oder immer am 1. November, daher auch der Reformationstag, Sie wissen das –einmal nach Nordrhein-Westfalen fahren, von hier aus an Osnabrück vorbei, dann werden Sie feststellen, dass die Park
kapazitäten an den Landesgrenzen an den Autobahnen mehr als ausgeschöpft sind, teilweise überall an den Rändern, wo es gerade noch oder vielleicht auch gerade nicht erlaubt ist, Lkws stehen und parken, oft mit dem Fahrer im Haus. Der Fahrer ist dann nicht bei seiner Familie zu Hause, sondern er wartet da, bis er sich um 22 Uhr dann wieder auf den Weg machen kann.
Wir finden, wenn wir jetzt mit einem weiteren Feiertag hier bei uns auch die Feiertagslandschaft – ich nenne sie einmal so – weiter zerstückeln, dann müssen wir hier, glaube ich, eine Lösung im Sinne der Fahrer, im Sinne der Spediteure, der Speditionen und auch im Sinne unserer Seehäfen finden. Ansonsten werden gerade die Spediteure hier in unserem Bundesland, in Bremen und Bremerhaven – und wir sind Logistikdrehscheiben und haben sehr viele Speditionsunternehmen hier – große Probleme in der Organisation der Routen haben, die sie entlangfahren müssen, damit sie die Waren zeitgemäß und schnell zu ihrem Bestimmungsort bringen können.
Unnötige Barrieren sollten wir dafür aus dem Weg räumen, gerade wenn es in verschiedenen Bundesländern verschiedene Regelungen gibt. Für die Stützung der Spediteure, für die Sicherung der Seehäfen und auch für die Fahrer, die dort sonst tageweise vor den Bundesländergrenzen kampieren müssen, sind wir dafür und bitten Sie, unseren Antrag mitzutragen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe FDP! Das Problem von Feiertagen, ob jetzt bundeseinheitlich oder nicht, ist ein Problem, das alle Gewerke haben. Man entsinne sich nur, der Mai ist ja so ein Feiertagsmonat, und mit ein paar Brückentagen bekommt man da ja fast vier Wochen frei und hat nur eineinhalb Wochen Urlaub nehmen müssen. Versuchen Sie einmal, irgendwie etwas zu bestellen! Das ist immer ein Problem.
Ja, und ich werde Ihnen auch sagen, warum. Hätten Sie jetzt vor zwei, drei, vier Jahren einmal beantragt, das Samstagsfahrverbot aufzuheben, dann
hätte ich gesagt, Ihnen geht es wirklich um die Logistiker, das aber haben Sie nicht. Das ist nämlich auch ein Problem, die können den ganzen Juli und August auch nicht fahren.
Ich finde schon, dass ein Feiertag ein Feiertag und auch etwas Besonderes ist, und deswegen finde ich es richtig, dass dann auch ein Fahrverbot besteht, denn sonst hätten wir hier auch beschließen können, alle Arbeitnehmer in Bremen bekommen einen Tag mehr Urlaub, und den können sie dann nehmen, wann sie möchten. Ich habe ja auch die Anrufe und die E-Mails von Logistikern bekommen. Ich könnte Ihnen ein paar Namen nennen, wahrscheinlich würden Sie sagen, habe ich von dem auch bekommen.
Ich kann das nachvollziehen. Ich kenne sogar auch die Problematik mit Allerheiligen, NRW, dass man aus Niedersachsen kommt und dann da mit dem Lkw nicht fahren darf, aber ich glaube schon, dass es ganz wichtig ist und auch der Sinn und der Zweck dieses Feiertags. Den haben wir ja nicht gemacht, nur um einen Tag mehr Urlaub zu bekommen oder damit wir eine Nacht länger auf dem Freimarkt feiern können, sondern das mit dem Reformationstag hat ja einen Hintergrund. Dies jetzt wieder zu verwässern, halte ich für falsch. Wir sind bisher auch mit den anderen regionalen Feiertagen wie Fronleichnam – da gibt es ja auch noch regionalere in irgendwelchen Landkreisen, Annas Geburtstag und was da nicht alles teilweise noch gefeiert wird – auch zurechtgekommen. Man kann sich darauf einstellen, und an dem Tag, an dem in Nordrhein-Westfalen Fahrverbot ist, fährt man in Niedersachsen. Logistisch kann man das organisieren, und ich finde es nicht in Ordnung, dass Sie jetzt auf diesen Zug springen.
Ich glaube, dass wir auch hier in Norddeutschland stolz darauf sein können, dass wir fünf Bundesländer gemeinsam den Reformationstag gefunden haben. Das lassen wir uns nicht durch irgendeine Verwässerung wegnehmen. Wir lehnen den Antrag ab. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vorab eben eine gute Nachricht für die FDP: An dem diesjährigen Reformationstag am 31. Oktober 2018 wird es noch kein Lkw-Verbot geben.
Ja, wunderbar, nicht wahr? Es hätte auch schon anders ausgehen können. Wenn noch genügend Zeit gewesen wäre, hätte man diesen Paragrafen entsprechend auch schon ändern können.
Die Einführung des Reformationstages hat die Fantasie der FDP beflügelt und sie fordert nun die Änderung von § 30 StVO, was ich eben gesagt habe, derart, dass nur noch an bundeseinheitlichen Feiertagen ein Fahrverbot besteht. Das wären Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingsten, Tag der deutschen Einheit sowie erster und zweiter Weihnachtstag.
Zusätzlich gibt es im Süden und Nordwesten von Deutschland als Feiertage Fronleichnam und Allerheiligen sowie in östlichen Bundesländern den bereits angeführten Reformationstag –
das ist kein Fahrverbotstag! –, Letzteren ab diesem Jahr auch im Norden, also in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Bremen. Die These, dass dies zu einer Benachteiligung norddeutscher Logistiker und Spediteure führt, wird meines Erachtens nicht bestätigt, auch bei bundesuneinheitlichen Feiertagen, wie gesagt, Fronleichnam, Allerheiligen und bei uns auch bis 2016 – letztes Jahr war er ja Feiertag, der Reformationstag – Im Norden hat sich dies eben nicht bestätigt.
Die Forderung der FDP, keine Fahrverbote an bundesuneinheitlichen Feiertagen, wird unterstützt vom Gesamtverband Verkehrsbetriebe Niedersachsen, GVN. Dies wundert ja kaum, da ja gerade im Norden am 31. Oktober ein weiterer Feiertag dazukommt und eben dann mit einem Fahrverbot an diesem Tag der dortige Profit auch geschmälert wird.
Merkwürdig ist jedoch, dass die Forderung in den südlichen und westlichen Bundesländern nie gestellt worden ist. Sie haben seit vielen Jahrzehnten zwei zusätzliche Feiertage, die die gleichen Probleme im Logistik- und Speditionswesen mit sich bringen wie jetzt der neu eingerichtete Reformationstag in den norddeutschen Bundesländern. Es wurde insbesondere in wirtschaftsstarken Bundesländern wie in Bayern die Forderung einer Fahrverbotsänderung meines Wissens nie gestellt.
Ich bin der Auffassung, dass die bisherige Regelung nicht geändert werden sollte, insbesondere da dadurch viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen an einem gesetzlichen Feiertag arbeiten müssten. Dies ist für die SPD nicht akzeptabel.
Künftig wird das Fahrverbot für den Reformationstag durch Ergänzung von § 30 StVO ab 2019 auch gesetzlich vorgeschrieben werden. Wir lehnen den FDP-Antrag für keine Fahrverbote an bundesuneinheitlichen Feiertagen entschieden ab. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Jetzt würde ich mir angesichts zweier verkehrspolitischer Debatten, von denen eine überflüssig ist und die andere hoch spannend, fast wünschen, dass ich Redezeit übertragen könnte, aber das geht ja leider nicht.
Nicht einmal die Bayern sind auf so eine kuriose Idee gekommen! Das Fahrverbot dient dem Lärmschutz und dem Schutz der Umwelt, es hat also seinen guten Grund. Lkws erzeugen wesentlich mehr Lärm und Abgase. Aus diesem Grund werden die Menschen an bestimmten Tagen besonders geschützt. Das Fahrverbot schützt die Feiertags- und Wochenendruhe. Am Wochenende und an Feiertagen gibt es erwiesenermaßen ein erhöhtes privates und Ausflugsaufkommen. Das Fahrverbot leistet also dadurch auch einen Beitrag für die Verkehrssicherheit. Das möchten wir Grüne jedenfalls nicht aufweichen.
Ich finde es auch wichtig, denn diese Tage sind eben auch Tage – deswegen heißen sie Feiertage – , die dafür da sind, dass man sich besinnt und nachdenkt über das, was der Zweck dieses Tages ist. Deswegen ist es natürlich auch wichtig, dass dann nicht noch massenweise Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an diesem Tag arbeiten, sonst könnte man sich das alles ganz anders überlegen, diese Architektur unserer Wochen und die Architektur unserer Feiertage. Es gibt schon jetzt Ausnahmegenehmigungen für Güter, die besonders
empfindlich sind, das reicht! Das sage ich Ihnen übrigens als Weinhändler, der es gut findet, dass sonn- und feiertags nichts verkauft wird, und sich dann freut, wenn viel weniger Lkws über unsere Straßen rollen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Jeder, der einen Blick in den Kalender geworfen hat, weiß, es gibt Feiertage in der Bundesrepublik, die sind einheitlich, Ostern, Weihnachten, Pfingsten und andere. Andere sind nicht einheitlich, wie Allerheiligen oder ähnliche katholische Feiertage und jetzt auch der Reformationstag im Norden Deutschlands.
Die FDP hat den Antrag gestellt, dass man an diesen bundesuneinheitlichen Feiertagen das LkwFahrverbot aufhebt. Wir finden, das ist keine gute Idee, erstens, weil an diesen Feiertagen auch Menschen, die Lkws fahren, einen Feiertag verdient haben,
um mit ihren Angehörigen diesen Feiertag begehen zu können, wie sie es für richtig halten. Es gibt auch Menschen, die den Begriff Feiertag noch ernst nehmen. Auch wenn ich manchmal die Ernsthaftigkeit nicht teile, aber ich möchte gern, dass diese Menschen Gelegenheit haben, das zu tun. Wenn man also zum Beispiel in Deutschland dafür ist, dass man für christliche Werte eintritt, und es gibt Menschen, die diese Werte leben, dann gibt es die entsprechenden Feiertage. Sie sind verbunden mit Dingen, die die Leute dann tun, und dann finde ich, dass sie das tun dürfen. Das gilt dann eben auch für Lkw-Fahrerinnen und Lkw-Fahrer und nicht nur für diejenigen, die eben solche Dinge nicht tun.
Zweitens: Wer in letzter Zeit einmal irgendwann zu irgendeinem Feiertag, Ferienbeginn, wie auch immer, von Bremen nach NRW oder umgekehrt mit einem Auto auf der Autobahn gefahren ist, der freut sich, wenn es keine Lkws auf der Bahn gibt.
Ja, es ist so, dass die Menschen eine Neigung haben, wenn sie einen Tag frei haben, auch irgendwo anders hinzufahren, zum Beispiel von dort, wo die Läden geschlossen sind, dahin, wo die Läden offen sind und umgekehrt oder zum Beispiel einmal an die Nordsee. Wenn man dann die Lkws mit auf der Straße hat, verspreche ich Ihnen, ist das Verkehrschaos noch wesentlich größer, als es jetzt ohnehin schon ist! Deswegen, finde ich, sollten wir eher darüber nachdenken, ob wir ein bundeseinheitliches Lkw-Fahrverbot auch an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen haben sollten, als andersherum! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkws mit mehr als 7,5 Tonnen hat in Deutschland einen hohen Stellenwert. Die Regelungen in § 30 der Straßenverkehrsordnung schützen die Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe, der persönlichen Ruhe, Besinnung und Erholung. Der weitgehende Verzicht auf den gewerblichen Güterverkehr an diesen Tagen dient darüber hinaus der Lärm- und Abgasverringerung.
Bereits im Jahr 2012 gab es einen Vorstoß auf Bundesebene, an diesen Tagen zumindest die Nutzung der Bundesautobahnen im Transitverkehr zu ermöglichen. Aufgrund der hohen Bedeutung der Sonn- und Feiertage konnte man sich darauf jedoch damals mehrheitlich nicht verständigen. Dabei gebe ich auch zu bedenken, ähnlich wie der Herr Kollege Strohmann es angesprochen hat, dass man bei einer Änderung hier in diesem Zusammenhang das Thema der Gleichbehandlung mitberücksichtigen muss. Wenn man hier dem Transportgewerbe beispielsweise gegenüber anderen Gewerbearten einen Vorteil gibt oder es anders behandelt, dann könnte der Einzelhandel genauso gut auf die Idee kommen, eine ähnliche Diskussion zu führen.