Ich glaube, man kann nicht darum herumreden. Das Wohnungsaufsichtsgesetz ist bis jetzt keine Erfolgsgeschichte. Wenn ich - das war in der letzten Legislaturperiode, ich war noch nicht im Parlament, ich habe mir aber noch einmal die Debatten angesehen, die damals stattgefunden haben - die Motive des Parlaments richtig verstanden habe, dann war man der Auffassung, verdammt, auf dem Wohnungsmarkt gibt es Bereiche, überhaupt nicht flächendeckend, überhaupt nicht die Stadt beherrschend, in denen Menschen gezwungen sind, unter unwürdigen Bedingungen zu wohnen. Zehn, zwölf Leute wohnen in einem Zimmer mit unterirdischen sanitären Anlagen und mit gesundheitsgefährdender Feuchtigkeit in den Wänden.
Wir wissen aus der Zeitung, dass das Realität ist. Wir wissen auch, dass es diese Realität bei uns in der Stadt gibt. Wir haben gedacht, mit dem Wohnungsaufsichtsgesetz ein Instrument zu schaffen, das die Verwaltung ermächtigt, denen energisch zuzusetzen, die versuchen, sich auf diese unterirdische Weise zu bereichern.
Wir wissen weiterhin, dass die Menschen, die in diesen Wohnungen untergebracht sind, in der Regel Menschen sind, die aus Bulgarien, Rumänien und so weiter in unsere Stadt gekommen sind. Sie versuchen, hier irgendwo einen Anfang von einem Faden zu finden, Arbeit zu finden und so weiter. Wir wissen, dass sie rechtlos sind und deswegen selbst nicht die Initiative ergreifen, zur Sozialbehörde zu gehen, um sich zu beschweren. Sie sind sozusagen nur rechtlos in dieser Situation.
So, jetzt dieses Gesetz! DIE LINKE fragt, was habt ihr mit diesem Gesetz gemacht? Die Frage ist berechtigt.
Werfen wir einen Blick auf die Antworten des Senats, insbesondere auf die des Bauressorts! Ich finde, man muss zunächst der Fairness halber sagen, das Gesetz ist zwar nicht angewendet worden, aber das Bauresort ist keineswegs blind, taub, untätig und ignorant gegenüber diesen Verhältnissen. Das ist keineswegs der Fall.
Selbstverständlich schreitet das Bauressort ein, wenn es von diesen Verhältnissen Kenntnis bekommt, und es versucht, etwas zu verändern. Wenn ich die Debattenbeiträge richtig durchgesehen habe, dann möchte ich daran erinnern, dass damals immer wieder das Stichwort Grohner Düne gefallen ist. Natürlich ist seit damals auf der
Grohner Düne gewaltig etwas passiert. Die Eigentumsverhältnisse haben sich nicht verändert, aber dennoch gibt es mittlerweile ein mit den Eigentümern verabredetes Sanierungskonzept. Es gibt ein integriertes Entwicklungskonzept.
Im Übrigen waren die beiden Regierungsfraktionen vor Ort. Wir haben uns die Grohner Düne angesehen, und wir hatten den Eindruck, dass das im Rahmen des Möglichen und Pragmatischen dort ganz gut läuft. Das Gesetz ist hier zwar nicht angewandt worden, aber es ist sehr wohl etwas unternommen worden. Das muss man einmal zur Ehrenrettung sagen.
Wenn ich es richtig gelesen habe, dann war die Rede davon, dass 81 Gebäude und Wohnungen bekannt geworden sind, bei denen die Bauordnung interveniert hat. Alles klar und in Ehren! Ich glaube aber, dass die politische Intention für die rechtliche Ermächtigung, die das Wohnungsaufsichtsgesetz enthält, nicht aufgegriffen worden ist. Jetzt kann man sagen: Wir hatten kein Personal, und unsere Mitarbeiter sind bis zur Halskrause beschäftigt. Das stimmt! Ich glaube nicht, dass wir hier sagen sollten, die müssten eigentlich etwas anderes bearbeiten, als das, was im Moment von ihnen erledigt wird. Wir sind ja auch diejenigen, die von ihnen verlangen, dass schnell einmal die Kitas genehmigt werden sollen und dass jetzt dafür gesorgt wird, dass jetzt gebaut werden kann. Sie arbeiten so schnell, wie sie können!
Bleibt noch etwas übrig, was getan werden könnte? Ich finde, ja! Wir stehen vor dem Problem, dass die Baubehörde gewissermaßen sagt, wir können nicht initiativ werden. Ihr könnt nicht von uns verlangen, dass wir durch die Straßen gehen, um zu kontrollieren, an welchen Stellen sich die Mülleimer sammeln und stapeln. Vermutlich wohnen dort zu viele Leute, aber wir können sie nicht aufsuchen, um zu klingeln und das zu überprüfen. Dafür fehlen uns die Mitarbeiter. Das ist vermutlich so, aber endet an dieser Stelle die politischen Verantwortung? Ich glaube nicht!
Ich könnte mir ungefähr folgendes Verfahren vorstellen: Die Baubehörde sagt, verdammt, wir haben diesen Auftrag aus dem Parlament. Wir sehen auch, dass es dieses Problem gibt. Auf welche Weise können wir handeln, ohne dass wir drei, vier oder fünf neue Beschäftigte einstellen müssen? In den Bezirken, von denen wir wissen, dass sich das Problem dort vermutlich konzentriert - das mag Blumenthal sein, das mag Gröpelingen sein, vielleicht finden wir noch ein paar andere - wirft man die Frage auf und beruft eine Konferenz ein. Man sorgt dafür, dass die
KOPs, die entscheidenden Leute aus dem Sozialzentrum, die entscheidenden Leute aus dem Gesundheitsressort und die Mitarbeiter der Bauordnung mit am Tisch sitzen. Letztlich fragt man auch noch die Beiräte, ob sie an der Gesprächsrunde teilnehmen möchten.
Dann erklärt man einmal ganz kurz, welches Problem man mit diesem Instrument lösen kann und welches nicht. Das Problem der Schrottimmobilien, in denen keiner wohnt, kann man mit diesem Instrument beispielsweise nicht lösen, aber bestimmte Probleme kann man lösen. Dann fragt man: Habt ihr Kenntnisse? Dann sagt man: Daran könnt ihr das Problem erkennen. Dann sagt man: Achtet doch bitte im Alltag darauf, und sagt uns Bescheid. Das ist die E-Mail-Adresse, das ist die Telefonnummer, da könnt ihr die Kenntnisse mitteilen, und dann werden sie aktiv.
Dieser Umgang wäre auch mit dem Gesetz denkbar gewesen. Er hätte die Intention des Gesetzes ernst genommen und er hätte beachtet, dass es für die Menschen eine Zumutung ist, in einer solchen Wohnung, in solch einem Stall, oder in solch einer Garage zu wohnen, egal! Unabhängig davon, dass man versucht, auch dieses Problem zu bearbeiten, geht es immer auch darum - und Städte, in denen das Problem in einer ganz anderen Dimensionen vorhanden ist, berichten davon -, dass es oft so ist, dass schlechte Vorbilder schlechte Nachahmer finden. Es ist eben so: Du hast ein Haus, es verdient einer richtig deutlich Geld und fährt mit dem entsprechenden Fahrzeug vor, sichtlich arriviert!
Es dauert nicht lange, und der Nächste sagt, das ist ein Vorbild für mich, damit komme ich durch, und dann greift das um sich. Dann ist das plötzlich ein ökonomisches Geschäftsmodell. Verdammt noch einmal, wir müssen auch den Anfängen wehren. Wir haben ein großes Interesse daran, das Problem nicht aufwachsen zu lassen. Ich appelliere an das Bauresort, diese Verantwortung zu übernehmen.
Jetzt sitzt hier nicht Joachim Lohse, sondern sein neuer Staatsrat. Der Staatsrat war in der Vergangenheit an dem Ganzen in keiner Weise beteiligt und trägt somit auch keine Verantwortung dafür. Ich bitte ihn trotzdem ganz herzlich, diese Botschaften zu übermitteln. In diesem Sinne hoffe ich, dass aus der Sache noch etwas Vernünftiges wird.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Janßen, liebe Fraktion DIE LINKE, ich bin Ihnen ausdrücklich dankbar für diese Anfrage, und dann auch dem Senat für die Antworten, die darauf gekommen sind.
Es ist schon sehr interessant, wie der Senat beschreibt, was dieses Wohnungsaufsichtsgesetz hier in Bremen und Bremerhaven denn bisher bewirkt hat. Wer ist zuständig? Wer kann was tun? Wenn man sich insbesondere die Frage drei einmal genauer anschaut, dann heißt es, wer kann was tun? Bauordnungsämter? Die Antwort ist, durch die Bremische Landesbauordnung ist eigentlich alles schon abgedeckt, auf der Basis können Sie arbeiten. Des Weiteren: Ordnungsämter, keine Aufgaben nach dem Bremischen Wohnungsaufsichtsgesetz. Bei Sozialämtern ist das ein bisschen schwammig formuliert, muss ich sagen, da ist nicht ganz deutlich, ob sie nun tatsächlich Aufgaben haben oder nicht. Auf jeden Fall werden sie natürlich tätig, wenn sie Kenntnis davon bekommen, dass hier etwas bei der Unterbringung der Menschen nicht in Ordnung ist. Das Jobcenter, keine Zuständigkeit. Die Polizeibehörde, keine Zuständigkeit. Die Feuerwehren, keine Zuständigkeit. Weitere, andere mögliche beteiligte Stellen, keine Zuständigkeit. Sie hören, eigentlich ist nur das Bauordnungsamt oder sind die Bauordnungsämter zuständig, aber Sie können schon alles tun auf Basis der Bremischen Landesbauordnung.
Das heißt eigentlich, warum brauchen wir das Bremische Wohnungsaufsichtsgesetz? Offensichtlich sind sämtliche rechtliche Regelungen schon vorhanden, um aktiv zu werden, falls es Verstöße gibt. Wenn wir dann noch einmal in die Historie des Bremischen Wohnungsaufsichtsgesetzes schauen, dann fällt einem auf, dass es hier in diesem Hause im März 2015 verabschiedet wurde. Wir haben damals eine kleine schöpferische Pause eingelegt als Freie Demokraten,
Mein Fazit: Das Bremische Wohnungsaufsichtsgesetz ist mehr Schein als Sein. Es hat zwar eine richtige Intention, ist aber überflüssig, weil einerseits auf anderer Basis bereits die Missstände abgestellt werden können, die wir aber andererseits natürlich weiter im Auge behalten und strenger angehen müssen.
Wir haben in den öffentlichen Sitzungen des parlamentarischen Untersuchungsausschusses von einigen Zeugen dort ein Bild bekommen, das uns sehr nachdenklich gemacht hat. Wo wir schauen müssen, wie kommen wir daran? Wie kommen wir daran, dass eben genau diese Missstände, die das Gesetz abstellen will, auch tatsächlich abgestellt werden?
Die größte Kritik am Bremischen Wohnungsaufsichtsgesetz aus unserer Sicht ist immer noch der Paragraf 10 Absatz 2, der es nämlich zulässt, dass ohne Zustimmung der Bewohner Wohnungen betreten werden dürfen, um nach diesen Kriterien zu schauen. Wobei Gesundheitsgefährdung ist eines, damit können wir leben, die anderen beiden halten wir für zumindest verfassungsrechtlich bedenklich, was die Unantastbarkeit der Wohnung angeht. In diesem Sinne sollten wir uns auf der einen Seite genau überlegen, ob wir überhaupt das Wohnungsaufsichtsgesetz zukünftig noch brauchen, und auf der anderen Seite, wie wir effizienter gegen diesen Missbrauch vorgehen können, der mit den Menschen getrieben wird, die fälschlicherweise und unter widrigen Bedingungen in Wohnungen, auch hier in Bremen und Bremerhaven, untergebracht werden, meine Damen und Herren!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Kollegen und Kolleginnen! Ich glaube, es war sehr gut, dass Sie damals eine Auszeit genommen haben, Herr Hilz.
Das haben wir damals gemacht, weil wir gemerkt haben, dass Instrumente wie die Landesbauordnung leider nicht ausreichen.
Das Wohnungsaufsichtsgesetz haben wir - ich erwähnte es bereits - vor zwei Jahren hier einstimmig beschlossen. Ich möchte jetzt nicht die gesamte Argumentation wiederholen, die von meinen Vorrednern und Vorrednerinnen hier vorgetragen worden ist. Ich möchte nur noch einmal betonen, dass ich dieses Gesetz durchaus für berechtigt und seine Einhaltung für sehr wichtig halte. Ich bin auch der Meinung, Herr Janßen, dass weiterhin kontrolliert werden muss, ob dieses Gesetz seine Wirksamkeit entfaltet.