Protokoll der Sitzung vom 08.11.2018

Nein, einfach die Frage beantworten!

Ja, lassen Sie mich das einmal in Ruhe ausführen. Die öffentliche Förderung des Fan-Projekts ist an gewisse Voraussetzungen geknüpft. Es gibt dazu einen einvernehmlich auch mit der DFL abgestimmten Kodex, und darin steht sehr eindeutig, was erlaubt ist und was nicht. Das heißt, Gewalt, Aggression, alle diese Dinge sind nicht zulässig und führen automatisch dazu, dass die Förderungsmittel entfallen.

Punkt eins: Wir haben gesagt, wir schauen uns die Ereignisse der Ermittlungen in Frankfurt erst einmal an. Die Staatsanwaltschaft entscheidet, und wir haben eigentlich eine sehr klare Rechtslage nach dem Strafgesetzbuch. § 90a sagt sehr eindeutig, dass mit einer Freiheitsstrafe bestraft wird, wer die demokratische Grundordnung, die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder beschimpft oder böswillig verächtlich macht. Das ist die Frage, die der Staatsanwaltschaft Frankfurt konkret vorliegt.

Wir werden uns dazu äußern, wenn diese Entscheidung gefallen ist, weil die Rechtslage nicht so eindeutig ist. In einem vergleichbaren Fall hat zum Beispiel die Staatsanwaltschaft in Berlin festgestellt, dass sie nicht zu dem Ergebnis kommt, dass die Voraussetzungen des § 90a StGB vorliegen. Das zu dieser rechtlichen Frage.

Jetzt zu diesem Thema, das das Fan-Projekt im Verhältnis zu dieser Ultra-Gruppierung macht. Es ist in der Tat so, das Fan-Projekt organisiert den Rahmen, das ist ja auch seine Aufgabe. Es soll Ansprechpartner für diese Gruppierungen sein, das heißt, der Ostkurvensaal wird zur Verfügung gestellt, und so ist es auch mit dieser Anschrift hier. Wenn man genau hinschaut, dann steht da FanProjekt und dann steht da weiter c/o. Das heißt also konkret, das ist nur die Anschrift, bei der man sich melden kann, aber es ist auch sehr eindeutig, dass das Fan-Projekt nicht mit dieser Ultra-Gruppierung gleichzusetzen ist. Deswegen muss man da sehr sauber trennen. Der Senat hat festgestellt, dass nach dem Selbstverständnis des Fan-Projekts, es für diese Kampagnen, diese Parolen, die in den Stadien gezeigt werden, nicht verantwortlich ist.

Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Das heißt, ich darf Ihrer Antwort entnehmen, dass sie mit dem Fan-Projekt weder über diesen konkreten Fall gesprochen haben, noch dem Fan-Projekt gesagt haben, oder es gebeten haben, sich von dieser Seite löschen zu lassen. Ist das richtig?

Es geht darum, dass auf der Seite des Fan-Projektes nur die Anschrift steht und das c/o. Das ist aber das Vergleichbare, das ich auch beschrieben habe, dass man auch hier den Ostkurvensaal zur Verfügung stellt. Das bedeutet keine Gleichsetzung zwischen Fan-Projekt und dieser Ultra-Gruppierung.

Herr Abgeordneter Timke, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Daran schließt sich eine Frage an. Das bedeutet also, dass das Fan-Projekt auch selbst nicht die Notwendigkeit sieht, dass es sich von Seiten löschen lässt, mit denen es sich nicht identifizieren darf, weil es ansonsten Gefahr laufen würde, öffentliche Gelder zu verlieren?

Ich habe dazu alles gesagt.

Herr Senator, eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Hinners! – Bitte sehr!

Herr Senator, gibt es denn einen Kodex, wonach diese öffentliche Förderung von Fan-Projekten gestaltet werden kann? Haben Sie eine Richtlinie, an die sich die Fan-Projekte halten müssen, oder nicht?

Das habe ich eingangs beschrieben, das ist ja eine gemeinsame Finanzierung auch des Landes und der DFL. In diesem Kodex ist sehr präzise beschrieben, was erlaubt ist und was nicht. Ich sage einmal, die Beteiligung an Straftaten schließt jede Förderung aus und natürlich auch eine zu große Nähe, also, wenn man sich mit diesen Sachen identifiziert, habe ich Probleme mit der Förderung, und das werden wir auch allen sehr deutlich sagen.

Herr Kollege Hinners haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, Sie haben darauf verwiesen, dass es dort ein laufendes Strafverfahren gibt und das Ergebnis noch nicht bekannt ist. Ob da am Ende eine Verurteilung herauskommt oder nicht, bleibt ja dahingestellt. Davon jedoch unabhängig, können Sie ja durchaus die Bewertung dessen anstellen, was da gemacht worden ist, anhand des von Ihnen geschilderten Kodexes.

Ja, aber es ist schon eine entscheidende Frage, ob das, was wir da festgestellt haben, strafrechtlich relevant ist oder nicht. So eindeutig ist diese Frage nicht zu beantworten, weil man ja nicht einfach nur ein Transparent gezeigt hat, welches Sie monieren, sondern das war ja – wenn Sie das Bild vor Augen haben – eingebettet in einen ganzen Kanon von Städtenamen. Das heißt also, man kann sich hier möglicherweise auch so einlassen, dass man sagt: Wir haben nicht die Bundesre

publik Deutschland gemeint oder ein Verfassungsorgan, sondern wir wollten mit diesem Transparent nur auf die konkreten Vorfälle in diesen besagten Städten hinweisen. Das macht die Sache rechtlich komplizierter.

Herr Kollege Hinners haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Das ist Ihre Bewertung, Herr Senator, aber ein Transparent mit der Aufschrift „Deutschland, Du mieses Stück Scheiße“ sollte aus meiner Sicht dazu führen, dass sehr kritisch geprüft wird, ob es staatliche Zuschüsse für solche Vereine gibt.

Noch einmal: Wir geben keinen Zuschuss. Wir geben keinen Zuschuss für diese Ultra-Gruppierung. Dass sie im Rahmen des FanProjekts angesprochen werden, das ist ja gerade der Sinn dieser Übung. Warum finanziert man so etwas? Warum macht man das? Man versucht doch, diese Gruppierungen zu erreichen und auf ihr Verhalten einzuwirken. Ob das immer von Erfolg getragen ist, ist eine andere Frage, aber ein Fan-Projekt, das nicht mit diesen problematischen Fangruppierungen zusammenarbeiten darf, macht keinen Sinn.

Eine weitere Zusatzfrage, Herr Senator, durch den Abgeordneten Prof. Dr. Hilz! – Bitte sehr!

Ich möchte auch noch einmal darauf eingehen, wie das Verhältnis des Fan-Projekts zu dieser Gruppierung ist. Sie sagen, die Webseite wird zur Verfügung gestellt, der Ostkurvensaal wird zur Verfügung gestellt. Welche Regelung gibt es, damit dieses zur Verfügung stellen für bestimmte Gruppen nicht mehr erfolgt? Welche Vorfälle müssen sich ereignen, damit man an dieser Stelle sagt: Jetzt ist Schluss, so weit und nicht weiter?

Ich denke, das Strafrecht ist die Grenze. Wenn diese überschritten wird, dann muss man in der Tat auch darüber nachdenken, ob solchen Gruppierungen noch der Zugang eröffnet werden kann, und welche weiteren Konsequenzen daraus zu ziehen sind.

Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie sagen, darüber muss man dann nachdenken? Oder wird es

automatisch entzogen? Das ist ja entscheidend, wenn in Frankfurt entsprechend entschieden wird, dass es ein Straftatbestand ist. Wird dann automatisch der Zugang zur Webseite und zum Ostkurvensaal entzogen?

Es gehört zu unserer Tradition, dass wir mit den Betroffenen sprechen, das heißt, wir werden nichts automatisch machen, sondern wir werden hier erst einmal mit den Fan-Projekten und mit den Beteiligten, mit Werder Bremen das Gespräch suchen und dann entscheiden.

Herr Abgeordneter Prof. Dr. Hilz, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Würde das auch für rechtsgerichtete Gruppen gelten?

Das gilt für alle.

Herr Senator, eine weitere Zusatzfrage durch die Abgeordnete Frau Ahrens! – Bitte sehr!

Herr Senator, ist Ihnen bekannt, dass ein Mitarbeiter des Fan-Projekts entlassen wurde, nachdem er eine Aussage bei der Polizei über mutmaßlich strafrechtlich relevante Tatbestände getätigt hat, die beim Fan-Projekt passiert sind? Er hat sozusagen aus seiner Tätigkeit heraus Dinge zur Anzeige gebracht oder eine Aussage getätigt und ist aufgrund dessen entlassen worden. Ist Ihnen das bekannt?

Mir ist bekannt, dass es im FanProjekt Auseinandersetzungen gegeben hat. Was die Ursachen waren, die dann zu einer Kündigung geführt haben, dazu kann ich mich nicht äußern.

Frau Kollegin Ahrens, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Die hier gemachten Äußerungen und jetzt auch strafrechtlichen Nachforschungen der Staatsanwaltschaft in Frankfurt zeigen ja auf, dass es anscheinend durchaus bedenkenswert ist, sich das Fan-Projekt einmal näher anzusehen. Hat der Senat vor, mit dem Fan-Projekt in irgendeiner Form in Kontakt und ins Gespräch zu kommen, um diesen ganzen Themenbereich einmal etwas näher zu beleuchten?

Wir begleiten das Fan-Projekt seit Jahren. Ich habe, auch in der Vergangenheit, zahl

reiche Gespräche geführt, weil es häufiger Situationen gab, in denen wir anderer Auffassung waren, und wir werden diesen Diskurs auch fortsetzen. Es gibt weitere Ereignisse, also auch aus jüngster Vergangenheit, mit denen ich auch Probleme habe. Also, wenn Sie das im Weser-Stadion gesehen haben: Mäurer, du Arschloch! Das fand ich auch nicht gerade nett.

(Abgeordneter Fecker (Bündnis 90/Die Grünen): Da gibt es aber Schlimmeres, oder?)

Zwei Wochen vorher bin ich dort mit Schweineohren abgebildet, gezeigt worden, da habe ich auf eine Anzeige verzichtet und sagte mir: Geschenkt! In diesem Fall aber finde ich das nicht mehr lustig, und daher werden wir auch darüber mit den Gruppierungen sprechen. Ich finde das alles überhaupt nicht lustig, auch nicht, den Eindruck zu erwecken, dass diese Parolen sonst auf große Zustimmung stoßen, sondern ich finde das sehr grenzwertig, und deswegen werden wir dieses Thema auch mit allem Ernst diskutieren.

Frau Kollegin Ahrens, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, wenn Sie sagen, dass es immer wieder Grenzüberschreitungen gab, die selbst Sie schon veranlasst haben, über eine Anzeige nachzudenken, halte ich den Hinweis von Herrn Hinners für unabdingbar, und frage Sie noch einmal: Meinen Sie nicht, dass es dann sinnvoll wäre, einen Katalog aufzustellen, ab wann eine Grenzüberschreitung vorliegt und diesen mit dem Fan-Projekt abzustimmen, damit diese Grauzone ein bisschen mehr erhellt wird?

Ich habe es schon einmal gesagt, wir haben auf der Sport- und Innenministerkonferenz einen klaren Kriterienkatalog vereinbart, wie wir diese Mittel einsetzen, und dieses Regelwerk muss man sich nur anschauen, um zu erkennen, wann der Punkt erreicht ist, an dem die Grenze überschritten ist, und dann muss man reagieren. Auch die DFL wird die Mittel in einem solchen Fall entziehen, aber das muss man, wie gesagt, konkret machen, und wir schauen uns das an.

Herr Senator, eine weitere Zusatzfrage durch die Abgeordnete Vogt! – Bitte sehr!

Herr Senator, Sie haben ja eben schon gesagt, dass es gerade Sinn und Zweck des Fan-Projekts ist, mit Gruppierun

gen in Kontakt zu bleiben und zu reden und pädagogisch auf sie einzuwirken. Das Ganze ist ja auch in ein Konzept akzeptierender Jugendarbeit eingebettet, und das Fan-Projekt hatte ja die ersten 20 Jahre die Aufgabe, rechtsgerichtete Gruppen, homophobe Sprüche, rassistische Äußerungen et cetera im Stadion aufzufangen, indem es mit den damals rechten Fangruppen redet. Sehen Sie denn die Arbeit des Fan-Projekts in dem Sinne als erfolgreich an, gerade weil sie ihren Aufgaben im Sinne einer akzeptierenden Jugendarbeit nachgehen und gerade weil sie mit Fangruppen in Kontakt sind?

Ich glaube, wenn man sich die Geschichte der letzten 20 Jahre anschaut, da sieht man, dass es richtig war, dass Bremen eines der ersten Länder war, und Werder Bremen Vorreiter in diesem Bereich war, diese aktive Jugendarbeit zu fördern. Man muss aber natürlich auch immer wieder schauen, wo die Grenzen sind, und es gibt viele Dinge, da mache ich ein großes Fragezeichen dahinter, ob das noch mit diesem Geist der Gründerväter vereinbar ist. Nur, wie gesagt, wir brauchen dazu ganz konkrete Dinge, und wir werden auch diesen Diskurs und diesen Dialog weiter fortsetzen.

Herr Senator, eine weitere Zusatzfrage durch den Abgeordneten Leidreiter! – Bitte sehr!

Herr Senator, „Deutschland, Du mieses Stück Scheiße“ ist ja auch ein Kampfbegriff der Grünen Jugend. Ich habe mehrere Veranstaltungen der Grünen Jugend gesehen, bei denen solche Parolen skandiert worden sind. Wenn Sie das jetzt an strafrechtlichen Dimensionen festmachen, finde ich das nicht in Ordnung. Sie müssen dazu eigentlich bitte einmal Stellung nehmen, wie Sie das moralisch und politisch sehen.

Was die Grüne Jugend angeht, da bitte ich Herrn Fecker zu befragen.

(Heiterkeit)