ach so, der Kollege Tschöpe war es! – für diese 1 500, 2 000 oder 2 200 Menschen geleistet hätte. Das ist natürlich völlig richtig, und es ist eine Unverschämtheit dieser Leiterin, diese Opfer, die jetzt wirklich zu Opfern des deutschen Asylchaos geworden sind, so zu behandeln! Es ist aber doch in einem Gesamtrahmen zu sehen, dass die deutsche Asylpolitik ein Bärendienst für dieses Land ist, und
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, diesen gequirlten Quatsch muss man nicht kommentieren.
Bleiben wir einmal bei den bisher bekannt gewordenen mutmaßlichen Tatsachen! Die Asylanträge von 1 200 bis 2 000 Personen sind zwischen 2013 und 2016 positiv in der Bremer BAMF-Außenstelle beschieden worden, obwohl Sie dem Vernehmen nach nicht zuständig war. Die Staatsanwaltschaft verlautbarte dazu, die Rechtsgrundlage dafür habe nicht vorgelegen. Wenn jedoch die Berichte zutreffend sind, dass es sich vornehmlich um Jesidinnen und Jesiden handelt, dann muss man unabhängig davon feststellen: Für Jesidinnen und Jesiden gibt es in Deutschland extrem hohe Schutzquoten, und das ist auch richtig so, denn sie gehören zu den am meisten verfolgten Minderheiten des Nahen Ostens.
Das kollektive Gedächtnis der Jesidinnen und Jesiden ist nicht nur von einem Völkermord geprägt, sondern die Geschichte ist von vielen Genoziden durchzogen. Im August 2014 ermordet Daesch Tausende jesidische Jungen und Männer in Schingal und verschleppte rund 7 000 Mädchen und Frauen. Die von der UNO eingesetzte Ermittlungsgruppe berichtete von Massengräbern und erkannte die Gräueltaten als Völkermord an. Gleichzeitig forderte sie in ihrem Bericht im August 2017 – das ist also noch nicht so lange her! –, den Völkermord und die anhaltende Folter nicht zu vergessen, denn nach wie vor befinden sich Tausende Mädchen und Frauen in der Gewalt der Dschihadisten. Sie werden systematisch versklavt, vergewaltigt und verkauft. Einigen ist die Flucht oder die Befreiung gelungen. Sie beschreiben ein unvorstellbares Martyrium. Viele sagen, sie wären lieber gestorben, als diese unmenschliche Folter weiter ertragen zu müssen.
Die UNO hat im letzten August klargemacht: Es ist noch nicht vorbei! Von den Überlebenden wurden Hunderttausende in die Flucht getrieben, einige
mehrfach. Erst im letzten Monat wurden Angehörige des jesidischen Glaubens, die in Afrin Schutz gesucht hatten, erneut vertrieben. Angesichts der Erlebnisse, die so traumatisch sind, wie sie sich, glaube ich, niemand in diesem Raum auch nur vorstellen kann, werden viele von ihnen nie zurückkehren können.
In der Sache also, Jesidinnen und Jesiden Schutz zu gewähren, liegt kein Skandal. Im Gegenteil, es war und ist geboten, derart verfolgten Minderheiten wie den Jesidinnen und Jesiden eine schnelle und unkomplizierte Aufnahme und Schutz zu gewähren! Wenn vor den Augen der Weltöffentlichkeit tausendfach gemordet, versklavt und vertrieben wird, wäre es aus unserer Sicht sogar angemessen, hierauf zum Beispiel mit einem Kontingentaufnahmeprogramm zu reagieren.
Das hilft uns jetzt in der Bewertung dieser Sache allerdings nicht weiter, und vor allem kann die unterlassene Einführung einer solchen Regelung natürlich nicht Rechtsbruch rechtfertigen, das möchte ich ganz klar sagen! Sollten die Anschuldigungen zutreffend sein, dass die in Rede stehenden Abläufe rechtsstaatlichen Ansprüchen nicht genügt haben, dann wäre es nachvollziehbar, dass die Korrektheit der Verfahren nachträglich hergestellt wird. Was dabei aber keinesfalls geschehen darf, ist, dass die am stärksten Betroffenen, nämlich die Schutzsuchenden selbst, um die es hier aus meiner Sicht vor allem geht, am Ende diejenigen sind, auf deren Rücken das Ganze ausgetragen wird. Sie dürfen nicht für die mutmaßlichen Fehler von anderen verantwortlich gemacht werden!
Sie haben das Recht, bald zu erfahren, wie es weitergeht, denn natürlich herrscht eine große Verunsicherung, insbesondere in der jesidischen Gemeinde. Wenn man sich vorstellt, dass die Betroffenen aus einer existenziell unsicheren Situation kommen, dann sollten ihnen weitere Unsicherheiten erspart bleiben. Diejenigen, die schutzbedürftig sind, müssen diesen Schutz auch weiter erhalten, das steht für mich außer Frage.
Man kann mit Fug und Recht davon ausgehen, dass das für die Jesiden zutrifft. Auch die allgemeinen Schutzquoten für Menschen aus Syrien sind enorm hoch. Die von uns jährlich abgefragte ergänzte Asylstatistik ergibt zum Beispiel für Syrien eine bereinigte Schutzquote von 99,9 Prozent.
Zusammengefasst ergibt sich doch folgendes Bild: Die Vorwürfe hinsichtlich der Vorgehensweise mögen sich eventuell, vor allem, wenn sich jemand daran bereichert hat, zur Skandalisierung eignen, die Inhalte der Entscheidungen eher nicht, zumal man auch nicht vergessen darf, über welchen Zeitraum wir hier sprechen. Laut Staatsanwaltschaft handelt es sich um den Zeitraum 2013 bis 2016. In diesem Zeitraum wurde die Karte in Syrien durch die Ausbreitung des so genannten Daesch-Kalifats immer schwärzer, und es reichte bis tief in den Irak hinein. Dieser grausame Krieg war auch hier durch die vielen Schutzsuchenden, die ab 2014 und vor allem 2015 und 2016 ankamen – noch ankamen, muss man ja sagen! –, bemerkbar.
Das BAMF war darauf überhaupt nicht vorbereitet und versank zeitweise im kompletten Chaos. Einige Asylsuchende warteten Monate, um nur ihren Asylantrag stellen zu können. Sie campierten vor BAMF-Außenstellen für eine Terminvergabe, und die Verfahren selbst dauerten Monate, teilweise über ein Jahr. Es halfen Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit, der Bundeswehr, vom Zoll, von der Telekom und von der Post im BAMF aus. Akten wurden je nach Kapazität bundesweit zwischen den BAMF-Außenstellen hin- und hergeschoben.
Schätzungsweise einige tausend Pässe gingen dabei verloren. Ein BAMF-Mitarbeiter berichtete in einer „Monitor“-Sendung über Kisten von Pässen, die niemandem zugeordnet werden konnten. Die Frage, ob mutmaßliche Rechtsbrüche in Bremen jemandem hätten auffallen können, ist vor diesem Hintergrund nicht so leicht zu beantworten, wie einige in diesem Haus es versucht haben. Schließlich war es nichts Ungewöhnliches, dass Akten damals, ich sage einmal, nicht den Ansprüchen einer Verwaltungshochschule genügt haben. Ich habe sogar einmal ein offizielles Schreiben gesehen, in dem, nachdem eine Akte verloren gegangen war, die betreffende Behörde dem Betroffenen dann mitteilte, die Akte sei „außer Kontrolle geraten“.
Das Verschieben von Akten ist auch heute nicht ungewöhnlich, im Gegenteil, die BAMF-Außenstellen verteilen laufend Fälle untereinander, je nach Herkunftsland, nach Familienangehörigen,
Fluchtgrund, örtlicher Zuständigkeit oder auch Kapazitäten. Wie mir ein Anwalt sagte, übernimmt das Bremer BAMF hier und jetzt Entscheidungen über Asylgesuche von Menschen aus der Elfenbeinküste, die in Niedersachsen leben. Auch heute noch werden Fälle aus dem Umland übernommen, trotz neuer Leitung. Sie ist zwar bisher aufgefallen, aber nicht gerade durch laxe Handhabung von Asylanträgen.
Zu den Anerkennungsquoten möchte ich Folgendes sagen: Ich hätte mich gefreut, wenn unsere Anfrage auch vollständig zitiert worden wäre, denn es trifft ja zu, dass Bremen bei einigen Herkunftsländern den Bundesdurchschnitt übertrifft. Es trifft aber auch genauso zu, dass die Entscheidungen in Bremen einige Herkunftsländer betreffend den Bundesdurchschnitt unterschreiten, und zwar trifft dies zu bei den Herkunftsländern Türkei, wo der Bundesdurchschnitt 33,6 Prozent Anerkennungsquote ist, in Bremen aber nur 16,9 Prozent, oder Äthiopien, wo der Bundesdurchschnitt 25 Prozent Anerkennungsquote ist, in Bremen aber nur 12,5 Prozent. Ich hätte mich gefreut, wenn Sie ein vollständiges Bild gezeichnet und nicht die aus Ihrer Sicht nützlichen Zahlen herausgepickt hätten!
Zudem, Herr Zenner, muss ich mich schon wundern, dass Sie es als negatives Bild bezeichnen, wenn Bremen hohe Anerkennungsquoten für Flüchtlinge aus Afghanistan, dem Irak oder Eritrea hat! Ich glaube, wenn Sie einmal die Situation in den dortigen Ländern betrachten, dann kommen Sie ganz sicher zu dem Schluss, es sind unsichere Länder, und dann sind diese Schutzquoten auch berechtigt, Herr Kollege Zenner!
(Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen – Abgeordneter Dr. Buhlert [FDP]: Die Qualität des Verfahrens hat er mit „negativ“ gemeint!)
Warum wird es denn zum Beispiel nicht negativ ausgelegt, dass Bayern den Bundesdurchschnitt um zehn Prozent unterschreitet? Da muss man doch auch einmal Fragezeichen aufwerfen!
Ich möchte jetzt aber keine Diskussion über Statistiken führen, ich glaube, es geht um Schicksale und um einzelne Menschen, das habe ich eingangs deutlich gemacht. Ob der mutmaßliche Skandal hier in Bremen auch ein faktischer Skandal ist, das werden wir bewerten können, wenn die Staatsanwaltschaft und die Gerichte ihre Arbeit beendet haben, und nicht vorher, Kolleginnen und Kollegen!
Mein Ziel sind keine vorschnellen Schuldzuweisungen. Die Ermittlungsbehörden sollen ihre Arbeit machen. Das tun sie auch. Unser Ziel ist eine schnellstmögliche Sicherheit für die Betroffenen. Ich glaube, sie haben es nötig. – Danke schön!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich wäre heute gern in Berlin und hätte dem Innenausschuss des Bundestags gefolgt, denn im Gegensatz zu vielen von Ihnen habe ich keine Antworten, aber umso mehr Fragen, und diese Fragen beschäftigen uns seit geraumer Zeit. Ich versuche, rückblickend die Chronologie der Ereignisse darzustellen.
Dieses Thema habe ich zum ersten Mal im März 2017 etwas intensiver angeschaut. Der Hintergrund war – ich glaube, wir haben auch in der Bürgerschaft darüber diskutiert – die Untersuchung der Universität Konstanz mit dem Titel „Dezentraler Asylbetrug diskriminiert – Anerkennungsquoten von Flüchtlingen im bundesdeutschen Vergleich 2010 bis 2015“. Das war im März, und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat darauf bereits am 27. März massiv reagiert. Eine Presseerklärung, die im Internet nachzulesen ist, weist diese Kritik massiv zurück, und der Leitsatz lautet, ich darf zitieren: „Jeder in Deutschland Schutzsuchende hat, egal an welchem Standort sein Asylverfahren entschieden wird, die gleiche Chance auf asylrechtliche Anerkennung. Dies ist unabhängig von der gesellschaftlichen oder politischen Situation in den einzelnen Bundesländern.“ So der Bund am 27. März 2017!
Ich habe mir damals die Zahlen angeschaut, weil mich das auch interessiert hat. Um jeder Legendenbildung vorzugreifen, wenn man sich die Seite 28 dieser Abhandlung anschaut, so findet man ausgewählte Anerkennungsquoten für Syrien, den Irak und Afghanistan in allen Bundesländern. Ich zitiere einmal daraus, Bremen hat für Syrien eine Anerkennungsquote von 90,3 – Oh Gott! –, Mecklenburg-Vorpommern 90,6, Sachsen, CDU, 91,3 und Brandenburg 90,7. Ich sage einmal, das ist nicht besonders auffällig, und das Gleiche sieht man dann, wenn man sich die Quote für den Irak anschaut, Bremen 67,9, Hamburg 74,4, Niedersachsen 75,5, Nordrhein-Westfalen 72. Diese Untersuchung zeigt
also, es gibt erhebliche Unterschiede, aber dass Bremen völlig aus dem Rahmen fällt, vermag ich den Zahlen nicht zu entnehmen. So die Lage im März 2017.
Völlig anders stellt sich die Situation dann im Oktober 2017 vor dem Hintergrund dieser dankenswerten Anfrage der LINKEN dar, Bundestagsdrucksache 18/13436, das war am 9. Oktober 2017. Das Besondere ist, die Antwort der Bundesregierung untersucht die Asylentscheidungen im ersten Halbjahr 2017, hören Sie genau zu, in welchem Jahr wir sind, erstes Halbjahr 2017! Ich verkürze jetzt, die Prozentzahlen lasse ich weg, es ist auffällig, wenn man die Quoten anschaut, Syrien bundesweit 32 Prozent, Bremen 52. Es geht weiter, Afghanistan 15 Prozent, Bremen 31. Noch auffälliger: Irak 35, Bremen 85 Prozent! Zuletzt: Iran 47 zu 75 Prozent! Das kann man nicht übersehen, und diese Zahlen liegen dem Bundesamt, wie gesagt, Monat für Monat vor.
Ich hatte mich eigentlich darauf vorbereitet, all das zu zitieren, was die Bundesregierung als Erklärung dafür über zwei Seiten angeboten hat, denn DIE LINKE fragt natürlich auch, wie das zu erklären ist. Es ist auffällig, und die Bundesregierung erklärt lang und breit, was der Kollege Tschöpe bereits vorgetragen hat, ich werde es hier nicht wiederholen: Es gebe keinerlei Veranlassung, dies zu kritisieren, es gebe 1 000 Gründe, warum das vernünftig, richtig und gut sei und der geltenden Rechtslage entspreche, die Mitarbeiter seien alle geschult, die Qualität würde ganz hoch eingeschätzt und so weiter. So die Bundesregierung im Oktober 2017!
Dann haben wir uns in der Innendeputation mit diesem Thema befasst, auch das ist richtig. Sie wissen natürlich, dass wir uns um das Thema gar nicht gekümmert haben, das behaupten Sie, die Wahrheit ist aber eine ganz andere! Natürlich haben wir diese Beratung zum Anlass genommen, den Bund zu befragen. Noch am 30. Oktober haben wir geschrieben: „Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der jüngsten Presseberichte zu unterschiedlichen Anerkennungsquoten in einzelnen Bundesländern bittet die CDU-Fraktion in Bremen um einen Bericht zu dem Umstand, dass in Bremen die Anerkennungsquote in Asylverfahren bundesweit am höchsten sei. Welche Gründe gibt es dafür? Welche Rolle spielt, dass hier Anhörung und Entscheidung in einer Hand liegen?“
merken, 2. November 2017! „Vielen Dank für Ihre Anfrage! Leider muss ich Sie in diesem Zusammenhang auf die Ihnen bereits vorliegende Antwort auf die Kleine Anfrage 18/13436 verweisen. Dieser ist vonseiten des Bundesamtes nichts hinzuzufügen.“ So der Bund am 2. November in der Antwort an den Senator für Inneres! Herr Hinners, das sollten Sie vielleicht einmal zur Kenntnis nehmen!
Das Besondere, was ich auch erst seit wenigen Wochen weiß, ist, dass am 16. November des letzten Jahres, also wenige Tage, nachdem uns dieses Schreiben erreicht hat, das Bundesamt eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft in Bremen erstattet hat. Die Ermittlungen sind dann aufgenommen worden, die Akten des Bundesamtes sind herangezogen worden, und erstaunlicherweise wissen wir, dass die Innenrevision gegen die Leiterin bereits aufgrund von besonderen Vorkommnissen im Jahr 2016 ein Disziplinarverfahren eingeleitet hat. Die Leiterin ist offensichtlich seit Mitte 2016 nicht mehr im Amt.
Wir haben davon nichts erfahren! Uns wurde eine Legende berichtet. Wir hatten einen Termin anberaumt, was wir in regelmäßigen Abständen machen, und er wurde mit der Begründung abgesagt, dass die Leiterin ein neues Projekt in Hamburg übernommen habe.
Die Zahlen, die ich eben zitiert habe, betrafen das erste Halbjahr 2017. Da frage ich mich: Wie ist es möglich, dass eine Leiterin abgelöst wird und das Amt weiterhin solche Zahlen hat? Die Zahlen steigen, und ich frage mich: Wie ist es möglich, dass eine neue Leitung offensichtlich erst Ende 2017 eingeführt wird? All das wissen wir jetzt nur mittelbar aus den Ermittlungsakten der ZAKS, all dies ist mit uns nie kommuniziert worden.
Wir haben nie erfahren, was intern beim BAMF läuft, und ich sage bei aller Zurückhaltung: Das, was man im Deutschen Bundestag berichtet hat, kann nicht wahr sein! Wenn man interne Ermittlungen führt, wenn man eine Leitung ablöst, dann kann es nicht wahr sein, dass man im Bundestag erklärt, daran sei überhaupt nichts, alles sei qualitativ geprüft! Irgendjemand hat hier massiv die Unwahrheit gesagt. Ich schätze meinen Kollegen de Maizière sehr, und ich glaube, er hat bestimmt das berichtet, was ihm das Bundesamt aufgeschrieben hat. Ob dieses Bundesamt überhaupt weiß, was in den einzelnen Ländern läuft, daran habe ich meine Zweifel. Wir hatten jedenfalls zunächst einmal keinerlei Veranlassung, an dem zu zweifeln, was uns der Bund geliefert hat.
Dass Verfahren aus Niedersachsen und NordrheinWestfalen hier bearbeitet worden sind, weiß ich auch erst aus jüngster Vergangenheit, das hat sich völlig unserer Einflussnahme entzogen. Wir hatten auch keine Fälle, in denen Entscheidungen korrigiert worden sind. Ich glaube auch nicht daran, dass diese Praxis möglicherweise völlig ungewöhnlich gewesen ist, denn es gehören ja immer zwei dazu. Wenn eine Behörde als örtlich zuständige Behörde in Niedersachsen zuständig ist, dann verliert sie diese Akten doch normalerweise nicht, sondern wenn sie sie abgibt, geschieht dies im Einvernehmen mit einer aufnehmenden Behörde.
Es hängt auch damit zusammen, dass viele Entscheidungen, die uns in Bremen betreffen, gar nicht in Bremen getroffen werden, sondern es gibt zentrale Einrichtungen des BAMF, die dies bearbeiten. Das heißt, in diesem Bereich ist es für uns völlig dunkel. Wir bekommen nicht die Akten, auch das muss man dazu sagen. Am Ende schließt das BAMF Verfahren ab, es erfolgt im Regelfall die Anerkennung, wir sehen aber nicht, was im Vorfeld überhaupt ermittelt worden ist. Wir kennen die Akten nicht, und insofern ist die Verantwortung für mich völlig klar: Der Bund muss sich darum kümmern, und meine Hoffnung ist auch, dass jetzt in der Tat einmal etwas genauer hingeschaut wird, denn so kann es nicht laufen!
Ich finde auch die Kommunikation des Bundes mit uns ist einfach unterirdisch. Es kann nicht sein, dass wir da eine Legende erfahren, dass jemand umgesetzt worden sei, und in Wirklichkeit hat man ein massives Problem, was im Ergebnis zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens führt, es ist ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Von all dem erfahren wir nichts, und im Bundestag wird erklärt, es sei alles bestens, diese hohen Quoten seien völlig normal, darüber sollten wir uns keine Gedanken machen!