Protokoll der Sitzung vom 10.11.2016

Dieser Bewertung kann sich der Ausschuss nicht anschließen. Das war ein Euphemismus. Die Leis tungen der Polizei waren in vielen Bereichen knapp mangelhaft.

Allerdings – und das muss man auch feststellen – hat die Polizei schon, nachdem sie festgestellt hatte, dass vieles bei ihr nicht so gelaufen ist, wie es lege artis hätte laufen müssen, eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen hat, um das abzustellen. Die Polizei hat selbst organisatorische Mängel beseitigt, sie hat selbst personelle Konsequenzen gezogen, das heißt, der parlamentarische Untersuchungsausschuss hat dort eine Dienststelle work in progress vorgefunden. Trotzdem ist der Befund so – und das Tragen, glaube ich, alle –, dass die Polizei bis zum 28. Februar 2015 nicht in der Lage gewesen wäre, mit einer realen Terrorbedrohung effizient umgehen zu können.

Die Staatsanwaltschaft können wir nicht abschließend bewerten. Der Ausschuss konnte nicht aufklären, wie die Staatsanwaltschaft zu den Informationen gekommen ist, die sie in ihrem Antrag für einen Durchsuchungsbeschluss des IKZ formuliert hat. Die Informationen, die in dem Antrag stehen, haben nichts, aber auch gar nichts mit der Erkenntnislage der Polizei zu tun gehabt.

Theoretisch gibt es viele Möglichkeiten, auf welche Weise es zu diesen Informationen gekommen ist: Ent weder hat der Sender Polizei etwas Falsches gesendet, der Empfänger hat etwas Falsches verstanden, der Empfänger hat sich etwas ausgedacht, wir wissen es schlicht und ergreifend nicht, weil leider – und daran hat vieles in diesem Untersuchungsgegen stand gemangelt – Sachverhalte nicht verschriftlicht worden sind. Das heißt, wir können an dieser Stelle nicht sagen, dass die Staatsanwaltschaft nicht gut gearbeitet hat, aber wir können Sie hier auch nicht zum Trocknen hinaushängen und sagen, sie hat die ses oder jenes falsch gemacht, weil wir schlicht und

ergreifend keine positiven Kenntnisse der Umstände erlangen konnten.

Eine der Fragestellungen war die, auf welche Weise hat sich eigentlich der Senator für Inneres, die Be hörde oder die Personen Senator Mäurer, verhalten. Der Kollege Röwekamp hat das spannende und, wie ich finde, sehr treffende Bild der retrograden Klug scheißerei gewählt. Wenn wir uns im Ausschuss nach Kenntnis aller Akten, aller Unterlagen und aller In formationen, die wir gehabt haben, hingesetzt haben, uns selbst haben beraten lassen, selbst auch noch einmal über rechtliche Voraussetzungen nachgedacht haben, dann ist der Ausschuss davon ausgegangen, dass es wahrscheinlich keine rechtlich relevanten Tatsachen gegeben hat, die für eine Durchsuchung des IKZ gesprochen haben.

Wir haben aber auch festgestellt, dass zum Zeitpunkt der Entscheidung am Samstagmorgen diese Informa tionslage eine andere gewesen ist und das Bild nicht so eindeutig war, sondern es lag eine Erkenntnislage vor, bei welcher auch nicht ausgeschlossen erschien, dass das IKZ irgendeine Funktion, irgendeine Rolle in der angenommenen Terrorlage spielen könnte. Jetzt ist jeder gefragt, sich in die Situation hineinzuverset zen, wenn er Verantwortung für ein Gemeinwesen trägt, welche Entscheidung er trifft. Diese Abwägung muss jeder treffen. Wir haben festgestellt, objektiv retrograd klugscheißend hat es vermutlich keine Situation gegeben, die die Durchsuchung des IKZ gerechtfertigt hat.

Dann kommen wir zu einer Organisation, die ich bisher anders kennengelernt habe. Ich habe freundli che, meistens ältere Herren in grünen Uniformen am Flughafen Bremen herumstehen sehen und gedacht, das ist der Zoll. Ich habe in diesem Verfahren lernen müssen, dass der Zoll nicht nur aus diesen Beamten besteht, sondern er ja auch einen Teil hat, den man eigentlich nicht anders bezeichnen kann als klan destine Geheimloge. Der Zoll hat Kompetenzen wie ein Nachrichtendienst, der Zoll darf viel mehr als die Polizei es darf, und der Zoll darf vor allen Dingen nichts sagen.

(Heiterkeit)

Das ist erstaunlich.

(Abg. Frau Dr. Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Al lerdings!)

Uns gegenüber hat er das durchgehalten. Er hat sämtliche Angebote, die wir ihm unterbreitet haben – es gibt da die Spezialität des sogenannten FultonVerfahrens, dass nur der Ausschussvorsitzende und sein Stellvertreter in Akten schauen und diese dann bewerten –, abgelehnt. Er ist gekommen zu einer Zeugenvernehmung in Form des Präsidenten. Der Präsident hat dann gesagt, ich darf Ihnen eigentlich nicht einmal sagen, wer ich bin, weil damit würde

ich meine Quelle identifizieren. Das waren schon Erlebnisse, die man normalerweise nicht hat und nicht haben möchte.

Ich bin der festen Überzeugung, dass bundesrepu blikanisch die Kontrolle des Zolls verändert werden muss, denn der Zoll ist, anders als andere Nachrich tendienste, nicht Gegenstand des parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages, sondern er wird vom Haushaltsausschuss kontrolliert. Ich glaube, dass dieser lockere Zügel der parlamentarischen Kont rolle eines Nachrichtendienstes dringend gestrafft werden muss; dafür müssen unsere Bundesebenen alle gemeinsam sorgen.

(Beifall)

Dann gehört es sich am Ende zu bemerken – ich habe etwas zu dem Klima im Ausschuss gesagt und etwas dazu, wie wir kollegial um Lösungen gerungen ha ben, die wir einstimmig getragen haben –, dass aber all das auch nicht möglich gewesen wäre, wenn wir nicht wirklich ganz tolle Ausschussassistentinnen und -assistenten gehabt hätten.

(Beifall)

Sie haben sich voll eingebracht mit ihren jeweiligen Rechtsansichten und dann auch gelegentlich das Grummeln des Ausschussvorsitzenden überstanden, und nach zwei Tagen hat dann der grummelnde Aus schussvorsitzende aufgehört zu grummeln, die Aus schussassistenten hatten weiterhin gute Argumente, und man hat dann eine gemeinsame pragmatische Lösung gefunden. Dafür bedanke ich mich bei allen Ausschussassistenten, auch bei denen der anderen Fraktionen. Es war eine tolle Zusammenarbeit.

(Beifall)

Lassen Sie mich zum Abschluss, wenn wir in diesen Empfehlungsteil – eine Sache hatte ich herausgezo gen mit dem Zoll – schauen, noch einmal sagen, ich glaube, wir müssen alle gemeinsam etwas tun, was die V-Personen angeht, mit denen wir zu tun haben. Ich bin der festen Überzeugung, und das sind wir auch alle in diesem Ausschuss gewesen, dass man V-Personen zur Erkenntnisgewinnung braucht. Ohne sie kommt man an Informationen nicht heran, aber man muss sicherstellen, dass man weiß, wer diese VPersonen sind und aus welchem Grund sie handeln. Die Situation, die wir gehabt haben, war, dass von einem Dienst, der nichts sagt, eine V-Person geführt wurde, mitgeteilt wurde, diese V-Person sagt, hier kommen Terroristen, wir schätzen die V-Person seriös ein, und jetzt macht einmal etwas aus der Situation. Das ist ein untragbarer Zustand, der dringend geän dert werden muss. Wir müssen bei den V-Personen in Bremen, aber auch darüber hinaus, endlich Klar heit haben, wer sie sind, wie zuverlässig sie sind.

Das müssen vor allem auch diejenigen wissen, die Einsatzentscheidungen treffen.

An dieser Stelle beende ich meine Ausführung. Ich glaube, die Kollegen haben noch einiges dazu bei zutragen. Noch einmal danke ich allen Beteiligten. Mir hat es Spaß gemacht, auch wenn es nach 21.00 Uhr war. – Ich danke Ihnen!

(Beifall)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Vogt.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann eines vorwegnehmen: Als wir vor 15 Monaten mit Un terstützung des Großteils der CDU-Fraktion diesen Untersuchungsausschuss hier beantragten und den Einsetzungsbeschluss auf den Weg gebracht haben, wäre ich nie auf den Gedanken gekommen, dass wir einen Abschlussbericht vorlegen, der in größten Teilen mit fünf Fraktionen geeint ist, und der vor al lem auch sehr weitreichende Empfehlungen für die Zukunft beinhaltet, hinter denen sich eine so breite Mehrheit in diesem Parlament stellen kann. Ich finde das sehr bemerkenswert, und daher möchte ich mich dem Dank des Kollegen Herrn Tschöpe anschließen, aber auch insbesondere an ihn selbst den Dank rich ten, denn er hat als Vorsitzender diesen Ausschuss wirklich außerordentlich hervorragend gehandhabt.

(Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Ich möchte mich auch ebenfalls bei meinen anderen Kolleginnen und Kollegen bedanken und ebenso bei den Ausschussassistenten und den Mitarbeitern der Fraktionen, die auch ohne uns Obleute das eine oder andere aus dem Weg geräumt haben, auch insbe sondere bei der Erstellung des Abschlussberichtes.

(Beifall DIE LINKE, SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grü nen)

Die Tatsache, dass wir den Abschlussbericht hier so spät diskutieren – das hat Herr Kollege Tschöpe eben schon erwähnt –, war nicht dem Umstand geschuldet, dass wir als Ausschuss schludrig oder zeitverzögert gearbeitet hätten, sondern es lag natürlich auch im Vorfeld, insofern möchte ich das ergänzen, schon zu Beginn der Ausschussarbeit daran, dass wir sehr viele Akten, ich glaube, es waren insgesamt 110 oder 115, genau weiß ich es nicht mehr, ganz spät erhalten haben. Insbesondere die relevanten Akten kamen erst im Januar, nachdem wir schon mit der Zeugenvernehmung begonnen hatten. Eigentlich hätte man einige der Zeuginnen und Zeugen, die wir im Dezember gehört hatten, dann konsequenter noch einmal vorladen müssen. Das hätte uns allerdings zusätzliche Zeit gekostet und ob es die Aussagen

einiger der beteiligten Beamten noch gerettet hätte, das wage ich einmal an dieser Stelle zu bezweifeln.

Es gab immer wieder Auseinandersetzungen um den Geheimschutz und den Umgang mit vertraulichen Akten, das hat Herr Tschöpe soeben auch bereits gesagt. Ebenfalls hat er alles schon zur absoluten Blockadehaltung des Zolls erwähnt. Ich muss ganz ehrlich sagen, ich bin der Meinung, dass wir eigent lich im Land Bremen keine Vertrauenspersonen dieser Behörde mehr in Bremer Ermittlungsverfah ren einsetzen sollten, solange sich die VP-Führung des Zolls nicht an die Mindeststandards und an die minimalen Standards gerichtlicher Überprüfbarkeit und Verwertbarkeit ihrer Quellmeldung hält.

(Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Wir haben, was das betrifft, das kann ich einmal herausstreichen, auch die Empfehlung abgegeben, dass wir prüfen, ob es möglich ist, dass hier zumindest Landesregelungen greifen, so weit es geht. Ansonsten finde ich auch, dass der Zoll der parlamentarischen Kontrolle des Bundestags unterliegen sollte. Es ist übrigens auch eine gemeinsame Empfehlung der hier vertretenen fünf Fraktionen gewesen, die im Anschluss an den NSU-Untersuchungsausschuss gestellt wurde, und es wäre gut, wenn dies im Bun destag tatsächlich endlich einmal umgesetzt würde.

(Beifall DIE LINKE)

Die Auseinandersetzungen um den Geheimschutz waren sehr aufwendig, insbesondere bei der Er stellung des Abschlussberichtes, auch das hat Herr Kollege Tschöpe eben schon gesagt, ich erspare mir hier Wiederholungen und gehe deswegen auf den Inhalt ein.

Die zentrale Frage war natürlich, ob es im Februar 2015 eine terroristische Bedrohung in Bremen gab. Das können wir, retrospektiv klugscheißend, wie Herr Kollege Röwekamp es gesagt hat, inzwischen mit einiger Sicherheit ausschließen. Kein einziger Hinweis des V-Mannes des Zolls konnte im Nach hinein bestätigt werden, ebenso wenig wie andere Quellmeldungen, dazu später mehr.

Es gab aber auch noch eine zweite wichtige Frage, die diesen Ausschuss beschäftigt hat: Gab es die rechtlichen Voraussetzungen für eine Durchsuchung des salafistischen Moscheevereins IKZ? Die Antwort war auch relativ eindeutig: Nein, diese Grundlage gab es nicht.

Dort liegt auch einer der Gründe, weshalb wir trotz aller Gemeinsamkeiten als LINKE ein Minderheiten votum vorgelegt haben. Wir bewerten den Sachverhalt in einigen Teilen doch etwas unterschiedlich zu den anderen Fraktionen, weil wir schon der Meinung sind, dass man sich selbst dann, wenn es politisch oder polizeilich gewünscht ist, an geltendes Recht

halten muss. Das betrifft sowohl die Möglichkeit, aus strafprozessualen Gründen einen Durchsuchungs beschluss zu beantragen, als auch die Möglichkeit nach dem Gefahrenabwehrrecht.

Die Durchsuchung des IKZ wurde ausdrücklich vom Innensenator veranlasst und vor allen Dingen auch ausdrücklich gegen den Willen der Polizeiführer. Es betrifft nicht alle bei der Polizei, das sehe ich ähnlich. Herr Tschöpe, Sie wissen, dass zumindest einige, beispielsweise der Staatsschutz, gern, koste es, was es wolle, das IKZ durchsuchen wollten. Die ständigen Polizeiführer aber, diesen Einsatz zu verantworten hatten, haben ziemlich glaubhaft im Ausschuss dar gelegt, dass sie tatsächlich eine rechtliche Grundlage und eine tatsächliche Grundlage haben wollten, um zu durchsuchen, und dass sie das auch in dem Gespräch am Samstagmorgen zum Ausdruck gebracht hätten.

Ich finde es durchaus glaubhaft, weil die Polizeiführer in dem Fall, in dem ein Gericht eine Rechtswidrigkeit feststellt, diejenigen sind, die den Kopf hinhalten müs sen. Sie haben sehr klar gesagt, dass sie tatsächliche und rechtliche Voraussetzungen bräuchten. Wir sehen weder das eine noch das andere als gegeben an, also halten wir eine Durchsuchung nicht für möglich, auch wenn wir gern das IKZ durchsuchen wollen. Es ist keine Schutzbehauptung gewesen, zumindest nicht von den Personen.

Man muss auch festhalten, dass die Gemengelage an dem Samstagmorgen, der Stab des Innensenators war bei der Lagebesprechung sehr zahlreich vertre ten, zumindest die Abläufe an dem Samstagmorgen erschwert haben. Das Verfahren ist im Nachgang geändert worden. Man muss auch festhalten, dass dieses Vorgehen weitere Pannen des Polizeieinsatzes zumindest begünstigt hat.

Ich möchte festhalten: Ich finde es äußerst bedauer lich, dass die Tatsache, dass die Durchsuchung ohne tatsächliche und rechtliche Grundlage erfolgte, den Innensenator bis heute nicht so richtig interessiert. Dass die Durchsuchung im Nachhinein durch das Landgericht für rechtswidrig erklärt wurde, weil sie – Zitat des Landgerichts – „auf Zuruf“ durchgeführt wurde, ist bislang nicht durch den Innensenator öffentlich kommentiert worden. Im Gegenteil, der Innensenator hat in seiner zweiten Vernehmung noch einmal deutlich gemacht, dass die Aktion für ihn alternativlos gewesen sei und dass er sie wieder durchführen lassen würde.

Welche Erklärung gibt es dafür? Auf einer Presse konferenz am 1. März 2015, also einen Tag nach der Durchsuchung, erklärte der Innensenator: wir haben alle Register gezogen, und wir haben die Szene im merhin verunsichert. Immerhin verunsichert, so wird es im „Spiegel“ wiedergegeben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, jemanden zu verunsichern, das ist in einem Rechtsstaat kein ausreichender Grund, eine Hausdurchsuchung bei Dritten nach Paragraf 103 der Strafprozessordnung durchführen zu lassen. Ich

möchte diese Basisbanalität hier gern noch einmal zu Protokoll geben.

(Beifall DIE LINKE)

Welche Dinge hat der parlamentarische Untersu chungsausschuss abgesehen davon, dass es keine tatsächliche Terrorbedrohung gegeben hat – das konnten zugegebenermaßen am Morgen des 28. Februar weder der Innensenator noch die Polizei wissen – und dass die Durchsuchung unbegründet gewesen ist, noch herausgefunden? Der Ausschuss hat eine lange Liste heftiger, ich sage einmal wirklich heftiger struktureller, einsatztaktischer und personeller Problemen aufgedeckt, die in dem Umfang, und ohne dass es den Ausschuss gegeben hätte, mit Sicherheit nicht bekannt geworden wären.

Einige Punkte kann man als Pannen bezeichnen, andere wären im Ernstfall ein wirkliches Sicherheits risiko gewesen, das potenziell Leben hätte kosten können, zum Beispiel dann, wenn sicherheitsrelevante Informationen falsch, gar nicht oder zu spät weiter gegeben werden, wenn Meldungen selbstständig ergänzt oder verkürzt werden oder wenn – und das hat der Kollege Tschöpe eben schon gesagt – über haupt nichts verschriftlicht wird. All das ist passiert. Am Ende schien es mir so, als ob wichtige Beteiligte des Einsatzes eher diejenigen waren, die nachhaltig verwirrt gewesen sind.

Ich glaube, dass es gut gewesen ist, dass wir diesen Ausschuss eingesetzt haben, weil die Polizei sehr umfänglich Konsequenzen aus den Fehlern gezogen hat und für die Zukunft ziehen möchte. Ich glaube auch, dass es wichtig gewesen ist, dass wir über die parlamentarische Kontrolle auch gesagt haben, wir nehmen das so ernst, dass wir dort genauer hin schauen wollen.

Die strukturellen und einsatztaktischen Fehler sind im gemeinsamen Ausschussbericht detailliert nach lesbar. Wir schließen uns diesen Ausführungen als Linksfraktion ausdrücklich an. Wir können auch die Empfehlungen und Schlussfolgerungen ausdrücklich mittragen, insbesondere weil die Vorschläge für eine deutlich verbesserte parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes und vor allen Dingen der Polizei bei dem sogenannten Einsatz von Vertrauensperso nen vorgesehen sind. Darüber hinaus sind wir der Meinung, dass eine strukturell wirklich verbesserte Kontrolle der Geheimdienste und der Polizei gera de in Zeiten erhöhter, abstrakter oder tatsächlicher Terrorgefahr überfällig ist.

Obwohl wir die wesentlichen Ausführungen des Berichtes zutreffend finden und daran mitgearbeitet haben, haben wir, wie gesagt, ein Minderheitenvotum abgegeben. Das hat, ich will hier einmal ein bisschen in die Tiefe gehen, den Grund, dass das sogenannte Terrorwochenende nicht erst am 27. Februar mit der Meldung der Vertrauensperson des Zolls begann. Es begann mit polizeilichen Ermittlungen und Hin