Vielleicht erzähle ich auch nur Unsinn, aber es ist – –. Ich gebe mir Mühe, das genügt allein nicht, das weiß ich auch.
Jedenfalls glaube ich, dass in dem Bereich, wenn man sagt, wir wollen wissen, was Banken und Sparkassen an Krediten vergeben, dass man da die Transparenz bekommt, das sehe ich als eher schwierig an. Darüber müssen wir, glaube ich, noch ziemlich viel reden, wie weit man das treiben kann, ohne Schaden anzurichten. Trotzdem ist es mir nicht egal, wenn es zum Beispiel eine Bank geben würde, die einen sehr, sehr großen Anteil ihres Gewinnes über die Finanzierung von Rüstungsinvestitionen erzielt. Dann gibt es da auch einen Punkt, an dem man sagen kann, ja, das ist von öffentlichem Interesse. Da gibt es keine bisher, soweit ich das jedenfalls weiß, elaborierte Erkenntnis, da herrscht großer Debattenbedarf.
Der dritte Bereich, womit Banken und Sparkassen Geld verdienen, ist mit dem ganz normalen Kundengeschäft, also Girokonten. Da ist die Frage, wie erreicht man es, dass die Bank ihre Anlagerichtlinien transparent macht, aber nicht jedes einzelne
Kundengeschäft, und man trotzdem ein Bild davon bekommt, um was für ein Kreditinstitut es sich da handelt. Das ist überhaupt nicht trivial, weil man eben berücksichtigen muss, dass zu den Anlagestrategien auch immer Investitionen, also Staatsfinanzierungen gehören. Was der Staat mit seinem Geld macht, das wissen Sie ja, und es gehört dazu, dass die Banken sehr stark miteinander verflochten sind. Wenn man dann weiß, dass die einzelne kreditgebende Bank oder Sparkasse sich selbst eben bei anderen Banken und Sparkassen wiederum Geld geliehen hat, dann sieht man, was wir da noch für einen großen Berg zu erklimmen haben, was die berechtigten Wünsche nach mehr Transparenz betrifft.
Zu Herrn Prof. Dr. Hilz möchte ich sagen, über die Bürokratie klagen ja jetzt schon alle. Ich meine jedoch, wenn man in einem Fonds Geld anlegt, dass die Anbieter der Fonds zu erzählen haben, in welcher Risikostufe sich das bewegt und was in der Welt passiert. Also das ist mit der Bürokratiekritik nun wirklich nicht abgedeckt, wenn man das auch noch falsch fände, im Übrigen ist das ja auch gesetzlicher Stand.
Über die Frage hinaus, was die Banken und Versicherungen eigentlich mit dem Geld machen, das wir ihnen anvertrauen, interessiere ich mich natürlich auch dafür, wo sie ihre Steuern zahlen, ob sie eigentlich Tariflöhne zahlen und wer im Aufsichtsrat sitzt. Da gibt es noch ziemlich viele Möglichkeiten, sich ordentlich auszutoben, um sozusagen als Verbraucherin und Verbraucher mit dafür zu sorgen, dass sich die Welt so ändert, wie ich sie hier haben möchte.
Ich will nur darauf hinweisen, dass Bremen Anlagerichtlinien hat, die es auch mit der Bürgerschaft und im Haushalts- und Finanzausschuss kommuniziert hat, für unsere Pensionsrückstellungen. Dann sind da die Fragen der ethischen Beschaffung, Kleidung, Computer oder auch das Lebensmittelbeispiel, das Herr Rupp hier genannt hat, dass der Senat sich bei diesen Punkten versucht, fortschrittlich und zukunftsweisend zu verhalten, und ich freue mich auf dieses neue Politikfeld. Pioniere haben es ja nicht so leicht. Ich bin mir aber ganz sicher, Herr Saffe, in fünf oder in zehn Jahren sieht, was dieses Thema betrifft, die Welt bestimmt ganz anders aus, weil es eben unausweichlich ist, dass man da weiterkommt. – Danke!
Wer dem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 19/1816 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Einsetzung einer Sonderkommission Brandschutz Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 20. Juni 2018 (Drucksache 19/1131)
Einsetzung einer Sonderkommission Brandschutz Bericht der staatlichen Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft vom 3. September 2018 (Drucksache 19/1807)
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Antrag von uns, Einrichtung einer Sonderkommission Brandschutz, ist nicht mehr ganz neu, sondern schon eineinhalb Jahre alt. Wir hatten ihn eingebracht nach dem verheerenden Großbrand im Londoner Grenfell Tower im Juni 2017. Bei dem Brand kamen, das ist bekannt, 72 Menschen ums Leben. Es war eine ganz entsetzliche Katastrophe, die im
Grunde genommen darin begründet war, dass die Art der Fassadendämmung extrem unterdurchschnittlich ausgestattet war. Der Brand hatte als kleiner Küchenbrand begonnen, durch einen Kurzschluss bei einem Kühlschrank, wie man dann herausgefunden hat. Das Feuer breitete sich aber in kürzester Zeit über die gesamte Höhe der Fassade aus. Das Haus war kurz vorher renoviert worden, dabei waren Aluminiumplatten vorgesetzt worden und dahinter eine Kunststoffdämmung. Das Material war bei hohen Temperaturen entflammbar, die Konstruktion erzeugte zudem einen zusätzlichen Kamineffekt. Die öffentliche Untersuchung dauert noch an, auch die Auseinandersetzung darum wird wahrscheinlich noch entsprechende Jahre dauern.
Nach dem Londoner Brand stand die Frage im Raum, kann es auch woanders zu solchen Unglücken kommen und solche Brände ausgelöst werden? In Wuppertal ließ die Stadt ein elfstöckiges Hochhaus räumen und nur die Fassade entfernen, weil darin Holzwolle verbaut war. In Nürnberg hat die Stadt bei fünf Hochhäusern angeordnet, dass die Fassade entfernt wird, weil Styropor verwendet worden war. Münster ließ seine 70 Hochhäuser überprüfen.
Wir haben deshalb beantragt, dass der Senat eine Sonderkommission Brandschutz einsetzt, die sich ebenfalls einen Überblick über die Risikolage verschaffen und gegebenenfalls Häuser überprüfen soll. Ich finde das eineinhalb Jahre später immer noch richtig und geboten.
Der Bericht der Deputation überzeugt mich insofern nicht. Allein die Tatsache, dass es in Bremen eine Hochhausrichtlinie gibt, aber der Senat nicht weiß, wie viele Hochhäuser überhaupt vorhanden sind, zeigt ja, man hat diese Gebäude nicht umfänglich im Blick. Die GEWOBA hat 72 Hochhäuser, das weiß man, aber wie viele es sonst gibt, ist nicht bekannt. Es wird auf Anlagenprüfverordnungen verwiesen, aber dabei geht es um technische Anlagen und nicht um das verbaute Material. Das finde ich an dem Punkt auch noch einmal wichtig zu betonen. Viele Hochhäuser, das ist leidlich bekannt, haben immer wieder ihre Besitzer gewechselt. Wir haben entsprechende riesige Wohnungsbaugesellschaften, die sich nicht gerade vorbildlich um ihre Bestände kümmern. Auch das wissen wir. Ob da überhaupt Unterlagen vorliegen, was in der Fassade verbaut wurde, wäre allein schon eine Überprüfung wert. Im Bericht heißt es, was wirklich
verbaut ist, könne man nicht störungsfrei überprüfen. Das heißt, unter Umständen müsste man ein Loch oder mehrere Löcher in die Fassade bohren. Das halte ich, wenn es um die Sicherheit von Menschen geht, die da wohnen, um einen durchaus zumutbaren Eingriff in die Eigentumsrechte.
Rechtlich ist immer wieder von Gerichten festgestellt worden, Brandschutz schlägt Bestandsschutz. Normalerweise gelten bauliche Auflagen nicht rückwirkend, aber wenn es um Brandschutz geht, ist das zulässig. Der Senat hat das bei der Brandmeldepflicht genauso gemacht, er könnte ebenso anordnen, dass bei allen Hochhäusern gesicherte Informationen vorliegen, was in dieser Fassade verbaut worden ist.
Bei der Novellierung der LBO, also der Landesbauordnung, ist der Brandschutz nicht geändert worden. Nach der LBO und der Hochhausrichtlinie dürfen brennbare Dämmstoffe in der Fassade verbaut werden, wenn es sich um geschlossene Profile handelt. Nach EU-Recht gelten zudem alle Bauprodukte als zulässig, wenn sie in irgendeinem anderen EU-Land für zulässig erklärt worden sind. Also ehrlich gesagt, wäre ich gerade an dem Punkt durchaus misstrauisch, was sich in den Fassaden so befinden kann. Ich kann nicht einschätzen, niemand kann das, glaube ich, hier im Saal, ob relevante Risiken vorliegen. Ich würde mir sehr wünschen, dass das jemand sich anschaut, der das einschätzen kann. Das ist etwas, das man durchaus verlangen kann.
Wir beantragen hier nicht, dass irgendwelche Hochhäuser geräumt oder großflächig irgendwelche Fassaden entfernt werden. Wir beantragen auch nicht, dass hier alles in größerem Maße aufgebohrt werden muss. Wir beantragen, dass es eine Kommission gibt, die sich mit diesem Thema beschäftigt und dass es eine qualifizierte Risikoabschätzung gibt. Das wäre durchaus nach bestimmten Objekttypen zu katalogisieren, und man kann das natürlich auch entsprechend herunterbrechen. Die Kommission sollte dann die entsprechenden Informationen an die Eigentümer auch weitergeben, und gegebenenfalls soll sie auch einzelne Objekte überprüfen können. Das halte ich allerdings wirklich für geboten. Die Feststellung, dass der Eigentümer für den ordnungsgemäßen Zustand des Gebäudes zuständig ist, das reicht nicht aus. Das machen wir bei Kraftfahrzeugen auch nicht. Da gibt es
Ich komme zum Schluss! Wir wissen, dass es in Bremen eine Reihe von Gebäuden gibt, bei denen sich Eigentümer nicht, ich hatte es bereits erwähnt, in gewünschter Weise um ihre Gebäude kümmern. Es ist sehr wohl möglich, hier noch einmal nachzuforschen, was es eigentlich bedeutet. Deswegen halten wir auch an unserem Antrag fest und finden diesen Bericht leider unzureichend. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Kollegin Bernhard hat es ja in ihrer Darstellung hier schon vorgetragen. Auslöser für diesen Antrag war der Brand des Grenfell Towers in London. Es ist richtig, die Untersuchungen der Brandursache sind immer noch nicht abgeschlossen. Solch ein katastrophaler Hochhausbrand wie in London ist in Deutschland aber nicht zu befürchten, da wir weitaus strengere Brandschutzregelungen haben, besonders die Wärmedämmung aus Styropor, die ja im Grenfell Tower angewandt wurde, ist als brennbare Variante hier bei uns in Deutschland strikt verboten. Gleichzeitig muss man sagen, das Vereinigte Königreich, also England, ist nicht nur beim Brexit auf einem unheilvollen Weg.
Wenn EU-Standards dort nicht mehr verbindlich sein sollen, wird das Land in vielen Bereichen endgültig auf ein Steinzeitniveau zurückfallen. Es darf nicht die Linie sein: Hauptsache, der Upperclass geht es weiterhin gut.
Ich möchte noch einmal daran erinnern, wenn wir über Brandverhinderung, Brandschutzmaßnahmen und Katstrophenschutz reden, dass die Stadt Bremen angefangen in dem Jahr 1754 bis zum Jahr 1913 insgesamt – wer weiß es noch? – elf Mal komplett abgebrannt ist. Elf Mal! Die Ursachen waren unzureichende Brandschutzmaßnahmen. Erst im Jahr 1902 ist die Errichtung dieser Maßnahmen hier in Bremen flächendeckend zur Umsetzung gekommen. Die Löschwasserversorgung wurde ausgebaut, die Katastrophenschutzbedingungen wurden verbessert, alles das kam zur Anwendung.
Heute verstehen wir bei allen Betroffenen unter vorbeugendem Brandschutz bauliche, technische und betriebliche Maßnahmen, die geeignet sind, den Ausbruch eines Brandes zu verhindern beziehungsweise den Brandschaden so gering wie möglich zu halten. Zudem sollen Maßnahmen, die eine Menschenrettung und eine wirksame Brandbekämpfung ermöglichen, verbessert werden.
Unsere Landesbauordnung, das wurde auch schon erwähnt, macht für den Brandschutz präzise Vorschriften. Der vorbeugende Brandschutz unterteilt sich in baulichen Brandschutz, Brandschutzmaßnahmen und Anforderungen an die beweglichen Teile eines Gebäudes: Wände, Decken, Brandwände, die ja nach DIN 4102 klassifiziert sind.
Zum zweiten Bereich technischer Brandschutz! Alle mit dem Gebäude verbundenen Anlagen und Einrichtungen, die zum Zwecke der Brandverhütung eingebaut wurden und bei denen sich im Brandfall etwas bewegt, zum Beispiel Brandmeldeanlagen, Feuerschutztüren, Brandschutzklappen und Feuerlöschanlagen, sind auch hier festgeschrieben.
Der dritte Bereich, betrieblicher Brandschutz! Alle Regelmaßnahmen, die die Brandgefahr verringern und die Brandbekämpfung verbessern, sollen unter anderem von der Brandschutzordnung, Personalbelehrung, Wartung von Brandschutzeinrichtungen und den Sicherheitsplänen umfasst werden.
Die Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes sind: Beratung der Bauaufsichtsbehörde und der Gewerbeaufsichtsbehörde. Beratung feuergefährdeter Betriebe bezüglich Brandschutzeinrichtungen. Unterstützung der Gemeinden und Verwaltungen bei der Schaffung und dem Ausbau von Löschwasserversorgungen, Planung und Abnahme von Brandmeldeanlagen. Überwachung feuergefährlicher Anlagen in den Häfen, Leistung von Sicherheitswachen in Theatern, auf Märkten und ähnlichen Einrichtungen. Planung und Abnahme von Feuerwehrzufahrten, Unterstützung der Fachämter bei der Bauleitplanung und der Ausbauplanung.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, auch nach der intensiven Diskussion in der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft halten wir es in der Einschätzung so, dass die gesetzlichen Rahmen hier ausreichend sind, und lehnen aus diesem Grunde auch die Einsetzung einer Sonderkommission Brandschutz ab. – Herzlichen Dank!