Protokoll der Sitzung vom 25.01.2018

Gleichwohl sehen wir für die Stadtgemeinde Bremen, dass bestimmte Belastungsmomente, die zurzeit an Schulen auftreten, mit dem Sozialindikator nicht hinreichend abgebildet sind. Deshalb habe ich in der Deputation schon ausgeführt, dass diese fachliche Klärung sehr wichtig ist, um zu einer soliden Verteilung dieser Ressourcen zu kommen, die dann auch zukünftig tragbar ist.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Sie haben die Sozialindikatoren angesprochen. Diese sind mit Sicherheit noch einmal änderungsbedürftig, aber wie wollen Sie denn künftig gewährleisten, dass die Kriterien nach Verteilung oder nach Zuweisung von Entlastungsstunden in Bremen und Bremerhaven gleich behandelt werden, denn die Unterschiede sind ja schon absurd, wenn es dazu führt, dass es dann zu einer Verzögerung kommt, damit die Entlastung gewährt wird?

Bitte, Frau Senatorin!

Ehrlich gesagt, jetzt müsste ich ganz weit ausholen! Wir werden ja heute auch noch einmal das Thema Vorkurse diskutieren, die natürlich eine der zentralen Herausforderungen sind und im Moment an Schulen bewältigt werden müssen. Da beide Stadtgemeinden da jeweils sehr unterschiedliche Wege gewählt haben, wie sie mit der Thematik umgehen, spiegelt sich sozusagen auch die Belastungssituation in den Schulen ganz wider.

Der Umkehrschluss, den Sie jetzt aus meinen Ausführungen gezogen haben, zu sagen, der Sozialindikator tauge nichts, das würde ich zum Beispiel nie machen. Da würde ich nie mitgehen. Der Sozialindikator ist ein ganz wichtiges Instrument, um sozial strukturell bestimmte unterschiedliche Ausgangslagen in den Stadtteilen abbilden zu können, und es ist eine positive Entwicklung, dass beide Stadtgemeinden auch vor dem Hintergrund der Zuweisungsrichtlinie da jetzt auch vergleichbare Indikatoren haben und damit in dem Teil auch die Ressourcensteuerung machen.

Man muss aber sehen, dass es Herausforderungen gibt, die noch jenseits dieser sozial strukturellen Problematik hinzukommen. Diese muss man sich eben genau anschauen, und da beide Kommunen ganz unterschiedliche Wege gewählt haben, wie sie mit diesen Herausforderungen der Integration von neu Zugewanderten umgehen, ist das eine der

kniffligen Fragen, die man sich an der Stelle ansehen muss.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Wir haben ja nun im Haushalt die Mittel beschlossen, und zwar ab dem Jahr 2018. Sie hatten im Sommer angedeutet, dass die Entlastung zum 1. Februar 2018 greifen soll und haben das auch hier in Ihrer Antwort im Dezember gesagt. Meinen Sie denn, dass es ein gutes Signal für die Schulen ist und damit auch für die zukünftigen Lehrkräfte, wenn diese Maßnahme jetzt doch noch wieder verzögert umgesetzt wird?

Bitte, Frau Senatorin!

Ich bin ja mit den Schulen im Gespräch darüber, und von den Schulen ist an mich herangetragen worden, dass es für sie auch ganz wichtig ist, dass es nicht willkürlich passiert. Falls Sie sich erinnern, hatten wir als ursprüngliches Kriterium den Sozialindikator genommen, und deshalb haben wir mit den Schulen auch ganz offen erörtert, aus welchen Erwägungen heraus die Kriterien auch von den Schulen mitgetragen werden, auch diejenigen mit der Sozialindikatorenstufe 5, was unseres Erachtens nicht ausreicht, um die Situation, die auch politisch intendiert war, mit der Maßnahme zu adressieren, die mit dem Verteilkriterium nicht ausreichend adressiert wird. Insofern sind wir uns an der Stelle einig. Die Schulen haben mich gebeten, dabei darauf zu achten, dass dort jetzt keine „Nasenprämie“ oder Willkür gefragt ist, sondern dass auch wir weiter in der Logik der Zuweisungsrichtlinie bleiben und die Ressourcen kriteriengebunden, solide, transparent und für alle nachvollziehbar verteilen.

Ich räume ein, dass es jetzt auch etwas länger gedauert hat, als ich persönlich es mir gewünscht hätte, fachlich so zu diskutieren, dass man auch vernünftige Kriterien hat, denn bei denen, die wir zunächst herangezogen hatten, haben wir festgestellt, dass sie eben keine hinreichende Auskunft darüber geben, weil sie sozusagen im Betrieb produziert werden und es keine Stichtage gibt, an denen diese Daten erhoben werden. Somit haben wir dann keine Vergleichbarkeit zwischen den Schulen. Deshalb sind wir im Moment in der Phase, in der wir schauen müssen, welchen Indikator wir nehmen können, um die soziale Wirklichkeit am besten zu erfassen. Jetzt habe ich es, glaube ich, schon fünfmal gesagt.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Einmal abgesehen davon, dass in der Vorlage vom September steht, dass der Sozialindikator nicht das alleinige Merkmal ist, habe ich aber trotzdem noch eine Frage, die Bremen und Bremerhaven betrifft, weil die Folge des Lehrermangels ja der Unterrichtsausfall ist. Ich hatte ja nun versucht, den Unterrichtsausfall in Bremerhaven auch in der staatlichen Deputation zu thematisieren und habe von Ihrem Ressort die Antwort bekommen, Sie könnten in der Deputation keinen Bericht zum Unterrichtsausfall in Bremerhaven geben, da die Lehrerversorgung ja kommunale Angelegenheit sei. Ich muss sagen, ich finde es ziemlich absurd, dass ein Ressort nicht eine Situation, die in beiden Kommunen drängt, auch mit uns besprechen kann.

(Zuruf Abg. Frau Böschen [SPD])

Ich weiß ja, was das impliziert, und ich weiß ja auch, welche Versuche zu Beginn der Legislaturperiode gemacht wurden,

(Abg. Güngör [SPD]: In anderen Bundesländern wird das gar nicht erhoben! - Zurufe SPD)

aber ich möchte Sie fragen, ob Sie eine Möglichkeit sehen, dass das Thema Unterrichtsausfall auch jenseits der kommunalen Befindlichkeiten in der Nachbarkommune in der Deputation für Kinder und Bildung behandelt werden kann.

Bitte, Frau Senatorin!

Meines Erachtens haben Sie die Antwort aus meinem Ressort unzureichend wiedergegeben. Die Antwort lautete, dass wir darüber nicht entscheiden können, sondern es immer in Absprache mit dem Kollegen Schuldezernenten Michael Frost gemacht werden muss, und wir haben darum gebeten, dass Sie sich mit ihm darüber verständigen. Wenn ich mich recht erinnere, hat er Ihnen in der Deputation auch eine Antwort dazu gegeben, nämlich dass es für ihn schwierig ist, wenn alle möglichen Anforderungen auch kommen, aber er - -. Wie wir aber ja auch an vielen anderen Stellen, unter anderem auch in der Großen Anfrage, die wir heute behandeln, immer wieder zeigen, legen wir ja durchaus Dinge für beide Stadtgemeinden offen dar, die kommunal unterschiedlich gehandhabt werden. Das heißt, es geht überhaupt nicht darum, dass wir das nicht offen darlegen wollen, nur ich kann nicht die Daten

selbst vorlegen, weil ich sie schlichtweg nicht habe und auch nicht einmal weiß, wie sie in Bremerhaven erhoben werden. Deshalb kann ich dazu keine Auskunft geben, und das muss dann eben auch mit dem Magistrat in Bremerhaven besprochen werden.

(Beifall SPD)

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Die habe ich, tatsächlich, denn das ist jetzt nicht ganz richtig. Ich habe mir die E-Mail gerade noch einmal angesehen. Sie haben gesagt, Sie könnten den Magistrat nicht anweisen, Auskunft zu geben, und das ist etwas anderes als das, was Sie eben gesagt haben. Können Sie sich vorstellen, dass das Ressort eine Möglichkeit sieht, den Magistrat anzuweisen, Auskunft zu erteilen?

(Zurufe SPD)

Ich verstehe das jetzt alles gar nicht mehr! Ist das noch Inhalt dieser Frage, meine sehr geehrten Damen und Herren?

(Zurufe: Nein! - Abg. Frau Vogt [DIE LINKE]: Ja, natürlich! Unterrichtsausfall gehört - -.)

Dann würde ich doch einmal vorschlagen, dass wir diese Details dann auch in der Deputation klären könnten!

(Beifall SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, BIW)

Frau Kollegin, ich habe ja ein großes Interesse daran, dass die Fragestunde spannend und interessant ist, aber jetzt zieht es sich wirklich wie ein Gummiband in die Länge, und so etwas kann man doch in der Deputation - -.

(Zuruf Abg. Frau Vogt [DIE LINKE])

Also bitte! Noch die Frage, und dann kann die Frau Senatorin sie beantworten!

(Senatorin Dr. Bogedan: Ich meine, dass ich die Frage eben schon beantwortet habe.)

Nein, Sie haben sie anders beantwortet! Sie haben gesagt, sie könnten nicht bitten, aber Sie haben mir geschrieben, Sie könnten nicht anweisen. Meine Frage ist: Sehen

Sie eine Möglichkeit anzuweisen, damit wir darüber debattieren können?

Bitte, Frau Senatorin!

Nein! Da ist die Antwort ganz klar Nein. Deshalb sage ich ja, das kann doch nur auf dem Wege der Kooperation stattfinden, die wir sehr oft und auch sehr freundschaftlich praktizieren, und wenn ich es richtig verstanden habe, wie sich Herr Frost in der Deputation geäußert hat, hat er mit einer freundlichen Bitte gar kein Problem, aber er hat Probleme damit, wenn Dinge sehr kurzfristig kommen. Wir haben in der Deputation andere Fristen. Er muss seine eigenen Gremien bedienen, und er kann nicht, wenn wir in der kommunalen Deputation für uns verabredet haben, also für die Stadtgemeinde Bremen, ich als Schuldezernentin und nicht ich als die für das Land Zuständige, als die ich hier jetzt eigentlich gerade stehe, sondern als die kommunale Zuständigkeit - -.

Wir haben für die kommunale Deputation verabredet, dass wir mit einer Woche Vorlauf Antworten in der Deputation geben. Das kann ich für meinen kommunalen Bereich machen. In der staatlichen Deputation kann ich das für alle Themen machen, zu denen ich Auskunft geben kann, weil mir die Informationen vorliegen, aber ich kann natürlich nicht über Dritte bestimmen, dass sie in einer bestimmten Frist antworten. Wenn ich es richtig im Kopf habe, wie sich Herr Frost dort in der Sitzung der Deputation geäußert hat, ging es ihm um die Frist und nicht um die Frage der Kooperation an sich, weil - noch einmal! - ganz oft oder auch heute wieder liegen hier Informationen vor, wo aus beiden Stadtgemeinden die Informationen zusammengetragen werden und wir Ihnen dann ganz kooperativ auch die Rechenschaft geben, von der wir alle verstehen können, dass es die Parlamentarier interessiert und Sie dann natürlich auch ein berechtigtes Interesse daran haben, Auskunft zu bekommen.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Dass das nicht eine Woche war, ist eine andere Sache, aber das klären wir anders!

Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Frau Senatorin, ich habe einen Verfahrensvorschlag. Wenn Sie bitte einmal bewerten, ob der in Ordnung ist, dann kann man Herrn Frost ja das Interesse mitteilen - dagegen spricht ja überhaupt nichts - und ihn bitten, ob man nicht die Schulausschussvorlagen, die das ja alles dezidiert aufführen, zukünftig auch den Abgeordneten der Deputation für Bildung zukommen lässt. Das kann ja per E-Mail geschehen.

Das finde ich einen ganz hervorragenden Vorschlag. Vielen Dank, Frau Böschen!

(Beifall SPD)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

(Unruhe)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit Beantwortung dieser Frage ist die Fragestunde beendet.

Ich bitte doch um Aufmerksamkeit!

Umgang mit von Abschiebung bedrohten suizidgefährdeten Geflüchteten durch Ausländerbehörden und Gesundheitsämter im Bundesland Bremen Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 29. Juni 2017 (Drucksache 19/1138)