Protokoll der Sitzung vom 26.04.2018

Zum einen gibt es die Werbung, ich finde, sie ist auch gut gelungen. Über Einzelheiten kann man natürlich streiten. Wenn man aber für etwas wirbt, dann muss man auch etwas bieten. Ich glaube, gerade ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher wissen in der Regel, wie ihr Arbeitsplatz aussieht, und wir können nicht warten, dass jetzt angehende Auszubildende ihre Ausbildung abgeschlossen haben, sondern wir müssen auf bereits ausgebildete Fachkräfte setzen.

Bremen hat in den letzten Jahren eher mit Diskussionen über Gruppenvergrößerungen, die Qualitätsabsenkung durch die Aufnahme der Dritt- und Viertquartalskinder in Elementargruppen et cetera von sich reden gemacht. Was tun Sie denn für die reelle Verbesserung der Arbeitsplätze und der Arbeitsbedingungen? Gibt es im Ressort Überlegungen hinsichtlich einer besseren Bezahlung beziehungsweise wie weit sind sie gereift, um auch auf der Seite die Attraktivität zu vergrößern?

Bitte, Herr Staatsrat!

Herr Präsident, ich könnte jetzt auf die Frage antworten, zumindest, was die Stadtgemeinde Bremen betrifft, denn es ist ja so, dass das eine kommunal zu erledigende Angelegenheit ist. Dazu auch noch einmal die Ergänzung, dass Bremerhaven auch großes Interesse hat, eine solche Kampagne zu realisieren!

Wir haben, glaube ich, zwei verschiedene Handlungsfelder, über die wir reden müssen. Worauf die Kollegin der Fraktion DIE LINKE jetzt hinaus will, ist, wie man die Attraktivität der bestehenden Arbeitsplätze erhöhen kann. Dazu muss man sagen, dass es in den Tarifauseinandersetzungen der vergangenen Jahre zu deutlichen Geländegewinnen – im umgangssprachlichen Gebrauch – für die Erzieherinnen und Erzieher gekommen ist. Es gibt Tarifsteigerungen von insgesamt 25 Prozent, die eine Rolle spielen, und wir haben miteinander gegenläufige Entwicklungen, wir haben zusätzliche Belastungssituationen in den Einrichtungen, weil wir sich verschärfende soziale Problemlagen in den Häusern haben, aber wir haben gleichzeitig auch zusätzliches Personal in diese Einrichtungen gebracht und Entlastungen realisiert. Der letzte Ansatzpunkt in der Stadtgemeinde Bremen sind die sozialpädagogischen Kräfte, für die es eine Ausschreibung gibt, die abgeschlossen wird, es geht um 53 zusätzliche sozialpädagogische Kräfte, jeweils halbe Stellen, um diese Stunden zu entlasten.

Darüber hinaus ist aber, glaube ich, auch notwendig, dass wir im Hinblick auf die Ausbildung noch einmal genau überdenken, welche Handlungsfelder wir nutzen. Wir haben einen Modellversuch der praxisintegrierten Ausbildung eingeführt und da 50 Plätze geschaffen. Das ist ein nicht gerade billiges Modell, aber ich glaube, es ist zukunftsweisend, und ich bin sehr froh darüber, dass der Senat damit begonnen hat. Wir haben im Bereich der Teilzeitausbildung aufgestockt, wir haben die berufsbegleitende Bildung aufgestockt, wir haben die Vorbereitungskurse zu externen Prüfungen aufgestockt. Wir haben die Kapazitäten für Fachkräfte im Anerkennungsjahr aufgestockt, wir haben Anpassungsqualifizierungen für Menschen, die Abschlüsse im Ausland erworben haben, so angepasst, dass sie leichter in den Beruf der Erzieherinnen und Erzieher kommen, und wir wollen zusätzlich weitere Berufsgruppen, die ich hier jetzt nicht aufführen möchte, an den Beruf der Erzieherinnen und Erzieher heranführen. Dazu sind auch entsprechende Anpassungen notwendig, die wir eingeleitet haben.

Wir wollen darüber hinaus vielleicht auch zusätzlich Erzieherinnen und Erzieher, die schon im Ruhestand sind, rekrutieren, weil das vielleicht auch noch ein gewisses Potenzial bietet, um den Personalbedarf zu senken.

Liebe Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? Nicht, dass das jetzt den Inhalt der Frage, die Herr Dr. Güldner gestellt hat, über alle Maßen dehnt! Es muss ja irgendwie in dem Maße bleiben! – Bitte, Frau Kollegin!

Die Frage ist überschrieben mit „Bremen braucht dringend mehr Erzieherinnen/Erzieher!“. Insofern glaube ich, das passt dazu!

Herr Staatsrat, Sie haben vieles beantwortet, meine Frage aber nicht. Unbestritten hat es Tarifsteigerungen gegeben, wobei die Tarifsteigerungen nach dem Streik der Sozial- und Erziehungsdienste nicht den Erwartungen entsprochen haben. Auch die jetzigen Tarifsteigerungen sind gut, gleichen aber vielleicht gerade einmal die Inflationsrate aus. Insofern wäre es, wenn man von frühkindlicher Bildung spricht, wünschenswert, dass das Erzieherinnengehalt an das Gehalt von Grundschullehrkräften angeglichen wird, und da ist natürlich die Frage: Wenn Hannover nach 8 b vergütet, wenn Frankfurt das tut, wenn München das tut, wenn es in anderen Kommunen möglich ist – –.

Liebe Frau Kollegin, jetzt kommen Sie doch bitte einmal zur Fragestellung!

Ich hatte schon angefangen!)

Nein!

Nein, das ist nicht mehr Inhalt und nicht mehr Gegenstand der Fragestunde!

(Beifall SPD, CDU)

In der Fragestunde muss es eine präzise Frage geben, sonst ist das der Ersatz für eine Deputationssitzung. Das ist nicht Inhalt und Thema einer Fragestunde! – Bitte, Frau Kollegin!

Ich lasse nicht meine Fragerechte beschneiden.

(Unruhe SPD)

Das hat mit Beschneidung nichts zu tun!

Ich hatte schon angefangen, und es dauert so einfach nur länger!

Ich wiederhole mich: Wenn es möglich ist, dass in Hannover nach 8 b vergütet wird, wenn es möglich ist, dass in Frankfurt nach 8 b vergütet wird, in München auch, und dadurch besondere Schwierigkeiten in einer Großstadt anerkannt werden, warum ist es dann nicht möglich, dass Bremen dies auch tut, um dem eklatanten Fachkräftemangel, und zwar dem kurzfristigen, zu begegnen? Das war eine Frage.

(Abgeordnete Böschen [SPD]: Nach langer Vorrede endlich eine Frage!)

Bitte, Herr Staatsrat!

Herr Präsident, zu der ersten Einlassung der Abgeordneten ein Hinweis: Es ist falsch, dass mit den Tarifsteigerungen, die erzielt worden sind, nur ein Inflationsausgleich stattgefunden hat.

(Beifall SPD)

Die Inflation ist in Europa in den vergangenen 15 Jahren auffallend niedrig gewesen, vielleicht im Gegensatz zu anderen Ländern, aber für die Bundesrepublik Deutschland und für Europa kann man das nicht sagen. Insofern ist das definitiv nicht richtig.

Ich glaube auch, dass es wichtig ist, dass alle hier im Haus darauf hinwirken sollten, die Attraktivität dieses Berufsfeldes nach außen zu tragen, weil wir, glaube ich, ein gemeinsames Interesse daran haben, im Hinblick auf die Fachkräfte Probleme zu lösen.

Im Hinblick auf die Unterstellung, dass es aus Sicht des Bremer Senats unmöglich sei, auch zu überlegen, ob man hier in Bremen eine Passage des Tarifvertrags TVöD zur Anwendung bringt, die eine Formulierung beinhaltet, die darauf abzielt, dass für besondere Belastungen, insbesondere in sozial benachteiligten Gebieten, eine etwas höhere Einstufung berücksichtigt werden kann, möchte ich nur feststellen, dass der Senat nicht behauptet hat, dass das für Bremen nicht möglich sei, sondern es ist gegenwärtig so, dass Gespräche mit ver.di über diese Frage geführt werden.

Eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Ahrens! – Bitte!

Ich frage noch einmal in Bezug auf die Antwort zur dritten Frage. Darin sagen Sie, dass Sie alle Aktivitäten verstärken wollen, um mehr Fachkräfte in die Kindergärten zu bringen. Mir ist ein Fall bekannt, in dem ein Elternverein für eine angehende Erzieherin nur eine kurze Anpassungsqualifizierung von einem halben Jahr gebraucht hätte, was von Ihrem Haus nicht bezahlt wurde. Sie ist dann letztlich bei KiTa Bremen gelandet, da wurde sofort finanziert. Frage: Eine Verkettung unglücklicher Umstände oder so, wie bei dieser Kampagne, doch vielleicht mit ein bisschen Absicht?

Bitte, Herr Staatsrat!

Herr Präsident, ich würde gern antworten, dass es keine grundsätzliche Absicht des Senats gibt, einen Träger gegenüber dem anderen zu übervorteilen. Zu Einzelfällen, auf die ich nicht vorbereitet worden bin, kann ich jetzt hier natürlich keine Stellung nehmen. Insofern würde ich für die Zukunft wirklich dringend bitten, wenn es solche Probleme gibt, wie wir das immer machen – meine Behörde arbeitet eine sehr große Vielzahl

von Einzelfällen ab –, diese gute Praxis fortzuführen und den Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit zu geben, so ein Problem zu lösen!

(Beifall SPD – Abgeordnete Ahrens [CDU]: Da der Verein nun eine neue Person gefunden hat, werden wir uns vertrauensvoll an Sie und Ihr Haus wen- den!)

Darüber freuen wir uns doch.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage steht unter dem Betreff „Cannabis-Delikte von Minderjährigen“. Sie ist unterzeichnet von den Abgeordneten Herrn Remkes, Herrn Timke und Gruppe BIW.

Bitte, Herr Remkes!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Cannabisdelikte von Kindern und Jugendlichen sind 2017 im Land Bremen registriert worden, und wie hat sich die Zahl dieser Delikte im Zeitraum zwischen 2012 und 2017 entwickelt? Bitte getrennt nach Jahren, Geschlecht und den Altersgruppen unter 14 und 14 bis 17 differenzieren!

Zweitens: Wie hoch schätzt der Senat die gegenwärtige Zahl der Cannabiskonsumenten im Land Bremen – Zwölf-Monats-Prävalenz –, wie viele davon sind minderjährig, und wie hat sich deren Zahl im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 31. Dezember 2017 entwickelt? Bitte differenziert nach Jahren sowie nach Erwachsenen und Minderjährigen ausweisen!

Drittens: Welche Präventionsmaßnahmen, speziell an Schulen im Land Bremen, gibt es, um den Konsum von Cannabis unter Kindern und Jugendlichen zu verhindern beziehungsweise zu verringern, wie hoch sind die finanziellen Mittel, die für diese Maßnahmen zur Verfügung stehen, und wie hat sich der Mittelaufwand für diesen Zweck seit 2012 entwickelt? Bitte getrennt nach Jahren ausweisen!

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss

mich dafür entschuldigen, dass ich Ihnen heute hier einen vierseitigen Text vortragen werde, aber es ist dem Umstand geschuldet, dass kleinteilig nachgefragt wird, und ich habe die herzliche Bitte an das Parlament, zu überlegen, ob das noch mit dem Sinn einer Fragestunde zu vereinbaren ist.

(Abgeordnete Böschen [SPD]: Zumal es mehr als drei Fragen sind!)

Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Als Cannabisdelikte werden allgemeine Verstöße, der unerlaubte Handel, die unerlaubte Einfuhr, die unerlaubte Abgabe und die unerlaubte Herstellung von Cannabis und Zubereitungen verstanden. Die allgemeinen Verstöße umfassen insbesondere den unerlaubten Erwerb und Besitz von Cannabis und Zubereitungen.

Im Jahr 2017 wurden gemäß der polizeilichen Kriminalstatistik 272 Straftaten von Kindern und Jugendlichen mit Bezug zu Cannabis im Land Bremen registriert. Hierbei wurden 223 Tatverdächtige ermittelt, wovon 205 Personen männlich und 18 Personen weiblich waren. Von diesen Personen waren zwei männliche Tatverdächtige unter 14 Jahre alt und 203 männliche sowie 18 weibliche Tatverdächtige zwischen 14 bis unter 18 Jahre alt.

Im Jahr 2016 wurden gemäß der polizeilichen Kriminalstatistik 245 Straftaten von Kindern und Jugendlichen mit Bezug zu Cannabis im Land Bremen registriert. Hierbei wurden 195 Tatverdächtige ermittelt, wovon 177 Personen männlich und 18 Personen weiblich waren. Von den Tatverdächtigen waren jeweils eine weibliche und eine männliche Person unter 14 Jahre alt. 176 männliche sowie 17 weibliche Tatverdächtige waren zwischen 14 bis unter 18 Jahre alt.