsuchen zu lassen. Es ist nur die Frage nach Gründen für dieses Ansinnen zu beantworten. Waren es Gründe, die dem Einsatzgeschehen zuträglich oder im Sinne des Einsatzgeschehens waren, oder war es der Grund, sich in der Öffentlichkeit als zupackender Senator darstellen zu können, denn die Wahl zur Bürgerschaft stand ja bevor? Zu stellen ist auch die Frage: Ist es deswegen zu den Ablaufpannen gekommen, weil eine politisch motivierte Einflussnahme stattgefunden hat?

Das müssen wir schon hinterfragen können, denn im Endeffekt – und damit komme ich zu dem IKZ-Urteil –, Herr Fecker, haben sich zumindest die Fraktionen, die in der 18. Legislaturperiode im Parlament vertreten waren, in den vergangenen vier Jahren mit dem Salafismus auseinandergesetzt. Ich weiß, dass alle in der letzten Legislaturperiode in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen das Vereinsverbot für den Kultur- und Familienverein mitgetragen haben. Herr Hinners und ich haben nur angemerkt, dass es bei dem Vereinsverbot nicht bleiben darf, weil sonst andere Probleme entstehen könnten. Die ehemaligen Mitglieder könnten beispielsweise in den Untergrund gehen und dort ihr Anliegen verbreiten.

Wir haben uns hier auch eindeutig zum IKZ und den dort gehaltenen Predigten und den vorhandenen Strukturen verhalten. Als Fraktion DIE LINKE haben wir oft genug andere präventive Mittel gefordert und gesagt, man dürfe auch die Schulen mit dem Thema Salafismus nicht allein lassen. Das hat überhaupt nichts mit einem Freispruch zu tun.

(Abg. Dr. Güldner [Bündnis 90/Die Grünen]: Das ist manchmal so!)

Ich glaube, wir sind uns hier zumindest darin einig, dass wir diese Art der Radikalisierung weder gutheißen noch akzeptieren, sondern dass wir sie eigentlich verhindern und bekämpfen wollen. Der springende Punkt ist nur – und damit komme ich wieder auf den Durchsuchungsbeschluss zurück –, wenn der Durchsuchungsbeschluss rechtlich fragwürdig abgefasst war und er keinen Bezug zur tatsächlichen Gefahrenlage hat, dann muss man nach der Motivation fragen. Man muss dann einfach sagen, Entschuldi

gung, das geht nicht! Selbst wenn das IKZ mit Sicherheit kein Kirchenchor ist und wir mit dem Verhalten nicht einverstanden sind, dann darf es trotzdem nicht dazu kommen, dass rechtsstaatliche Prinzipien verletzt werden, und darum geht es mir, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall DIE LINKE – Abg. Tschöpe [SPD]: Frau Kol- legin, das ist doch jetzt Unsinn!)

Ich habe noch zwei Punkte.

(Abg. Tschöpe [SPD]: Bei aller Wertschätzung, das war einfach Unsinn, was Sie eben dazu gesagt ha- ben!)

(Abg. Tschöpe [SPD]: Doch!)

Frau Kollegin, bitte fahren Sie fort!

Wenn Herr Fecker sagt, das sei ein Freispruch – –.

(Abg. Fecker [Bündnis 90/DieGrünen]: Das war ja gar nicht in Ihre Richtung gesagt! – Abg. Tschöpe [SPD]: Vielleicht machen Sie einfach weiter!)

Ich mache einfach weiter, genau, Herr Tschöpe!

Der Geheimschutz! Natürlich wird der Untersuchungsausschuss geheim tagen, und er wird Akten einsehen, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind. Unbeantwortet ist bisher die Frage, ob wir Weiteres erfahren werden. Es wird einen Abschlussbericht geben. Unmittelbar nach dem Wochenende habe ich bereits in der ersten Sitzung gesagt, dass ich möchte, dass der Innensenator umfassend informiert, damit keine Verunsicherung in der Bevölkerung entsteht, und genau das hat er durchweg nicht gemacht.

Er hat vieles geschildert, und er musste im Nachhinein einräumen, dass das Geschilderte nicht zutreffend gewesen ist.

(Glocke)

Er hat sich mit breiter Brust hingestellt, und er war stolz auf den Einsatz. Die Bevölkerung hat er aber nicht über den Anlass, den Sinn, das Ziel, den Zweck und das Ergebnis des Einsatzes aufgeklärt. Das hätte auch ohne die Gefährdung der Quellen und ohne die Gefährdung der Einsatzabläufe erfolgen können.

Ganz zum Schluss: Herr Zenner, Ihre Ausführungen zu den zusätzlichen Finanzmitteln habe ich nicht verstanden. Entweder Sie wollen aufklären oder nicht.

Wie Sie letztlich die Mitarbeit im Untersuchungsausschuss gestalten, das bleibt Ihnen überlassen. – Danke!

(Beifall DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag mit der Drucksachen-Nummer 19/24 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür DIE LINKE, CDU, FDP, BBR)

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

Der soeben angenommene Antrag sieht vor, dass der Untersuchungsausschuss aus neun Mitgliedern und neun stellvertretenden Mitgliedern bestehen soll.

Die Wahlvorschläge liegen Ihnen schriftlich vor.

Wir kommen zur Wahl.

Wer den Wahlvorschlägen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt entsprechend.

(Einstimmig)

Meine Damen und Herren, gemäß Paragraf 3 des Gesetzes über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen bestimmt die Bürgerschaft den Vorsitzenden beziehungsweise die Vorsitzende des Untersuchungsausschusses sowie den Stellvertreter beziehungsweise die Stellvertreterin. Beide müssen verschiedenen Fraktionen angehören.

Die Fraktion der SPD hat den Abgeordneten Björn Tschöpe für die Wahl zum Vorsitzenden vorgeschlagen, die Fraktion der CDU den Abgeordneten Thomas Röwekamp als stellvertretenden Vorsitzenden.

Ich lasse zunächst über den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD abstimmen.

Wer den Abgeordneten Björn Tschöpe zum Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!