Protokoll der Sitzung vom 08.03.2017

Wir gehen weiterhin davon aus, dass es keine internen Vorgaben gibt, welche Höhe die Sanktionsquote seitens einzelner Jobcenter oder bundesweit anzustreben ist. Wir sind übrigens der Auffassung, dass solche Vorgaben kontraproduktiv wären. Sanktionen stellen vor dem Hintergrund des auf die Kundinnen und Kunden bezogenen Ziels des SGB II, nämlich die Integration in Arbeit und Ablösung aus der Grundsicherung, eine Ultima Ratio des Handels dar. Es gilt, mit Leistungsberechtigten in einem konstruktiven und auf Vertrauen basierenden Prozess zu agieren. Nur dann, wenn sich Kundinnen und Kunden diesem Prozess wiederholt entziehen, wird von dem Sanktionsinstrument Gebrauch gemacht. Die Mehrzahl der Sanktionen geht auf Meldeversäumnisse zurück, das heißt, dass zu Terminen nicht erschienen wird. Man kann ja wohl erwarten, dass man dann, wenn man Leistungen bezieht, wenn man Hilfen angeboten bekommen möchte, die Termine wahrnimmt, zu denen man eingeladen wird.

(Beifall FDP)

Insofern ist das der Rahmen, in dem wir uns bewegen.

Es ist darauf hingewiesen worden, dass der Senat im Zusammenhang mit den unter 25-Jährigen aktiv geworden ist und dass sich der Bundesrat insgesamt zu diesem Themenfeld positioniert und gesagt hat, man müsse bei der Sanktionspraxis bleiben, aber zu Einschränkungen kommen, sodass nicht beim ersten Verstoß in diesem scharfen Maß reagiert wird. Dieser Auffassung sind wir weiterhin.

Den permanenten Versuch, die grundsätzliche Sanktionspraxis der Jobcenter kritisch zu bewerten und so zu tun, als werde dort willkürlich agiert, muss man hier, finde ich, deutlich zurückweisen. Die Jobcenter leisten insgesamt eine gute, verantwortungsvolle Arbeit. Es ist bereits darauf hingewiesen worden. Wenn man die Sanktionsquote von 2,8 Prozent umrechnet, dann stellt man fest, davon sind drei Leistungsempfänger betroffen.

Insofern sehen Sie, dass der Senat die Jobcenter im Interesse der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten und Arbeitsmöglichkeiten, gerade auch für unter 25-Jährige, konstruktiv begleitet. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall SPD)

Präsent Weber: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Aussprache es geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 19/953, auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Kenntnis.

Interfraktionell ist vereinbart worden, dass ich den Tagesordnungspunkt 12 jetzt nicht aufrufe, dafür aber den Tagesordnungspunkt 13.

Vergabe von Lehraufträgen an bremischen Hochschulen halbjährlich auflisten Antrag der Fraktion der CDU vom 20. April 2016 (Drucksache 19/399) Wir verbinden hiermit: Vergabe von Lehraufträgen an bremischen Hochschulen halbjährlich auflisten Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vom 9. Januar 2017 (Drucksache 19/887)

Der Antrag der Fraktion der CDU, Vergabe von Lehraufträgen an bremischen Hochschulen halbjährlich auflisten, vom 20. April 2016, Drucksache 19/399, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 22. Sitzung am 26. Mai 2016 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 19/887 seinen Bericht dazu vor.

Dazu als Vertreter des Senats Staatsrat Kück.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Grobien.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal sind sich alle einig, und dennoch kommen sie nicht zu einem gemeinsamen Ergebnis, so könnte man die Debatte jetzt titulieren.

(Abg. Frau Dr. Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Ja!)

So ließe sich auch die Diskussion im Wissenschaftsausschuss zu unserem Antrag „Vergabe von Lehraufträgen an bremischen Hochschulen halbjährlich auflisten“ zusammenfassen. Ich sage ganz offen, dass ich es sehr bedauere und dass ich die Argumentation nicht teile, geschweige denn nachvollziehen kann.

Nun zu den Fakten! Nach der Antwort des Senats auf unsere Kleine Anfrage zu dem Thema schon im

Oktober 2015 stellen Lehrbeauftragte an vielen Fakultäten und Fachbereichen unserer Hochschulen einen zumeist sehr hohen Anteil am Gesamtpersonal. Nicht selten sind es 25 Prozent, manchmal ist es sogar die Hälfte der Lehre, die von Lehrbeauftragten durchgeführt wird. Das zeigt sehr eindrucksvoll die hohe Bedeutung der Lehraufträge. Um es klar zu sagen, wir als CDU-Fraktion befürworten die Vergabe von Lehraufträgen.

Mit dieser explizit im Bremischen Hochschulgesetz vorgesehenen Personalkategorie haben unsere Hochschulen eine – wie wir finden – gute Möglichkeit, flexibel und schnell den Lehrbedarf abzudecken und dabei eine möglichst breite Palette insbesondere mit Praxisbezug anzubieten, um diesen auch einbinden zu können. Lehrbeauftragte sind keine Wissenschaftler im originären Sinne, sondern Menschen aus der beruflichen Praxis, die teilweise nur für wenige Semester und Wochenstunden freiberuflich verpflichtet werden, um mittels ganz spezieller Lehrveranstaltungen Studentinnen und Studenten Einblicke in ihre Arbeit zu gewähren. Also im Idealfall eine Win-win-Situation!

Die Studenten erhalten eine gute Ausbildung, die Hochschulen verfügen über gutes Personal bei gleichzeitiger Flexibilität, und die Lehrbeauftragten können ihr Wissen weitergeben und natürlich auch von den Studierenden profitieren. So viel zur Theorie!

Schaut man sich jedoch die Praxis an, drängt sich zumindest in Teilen ein anderer Eindruck auf, denn nicht selten sind Lehrbeauftragte keine Teilzeitbeschäftigten, sondern auf das Einkommen angewiesen. Kurzzeit- und Kettenverträge, fehlender Versicherungsschutz und Honorare, die bei vergleichbaren Aufgaben deutlich unter denen hauptamtlich Beschäftigter liegen, sodass in manchen Fällen sogar noch aufstockende Leistungen beantragt werden, prägt das Bild, und man kann in Teilen schon von einer prekären Lage sprechen kann.

Diese Probleme treten seit einigen Jahren immer stärker auf. Genau aus einem solchen Gespräch mit Lehrbeauftragten ist unsere Idee zu dem Ihnen vorliegenden Antrag entstanden. Die Kritik richtet auch darauf, dass Lehraufträge eigentlich Daueraufgaben ersetzen. Hinzu kommt eine recht schwierige Vergabepraxis, die eine langfristige Planung für die Lehrbeauftragten nahezu unmöglich macht.

Nach der bereits erwähnten Kleinen Anfrage wussten wir schon, dass die Datenlage zum Teil unzureichend ist, und deshalb ist die Idee eines Berichtssystems entstanden, damit zur Vergabe und der Konzeption von Lehraufträgen Transparenz besteht und um eine Diskussion auf Augenhöhe zu ermöglichen.

Bei der Beratung im Wissenschaftsausschuss zeigte sich dann erfreulicherweise, dass die Analyse von den Fraktionen größtenteils geteilt wurde, dass es Probleme gebe. Unserem Antrag hat jedoch bis auf die Linksfraktion niemand zugestimmt, und das mit der – wie ich leider sagen muss – etwas fadenschei

nigen Begründung, dass damit zu viel administrativer Aufwand verbunden sei. Meine Damen und Herren insbesondere von Rot-Grün, Sie sind doch sonst die Ersten, die bei der Forderung nach mehr Transparenz und besserem Arbeitnehmerschutz „Hier!“ rufen. Warum denn nicht bei diesem Antrag?

(Beifall CDU)

In unseren Augen zieht das Bürokratieargument jedenfalls nicht, denn die Lehraufträge werden so oder so von den Instituten und Fachbereichen aufgelistet. Die zentrale Sammlung ist vielleicht ein minimaler Mehraufwand, aber das als einziges Gegenargument zu nennen und deshalb den Antrag abzulehnen, finden wir doch etwas schwach. Ob Sie vielleicht hier vor der eigenen Courage Angst haben, weil es wieder ein Hinweis auf die doch so gefürchtete große Unterfinanzierung der Hochschulen, die das wirkliche Problem ist, ist, oder ob Sie diese Situation schönreden wollen, darüber kann ich nur spekulieren. Ich glaube, wir verpassen hier eine Chance, um ein gutes und wirklich einfaches Instrument zu etablieren, um die Diskussion ein wenig zu versachlichen.

Ein für alle Mal: Wir finden, Lehraufträge sind eine gute Sache, aber es gibt stellenweise ein Ausufern, und wir als Landespolitiker haben dann die Verantwortung einzuschreiten. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank!

(Beifall CDU)

Präsent Weber: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Gottschalk.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei dem Thema Lehraufträge geht es im Kern um zwei Aufgabenkomplexe. Es geht um die Aufgabe, an den Hochschulen eine gute Lehre zu gewährleisten.

Damit diese gute Lehre gewährleistet wird, sollen Lehraufträge erstens nur zur Ergänzung und Erweiterung des Lehrangebots eingerichtet werden. Sie sollen zweitens vorübergehend sein, wenn sie hauptberuflich über den Lehrauftrag nicht abgedeckt werden können. Drittens sollen sie eingesetzt werden, wenn der Lehrbedarf vom zeitlichen Umfang her den Einsatz eines Hauptberuflichen nicht rechtfertigt.

Das sind im Wesentlichen die drei Ausnahmen, bei denen Lehraufträge genutzt werden sollen, um das Lehrangebot zu gewährleisten und um eine größere Flexibilität zu erhalten. Die große Herausforderung ist jetzt natürlich, dafür zu sorgen, dass diese Möglichkeiten nicht ausufernd genutzt werden und das Lehrangebot im größeren Umfang über Lehraufträge abgesichert wird.

Die zweite Aufgabe, die angesprochen worden ist, ist, für gute Arbeit für die Beschäftigten an den Hoch

schulen zu sorgen. Dieser Grundsatz gebietet es zum einen von vornherein, den Rückgriff auf Lehraufträge so weit wie möglich zu begrenzen. Zum anderen ist dafür Sorge zu tragen, dass dort, wo sie genutzt werden, keine dauerhaft prekären Beschäftigungsverhältnisse entstehen, wie sie eben von Frau Grobien angesprochen worden sind.

(Abg. Frau Grobien [CDU]: Genau!)

Jetzt muss man sich natürlich fragen, auf welche Weise uns der Antrag, der von der CDU-Fraktion eingebracht worden ist, helfen würde. Ich fange einmal mit dem zweiten Teil an, und zwar mit den prekären Verhältnissen, die Frau Grobien angesprochen hat. Wenn wir sie ernsthaft eindämmen wollten, dann müssten wir ja nicht begründen, für welchen Zweck dieser Lehrauftrag genutzt werden soll, sondern wir müssten in jedem Fall schauen, wer diesen Lehrauftrag ausführt. Wie viele Lehraufträge werden von dieser Person wahrgenommen, und wie lange übt sie sie aus? Welche Arbeit erledigt diese Person darüber hinaus, und wie ist sie finanziell abgesichert?

(Beifall SPD)

Das ist das, was Ihr Antrag überhaupt nicht vorsieht. Deshalb ist Ihr Antrag hinsichtlich der prekären Problematik in gar keiner Weise zu gebrauchen, und deshalb haben wir gesagt, Frau Grobien, er nützt uns überhaupt nichts.

(Beifall SPD)

Ihr Antrag sagt doch im Wesentlichen, dass bei den Lehraufträgen aufgeschrieben werden soll, um welche Lehraufträge es sich handelt, welche Personen sie wahrnehmen und wie sie begründet worden sind. Sie fragen doch die persönliche Situation des Lehrbeauftragten nicht ab.

Was wollen Sie mit den Angaben im Hinblick auf die prekäre Problematik? Gar nichts! Es ist ja auch nicht das, was Sie wirklich besorgt macht!

(Abg. Frau Grobien [CDU]: Das unterstellen Sie jetzt! Es ist unglaublich!)

Zweitens: Man kann jetzt aufschreiben, welche Lehraufträge halbjährlich vergeben werden. Welchen Nutzen können wir daraus ziehen, wenn wir diese Angaben halbjährlich aufschreiben und die Realitäten nicht verändert würden? Wir würden einen bürokratischen Aufwand produzieren, der für die Hochschulen, die sowieso schon finanziell eingeschränkt sind, zu einer zusätzlichen Belastung führt. Ich würde – Frau Grobien, wenn ich um Ihre Aufsatzwirksamkeit bitten dürfte! – wirklich schauen, dass wir eine Lösung finden, wie wir sie an der Hochschule für Künste gefunden haben.

An der Hochschule für Künste sind – darauf wird DIE LINKE wahrscheinlich hinweisen – 140 Lehrbeauftragte tätig. Wenn man diese Zahl einmal in Vollzeitbeschäftigte umrechnet, dann sind das ungefähr 34 Stellen. Schaut man jetzt genauer hin, dann stellt man Folgendes fest: Es gibt genau vier Bereiche – Frau Grobien hört leider nicht zu, ich wollte es ihr gern erzählen –, bei denen die Stunden für Lehrbeauftragte oberhalb von neun Semesterwochenstunden, das heißt, im Bereich von mehr als einer halben Stelle liegen.

Rechnet man es zusammen, stellt man fest, es sind vier Stellen. Diese vier Stellen werden jetzt eingerichtet: zwei Stellen aus dem Ressort, zwei Stellen aus dem Bereich der Hochschule. Damit werden die Fälle, bei denen tatsächlich zu kritisieren ist, dass Lehrangebote gemacht werden, bei denen es sich um Daueraufgaben handelt, durch unbefristete Stellen abgedeckt.

Es bleiben die Stellen übrig, die mehr oder weniger deutlich bei den Semesterwochenstunden unter einer halben Stelle liegen und die in den Bereich fallen, in dem es nicht möglich ist, unbefristete Stellen einzurichten. Mit den vier Stellen wird der Kern des Problems, der zu kritisieren ist, an der Hochschule für Künste gelöst. Das ist meines Erachtens der richtige Weg, aber nicht, bürokratisch aufzuschreiben, an welcher Stelle die Probleme vorhanden sind. – Danke schön!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)