Was uns weiterhin Gedanken macht, ist die erhöhte Brandlast dieser Lang-Lkws, insbesondere wenn sie mit leichten Waren gefüllt sind. Es ist eine Tatsache, dass zum Beispiel die Nothaltebuchten in den Tunneln, die wir haben, nicht so lang sind, dass diese Fahrzeuge dort hineinpassen. Das heißt, sie stehen dann bis zu zwei Metern über, und wenn ich mir jetzt ein Brandszenario in einem Tunnel vorstelle - wir haben gerade ein Brandszenario in einem
Hochhaus in London vor Augen -, dann wünschen wir uns nicht, dass das hier in Deutschland stattfindet. Wir haben auch schon in den Alpentunneln Brandszenarien erlebt. Natürlich muss man sich mit der Frage ernsthaft auseinandersetzen, wie dann der Unfallablauf wäre, wenn ein solches Fahrzeug aus seiner Nothaltebucht hinten zwei Meter herausragt und damit die nachfolgenden Fahrzeuge behindert. Das sind Fragen, die noch nicht beantwortet sind.
Wenn ich selbst auf unseren Autobahnen nachts oder am Wochenende fahre und einmal einen Blick auf die Rastplätze werfe, an denen ich vorbeifahre, dann sind sie brechend voll, dann hat schon heute ein Lang-Lkw oder ein Großraumtransporter, der einen Windkraftturm oder Rotorblätter transportiert, dort die allergrößte Mühe, überhaupt einen Halteplatz zu bekommen, um abgestellt zu werden. Wenn wir uns jetzt eine vergrößerte Anzahl von LangLkws vorstellen, dann vervielfacht sich doch dieses Problem, auch das liegt doch auf der Hand. Schon heute wissen die Fahrer nicht, wo sie ihre vorgeschriebenen Pausen einlegen sollen. Das heißt, es käme ein immenser Investitionsbedarf für Parkplätze für lange Lkws auf uns zu, und die Gesellschaft muss sich überlegen, ob das ein prioritäres Thema ist, während wir im Moment versuchen, ganz andere Probleme in unserer Verkehrsinfrastruktur zu lösen.
Die Rechtsunsicherheit ist angesprochen worden, EU-rechtskompatibel ist das Ganze bisher nicht, die Klagen, die dort anhängig sind, wurden auch angesprochen.
Ich möchte Ihnen noch ein letztes Argument nennen: Wir haben auf der Verkehrsministerkonferenz in Hamburg im April dieses Jahres die Frage gestellt, ob denn die Ladung der Lang-Lkws, Typ 1, mit den Taschenwagen der Eisenbahn kompatibel ist. Das ist ja ein ganz entscheidendes Argument im kombinierten Verkehr, von den europäischen Verkehrsministern so definiert, im Ferntransport so lange Abschnitte wie möglich auf dem Wasser und auf der Schiene und nur die Anfangs- und die Endfahrten so kurz wie möglich auf dem Lkw. Wenn ich jetzt die Umladung in die Güterbahnhöfe unmöglich mache, weil ich gegen eine Norm verstoße, die europaweit flächendeckend eingeführt ist, dann kicke ich die Bahn aus dem Geschäft, und dann habe ich genau das erreicht, was wir verhindern wollen, nämlich dass der Transport weiter von der Schiene auf die Straße verlagert wird.
All das sind Gründe, weshalb wir sagen, wir sehen uns den verlängerten Modellversuch an, wir warten das Ergebnis der Prüfer der Kompatibilität ab. Wir haben jetzt Mitte Juni, ich hätte gedacht, das schafft der Bundesverkehrsminister innerhalb von vier Wochen, einmal mit dem Zollstock an den Dingern vorbeizugehen und zu schauen, ob das geht, man kann ja einmal einen Versuch machen oder so. Diese Prüfung, ob das kompatibel ist, zieht sich. Ich weiß nicht, ob das vermuten lässt, was dabei herauskommt. Das Klagverfahren werden wir abwarten, damit wir wissen, ob das ganze EUrechtskonform ist, und bis dahin werden wir die bisherige Praxis, die sich hier in Bremen bewährt hat, auch weiter so fortsetzen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Wer dem Antrag der Fraktion der FDP mit der Drucksachen-Nummer 19/1044 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Gesetz zur Aufhebung des Mindestlohngesetzes für das Land Bremen Antrag der Fraktionen der FDP und der CDU vom 25. April 2017 (Drucksache 19/1027) 1. Lesung
Gerechtigkeitslücke schließen - Mindestlohn im Land Bremen anpassen! Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 9. Mai 2017 (Drucksache 19/1057)
Bremischer Landesmindestlohn: Standards sichern, zukunftsfest gestalten Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 13. Juni 2017 (Drucksache 19/1114)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wenn etwas zeigt, wie absurd Wirtschaftspolitik teilweise in Bremen betrieben wird, dann ist es tatsächlich der Landesmindestlohn. Ich weiß, RotGrün feiert sich ja ganz gern dafür, als erstes Bundesland auch einen Mindestlohn festgesetzt zu haben, und Herr Bücking, Sie haben gesagt, wenn ich dazu stehe, dann können Sie dem Antrag zustimmen. So gesehen mache ich das ja gern, und auch wir Freien Demokraten finden das jetzt so ganz gut und würden einem Mindestlohn auch heute wieder zustimmen. Vielleicht ist das jetzt also Ihre Chance, noch einmal Ihr Abstimmungsverhalten zu überdenken, weil Sie beim letzten Mal gesagt haben, wenn ich das sage, dann würden Sie zustimmen. Ich bin gespannt, was jetzt noch kommt!
Es ist aber ja jetzt so, seit der Einführung des allgemeinen Mindestlohns auf Bundesebene ist der Landesmindestlohn doch nur noch bürokratische Symbolpolitik. Nachdem nämlich der allgemeine Mindestlohn seit dem 1. Januar dieses Jahres auf 8,84 Euro pro Stunde gestiegen ist, gehört doch der Landesmindestlohn von 8,80 Euro pro Stunde jetzt wirklich einmal endgültig abgeschafft.
Vor allem gehört nicht nur dieser Landesmindestlohn abgeschafft, sondern es gehört vor allem auch dieser Bürokratiewahnsinn endlich abgeschafft, der dahintersteht. Es ist doch wahrlich absurd: Der allgemeine Mindestlohn liegt vier Cent über dem Landesmindestlohn. Wir brauchen ihn einfach nicht mehr! Der Arbeitnehmer würde von der Abschaffung nichts merken, denn der viel wirkungsvollere allgemeine Mindestlohn sichert ihm seine 8,84 Euro pro Stunde.
Wir haben ja vor Kurzem auch den Senat dazu befragt und ganz konkret gefragt, wie viele Arbeitnehmer in Bremen unter die noch vorhandenen Ausnahmeregelungen des Bundesmindestlohns fallen. Antwort des Senats, liebe Kollegen: Der Senat weiß es nicht! Zur Aufklärung: Es betrifft theoretisch ja auch nur die arbeitenden Jugendlichen bis 18 Jahre ohne Ausbildung und die Langzeitarbeitslosen in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung. Diese Ausnahmen wurden übrigens mit Absicht in das Mindestlohngesetz des Bundes geschrieben, zum einen, um bei Jugendlichen keine falschen Anreize zu setzen, und zum anderen eben auch, um den Langzeitarbeitslosen überhaupt eine Chance zu geben und ihnen eine leichtere Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Davon einmal ganz abgesehen glaube ich, man kann die Jugendlichen und die Langzeitarbeitslosen an einer Hand abzählen, die sowohl weniger als 8,80 Euro pro Stunde verdienen als auch in den Geltungsbereich des Landesmindestlohngesetzes fallen, wenn es sie denn überhaupt gibt.
Wenn also der Arbeitnehmer nichts von der Abschaffung des Landesmindestlohns merkt, wer würde es denn dann merken? Zumindest leidet dann auch kein Arbeitnehmer darunter. Ich sage es Ihnen: Die Wirtschaft und die Verwaltung würden es spüren, und das positiv, denn die Abschaffung des Landesmindestlohns ist ein konkreter Beitrag zum Bürokratieabbau.
Noch immer sind Unternehmen bei der öffentlichen Auftragsvergabe gezwungen, bürokratisch zu versichern, dass sie ihren Arbeitnehmern 8,80 Euro pro Stunde bezahlen. Noch immer sind Unternehmen bei der Beantragung von öffentlichen Fördergeldern gezwungen nachzuweisen, dass sie 8,80 Euro pro Stunde zahlen, und noch immer sind die Leute in der Verwaltung und bei den Vergabestellen mit der Prüfung beschäftigt. Ganz ehrlich, das ist totaler Unsinn, wenn wir einen Bundesmindestlohn von 8,84 Euro haben!
Hier wird immer wieder von Bürokratieabbau geredet, und in den Koalitionsversprechen von Senator Günthner steht das ja sogar als Ziel. Herr Kollege Reinken ist, glaube ich, gerade nicht da, er erzählt hier sonst immer, wir bräuchten einmal konkrete Beispiele. Hier haben Sie genau so ein konkretes Beispiel auf dem Tisch liegen! Hier liegt eine riesige Chance auf dem
Tisch, jetzt endlich einmal ein bisschen diesem Bürokratiewahnsinn entgegenzutreten. Ganz ehrlich, der Antrag der Koalition macht daher auch aus den genannten Gründen überhaupt keinen Sinn. Der Antrag der Koalition ist ein totaler Rückschritt, aber wir brauchen hier in Bremen endlich einmal Fortschritt. Also, lassen Sie uns gemeinsam die Chance nutzen und ein Stück Bürokratie für Bremen abschaffen!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Ich möchte zu Beginn meiner Rede noch einmal deutlich machen, dass die Einführung des Landesmindestlohns durch die SPD und durch uns hier in unserem Bundesland ein Erfolg war, und darauf können wir stolz sein.
Wie Sie wissen, meine Damen und Herren, hat dieses Gesetz dazu geführt, dass auch andere Bundesländer ein Landesmindestlohngesetz erlassen haben und zum Schluss auch der Bund zu der Einsicht gekommen ist und sich davon überzeugt hat, dass ein bundesweiter Mindestlohn eingeführt werden sollte. Das heißt, sogar die CDU ließ sich davon überzeugen, dass es richtig ist, dass Menschen von ihrem Vollzeitjob auch leben können müssen.
Natürlich stellt sich mit der Einführung des Mindestlohns auf Bundesebene die Frage nach dem eigenen Gesetz hier auf Landesebene. Die FDP und die CDU - das hat Frau Steiner ja erläutert - möchten mit ihrem Antrag die Aufhebung des Landesmindestlohngesetzes erreichen und begründen das damit, dass den Unternehmen mit diesem Landesmindestlohngesetz ein unnötiger bürokratischer Aufwand entsteht -
ja, genau! -, und für die Zuhörer erklärt man das noch einmal. Wir werden das bremische Landesmindestlohngesetz zum jetzigen Zeitpunkt nicht aufheben, meine Damen und Herren,