Ich möchte auch – –. Es ist allen bewusst, dass, nehmen wir an, wir führen jetzt diesen Landesmindestlohn von zehn bis elf Euro ein, der Großteil der Menschen in Bremen, der unter nicht Existenz sichernden Verhältnissen arbeitet, davon erst einmal überhaupt nichts hat. Ich lehne es ab, dass wir jetzt so tun, als sei das der große Segenswurf für die meisten Menschen im Land, die von ihrem Lohn nicht leben können. Das zu suggerieren finde ich wirklich fahrlässig.
Das eine ist eine politische Entscheidung, der Landesmindestlohn das andere. Natürlich müssen wir darüber hinaus viel mehr über andere Begleit-, wenn nicht sogar wichtigere Maßnahmen sprechen wie die Allgemeinverbindlichkeitserklärung, wie die Tatsache – das geht jetzt eher an den rechten Teil des Raums – wieso halten sich so wenige an Tarifvereinbarungen, wieso steigen immer mehr aus? Dafür hätte ich von dieser Seite heute gern
einmal irgendein Argument gehört oder irgendeine Idee, wie man den Arbeitgeberteil der Tarifpartner dazu bekommt, wieder ordentliche Tarife zu vereinbaren.
Letzter Punkt: In dem letzten Landesmindestlohngesetz haben wir vereinbart, dass über die jeweilige Höhe eine Landesmindestlohnkommission befindet, in der Experten vertreten sind und eine paritätische Besetzung stattfindet. Warum das jetzt keine gute Idee mehr sein soll, obwohl es in § 8 festgeschrieben ist, hat sich mir noch nicht erschlossen. Wir wünschen uns in der Tat, dass, wenn wir uns für einen Landesmindestlohn entscheiden, wir das auf Grundlage einer intensiven Beratung auch in einer Landesmindestlohnkommission tun. Um die Debatte im parlamentarischen Raum noch einmal zu intensivieren, beantragen wir daher, die Aussetzung der ersten Lesung und die Überweisung in unsere Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, in der die Federführung liegen soll, und in den Haushalts- und Finanzausschuss. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! 2012 war Bremen Vorreiter mit der Einführung des Mindestlohns. Das war ein richtiger Schritt, um damals bundesweit erstmalig eine Lohnuntergrenze zu finden. Es war eine Maßnahme, die vielen Menschen geholfen hat, meine Damen und Herren.
Es ist jetzt an der Zeit, das ist jedenfalls meine Auffassung, dass Bremen wieder vorangeht. Bremen kann auch wieder vorangehen. Ich möchte aus meiner Sicht die wesentlichen Aufgaben benennen, die in den weiteren Beratungen zu lösen sind, und auch gelöst werden können. In jedem Fall bedanke ich mich dafür, dass der überwiegende Teil der Rednerinnen und Redner heute festgestellt hat, dass wir die Aufgabe haben, bei den unteren Einkommen zu Erhöhungen zu kommen. Dass das eine Verantwortung und Aufgabe ist, wird sehr breit geteilt und ist eine gute Basis.
Warum müssen wir uns dem jetzt stellen? Das Erste ist, dass wir – und das ist der Grund dafür, jetzt dazu zu kommen, das Bremische Landesmindestlohngesetz wieder aufleben zu lassen, mit Leben zu füllen und den Automatismus zu der Entwicklung im Bund aufzuheben – natürlich insgesamt eine Entwicklung haben, auch eine Entwicklung der Lohneinkommen, die dazu führt, dass es zu einer Entkopplung kommt. Wir haben eine starke wirtschaftliche Entwicklung, die die Basis dafür schafft und es ermöglicht, endlich den Schritt zu machen eine Untergrenze zu definieren, die dazu führt, dass die Menschen, die arbeiten, nicht mehr zum Amt gehen müssen, sich dort Geld holen und damit faktisch Löhne subventioniert werden, meine Damen und Herren. Damit können wir jetzt Schluss machen, und das sollten wir tun.
Dies ist auch der erste Grund dafür, warum die Größenordnungen, ich sage jetzt ganz ausdrücklich Größenordnungen, bei unterschiedlichen Berechnungen zwischen 10,50 Euro und 11,00 Euro landen. Es gibt verschiedene Berechnungen, die darauf hindeuten und belegen, dass man damit aus der Aufstockersituation heraus ist. Das ist für uns eine Plausibilität, an der Stelle als Land zu handeln. Die Frage ist doch, warum ich auf der einen Seite Einkommen, Löhne und Gehälter zahle und auf der anderen Seite den Leuten, auch wieder aus Steuergeldern, die Aufstockung finanzieren muss. Das ist neutral, da muss man heraus. Man muss den Weg zum Amt unterbinden, und die Chance haben wir jetzt. Das wollen wir und das sollten wir nutzen, das kann ich nur sehr empfehlen.
Der zweite Punkt geht damit einher: Die Grundüberlegung ist, wenn ich in Bremen im Auftrag Bremens arbeite, im Lande Bremen im Auftrag des Landes Bremen – –, Abgeordneter Bücking, das ist ein Aspekt, den Sie auch aufgeworfen haben, wie kommt man zu diesem Punkt: Wer im Auftrag Bremens arbeitet und wir sind uns doch einig, dass die Menschen, die für uns reinigen, die für uns Fahrdienste leisten, die für uns Wachdienste wahrnehmen, aber das nicht als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes machen, sondern den Auftrag erhalten, dass die im Auftrag Bremens arbeiten. Da muss es doch ein Grundprinzip sein, dass, wer Steuergeld bekommt und damit von bremischem Steuergeld lebt, einheitlich behandelt werden muss und es keine Unterschiede darin gibt. Dass man eine Untergrenze hat, die auch etwas mit dem Tarifvertrag zu tun hat, den wir abschließen und der hier gilt. Es gibt zwei Tarifverträge, den
Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes und den Tarifvertrag der Länder. Das ist die Bindung, das Grundprinzip: Wer von Steuergeldern Bremens arbeitet, für Bremen arbeitet, hat einen Mindestlohn in dieser Untergrenze zu verdienen!
Dieser zweite Grund führt dazu, dass man zu dem Ergebnis kommt, dass wir glücklicherweise, hier ist auch über das Verhalten der Tarifpartner geredet worden, mittlerweile in Größenordnungen dieser Art sind und die unterste Stufe im Tarifvertrag der Länder in der Gruppe 1 bei 10,93 Euro liegt. Wenn wir das als Land machen, ist das, glaube ich der richtige Tarifvertrag. Das ist der Vorschlag. Es ist auch über den TVöD geredet worden. Wenn der Antrag in die Deputation geht, wird man diese Frage sicherlich noch einmal diskutieren. Das ist ein gutes Recht und ein guter Anlass, eine wichtige Fragestellung, die noch einmal sehr gut diskutiert und ventiliert werden muss. Aber es geht hier nicht darum, den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst allgemeinverbindlich zu machen, wie hier argumentiert wurde, sondern es geht darum, dies nur für diese Aufgaben, und das ist ja unser begrenzter Bereich, möglich zu machen.
Wir haben erst einmal unseren Handlungsrahmen als Grundlage, und ich bin der Auffassung, dass das ein guter und richtiger Weg ist. Wir können an der Stelle in diese Richtung handeln.
Dann bin ich auch beim dritten wichtigen systematischen Argument: Es ist, meistens von der Seite, die ganz rechts außen sitzt, immer beklagt worden, dass wir zu viel Bürokratie haben. Es gab zu Anfang eine heftige Debatte darüber, ob man eine bürokratische Kommission einsetzt, die aus Sozialpartnern und so weiter besteht. Das war, Frau Steiner, als es überhaupt um Mindestlöhne ging, heftigst umstritten, weil immer gesagt worden ist, damit entweicht ihr eigentlich den tarifvertraglichen Regelungen.
Hier haben wir die Chance, uns für unseren Regelungsbereich anzuschließen an das, was die Tarifpartner aushandeln. Darum bin ich auch der Auffassung, es muss eine wirkliche Untergrenze sein und das ist der Wert. Die Fraktion DIE LINKE hat in ihrem Antrag ein paar Ausführungen dazu gemacht, dass man vielleicht doch noch Bruttolohnberechnungen und so weiter und so fort machen
soll. Das passt dort systemisch nicht hinein, sondern es ist vernünftig, es einfacher zu machen und schlicht und einfach zu sagen, es gilt das, was in dieser Tariflohngruppe vereinbart ist. Das wird für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes gezahlt, und das wird auch für alle gezahlt, die vielleicht nicht im Öffentlichen Dienst sind, aber für Bremen, ich sage es noch einmal, für Bremen, ich meine damit immer das Land, also Bremen und Bremerhaven, beide Stadtgemeinden und das Land, arbeiten. Das ist der Grundsatz, und ich glaube, das ist ein guter Grundsatz. Ich würde mich jedenfalls sehr freuen, wenn darüber die weiteren Beratungen stattfinden. Im Übrigen kommt man mit der Automatik, die damit eingebaut ist, dass es wirklich die Sozialpartner sind, die das aushandeln, auch dazu, dass man Schritt für Schritt in Richtung 12,00 Euro geht und damit mit dem Mindestlohn auch in Richtung Altersarmutsfestigkeit marschiert. Das muss doch ein wichtiges Ziel sein, meine Damen und Herren, das dieses Haus auch unterstützt!
Ich glaube, Bremen kann mit einem solchen Schritt zu einem wirklichen Land der guten Arbeit werden. Wir können eine Vorbildfunktion haben, weil wir damit auch einen besseren Vorschlag machen als das, was in anderen Bundesländern, es wird leider nur erst in den anderen beiden Stadtstaaten diskutiert, beraten wird. Den Berliner Vorschlag kennt man noch nicht genau, der Hamburger Vorschlag bezieht sich gerade nicht auf die Bereiche, die über Vergaben oder Dienstleistungsaufträge geregelt werden und setzt erheblich höher ein, womit auch eine wirtschaftliche Belastung einhergehen würde, die man mitbedenken muss. Deshalb bin ich dafür, dass Sie in Ihrer weiteren Beratung im Parlament, aber auch in der Deputation berücksichtigen, dass wir hier etwas Finanzierbares und wirtschaftlich Vernünftiges auf den Weg bringen.
Das ist die Grundüberlegung, die ich hier dargelegt habe und zu der ich mich bekenne. Ich wünsche mir sehr, meine Damen und Herren, dass Sie hier im Hause den Mut haben, dass Bremen erneut vorangeht, dass ordentlich sachlich gearbeitet und beraten wird. Das ist nämlich kein Wahlkampf, sondern es ist eine Hilfe für die Menschen, und darum möchte ich, dass das noch in dieser Legislaturperiode geregelt wird. Es wäre mein Wunsch, dass wir noch in dieser Zeit zu einem Mindestlohngesetz kämen. Dann tun wir etwas Gutes für die Menschen und zeigen, was Politik kann!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, lieber Herr Bürgermeister! Eine Frage haben Sie offen gelassen: Warum Sie das bewährte Prinzip, dass Tarifpartner Lohnuntergrenzen aushandeln, hier in Frage stellen.
Es wäre doch ein Leichtes für Sie, Herr Bürgermeister. Gut, nun haben wir das Problem, dass Sie keine Richtlinienkompetenz haben, aber ich denke einmal, bei dem konstruktiven Miteinander, das Sie in der Koalition und im Senat immer wieder postuliert pflegen, ist es doch gar kein Problem, Ihre Finanzsenatorin für die Tarifverhandlungen anzuweisen, Entsprechendes für die Betroffenen auszuhandeln, die Sie gerade angesprochen haben. Sie haben sogar den Vorteil, dass Sie die finanziellen Auswirkungen Ihrer Beschlüsse im Senat gleich in den Haushalt einstellen können.
Also: Sie schlagen zwei Fliegen mit einer Klappe, nämlich einmal das bewährte System, das wir auf allen Ebenen für richtig halten, dass Tarifpartner Löhne aushandeln, für Qualifizierte, für weniger Qualifizierte und vielleicht auch für nicht Qualifizierte und Sie gleichzeitig sagen können, welche finanziellen Auswirkungen das für den Haushalt hat. Das wäre seriös, das wäre nachhaltig, meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit entlarven Sie sich letztendlich doch nun wieder, dass es Ihnen allein nur um Wahlkampf geht. Es geht Ihnen um den 26. Mai 2019, denn ansonsten hätten Sie schon längst für die anstehenden Tarifverhandlungen, wo auch immer, Ihrer Finanzsenatorin sagen können, verhandeln Sie entsprechend. Das können Sie nämlich. Ich glaube, die Gewerkschaften, Ihre Mitstreiter in den Parteien würden sofort sagen, ausgezeichnet, sehr gut gelaufen. Vielleicht ist es aber doch so, dass Sie dann die Befürchtung haben, dass die Finanzsenatorin sich hinstellt und sagt, das Verhandlungsergebnis habe ich herausgeholt. Also, diese Frage ist hier völlig offen geblieben. Deswegen bleiben wir bei unserer ablehnenden Haltung. Wir lehnen diesen Antrag ab, wir überweisen auch nicht, denn hier gibt es überhaupt
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte einmal klar und deutlich machen, dass hier heute etwas passiert, was ich eigentlich selten erlebt habe, dass nämlich gegen den Willen der antragstellenden Partei ein Antrag überwiesen werden soll.
Liebe Frau Dr. Müller, es gibt die Berechnungsgrundlagen, und das ist eine politische Entscheidung, ob man sich für einen Mindestlohn entscheidet, der lebenssichernd ist, Existenz sichert, oder für einen, der altersarmutsresistent ist. Zwischen diesen beiden Punkten diskutiert die Öffentlichkeit seit zehn Jahren, und Sie hätten längst mit Ihrem Koalitionspartner zu einer Lösung kommen sollen.
Wenn der Antrag jetzt überwiesen wird, dient das eigentlich nur einem einzigen Zweck, dass dieser Antrag dann erledigt ist, weil er vor Mai, also vor den Wahlen, nicht wieder im Parlament behandelt wird, und Sie müssen nicht Farbe bekennen.
Deswegen sagen wir auch ganz klar, wir hätten diesen Antrag hier heute gern abgestimmt gehabt, die Koalition hatte lange genug Zeit – die Debatte um den Mindestlohn gibt es seit zehn Jahren –, eine politische Lösung zu finden. Wir werden der Überweisung nicht zustimmen. – Danke!
Es ist beantragt worden, die erste Lesung zu unterbrechen und das Vierte Gesetz zur Änderung des Landesmindestlohngesetzes zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen (federführend) und