Protokoll der Sitzung vom 25.04.2018

(Beifall FDP)

Als Nächster erhält das Wort der Abgeordnete Timke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vor einigen Tagen wurde bekannt, dass die Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge - kurz: BAMF - Asylbescheide ohne rechtliche Grundlage positiv beschieden haben soll. In den Medien heißt es, von den rechtswidrigen Asylbescheiden hätten in erster Linie jesidische Kurden profitiert. Als Grund für das Handeln der - mittlerweile suspendierten - Beamtin wird Sympathie für die Sache dieser Minderheit genannt. Es wird also eine idealistische Motivlage unterstellt.

Diese Interpretation greift aber zu kurz, wenn man über den aktuellen Fall der 2 000 mutmaßlichen Betrugsfälle hinaus das Entscheidungsverhalten der Bremer Außenstelle im Verlauf der letzten Jahre analysiert. Eine Studie von Wissenschaftlern der Universität Konstanz, die im März 2017 veröffentlicht wurde, zeigt, dass die BAMF-Außenstelle Bremen bereits im Zeitraum zwischen 2010 und 2015 mit einer Anerkennungsquote von 55,7 Prozent der absolute Spitzenreiter unter den Bundesländern war.

Diese Tendenz hat sich in den letzten beiden Jahren fortgesetzt, was aber sehr wenig mit der Volksgruppe der Jesiden zu tun hat. Die Jesiden kommen ursprünglich vor allem aus dem nördlichen Irak, aus Nordsyrien und der südöstlichen Türkei. Die Anerkennungsquoten der Außenstelle des Bremer BAMF sind aber auch bei Antragstellern aus Ländern hoch, die nicht zu den Siedlungsgebieten der Jesiden rechnen. Das ergibt sich aus Zahlen, die von der Bundesregierung in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage im Deutschen Bundestag im Oktober 2017 mitgeteilt wurden; soeben wurde das schon angeführt.

So betrug 2016 die bereinigte Schutzquote etwa für Antragsteller aus Afghanistan in der Außenstelle Bremen 75,8 Prozent. Im Bundesdurchschnitt waren es dagegen nur 60,5 Prozent der Afghanen. Ein weiteres Beispiel ist Pakistan. Hier lag die Gesamtschutzquote in Bremen bei 77,8 Prozent, während des bundesweit gerade einmal 5 Prozent waren, meine Damen und Herren. Russische Föderation:

Bremen 55,1 Prozent, bundesweit 10,4 Prozent. Besonders eklatant: Marokko - bekanntlich auch ein Urlaubsland. Hier gewährte Bremen in 88,9 Prozent der Fälle Schutz, während es im Durchschnitt der Bundesländer nur 5,4 Prozent waren. In keinem der vorgenannten Staaten sind Jesiden zu Hause.

Diese Zahlen lassen die Vermutung, das rechtswidrige Handeln der tatverdächtigen BAMF-Beamtin und ihrer Helfershelfer sei der Sympathie für diese Volksgruppe geschuldet, zweifelhaft erscheinen. Sie sprechen eher dafür, dass wir es hier nicht mit einem überzogenen Idealismus, sondern mit einem Fall von klassischer Korruption zu tun haben, und das über einen längeren Zeitraum hinweg. Das ist natürlich noch eine Vermutung; insofern gebe ich Ihnen recht, Herr Tschöpe. Das Ergebnis der Ermittlungen muss abgewartet werden, und diese stehen ja noch ganz am Anfang.

Übrigens war die Anerkennungsquote für die fünf wichtigsten Herkunftsländer von Flüchtlingen - Syrien, Irak, Iran, Eritrea, Afghanistan - im ersten Halbjahr 2017 in Bremen durchgängig die höchste unter allen Außenstellen des BAMF. Im Bundesvergleich überdurchschnittlich hohe Anerkennungsquoten hatte im Betrachtungszeitraum 2016 auch die Außenstelle Saarland zu verzeichnen. Das vielleicht nur als Hinweis an die Verantwortlichen im BAMF und im Bundesinnenministerium, sich auch die dort ergangenen Asylbescheide einmal näher anzuschauen.

Es überrascht, dass die Häufigkeit positiver Asylbescheide in Bremen, die, wie bereits erwähnt, schon im Jahr 2010 nachweisbar ist, niemanden aufgefallen sein soll, weder in der Nürnberger Zentrale des BAMF noch im Innenministerium.

Dasselbe gilt auch - nun kommen wir zur Verantwortung der Landespolitik; diese sehe ich, anders als Herr Tschöpe, natürlich in der Verantwortung - für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Bremer Ausländerbehörde. Denn nach Abschluss des Asylverfahrens sind es die Ausländerbehörden der Länder, die entweder einen Aufenthaltsstatus erteilen, wenn der Drittstaatenausländer als Asylberechtigter, Flüchtling oder anderweitig Schutzbedürftiger anerkannt wurde, oder, wenn das nicht der Fall ist, dessen Abschiebung zu veranlassen haben. Es war also auch den politisch Verantwortlichen in Bremen frühzeitig bekannt, dass die lokale Außenstelle des BAMF abweichend vom Bundesdurchschnitt Asylantragsteller überproportional häufig in einen Schutzstatus gebracht hat.

Im Herbst des letzten Jahres war das - Herr Hinners hat es dankenswerterweise ausgeführt -, ausgehend von den Zahlen in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage, auch Thema in der Innendeputation. Dennoch sah Innensenator Mäurer keine Veranlassung, sich mit dem BAMF oder dem Bundesinnenministerium in Verbindung zu setzen, um die ungewöhnlich hohe Zahl der Schutzquoten bei der Bremer Außenstelle kritisch zu hinterfragen, und das, meine Damen und Herren, obwohl Unterbringung und Versorgung von Asylberechtigten erhebliche Kosten und Belastungen für die Bremer Kommunen mit sich bringen.

(Beifall BIW)

Wirklich verwundern kann dies jedoch nicht. Schließlich sieht sich der rot-grüne Senat in besonderer Weise der Willkommenskultur für Flüchtlinge verpflichtet. Diese und andere Migranten nimmt man deshalb gern und großzügig im Land auf, zumal SPD und Grüne in den Zuwanderern und deren Nachkommen ein dankbares Wählerpotenzial für die Zukunft sehen.

(Unruhe SPD, Bündnis 90/Die Grünen - Abgeord- nete Dr. Schaefer [Bündnis 90/Die Grünen]: Das ist wirklich nicht der Grund! Es geht um den Schutz von Menschen!)

Meine Damen und Herren, es ist schon etwas dran, wenn die Autoren der bereits erwähnten Konstanzer Studie schreiben, dass die unterschiedlichen Anerkennungsquoten in den BAMF-Außenstellen etwas mit den wahrgenommenen Befindlichkeiten in den jeweiligen Bundesländern zu tun haben. Durchaus möglich, dass die traditionell offenherzige Ausländerpolitik der SPD-geführten Bremer Landesregierung ein weiterer Faktor war, der die Leiterin des hiesigen BAMF in ihrem mutmaßlich rechtswidrigen Handeln noch motiviert hat.

(Zuruf SPD: Kann man nicht den Ton abstellen?)

Die Bremer Landespolitik ist an der Affäre jedenfalls nicht so unbeteiligt, wie uns der Senat und Vertreter der Regierungsparteien weismachen wollen. Wäre man wegen der hohen Schutzquoten des BAMF Bremen früher beim Bundesinnenministerium vorstellig geworden, wäre der Betrugsskandal schneller aufgedeckt worden, was den Schaden begrenzt hätte.

Vor diesem Hintergrund ist der Plan von Herrn Seehofer, einen Kummerkasten einzurichten, da

mit auch Kommunalpolitiker und Ausländerbehörden dem Bundesinnenministerium Informationen über Ungereimtheiten im Asylverfahren auf dem kleinen Dienstweg direkt zutragen können, sicherlich eine gute Idee. Allerdings stellt sich die Frage, meine Damen und Herren, was die Verantwortlichen in den Städten und Gemeinden, auch in Bremen, denn bislang davon abgehalten hat, entsprechende Hinweise an die BAMF-Zentrale oder das Innenministerium weiterzugeben.

Nach den Recherchen der Presse hat die mittlerweile suspendierte Leiterin der Bremer Außenstelle des BAMF die besagten 2 000 Fälle in Eigenregie entschieden. Unklar ist, warum diese verhältnismäßig hohe Zahl positiver Entscheidungen anderen Mitarbeitern der Behörde nicht aufgefallen war. Lag es an einem fehlenden Controlling? Lag es an einem nicht wirksamen behördeninternen Kontrollsystem? Man weiß es nicht. Oder waren neben der Leiterin und dem Dolmetscher, gegen den ja nun auch ermittelt wird, weitere Bedienstete in den mutmaßlichen Betrugsskandal verstrickt? Auch das wird man im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu prüfen haben.

Meine Damen und Herren, die heute hier diskutierte mutmaßliche Betrugsaffäre in der Außenstelle Bremen des BAMF darf nicht isoliert betrachtet werden, sondern ist auch im übergeordneten historischen Kontext zu beleuchten. Die Dimension des Problems rechtswidrig erteilter positiver Asylbescheide könnte nämlich sehr viel größer sein als bislang angenommen.

Zur Erinnerung! Auslöser der im Herbst 2015 einsetzenden Flüchtlingskrise war eine neue Richtlinie im BAMF, wonach syrische Staatsbürger, die illegal nach Deutschland eingereist waren und hier einen Antrag auf internationalen Schutz stellten, nicht in die nach Dublin-Verordnung für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen Drittstaaten zurückzuführen waren. Das bedeutete de facto die Aussetzung der Dublin-Verordnung und damit des zwingenden europäischen Rechts durch die Bundesregierung für diese Personengruppe.

Die neue Richtlinie sprach sich über die sozialen Medien wie ein Lauffeuer herum, auch unter den in Ungarn befindlichen Syrern, die, über die Balkanroute aus Griechenland kommend, eingereist waren. Diese verweigerten fortan ihre Registrierung durch die ungarischen Behörden und forderten mit teilweise aggressivem Auftreten, etwa am Ostbahnhof in Budapest - Sie erinnern sich vielleicht an die Bilder -, ihre Weiterreise nach

Deutschland, getrieben durch die von der BAMFRichtlinie genährte Erwartung, dauerhaft in der Bundesrepublik bleiben zu können, wenn man es erst einmal bis dorthin geschafft hat.

(Beifall BIW)

Nachdem dieser Forderung zunächst nicht entsprochen wurde, machten sich einige der Flüchtlinge eigenmächtig auf den Weg an die österreichische Grenze, was teilweise zu einer erheblichen Gefährdung der öffentlichen Ordnung in Ungarn führte.

Nachdem die Lage in Ungarn zunehmend eskalierte, kam es im September 2015 zur fatalen und gleichzeitig rechtswidrigen Entscheidung der Bundesregierung,

(Beifall Abgeordneter Tassis [AfD])

die deutschen Grenzen zu öffnen und syrische Staatsbürger oder solche, die sich als Syrer ausgaben, unkontrolliert nach Deutschland einreisen zu lassen. Damit wurde eine Lawine ausgelöst, die trotz mittlerweile reduzierter Zugangszahlen bis heute anhält und längst nicht mehr nur Syrer, sondern auch Menschen aus zahlreichen anderen Ländern umfasst.

Ausgangspunkt der Flüchtlingskrise war also die besagte Richtlinie des Bundesinnenministeriums von August 2015 unter der Ägide des damaligen CDU-Innenministers de Maizière. Der daraus in der Folgezeit resultierende Ansturm von Asylsuchenden traf die deutschen Behörden und allen voran das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge völlig unvorbereitet. Es stand viel zu wenig Personal für die Bewältigung einer so großen Zahl an Asylantragen zur Verfügung, weshalb die Mitarbeiter heillos überlastet waren.

Gleichzeitig sah sich das BAMF dem massiven Druck vornehmlich der linken Parteien, Flüchtlingslobbyisten und Medien ausgesetzt, die Asylverfahren zu beschleunigen, weil sich anderenfalls die Integration der Zuwanderer verzögere. Das führte dazu, dass die Prüfung der Anträge durch das BAMF in dieser Phase zumeist nur oberflächlich erfolgte. Viele Bewerber dürften deshalb im Schnelldurchlauf als Flüchtlinge und Asylberechtigte anerkannt worden sein, obwohl sie die hierfür erforderlichen Voraussetzungen gar nicht erfüllten.

(Beifall BIW)

Diese These - Herr Tschöpe, sie haben ja gerade die Seite des BAMF angesprochen - wird durch eine Asylstatistik des BAMF erhärtet. Danach erhielten 2015 94,7 Prozent der syrischen Staatsbürger, die in Deutschland einen Antrag auf internationalen Schutz stellten, einen Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Weitere 1,1 Prozent wurden als asylberechtigt nach Artikel 16 a Grundgesetz anerkannt. Macht in der Summe 95,8 Prozent der entschiedenen Anträge. Dagegen wurde der eingeschränkte subsidiäre Schutzstatus nach Artikel 18 Qualifikationsrichtlinie der EU nur in 0,1 Prozent der Fälle gewährt. Im Jahr 2015 wurde also praktisch allen Syrern bescheinigt, vor individueller Verfolgung durch staatliche und nicht staatliche Akteure geflohen zu sein und nicht bloß Schutz vor einem bewaffneten Konflikt, wie er ja zu jenem Zeitpunkt in Syrien stattfand, zu suchen, was die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus nicht gerechtfertigt hätte.

Im Jahr 2016 wurden nur noch 56,7 Prozent der syrischen Staatsbürger als Flüchtlinge oder Asylberechtigte anerkannt, während 41,1 Prozent der Antragsteller lediglich subsidiären Schutz erhielten. Diese Entwicklung setzte sich in den Folgejahren fort. Im Jahr 2017 fielen nur noch 35 Prozent der Syrer in die Kategorien Flüchtlinge oder politisch Verfolgte nach Artikel 16 a Grundgesetz, während in 56,5 Prozent der Fälle lediglich subsidiärer Schutz oder Abschiebeschutz gewährt wurde. Im Jahr 2018 betrug das Verhältnis 30,6 zu 46,4 Prozent.

Eine ähnliche Entwicklung ist bei Antragstellern aus dem Irak feststellbar. Bei dieser Personengruppe sank der Anteil der Antragsteller, die als Flüchtlinge anerkannt wurden, von 83,1 Prozent im Jahr 2015 auf 33,5 Prozent im Jahr 2017.

Meine Damen und Herren, was ich damit sagen will: Wir diskutieren im Rahmen dieser Aktuellen Stunde über die mutmaßlich rechtswidrige Flüchtlingsanerkennung in knapp 2 000 Fällen durch die Leiterin der Außenstelle Bremen des BAMF. Möglicherweise haben wir bei dem jetzt aufgedeckten Skandal aber nur die Spitze des Eisberges erreicht. Ich gehe davon aus, dass 2015 und teilweise auch 2016 Drittstaatenausländer unzutreffend als Flüchtlinge oder Asylberechtigte anerkannt wurden, und zwar in ganz Deutschland, nicht nur in Bremen. Sollte diese Vermutung zutreffen - die von mir soeben zitierten Zahlen lassen meinen Verdacht plausibel erscheinen -, dann haben wir es

nicht nur mit 2 000, sondern mutmaßlich mit mehreren Zehntausend Fällen zu tun, in denen ein falscher Bescheid durch das BAMF ergangen ist.

Unsere Forderung an die Bundesregierung, namentlich an den zuständigen Bundesinnenminister Horst Seehofer, lautet deshalb, nicht nur die in Rede stehenden 2 000 Zweifelsfälle der Außenstelle Bremen, sondern sämtliche Asylbescheide, die in der zweiten Jahreshälfte 2015 sowie der ersten Jahreshälfte 2016 ergangen sind, noch einmal überprüfen zu lassen.

(Beifall BIW)

Meine Damen und Herren, in Zukunft muss bei der Prüfung von Asylanträgen der Grundsatz „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ gelten. Der Wunsch nach rascher Integration darf nicht dazu führen, dass Zuwanderer als Flüchtlinge anerkannt werden und damit eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland, verbunden mit Privilegien wie dem Recht auf Familiennachzug, erhalten, obwohl sie die Voraussetzungen nicht erfüllen.

Im Übrigen muss auch bei der Integration der Zuwanderer stets der Grundsatz gelten, dass Flüchtlinge unabhängig vom jeweiligen Schutzstatus keine Einwanderer, sondern Gäste auf Zeit sind. Sie müssen in ihre Heimat zurückkehren, wenn die Fluchtgründe entfallen sind. Das liegt nicht nur im Interesse der Aufnahmeländer, deren Kapazität für die Unterbringung und Versorgung dieser Menschen begrenzt ist. Die Rückkehr dieser - gemessen am Niveau ihrer Heimatländer überdurchschnittlich qualifizierten - Migranten ist auch von zentraler Bedeutung für den erfolgreichen Wiederaufbau und damit die Stabilisierung der Staaten nach dem Ende des Konfliktes.

(Beifall BIW)

Genau darum muss es gehen, sollen ein neuerlicher Ausbruch von Gewalt und die Vertreibung von Menschen verhindert werden. - Vielen Dank!

(Beifall BIW)

Meine Damen und Herren, als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Fecker.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Geister, die ich rief!

Staatliche Entscheidungen müssen transparent, nachvollziehbar und im Einklang mit den Gesetzen des Bundes und der Länder sein. Dieses Vertrauen ist durch Meldungen über mögliches Fehlverhalten in der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge erschüttert. Es ist daher richtig, dass sich die Staatsanwaltschaft, das Bundesinnenministerium und nun auch der Bundesrechnungshof die Vorgänge im Amt genauer ansehen.

Die Informationspolitik dieser Behörde und des Bundesinnenministers ist dabei bisher allerdings eine Katastrophe, meine Damen und Herren. Durch fehlende Transparenz und mangelnde Kommunikation ist in der Öffentlichkeit ein fatales Bild entstanden, ob zu Recht oder zu Unrecht, darüber kann nur spekuliert werden, und wie wir heute auch erlebt haben, wird weiter munter spekuliert. Ein fatales Bild, weil ein so wichtiges und substanzielles Grundrecht wie das Asylrecht wieder von den Feinden des Grundgesetzes hinterfragt und die Situation genutzt wird, um gegen Menschen zu hetzen, die in diesem Land Zuflucht gesucht haben!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)

Ein fatales Bild, weil eine ganze Volksgruppe an den Pranger gestellt wird, leider auch, meine Damen und Herren von der FDP, durch Sie, die eben noch schnell per Pressemitteilung erwähnen mussten, dass man nicht ausschließen könne, dass auch die Asylsuchenden selbst an dem Betrug beteiligt gewesen sein könnten! In der Tat, das ist nicht auszuschließen, aber es gibt doch bisher offensichtlich auch für die Staatsanwaltschaft keinen Beleg dafür. Auch für Menschen anderer Nationalitäten gilt in diesem Land die Unschuldsvermutung, liebe Kolleginnen der FDP!