Die vierte Anfrage trägt den Titel „Können weitere Berufsabschlüsse als Altenpflegefachkraft anerkannt werden?”. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Grönert, Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass der Berufsabschluss des Heilerziehungs-pflegers in Niedersachsen als Fachkraft in der Altenpflege anerkannt wird, während er im Land Bremen nur als Fachkraft in der sozialen Betreuung anerkannt ist und wie begründet der Senat diesen Unterschied?
Gibt es Überlegungen, Heilerziehungspfleger auch im Land Bremen als Fachkräfte in der Altenpflege anzuerkennen?
Welche speziellen Weiterqualifizierungsangebote und welche Anreize gibt es für in der sozialen Betreuung tätige berufsfeldnahe Fachkräfte, um sie auch zur Fachkraft für die Pflege zu qualifizieren?
Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren, liebe Frau Grönert! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Seit der Föderalisierung des Heimrechts haben alle Bundesländer durch eigene Landesgesetze die Qualitätsanforderungen und damit den Bewohnerschutz ordnungsrechtlich gesichert. Die rechtlichen Rahmenbedingungen in beiden Bundesländern sind daher unterschiedlich.
Zu Frage 2: Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger werden in ihrer Ausbildung dazu befähigt, eigenverantwortliche Tätigkeiten in den Bereichen konzeptionelles, pädagogisches, sozialpädagogisches und sozialpflegerisches Handeln in Einrichtungen der Behindertenhilfe zu übernehmen. Sie werden deshalb dort als Pflegefachkräfte anerkannt.
Der Anteil der theoretischen Ausbildung zu Pflege, Betreuung, Heilerziehungspflege, Dokumentation und medizinischen Grundlagen beträgt insgesamt 800 Unterrichtsstunden, bei Altenpflegekräften sind es dagegen 2 100 Stunden. Die heimrechtliche Anerkennung von Heilerziehungspflegerinnen und -pflegern als Pflegefachkräfte könnte deshalb eine Absenkung der Qualität und der Qualifikation bedeuten. Daher ist nicht beabsichtigt, diese Berufsabschlüsse als Pflegefachkräfte in der Altenpflege im Sinne der Personalverordnung zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz anzuerkennen.
Zu Frage 3: Zwingende Voraussetzungen für die Anerkennung als Pflegefachkraft sind das Absolvieren einer Ausbildung und eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach den Regularien, wie sie das Altenpflegegesetz vorgibt. Die Ausbildung kann grundsätzlich auch auf dem Wege der Weiterbildung absolviert werden. Weiterbildungen werden bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter gefördert. Entscheiden Heilerziehungspfleger sich zu einer Pflegefachkraftausbildung in der Altenpflege, kann auf Antrag die Dauer der Ausbildung um bis zu zwei Jahre verkürzt werden. - So weit die Antwort des Senats!
Haben Sie Erkenntnisse darüber, wie viele Heilerziehungspfleger in Niedersachsen in der Altenpflege arbeiten?
Nein, das kann ich jetzt so nicht beantworten. Das müssten wir einmal im niedersächsischen Ministerium nachfragen. Das könnte ich anbieten.
Sehen Sie die Gefahr, dass Fachkräfte der Heilerziehungspflege aus Bremen nach Niedersachsen abwandern?
Das muss man individuell betrachten. Wir haben bisher nicht die Erfahrung gemacht. Bremen ist ein attraktiver Arbeitsstandort. Solche Erfahrungen sind meinem Haus nicht geschildert worden und mir als Senatorin nicht bekannt.
Ja, eine letzte noch! Haben Sie Anhaltspunkte dafür, dass in Niedersachsen die Altenpflege durch die Anerkennung von Heilerziehungspflegern schlechter aufgestellt ist oder schlechter arbeitet?
Wir haben unsere Personalverordnung im Jahr 2015 reformiert und auch eine Präsenzregelung eingeführt. Das hat Niedersachsen nicht getan. Ich erachte die Präsenzregelung aber als wichtig.
Wir beobachten bundesweit auf dem Markt der Altenpflegeeinrichtungen große Konzerne, die versuchen, auf dem Rücken ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Menschen, die dort leben, die Renditen zu erhöhen. Es gibt große Ketten, das betrifft nicht nur Niedersachsen und Bremen, das betrifft alle Bundesländer. Die jetzige Regelung, die wir für Bremen getroffen haben, halte ich für gut, wir haben sie auch mit den Trägern diskutiert.
Ob jetzt Niedersachsen oder Bremen besser ist, das kann man nicht sagen. Ich glaube, man muss sich jede Pflegeeinrichtung einzeln anschauen und die Qualität dort beurteilen. Das hängt auch vom Team, von der Leitung und von ganz verschiedenen Faktoren ab.
Eine Frage hätte ich schon noch: Halten Sie es für wichtig, dass man versucht, durch eine Untersuchung oder so etwas, darüber Erkenntnisse zu gewinnen, ob die - -. Sie nicken schon, Sie ahnen schon, was ich sagen will. Dann stelle ich Ihnen einmal anheim, darauf zu antworten.
Wir werden eine größere Fachveranstaltung in Bremen durchführen, um mit den Pflegeanbietern zu diskutieren, wie der Personalmix in einer Einrichtung aussehen kann, ohne dass die Qualität darunter leidet. Das wollen wir aber auch mit den Menschen diskutieren, mit den Bewohnerbeiräten, die auch einschätzen können, wie die Lage vor Ort ist.
Der BPA als Vereinigung der freien Pflegeanbieter drängt darauf, die Zügel lockerer zu lassen. Ich muss sagen - wir haben schon in der Deputation darüber geredet -, wir haben eine Fachkraftquote von 50 Prozent, in welche Richtung soll sich das entwickeln? Ich glaube, wir sollten dafür sorgen, dass die Fachkraftquote hoch bleibt, wir aber natürlich auch ein System entwickeln, in dem Menschen sich weiterqualifizieren können. Ich habe die Zahlen vorgelesen, wie viele Stunden Pflegequalifizierung in der Altenpflege und in der Heilerziehungspflege erteilt werden. Deswegen sollten wir darauf achten, dass am Ende die Qualität für die Menschen stimmt. Dazu wollen wir eine Anhörung durchführen. Dazu sind auch die Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft herzlich eingeladen.
Die fünfte Anfrage bezieht sich auf den Cito-Test. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Kohlrausch, Frau Steiner und Fraktion der FDP.
2.: Bei wie viel Prozent der getesteten Kinder wird durch den Cito-Test ein Sprachförderbedarf festgestellt?
3.: Wie viel Prozent der Kinder mit durch den CitoTest festgestellten Förderbedarf haben keinen Kindergarten besucht?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Im Land Bremen wurden 2017 insgesamt rund 15 000 Euro für Unterstützungskräfte im Rahmen der Durchführung des Cito-Sprachtests aufgewendet. Dies entspricht den regelmäßigen Kosten der Vorjahre.
Zu Frage 2: Bei der Sprachstandsfeststellung 2017 wurde bei über 90 Prozent der Vorschulkinder durch den Cito-Sprachtest festgestellt, ob ein Sprachförderbedarf vorlag. Insgesamt liegt der Anteil von Kindern mit Sprachförderbedarf im Land Bremen bei 39,4 Prozent, 5 676 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, davon 2 239 Kinder mit Förderbedarf.
Zu Frage 3: Knapp 8 Prozent der Kinder, bei denen 2017 im Rahmen der Sprachstandsfeststellung im Land Bremen ein Förderbedarf festgestellt wurde, besuchen keinen Kindergarten. - So weit die Antwort des Senats!
Sie sagten, dass Sie nicht 100 Prozent erreichen. Wie sehen Sie die Chancen, im kommenden Jahr 100 Prozent der Kinder mit dem Cito-Test zu erreichen?
100 Prozent der Kinder könnte man dann erreichen, wenn man die Sprachstandsfeststellung verpflichtend machen würde. Dazu wäre eine gesetzliche Änderung notwendig.