(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Abg. Patrick Öztürk [SPD, fraktionslos], Abg. Frau Wendland [parteilos])
Wer die restlichen Nummern unter Ziffer I des Antrags beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Abg. Patrick Öztürk [SPD, fraktionslos], Abg. Frau Wendland [parteilos])
Zum Schluss lasse ich über die Ziffer II des Antrags in erster Lesung abstimmen, hier handelt es sich um den Gesetzesantrag.
Wer die Ziffer II des Antrags in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Abg. Patrick Öztürk [SPD, fraktionslos], Abg. Frau Wendland [parteilos])
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Anstalt für Immobilienaufgaben, Drucksache 19/1513, in erster Lesung.
Wahlmöglichkeit bei der Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD vom 6. Februar 2018 (Drucksache 19/1512)
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Heute debattieren wir den Antrag zur Prüfung der Wahlmöglichkeiten bei der Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte. Ziel des Antrags ist, die Ungleichbehandlung von Beamtinnen und Beamten bei der Krankenversicherung zu beenden. Dafür soll der Senat zunächst die kurz- und langfristig zu erwartenden finanziellen Folgen des Hamburger Modells für Bremen darlegen und der Bürgerschaft innerhalb von 3 Monaten nach Beschlussfassung Bericht erstatten. Doch worum geht es hier genau?
Bisher können sich Beamtinnen und Beamte zwar gesetzlich versichern, doch zahlt ihnen der Dienstherr den Arbeitgeberanteil nicht, denn Beamtinnen und Beamte haben eine eigene Absicherung über die Beihilfe und private Versicherungen. Beamte, die sich im Solidarsystem der gesetzlichen Krankenkassen versichern wollen, müssen bisher erhebliche finanzielle Nachteile in Kauf nehmen.
Ein Ausweg aus dieser Ungleichbehandlung kann das Hamburger Modell sein, bei dem sich die Beamtinnen und Beamten statt der Beihilfe eine Pauschale auszahlen lassen können. Diese entspricht der Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung. Auch würden die Beamtinnen und Beamten dann einen Zugang zur Familienmitversicherung erlangen und müssten bei Vorerkrankungen keine Risikozuschläge mehr zahlen. Der Wechsel zwischen Beihilfe und Pauschale ist demnach nur einmal möglich, eine Rückumstellung nicht zulässig.
Die echte Wahlmöglichkeit für Beamtinnen und Beamte wäre ein erster Schritt in Richtung Bürgerversicherung.
Die Trennung von privater und gesetzlicher Krankenversicherung hat zu einer Zweiklassenmedizin geführt.
Sie gefährdet auf Dauer die Qualität und Stabilität unserer Krankenversicherung. Wir Grünen wollen die gesetzliche und private Krankenversicherung schrittweise zur Bürgerversicherung weiterentwickeln und können hiermit einen ersten Schritt in diese Richtung setzen.
Ein weiterer Aspekt, der in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben sollte: Mit der Einführung der Wahlmöglichkeit für Beamtinnen und Beamte würde es zu einem erhöhten Wettbewerb im Marktsegment der Beamtenversicherungen kommen, und dies kann sich nur positiv auf die Qualität und den Preis für die Versicherungsnehmerinnen und -nehmer auswirken. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Fast 100 Prozent der aktiven Beamtinnen und Beamten sowie der Pensionäre in Bremen sind privat krankenversichert, wobei es für diesen Personenkreis - das muss deutlich gesagt werden - sehr unterschiedliche Vertragssituationen und deswegen auch einen sehr umfangreichen Diskussionsbedarf innerhalb dieses Betroffenenkreises gibt.
Der Dienstherr übernimmt als Arbeitgeber im Rahmen der Beihilfe einen bestimmten Anteil der Krankheitskosten, vergleichbar mit dem Arbeitgeberanteil in den gesetzlichen Krankenkassen. Das bedeutet, dass die Kosten der privaten Krankenversicherung für die Beamtinnen und Beamten sowie die Pensionäre je nach Tarif sehr unterschiedlich ausfallen können, im Ergebnis aber den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenkasse sehr ähnlich sind.
Mit dem vorliegenden Antrag - der Herr Kollege hat es eben vorgetragen - von Rot-Grün soll die Ungleichbehandlung von Beamtinnen und Beamten in der Krankenversicherung beendet werden. Meine Damen und Herren, welche Ungleichheit oder Ungleichbehandlung meinen Sie?
Das ist schön, da bin ich sehr gespannt! Ich gebe Ihnen ein paar Hilfestellungen, wie Sie es mir erklären können. Die der Beamtinnen, Beamten und Pensionäre untereinander oder zu den anderen versicherten Arbeitnehmern, zum Beispiel im öffentlichen Dienst oder außerhalb des öffentlichen Dienstes? Das wird weder aus Ihrem Antrag klar, noch ist es mir durch den Vortrag von Herrn Pirooznia eben deutlich geworden.
Es drängt sich vielmehr der Verdacht auf, dass Sie, meine Damen und Herren von Rot-Grün, mit Ihrem Antrag durch die Hintertür - und ich betone das ausdrücklich! - die von Ihnen gewünschte Bürgerversicherung für Beamte durchsetzen wollen - Herr Pirooznia, Sie haben den Hinweis ja eben auch schon gegeben -, und das auf Kosten einer bundesweit für die Beamtinnen, Beamten und Pensionäre in der Regel - Bremen ist da eine kleine Ausnahme - gut funktionierenden Mischung aus privater Krankenversicherung und staatlicher Beihilfe. Solche Tricksereien werden wir nicht mitmachen.
Im Rahmen der Grundsätze des Berufsbeamtentums nach dem Grundgesetz müssen die Besitzstandswahrung und die Gleichbehandlung beachtet werden. Ich gehe hier nicht weiter darauf ein. Insoweit sehen wir für die Umsetzung Ihres Antrags auch rechtlich keine Möglichkeit.
Meine Damen und Herren, für die CDU-Fraktion ist darüber hinaus völlig klar, dass es keine Insellösung einzelner Bundesländer geben darf,
denn die Mobilität und Attraktivität in der Berufsausübung der Beamtinnen und Beamten zwischen den Ländern und dem Bund sollte nicht mit solchen Aktionen behindert werden. Die Länder Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz - auch Rheinland-Pfalz, meine Damen und Herren von
Rot-Grün! - haben sich im Übrigen bereits von diesem Weg verabschiedet, und das nicht zuletzt auch deshalb, weil mit erheblich höheren Kosten für die Länder gerechnet werden muss. Das belegt auch eine ganz aktuelle Berechnung aus Hamburg, wonach bei einer entsprechenden Umstellung der dortigen Verfahrensweise mit zusätzlichen Kosten für das Land in Höhe von mindestens 5,6 Millionen Euro innerhalb von zehn Jahren gerechnet werden muss. Wir halten diesen Antrag für reinen Populismus und werden ihn deshalb ablehnen. - Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag ist sehr ernst gemeint und kein Populismus. Es geht hier auch nicht um Tricksereien!
(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen - Abg. Hin- ners [CDU]: Sagen Sie doch einmal, was Sie wol- len!)