Sybille Böschen

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der jetzigen Debatte habe ich durchaus mit Vorfreude entgegengesehen, denn sie hat viel mit meiner beruflichen Biografie zu tun. 1973 habe ich das Studium für das Lehramt aufgenommen, damals an einer pädagogischen Hochschule und mit einem Hauptfach und zwei Nebenfächern. Nach einem Jahr wurde diese pädagogische Hochschule in eine Universität integriert und damit sollte auch die Lehramtsausbildung verändert werden, es sollte nämlich eine sogenannte einphasige Lehramtsausbildung mit zwei Hauptfächern werden. Ich habe mich damals noch für das alte Modell entschieden, bin also ganz traditionell ausgebildet worden und bin dann allerdings im Referendariat im Land Bremen in der zweiten Phase ausgebildet worden und habe dort dann eine kleine Zusatzprüfung von zehn Minuten absolviert. Anschließend habe ich also zwei Haupt
fächer attestiert bekommen und bin damit als Lehrerin an öffentlichen Schulen – man nannte das damals „LöSch“ – mit A 13 in den Schuldienst gegangen. Das heißt, obwohl ich niedersächsisch ausgebildet wurde, habe ich A 13 bekommen, und ehrlich gesagt, bezweifle ich, dass diese kleine Zusatzprüfung mit einem Kompetenzgewinn meinerseits verbunden war.
Die Erkenntnis, dass die Arbeit in der Primarstufe von zentraler Bedeutung für die Lernentwicklung der Kinder ist und keineswegs weniger anspruchsvoll als die am Gymnasium, ist also überhaupt nicht neu. Bremen war damals, genau wie Hamburg und Hessen, eines der ersten Bundesländer, die dieses nicht nur erklärt, sondern auch praktiziert haben. Denn diese einphasige Lehrer- und Lehrerinnenausbildung wurde in Bremen damals durchgeführt. Die logische Konsequenz daraus war dann auch, dass die Lehrkräfte nach A 13 bezahlt wurden. Das war für mich ein großes Glück, also trotz Studiums in Niedersachsen habe ich A 13 statt A 12 bekommen. Für die Lehrkräfte an der Schule, an der ich arbeitete, war das aber durchaus ein Ärgernis. Diese Kolleginnen und Kollegen haben uns ausgebildet, haben uns in unseren ersten Jahren maßgeblich unterstützt und hatten nie die Möglichkeit, selbst auf A 13 zu kommen. Nicht nur sie, auch alle Lehrkräfte, die aus anderen Bundesländern an diese Schulen in Bremen und Bremerhaven gekommen sind, aber nicht die einphasige Lehrerinnenausbildung durchlaufen haben, hatten ebenfalls keine Chance auf A 13, und Sie können sich vorstellen, dass das durchaus mit Konflikten in den Kollegien verbunden war.
Wir sind damals davon ausgegangen, dass sich das eigentlich in den anderen Bundesländern genauso entwickeln wird, aber oft entwickelt sich die Welt nun einmal nicht so wie erwartet. Die anderen Bundesländer haben mit der einphasigen Ausbildung nicht nachgezogen und Bremen geriet als Haushaltsnotlageland immer mehr unter Druck, vermeintliche Besserstellungen seiner Beschäftigten abzubauen. Das Ende vom Lied war die Wiedereinführung des Referendariats in der Ausbildung von Grund- und Hauptschullehrerinnen und -lehrern. Die erhielten wieder A 12 mit dem Argument, dass ihr Studium anders, nämlich kürzer und weniger wissenschaftlich, sei als das von Gymnasiallehrkräften. Damit verbunden war aus meiner Sicht eine Gerechtigkeitsfalle. Außerdem – das war ein weiteres Argument – wäre der Abstand zu dem Gehalt der Schulleitungen, die ja auch A 13 verdienen, nicht groß genug, um Anreize für die Bewerbung auf Schulleitungsstellen zu generieren.
Dann kam Bologna und das, was vorher schon nicht in Ordnung war, wurde aus meiner Sicht noch ungerechter, denn egal für welchen Bildungsgang, alle Studierenden für das Lehramt studieren an der Universität über denselben Zeitraum. Zwar sind unterschiedliche, aber auf jeden Fall gleichwertige Inhalte Bestandteil gewesen. Die Anforderungen an Unterricht auf unterschiedlichen Lernniveaus und an individuelle Unterstützung und die vielen Diagnosemethoden, wie es sie im Bereich der Primarstufe und der Oberschule gibt, erfordern eine hohe Kompetenz der Lehrkräfte und sind keineswegs geringer zu bewerten als im Gymnasium.
Deshalb können sicher alle verstehen, dass ich jetzt zum Ende meines Berufslebens sehr froh bin, dass diese Ungerechtigkeit endlich ausgeräumt wird, und zwar so, dass alle Lehrkräfte in der Primarstufe und der Oberschule zukünftig A 13 bekommen, egal aus welchem Bundesland sie kommen, auch das ist ja nicht selbstverständlich. Das haben andere Bundesländer anders gemacht, haben das Ganze auch nicht zeitgleich eingesetzt. Ich finde, dass wir das hier in Bremen richtig gut machen.
Das heißt, auch die, die bereits im Dienst sind, bekommen dasselbe und für die Schulleitungen an den Grundschulen wird darüber hinaus eine Zulage gewährt, um den Abstand zu den Lehrkräften und die dort zusätzlich geleistete Arbeit weiterhin anzuerkennen.
Noch ein Grund zur Freude, den ich heute habe: In den vergangenen Jahren konnte Bremen die ausgehandelten Tarifergebnisse im öffentlichen Dienst aufgrund der schwierigen Finanzsituation in der Regel nicht zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten übertragen, wohl gemerkt nicht, weil wir die Arbeit weniger wertgeschätzt hätten, sondern ausschließlich, weil der Spardruck derartig hoch war. Nun lockert sich das Korsett und endlich können wir mit der zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses diese Ungleichheit auch für die Beamtinnen und Beamten in Bremen beenden, vielleicht sogar ein anderes Konsumverhalten bewirken.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich noch einmal ganz herzlichen Dank an die Beschäftigten hier in der Bremischen Bürgerschaft sagen, deren
Unterstützung mir in diesen letzten 16 Jahren sehr häufig gute Dienste getan hat. In diesen 16 Jahren hatte ich die Freude, mit vielen von Ihnen gut zusammenzuarbeiten, dafür möchte ich mich auch ganz herzlich bedanken und Ihnen alles Gute für Ihre weitere Zukunft wünschen.
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie lautet der genaue Auftrag zur Evaluation des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG)?
Zweitens: Welche Geltungsbereiche werden untersucht beziehungsweise nicht untersucht?
Drittens: Warum werden gegebenenfalls Geltungsbereiche nicht untersucht und ist beabsichtigt, dies später nachzuholen?
Herr Staatsrat, ich habe der Antwort auf die dritte Anfrage entnommen, dass eine Übertragung sowohl auf die Verwaltung in Bremerhaven als auch auf die Gesellschaften nur dann beabsichtigt ist, wenn ein entsprechendes Ergebnis aus den jetzt vorgenommenen Untersuchungen ermittelt wird. Sind Sie nicht der Meinung, da die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes in beiden Kommunen durchaus unterschiedlich gehandhabt wird, sowieso eine Übertragung oder eine erneute Untersuchung in Bremerhaven nötig wäre?
Keine Zusatzfrage, nur eine Anmerkung. Ich gehe also davon aus, dass zukünftig auch in Bremerhaven überprüft wird, wie das Landesgleichstellungsgesetz wirkt und zum Einsatz kommt. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wer voll arbeitet, muss von seinem oder ihrem Lohn leben können.
Darüber haben wir in diesem Haus bereits des Öfteren gesprochen, da haben wir eine große Übereinstimmung. Wie sieht es aber in der Praxis aus? Sie alle wissen, dass das längst nicht überall der Fall ist. Eigentlich ist es Aufgabe der Tarifparteien, dafür zu sorgen, dass entsprechende Löhne für die Beschäftigten ausgehandelt werden. Wir müssen aber leider feststellen, dass die Tarifbindung in Deutschland dramatisch abgenommen hat, dass wir mittlerweile bei ca. 20 Prozent sind und dass das, was vielleicht vor vielen Jahren einmal funktioniert hat, heute leider so nicht mehr funktioniert.
Deshalb haben wir in Bremen darauf bereits im Jahr 2012 mit einem eigenen Landesmindestlohn reagiert. Dieser Landesmindestlohn, sage ich entgegen aller Vorbehalte, entgegen aller Horrorszenarien, die damals geäußert und an den Himmel gemalt wurden, hat sich bewährt und wird allseits anerkannt.
Immer noch nicht? Mensch, Herr Prof. Dr. Hilz!
Der Geltungsbereich eines Landesmindestlohns bezieht sich einerseits auf die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, andererseits auf die Betriebe, die öffentliche Aufträge bekommen, und darüber hinaus auch auf die Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger. Es ist also nur eine begrenzte Reichweite mit einem Landesmindestlohn möglich, aber wir haben damals ganz klar gesagt: Wir wollen hier vorangehen. Wir wollen den Landesmindestlohn nutzen, um auch Druck in Deutschland aufzubauen, um ihn als Brückenfunktion dafür zu nutzen, dass dann hoffentlich der Bund nachzieht, und, meine Damen und Herren, es ist passiert. Wir waren erfolgreich.
Seit 2015 gibt es einen Bundesmindestlohn und mittlerweile höre ich auch aus dem Arbeitgeberlager viel Positives über diesen Bundesmindestlohn und niemanden höre ich, der dies oder jenes infrage stellt. Trotzdem müssen wir natürlich zur Kenntnis nehmen, dass die Höhe dieses Bundesmindestlohns leider nicht so ist, dass man davon tatsächlich ohne zusätzliche Transferleistungen leben könnte. Die Kommission, die auf Bundesebene agiert – auf 9,19 Euro ist der Bundesmindestlohn
zurzeit festgelegt –, hat für das Jahr 2020 9,35 Euro in Aussicht gestellt und nach meiner Einschätzung wird sie das, was wir eigentlich für notwendig halten, nämlich einen Mindestlohn von zwölf Euro, in den nächsten zehn Jahren nicht unbedingt bewirken.
Deshalb ist in Bremen zumindest in der Koalition erneut die Frage aufgetaucht: Macht es nicht Sinn, hier erneut mit einem eigenen Landesmindestlohn nachzulegen, einerseits für diesen Kreis der Betroffenen in Bremen selbst, aber auch um das Instrument zu nutzen und gegebenenfalls wieder einen Druck auf den Bund auszuüben, in Deutschland tatsächlich einen höheren Mindestlohn umzusetzen?
Wir haben uns dafür entschieden. Wir finden, dass das genau der richtige Weg ist. Nach dem, was wir errechnet haben – eigentlich müsste der Mindestlohn bei zwölf Euro liegen –, sagen wir: Das ist im ersten Schritt nicht zu machen, aber für uns ist ganz wichtig, dass wir eine Anpassung an Tarifverträge bekommen. Deshalb ist der Beschluss der Koalition derjenige, dass wir sagen: Wir möchten einen Landesmindestlohn mit 11,13 Euro implementieren. Das entspricht im TV-L, also dem Tarifvertrag für die Länder, der untersten Entgeltstufe, Erfahrungsstufe zwei, und damit auch schon dem kürzlich abgeschlossenen Tarifergebnis im öffentlichen Dienst.
Wir gehen davon aus, dass wir mit dieser Entscheidung hier in Bremen Vorreiter in der Bundesrepublik sind. Wir gehen davon aus, dass andere Bundesländer nachziehen werden und dass hoffentlich, auch davon gehen wir aus, der Bund an allererster Stelle nachziehen wird. Denn ich sage noch einmal ganz deutlich: Ein Landesmindestlohn hat leider nur einen begrenzten Wirkungskreis. Nötig ist natürlich, dass alle Menschen, die in Deutschland arbeiten, entsprechend bezahlt, besoldet und so weiter werden.
In diesem Sinne hoffe ich sehr, dass Sie unseren Antrag unterstützen werden, aber ich freue mich auch auf die Debatte. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich in dieser zweiten Runde auch auf die drei Berichte eingehen. Das eine ist der Tätigkeitsbericht der ZGF. Das ist hier, ausführlich gewürdigt worden, eine beeindruckende Übersicht über die zahlreichen Veröffentlichungen, Veranstaltungen, Aktionen und Tagungen der ZGF wurde durch diesen Bericht dokumentiert. Es ist deutlich, dass die Verwirklichung einer geschlechtergerechten Gesellschaft längst noch nicht erreicht ist und wir immer wieder neue Herausforderungen haben. Ich will nur sexualisierte Werbung ansprechen. Eine Stelle einzurichten, die bewertet, ob es sich um diskriminierende Werbung handelt oder nicht, ist neu als Tätigkeitsbereich dazugekommen. Sexismus im Netz ist etwas, das wir seit einigen Jahren haben, womit sich die ZGF zusätzlich beschäftigt, und natürlich hat das Thema geflüchtete Frauen einen großen Umfang eingenommen.
Alles das macht die ZGF aus unserer Sicht hervorragend. Ich sage ganz deutlich: Da muss in den zukünftigen Koalitionsverhandlungen dafür gesorgt werden, dass das auch weiterhin möglich und personell ausgestattet ist.
Bei der Umsetzung von Gender-Mainstreaming in der Verwaltung haben wir gemerkt, dass hier doch häufig eine Verwechslung mit Frauenförderung
stattfindet, dass die Handlungsfelder, die bereits definiert waren, nicht immer ausreichend umgesetzt wurden und es in keinem Ressort verbindlich eine Strategie zur Umsetzung von GenderMainstreaming gibt. Es gibt auch keinen Austausch oder Abgleich mit anderen Ressorts, ich bedaure das sehr. Ich denke, da gibt es noch Vieles zu tun. Aus unserer Sicht ist aber wichtig, dass es Zielvorgaben gibt, an denen man messen kann, wie weit wir überhaupt sind, sowohl was den Gender Pay Gap angeht, denn da wollen wir ja besser werden, wie wir gestern debattiert haben, aber auch was die Abhängigkeit gerade von Alleinerziehenden in SGB-II-Bezug betrifft. Es muss hier konkret ausgeführt werden, was wir uns dann dort vornehmen, woran wir denn eigentlich unseren Erfolg messen. Wir haben durchaus diverse Maßnahmen, die hier greifen sollen. Wie aber können wir deren Erfolg eigentlich messen?
Auch wenn es darum geht, eine stärkere Durchmischung bei der Berufswahl zu erreichen, müssen wir uns darüber bewusst machen, was eigentlich unsere Zielrichtung ist. Daran sollte man in Zukunft arbeiten und in dem nächsten oder übernächsten Bericht auch konkreter werden.
Wir begrüßen dann sehr, dass die Empfehlungen aus dem sechsten Bericht der Arbeitsgruppe zur häuslichen Gewalt umgesetzt und weiterentwickelt wurden. Hier im siebten Bericht geht es ja dann um eine Verbesserung des Hilfe- und Unterstützungssystems. Da wird deutlich, dass wir bereits in der Vergangenheit nicht untätig waren: Die Intervention nach Wegweisung ist verstetigt worden, die Täterarbeit verbessert, die Lücken in der Finanzierung von Frauenhäusern – gerade jüngst haben wir den Beschluss gefasst – sind geschlossen worden und auch der Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung ist in Bremen umgesetzt. Das ist etwas, worauf wir stolz sein können. Ich finde, das muss man entsprechend würdigen. Das heißt aber nicht, dass wir hier am Ende angelangt sind, es gibt weiterhin etwas zu tun.
Der Schwerpunkt wird dann angesprochen, er leitet sich aus der Istanbul-Konvention ab. Hier geht es darum, eine Gesamtstrategie zum Thema Gewalt gegen Frauen und Kinder umzusetzen. Außerdem wird angeregt, die Gremien im Bereich der häuslichen Gewalt zu überdenken, gegebenenfalls sogar durch eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe „Häusliche Gewalt“ abzulösen.
In diesem Zusammenhang bedanke ich mich ganz herzlich bei der FDP, die das mit ihrem Antrag sehr
kurzfristig aufgegriffen hat. Damit haben Sie genau das als Forderung aufgestellt: einen Landesaktionsplan auflegen, so wie das hier auch empfohlen wurde. Dem sind wir selbstverständlich gern beigetreten. Wir finden, dass es richtig ist, zu prüfen, wie man mit einer ressortübergreifenden Koordinierungs- und Monitoringstelle umgeht, wie die ausgestaltet werden soll, wo sie angesiedelt werden soll. Das werden wir der weiteren Diskussion, vielleicht auch der Verhandlung im Koalitionsausschuss überlassen. Dass hier aber etwas getan werden muss, da sind wir – so habe ich das verstanden – alle einer Meinung, deshalb noch einmal ganz herzlichen Dank für die Initiative.
Wenn ich noch zwei Minuten habe, dann würde ich – –.
Gut, dann belasse ich es dabei und warte auf die dritte Runde. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die gleichstellungspolitischen Debatten, die wir gestern und heute geführt haben, zeigen, dass es bei der Umsetzung von Gleichstellung durchaus große Fortschritte gegeben hat, wir aber immer noch eine ganze Menge zu tun haben. Im Vergleich zum Gender Pay Gap, also zur Problematik des Gender Pay Gaps, zur häuslichen Beziehungsgewalt und auf vielen anderen Bereichen muss man natürlich sagen, mutet das Handeln der privaten Veranstalter reiner Herrenveranstaltungen, als Petitesse, um nicht zu sagen, als Peinlichkeit an.
Trotzdem haben wir mit einer Initiative reagiert, mit einem Antrag, hier entsprechend den Senat aufzufordern, doch zukünftig an solchen Veranstaltungen nicht mehr teilzunehmen. Das finden wir völlig richtig, denn eingeladen sind die entsprechenden Herren nicht als Privatpersonen, sondern aufgrund ihrer Funktion, das ist so.
Ich bin jetzt ehrlich gesagt, ein bisschen überrascht. Ich bin davon ausgegangen, dass wir hier zumindest koalitionär, vielleicht auch mit der Fraktion DIE LINKE noch eine Einigkeit erreichen, aber das, was Frau Dertwinkel und Frau Bernhard in die Debatte eingebracht haben, bringt mich dazu, anders heranzugehen. Frau Dertwinkel, gibt es bei Ihnen eigentlich eine Grenze, ab wieviel Euro es in Ordnung ist, diskriminierend zu handeln?
Dann wüsste ich die gern. Und Frau Bergmann, wir haben, ich weiß nicht ob es in Ihrer Fraktion anders als bei uns, Mitglieder entsandt in den Gleichstel
lungsausschuss und bei uns ist es gepflegte Tradition, dass Sprecher und Sprecherin und durchaus der eine oder die andere in diesem Ausschuss dort reden.
Darum geht es ja gar nicht, ob es Kritik war, ich greife nur auf, was Sie angesprochen haben. Ich frage, wie das in Ihrer Fraktion ist, vielleicht ist es bei Ihnen anders. Bei uns ist es so, wir entsenden Abgeordnete in entsprechende Ausschüsse, ich wüsste nicht, dass Sie einen Herrn in den Gleichstellungsausschuss entsandt haben, wir haben das getan. Wir haben das auch in den vergangenen Jahren schon getan. Also davon zu reden, dass Herr Bolayela in diese Debatte hätte einsteigen müssen, erschließt sich mir nicht. Müssen wir auch nicht diskutieren. Wir belassen es dabei. – Danke!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich habe mir nicht vorgestellt, dass ich zu Beginn meiner Rede noch einmal Artikel 3 des Grundgesetzes zitieren muss, nämlich dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind.
Auch nicht, dass das zur Folge hat, dass man gerade nicht diskriminiert werden darf, unter anderem wegen seines Geschlechts. Das steht bei uns im Grundgesetz, das sollte eigentlich allen selbstverständlich sein, allerdings habe ich bei einigen Redebeiträgen gedacht: Hier es ist ein bisschen Nachhilfeunterricht angesagt.
Frauen sind heute erfreulicherweise in allen Bereichen tätig, sie üben alle Berufen aus, aber nach wie vor verdienen sie nicht das Gleiche wie Männer. Und wenn wir, wie wir hier schon gehört haben, sechs Prozent als Differenz haben, dann kann das überhaupt nicht angehen. Da braucht es tatsächlich
eine Verpflichtung, ein Gesetz, hier zukünftig eine Entgeltgleichzeit herzustellen. Da bin ich völlig bei Ihnen.
Wir haben zwei gravierende Unterschiede oder Ursachen – das ist gerade schon ausgeführt worden – für diese Diskrepanz zwischen den männlichen und weiblichen Entgelten. Wir haben einerseits die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung von Haus- und Sorgearbeit. Das führt dazu, da sich die meisten Frauen der Sorgearbeit mehr widmen als die Männer, dass viele dieser Frauen nun einmal nicht die Wahl haben, ganz berufstätig zu sein, sondern nur noch in Teilzeit arbeiten können, weil die Rahmenbedingungen dafür, dass das anders geht, tatsächlich häufig gar nicht vorhanden sind. Wir brauchen hier aus meiner Sicht erstens eine Infrastruktur, die dafür sorgt, dass Frauen ihrer Berufstätigkeit, wenn sie denn wollen, wenn sie sich dafür entscheiden, auch so umfänglich nachkommen können, wie Männer das auch tun. Frauen landen sehr häufig in diesen atypischen Beschäftigungsverhältnissen, in den sogenannten Minijobs. Alles das passiert deshalb, weil man die Sorgearbeit mit der Berufstätigkeit nicht so vereinbaren kann, wie man das gern hätte.
Wir haben weniger Frauen in Führungspositionen. Ich sage einmal ganz deutlich, natürlich muss es dazu kommen, dass die Sorgearbeit von beiden Geschlechtern gleichermaßen als Auftrag anerkannt wird und man partnerschaftlich dazu beiträgt, dass das auf beide Schultern verteilt wird, wenn dann damit Einschnitte im Entgelt verbunden sind, die von beiden Partnerinnern und Partnern getragen werden müssen. Wir haben hier mittlerweile bessere Rahmenbedingungen, die Elternzeitregelung ist ganz sicher ein Fortschritt in diese Richtung. Auch der Ausbau der Kinderbetreuung, den wir gerade auch in Bremen vorgenommen haben, bietet hier deutlich mehr Möglichkeiten. Wir haben gehört, dass die Nachfrage nach Homeoffice steigend ist, allerdings auch wieder von der Information begleitet, dass Frauen die Zeit des Homeoffices sehr viel stärker für Sorgearbeit nutzen, während Männer das eher weniger tun.
Wir haben auch, das ist schon ausgeführt worden, einen großen Unterschied bei den Stundenlöhnen. Obwohl wir alle unisono immer wieder erklären, wie wichtig die Arbeit am Menschen ist, stellen wir nach wie vor fest, dass sie schlechter bezahlt wird als die Arbeit in Bezug auf Finanzen, mit Geld, mit Technik und anderem. Aus meiner Sicht brauchen
wir als Erstes mehr Transparenz in diesem Bereich. Wenn ich nach Schweden schaue, sehe ich, dass sogar die Steuererklärungen öffentlich sind. Mit dem Entgelttransparenzgesetz sind wir in Deutschland einen guten Schritt gegangen, aber die Wirkung hält sich noch sehr in Grenzen. Natürlich muss es auf alle Betriebe ausgeweitet werden, aber am Ende muss die Verpflichtung der Entgeltgleichheit stehen, das sage ich ganz deutlich.
Wir brauchen aber auch in den Bereichen, in denen Frauen überwiegend beschäftigt sind, Flächentarifverträge. Darum kommen wir gar nicht herum. Wir müssen zusehen, dass hier eine entsprechende Bezahlung stattfindet, die nicht dazu führt, dass Frauen am Ende des Berufslebens oder auch schon während der Berufstätigkeit deutlich weniger bekommen. Ich glaube, dass es da durchaus Bewegung gibt. Wenn ich mir die Entwicklung der generalistischen Pflege anschaue, haben wir hier einen wichtigen Schritt in Aussicht gestellt. Noch ist allerdings nicht umgesetzt, dass der Bereich der Altenpflege zukünftig besser bezahlt werden wird.
Aber auch die Tarifverträge, meine Damen und Herren, sind nicht per se ohne Diskriminierung. Auch die müssen sehr genau daraufhin angeschaut werden, inwieweit es nicht auch dort Diskriminierungstatbestände gibt. Es gibt eine jüngst veröffentliche Studie, die massive Hinweise darauf formuliert, dass wir es hier auch mit Diskriminierungstatbeständen zu tun haben.
21 Prozent Lohnunterschied, das ist hier von allen Rednerinnen und Rednern gesagt worden, bedeuten – das möchte ich noch einmal sagen – 51 Prozent Rentenunterschied. Das verschärft im Alter noch einmal massiv die sowieso schon skandalöse Situation der Entgeltungleichheit.
Hier ist eine Menge zu tun, und es tröstet auch nicht, dass Bremen besser geworden ist, das sage ich ganz deutlich. Bremen war mit 26 Prozent 2008 deutlich schlechter als jetzt. Wir können uns nicht damit zufrieden geben, dass wir jetzt bei 22 Prozent sind. Wir haben eine Menge zu tun, aber ich glaube, wir tun auch einiges. Wir werden morgen die Debatte zur Erhöhung des Mindestlohns haben. Wir wissen, dass überproportional viele Frauen im Bereich des Mindestlohns arbeiten. Von daher hoffe ich, dass alle, die hier deutlich gemacht haben, wie skandalös die Situation des Gender Pay
Gaps ist, dann auch unserem Antrag zur Erhöhung des Mindestlohns beitreten werden.
Wir werden die Besoldung von Grundschullehrkräften anheben, auch darauf ist Frau Dr. Müller schon eingegangen. Das führt dazu, dass insbesondere Frauen, die in dem Bereich tätig sind, zukünftig besser bezahlt werden. Wir sind der Meinung, dass auch die Wirtschaftsförderung hier noch stärker darauf schauen muss, dass mehr Frauen davon profitieren, als das bisher der Fall gewesen ist.
Von daher haben wir noch viel zu tun, wollen aber nicht das schlechtreden, was bereits geschehen ist. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Bremerhavener Stadtverfassung ist eine Magistratsverfassung. Bereits 2017 haben wir an dieser Stelle über die Besonderheiten dieser Verfassung gesprochen und auch darüber, dass es auch in Bremerhaven so gesehen wird, dass es hier Veränderungsnotwendigkeiten gibt. Über alle Fraktionen hinweg wurde gesagt, dass eine Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre nötig ist. Wir brauchen eine Anpassung der Amtszeiten der Dezernenten, der hauptamtlichen Dezernentinnen und Dezernenten, und wir brauchen den Verzicht auf die Ausschreibungsnotwendigkeit der hauptamtlichen Dezernentinnen und Dezernenten.
Die Verlängerung der Legislaturperiode ist abschlägig beschieden. Übrig bleiben jetzt noch zwei Veränderungsnotwendigkeiten. Ich habe mir in der Vorbereitung dieser Debatte noch einmal das Protokoll der Stadtverordnetenversammlung angeschaut. Dort hat Herr Dr. Ebersberg genau das zugestanden, also sich auch dafür ausgesprochen, dass auf die Ausschreibungsnotwendigkeit verzichtet wird. Ich habe mir auch noch einmal das Protokoll von 2017 angeschaut, als wir hier im Haus die Debatte geführt haben. Frau Dogan hat dort deutlich gemacht, dass es einen Auftrag aus Bremerhaven braucht. Bremerhaven hat einen Geschäftsordnungsausschuss eingesetzt. Es gibt eine entsprechende Stellungnahme. Es gibt sogar einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung dahingehend, auf die Ausschreibung zu verzichten.
Von daher ist für mich der Fall klar. Wenn wir Bremerhaven ernst nehmen wollen, dann müssen wir dem folgen.
Damit machen wir genau das, was Herr Janßen ausgeführt hat, die politischen Ämter werden hier an die politischen Notwendigkeiten angepasst. Wir regeln nicht alle Probleme in Bremerhaven mit der Verfassung, da gebe ich Ihnen völlig Recht, natürlich nicht. Aber wir könnten ja einmal anfangen, wenigstens ein Problem zu regeln.
Darüber hinaus hat mich die Debatte hier doch sehr irritiert. Wenn davon die Rede ist, dass alle Verfahren eine Farce waren, Frau Dogan, frage ich mich: Was haben Sie in Ihrer Fraktion gemacht? Entschuldigung, also eine Farce war das bei uns auf jeden Fall nicht. Wenn Sie, Frau Schnittker, sagen, dass wir endlich über wichtigere Dinge streiten sollten, finde ich, das hier ist durchaus wichtig. Das ist ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung. Wie kämen wir dazu, zu sagen, dass wir uns hier mit Unwichtigem beschäftigen? So nicht!
Das ist eine wichtige Entscheidung, die wir zu treffen haben. Wir haben hier ganz klar ein Votum der Stadtverordnetenversammlung, dem wir eigentlich entsprechen sollten, wenn nicht bessere Argumente dagegen sprechen. Das einzige Argument, um das es geht, das hat Staatsrat Lühr in der Debatte von 2017 gesagt, ist, dass es sich nicht um politische Beamte handelt. Da haben wir eine unterschiedliche Auffassung. Ich bin durchaus der Meinung, dass das hier politische Beamte sind und dass man hier genauso verfahren kann, wie wir das auch in Bremen tun.
Ich möchte aber auch noch einmal sagen, Herr Prof. Dr. Hilz: Der Aufwand, der dadurch provoziert wird, ist für mich auch kein Argument. In einem Rechtsstaat muss ich auch damit leben, dass es Aufwand gibt.
Die hier genannten Argumente zählen für mich nicht. Für mich zählt, dass es einen Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung gibt. Ich finde, dass es bisher noch kein Argument gegeben hat, das nachvollziehbar darlegt, warum wir dem nicht folgen, und ich finde es sehr bedauerlich, dass unser Koalitionspartner hier nicht mitzieht. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Ausbildungsbetriebsquote beträgt in Bremen 22,4 Prozent. Im Bund beträgt sie 20, in Hamburg 16,9 und in Berlin 11,9 Prozent. Die Ausbildungsquote ist in Bremen besser als in Hamburg oder in Berlin und genauso groß wie im Bund. Das, finde ich, ist in Bremen erst einmal vorbildhaft.
Nun will ich mitnichten behaupten, dass ich damit zufrieden bin, jetzt alles gut ist und kein weiterer Diskussionsbedarf besteht. Wir, als öffentliche
Hand, haben aber erst einmal 400 neue Ausbildungsplätze geschaffen. Die Privaten haben nicht nachgezogen, da ist die Ausbildungskapazität sogar zurückgegangen. Das kann niemanden zufriedenstellen, und daran müssen wir arbeiten.
Wenn wir uns das Ganze jetzt aber noch einmal näher ansehen, dann stellen wir fest, dass die Ausbildungsbetriebe besonders stark im verarbeitenden und im Baugewerbe vertreten sind, dass die Ausbildungsquote besonders im Gastronomie- und im Baubereich stark ist. Fakt ist, unter dem Strich bilden immer weniger Betriebe aus, gleichzeitig beklagen aber immer mehr Betriebe ihren sogenannten Fachkräftebedarf oder Fachkräftemangel, und Jugendliche mit einfachen Bildungsabschlüssen haben so gut wie keine Möglichkeit, in eine Ausbildung zu kommen.
Dabei sind der Fachkräfte- und der Ausbildungsplatzmangel in Bremen allerdings stark branchenspezifisch und sehr unterschiedlich. Während der Fachkräftemangel sich stark auf die wirtschaftsbezogenen Dienstleistungen im Gesundheits- und im Sozialwesen, in Handel und Reparatur konzentriert, haben wir den Ausbildungsplatzmangel bei Kaufleuten im Einzelhandel, bei medizinischen Fachangestellten, Tischlereien und im Bereich Mechatronik. Obwohl 80 Prozent der Betriebe befürchten, ihren Fachkräftebedarf zukünftig nicht decken zu können, nehmen sie keine Ausweitung ihrer Ausbildungskapazitäten vor. Warum nicht? Das hat natürlich unterschiedliche und auch vielfältige Gründe.
Ein ganz wichtiger Punkt sind dabei die niedersächsischen Jugendlichen. Ich hatte gerade eine Besuchergruppe Industriemechanikerinnen und Industriemechaniker, eine Frau war dabei, aus einer Berufsschulklasse in Bremerhaven. Ich habe gefragt: Wie viele von Ihnen wohnen denn in Bremerhaven oder auch in Bremen? Vier von zwanzig, der Rest kam aus Niedersachsen. Das ist mit Sicherheit ein Punkt, der, bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen hier in Bremen, eine große Rolle spielt.
Darüber hinaus hören wir aber auch, gar keine Frage, dass insbesondere kleine Betriebe Mühe haben, den mit der Ausbildung verbundenen Verpflichtungen nachzukommen, und wenn dann eventuell noch schlechte Erfahrungen des einen oder anderen Betriebs gemacht wurden, dann ist die Ausbildungsbereitschaft gleich ganz weit unten. Da muss man gegensteuern, ich glaube, da sind wir sogar alle einer Meinung.
Ich erinnere mich gut an die Debatte, die wir dazu im März 2018 geführt haben. Auch da kam von der LINKEN die Forderung nach einer Ausbildungsumlage, einer Ausbildungsplatzabgabe. Dabei wird verwiesen auf die Vereinbarungen, die sowohl in der Pflege als auch im Baubereich getroffen wurden. Ich finde, das sind großartige Beispiele, Chapeau!
Daran kann man sich orientieren, aber ich bitte auch zu berücksichtigen, dass diese Beispiele, diese Vereinbarungen, die da entstanden sind, zwischen den Sozialpartnern ausgehandelt wurden. Das heißt, da wurde in den einzelnen Branchen durchaus erkannt, dass man dem Fachkräftebedarf etwas entgegensetzen muss, dass man an den Arbeitsbedingungen arbeiten muss und dass es gegebenenfalls auch sinnvoll sein kann, hier eine entsprechende Vereinbarung zu schließen. Das ist ein gutes Beispiel, so sollte es auch in anderen Branchen sein.
Daran arbeiten wir. Es gibt ja durchaus Bestrebungen, hier die Branchen entsprechend zu unterstützen, um solche Lösungen zu finden, aber wir alle wissen doch, Bremen ist keine Insel. Wenn wir hier sagen: Jetzt beschließen wir einmal für den Bereich der medizinischen Fachangestellten eine Ausbildungsumlage, denn da sind zu wenig Ausbildungsplätze. Was glauben wir denn, was mit den Praxen, mit den Betrieben, in denen diese jungen Frauen, denn das sind in der Regel Frauen, die dort ausgebildet werden, passiert? Ob das der Situation in Bremen tatsächlich zuträglich ist? Ich habe da meine Zweifel.
Ich glaube, dass wir eine Menge zu tun haben. Wir müssen dafür sorgen, dass es Unterstützung gibt. Das machen wir einerseits schon im Bildungsbereich: Feste Berufsorientierungskräfte und eine bessere Vorbereitung junger Menschen darauf, welche Erwartungen, Möglichkeiten nach der Schule tatsächlich für sie bestehen.
Wir müssen auch die Berufsschulen besser ausstatten, da sind wir, glaube ich, alle einer Meinung. Berufsschulen und Ausbildung müssen sehr attraktiv sein, und das gehört dann auch entsprechend mit Ausstattung, mit Ressourcen hinterlegt.
Wir brauchen Unterstützung, aber auch derjenigen Jugendlichen, die große Schwierigkeiten haben,
die ein Betrieb, insbesondere ein kleiner Betrieb, in der Ausbildung so gar nicht handhaben kann. Machen wir uns gar nichts vor, wir brauchen Unterstützung für die Betriebe. Alles andere kann ich aber auch gern noch in der zweiten Runde erzählen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Röwekamp, der Vergleich mit dem Ablasshandel ist schon abenteuerlich, der bringt mich echt ins Grübeln.
Wenn Sie sagen, dass Sie einen Zwang grundsätzlich ablehnen, dann frage ich mich, was haben wir eigentlich gestern in der Debatte zum Thema Hartz IV erörtert?
Also da müsste man sich schon noch einmal anschauen, ob das Instrument vielleicht nur für einige gelten soll, aber nicht für alle. Frau Bergmann, ich finde es bemerkenswert, wenn Sie sagen, dass Bremen aufgrund der Situation für Betriebe immer weniger attraktiv ist. Bremen hat die höchste Ausbildungsquote, die Zahlen habe ich in meinem ersten Redebeitrag dargestellt.
Da ist nun Bremen, weiß Gott, nicht am Pranger. Ich sage an dieser Stelle nicht, dass ich mit dieser Quote zufrieden bin, aber sie ist höher als in den anderen Stadtstaaten, sie ist genauso hoch wie im Bund. Da muss man nicht Bremen den Schwarzen Peter zuschieben. Ehrlich gesagt, finde ich es auch bemerkenswert, wenn jetzt, in diesem Zusammenhang, die Bildungsoffensive verlangt wird. Ich habe deutlich gemacht, dass wir einen sehr hohen Anteil von niedersächsischen Jugendlichen im System haben, aber nicht deshalb, weil die vielleicht klüger sind oder weil das niedersächsische Schulsystem besser ist.
Nein, ganz und gar nicht! Wir haben einen Speckgürtel rund um Bremen, und der bedient hier die Betriebe. Das sind bildungsnahe Elternhäuser. Wir haben eine sehr starke Koppelung zwischen Bildungserfolg und Elternhaus, das wissen wir alle. Der Bildungserfolg ist, nicht in Bremen, aber in Deutschland, ungeheuer hoch, und es ist natürlich selektiv, was sich hier auf dem Ausbildungsmarkt abspielt. Herr Dr. Buhlert, wollten Sie etwas sagen?
Wir haben da sicherlich unterschiedliche Einschätzungen. Ob wir unterschiedliche Erkenntnisse haben? Es sei einmal dahin gestellt, wer welche Erkenntnisse hat.
Auf jeden Fall haben wir eine Situation, in der wir uns in einer ungeheuren Konkurrenz mit einem Umland befinden, das tatsächlich anders strukturiert ist, andere Sozialindikatoren als Bremen hat. Darauf muss man reagieren. Insbesondere die schwachen Jugendlichen in unseren Schulen haben große Schwierigkeiten, ihre Plätze zu finden.
Wenn wir uns die Ausbildungsplatzsituation anschauen, dann hat das auch etwas mit den Anforderungen in der Ausbildung zu tun. Nicht umsonst möchten selbst Handwerksbetriebe Abiturientinnen und Abiturienten einstellen. Die Voraussetzungen, die heute erwartet werden, sind völlig andere als vor zwanzig oder dreißig Jahren. Dass sich die Abiturientinnen und Abiturienten aber viel eher auf das Studium fokussieren, ist doch durchaus nachvollziehbar, und das wird man ihnen auch nicht ausreden wollen.
Das heißt, wir haben eine Situation, in der sich ein großer Teil unserer Jugendlichen Richtung Studium bewegt und versucht, Bildungsgänge zu durchlaufen, die einen Hochschulzugang ermöglichen, während überhaupt nur noch ein kleiner Teil auf die Ausbildung schaut. Auch das haben wir hier bereits mehrere Male debattiert. Daran müssen wir arbeiten. Ausbildung muss für alle jungen Leute interessant sein, die tatsächlich nicht in das Studium gehen. Da muss es vergleichbare Möglichkeiten geben.
Ich habe es vorhin schon gesagt, natürlich sind wir mit der Situation nicht zufrieden, natürlich muss hier etwas getan werden. Auf der einen Seite gibt es im Bildungsbereich Veränderungen, wir müssen sowohl für die Betriebe als auch für die Jugendlichen Unterstützungsmöglichkeiten organisieren. Ich glaube aber auch, dass man dieses viel geschmähte Übergangssystem, ich sage es gern immer wieder, als Qualifizierungssystem betrachten muss, denn bei diesen gestiegenen Anforderungen, die an Ausbildung gestellt werden, ist es so, dass die jungen Leute zum Teil nicht schon nach der zehnten Klasse das mitbringen, was in einer Ausbildung von ihnen erwartet wird. Da müssen sie aber die Möglichkeiten haben, das zusätzlich zu erwerben.
Darüber hinaus, glaube ich, ist das Ressort, sind wir dabei, auch zu eruieren, welche anderen Möglichkeiten es gibt. Ich persönlich hätte nichts gegen eine Ausbildungsplatzabgabe, wenn sie auf Bun
desebene vereinbart würde. Nur so, wie Sie es vorgeschlagen haben und wie Sie es jetzt mit Ihrer Kommission beabsichtigen, ist es eine länderspezifische Abgabe, die aus meiner Sicht für unser Bundesland einen Wettbewerbsnachteil nach sich ziehen würde.
Deshalb lehnen wir auch diesen Antrag ab und möchten keine Kommission einrichten, weil ja das Ergebnis, wenn es denn tatsächlich eines wäre, auch für uns kein Ergebnis ist, das wir für zielführend hielten. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Tatsache, dass es Sanktionen gibt, bewirkt sehr Unterschiedliches in der Gesellschaft. Auf der einen Seite löst diese Vorstellung Druck und bei vielen sogar Angst aus, nämlich bei denjenigen, die in dem System sind und sich davon gegebenenfalls betroffen sehen. Auf der anderen Seite gibt es aber auch eine Akzeptanz in der Gesellschaft.
Machen wir uns nichts vor: Es gibt eine Menge Menschen in unserer Gesellschaft, die durchaus der Meinung sind, dass auch sie unter einem sehr großen Druck stehen, dass auch sie an verschiedenen Stellen sanktioniert werden und dass, was
ihnen widerfährt, auch bei der Gruppe der Bezieherinnen und Bezieher Hartz IV greifen muss.
Dann muss man sich aber natürlich ansehen: Was will man mit einer Sanktion? Eine Sanktion ist aus meiner Sicht immer dann gerechtfertigt, wenn sie dazu beiträgt, Verhaltensveränderungen zu bewirken. Denn – es ist ja ausgeführt worden – wir wollen, dass die Menschen, die hier in diesem System sind, auch entsprechende Termintreue an den Tag legen, entsprechende Angebote annehmen oder sich auch selbst um eine existenzsichernde Beschäftigung kümmern.
Wenn wir uns aber ansehen, wen diese Sanktionen häufig treffen, stellen wir fest, dass hier eine Verhaltungsänderung nicht möglich ist, weil es oft die Schwächsten der Schwachen sind, die Ärmsten der Armen, die sanktioniert werden, während diejenigen, die sich als sogenannte „Sozialschmarotzerinnen oder -schmarotzer“ im System bewegen können, clever genug sind, nicht in die Situation zu kommen, sanktioniert zu werden. Das ist ein Problem.
Wenn wir aber von „Sozialschmarotzerinnen und – schmarotzern“, wie das hier getan wurde, reden, finde ich, sollten wir viel stärker den Blick auf diejenigen lenken, die aus meiner Sicht in sehr viel größerem Umfang der Gesellschaft, dem Staat schaden, indem sie Steuern hinterziehen.
Ich würde gern noch einmal ein Stück in die Vergangenheit blicken. Als die damalige Sozialhilfe durch Hartz IV ersetzt wurde, sollte endlich Schluss mit diesen ganzen komplizierten Berechnungen für diejenigen sein, die Sozialtransfers zum Überleben brauchen. In der Pauschale von 424 Euro für Alleinstehende sollte möglichst alles abgebildet werden und zusätzlich werden die Kosten für Heizung und Wohnung übernommen. Das gibt unter dem Strich für eine alleinstehende Person circa 780 Euro im Monat.
Sie alle wissen, dass es viele Menschen gibt, die 40 Stunden arbeiten und keine 780 Euro netto haben, die ergänzende Leistungen benötigen und die häufig genau diese Erwartungshaltung an den Tag legen, dass es Sanktionen geben muss, die viel und hart arbeiten, so wie sie das empfinden, sich aber trotzdem dieser Situation aussetzen müssen, um mehr Geld zu erbitten. Das ist aus meiner Sicht eine ganz schwierige Situation.
Das, was einmal als Vereinfachung gedacht war, ist heute überhaupt nicht mehr einfach. Das wissen wir auch alle. Das System treibt doch irre Blüten. Es ist so, dass früher einmal davon ausgegangen wurde, dass im Prinzip ein Fünftel aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jobcenter die Leistungsansprüche der mehr als 6 Millionen Empfängerinnen und Empfänger berechnen, bearbeiten. Heute sind es 50 Prozent der Beschäftigten. Das ist doch enorm!
Dieses System ist für die Beschäftigten im Jobcenter schwierig genug, keine Frage, aber es hat auch zur Folge, dass zwei von drei Bescheiden mehr als 20 Seiten umfassen, manche Monsterbescheide bis zu 200 Seiten. Die durchschnittliche Akte eines Hartz-IV-Empfängerhaushaltes ist circa 650 Seiten dick. Selbst für die Frage, welchen Zuschuss es gibt, wenn sich ein Haushalt mit einem elektrischen Boiler getrennt von der Heizung mit Warmwasser versorgt, existieren Regelkataloge, die dann auch noch spezifiziert sind je nach Alter der Kinder, weil man davon ausgeht, dass ein älteres Kind mehr Wasser verbraucht, öfter duscht als ein jüngeres Kind. Das ist absurd, meine Damen und Herren.
Es verursacht einen irren Verwaltungsaufwand, das kann man eindeutig festhalten.
Nun aber zu den Mitwirkungspflichten und Sanktionen: Ich halte es für völlig richtig, dass Leistungsbezieherinnen und -bezieher zur Mitwirkung verpflichtet werden. Das bedeutet, dass sie die Termine wahrnehmen, dass sie im Prinzip den Programmen, den Projekten, die ihnen angeboten werden, folgen, dass sie in Maßnahmen gehen, dass sie sich selbst um einen neuen Job bemühen.
Das tun in der Regel fast alle, nämlich circa 96 Prozent werden nicht sanktioniert und machen genau das, was von ihnen erwartet wird. Aber wir haben tatsächlich bundesweit 3,4 Prozent, in Bremen sind es 3,1 Prozent der Leistungsempfängerinnen und empfänger, die in der Regel mehrmals Versäumnisse haben und sanktioniert werden.
Das ist glücklicherweise eine sehr kleine Gruppe, aber trotzdem ist es natürlich für die Betroffenen eine ungeheure Härte, wenn in diesem System auch noch Kürzungen vorgenommen werden und wenn diese Kürzungen tatsächlich auch noch in die
Wohnsituation eingreifen, wenn dadurch Obdachlosigkeit erzeugt wird oder eventuell sogar der Schutz der Krankenversicherung verlorengeht. Dort, finde ich, muss man tätig werden. Da gibt es kein Vertun.
Das ist selbstverständlich auch mitverantwortlich für ganz viele Ängste, Ressentiments gegenüber dem Jobcenter, die sich wiederum auch auf die Mitwirkungsbereitschaft vieler Menschen auswirken. Wenn ich nur aus Angst vor der Strafe irgendwo hingehe, das kann ich als Lehrerin durchaus nachvollziehen, ist meine Bereitschaft als Schülerin durchaus eine andere, als wenn ich das Gefühl habe, ich gehe in eine Institution, in der mir geholfen wird, in der man ein Interesse hat, mich aus dieser Situation herauszuholen.
Hier, finde ich, gibt es noch eine ganze Menge zu tun. Sanktionen dürfen wirklich nur das allerletzte Mittel sein. Machen wir uns nichts vor: Oft genug sind selbst die Bescheide des Jobcenters durchaus fehlerhaft.
Wenn Sie einmal so einen Bescheid gesehen haben, oder wenn Sie selbst Menschen begleiten, die im Kontakt mit dem Jobcenter stehen, werden Sie sehen, wie häufig hier zulasten von Menschen entschieden wurde, ohne dass die Menschen das tatsächlich verdient hätten, dass sie es verursacht hätten. Daran sind durchaus andere Schuld.
Ich halte die Grundentscheidung aus dem Jahr 2005 für eine aktivierende Arbeitsmarktpolitik für völlig richtig. Arbeitslosigkeit darf nicht verwaltet werden. Menschen müssen aus der Arbeitslosigkeit herausgeholt werden. Dabei wird auf Eigenverantwortung gesetzt und es wird auch auf Mitwirkung gesetzt. Das, finde ich, ist durchaus richtig.
Über die Ausgestaltung dieser Mitwirkung muss man reden. Das tun wir auch. Die Überschrift der Aktuellen Stunden hier, Politik muss endlich handeln, ist völlig überflüssig, denn es gibt derzeit eine intensive Debatte, das ist hier auch von verschiedenen Rednerinnen und Rednern dargestellt worden.
Das Erste ist aus meiner Sicht die Arbeitsfähigkeit. Das, was Voraussetzung ist, dass Sie überhaupt zum Jobcenter kommen müssen, Termine einhalten müssen, sich eventuell qualifizieren müssen oder auch Jobs suchen müssen, ist, dass Sie drei Stunden am Tag arbeitsfähig sind.
Wenn wir uns die Menschen ansehen, die durch Sanktionen belangt werden, dann handelt es sich ganz häufig um Menschen, bei denen wir eigentlich der Meinung sind, ob die wirklich in der Lage sind, dem nachzukommen, da habe ich meine Zweifel. Ich bin nicht die Expertin. Machen wir uns nichts vor: Wenn wir davon abweichen, wissen wir sehr genau, dass das mit immensen Kosten für die Kommunen verbunden ist. Trotzdem haben wir einen Personenkreis im System, der hier auch ein Stück weit drangsaliert wird, ohne die eigentlich angemessene Unterstützung zu erhalten. Das muss geändert werden.
Das fängt schon bei der Eingliederungsvereinbarung an. Diese Vereinbarung braucht eine Vertrauensbasis, in der tatsächlich die Möglichkeiten und Perspektiven der einzelnen Arbeitssuchenden im gegenseitigen Einverständnis eruiert und festgestellt werden.
Dann schauen wir einmal weiter auf die Maßnahmen der Jobcenter: Also im Moment sind sie alle hervorragend, aber ich kenne durchaus, und Sie alle wahrscheinlich auch, Beispiele, in denen noch ein Bewerbungstraining und noch ein Bewerbungstraining und irgendwelche Maßnahmen dazu geführt haben, dass Leute sich schikaniert und entwürdigt fühlen. Das kostet viel Geld und macht keinen Sinn.
Aus meiner Sicht ist es deutlich erfolgsversprechender, wenn man Anreize schafft. Menschen brauchen einen Anreiz, um aus Routinen und aus Situationen herauszukommen. Warum ist es nicht möglich, denjenigen, die eine Qualifizierung durchlaufen, etwas mehr zu zahlen als das, was sie gemeinhin bekommen? Das machen wir durchaus auch mit einem Ein-Euro-Job. Dort ist es möglich, bei Qualifizierungen ist es nicht möglich.
Warum kann man Menschen nicht darin unterstützen, dass sie sich vielleicht tatsächlich besondere Mühe mit Bewerbungen geben? Das ist bisher alles
nicht auf Bundesebene geregelt. Ich finde, hier besteht ein großer Veränderungsbedarf.
Die strikteren Sanktionen für unter 25-Jährige gehören abgeschafft, sage ich ganz klar.
Für mich gehören nicht alle Sanktionen abgeschafft. Denn insbesondere bei den unter 25-Jährigen ist nachgewiesen, dass sie wirken. So leid mir das tut, und so weh mir das auch manchmal tut: Ich habe oft genug die Erfahrung gemacht, dass junge Menschen durchaus auch manchmal einen Schuss vor den Bug brauchen. Es wäre hervorragend, wenn es ausschließlich mit Unterstützung ginge. Ich wäre die Erste, die begeistert wäre. Aber ehrlich gesagt, bis wir dort sind, glaube ich, kommt man ohne diesen Druck auch nicht aus.
Deshalb: Nicht mehr stärker sanktionieren und auf keinen Fall Situationen entstehen lassen, in denen diese jungen Menschen in die Obdachlosigkeit geraten. Das ist doch völlig paradox.
Insgesamt dürfen die Zuschüsse zum Wohnen nicht gestrichen werden. Das wissen wir alle. Das hat nichts mit positiver Arbeitsmarktpolitik zu tun und hat auch keine arbeitsmarktpolitischen Effekte. Je angespannter der Wohnungsmarkt wird, desto schwieriger wird es, diese Menschen nachher tatsächlich noch in ein normales Leben, in eine eigene Wohnung zu bringen.
Außerdem – darüber diskutieren wir auch schon sehr lange – muss das Arbeitslosengeld länger gezahlt werden. Das Äquivalenzprinzip zu den Beitragsjahren muss wiederhergestellt werden, denn mit der jetzigen Regelung wird das Gerechtigkeitsempfinden vieler gestört und verletzt. Ich muss, wenn ich viele Jahre und Jahrzehnte gearbeitet habe, natürlich länger Arbeitslosengeld I beziehen können.
Außerdem muss es höhere Regelsätze und Zuverdienstgrenzen geben. Auf der Bundesebene setzen wir uns deshalb für ein faires und der Realität angemessenes Existenzminimum ein. Es muss ein Verfahren – das sage ich ganz deutlich – unter Einbeziehung der Sozial- und Wohlfahrtsverbände
entwickelt werden, das insbesondere auf die Verzerrungen durch das Problem der verdeckten Armut und das Herausrechnen einzelner Bedarfspositionen in der sozialen Teilhabe Antworten gibt. Dann muss tatsächlich das Existenzminimum neu ermittelt werden.
Es muss darum gehen, wo immer es geht, Menschen aus der Grundsicherung zu holen und in Arbeit zu bringen. Dabei ist die Grundsicherung nur eine Stellschraube des Arbeitsmarktes und der Sozialpolitik. Man sollte auch nicht ein einzelnes soziales Sicherungssystem isoliert betrachten. Die Veränderungen in diesem System haben begonnen. Wir sind der Meinung es müssen noch weitere folgen. Das ist zurzeit sowohl auf Landesebene als auch auf Bundesebene in der Diskussion.
Auf Bundesebene sind, finde ich, gute Maßnahmen ergriffen worden. Mit dem sozialen Arbeitsmarkt schaffen wir echte Chancen, neue Perspektiven für langzeitarbeitslose Menschen. Mit dem Gute-KiTaGesetz wird Geld in die Hand genommen, um Kinderzuschläge für Geringverdiener auszuweiten, damit sie nicht mehr auf Grundsicherung angewiesen sind. Wir brauchen statt einer Arbeitslosenversicherung eine Arbeitsversicherung. Wir wissen, dass Qualifizierung in der heutigen Gesellschaft das Wesentliche ist. Das heißt, wir müssen unterstützen, wir müssen einen Rechtsanspruch auf Qualifizierung organisieren, damit Menschen gar nicht erst in die Arbeitslosigkeit geraten.
Der Bundesarbeitsminister hat bereits jetzt einen Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern, Praktikerinnen und Praktikern zur Zukunft des Sozialstaates – denn genau darum wird es gehen – initiiert. Bis Herbst sollen konkrete Vorschläge vorliegen, wie wir den Alltag der Menschen verbessern können. Es geht nicht nur um Regelungen in der Grundsicherung. Viele Menschen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende sind keine Langzeitarbeitslosen. Das haben wir hier auch schon gehört. Es sind Erwerbstätige, deren Löhne nicht reichen und die mit der Grundsicherung aufstocken müssen. Auch für diese Menschen müssen wir etwas tun. In Bremen mit unserem Landesmindestlohn sind wir, finde ich, vorbildhaft vorangegangen.
Der Bundesmindestlohn ist nachgezogen. Wir sind in der Debatte, den Mindestlohn insgesamt zu erhöhen. Das ist aus unserer Sicht ein richtiger Schritt. Wir brauchen – das sage ich ganz deutlich,
das haben wir letzten Monat debattiert – mehr Tarifbindung. Das würde natürlich auch dazu beitragen, dass Menschen aus dieser Notsituation einen Ausweg finden. Wir müssen die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen erleichtern, und wir müssen auch Anreize zur Stärkung der Sozialpartnerschaft geben.
Meine Damen und Herren! Sie und ich wissen nicht, wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird. Ich glaube auch nicht, dass das die zentrale Frage ist. Ich glaube, dass es eine Menge Veränderungsbedarf gibt, an dem wird gearbeitet und ich bin sehr zuversichtlich, dass das System in einem Jahr auch anders aussehen wird. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Genau! Jetzt sollen wir die Arbeit einstellen, nur weil Herr Kastendiek den 26. Mai 2019 vor Augen hat.
In Betrieben mit Tarifbindung gibt es 20 Prozent mehr Verdienst, das macht über das Jahr circa 7 000 Euro aus, dort gibt es kürzere Arbeitszeiten und längere Urlaubsansprüche. Alles in allem also etwas, das sich für die Belegschaft, für die Beschäftigen dieser Betriebe mehr als lohnt.
Es lohnt sich aber nicht nur für die Beschäftigen, sondern auch für das Unternehmen selbst, weil sehr viele Unternehmen durchaus beschreiben, dass es eine Erleichterung ist, dass Tarifverträge diesen ganzen Rahmen regeln und sie das nicht permanent selbst aushandeln müssen. Diese Betriebe haben in der Regel ein besseres Betriebsklima, eine höhere Motivation der Beschäftigten, einen Wettbewerbsvorteil in der Akquise von Fachkräften sowie eine Möglichkeit des fairen Wettbewerbs mit anderen Unternehmern derselben Branche. Das sind alles hervorragende Vorteile. Trotzdem müssen wir feststellen, wie es eben ausgeführt wurde, die Tarifbindung nimmt aus meiner Sicht dramatisch ab. Woran liegt das?
Wir haben tatsächlich eine Deregulierung von Produktmärkten, ja! Wir haben eine Auslagerung von Firmen ohne Tarifbindung, und genau da passiert das, Herr Kastendiek, was Sie beschrieben haben. Wenn wir uns die Post anschauen, die früher eine hundertprozentige Tarifbindung hatte: Heute gibt es die ganzen vielen kleinen Postdienstleister, zum Teil ohne Betriebsräte, die tatsächlich Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinneninteressen einfordern könnten. Das Gleiche gilt für die Pflegedienste. Welcher Pflegedienst hat einen Betriebsrat? Wo wird hier tatsächlich geschaut, dass entsprechende Arbeitsbedingungen und Einkommenssituationen verhandelt werden?
Wir haben einen Strukturwandel von den mitbestimmungsstarken Branchen hin zu immer mehr Dienstleistungssektoren mit immer kleineren Betrieben, in denen weder Gewerkschaften noch Tarifverträge eine Rolle spielen, da bin ich völlig bei Ihnen, Herr Kastendiek, aber ich halte das ehrlich gesagt für absolut desaströs, dagegen muss man etwas unternehmen.
Wenn wir uns die neu gegründeten Unternehmen, insbesondere im IT-Bereich oder im Osten anschauen, dann stellen wir fest, dass diese immer weniger in den Arbeitgeberverbänden organisiert sind. Von wegen Tarifautonomie, nichts! Das geht den Bach herunter. Diese Entwicklung, das wissen Sie alle, führt dazu, dass zwar immer billiger produziert werden kann, die Löhne und Arbeitsbedingungen in diesen Branchen aber immer unattraktiver werden. Nicht umsonst gibt es einen Fachkräftemangel im Logistikbereich, im Einzelhandel, im IT-Bereich. Das hat Gründe, warum es das in diesem Fachkräftebereich gibt. Deswegen, meine Da
men und Herren, brauchen wir eine weitere Stärkung des Instrumentes der Allgemeinverbindlichkeitserklärung.
Der Erlass der AVE wurde zwar im Tarifvertragsgesetz von 2015 erleichtert, das bestehende Vetorecht der durchaus auch branchenfremden Arbeitgeber führt aber dazu, dass die Zahl der allgemeinverbindlichen Tarifverträge leider nicht zugenommen hat. Deshalb fordern wir den Senat auf, sich dafür einzusetzen, dass der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit im Tarifausschuss nur dann abgelehnt werden kann, wenn sich auch eine Mehrheit dagegen ausspricht. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein.
Jetzt haben wir aber eine Situation, dass auch branchenfremde Arbeitgeber einen Widerspruch einlegen können und die einigungswillige und -fähige Gewerkschaft mit dem Arbeitgeberverband daran hindern, den in dieser Branche geforderten Tarifvertrag abzuschließen. Das ist doch irre! Ich glaube nicht, dass sich die Welt damit komplett ändert und wir den Himmel auf Erden haben. Nein, natürlich brauchen wir weitere Maßnahmen. Dazu gehört aus meiner Sicht auch, dass zum Beispiel der Tarifflucht von Arbeitgebern entgegengewirkt werden muss, und zwar, indem beispielsweise die Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung nicht zugelassen wird. Es braucht des Weiteren auch ein Verbandsklagerecht, damit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände Tarifverstöße ahnden können. Das alles ist aber in weiteren Schritten und alles auch nicht bis zum 26. Mai 2019 zu erledigen, Herr Kastendiek. – Danke!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wer Vollzeit arbeitet, muss davon leben können.
Es kann nicht sein, dass es zusätzlich zum Vollzeitlohn auch noch staatliche Unterstützung geben muss, damit sowohl der Lebensunterhalt bestritten werden kann und man im Alter gegebenenfalls entsprechend abgesichert ist. Um diesen entsprechenden Niedriglöhnen entgegenzuwirken, haben
wir in Bremen bereits im Jahr 2012 ein Mindestlohngesetz beschlossen, das sowohl die Vergabe öffentlicher Aufträge, den öffentlichen Sektor selbst als auch die Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger umfasst.
Seit dem Jahr 2015 ist uns der Bund gefolgt, und wir haben einen bundesweiten Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro mit einem flächendeckenden, branchenübergreifenden Geltungsbereich. Ein wichtiger Schritt gegen Lohndumping, denn der Mindestlohn hat zu einem deutlichen Anstieg im Niedriglohnbereich geführt, ohne dass es dabei in nennenswertem Umfang zu negativen wirtschaftlichen Konsequenzen für Wachstum und Beschäftigung gekommen wäre, wie es ja von vielen Seiten immer wieder behauptet wurde.
Trotzdem haben wir das bremische Mindestlohngesetz beibehalten. Zwar wurde die Höhe des Mindestlohns an den Bundesmindestlohn angepasst, allerdings gilt in Bremen nach wie vor der Mindestlohn auch für Beschäftigte unter 18 Jahren und die öffentlich geförderte Beschäftigung. So weit so gut. Allerdings ist natürlich der Dreh- und Angelpunkt beim Mindestlohn die entsprechende Höhe. Ziel muss es sein, dass alleinstehende Vollzeitbeschäftigte ihre Lebenshaltungskosten mit dem Mindestlohn ohne staatlichen Zuschuss decken können.
Langfristiges Ziel ist deshalb aus unserer Sicht ein gesetzlicher Mindestlohn von mindestens 12,00 Euro.
Als SPD wollen wir uns dem Ziel der Erhöhung des bremischen Mindestlohns auf 10,93 Euro schrittweise nähern, das haben wir in unser Wahlprogramm entsprechend aufgenommen.
Nun debattieren wir allerdings an dieser Stelle neben der Großen Anfrage der LINKEN keinen Antrag der Koalition zur Erhöhung des bremischen Landesmindestlohns. Das bedaure ich persönlich sehr und es ist aus meiner Sicht umso ärgerlicher, da wir als SPD längst eine entsprechende Initiative in unserer Fraktion beschlossen haben. Von unserem grünen Koalitionspartner haben wir dafür aber bis heute keine Zustimmung und auch keine Veränderungswünsche übersandt bekommen.
Wie im Antrag der LINKEN orientieren wir uns mit 10,93 Euro als Untergrenze an der niedrigsten Entgeltstufe im öffentlichen Dienst des Landes und koppeln damit den Mindestlohn an das tarifvertragliche Mindestentgelt im öffentlichen Dienst des Landes. Denn grundsätzlich ist es natürlich Aufgabe von Tarifparteien, Entgelte festzulegen. Die Ergebnisse der Tarifverhandlungen finden sich aber damit im Mindestlohn wieder.
Die Handlungskompetenz eines Landes, meine Damen und Herren, ist beim Mindestlohn natürlich begrenzt. Sie beschränkt sich auf die Rolle als Arbeitgeber im öffentlichen Dienst, auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und den Bereich öffentlicher Zuwendungen. Trotzdem hat sich gezeigt, dass der Landesmindestlohn sowohl bei der Herstellung von sozialer Gerechtigkeit als auch bei der Einschränkung des Niedriglohns und auch bei der Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs sehr erfolgreich gewesen ist.
Deshalb hätten wir hier heute gern unseren eigenen Antrag eingebracht, eventuell auch dem Antrag der LINKEN zugestimmt, jetzt aber stimmen wir an dieser Stelle, weil unser Koalitionspartner nicht mitgeht, für die Überweisung in die Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen und werden es weiter beraten. – Vielen Dank!
Frau Senatorin, ich begleite die Planungen in Bremerhaven natürlich intensiv und möchte wissen, ob Sie meinen Eindruck teilen, dass wir zur Zeit in einer Situation sind, in der sich tatsächlich die Möglichkeit bietet, ganz viele moderne Unterrichtskonzepte, von denen wir – ich als Lehrerin kann das vielleicht sagen – vor zehn Jahren nur geträumt hätten, sie räumlich umzusetzen, jetzt in der Planung aber auch in der Realisierung sind?
Keine Frage, sondern nur eine Anmerkung, dass ich außerordentlich froh darüber bin, dass diese ganzen Planungen nicht ausschließlich durch Bau stattfinden, sondern von Arbeitsgruppen begleitet werden, die genau diese Pädagogik im Blick haben. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich hoffe doch und gehe davon aus, dass wir in diesem Hause alle davon ausgehen, dass die Mitbestimmung von Beschäftigten, von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, in Betrieben eine Selbstverständlichkeit ist.
Geregelt wird sie im Betriebsverfassungsgesetz, und umgesetzt wird diese Mitbestimmung durch die Betriebsräte in den einzelnen Betrieben. Das Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet sowohl die Arbeitgeber als auch die Betriebsräte zur vertrauensvollen Zusammenarbeit, und ich sage es ganz deutlich, das hat sich seit Jahrzehnten bewährt, haben wir doch in der Regel keine Eskalation von betriebsinternen Konflikten. Es hat sich aber nicht nur darin bewährt. Eine Studie aus dem Jahr 2015 weist nach, dass es durchaus eine Steigerung der Produktivität in den Betrieben gibt, die Betriebsräte haben. Wenn die nämlich seit 15 Jahren mitbestimmen können, ist nachzuweisen, dass sich die Produktivität um 25 Prozent erhöht. Das Betriebsverfassungsgesetz regelt, dass in Betrieben ab fünf Beschäftigten Betriebsräte gewählt werden. Das ist die Regel, und ich gehe einmal davon aus, Sie kennen alle diese Regel. Aber wie es so oft in Deutschland ist, keine Regel ohne Ausnahme, und ich weiß nicht, ob Ihnen diese Ausnahme bis, sage ich einmal, vor dem Konflikt mit Ryanair bekannt war.
Denn die Ausnahme ist der § 117, der derzeit in vieler Munde ist. Hier geht es um das fliegende Personal, also um Pilotinnen, Piloten, Flugbegleiterinnen
und Flugbegleiter. Sie dürfen einen Betriebsrat nur dann wählen, wenn es einen entsprechenden Tarifvertrag gibt. Das bedeutet, verweigert der Arbeitgeber hier die Zustimmung, kommt es zu keinem Tarifvertrag, kommt es zu keiner Einigung, gibt es eben keinen Betriebsrat für diese Beschäftigten und damit auch keine Mitbestimmung. Diese Situation, meine Damen und Herren, das wissen Sie alle, haben wir derzeit bei Ryanair. Wir haben hier keine Einigung zwischen den Tarifparteien, und wir haben deshalb auch nicht die von uns eigentlich als selbstverständlich erachtete Mitbestimmung. Die Begründung für diesen § 117 war damals, dass es sich um eine nicht ortsgebundene Tätigkeit des Personals, eine Besonderheit, handelt. Die Erwartung war, dass die Tarifparteien hier dann eine entsprechende Lösung erarbeiten werden. Allerdings wissen wir alle, bei Ryanair ist das kaum vorangekommen. Das Ergebnis war, die Beschäftigten von Ryanair, wir haben 90 hier in Bremen, stehen schutzlos da ohne die aus unserer Sicht selbstverständlichen Arbeitnehmerrechte. Das ist aus unserer Sicht eine Ungleichbehandlung der Beschäftigten und überhaupt nicht zu akzeptieren.
Deshalb unser Antrag, in dem wir eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel der Abschaffung des § 117 fordern. Hubertus Heil als Bundesarbeitsminister hat eine diesbezügliche Ankündigung gemacht, das begrüßen wir selbstverständlich sehr. Ich sage einmal, wenn wir über Globalisierung reden, über Flexibilisierung, über Digitalisierung von Beschäftigten, dann ist doch völlig klar, dass das sowohl wirtschaftliche als auch arbeitsorganisatorische und auch arbeitsrechtliche Veränderungen in den Unternehmen mit sich bringt. Dabei brauchen wir die Unterstützung der Betriebsräte.
Die Existenz von Betriebsräten ist aber auch Voraussetzung für einen Sozialplan. Nur dann wird es ihn geben. Meine Damen und Herren, von daher ist klar, wie problematisch die Situation zurzeit ist. Ich komme aber nicht umhin, Ihnen auch mitzuteilen, wie vielleicht einige von Ihnen auch dem „FOCUS Online“ entnommen haben, dem Ticker, dass anscheinend jetzt eine Einigung in Aussicht ist. Es gibt eine sogenannte Vorvereinbarung zu einem Tarifvertrag zwischen ver.di und Ryanair. Ver.di wird die Inhalte dieser Vorvertragseinigung mit den Beschäftigten diskutieren. Da besteht durch
aus die Hoffnung, dass man über so etwas wie einen Sozialplan eine Einigung herstellt, das weiß ich zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht. Was aber hier noch keine Rolle spielt, und da, das sage ich ganz klar, fordern wir nach wie vor, dass ein Betriebsrat gewählt werden kann. Das ist nicht Bestandteil dieser eventuell stattfindenden Einigung, aber aus unserer Sicht absolut erforderlich. – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie viele Personen studieren zurzeit im dualen Studiengang Soziale Arbeit an der Hochschule Bremen, und wie setzt sich die Studierendenschaft, insbesondere hinsichtlich der jeweiligen Arbeitgeber beziehungsweise Träger – öffentlich/privat –, zusammen?
Zweitens: Von welchen öffentlichen und privaten Trägern stammen die Studierenden, und wie viele kommen von Trägern aus Bremerhaven?
Drittens: Wie viele Absolventinnen und Absolventen arbeiten nach ihrem Abschluss in Einrichtungen in Bremerhaven?
Herr Staatsrat, sehen Sie es auch so, dass es zurzeit noch eine recht unbefriedigende Situation ist, dass eigentlich keine Erzieherinnen und Erzieher aus Bremerhaven an diesem dualen Studiengang teilnehmen?
Sind Sie aber in Gesprächen mit Bremerhaven, um gegebenenfalls auch den Magistrat als, sage ich einmal, Träger der Kitas zu gewinnen, sich an diesem Studiengang zu beteiligen, oder wenn nicht, wann sehen Sie solchen Gesprächen entgegen?
Herr Staatsrat, aber Sie sehen dann durchaus eine gute Chance oder auch eine vernünftige Perspektive für einen Studiengang in Bremerhaven im Bereich Soziale Arbeit, wenn er denn einen entsprechenden Schwerpunkt hat, der sich vielleicht nicht gerade mit dem deckt, was in Bremen gemacht wird?
Herr Staatsrat, wir haben ja ein gutes Beispiel in Bremerhaven. Aus
meiner Sicht funktioniert die Zusammenarbeit der Jugendberufsagentur mit den Trägern der Maßnahmen vor Ort ausgezeichnet. Dazu gehört natürlich, dass die Jugendberufsagentur, das Personal dort, auch weiß, was in dem Bereich, in dem die Beschäftigten tätig sind, überhaupt existiert. Ist denn sichergestellt, dass in den Jugendberufsagenturen Nord und Stadt das Personal tatsächlich, sage ich einmal, über Fortbildungen, über Anschauungen vor Ort Kenntnis von diesen sehr unterschiedlichen und zahlreichen in Bremen bestehenden Angeboten haben?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Niemand in meiner Fraktion würde in Abrede stellen, dass das für die Betroffenen eine ungeheuer schwere Situation ist. Und selbstverständlich verdienen die Betroffenen, dass hier ganz schnell Abhilfe geschaffen wird.
Ich möchte aber noch einmal ganz deutlich sagen, auch das ist ja bereits ausgeführt worden: Das Ganze kommt nicht überraschend. Wir haben in den vergangenen Jahren Personal nicht nur nicht aufgestockt, wir haben es zum Teil abgebaut. Wir standen unter einem enormen Spardruck, und die Stadt Bremerhaven musste sich zum Teil sogar sagen lassen, dass sie – was die Personalausstattung angeht –anscheinend höhere Standards hat. Das ist absolut nicht der Fall. Wenn Sie in die einzelnen Bereiche gehen, dann werden Sie sehen, dass das knapp bemessen ist. Ich bin sehr froh, wenn ich hier übereinstimmend höre, dass das zu Ende ist, dass wir zukünftig für die Bürgerinnen und Bürger mehr Personal in den öffentlichen Dienst, in die Verwaltung geben werden. Ich stehe voll dahinter, und das ist gut so.
Aber wir hatten in den letzten zehn Jahren eine außerordentlich schwierige Situation. Innerhalb dieser schwierigen Situation sind neue Aufgaben dazugekommen. Für die Beschäftigten selbst hat sich das Arbeiten so verändert, dass es deutlich stressiger geworden ist. Das hat auch durchaus etwas mit den Krankenständen zu tun. Ich glaube, dass in Bremerhaven im Rahmen der Möglichkeiten tatsächlich versucht wurde, angemessen zu reagieren. Dass das bei den Betroffenen selbst so nicht ankommt, dafür habe ich hohes Verständnis. Für alle, die auf Wohngeld angewiesen sind und jetzt
feststellen, dass sie heute nicht in die Behörde gehen können oder dass sie bereits bei ihren Anträgen, die sie im Vorfeld gestellt haben, monatelange Wartezeiten hinnehmen müssen, ist das natürlich existenziell in einer Situation, die schwer aushaltbar ist. Wir müssen nicht darum herum reden. Ich glaube aber, wenn man so eine Situation hat, dann ist es auch klug, einmal innezuhalten und zu sagen: 14 Tage machen wir diese Einrichtung für Publikumsverkehr zu, um aufgelaufene Anträge abarbeiten zu können. Dann muss aber mit Nachdruck dafür gesorgt werden, dass personell etwas passiert. Ich bin der Fraktion DIE LINKE sehr dankbar für die heutige Aktuelle Stunde, weil vielleicht auch die dazu beiträgt, dass mehr Personal in die Bereiche geht, die bürgernah sind. Das muss doch unser aller Anspruch sein, dass die Menschen, die angewiesen sind auf staatliche Leistung, nicht nur kurzfristig, sondern auch vollumfänglich ihre staatliche Leistung bekommen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Frau Bergmann, ich habe in Ihrem Antrag zwei vermeintliche Probleme identifiziert: Das eine ist die
vermeintlich zu hohe Abiturquote, das andere ist der so genannte Fachkräftemangel. Die hohe Abiturquote, die wir heute haben, ist vor fünf, sechs Jahren oder noch länger her, in Deutschland immer wieder beklagt worden als zu geringe Abiturquote. Da sind wir vom internationalen Umfeld richtig getrieben worden. Das hat sich mittlerweile verändert. Trotzdem hat man – was ich schon damals falsch gefunden habe – bis heute nicht zur Kenntnis genommen, dass das, was wir in Deutschland mit der dualen Ausbildung, aber auch mit der Fachschulausbildung haben, durchaus zu vielen akademischen Ausbildungen im Ausland gleichwertig ist. Das heißt, diese vermeintlich geringe Abiturquote ist in Deutschland durchaus eine Stärke gewesen.
Klar!
Ich habe mich auf Ihren Antrag bezogen. Da leiten Sie ein, die hohen Abiturentenquoten der vergangenen Jahre stellen die Ausbildungsbetriebe in Handwerk und Wirtschaft vor ein Problem. Ich nehme das jetzt einmal so hin, ich habe die Frage nicht verstanden, von daher würde ich gern in der Fünf-Minuten-Debatte weitermachen.
Wir haben hier ein System, von dem ich glaube, dass es ein sehr gutes System ist: Mit der Berufsschulausbildung, aber auch der Fachschulausbildung Kompetenzen zu vermitteln, die tatsächlich am Ende in die Wirtschaft einfließen werden, bei einer relativ niedrigen Jugendarbeitslosigkeit. Darum beneiden uns viele umliegende Länder.
Wir haben allerdings durchaus eine gesunkene oder geringere Attraktivität in verschiedenen Berufen, da muss man gar nicht darum herumreden. Das heißt, hier ist es bei dem vermeintlichen Fachkräftebedarf sicherlich nötig, seitens der Betriebe entsprechende Maßnahmen zu entwickeln, damit sich
das verändert. Das kann sowohl in der Entlohnungsstruktur, das kann aber auch in den Arbeitsbedingungen liegen.
Ich möchte mich dem, was Herr Dr. vom Bruch gesagt hat anschließen: Der Wert einer Ausbildung in Deutschland ist noch längst nicht überall bekannt und dass, obwohl die Kompetenzen, die dort vermittelt werden, durchaus reichen, um angemessen analog eines Abiturienten, einer Abiturientin anerkannt zu werden. Beide schließen ab mit DQR – Niveau 4, sowohl die Berufsausbildung als auch das Abitur. Auch die Berufsausbildung bietet einen Hochschulzugang, wenn die einzelnen Hochschulsetze dieses zulassen. Das heißt, wir haben ein System, mit dem man Durchlässigkeit organisiert, mit dem man weitergehen kann. Ich finde nur, dass ganz viele junge Leute, und auch die Eltern dieser jungen Leute, leider über die Möglichkeiten, die darin stecken, viel zu wenig informiert sind. Das müssen wir uns anlasten. Da, finde ich, müssen wir besser werden, das muss auch viel stärker kommuniziert werden.
In Bezug auf das vermeintliche Problem des Fachkräftemangels hilft, glaube ich, ihr Antrag überhaupt nicht weiter. Denn wenn ich einen jungen Menschen einerseits in eine Ausbildung und darüber hinaus mit zusätzlichem Unterricht anschließend durch das Abitur bringe, wird der oder die, dass versichere ich ihnen, anschließend ganz gewiss nicht in die Schreiner-Laufbahn einsteigen, sondern wird studieren. Dass damit irgendeinem Handwerksbetrieb etwas Gutes getan wird, das glaube ich nicht.
Wir haben in Bremen ein sehr durchlässiges System. Das ist hier auch schon gesagt worden. Ein sehr ausdifferenziertes System. Ich finde, dass die Vermittlung dieses Systems durchaus noch besser werden kann. Ich würde mir wünschen, dass viel stärker Berufsschullehrkräfte daran beteiligt werden, also Expertinnen und Experten, die auch wirklich Erfahrungen einbringen können, um diese an die entsprechenden jungen Leute und ihre Eltern weiterzugeben. Wir brauchen, ich gebe Ihnen Recht, Herr Dr. vom Bruch, eine Attraktivitätssteigerung sowohl der Berufe, als auch der Berufsschulen. Denn das, was hier in Bremen eine wirklich überregionale Strahlkraft hat, sind die Hochschulen, warum nicht die Berufsschulen?
Es wird an den Berufsschulen trotz vieler baulicher Mängel, auch Ausstattungsmängeln, eine sehr gute Arbeit gemacht, aber das heißt nicht, dass man das nicht noch besser machen kann. Ich finde, das muss man besser machen. Da muss man über Veränderungen nachdenken, wie sie zurzeit in Rede stehen, ob es Campus-Lösungen sind, die einen Standort derartig aufwerten, dass er sowohl für die jungen Leute und ihre Eltern, aber auch für Betriebe interessant wird. Man muss darüber nachdenken, inwiefern es nicht auch sinnvoll ist, dass Berufsschulen sich an Fort- und Weiterbildungen beteiligen können.
Ich glaube, dass das sehr zum Profil einer Berufsschule beitragen könnte. Zur Akzeptanz und zur Attraktivität auf jeden Fall. – Danke!
Sehr geehrter Präsident, meine Damen und Herren! Frau Dertwinkel, unser Antrag ist mitnichten obsolet. Ich freue mich, dass die Senatorin hier bereits vorangegangen ist, aber das Ganze brauchte auch die Diskussion innerhalb der Fraktionen. Ich freue mich, dass die Linke unseren Antrag unterstützt hat, und wenn Sie sagen, Frau Dertwinkel, es gebe keine Ärztinnen, oder es sei unsinnig, darüber zu spekulieren, dass es bald keine Ärztinnen oder Ärzte mehr gebe, die Abbrüche vornähmen, kann ich Ihnen nur sagen, in Bremerhaven gibt es mittlerweile keine ambulante Praxis mehr, wo das noch möglich ist. Die einzige Möglichkeit, einen Abbruch in Bremerhaven vornehmen zu lassen, ist das Klinikum.
Für das Klinikum, sage ich Ihnen einmal ganz ehrlich, würde mich noch einmal interessieren: Wie sieht eigentlich die Personalsituation dort aus? Haben wir tatsächlich abgesichert, dass hier entsprechend Personal zur Verfügung steht, wenn Frauen einen Abbruch wünschen? Ist das über jeden Zeitraum abgesichert, und wie lange ist es noch abgesichert?
Ich bin sehr froh, dass Frauen in Deutschland das Recht auf die reproduktive Selbstbestimmung haben, aber das bedeutet eben, dass sie sich bei einer Schwangerschaft durchaus aus vielfältigen Gründen gegen diese Schwangerschaft entscheiden können. Diese Entscheidung – das wissen wir alle – fällt keiner Frau leicht.
Das ist eine emotionale Achterbahn, die mit enormem Stress verbunden ist.
Grundlage dieser Entscheidung sind neben vielen, vielen anderen Dingen aber natürlich auch sachliche Informationen über die konkreten Möglichkeiten eines Abbruchs. Wer führt überhaupt einen Abbruch in meinem Umfeld durch? Mit welcher Methode wird dieser Abbruch durchgeführt? Das muss ich wissen, und zwar schon bevor ich in die Beratungsstelle gehe! § 219 a schränkt dieses Informationsrecht maßgeblich ein.
Obwohl Ärztinnen und Ärzte Schwangerschaftsabbrüche unter bestimmten Bedingungen vornehmen dürfen, dürfen sie darüber nicht öffentlich informieren, und das, obwohl berufswidrige Werbung im Berufsrecht der Ärztinnen sowieso verboten ist,
also völlig überflüssig! Das ist absurd, dass eine Information darüber, dass ich eine ärztliche Leistung durchführe und auf welche Art und Weise ich diese Leistung durchführe, verboten ist! Ich finde, das gehört absolut abgeschafft, und ich glaube, da sind wir uns einig.
Darüber hinaus verhindert es die freie Arztwahl, die eigentlich für jeden und jede gelten sollte.
Ich möchte mich noch einmal ausdrücklich bei der Senatorin bedanken. Ich bin froh, dass das Ganze tatsächlich jetzt auch in Fluss ist, und neben dieser Möglichkeit der Information – das ist hier ja auch schon angesprochen worden – braucht es aber natürlich auch ein ausreichendes Angebot von Medizinerinnen, Medizinern, Kliniken und Einrichtungen, die solche Abbrüche dann vornehmen, und zwar eben nach der für die Frauen im Vergleich zur Ausschabmethode durchaus schonendere Methode, der Absaugmethode. Das ist längst nicht mehr der Fall.
Auf der einen Seite merken wir, unter welchem Druck diejenigen stehen, die hier öffentlich zum Teil an den Pranger gestellt werden, wenn sie sich zu dieser Selbstverständlichkeit verpflichten. Auf der anderen Seite haben wir die Situation, dass es gar nicht gelehrt wird. Glücklicherweise gibt es in Berlin jetzt eine Gruppe von Studentinnen – Studenten auch –, die unter Leitung von Ärztinnen und Ärzten an Papayas außerhalb ihrer Lehrveranstaltungen die Absaugmethode üben. Das kann doch nicht angehen! Wo sind wir denn?