Protokoll der Sitzung vom 26.04.2018

Wir fragen den Senat:

Wie und in welcher Form hat sich die Ortspolizeibehörde Bremerhaven, OPB, an den Ausschreibungen für die Ersatzbeschaffung von Digitalfunkendgeräten beteiligt?

Für den Fall, dass die OPB bisher noch nicht einbezogen wurde, wann und wie soll dies geschehen?

Inwiefern werden für Bremerhaven die gleichen finanziellen Mittel für Digitalfunkendgeräte bereitgestellt wie für die Stadt Bremen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Die Fragen eins bis drei werden zusammenhängend beantwortet. In Kooperation der Polizei Bremen und der Polizei Niedersachsen wurde die ge

meinsame Beschaffung von Endgeräten für den Digitalfunk beziehungsweise eine gemeinsame Ausschreibung von Rahmenverträgen hierfür vereinbart. Bei der Durchführung des Vorhabens wurden alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, BOS, des Landes Bremens beteiligt. Hierzu wurde unter anderem eine Bedarfsanfrage an die BOS gestellt und ihnen eine Teilnahme am Rahmenvertrag angeboten.

Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven hat ihren voraussichtlichen Beschaffungsbedarf gemeldet. Der Bedarf wurde in den Planungen berücksichtigt. Weiterhin ist es Ziel, den Rahmenvertrag derart auszugestalten, dass alle BOS des Landes Bremen Endgeräte abrufen können.

Mit der Beschaffung neuer Digitalfunkgeräte ist der sukzessive Austausch der bisherigen Geräte vorgesehen, das heißt, es handelt sich um Ersatzbeschaffungen, die im Rahmen der bei den BOSDienststellen vorhandenen finanziellen Möglichkeiten erfolgen. Weder die Polizei Bremen noch die Ortspolizeibehörde Bremerhaven erhalten hierfür zusätzliche Mittel. Der Austausch von Endgeräten erfolgt über eine Priorisierung der eigenen Finanzmittel sowie über eine Staffelung des Gesamtvorhabens über mehrere Jahre. – So weit die Antwort des Senats!

Frau Abgeordnete, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte!

Können Sie mir sagen, wann Bremerhaven diese Bedarfsmeldung abgegeben hat?

Bitte, Herr Senator!

Das kann ich nicht genau sagen, es ist jedenfalls in der Antwort nicht enthalten, aber wir haben im Rahmen dieser allgemeinen Abfrage natürlich auch Bremerhaven beteiligt, und die Bedarfe sind gemeldet worden. Hinsichtlich der Frage der Finanzierung war uns aber immer klar, dass es hier nicht um die Beschaffung von Erstgeräten geht – die Mittel haben wir ja global zu Verfügung gestellt –, sondern darum, dass Geräte in den nächsten Jahren ausgetauscht werden müssen, und das ist natürlich immer Sache des jeweiligen Bereichs. Das heißt, auch die Polizei Bremen muss sich Gedanken machen, zu welchem Zeitpunkt sie Geräte in welchem Umfang austauscht. Das ist aber im Rahmen des allgemeinen Haushalts vorgesehen. Eine Spezifizierung oder zusätzliche Mittel – das ist

ja der entscheidende Punkt! – hat es weder für Bremen noch für Bremerhaven gegeben.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte!

Mich verwundert es jetzt so ein bisschen, denn seinerzeit, als wir das Thema in der Deputation behandelt haben, wurde Bremerhaven bis dahin nicht beteiligt, und das hatte Herr Götze auch klar gesagt.

Eine letzte Frage aber noch: Können Sie mir sagen, welches Volumen Bremerhaven angemeldet hat?

Bitte, Herr Senator!

Das kann ich Ihnen nicht sagen, aber ich liefere es Ihnen gern in der nächsten Deputationssitzung nach.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die achte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Jacobs University unter das Dach der Universität Bremen bringen?“. Die Anfrage ist unterschrieben von der Abgeordneten Vogt und Fraktion DIE LINKE.

Bitte, Frau Vogt!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Führt der Senat gegenwärtig Verhandlungen mit den Trägern der Jacobs University über weitere Subventionslinien oder andere geldwerte Vorteile für die Privatuni? Wir haben die Frage im März gestellt!

Zweitens: Wie bewertet der Senat den Vorschlag von Prof. Dr. Kleiner, Präsident der Leibniz-Gemeinschaft, die Jacobs University der Universität Bremen anzugliedern und als international orientierte Einrichtung unter staatlicher Trägerschaft fortzuführen?

Drittens: In welchem Rahmen wird dieser Vorschlag mit der Universität und der Wissenschaftsbehörde diskutiert, und bis wann ist mit einer entsprechenden Bewertung zu rechnen?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Siering.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Die Jacobs Foundation bereitet derzeit eine Entscheidung über die Bereitstellung von weiteren 100 Millionen Schweizer Franken für die Jacobs University vor. In diesem Zusammenhang beabsichtigt der Senat, einen von der Bremer Aufbau-Bank im Jahr 2003 gewährten Kredit in Höhe von 50 Millionen Euro im Wege der befreienden Schuldübernahme zu übernehmen.

Die aktuelle Darlehensvaluta beträgt 45,87 Millionen Euro, der Kredit ist zu 100 Prozent von der Freien Hansestadt Bremen verbürgt. Mit der Schuldübernahme soll die Bereitstellung der weiteren Förderung durch die Jacobs Foundation abgesichert und der Wachstumskurs der Jacobs University, dessen Umsetzung die Voraussetzung für eine positive Fortführungsprognose ist, gestärkt werden.

Zu den Fragen zwei und drei: Die Jacobs University Bremen ist eine auf privatrechtliche Studienentgelte ausgerichtete gGmbH. Damit ist sie für die Finanzierung auf diese Einnahmen zwingend angewiesen. Ein Modell, das die Jacobs University Bremen in staatliche Trägerschaft überführt, wäre nicht Erfolg versprechend, da die staatlichen Hochschulen im Lande Bremen fast vollständig entgeltfrei sind und ein entgeltfreies Studium an der Jacobs University Bremen erhebliche Finanzierungsprobleme für sie bedeuten würde. In Anbetracht der damit einhergehenden möglichen zusätzlichen Verpflichtungen für die Freie Hansestadt Bremen hält der Senat zum jetzigen Zeitpunkt eine Fortführung der Jacobs University als organisatorisch und finanziell eigenständige Einrichtung für erstrebenswert. – So weit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie vorgetragen, dass die Foundation jetzt prüft, ob sie weitere 100 Millionen Schweizer Franken zur Verfügung stellt. Habe ich es richtig in Erinnerung, dass das schon Bestandteil des trilateralen Vertrags aus dem Jahr 2012 war?

Bitte, Herr Staatsrat!

Der trilaterale Vertrag hat ganz unterschiedliche Bestandteile, unter anderem auch

hinsichtlich der Finanzierungsverpflichtungen, die die Freie Hansestadt Bremen selbst getroffen hat. Sie sind im vergangenen Jahr ausgelaufen. Vorgesehen war in diesem trilateralen Vertrag und auch in sonstigen weiteren Entscheidungsgrundlagen, seitens der Stiftung vorzusehen, möglicherweise weiteres Geld bereitzustellen. Dennoch liegen dem wieder weitere Verträge zugrunde, zum Beispiel zwischen der Jacobs Foundation und der Jacobs University. Dementsprechend sind diese Entscheidungen die, die derzeit von der Foundation vorbereitet werden.

Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte!

Es tut mir leid, ich muss da noch einmal nachhaken: Sie haben eben „möglicherweise“ gesagt. Ich fasse es konkret, ich habe in Erinnerung, dass fester Bestandteil des trilateralen Vertrags war, dass die Jacobs University nach der Förderperiode durch den Senat 2017 weitere 100 Millionen Schweizer Franken zur Verfügung stellt und das eine Voraussetzung war, unter der Bremen den trilateralen Vertrag unterschrieben hat. Ist meine Erinnerung richtig?

Bitte, Herr Staatsrat!

Ich muss gestehen, dass ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht damit befasst gewesen bin, deswegen kann ich die Erinnerung an die damalige Beschlussfassung zunächst einmal nicht teilen. Ich will noch einmal sagen, was den trilateralen Vertrag angeht, sind bislang von allen Seiten die Voraussetzungen gleichermaßen erfüllt worden, so auch von der Jacobs Stiftung und von der Freien Hansestadt Bremen. Die Stiftung und die Universität selbst haben natürlich ein hohes Interesse daran, die weitere Existenz fortzuschreiben. Das ist ja etwas, was wir auch seitens des Senats teilen, dass wir die Fortführung an diesem Standort mit dieser Universität in jedem Fall sehr befürworten. Insofern ist das die Grundlage dessen, was wir derzeit diskutieren.

Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte!

Ich habe noch eine Zusatzfrage, die auch die Bestandteile des trilateralen Vertrags betrifft. Es war ja unter anderem vorgesehen, dass die Jacobs University den Kredit tilgt. Sind Sie der Auffassung, dass die Rückzahlung von vier Millionen Euro innerhalb von fünf Jahren diesen Vertragsbestandteil erfüllt?

Bitte, Herr Staatsrat!

Ich habe keine anderslautenden Informationen. Im Vertrag waren ursprünglich 50 Millionen Euro, die Valuta beträgt aktuell 45,87 Millionen Euro. Zins und Tilgung sind wie verabredet geleistet worden. Jedenfalls liegen mir keinerlei andere Information vor, dass das nicht geschehen sei, sondern ganz im Gegenteil, dass diese Zahlungen gemäß dem trilateralen Vertrag erfolgt sind.

Frau Kollegin Vogt, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte!

Die letzte Frage kann man unterschiedlich bewerten, aber ich habe dennoch die Frage, wann der Haushalts- und Finanzausschuss endlich einmal einen Zuwendungsnachweis über die Subventionen der Förderperiode 2013 bis 2017 erhält!

Bitte, Herr Staatsrat!

Ich muss deswegen kurz darüber nachdenken, weil mir nicht bewusst ist, dass wir dem Haushalts- und Finanzausschuss einen Zuwendungsbescheid vorzulegen hätten.

(Abgeordnete Vogt [DIE LINKE]: Ich meine, das ist auch Bestandteil des trilateralen Vertrags gewe- sen!)

Als Prüfungspunkt nehme ich das gern noch einmal mit. Wenn das so erforderlich sein sollte: Klar ist, dass wir regelmäßig Bericht über alle Aktivitäten der Freien Hansestadt Bremen und den trilateralen Vertrag erstattet haben, insbesondere in unserer Deputation et cetera. Dass ausdrücklich die Vorlage eines Zuwendungsbescheids beim Haushalts- und Finanzausschuss vorgesehen ist, entzieht sich aktuell meiner Kenntnis, ich gehe dem aber gern noch einmal nach.