Protokoll der Sitzung vom 24.08.2017

Bitte, Frau Abgeordnete Wendland!

Ich frage den Senat:

Erstens: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass Menschen, die aus medizinischen Gründen Cannabis konsumieren dürfen und fahrtauglich sind, nach Drogenkontrollen im Straßenverkehr von Verkehrssperren ausgenommen sind?

Zweitens: Ist der Senat im Rahmen seiner Bemühungen zur Legalisierung von Cannabis bereit, sich über bundespolitische Maßnahmen dafür einzusetzen, dass der in Deutschland sehr niedrige THC-Grenzwert bei Straßenverkehrskontrollen heraufgesetzt wird, um der Diskriminierung und Ungleichbehandlung im Vergleich zu Alkoholkontrollen im Straßenverkehr entgegenzuwirken?

Drittens: Wenn ja, ist der Senat bereit, sich wissenschaftlichen Untersuchungen folgend dafür einzusetzen, dass der THC-Grenzwert von einem Nanogramm/Milliliter Blutserum auf fünf Nanogramm/Milliliter Blutserum heraufgesetzt wird?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Lohse.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Wer unter der Wirkung von Cannabis im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, es sei denn, die im Blut nachgewiesene Substanz rührt von der bestimmungsmäßigen Einnahme eines für den konkreten Krankheitsfall vorgeschriebenen Arzneimittels her, siehe Paragraf 24 a Absatz 2 Straßenverkehrsgesetz! Den Straftatbestand der Trunkenheit im Verkehr nach Paragraf 316 Strafgesetzbuch oder der Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß Paragraf 315 c Absatz 1 Nummer 1 Strafgesetzbuch erfüllt, wer ein Fahrzeug führt, obwohl er aufgrund der Wirkung von Cannabis nicht dazu in der Lage ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Cannabis erlaubterweise aus medizinischen Gründen oder verbotenerweise konsumiert wird. Der Senat hält das beschriebene Sanktionssystem für sinnvoll und zweckmäßig.

Zu den Fragen zwei und drei: Nach der derzeitigen bundeseinheitlichen Rechtsprechung schließt der regelmäßige Konsum von Cannabis die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aus. Gelegentlicher Konsum von Cannabis schließt die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen grundsätzlich nicht aus. Voraussetzung

Landtag 3642 48. Sitzung/24.08.17

ist, dass der Konsum von Cannabis und das Führen eines Kraftfahrzeuges sicher zeitlich voreinander getrennt werden können. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2014 entschieden, dass ab einer THC-Konzentration von 1,0 Nanogramm pro Milliliter im Blutserum nicht mehr von einem ausreichenden Trennungsvermögen ausgegangen werden kann. Einer Empfehlung der Grenzwertkommission aus dem Jahr 2015, das fehlende Trennungsvermögen erst ab einer THCKonzentration von 3,0 Nanogramm pro Milliliter im Blutserum anzunehmen, ist weder die höchstrichterliche noch die obergerichtliche Rechtsprechung gefolgt. Nach Ansicht des Senats müssen die Grenzwerte wissenschaftlich fundiert und verhältnismäßig sein, die Verkehrssicherheit gewährleisten sowie die Trennung von Konsum und Fahren fördern. Der Senat wird die weitere Diskussion aufmerksam verfolgen. - Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin Wendland, haben Sie eine Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Können Sie mir vielleicht sagen, ob eine Möglichkeit für das Land Bremen besteht, die THC-Grenzwerte zumindest auf 3,0 Nanogramm pro Milliliter im Blutserum heraufzusetzen, so wie es die Grenzwertkommission des Bundes empfiehlt, und wenn ja, welche Möglichkeit wäre das, und wie könnte man sie für das Land Bremen umsetzen?

Bitte, Herr Senator!

Ich denke, wir müssen hier die bundesweite Entwicklung abwarten. Mir persönlich fehlt auch die Kompetenz auf diesem Gebiet, das sage ich ganz offen. Ich sehe das Dilemma, dass Menschen, die aus medizinischen Gründen Cannabis einnehmen, aufgrund der langsamen Abbauzeit tatsächlich in unangenehme Situationen kommen können, wie sie in der Frage auch angesprochen wurden. Deswegen werden wir diese Diskussion aufmerksam verfolgen. Ich denke nicht, dass Bremen als ein kleines Bundesland von sich aus die bundespolitische Debatte allein verändern wird.

Frau Kollegin Wendland, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Wären Sie, Herr Senator, denn bereit, sich tiefer in das Thema einzuarbeiten? Ich finde, Sie können zwar gern sagen, Sie seien da nicht fachkompetent, aber es ist schon so, dass man sich informieren kann. Vom Land Bremen wurden schon öfter Initiativen angestoßen. Insofern meine Frage, ob Sie die Bereitschaft hätten!

Bitte, Herr Senator!

Ich glaube nicht, dass es darum geht, ob ich mich informieren oder in das Thema einarbeiten will. Es ist ein Thema, das einerseits aus medizinischer Sicht, andererseits aus verkehrsrechtlicher Sicht von den entsprechenden Gremien bearbeitet wird. Die Diskussion ist im Fluss, und wir werden sie weiter verfolgen. Wenn wir etwas anpassen müssen, dann werden wir das tun.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „WLAN auch im Regio-S-Bahn-Netz?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Strohmann, Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Kollege Strohmann!

Wir fragen den Senat:

Inwiefern beabsichtigt der Senat bei der nächsten Ausschreibung für das Regio-S-Bahn-Netz, WLAN als Bedingung für die Vergabe an einen privaten Anbieter zu machen?

Welche zusätzlichen Kosten würden für einen privaten Anbieter entstehen?

Inwiefern besteht derzeit die Möglichkeit, mit der NordWestBahn GmbH über die Bereitstellung von WLAN in den Zügen zu sprechen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Lohse.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Die Fragen eins bis drei werden gemeinsam beantwortet: Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr in Bremen und die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen beabsichtigen, zukünftig bei sämtlichen SPNV-Vergaben WLAN für Fahrgäste als Mindestanforderung in die Vergabeunterlagen aufzunehmen. Damit können die jeweiligen Bieter die Kosten für die Installation der Hardware sowie für den laufenden Betrieb des Systems kalkulieren und in den Angebotspreis aufnehmen. Die Höhe der Kosten ergibt sich aus den vorgelegten Angeboten.

Um erste Erfahrungen mit dem Einsatz von WLAN in Zügen der Region zu sammeln, werden kurzfristig die Züge der DB Regio AG im Expresskreuz Bremen mit der entsprechenden Technik ausgerüstet. Dies sind die Regionalexpresslinien Hannover - Bremen - Bremerhaven, Hannover -

Landtag 3643 48. Sitzung/24.08.17

Bremen - Norddeich und Bremerhaven - Bremen - Osnabrück. Dieses Netz deckt wesentliche Strecken in Nordwestniedersachsen und Bremen ab. Da der DB-Konzern bereits über weitreichende Erfahrungen aus dem Betrieb von WLAN in Fernverkehrszügen verfügt, kann der Betrieb bereits im ersten Quartal 2018 starten. - Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Wie bewerten Sie den angekündigten Ausstieg der BSAG beim weiteren Ausbau des WLAN in Bussen und Straßenbahnen?

Es ist ja jetzt kein Ausstieg im Sinne der Abschaffung dessen, was bisher eingerichtet worden ist, sondern man sammelt jetzt Erfahrungen mit der Technik. Ein Teil der Züge ist bislang ausgestattet, und wir haben dort gesehen - ich bin ja auch im Aufsichtsrat -, dass die Kosten der BSAG dafür doch recht erheblich sind und dem momentan kein entsprechender Fahrgastzuwachs praktisch gegenübersteht.

Gleichzeitig haben wir gerade hier im städtischen Ballungsraum eine ganze Reihe von lokalen WLAN-Netzen - denken Sie an die Innenstadt und verschiedene Stadtteilzentren -, wo wir den Eindruck haben, dass für die Fahrgäste der BSAG doch vielfach die Möglichkeit besteht, dann auch auf diese Netze zuzugreifen. Es wurde auch eine Kalkulation gemacht, wie viele Fahrgäste wir gewinnen müssen, damit wir das finanzieren können. Deswegen sagen wir im Moment, wir lassen es jetzt einmal eine Zeit lang stagnieren, es stehen andere Aufgaben an, nämlich uns auf Elektromobilität einzustellen, uns mit der Entwicklung beim autonomen Fahren und Ähnlichem zu beschäftigen, und werden dann sehen, wenn die Nachfrage dort weitergeht, dass man die Entwicklung dann möglicherweise auch wieder fortsetzt.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Hamann! - Bitte sehr!

Ich möchte noch einmal auf die ursprüngliche Frage zurückkommen! Die Technik in den Fahrzeugen ist ja das eine, aber das Problem ist, dass die Technik nichts nützt, wenn es die entsprechende Netzabdeckung nicht gibt. Wenn Sie zum Beispiel von Bremen nach Hamburg fahren, gibt es hinter Oberneuland teilweise kein Netz, wenn man nicht gerade in der Umgebung einer Stadt ist. Das heißt, dann müssten von den Anbietern, also von der Telekom oder anderen, eventuell noch Sendemasten aufge

stellt werden. Wird das auch zusammen mit Niedersachsen diskutiert? Wie ist dort der Sachstand?

Ich bin mit diesem Sachverhalt jetzt nicht vertraut. Ich kann Ihnen nicht sagen, ob das Gegenstand der Diskussion ist, aber es wird so sein, wir wissen das ja vom DB-Netz in Deutschland an verschiedenen Stellen. Ich selbst wundere mich, dass ich in der Schweiz im allerletzten Bergwinkel einen durchgehenden Empfang habe und hier nicht. Wahrscheinlich ist es so, wahrscheinlich wissen Sie das besser als ich.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Ich weiß, dass die Schweiz kleiner ist, vielleicht liegt es auch ein bisschen daran. Das ist jedenfalls ein Problem, das heißt, dort müsste man vielleicht auch vom Ressort noch einmal darauf achten, dass darüber einmal diskutiert wird. Wie gesagt, es nützt nichts, wenn in den Fahrzeugen die Technologie vorhanden ist, aber eben keine Sendemasten, die das Signal dort hinbringen.

Das war jetzt keine Frage!

(Abg. Hamann [SPD]: Das war keine Frage!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage steht unter dem Betreff „Mehr Blockheizkraftwerke für Bremen und Bremerhaven?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Strohmann, Imhoff, Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Strohmann!

Wir fragen den Senat:

Wie bewertet der Senat den verstärkten Bau von Blockheizkraftwerken?

Inwieweit plant der Senat, über städtische Wohnungsbaugesellschaften stärkeren Einfluss bei der Planung von Blockheizkraftwerken bei Großwohnanlagen auszuüben?

Welche Blockheizkraftwerke befinden sich derzeit in der Planung und sollen wann umgesetzt werden?