Ja, die Zahlen habe ich mir auch schon angesehen! Es gibt Teilbereiche, in denen wir nachbessern müssen, und auch dies werden wir uns genauer - -. Es gibt aber eben auch andere Bereiche der freiwilligen Gerichtsbarkeit, in denen wir auch Spitzenplätze belegen.
Meine Damen und Herren, noch einmal zum Abschluss: Ich freue mich über die hier signalisierte breite Unterstützung, und wir werden das Thema in den Jahren 2018 und 2019 immer wieder haben. Wenn Sie uns dann so freundlich begleiten werden und uns dann auch die erforderlichen Personalstellen bewilligen, dann wäre ich Ihnen sehr dankbar dafür, das kann ich Ihnen heute schon versprechen. - Herzlichen Dank!
Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss, federführend, und an den Rechtsausschuss beantragt.
Wer dieser Überweisung des Antrags der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 19/1117 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Mitteilung des Senats, Drucksache 19/1092, auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis.
Meine Damen und Herren, ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass heute Nachmittag nach den gesetzten Tagesordnungspunkten der Tagesordnungspunkt 15 aufgerufen wird.
Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich Mitglieder des Deutschen Verbandes „Frau und Kultur e. V.“, Gruppe Bremen.
Vorschlag des Senats zur Wahl der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mitteilung des Senats vom 9. Mai 2017 (Drucksache 19/1061)
Paragraf 24 Absatz 1 des Bremischen Datenschutzgesetzes sieht vor, dass die/der Landesbeauftragte für den Datenschutz auf Vorschlag des Senats von der Bürgerschaft (Landtag) gewählt wird und vom Senat ernannt wird.
Der Senat schlägt der Bürgerschaft (Landtag) Frau Dr. Imke Sommer zur Wahl als Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit vor.
Der Wahlvorschlag ist in der Mitteilung des Senats enthalten, und Frau Dr. Sommer ist persönlich anwesend.
Meine Damen und Herren, da nur ein Wahlvorschlag vorliegt, bitte ich, damit einverstanden zu sein, dass wir die Wahl gemäß Paragraf 58 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung per Akklamation vornehmen.
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der CDU der FDP und DIE LINKE vom 15. Juni 2017 (Drucksache 19/1125)