Protokoll der Sitzung vom 24.01.2018

einfluss, also um jene, die Unfälle verursacht haben. Man kann feststellen, dass die Anzahl der KfzFührer unter Alkoholeinfluss über die Jahre ständig gestiegen ist, nämlich von 109 im Jahr 2014 über 128 im Jahr 2015 bis auf 139 im Jahr 2016. Wenn man bei den Autofahrern unter Drogen schaut, sind es 24, 27 und 30 Unfälle. Hier ist die Zahl also eher gleichgeblieben.

Den Vergleich mit den Radfahrern finde ich zumindest sehr interessant. Was den Alkohol angeht, waren es 81 Unfallverursacher im Jahr 2014, 2015 waren es 73 und 2016 waren es 53. Das ist ein deutlicher Rückgang. Unter Drogen waren es bei den Radfahrern null Unfälle, drei Unfälle und ein Unfall. Das würde ich so nicht glauben. Ich denke, das hat etwas mit der schon erwähnten Dunkelziffer zu tun.

Eine spannende Frage ist die Promillegrenze für Radfahrer. Der „Weser-Kurier“ hat einmal versucht, Radfahrer zu befragen. Die letzte Bemerkung von Herrn Saxe zielte ja darauf ab, dass man wohl vorhat, sich in Bremen ähnlich wie der Verkehrsgerichtstag dafür auszusprechen, dass die Fahrradfahrer im Grunde genommen bei den Promillegrenzen mit den Autofahrern gleichgestellt werden.

(Abg. Saxe [Bündnis 90/Die Grünen]: Nein, wir ha- ben 1,1 Promille gesagt!)

Wenn man sieht, wie sich das bei den Fahrradfahrern und den Autofahrern entwickelt, halte ich das nicht für besonders sinnvoll. Ich habe in Vorbereitung auf die Debatte einmal im Umfeld nachgefragt: Wie findest du das? Dabei wurde relativ deutlich, dass es eine große Gruppe von Menschen gibt, die aus Verantwortung sagt: Ich weiß, dass ich heute Abend vielleicht zwei oder drei Bier trinke, und ich nehme nicht das Auto, sondern ich nehme das Fahrrad oder den Roller oder gehe zu Fuß.

(Abg. Bücking [Bündnis 90/Die Grünen]: Vorbild- lich! - Abg. Röwekamp [CDU]: Aber mit drei Bier schaffen Sie keine 1,6 Promille!)

Ich habe ja nur gesagt, dass man als Vorsatz für sich feststellt: Ich möchte das tun. Wie viel das nachher wird, ist eine ganz andere Frage.

(Abg. Röwekamp [CDU]: 16 Bier in einer Stunde sind 1,6!)

Herr Röwekamp, das hilft jetzt überhaupt nicht! Ich habe gesagt: Man nimmt sich das vor, und dann

nimmt man nicht das Auto, sondern das Fahrrad. Die Gefährdung, die ich mit einem Auto darstelle - wobei ich selbst gut gepolstert und gepanzert bin , wenn ich möglicherweise unter Alkoholeinfluss jemanden nicht richtig sehe, der über die Straße läuft, ist wesentlich höher als mit einem Fahrrad. Dieser Unterschied ist nicht unwesentlich. Zumindest haben viele Leuten, die ich gefragt habe, gesagt: Wenn Fahrrad und Auto gleichgesetzt werden, dann fahre ich auch nicht mehr mit dem Fahrrad, sondern dann kann ich ja gleich mit dem Auto fahren.

(Abg. Frau Dr. Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Nein! Dann kann ich gleich laufen!)

Daher finde ich die Forderung, die hier zuletzt erhoben wurde, problematisch. Ansonsten finde ich das, was meine Vorredner gesagt haben, durchaus interessant. Männer und Alkohol gehen offensichtlich nicht besonders gut zusammen. Das ist erstaunlich. - Danke!

(Beifall DIE LINKE)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Zenner.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das meiste ist aus der Vorlage zitiert worden. Ich bin der Auffassung, für uns alle muss gelten: Wer trinkt, wer säuft, hat nichts im Auto zu suchen und darf andere Leute nicht gefährden. Gleichermaßen gilt dies für denjenigen, der Drogen nimmt. Das muss oberste Maxime sein, und es gilt, sehr streng darauf zu achten, dass wir dies in jeder Hinsicht unterbinden.

(Beifall FDP)

Als ich die Vorlage gelesen habe, habe ich gefragt: So wenig Vorfälle sind das nur? Ich hatte den Eindruck, dass das wahrscheinlich an der sehr hohen Dunkelziffer liegt. Ich hatte mit wesentlich mehr Alkohol- und Drogenfahrten in Bremen und Bremerhaven gerechnet.

(Abg. Hinners [CDU]: Nur nachgewiesene!)

Ja, nachgewiesene. Eine hohe Dunkelziffer! Wenn eine so hohe Dunkelziffer besteht und so viele Leute, die alkoholisiert sind oder unter Drogen stehen, im Straßenverkehr unterwegs sind, habe ich ein Problem damit, dass so wenige Verkehrsunfälle erfasst worden sind. Das wundert mich, denn ich gehe davon aus, dass die Polizei, wenn es zu einem

Verkehrsunfall kommt, die Personen besonders auf die Aufnahme von Alkohol und Drogen untersucht.

Statistiken kann man in diese und jene Richtung drehen, aber wie der Vorredner schon sagte, auffällig ist, dass doch auch sehr viele Fahrradfahrer unter Alkohol- und Drogeneinfluss Verursacher von Verkehrsunfällen sind. Jetzt andere Promillegrenzen festzulegen, muss sorgfältig diskutiert werden.

(Abg. Röwekamp [CDU]: Deswegen sind wir hier!)

Ich rate allen, die sich mit der Frage weiter beschäftigen, sich mit dem Verkehrsgerichtstag Goslar, der diesen Monat läuft, in dieser Richtung noch ein wenig genauer zu befassen. Da muss noch ein bisschen mehr Seriosität hinein. Man kann sich jetzt nicht aufgrund einer Vorlage von zehn Seiten und drei oder fünf Tabellen ein abschließendes Urteil erlauben.

Auffällig ist der hohe Anteil an Personenschäden bei Verkehrsunfällen. Fast die Hälfte aller Vorfälle unter Alkohol- und auch unter Drogeneinfluss führt zu Personenschäden. Das ist besonders zu beklagen, und dem ist Einhalt zu gebieten.

Was die Bestrafung nach verschiedenen Verfahren anbelangt, seien es Trunkenheitsfahrten, sei es eine Gefährdung des Straßenverkehrs - in der Regel dann mit Unfall -, hätte man vielleicht noch differenzieren können, wie viele Einstellungen nach Paragraf 153 a, also mit einer Geldauflage, in der Regel ausgeworfen werden, wie dies also behandelt wird. Es ist nicht korrespondierend zu den Alkohol- und Drogenfahrten dargestellt worden, in wie vielen Fällen es zu Fahrerlaubnisentzügen gekommen ist. Wenn man sich aber über die Jahre ganz allgemein die Fälle des Fahrerlaubnisentzugs ansieht, kann man wohl sagen, dass jede festgestellte Alkohol- und Drogenfahrt auch zu einem Führerscheinentzug führt.

Was ist zu tun? Zum einen sehe ich die Debatte des Verkehrsgerichtstags unter dem Aspekt der Behandlung der Fahrradfahrer: Wollen wir bei ihnen andere Kategorien zulassen oder eine Gleichbehandlung vornehmen? Noch nicht gesagt worden ist, wie wir Drogenfahrten behandeln wollen. Unter einem Nanogramm wird das in der Regel noch toleriert. Welche Werte wollen wir aber für Cannabis oder auch für andere Drogen verwaltungsrechtlich, strafrechtlich annehmen? Wie lange nach einem

Konsum soll von einer Auswirkung auf das Fahrverhalten ausgegangen werden? Da sind wir noch in sehr fragwürdigen Bereichen.

(Glocke)

Das hat sich der Verkehrsgerichtstag auch noch einmal auf die Fahne geschrieben. Ich würde allen empfehlen, sich schlau zu machen, ob wir in dieser Richtung noch Erkenntnisse für die Praxis und die Handhabung von Drogen im Straßenverkehr gewinnen können.

Ansonsten ist Prävention immer ein gutes Feld, muss aber auch wirklich erfolgen, damit die Menschen auf die Gefahren hingewiesen werden und darauf, was für sie persönlich daraus resultieren kann, wenn sie durch Alkohol- oder Drogenfahrten Personenschäden anrichten. - Danke schön!

(Beifall FDP)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Ehmke.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Einige ergänzende Ausführungen in aller Kürze.

In der Tat sind Alkohol und Drogen die Verkehrsunfallursache Nummer eins. Deshalb gebietet es die Verkehrssicherheit, dass wir in diesem Bereich ganz genau hinschauen. Herr Lübke hat darauf hingewiesen: Wir können in der Tat von einer erheblichen Dunkelziffer ausgehen. Ich vermute, dass wir bei den Verkehrsunfällen, jedenfalls bei denen mit Personenschäden, noch ein einigermaßen verlässliches Bild haben, weil dann in der Regel die Polizei eingeschaltet wird und, wenn der Verkehrsunfallverursacher nicht weg ist, eine entsprechende Überprüfung stattfindet. In anderen Bereichen haben wir das nicht, weil wir natürlich nicht flächendeckend ständig jeden Autofahrer kontrollieren. Die Zahlen, die wir haben - mit dem damit verbundenen Anstieg -, sind aber zumindest so, dass man sich nicht entspannen kann, sondern weiter aufmerksam hinsehen muss.

Ich will in dem Zusammenhang noch einmal darauf hinweisen, dass die Kontrollen, die wir durchführen, der Erhöhung der Verkehrssicherheit dienen. Wir machen das nicht, um Leute zu ärgern, sondern um Verkehrssicherheit herzustellen; denn es geht in dem Augenblick, in dem ich mich ins Auto setze, nicht mehr darum, ob ich selbst einen zu viel oder

zu wenig getrunken habe oder ob ich mich mit irgendwelchen Stoffen, erlaubt oder unerlaubt, glücklich gemacht habe, sondern es geht um die Frage, inwieweit ich andere Leute gefährde. Deshalb glaube ich, dass man im Straßenverkehr gut beraten ist, eine sehr konsequente Handhabung vorzunehmen.

Gerade die Fahrerlaubnisentziehung durch die Verkehrsbehörden dient ausdrücklich nicht der Sanktionierung - wir haben die Fahrerlaubnisentziehung auch im Strafrecht -, sie dient hier der Herstellung der Verkehrssicherheit; denn die Grundlinie ist - darum geht es ja -: Wer nicht in der Lage ist, seinen Drogenkonsum und seine Teilnahme am Straßenverkehr auseinanderzuhalten - dabei ist mir völlig egal, ob legaler oder illegaler Drogenkonsum eine Rolle spielt -, der hat im Straßenverkehr nichts zu suchen. Das ist die Maßgabe, nach der man nach meiner festen Überzeugung vorgehen muss,

(Beifall SPD)

denn es geht nicht um selbstbestimmte Eigengefährdung, sondern um Fremdgefährdung, und da steht der Staat nach meiner festen Überzeugung in der Schutzpflicht.

Was die Erkenntnisgewinnung anbelangt so ist es - Herr Saxe hat darauf hingewiesen – richtig: Die Zahlen, wie wir sie erheben, sagen, die Alten sind nicht das Problem, die Jungen sind tendenziell auch nicht das Problem - zwar eher als die Alten, aber auch nicht allein verursachend. Das Problem liegt irgendwo in der Mitte bei den Männern; wo genau, wissen wir aber auch nicht. Insofern wäre es durchaus sinnvoll, noch einmal etwas genauer hinzuschauen und weitere Erkenntnisse zu gewinnen, um bei der Prävention gezielter anzusetzen, aber auch bei der Repression, weil die Verkehrskontrollen dann besonders wirksam sind, wenn man über ungefähre Erfahrungswerte darüber verfügt, wann es sinnvoll ist, wo und wen zu kontrollieren.

Ich will noch einen letzten Satz zum Fahrradfahren sagen, weil gerade der Eindruck aufkam, Herr Saxe würde jeden nach dem zweiten Glas Wein vom Fahrrad holen wollen. Das müssten jedenfalls recht große Gläser Wein sein.

(Abg. Röwekamp [CDU]: Ich glaube, er dachte eher an Bier! Gegen Wein hat er nichts!)

Ja, gut! Ich habe das gerade einmal überschlagen. Der Promillerechner sagt mir, ich könnte heute

Abend jedenfalls 13 Bier trinken und dürfte dann immer noch mit dem Fahrrad nach Hause fahren. Ich glaube, dass das im Interesse der Verkehrssicherheit weder für mich noch für andere eine gute Idee wäre. Deshalb bin ich mit Herrn Saxe der Auffassung, dass man bei diesen Werte durchaus etwas kritischer hinsehen kann. - Vielen Dank!

(Beifall SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die die Aussprache ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 19/1177, auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis.

Gewerblicher Einsatz von Multikoptern im Land Bremen Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 16. Juni 2017 (Drucksache 19/1129)

Dazu

Mitteilung des Senats vom 15. August 2017 (Drucksache 19/1185)