Ich möchte ich noch einmal das Jahr 2012 zu sprechen kommen. Damals wurde eine stille Beteiligung - nämlich nicht haftendes Kapital - in haftendes Kapital umgewandelt. Das heißt, die 480 Millionen Euro, die umgewandelt worden sind, würden, wenn sie nicht umgewandelt
Doch! Es sei denn, es wäre zu wenig Kapital vorhanden gewesen, dann hätten wir das ganze Desaster schon im Jahr 2012 gehabt.
Das Nächste, das ich anmerken möchte, ist, dass man, wenn man eine Unternehmensbeteiligung an einer Bank hält, Rücklagen haben muss. Das haben wir auch einmal im Haushalts- und Finanzausschuss angesprochen. Ich kann keine Millionen- oder Milliardenbeteiligung halten, ohne dass ich entsprechende Gewinne thesauriere.
Ein weiterer Punkt ist die Rolle der Wirtschaftsprüfer. Der Jahresabschluss der Landesbank war schon testiert, und zwar zu Fortführungswerten. Erst die BaFin hat im Nachhinein die Fortführungswerte auf Exit gestellt und somit ist es zu diesen Wertberichtigungen gekommen. Von den Wirtschaftsprüfern habe ich bisher dazu keinerlei Verlautbarungen gehört.
Ich sage einmal, das Testat war ja vorhanden. Es ist dann wieder rückgängig gemacht worden, aber die Wirtschaftsprüfer haben sich überhaupt nicht dazu geäußert. Das habe ich vermisst. - Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In Europa findet ein gigantischer, unbemerkter, vielleicht teilweise auch berechtigter Fusions- und Zentralisierungsprozess im Bankenbereich statt. Die EZB ist der Auffassung, dass die 6 000 Banken, die es in Europa gibt, auf eine Summe von, sagen wir einmal, 2 000 zusammenschrumpfen sollen. Ich würde mir wünschen, dass man außerhalb einer Aktuellen Stunde einmal politisch darüber spricht, was wir eigentlich darüber denken. Welche Folgen hat das eigentlich, und lässt diese Maßgabe, dass nie wieder der Staat eine Bank retten soll, die ich richtig finde, sich unter solchen Zentralisierungstendenzen eigentlich überhaupt aufrechterhalten? Das nur als Vorbemerkung!
Ich kann hier auch zum wiederholten Male sagen, dass der Entwicklung der Bremer Landesbank auch andere Entwicklungen vorausgingen, wie die Probleme der NF Bank in Bremen, der Verlust der Schiffsbank in Bremen oder der Verkauf des Bankhauses Neelmeyer. Es ist ja
nicht der erste Bankenfall in Bremen, an dem man sieht, dass sich der Bankenstandort Bremen nicht behaupten können wird. Das ist eine Entwicklung, die der Senat - zugegeben erfolglos - versucht hat zu verhindern. Nach wie vor sehe ich das auch kritisch und bin darüber nicht froh, dass es sich nicht so entwickelt hat, dass wir diesen Standort halten konnten, aber, wie gesagt, es bettet sich in eine Gesamtentwicklung ein, der Bremen wohl kaum allein als David gegen Goliath entgegenwirken kann.
Herr Eckhoff hat vieles gesagt und ganz wenig belegt. Nun gut, das ist das Wesen einer Aktuellen Stunde. Dass der Staatsvertrag nichts wert ist, ist natürlich nicht zutreffend. Wir haben die Bank verkauft und dafür 180 Millionen Euro und drei wertvolle Beteiligungen bekommen. Es wurde auch schon gesagt, schauen Sie sich einmal an, wie die Debatte in Niedersachsen läuft! Dort bewertet man den Verkauf der Bremer Landesbank völlig anders. Das ist dort auch noch in der Bewertung und noch lange nicht zu Ende, wie überhaupt in dem Bereich - ich sage es jetzt einmal ein bisschen zu flapsig - noch ziemlich viel Musik steckt.
Ich möchte gern möglichst ohne großes Begleitgetöse mit denjenigen verhandeln, mit denen wir jetzt die Frage erörtern, wie es mit den drei wertvollen Beteiligungen weitergeht, die Bremen zugestanden wurden, die wir mit dem Verkauf bekommen haben. Ich möchte das gern so verhandeln können, dass dabei das Beste für Bremen entsteht. Herr Eckhoff, wenn Sie hier aufgeschnappte Details aus den Verhandlungen ausposaunen, um den Senat in Misskredit zu bringen, dann weiß ich nicht so genau, was das nun wieder soll! Sie haben auch als Opposition neben dem Wunsch, möglichst viel Dreck zu werfen, damit irgendwie etwas an mir hängen bleibt, eine Verantwortung gegenüber unserem Staat!
Es ist richtig, was Sie gesagt haben, dass der Staatsvertrag keine Beschäftigungsgarantie enthält. Es ist auch nicht so, dass eine entsprechende Regelung gar nicht möglich gewesen wäre. Wir haben mit der Personalvertretung der Bremer Landesbank darüber gesprochen, die am Ende diesen Wunsch nicht gehabt hat, das muss man vielleicht auch noch einmal ausdrücklich sagen. Wir sind nach vielem Hin und Her und rechtlichen Beurteilungen zu dem Ergebnis gekommen, dass uns eine Beschäftigungsgarantie im Staatsvertrag erstens sehr viel Geld gekostet hätte und zweitens gar nichts wert gewesen wäre, denn wenn sich die ökonomischen Verhältnisse so verändern - dazu will ich gleich noch einmal etwas sagen -, dass es
für die Nord/LB unzumutbar ist, den Beschäftigtenstand so zu halten, dann hätten wir von dieser Beschäftigungsgarantie nichts gehabt.
Ich wollte mich nicht - von Ihnen auch nicht! - in eine Lage hineinreden lassen, in der ich hier erzähle, dass wir im Staatsvertrag eine Beschäftigungsgarantie vereinbart haben, und ein Jahr später muss ich dann einräumen, dass sie gar nicht trägt. Das mache ich nicht! Für den Moment wäre es besser und einfacher gewesen, aber davon darf sich der Senat nicht leiten lassen.
So ist das zustande gekommen. Es ist aber auf jeden Fall nicht zutreffend, dass wir das nicht erwogen oder übersehen haben, sondern das war natürlich Teil der Überlegungen, auch weil wir eine Verantwortung dafür haben und es mir sehr leidgetan hat. Die Bremer Landesbank hatte hier sehr viele, sehr gute, sehr motivierte, gut ausgebildete und kluge Beschäftigte.
Es ist auch nicht richtig, dass Bremen bei der Bremer Landesbank - jedenfalls nicht, wenn man einen Zeitraum betrachtet - über 200 Millionen Euro verloren hat. Herr Eckhoff, auch das ist durch nichts belegt! Bremen hat in den Jahren 2007 bis 2015 allein an Ausschüttungen und Steuern 500 Millionen Euro eingenommen.
Ja, doch, natürlich! Das ist auch im Controllingausschuss, glaube ich, dargelegt worden. Die Bremer Landesbank hat Steuern gezahlt, und die Ausschüttungen in den Jahren 2007 bis 2015 kann ich auch belegen. Sie kennen sie auch aus den Unterlagen, wie ich überhaupt denke, dass monatelange - mittlerweile ja jahrelange - Akteneinsicht immer noch keine Fakten, mit denen Sie einen Rücktritt rechtfertigen könnten, zutage gefördert hat. Nun lenken Sie doch einmal ein, Sie finden an dem Vielen, das ich mache, bestimmt auch noch genug andere Punkte, über die Sie sich aufregen können!
Die Bank ist verkauft. Bremen hat in der Tat, und zwar ist das auch nicht auf unserem Mist gewachsen, sondern das war der Wunsch der Nord/LB, ein Aufsichtsratsmandat bekommen, das ist jetzt vorbei. Das hat Staatsrat Strehl wahrgenommen. Wenn Sie hier so karikierend sagen, er dürfe noch nicht einmal mir etwas erzählen, dann schauen Sie doch einfach einmal in das Gesetz! Aufsichtsratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, und das muss ich jetzt auch einmal ausdrücklich sagen: Das,
was Herr Leidreiter hier gerade gesagt hat, hat mir an dem Punkt zwar im Ergebnis nicht gefallen, aber in der Analyse.
Wenn wir es nicht aushalten können, dass Vertreter der jeweiligen Regierung oder Abgeordnete in Aufsichtsräten dem Gesetz unterworfen sind, was das Agieren für das Unternehmen beziehungsweise die Verschwiegenheit betrifft, auch wenn wir es nicht aushalten können, wie es hier offensichtlich auch die Auseinandersetzung und der Umgang mit dem Problem mit der Landesbank nahelegt, dann müssen wir es lassen! Ich kann nach den Erfahrungen, die wir hier gemacht haben, niemandem mehr empfehlen, als Staatsvertreter in Aufsichtsräte zu gehen.
Das hat aber weitreichende staatstheoretische Folgen. Das heißt nämlich, dass der Staat seine Eigentümerschaft und die damit verbundenen Rechte und Pflichten gar nicht mehr wahrnehmen kann.
Wenn Sie jetzt den Kopf schütteln, dann müssen wir - Landesbank hin oder her - zu einem neuen Deal miteinander kommen, wie wir mit diesen in der Tat existierenden Konflikten umgehen. Der Staat handelt nämlich, und Sie haben alle Rechte auf Transparenz und darauf, dass Sie unsere Entscheidungsgrundlagen kennen und wissen, was wir getan haben.
Wenn wir aber Mitglieder in Aufsichtsräten von Unternehmen sind, die ja auch zum Teil ein Interesse daran haben, dass Vertreter des Staates in den Aufsichtsräten sitzen, aus welchen Motiven auch immer, und wenn Sie hier immer weiter versuchen, dass dieselben Transparenzregeln, die gegenüber dem Staat und seinen Handlungen gelten, auch auf das Agieren in Aufsichtsräten von Unternehmen übertragen werden, dann werden wir dazu kommen, dass der Staat sich nicht mehr an Unternehmen beteiligen kann, seine Rechte nicht mehr wahrnehmen kann und es auch gar keine privaten Unternehmen mehr geben wird, die überhaupt nur ansatzweise ein Interesse daran haben könnten, dass Vertreter des Staates in ihren Aufsichtsräten sitzen. Glauben Sie das wirklich? Ist das wirklich eine sinnvolle gesellschaftliche Entwicklung? Ich glaube, dass das nicht der Fall ist. Auch da, finde ich, sollten wir abgesehen vom Fall Landesbank, den man dann auch irgendwie einmal, was jedenfalls das betrifft, in die Ablage legen kann, vielleicht einmal reden und uns überlegen, ob wir zu einem neuen Commitment kommen.
Jedenfalls hat die Art und Weise, wie hier politisch damit umgegangen wurde - klar, weil Sie ja gehofft haben, dass Sie mich damit zu Fall bringen - bei der Bremer Landesbank bis weit hinein in alle Etagen für erhebliche Irritationen gesorgt. Glauben Sie ja nicht, dass Sie sich damit einen Gefallen getan haben! Wie hemmungslos man hier als Wirtschaftspartei bereit ist, einem privaten Unternehmen zu schaden, das um sein Überleben kämpft, bloß um die Finanzsenatorin gehörig anzuschießen, müssen Sie vor sich selbst vertreten!
Die Bremer Landesbank ist jedenfalls ein privates Unternehmen, und Bremen ist immer, in jeder Phase, Minderheitsgesellschafter gewesen. Nach dem Staatsvertrag Bremen stellt den Aufsichtsratsvorsitzenden - gute Idee ja oder nein, darüber muss man reden -, und da sage ich Ihnen auch: Aufsichtsratsvorsitzende sind keine Könige oder Alleinherrscher oder -herrscherinnen, sondern sie müssen sich mit den anderen Gesellschaftern einigen. Sie haben selbstverständlich, Herr Leidreiter, Verantwortung für den Vorstand, aber nicht ich allein, sondern der gesamte Aufsichtsrat hat Verantwortung für den Vorstand. Bei der Frage, wie viel ausgeschüttet wird, wie viel der Vorstand verdient, welche Risikorückstellungen gebildet werden, welcher Wirtschaftsprüfer gewählt wird - all das sind Pflichten des Aufsichtsrats -, muss jeder Aufsichtsratsvorsitzende sich mit den anderen Gesellschaftern einigen - mit Mehrheitsgesellschaftern schon einmal gerade! -, und das habe ich selbstverständlich auch getan.
Damit kein falscher Eindruck entsteht: Es hat in den wesentlichen Fragen mit der Nord/LB, außer in einem Fall, in dem wir unterschiedlicher Auffassung über die Höhe der Gewinnausschüttung waren - das hatte Herr Rupp hier schon erwähnt -, keine ausgetragenen und zu Ende eskalierten Kontroversen gegeben, sondern in jedem Fall haben wir uns geeinigt, so wie sich das in dieser Sphäre auch gehört. Es ist ja nicht so, dass die Mehrheit die Minderheit niederzwingt, sondern man unterhält sich gemeinsam darüber, was das Beste für das Unternehmen ist.
Es ist auch nicht so gewesen, dass zu irgendeiner Zeit in dieser Phase irgendjemand im Aufsichtsrat - ich auch nicht! - gesagt hat, dass wir kein Vertrauen mehr in den Vorstand haben. Sonst hätten wir ihn nämlich auch schleunigst und sofort entlassen müssen, wenn wir uns nicht hätten strafbar machen wollen. Wie man hier über Herrn Dr. Kaulvers spricht, Herr Eckhoff, müssen Sie auch vor sich selbst vertreten - ich jedenfalls achte diesen Mann, er ist auch
im Aufsichtsrat der BLG und arbeitet im Interesse Bremens -, und das finde ich auch so nicht richtig!
Das Schiffsportfolio - auch das wurde schon gesagt - ist vor 2007 angerichtet, hätte ich jetzt fast gesagt, eingerichtet worden, eingegangen worden. Ich kann Ihnen hier noch einmal versichern, Herr Rupp, ich habe vom ersten Tag an - natürlich nicht, weil ich das selbst wusste, sondern weil das bei den regelmäßigen Gesprächen mit dem Vorstand vorgetragen wurde - die Einschätzung mitgegeben bekommen und konnte mir dann auch selbst durch Fakten und Zahlen zu eigen machen, dass das Schiffsportfolio der Bremer Landesbank schon im Jahr 2007 zu groß gewesen ist.
Seitdem - und das wissen Sie auch, das habe ich im Controllingausschuss vorgetragen, das können Sie auch den Akten, die Sie eingesehen haben, zweifelsfrei entnehmen - bemüht sich die Bank, der Vorstand und der Aufsichtsrat, das Schiffsportfolio abzubauen. Sicherlich, Herr Rupp, da haben Sie recht, es hätte Möglichkeiten gegeben, rabiater einzusteigen. Dann hätte man der Bank jedoch sehr stark geschadet. Es hätte keine Gewinnausschüttungen mehr gegeben oder auch andere Probleme wären dann öffentlich geworden. Deshalb ist ein weiterer härterer Abbau des Schiffportfolios - man muss dann ja mit starken Verlusten verkaufen, die dann ganz stark gegen das Eigenkapital der Bank wirken - unterblieben. Aus heutiger Sicht gab es nur sehr wenige Möglichkeiten, da noch ruppiger einzusteigen. Der Bank hätte man jedenfalls keinen Gefallen getan, und eine Mehrheit gab es dafür auch nicht.
Ihre intensive Akteneinsicht, Herr Eckhoff, hat für nichts von dem, was Sie hier zu meinen Lasten behauptet haben, Belege herbeigezaubert, und für Pflichtverletzungen schon gar nicht!
Ich will gern ein Letztes hier zu der Frage Schuld und Verantwortung sagen. Selbstverständlich trage ich die politische Verantwortung für das, was bei der Bremer Landesbank, soweit wir es beeinflussen können, passiert ist. Ich bedauere, dass es dem Senat nicht gelungen ist, die Bank hier am Standort Bremen als eigenständige Bank zu halten. Bei der Frage der Übernahme von politischer Verantwortung durch Rücktritt muss meiner Meinung nach ein schuldhaftes Versagen eines Senatsmitgliedes - in diesem Fall meines - vorliegen. Man muss mir Pflichtverletzungen, Fehleinschätzungen oder offenkundige Fehler nachweisen. Das ist Ihnen bis heute immer noch nicht gelungen!
Jetzt zur Frage der Schuld! Ich habe in einem Interview gesagt, Schuld hat niemand, und darüber haben sich viele gehörig aufgeregt. Ich will hier gern noch einmal erklären, was ich damit gemeint habe.
Mich hat es total gewurmt, dass die Frage, wer eigentlich schuld ist, eine so große Rolle gespielt hat, warum, das erkläre ich gleich. Ich habe mich vor den damaligen Vorstand gestellt, denn entweder ist ja die böse Politik schuld, die böse Finanzsenatorin, oder der böse Vorstand. Irgendeiner muss jedenfalls immer schuld sein. Darüber habe ich mich geärgert. Ich habe mich also vor den Vorstand gestellt und gesagt, dass daran nicht jemand schuld ist, sondern dass es sich um eine Entwicklung handelte, die jedenfalls vor dem Jahr 2007 niemand so gesehen hat. Es handelt sich also um ein Marktgeschehen. Der geschätzte Kollege Schneider aus Niedersachsen hat es etwas eleganter ausgedrückt, nämlich: Es handelte sich um ein Marktgeschehen, das man so nicht einschätzen konnte.
Jetzt stellt sich die Frage: Wie bewertet man dieses Marktgeschehen, das man teilweise von der Politik getrieben in der Tat angerichtet hat, indem man vor dem Jahr 2007 glaubte, dass es für die Landesbanken der Weisheit letzter Schluss sei, wenn man weidlich Geschäfte macht, die zum Teil auch risikobehaftet sind, um für den Staatshaushalt gehörig bezahlen zu können? Ich kenne keinen Menschen aus dem Zeitraum vor dem Jahr 2007, der zu dieser Zeit alles anders und besser gewusst hat! Derjenige soll sich einmal melden, der gesagt hat, ihr dürft das auf keinen Fall machen, das mit den Schiffen ist viel zu gefährlich!
Im Gegenteil, zum Teil politisch getrieben - und das hat ja auch noch andere Banken den Hals gekostet - wurde gesagt, weitet das Schiffsgeschäft aus, das ist ein super Geschäft! Das war übrigens auch jahrelang so, trotzdem war das natürlich aus heutiger Sicht ein Fehler. Das aber unter dieser Schuldfrage zu subsumieren, ist mir irgendwie nicht so richtig recht, und zwar deshalb:
Bei der BLG hat in der letzten Woche eine Schulung der Aufsichtsratsmitglieder zur Frage stattgefunden, wie ich eigentlich, wenn ich Aufsichtsratsmitglied aus einer öffentlichen Gebietskörperschaft bin, dafür sorge, dass nicht das passiert, was man hier mit mir versucht; wie sichere ich mich eigentlich ab? Wirtschaftsprüfer raten dann, in jeder Aufsichtsratssitzung mindestens drei Fragen zu stellen und dafür zu sorgen, dass das auch alles im Protokoll steht.