Ja, wenn Sie die Erwachsenen hinzurechnen! In der Jugendhaft sind es 20 bis 22 Gefangene. Wir haben das betreuende Personal um fünf Stellen verstärkt, insbesondere mit Dolmetschern. Es sind eine Sport betreuung und Sprachunterricht vorhanden, darüber hinaus findet eine sozialarbeiterische Betreuung statt, alles versehen mit arabischen Sprachkenntnissen. Wir haben der JVA wegen der Sicherheitsprobleme gestattet, drei zusätzliche Beschäftigte im Allgemeinen Vollzugsdienst, AVD, einzustellen.
Im Jugendvollzug sind für bis zu 22 Gefangene zu sätzlich fünf Betreuungspersonen und drei Sicherheit spersonen eingesetzt. Es ist allerdings schwierig, von außen neues Personal zu bekommen, insbesondere für den AVD. Wir sind hier auf ausgebildete Beamte aus anderen Ländern angewiesen.
Wir überlegen, diesen Bereich weiter zu verstärken. Der Schlüssel zur Lösung der Probleme ist wirklich Sprachunterricht, Beschäftigung sowie Sport. Das sind drei ganz wesentliche Elemente. Wir sind in tensiv damit beschäftigt, eine Problemlösung zu
erarbeiten. Nach den Bekundungen aus dem Vollzug hat sich die Situation deutlich verbessert. Ich habe mich mehrfach mit den Bediensteten des Vollzugs unterhalten und nachgefragt, was wir tun können, um die Lage zu verbessern. Es ist sehr intensiv von uns begleitet worden.
Herr Staatsrat, Sie haben eben die Widerstandshandlungen angesprochen. Ist Ihnen bekannt, ob von den Widerstandshandlungen in erster Linie weibliches Personal betroffen ist?
Herr Staatsrat, vor einigen Tagen stand im „Weser-Kurier“ nach einer offensichtlich um fangreichen Recherche ein, wie ich finde, sehr guter Bericht über einen Häftling, der aus der Strafhaft mit Bewährungsauflagen entlassen worden ist. Nun hat sich herausgestellt, dass er zwei Monate nach seiner vorzeitigen Haftentlassung auf Bewährung alle auf den Weg gebrachten Resozialisierungsmaßnahmen, wie beispielsweise der Versuch, den Hauptschulab schluss nachzuholen, gescheitert sind.
Sie haben die umfangreichen Maßnahmen der Justizvollzugsanstalt dargestellt. Halten Sie diese Maßnahmen für ausreichend? Halten Sie sie unter den Bedingungen, die in einer Justizvollzugsanstalt leistbar sind, für zielführend? Ist im Hinblick darauf, dass beispielsweise ein Hauptschulabschluss in der Justizvollzugsanstalt nachgeholt werden kann, eine vorzeitige Haftentlassung auf Bewährung sinnvoll?
Herr Hinners, Sie haben gehört, dass wir schon sehr viel für diese Gruppe der jugendlichen Gefangenen tun: fünf plus drei! Wir überlegen, wenn es sozusagen nicht zu einer fakultativ geschlossenen Einrichtung kommen sollte, das vorhandene Angebot weiter auszubauen, ins besondere im Bereich Sprache, Beschäftigung und soziale Betreuung. Entsprechende Überlegungen werden angestellt.
Ganz wichtig ist, dass nach der Haftentlassung eine strukturierte Betreuung erfolgt, die ungefähr an das anknüpft, was während der Haft stattgefunden hat. Das ist ganz wichtig. Das Sozialressort hat bereits umfangreiche Angebote vorgelegt. Diese Angebote sind in der letzten Zeit sehr verstärkt worden. Der
Kollege Fries beschäftigt sich ganz intensiv mit die sem Sachverhalt, und wir stimmen die Maßnahmen ganz eng aufeinander ab. Es muss so sein, dass das Ganze wie aus einem Guss erscheint. Das ist das Ziel, das wir verfolgen. Bei den Gefangenen – und das muss ich ganz deutlich sagen –, bei denen die Bemühungen scheitern, geht es auch um die Beantwortung der Frage der Aufent haltsbeendigung. Es geht also darum, was während der Haft und was nach der Haft passiert. Bei denje nigen, bei denen eine ganz schlechte Perspektive vorhanden ist, greift eine Kooperationsvereinbarung, die wir mit dem Innenressort abgeschlossen haben. In diesen Fällen wird sehr genau verfolgt, ob wir nicht den Aufenthalt beenden. In einzelnen Fällen ist es bereits erfolgt. Wir haben diese Gruppe sehr genau im Blick. Ich will noch eines betonen: Es handelt sich insgesamt um 2 700 Jugendliche. Davon befinden sich 20 bis 22 Jugendliche in der Jugendhaft, 25 im Ganzen. Es ist also weniger als ein Prozent. Wir reden über eine Gruppe im Promillebereich. Das ist das Problem, das wir diskutieren. Man darf es also nicht übertreiben. Auf der anderen Seite sind wir mit sehr großer Auf merksamkeit dabei und versuchen, eng zu betreuen. Die Gefangenen, die sprachlich betreut werden, die sozial betreut sind und bei denen eine Beschäftigung besteht, reagieren auf diese drei Maßnahmen durch aus konstruktiv. Im Übrigen sind die Haftstrafen der Jugendstrafhaft relativ kurz. Es sind oft eineinhalb bis zwei Jahre. Diese Zeit ist für den Jugendvollzug typisch. In dieser Zeit ist es schwierig, einen kompletten Schulabschluss zu erreichen. Die Bemühungen gehen in diese Richtung, aber es sind Sprachdefizite und Defizite in der All gemeinbildung vorhanden. Diese Problematik kann nur konstruktiv bearbeitet werden, und zwar unter Einsatz intensiver Mittel und mit großer Kreativität.
Herr Staatsrat, Sie haben es eben gerade gesagt, dass die U-Haft und die Strafhaft begrenzt sind. Es müsste danach irgendetwas, so habe ich zumindest Ihre Ausführungen verstanden, stattfinden, also eine enge Betreuung im Hinblick auf die Maßnahmen. Das ist ganz offensichtlich nach der Recherche des „Weser-Kurier“ in dem beschriebenen Fall gescheitert. Halten Sie es nicht für erforderlich – Sie haben eben von einer fakultativ geschlossenen Einrichtung gesprochen –, dass wir diese Einrichtung als Folge nach der Strafhaft oder der U-Haft für eine enge Betreuung dieser Klientel etablieren?
erheblich reduziert hat. Die Gefangenen, die zur zeit einsitzen, werden älter. Wir haben fast keine Gefangenen mehr unter 18 Jahren. In eine solche Einrichtung könnte man nur Gefangene unter 18 Jahren einweisen. Das ist das Hauptproblem.
Weiterhin kommt es darauf an, welche übrigen Ange bote vorhanden sind. Die Angebote müssen auf eine Art und Weise abgestimmt werden, dass sie genau auf Problem erfassen. Das ist der entscheidende Punkt.
Ich sehe dort die Anforderung, die Strafhaft mit dem, was darauf folgt, zu verbinden. Das muss strukturiert sein. Das muss auch eine gewisse Verbindlichkeit haben. Nach dem, was wir jetzt wissen, und den bisherigen Erfahrungen der Jugendrichter muss es keine Einrichtung sein, die man sozusagen abschlie ßen kann.
Es war vorher schon so, als wir die Einrichtung ge plant hatten, dass die Einrichtung in drei Bereiche eingeteilt worden ist: geschlossen, halb geschlossen und offen. Der geschlossene Bereich ist sehr klein ge plant gewesen. Der Personenkreis ist jetzt dermaßen gering, dass die Abwägungsentscheidung getroffen werden muss, ob eine entsprechende Einrichtung überhaupt noch notwendig ist.
Herr Staatsrat, Sie haben eben gesagt, unter 18 Jahren sei es möglich, über 18 Jahren nicht mehr. Können Sie Ihre Auffassung begründen? Bei Heranwachsenden, also bei Leuten über 18 Jahren und unter 21 Jahren, wird in Bremen immer Jugendrecht angewandt.
Das ist auf das Jugendrecht zurückzuführen. Das sind die rechtlichen Vorausset zungen, die wir in dem Feld haben. Es muss überlegt werden, ob das sinnvoll ist. Wenn der Betroffene 18 Jahre alt ist, treffen ihn nämlich auch andere Verant wortlichkeiten. Ihn treffen dann beispielsweise die ausländerrechtlichen Verantwortlichkeiten. Ich glau be, das müssen wir in dem Feld auch ernst nehmen.
Wäre es nicht sinnvoll, eine Möglichkeit zu schaffen, die nach der Haftentlas sung ein sozialpädagogisches Einwirken auf die Heranwachsenden zulässt, um mit ihnen wie mit Jugendlichen umgehen zu können?
Wir machen die Erfah rung, dass die Jugendlichen, die jetzt noch als Ju gendliche einsitzen, herauswachsen und weniger nachkommen. Die Gruppe ist relativ stabil. Ob es wirklich erforderlich ist, dass das Instrumentarium in einem großen Umfang erweitert wird, möchte ich bezweifeln.
(Abg. Hinners [CDU]: Die Antworten befriedigen mich nicht, aber ich stelle keine weiteren Zusatzfragen!)
Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Utbillung vun Schoolmesters en nedderdüütsche Spraak“. Diese Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Buhlert, Frau Steiner und Fraktion der FDP.
1. Wat meent de Senaat tau een moegliche Övernahm vun dat Institut för nedderdüütsche Spraak in’t Institut för düütsche Spraak?
2. Wat will de Senaat dorför op de Been stellen, um dei Övernahm dör de Institut för düütsche Spraak tau ünnerstütten?
3. Seiht de Senaat Chancen, en Tokunft die Utbil lung vun Schoolmesters en nedderdüütsche Spraak an’t Landsinstitut för Schaule un an de Universität Bremen op Grundlaag vun eene Kooperatschöön wietertomoaken?
Meine Damen und Herren! Ich spreche einige Fremdsprachen, aber Platt nur sehr schlecht. Gestatten Sie mir deshalb, dass ich Ihnen auf Hochdeutsch antworte! Ich kann Sie aber ver stehen, Herr Kollege, weil ich es in meiner Kindheit oft gehört habe – –. Verzeihung, Herr Präsident, ich muss mich entschuldigen, ich habe spontan reagiert! Es sollte keine Unhöflichkeit sein. Sie vergesse ich eigentlich nie!
Zu Frage eins: Der Senat begrüßt es, wenn die wis senschaftliche Arbeit des Instituts für niederdeutsche
Sprache e. V., INS, in einem adäquaten Rahmen fortgeführt wird. Es besteht bereits jetzt eine wissen schaftliche Kooperation zwischen dem INS und dem Institut für Deutsche Sprache, IDS, in Mannheim. Das IDS hat für mehrere Jahre eine wissenschaftliche Mitarbeiterin an das INS abgeordnet.
Zu Frage zwei: Das Wissenschaftsressort war in der Vergangenheit bereits hinsichtlich der Weiterent wicklung des INS als wissenschaftliche Einrichtung beratend tätig. Es wird den Prozess einer möglichen Eingliederung bei Bedarf weiterhin unterstützend begleiten.
Zu Frage drei: Grundsätzlich sieht der Senat keine Bedenken, die Fortbildung von Lehrerinnen und Leh rern in der plattdeutschen Sprache am Landesinstitut für Schule auf Basis von Kooperationen fortzuführen, sofern dies von allen Beteiligten gewünscht wird. Der Senat begrüßt es, wenn Studierenden eines Lehramts im Bachelorstudiengang Germanistik/Deutsch auch in Zukunft das Wahlpflichtmodul „Niederdeutsche Sprache, Literatur und Kultur“ angeboten und hierfür die Kooperation zwischen dem INS und der Uni versität Bremen auch nach einer inhaltlichen und strukturellen Neuaufstellung des INS im bisherigen Umfang fortgesetzt werden würde. – Soweit die Antwort des Senats!