(Abg. Buchholz [FDP]: Nein, vielen Dank! Das war sehr ausführlich, und die detaillierte Auflistung ha- ben wir vorliegen.)
Kommt es durch die Sanierungsbedarfe auch zu Engpässen bei Schwerlasttransporten, das heißt, sind einige dieser benannten Brücken nicht mehr oder nur noch beschränkt für Schwerlasttransporte passierbar?
Das ist bisher nicht der Fall. Für die Weserquerung haben wir zwei schwerlastfähige Brücken, zum einen die Autobahn A 1, die große Weserbrücke, und zum anderen die B 75. Allerdings müssen wir aufpassen, dass wir beispielsweise bestimmte Dauerfreigaben reduzieren. Man muss es so sehen: Diese Brücken wurden überwiegend in den Sechzigerjahren gebaut. Damals hatten wir ungefähr ein Zehntel der Lkw-Transporte, die heute über die Brücken fahren, und die Transporte sind wesentlich schwerer geworden. Das zulässige Gesamtgewicht in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung wurde mehrfach erhöht. Dazu kommen die Großraum- und Schwerlasttransporte, mit denen wir ja Lkws von 200, 240 Tonnen Gewicht über Brücken fahren lassen, die ursprünglich einmal für 32 Tonnen gebaut wurden. Ich sage einmal, es ist ja wirklich ein Vabanquespiel, wenn man das so sieht. Deswegen haben wir jetzt bei
spielsweise auch auf der Stephanibrücke diese Abstandsvorschrift für die Lkws, aber wir tun alles, um die Brücken weiter unter Verkehr zu halten.
Die Verzögerungen, die es im vergangenen Jahr hier in Bremen, aber auch in anderen Ländern bei den Großraum- und Schwerlasttransporten in der Genehmigungspraxis der Länder gegeben hat, lagen tatsächlich daran, dass im Bundesgebiet an verschiedenen Stellen - diese Transporte gehen ja meistens durch mehrere Bundesländer -, zum Beispiel in Hessen oder in Nordrhein-Westfalen, bestimmte Brücken für die Schwerlasttransporte gesperrt wurden und die Transporte dann über Sachsen-Anhalt und Thüringen ausweichen mussten. Dadurch hatten wir diese Antragsflut. Dieses Thema spielt also schon bundesweit eine Rolle, und wir müssen auch künftig sehr darauf achten, dass wir die Brücken weiter unter Verkehr halten; aber wir machen alles, damit das möglich ist.
Herr Senator, zum Thema Brücken, speziell Schwerlastbrücken! Sie sprachen es gerade an. Welchen Einfluss auf den negativen Zustand der Schwerlastbrücken, gerade in der Stadtgemeinde Bremen, hat eigentlich die jahrelange Verzögerung des Ringschlusses der A 281?
Das ist eine komplizierte Frage. Es ist natürlich so, wenn die A 281 fertig wäre, müsste man eine Verkehrsrechnung erheben, was man glaubt, wie viele Lkw-Transporte einen anderen Weg genommen hätten. Wahrscheinlich würde das dazu beitragen, dass bestimmte Fahrzeuge dann über eine dann ja auch stärker ausgelegte Brücke fahren. Sie werden ja heute anders ausgelegt als die Brücken, die man damals gebaut hat, und daher, finde ich, ist es eine gute Nachricht, dass wir in diesem Jahr den Baubeginn bei beiden Abschnitten tatsächlich vorhaben. Wir kommen voran mit den letzten zu klärenden Fragen, und wenn der Ringschluss erfolgt ist, wird es natürlich auch leichter werden, an den anderen Strecken, ich sage einmal, die grundhaften Erneuerungsarbeiten vorzunehmen.
zung der A 281 im Ringschluss die Schwerlastbrücken entlastet hätten und somit auch der Verschleiß abgebremst hätte werden können?
Ich finde es bedauerlich, dass meine Amtsvorgänger vergleichsweise wenig getan haben, um den Bau dieses Autobahnvorhabens voranzubringen.
Ich meine es ganz ernst! Ich sehe einen meiner Vorgänger dort hinten sitzen, er hebt sogar den Kopf, da muss sich keiner angesprochen fühlen.
Wir wissen doch alle, dass dieses Vorhaben jetzt, ich glaube, seit 25 oder 30 Jahren in der Planung ist, aber ich kann auch sagen, Herr Strohmann, Sie haben mich ja verschiedentlich an dieser Stelle auch dafür angegriffen, dass ich diesen Bau angeblich nicht voranbrächte: Ich habe alles dafür getan. Mir ist bewusst, wie wichtig das für die Hafenwirtschaft, für die Logistik ist. Wir werden auch alles daransetzen, den Bau baldmöglichst fertigzustellen.
ja, mit Ihren Märchen! -, dass wir ab dem Jahr 2010 mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen die Bürgerinitiative Seehausen freie Bahn zum Bau des Wesertunnels hatten, der ja letztlich ausschlaggebend für den Ringschluss war, und da auch die Ansage war, dass spätestens 2017 diese Brücke fertig ist. Ich wollte es nur der Ordnung halber erwähnen, weil Sie hier gerade Märchen erzählen.
Also, das ist mir so nicht bekannt. Die Frage habe ich nicht verstanden, aber ich weiß das nicht, denn die Fakten sind andere,
Herr Senator, Sie sprachen eben davon, dass einige Brückenbauwerke, die im Moment im Bau sind, jetzt praktisch aufgrund der Witterung zum Stillstand gekommen sind. Jetzt habe ich eine konkrete Frage zur Brücke in Schönebeck, im Dorf Braut-Eichen, dort sind die Arbeiten ja auch eingestellt. Es stand damals in Bezug auf diese Brücke in der Vorlage, die Sie uns seinerzeit auch eingereicht haben, über die Erneuerung der Brücke: Es gibt bestimmte Dinge aus Sicht der Umwelt, es gibt Zeiten, in denen an der Brücke nicht gebaut werden darf, weil sich dort eine Fischtreppe befindet. Wenn der Bau der Brücke im Moment aber stillsteht, frage ich: Sind Sie mit der Brücke vorher fertig, bevor erneut diese Zeit kommt, in der die Fische wieder aufsteigen und nicht gebaut werden darf?
Ich muss gestehen, dass ich auf den Detaillierungsgrad dieser Frage nicht vorbereitet bin. Ich werde dies in meiner Behörde nachfragen und Ihnen die Antwort gern in der Deputation oder auf einem anderen Wege zukommen lassen.
Die fünfte Anfrage befasst sich mit der Aufhängung AfD-feindlicher Banner an öffentlichen Gebäuden. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Tassis (AfD).
Erstens: Gilt das Neutralitätsgebot allgemein nicht für die AfD, und wie ist es zu erklären, dass an der Hochschule Bremen über Tage hinweg ein Banner mit der Aufforderung zur Störung des Bundesparteitages in Hannover an der Außenfront eines Gebäudes hängen konnte?
Zweitens: Welche Möglichkeit sieht der Senat, und welche würde er selbst anwenden, um derlei künftig zu verhindern und zu untersagen?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Der AStA der Hochschule Bremen hat in der 48. Kalenderwoche aus seinem Büro an der Fassade des Gebäudes ‚M‘ der Hochschule mit Blickrichtung zur Langemarckstraße ein Banner mit der Aufschrift „AFD PARTEITAG VERHINDERN“ 2. 12. Hannover//7:00“ ausgehängt.
Nachdem die Hochschulleitung von dem Aushang Kenntnis erlangt hatte, wurde am 28. November 2017 nachmittags versucht, die Angelegenheit einvernehmlich mit dem AStA zu klären und das Banner zu entfernen. Da AStA-Mitglieder im AStABüro nicht angetroffen wurden, wurde dem AStA am darauffolgenden Tag die schriftliche Aufforderung zur Entfernung des Banners übermittelt. Dieser Aufforderung wurde nicht widersprochen aber auch nicht gefolgt. Die Hochschulleitung hat von weiteren Maßnahmen, wie Anordnung der sofortigen Vollziehung mit Androhung der Ersatzvornahme, im Hinblick auf das verbleibende kleine Zeitfenster bis zum im Aushang genannten Termin Abstand genommen.
Zu Frage zwei: In Paragraf 81 Absatz 3 Satz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes ist geregelt, dass das Hausrecht an den Hochschulen durch die Rektorin beziehungsweise den Rektor ausgeübt wird. Auf dieser Grundlage hat die Hochschule Bremen eine Hausordnung erstellt, die in Paragraf 4 Absatz 1 das Anbringen von Plakaten und Aushängen für genehmigungspflichtig erklärt. Der Senat sieht es auch zukünftig als eigene Zuständigkeit der Hochschulen an, das Hausrecht entsprechend auszuüben und durchzusetzen. Weiterhin hält der Senat die bestehende Regelung der Zuständigkeiten für angemessen und ausreichend. - Soweit die Antwort des Senats!
Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Gezieltes Werben um Lehrerinnen und Lehrer für den Schuldienst in Bremen und Bremerhaven?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dogan, Dr. Güldner, Frau Dr. Schaefer und Fraktion Bündnis 90/die Grünen.