des Deutschen Studentenwerks davon gesprochen, dass in Deutschland 25 000 zusätzliche Wohnheimplätze benötigt werden. Lobend erwähnte er dabei die Freie Hansestadt Bremen, die reagiert hätte.
In der Tat: Die Freie Hansestadt Bremen hat reagiert, und ich jedenfalls finde, das ist eine sehr gute Nachricht, dass wir gemeinsam mit dem Senat und dem Studentenwerk 400 zusätzliche Studentenwohnplätze an der Emmy-Noether-Straße schaffen werden. Dafür wird das Land 11,5 Millionen Euro investieren – angesichts der angespannten Haushaltslage ein klares Bekenntnis für bezahlbaren Wohnraum, und gerade diesen Wohnraum auch für unsere Studierenden. Das Studentenwerk wird sich mit insgesamt 19,5 Millionen an der Investition beteiligen.
In einem so kurzen Zeitraum ein so großes Projekt zu planen und umzusetzen ist, finde ich jedenfalls, eine große Leistung und hat die Anerkennung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an diesem Planungsprozess beteiligt waren, ausdrücklich verdient. Mit dieser Entscheidung wird die Zahl der geförderten Studentenwohnheimplätze von heute 1 994 auf 2 394 gesteigert werden und damit um einen deutlichen Prozentsatz erhöht. Damit sind wir auf einem guten Weg, die 2 500 Plätze, die wir Ende 2020 im Wissenschaftsplan vorgesehen haben, auch zu erreichen. 2020 war der Zeitraum – wir sprechen jetzt über eine Realisierung in dieser Legislaturperiode bis 2019. Zurzeit prüfen wir weitere mögliche Standorte. Schon durch die bisherigen Vorhaben wird die Unterbringungsquote in öffentlich geförderten Wohnheimplätzen im Rahmen des BaföG-Satzes von heute 6,3 Prozent um 1,3 auf 7,6 Prozent gesteigert.
Zusätzlich werden wir – und das ist auch angesprochen worden – den Kontakt zu den privaten Anbietern aufnehmen. Es gibt Planungen in der Marie-AstellStraße, in der Anne-Conway-Straße, beim Postamt 5 und am Stephani-Tor – alles Möglichkeiten, dass also auch private Investoren – –. Also nicht fehlende Grundstücke, wie das eben von der FDP dargestellt worden ist, sondern es gibt diese Grundstücke. Es kommt insofern jetzt darauf an, dass die Investoren dies dann auch zu den Konditionen, die wir jedenfalls für sinnvoll erachten, nämlich den BaföG-Satz, realisieren. – Vielen Dank!
Da sich die Ziffer 1 des Antrags erledigt hat, lasse ich jetzt über die Ziffern 2 und 3 des Antrags abstimmen.
Wer den Ziffern 2 und 3 des Antrags der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 19/176 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen!
(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, LKR, Abg. Ravens [parteilos], Abg. Tassis [AfD], Abg. Timke [BIW])
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, Drucksache 19/699, Kenntnis.
Änderung der Bremischen Landesverfassung zur Neugestaltung des Immunitätsrechts – Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen Antrag des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses vom 13. Juni 2016 (Drucksache 19/642) 2. Lesung Wir verbinden hiermit: Änderung der Bremischen Landesverfassung zur Neugestaltung des Immunitätsrechts – Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen Bericht und Antrag des nicht ständigen Ausschusses nach Artikel 125 der Bremischen Landesverfassung zur Änderung des Immunitätsrechts vom 12. Dezember 2016 (Drucksache 19/871) 2. Lesung
Die Bürgerschaft hat den Gesetzentwurf des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses in ihrer 24. Sitzung am 16. Juni 2016 in 1. Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den nicht ständigen Ausschuss nach Artikel 125 der Bremischen Landesverfassung zur Änderung des Immunitätsrechts überwiesen. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 19/871 seinen Bericht und Antrag dazu vor.
Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.
Da der Gesetzesantrag des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses durch die Drucksache 19/871 erledigt ist, lasse ich über diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung abstimmen.
Wer das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen, Drucksache 19/871 in 2. Lesung beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen!
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des nicht ständigen Ausschusses nach Artikel 125 der Bremischen Landesverfassung zur Änderung des Immunitätsrechts, Drucksache 19/871, Kenntnis.
Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich eine Gruppe des Erstsemesters des internationalen Studiengangs Politikmanagement der Hochschule Bremen, eine Gruppe der CDU-Senioren in Bremerhaven und eine Schülergruppe von Mitgliedern der Schulzeitung der Roland-von-Bremen-Oberschule.
Die Bremische Bürgerschaft hat fünf Mitglieder zu wählen. Das Wahlverfahren richtet sich nach dem Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung. Nach Paragraf 4, Absatz 3 dieses Gesetzes werden, wenn mehrere Vorschlags
listen vorliegen, die Sitze der Listen nach der Zahl der ihnen zugefallenen Stimmen im Höchstzahlverfahren nach d‘Hondt zugeteilt. Die Sitze werden den Bewerbern in der Reihenfolge ihrer Namen aus den Vorschlagslisten zugewiesen.
Als Mitglieder der Bundesversammlung werden vorgeschlagen: Herr Dr. Carsten Sieling, Frau Angela Geermann, Herr Jörg Kastendiek, Frau Lenke Steiner und Herr Dr. Hermann Kuhn. Als Ersatzmitglieder werden vorgeschlagen: Frau Silvia Suchupar, Herr Dr. Thomas vom Bruch, Herr Professor Dr. Hauke Hilz, Frau Dr. Henrike Müller und Frau Sülmez Dogan.
Es ist interfraktionell vereinbart worden, dass, wenn jemand, der von seiner Fraktion benannt worden ist, ausfällt, dasjenige Ersatzmitglied nachrücken wird, das von derselben Fraktion nominiert worden ist.
(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, LKR, Abg. Ravens [parteilos], Abg. Tassis [AfD], Abg. Timke [BIW])