Protokoll der Sitzung vom 24.09.2015

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren, Frau Bürgermeisterin Linnert hat noch einmal um das Wort gebeten. – Bitte, Frau Bürgermeisterin, Sie haben das Wort!

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte noch etwas zu den beiden Punkten sagen, die Herr Eckhoff vorgetragen hat. Herr Eckhoff, Sie wissen ganz genau, dass die Gewinnabführung der GEWOBA an die Freie Hansestadt Bremen immer wieder nach dem Motto betrachtet wurde, dass sich die Finanzsenatorin das Geld in die Tasche steckt. Wissen Sie, wofür wir die Gewinnausschüttungen der GEWOBA brauchen? Das geht zur Abfinanzierung des Pensionsgeschäftes, das die Große Koalition abgeschlossen hatte, an die HAWOBEG.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen)

Ein Teil der GEWOBA wurde an eine eigene Bremer Gesellschaft verkauft. Das Geld wurde dem Haushalt zugeführt, und nachfolgende Generationen – in diesem Fall wir – müssen das abfinanzieren. Sagen Sie das bitte mit dazu! Dass die GEWOBA für uns eine wichtige Gesellschaft ist und dass ein Teil der Gewinnausschüttung in die Rücklage fließt, ist richtig. Dass dieses Geld für Bremen eingesetzt wird, ist völlig unstrittig. Wir müssen uns genau überlegen, wie wir das machen. Das Pensionsgeschäft nicht zu erwähnen, nehme ich Ihnen übel. Es ist völlig demagogisch, das einfach nach dem Motto zu unterschlagen:

(Abg. Eckhoff [CDU]: Wieso unterschlagen?)

Sie nehmen das Geld für den Haushalt, stattdessen könnten Sie damit eigentlich Wohnungen bauen. Das entspricht einfach nicht der Wahrheit. Wir müssen vielmehr die unseriöse Haushaltspolitik, die Sie seinerzeit betrieben haben, ausbaden.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen)

Ich habe nie darüber geredet, aber jetzt ist es auch einmal gut!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen)

Zur Bremer Landesbank! Als wir vor zwei Jahren den Haushalt beschlossen haben, gingen alle Prognosen,

die Wirtschaftsplanung der Bremer Landesbank und auch die Stellungnahmen der Wirtschaftsprüfer, davon aus, dass die Dividendenfähigkeit gegeben sei. Deshalb haben wir zum Glück – denn Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste – nicht den gesamten Betrag der Gewinnabführung der Bremer Landesbank in die Haushalte für 2014 und 2015 eingestellt.

Die Erkenntnis, dass die neuen Regeln, die auf europäischer Ebene gelten und sehr streng angewendet werden, dazu führen, dass die Gewinne, die die Bremer Landesbank erwirtschaftet, in die Rückstellung gehen, um die Eigenkapitalausstattung zu verbessern, ist neu. Ich konnte sie bei der Aufstellung der Haushalte nicht berücksichtigen, denn sie stammt aus diesem Jahr, sie ist ungefähr ein halbes Jahr alt. Das wissen eigentlich auch Sie.

Für die Haushalte 2016 und 2017 ist nicht vorgesehen, dass Geld von der Bremer Landesbank in den Haushalt fließt. Leider! Wegen der Auflagen der Aufsicht gehen wir davon aus, dass die Gewinne der Bremer Landesbank thesauriert werden müssen. Das, was Sie hier behauptet haben, weise ich zurück.

Die Erkenntnis, dass die Bremer Landesbank 2014 und 2015 Gewinne nicht ausschütten kann, war weder der Aufsichtsratsvorsitzenden noch irgendjemandem anders – auch nicht den Wirtschaftsprüfern oder der Bundesregierung – bekannt. Es ist nämlich auf neue Auflagen der Aufsicht zurückzuführen. – Danke!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Aktuelle Stunde geschlossen.

Konsensliste Mitteilung des Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft vom 22. September 2015

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Konsensliste seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt der Konsensliste zu.

(Einstimmig)

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 16 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.

Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Teilnahme des Landesbehindertenbeauftragten an der Staatsrätekonferenz“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Grönert, Dr. vom Bruch, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Grönert, stellen Sie Ihre Anfrage!

Wir fragen den Senat:

Wie bewertet der Senat die Arbeit des Landesbehindertenbeauftragten?

Welche Bedeutung misst der Senat der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention als ressortübergreifende Querschnittsaufgabe bei?

Warum ist bisher nicht vorgesehen, dass der Landesbehindertenbeauftragte an der Staatsräterunde teilnimmt, wenn Belange von Menschen mit Behinderungen betroffen sind?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Stahmann.

Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Grönert und sehr geehrter Herr Dr. Steinbrück! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Die Arbeit des Landesbehindertenbeauftragten wird vom Senat als sinnvoll und wichtig erachtet. Er ist durch seine Verortung bei der Bürgerschaft ein wichtiger Vermittler, und er ist Kontrollinstanz zwischen Senat, Öffentlichkeit und Behinderten. Durch sein Wirken in die Öffentlichkeit, die Einbindung in wichtige Gremien und Zusammenarbeit mit dem Senat trägt der Landesbehindertenbeauftragte dazu bei, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen geachtet und gestärkt werden.

Zu Frage zwei: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist ein wichtiges politisches Ziel des Senats. Der Senat hat in einem breit angelegten Prozess unter Vorsitz des Landesbehindertenbeauftragten einen Landesaktionsplan vorgelegt, der die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention fördern soll. Die Maßnahmen, die im Aktionsplan beschrieben sind, werden im Landesteilhabebeirat begleitet. Den Vorsitz hat der Landesbehindertenbeauftragte.

Zu Frage drei: Bei der Beantwortung dieser Frage wird angenommen, dass mit dem Begriff „Staatsräterunde“ die Staatsrätekonferenz laut Paragraf 17 der Geschäftsordnung des Senats gemeint ist, die der Vorbereitung der Sitzungen des Senats dient. Paragraf 17 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Senats legt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Staatsrätekonferenz fest; eine Teilnahme des Landesbehindertenbeauftragten ist danach nicht vorgesehen.

Der Senat wird auch in Zukunft den Landesbehindertenbeauftragten, der nicht der Exekutive, sondern der

Legislative organisatorisch zugeordnet ist, in herausgehobene Vorhaben intensiv einbinden,

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen)

so, wie dies zuletzt bei der öffentlich breit angelegten Erstellung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention geschehen ist. Dieser Prozess wurde von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung sowie auch von den Staatsräten ressortübergreifend begleitet. Auch im jüngst eingerichteten Landesteilhabebeirat, der die Umsetzung der Maßnahmen des Landesaktionsplans begleiten soll, sind ressortübergreifend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung als für dieses Thema jeweils Verantwortliche vertreten. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sehe ich es richtig, dass an der Staatsräterunde dann niemand anderes aus der Legislative teilnehmen dürfte? Können Sie verstehen, dass ich mich dann frage, warum die Landesfrauenbeauftragte teilnehmen darf?

Können Sie mir vielleicht den Unterschied zwischen der Landesfrauenbeauftragten und dem Landesbehindertenbeauftragten vom Status her erklären?

Die Landesfrauenbeauftragte, sehr geehrte Frau Grönert, ist meinem Hause zugeordnet. Ich bin auch die Senatsbeauftragte für die Gleichberechtigung der Frau. Deswegen ist Frau Hauffe Vertreterin unseres Hauses, also Teil der Exekutive.

Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte!

Mir stellt es sich so dar, als wenn trotz allem im Senatsgesetz eine Ungerechtigkeit enthalten ist, die beseitigt werden sollte. Vom Grundsatz her verstehe ich es so, dass die Frauenbeauftragte trotzdem der Legislative zuzuordnen ist.

Nein, das ist nicht der Fall.

(Abg. Röwekamp [CDU]: Sie wird hier nur gewählt!)

Die Bremische Bürgerschaft, Frau Grönert, hat sich damals nach reiflicher Überlegung und langer Diskussion – es ist ganz interessant, das nachzulesen – dafür entschieden, den Landesbehindertenbeauftragten der Bremischen Bürgerschaft zuzuordnen. Auch das Thema ist damals nach meiner Erinnerung diskutiert worden. Dies ist der derzeitige Sachstand.

Wir pflegen seitens unseres Hauses eine sehr enge Zusammenarbeit. Nicht nur ich als Senatorin habe einen regelmäßigen Termin mit Herrn Dr. Steinbrück. Durch die Arbeit am Landesaktionsplan sind wir, wie schon gesagt, an der Stelle ohnehin eng miteinander verbunden.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Herr Dr. Steinbrück fühlt sich bei uns im Hause sehr wohl.

(Beifall)