Im Jahr 2016 wurden gemäß der polizeilichen Kriminalstatistik 245 Straftaten von Kindern und Jugendlichen mit Bezug zu Cannabis im Land Bremen registriert. Hierbei wurden 195 Tatverdächtige ermittelt, wovon 177 Personen männlich und 18 Personen weiblich waren. Von den Tatverdächtigen waren jeweils eine weibliche und eine männliche Person unter 14 Jahre alt. 176 männliche sowie 17 weibliche Tatverdächtige waren zwischen 14 bis unter 18 Jahre alt.
Im Jahr 2015 wurden gemäß der polizeilichen Kriminalstatistik 386 Straftaten von Kindern und Jugendlichen mit Bezug zu Cannabis im Land Bremen registriert. Hierbei wurden 284 Tatverdächtige ermittelt, wovon 252 Personen männlich und 32 Personen weiblich waren. Von den Tatverdächtigen waren jeweils eine weibliche und eine männliche Person unter 14 Jahre alt. 251 männliche sowie 31 weibliche Tatverdächtige waren zwischen 14 bis unter 18 Jahre alt.
Es geht weiter: Im Jahr 2014 wurden gemäß der polizeilichen Kriminalstatistik 357 Straftaten von Kindern und Jugendlichen mit Bezug zu Cannabis im
Land Bremen registriert. Hierbei wurden 310 Tatverdächtige ermittelt, wovon 279 Personen männlich und 31 Personen weiblich waren. Von diesen Personen waren drei männliche Tatverdächtige unter 14 Jahre alt und 276 männliche sowie 31 weibliche Tatverdächtige zwischen 14 bis unter 18 Jahre alt.
Im Jahr 2013 wurden gemäß der polizeilichen Kriminalstatistik 316 Straftaten von Kindern und Jugendlichen mit Bezug zu Cannabis im Land Bremen registriert. Hierbei wurden 289 Tatverdächtige ermittelt, wovon 261 Personen männlich und 28 Personen weiblich waren. Von den Tatverdächtigen waren eine weibliche Person und vier männliche Personen unter 14 Jahre alt. 257 männliche sowie 27 weibliche Tatverdächtige waren zwischen 14 bis unter 18 Jahre alt.
Im Jahr 2012 wurden gemäß der polizeilichen Kriminalstatistik 345 Straftaten von Kindern und Jugendlichen mit Bezug zu Cannabis im Land Bremen registriert. Hierbei wurden 304 Tatverdächtige ermittelt, wovon 281 Personen männlich und 23 Personen weiblich waren. Von den Tatverdächtigen waren eine weibliche Person und vier männliche Personen unter 14 Jahre alt. 277 männliche sowie 22 weibliche Tatverdächtige waren zwischen 14 bis unter 18 Jahre alt.
In jedem der Jahre entfiel der weit überwiegende Teil der Delikte auf allgemeine Verstöße von Cannabis und Zubereitungen. – Pause!
Die konkrete Anzahl der Cannabiskonsumenten im Bundesland Bremen sowie deren Entwicklung lässt sich nicht exakt verifizieren. Im Sucht- und Drogenbericht 2017 des Bundesministeriums für Gesundheit wird die 12-Monats-Prävalenz für den Konsum bei Erwachsenen im Alter zwischen 18 und 64 Jahren für das Jahr 2015 mit 6,1 Prozent angegeben.
Gemäß der SCHULBUS-Studie 2017 wird die 30Tage-Prävalenz des Cannabiskonsums der 14- bis 17-Jährigen in den Jahren 2016 und 2017 für Bremen mit 11,1 Prozent und für Bremerhaven mit 12,6 Prozent angegeben. Im Vergleich zu den Ergebnis
sen der SCHULBUS-Studie 2005 ist der Cannabiskonsum in den Jahren 2016 und 2017 in der Altersgruppe der 14- bis 17-jährigen Bremerinnen und Bremer deutlich zurückgegangen.
Zu Frage drei: Der Senat misst der Vermeidung von Cannabiskonsum bei Jugendlichen durch Präventionsmaßnahmen hohe Bedeutung bei. An den Schulen im Land Bremen werden eine Reihe von Präventionsprojekten und -maßnahmen zum Teil bereits langjährig, konstant und mit Erfolg durchgeführt, die sich unter anderem oder ausschließlich mit Cannabiskonsum befassen. Dazu zählen die Projekte „Sprung ins Leben“, „Design your life“, „Kribbeln im Bauch“ und „Be Smart, don’t Start“, die sich im Rahmen ihrer jeweiligen Ausrichtung an unterschiedliche Schüler- und SchülerinnenGruppen wenden und das Thema jeweils auf eine eigene Art bearbeiten.
Darüber hinaus werden regelmäßig Lehrerfortbildungen zum Thema „Cannabis“ und „Hinsehen“ bei Sucht- und riskantem Konsumverhalten angeboten, die das Thema Cannabis explizit und situationsangemessen aufgreifen.
Alle Projekte werden seit 2012 konstant im Rahmen einer Kooperation mit dem Institut für Präventionsforschung Nord angeboten und teilweise durch Mittel der Krankenkassen finanziert. Der Personalaufwand wird überwiegend aus dem Landesinstitut für Schule betrieben. Eine Ausweisung des Mittelaufwandes und dessen Entwicklung ist aufgrund der vielschichtigen und themenübergreifenden Verankerung der Prävention als Querschnittsaufgabe im Landesinstitut für Schule nicht möglich. – So weit die erschöpfende Antwort des Senats!
Die fünfte Anfrage bezieht sich auf den Landesgesundheitsbericht. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Remkes, Timke und Gruppe BIW.
Erstens: Plant der Senat in der laufenden Legislaturperiode die Veröffentlichung eines neuen Gesundheitsberichts für das Land Bremen, nachdem der letzte aus dem Jahr 2010 datiert, also bereits acht Jahre alt ist?
Drittens: Sofern in dieser Legislaturperiode kein Gesundheitsbericht für Bremen geplant ist: Warum sieht der Senat keine Notwendigkeit, einen solchen Bericht bis zur kommenden Landtagswahl im Mai 2019 zu veröffentlichen?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Die Fragen eins bis drei werden gemeinsam beantwortet. Derzeit arbeitet der Senat an einer Weiterführung der Landesgesundheitsberichterstattung. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf den Fragen, welche Aussagen über den Gesundheitszustand und das Gesundheitsverhalten der Bremer Bevölkerung mit den verfügbaren Daten beantwortet werden können und ob es gegebenenfalls sinnvoll ist, ergänzend Daten zu erheben.
Der Senat sieht die Notwendigkeit, die Gesundheitsberichterstattung zügig weiterzuentwickeln. Als sehr wichtig erachtet der Senat dabei, dass der Bericht auf einem fundierten Konzept steht. Die Veröffentlichung des Landesgesundheitsberichts ist daher für die laufende Legislaturperiode vorgesehen. – So weit die Antwort des Senats!
Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Besoldungserhöhung bei der Polizei“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Schnittker, Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Welche Veränderungen in der Besoldung hat es seit dem Haushaltsjahr 2014 durch Organisationsänderungen in der Führungsebene, aufgeteilt nach Bremen und Bremerhaven, der Polizei gegeben?
Sind solche Veränderungen auch für 2018/2019 in höheren Besoldungsgruppen geplant beziehungsweise bereits vorgenommen worden und wenn ja, aufgeteilt nach Bremen und Bremerhaven, welche?
Wie viele sonstige Beförderungen wird es voraussichtlich in den Jahren 2018/2019 in der Polizei, aufgeteilt nach Bremen und Bremerhaven, geben?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt sehr gern:
Zu Frage eins: Die Polizei Bremen wurde im Juli 2016 durch den Senator für Inneres mit einer umfassenden Organisationsüberprüfung beauftragt. Dabei wurden die bisherigen acht Direktionen in drei große Direktionen überführt. Die neue Direktion Einsatz umfasst nunmehr einen Personalkörper mit circa 1 600 VZÄ, die Direktion Kriminalpolizei/LKA ist mit der Übernahme der Polizeikommissariate, die vormals der Direktion Schutzpolizei zugeordnet waren, auf insgesamt ca. 700 VZÄ angewachsen, die Direktion Zentrale Dienst umfasst circa 200 VZÄ. Im Einvernehmen mit der Senatorin für Finanzen wurden korrespondierend drei Planstellen in der Besoldungsgruppe B 2 und eine Planstelle in der Besoldungsgruppe B3 eingerichtet.
Ansonsten hat sich die Planstellenstruktur im Stellenplan in der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt nicht grundsätzlich geändert.
Bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven ist die Planstelle eines Abteilungsleiters der Schutzpolizei von der Besoldungsgruppe A 13 S nach A 14 gehoben worden.
Zu Frage zwei: Für 2019 sind sowohl bei der Polizei Bremen als auch bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven aufgrund von Organisationsveränderun
gen keine Planstellenanpassungen in der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt, der Fachrichtung Polizei vorgesehen. Die Funktionsstellenbewertungen der Ortspolizeibehörde Bremerhaven befinden sich derzeit im Stadium der Überprüfung.
Zu Frage drei: Durch den auf den 1. Januar eines Jahres festgelegten einheitlichen Beförderungstermin sind im Jahr 2018 keine weiteren Beförderungen vorgesehen. Für 2019 befinden sich etwaige Beförderungen aktuell noch in der Abstimmung. Alle frei gewordenen Planstellen werden grundsätzlich zur Beförderung ausgeschrieben und im Wege der Bestenauslese besetzt. Über darüber hinausgehende Stellenhebungen in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 S zur Angleichung der Planstellenstruktur an die Bewertungen wird in der zweiten Jahreshälfte entschieden. – So weit die Antwort des Senats!
Die siebte Anfrage trägt den Titel „Erreichen die neuen Digitalfunkendgeräte auch Bremerhaven?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Schnittker, Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.