Claudia Bernhard
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Trotz der Weiterentwicklung aller möglicher Programme brauchen wir den Menschen als Kontakt und Kommunikation. Ich beziehe mich jetzt auf EU-Mittel und kleine Träger, das gibt es ja bezogen auf die Stadtteilinitiativen, der Bedarf ist groß, das erklärt zu bekommen, und ich frage auch vor dem Hintergrund des Abflusses dieser Mittel, das dann nicht immer so besonders effektiv läuft: Wäre es nicht auch einzubeziehen, dass man so eine Art stadtteilorientierte Stelle vor Ort mit einrichten könnte, ähnlich wie Verbraucherzentralen das jetzt vor Ort machen, dass man sagt: An bestimmten Tagen sind das auch Anlaufstellen, die dann in den jeweiligen Stadtteilen zur Verfügung stehen? Das ist eine personalintensive Frage, das weiß ich, aber es würde auch sehr viel an Hin-und-Herschicken und an verschiedenen Personen und Kommunikation einsparen.
Letztendlich war das nicht meine Frage. Ich finde das Fachprinzip vollkommen richtig. Das mit der Zentralisierung halte ich auch für den falschen Weg, aber mir ging es darum, wenn wir bei den EU-Geldern andocken – und das sind viele Gelder, das ist keine unerhebliche Summe –, dass wir es da als Anspruch mit implementieren, in den Fachabteilungen zu sagen: Wir bekommen das auch zum Teil vor Ort hin. Das war eigentlich die Frage, ob das ein Szenario sein könnte, das man da mit einbeziehen wird. Das wäre die Frage, aber mir ist klar, dass sich das natürlich auf die nächste Legislaturperiode bezieht.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist im Prinzip unmöglich, diese drei Tagesordnungs
punkte mit sehr ausführlichen Berichten in fünf Minuten unterzubringen. Deshalb lassen Sie mich zu unserer Großen Anfrage im Wesentlichen nur sagen: Herzlichen Dank für die Beantwortung! Wir haben das neue Bundesteilhabegesetz und es wird mit diesem sehr viel aufwendigeren Gesamtplanverfahren natürlich auch bedeuten, dass wir in eine neue Ära eintreten, die sehr viel zusätzliche Arbeit und Aufwand bedeutet.
Der entsprechende Personalaufwuchs in der Sozialbehörde hat auch schon begonnen. Insofern müssen wir uns ansehen, was es bedeutet, und auswerten, wenn das Ganze in die Umsetzung gegangen ist. Ich möchte nur eine Anmerkung dazu machen: Der sozialpsychiatrische Dienst bekommt zusätzliche sieben Vollzeitäquivalente. Das klingt erst einmal ganz gut, aber in den letzten Jahren sind auch vier Stellen weggefallen, sodass man aktuell knapp über dem alten Bedarf ist. Dorthin sehen wir mit Sorge.
Ich möchte auf einen Punkt aufmerksam machen, der sich insbesondere auf unseren Antrag bezieht, und das sind die Fixierungen. Ich hatte damit sehr viel zu tun, als ich in der letzten Legislaturperiode mit dem Thema in der Besuchskommission gewesen bin, und wir hatten es hier auch schon einmal zum Gegenstand einer Aktuellen Stunde gemacht. Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2018 ein vielbeachtetes Urteil dazu gefällt und demnach sind Fixierungen ein Eingriff in die Freiheit der Person und sie dürften ohne richterliche Genehmigung auf gar keinen Fall länger als 30 Minuten dauern.
Das Urteil hat eine Veränderung des bremischen PsychKGs erforderlich gemacht und das ist in der März-Sitzung auch passiert, allerdings ohne Debatte. Es gibt aktuell zwei Fälle in Hamburg, in denen zwei Menschen aufgrund von Fixierungen zu Tode gekommen sind. Wir haben auch hier im KBO einen Fall gehabt.
Ich möchte, dass wir auf diesen Zusammenhang noch einmal verschärft eingehen, denn es ist so weit richtig: Vielleicht gibt es Situationen, in denen das tatsächlich erforderlich ist. Aber im Großen und Ganzen weisen sie darauf hin, dass wir zu wenig Personal haben, um mit den Menschen entsprechend umzugehen. Die Bedürfnisse des ärztlichen Personals nach Rechtssicherheit sind verständlich, aber ich finde, das ist nur die eine Seite der Me
daille. Ob auch der Anspruch erfüllt wird, dass Fixierungen seltener zu Rückfällen führen und nur die äußerste Ausnahme sind, dafür müssen wir in die kommenden Berichte der Besuchskommission hineinsehen. Wir bräuchten eigentlich eine permanente Berichterstattung und klare Statistiken für die Zahl, die Dauer und die Einhaltung der Personalschlüssel.
Das gibt es bislang nicht. Beim KBO ist dieser Schlüssel auch nicht eingehalten worden. Für das Klinikum Nord gibt es eine zahlenmäßige Angabe, das finde ich löblich, für das KBO gibt es das nicht. Wir wissen – und das finde ich in dem Zusammenhang wichtig –, dass ein enger Zusammenhang zwischen der Personalausstattung und der Zahl der Fixierungen besteht. Alternativen sind personalintensiv.
Deswegen halte ich auch die Formulierung im jetzt geänderten bremischen PsychKG für einen Gummiparagrafen. Da heißt es jetzt: „Eine Fixierung ist zulässig, wenn eine andere, weniger eingreifende Maßnahme nicht in Betracht kommt.“ Das ist interpretationsfähig. Auch eine Nachbereitung mit dem Patienten ist weiterhin nicht verpflichtend vorgeschrieben. Ich finde, wenn wir uns das ansehen, dass der Senat und die Bürgerschaft dem Zusammenhang nicht gefolgt sind, wenn der Landesverband der Psychiatrie-Erfahrenen gefordert hat, dass eine Fixierung nach 30 Minuten aufzuheben ist, wenn keine richterliche Genehmigung vorliegt. Denn hier heißt es ganz schmallippig: Das entspricht nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Offenbar geht es hier um eine möglichst minimalistische Umsetzung der neuen Rechtslage.
Im richterlichen Bereich wird das Personal aufgestockt, weil richterliche Bereitschaftsdienste zur Verfügung stehen müssen, für das klinische Personal gibt es keine entsprechende Aufstockung. Ich halte das für unverantwortlich.
Es wird dazu führen, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der Praxis nicht wirklich umgesetzt werden kann. Wir haben deshalb genau diesen Antrag geschrieben. Wir beantragen hiermit nämlich zweierlei: Zum einen soll außerhalb des PsychKGs
die landesgesetzliche Grundlage von Fixierungen überprüft werden. Ich spreche jetzt gar nicht über die Forensik, auch da gibt es Zusammenhänge, die mehr als kritikwürdig sind. Zum anderen soll der erforderliche personelle Mehrbedarf ermittelt werden, der in den Kliniken durch die neuen rechtlichen Vorgaben entsteht. Wir brauchen eine demokratische Psychiatrie und eine, die den Menschen gerecht wird, und wenn ich mir insbesondere die Fälle in Hamburg ansehe, dann möchte ich nicht, dass so etwas auch in Bremen nur annähernd Realität wird,
und deshalb werden wir auch diesen Zusammenhang in der nächsten Legislaturperiode weiter verfolgen und darauf unser Augenmerk richten, dass sich hier die Zustände verbessern. – Danke schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Uns hätte klar sein müssen, dass die letzte Aktuelle Stunde für alles Mögliche, was noch wichtig ist, zu erwähnen, herhalten muss. Das finde ich bedauerlich, aber wahrscheinlich ist das eine Hoffnung gewesen, die vollkommen falsch war.
Wovon ich mich ganz stark distanziere ist die Aussage unseres Kollegen Dieter Reinken, weil ich finde, dass wir in den ersten beiden Wortbeiträgen in einen Topf geworfen werden. Ich finde das unredlich,
ich finde es undifferenziert. Was mich besonders daran ärgert, ist: Es ist unernsthaft. Ich muss sagen, es ist überhaupt eine leichte Unart in der Politik, mit dieser Unernsthaftigkeit an Themen heranzugehen. Das ist wahr. Dazu könnte ich sagen, zu der Frage, wer hier was am meisten vermissen oder nicht vermissen müsste würde mir in Bezug auf die letzten acht Jahre auch einiges einfallen. Ich hätte mich allerdings nicht in der Weise unbedacht geäußert. Ja, in den vergangenen acht Jahren.
Wir haben einen Zusammenhang aufgeworfen, den ich für die Stadt und für das Land Bremen absolut wichtig finde. Das in das Licht zu setzen von: es ist alles relativ zu sehen, es ist falsch interpretiert, die Studie sagt dieses, die Studie sagt jenes, dazu fallen mir auch noch drei andere Aussagen ein, wird dem Thema in keinster Weise gerecht.
Wir haben eine Oberflächendiskussion, und es geht immer um den Oberflächenglanz des Wirtschaftswachstums in Bremen. Auch die Arbeitnehmerkammer neigt bezüglich des Wirtschaftswachstums zu Zahlen, bei denen es wirklich interessant ist, sich bezogen auf das einzelne Jahr anzuschauen, welches die jeweilige Bezugsgröße ist und auf was die Steigerung heruntergerechnet
wird. Ich würde Ihnen allen empfehlen, einen genaueren Blick darauf zu werfen.
Ja, es ist so, dass es durchaus Licht und nicht nur Schatten gibt. Uns kommt es aber darauf an, und das finde ich einen ganz wichtigen Punkt: dass es nicht um schlechtreden, sondern um den realistischen Blick auf die Verhältnisse geht. Wir haben eine Armutsquote, wir haben eine gigantische zunehmende soziale Spaltung und es ist richtig, dass es die konjunkturellen Entwicklungen sind, von denen Bremen zum Teil abgekoppelt ist. Ja, es ist ein Problem der Städte und insbesondere der Stadtstaaten, aber in diesem Vergleich kommen wir nicht besonders gut weg.
Wir müssen uns auch mit Faktoren wie Kaufkraft, Armut, Bildung und Wohnen, wie auch immer diese Perspektive aussieht, auseinandersetzen. Diese Punkte gibt es, und uns geht es darum, darüber nachzudenken: Was wurde nicht richtig gemacht, was müssen wir in Zukunft ändern?
Wenn ich nur ein paar Punkte herausnehme, ist es richtig: wir haben einen relativ großen Gender Pay Gap, Dr. Maike Schaefer hat es angesprochen. Darum müssen wir uns stärker kümmern. Das ist, gerade vor dem Hintergrund, dass die Einkünfte von Frauen in den sozialen Berufen exorbitant schlecht und die Existenzbedingungen für genau diese Gruppe nicht besonders gut sind, ein wichtiges Element. Das wissen wir.
In den Dienstleistungsberufen und gerade bei den Beschäftigungszahlen ist es richtig, dass, meine Kollegin Kristina Vogt hat es erwähnt, zwar die Arbeitszeiten und die Beschäftigungszahlen gestiegen sind. Aber wie sieht denn das Durchschnittseinkommen aus? Dafür ist diese Studie durchaus hilfreich.
Es stimmt, wir haben den Landesmindestlohn. Damit haben wir eine Grundlage geschaffen. Wir haben Jahre darum gekämpft. Kurz vor der Wahl wir er auf Landesebene tatsächlich eingeführt. Aber schon gibt es Ausnahmen, wieder wird vorexerziert, auf was er nicht zu beziehen ist. Die BLG Logistics Group als Aktiengesellschaft ist da nur ein Beispiel. Es geht auch um die Tarifbindungen. Die Tarifbindung ist in das Tariftreue- und Vergabegesetz aufgenommen worden, aber nur für den Baubereich. Auch da gibt es Nachbesserungsbedarf. Ein Großteil der zusätzlichen Arbeitsplätze, das
wissen wir seit Langem, wird im Rahmen von Leiharbeit besetzt. Auch da ist die BLG Logistics Group nicht gerade ein Positivbeispiel.
Wir brauchen Konkurrenzfähigkeit im öffentlichen Dienst. Auch damit werden wir immer wieder konfrontiert wenn es um Fachpersonal geht, ob das ein Bauingenieur im Architektur- oder im Verkehrsbereich ist. Im Gesundheitsamt herrschen, was die Besetzung anbelangt, sehr schlechte Verhältnisse. Das sind nur kleine Beispiele. Da müssen wir über Anreize nachdenken, wie diese überhaupt aussehen können.
Wie wird im öffentlichen Dienst nachbesetzt? Gern immer wieder mit Monaten dazwischen, mit vielen Leerlaufzeiten. Das Fachpersonal wird nicht unmittelbar anschließend eingestellt. Das wissen wir alles. Dann kommen wir zu dem großen Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung.
Auch da sieht es nicht besonders gut aus, weil wir keine Anschlussperspektive für die Menschen bieten, die in den Maßnahmen gewesen sind. Das müssen wir dringend tun, denn das Landesprogramm „Perspektive Arbeit“ für SGB II-Beziehende „LAZLO“ und das Landesprogramm „Perspektive Arbeit Saubere Stadt (PASS) für SGB IIBeziehende können nicht einfach durch das Bundesprogramm ersetzt werden.
Es ist ein erhebliches Problem. Ich weiß, ich muss zum Schluss kommen, mir würde noch sehr viel dazu einfallen. Es ist ein umfangreiches Thema, aber das in der Weise kleinzureden und zu bagatellisieren halte ich für einen großen Fehler, und ich wünsche, dass wir das in Zukunft anders handhaben! –
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich würde mich gern zum Inhalt des Antrags äußern. Es ist so, dass ich die grundsätzliche Intention sehr gut nachvollziehen kann. Ich finde auch die unterschiedliche Behandlung von Verheirateten und Unverheirateten an dem Punkt falsch.
Bei Adoption auch, vollkommen richtig, das ist auch eine Stelle, an der das Adoptionsrecht immer noch alles schlägt, was ich extrem überarbeitungsbedürftig finde. Das müsste dringend geändert werden. Da fallen mir noch ein paar andere Dinge ein, aber da hinkt es besonders.
Die Situation ist derzeit folgende: Bis zum Jahr 2004 wurden Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung zu 100 Prozent als Regelleistung von der GKV übernommen. Die damals rot-grüne Bundesregierung hat das geändert, seitdem werden nur noch 50 Prozent von der Krankenkasse bezahlt. Frau Rosenkötter hatte noch einmal erzählt, in welchen Anteilen das bei den jeweiligen Kassen verankert ist, aber im Großen und Ganzen kann man sagen: Die ersten drei Versuche nur bei Ehepaaren und nur bei Frauen zwischen 25 und 40 Jahren. Das sind 6 000 Euro Eigenanteil für die ersten drei Versuche und das kann bis zu 10 000 Euro kosten, wenn ein vierter Versuch hinzukommt.
Private Kassen übernehmen das in der Regel vollumfänglich. Ja, ich weiß, es kommt auf den Fall an, aber da gibt es zumindest immer noch eine 100Prozent-Variante, wenn man das entsprechend geregelt hat.
Durch die schwarz-gelbe Bundesregierung gab es eine Richtlinie des Bundesfamilienministeriums aus dem Jahr 2012, durch die die finanzielle Förderung wieder erleichtert wurde. Gefördert werden diese berühmten In-Vitro-Fertilisationen und auch diese intrazytoplasmatische Spermieninjektion. Man kann sich dann im Einzelnen ansehen, was
das bedeutet, aber es sind alles auch hormonintensive Behandlungen. Die Idee war, dass Bund und Länder gemeinsam paritätisch ein Viertel dieser Kosten tragen. Seitdem haben sich aber nur fünf ostdeutsche Bundesländer und Niedersachsen bereit erklärt, das einzuführen, Berlin und Hessen stehen Landesmittel zur Verfügung.
Unverheiratete Paare bekommen keine Förderung – das ist so. Sie können unter Umständen seit dem Jahr 2016 durch die Richtlinie, für die ersten drei Behandlungen ein Viertel der Kosten gefördert bekommen, aber es ist deutlich geringer und steht in keinem Verhältnis zu den Verheirateten. Die FDP hat auf Bundesebene längst schon einmal einen Antrag eingereicht, und zwar, ich glaube, Anfang des Jahres 2018. Da waren allerdings die Alleinstehenden mit inkludiert, das ist in dem Antrag hier leider gar nicht enthalten. Unsere Fraktion hat auf Bundesebene im November 2018 ebenfalls einen Antrag in diese Richtung gestellt, allerdings mit der Ausweitung auf gleichgeschlechtliche Paare.
Das, finde ich, ist auch ein großer Unterschied, weil wir der Meinung sind, dass man das nicht nur auf die Unverheirateten erweitern sollte, sondern selbstverständlich auch auf alle anderen familienähnlichen Kombinationen, die letztendlich das gleiche Recht haben sollten. Das Adoptionsrecht wurde hier schon erwähnt, da gibt es ganz ungerechte Varianten, wenn man sich überlegt, dass man, selbst wenn man in einem gleichgeschlechtlichen Paarverhältnis ein gemeinsames Kind hat, keinerlei Recht hat, das zu adoptieren, was ich unsäglich finde,
sodass wir den Antrag grundsätzlich von seiner Intention gar nicht schlecht finden, allerdings unzulänglich in dem, was er einschließt. Deswegen werden wir uns an dieser Stelle enthalten, weil ich grundsätzlich auch finde, dass diese Kinderwunschbehandlung darauf ausgedehnt werden müsste.
Diese abseitige bevölkerungspolitische Debatte, wie sie hier ganz kurz angeklungen ist, finde ich dermaßen menschenfeindlich, menschenrechtsfeindlich und weit weg von Grundrechtsdiskussionen, dass man das nicht weiter einbeziehen sollte.
Das ist ein richtiger Vorschlag, ich finde aber eigentlich, die FDP bleibt ziemlich permissiv und es
ist nur ein Hüpfer in die richtige Richtung, aber nicht das, was wir uns vorgestellt haben. Wir haben versucht, das auf Bundesebene durchzubringen, aber leider hat es keine Mehrheit gefunden. Ich finde nach wie vor, wir müssen daran festhalten, dass das auf alle Varianten von Familienleben ausgedehnt wird, die für eine entsprechende Kinderwunschbehandlung in Frage kommen.
Ich fände es auch schön, wenn wir uns auf den Weg machen würden, das Adoptionsrecht zu ändern, das in diesem Kontext wirklich dringend der Reform bedürfte. Deswegen sage ich noch einmal, gut – –.
Ja, das ist richtig, aber gerade bei der Kinderwunschauseinandersetzung und gerade, wenn es um Kinder geht, haben wir immer noch ein großes Missverhältnis zwischen dem, was verheirateten Paaren als Privileg zugestanden wird, und dem, was man allen anderen zubilligt. Diese Unterscheidung ist selbst zwischen ehelich und nicht ehelich immer noch sehr groß und das ist eine Diskriminierung, die ich völlig falsch finde und maßlos überständig.
Ich fände es gut, wenn wir uns gemeinsam dazu durchringen würden, daran zu arbeiten. – Danke schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Als Erstes muss ich einwerfen, dass ich die Debatte um Kevin Kühnert ein wenig überzogen und unangemessen finde. Letztlich wird man sich der Tatsache stellen müssen, dass es um Verteilungsfragen geht.
Ich finde es richtig – es ist eine vollkommen hysterische Reaktion gewesen, es gibt inzwischen auch
einige, die das reflektierter sehen – die Debatte anzustoßen. Ich finde das absolut zutreffend und dazu stehen wir auch. Es wäre schön, wenn wir das gesellschaftlich unaufgeregter diskutieren könnten.
Es ist die letzte Wohnungsbaudebatte für diese Legislaturperiode,
deswegen werde ich zu diesem Thema sprechen. Ich finde es zumindest zu konstatieren, dass das Bewusstsein bezüglich dessen, dass das wirklich ein massives Problem, eine massive soziale Frage ist, in den letzten vier Jahren deutlich gestiegen ist, das muss man zumindest festhalten.
Ganz im Gegensatz zum Problembewusstsein des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen heute Morgen. Zur Einkommensentwicklung muss man sagen, die ist bezüglich des Baus und des Wohnungsbedarfs eigentlich vorangekommen.
Man kommt an den Zahlen nicht vorbei. Das ist etwas, das wir immer wieder angemerkt und kritisiert haben. Herr Senator Dr. Lohse hat in der Fragestunde unlängst sogar eingeräumt, wenn wir jährlich 350 neue Sozialwohnungen fertigstellen würden, woran ich große Zweifel habe, würde die Zahl der Sozialwohnungen weiter auf 7 000 absinken. Im Januar hat Panorama die Ergebnisse einer Vergleichsstudie zum Wohnungsmarkt veröffentlicht. Danach kann sich ein durchschnittlicher Haushalt in Bremen über 66 Prozent der Neubauwohnungen nicht mehr leisten. Das bedeutet, wir reden über eine sehr, sehr hohe Anzahl von Menschen, die bezüglich der Miete ein sehr großes Problem haben. Eine Neubauwohnung kostet in Bremen durchschnittlich 11,38 Euro. Natürlich haben wir gebaut. Natürlich wurde ganz viel errichtet, aber nicht das, was auch nur annähernd den Bedarf im Bereich bezahlbarer Wohnraum decken könnte.
Der Senat zieht selbst in seinem Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Bremischen Wohnraumschutzgesetzes – darin kommt übrigens auch BSI vor – –. Bereits jetzt gibt die Hälfte der Bremerinnen
und Bremer mehr als 30 Prozent aus, es ist sogar ein Viertel, das mehr als 40 Prozent dafür ausgibt. Die Unzufriedenheit mit der Situation ist in dieser Stadt enorm groß: Was kostet das Wohnen, wie sieht es mit privaten Investoren aus, die die Stadtentwicklung massiv bestimmen, wie stark werden schwächere Gruppen in dem Zusammenhang an den Rand gedrängt. Auf einer Veranstaltung des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Landesverband Bremen e.V., wurde gestern mit Recht eingefordert, dass wir einen Plan brauchen und zwar mit der Auflistung aller Instrumente und dem Ziel, zu sehen, wie schnell sie erreicht werden können und was sie letztendlich bringen. Ich muss sagen, dass dieses Mantra „Bauen, Bauen, Bauen“ ein wenig unkreativ ist, um es einmal ganz vorsichtig zu sagen.
Das reicht bei weitem nicht aus. Wir brauchen mindestens drei Komponenten: Wir müssen im Neubau umsteuern, so dass es mehr bezahlbaren Wohnraum gibt und dabei insgesamt bessere Quartiere herauskommen. Zweitens: Wir müssen das Tempo der Mietsteigerungen eindämmen,
weil wir den bezahlbaren Wohnraum hauptsächlich im Bestand brauchen. Und Drittens: Es muss sehr schnell und direkt etwas für diejenigen Gruppen geschehen, die durch die derzeitige Entwicklung buchstäblich unter die Räder kommen. Das betrifft Wohnungslose, die, die verdeckt wohnungslos sind und Menschen mit geringen Haushaltseinkommen.
Wir haben das aufgelistet. Das ist zunächst ein kleiner Ausschnitt von Instrumenten, die wir für wichtig halten und die wir schon in verschiedenen Varianten vorgestellt haben. Das ist etwas, von dem ich glaube, dass es uns in der nächsten Zeit tatsächlich weiterhelfen könnte.
Das Erste wäre, dass das vierte Wohnraumförderprogramm deutlich anders aussehen muss als die bisherigen.
Das wurde schon angesprochen. Dabei geht es gar nicht darum, die privaten Investoren schlecht zu machen. Es ist bei der derzeitigen Ausgangslage gar nicht anders möglich, als dass die Sozialwohnung über drei teure Wohnungen subventioniert
beziehungsweise querfinanziert wird. Das heißt, man muss das anders aufstellen. Gestern wurde bei einer Veranstaltung der Metropolregion BremenOldenburg im Nordwesten e.V. ganz deutlich gesagt, dass es in Niedersachsen ein anderes Förderprogramm gibt. Dort werden 30 Prozent der Tilgung als Zuschuss übernommen. Das ist eine Variante. Ich sage nicht, dass das die allein seligmachende ist, aber über so etwas muss man nachdenken.
Als Zweites brauchen wir eine Zielzahl für Sozialwohnungen pro Jahr und zwar eine festgelegte. Wir müssen überlegen, wie wir sie erreichen. Wenn wir das nicht durch Bauen schaffen, dann brauchen wir den Rückkauf von Sozialbindungen, alles andere wird nicht funktionieren.
Das Dritte ist: Die Genossenschaftsform muss einbezogen werden. Da sind wir in Bremen ein Entwicklungsland. Wir brauchen nicht nur Beratungsstellen, sondern wir brauchen, damit so etwas überhaupt möglich ist, günstige Grundstücke, wenn möglich in Form von Erbbaurecht und wir brauchen natürlich auch eine Variante, bei der Bürgschaften beziehungsweise Genossenschaftsanteile städtisch übernommen werden, damit es Leute machen können, die sonst nicht dazu in der Lage sind. Wir brauchen auch mehr Kreativität beim experimentellen Wohnen, ob das ein Tiny-House ist oder ob man im Kaisenhaus wohnen darf, ist völlig egal. Das wird nicht die Masse bringen, aber momentan kommen wir überhaupt nicht voran und haben diese Möglichkeit nicht.
Das Vierte und auch das haben wir schon häufiger besprochen, sind die so genannten Milieuschutzsatzungen dort, das ist aktuell der schärfste Problemdruck, wo Sanierungen vorgenommen und die Mietpreisbremse ausgehebelt wird, die ja sowieso vollkommen durchlässig ist. Das passiert derzeit auf breiter Front und sorgt für Entmischung zum Beispiel am Osterdeich et cetera, das darf man nicht vergessen. Da haben wir es genau damit zu tun, dass die Menschen Mietsteigerungen verkraften müssen, weil sie dort, zugegebener Weise von Gesellschaften wie der Vonovia, hineingetrieben werden. Wir haben jetzt eine Vorkaufssatzung für Lüssum, das finden wir großartig, dieses Ortsgesetz ist wirklich als positiv herauszustellen, weil man sagt: Da kommen wir einen Schritt näher heran. Auch die Verhandlungen über Wohnungen von der Vonovia, die von dort eventuell zurückgekauft werden können, sind ein guter Schritt. Das ist natürlich auch für die Quartiersentwicklung wichtig. Dieser Verfall und der Zustand der Wohnungen,
wenn man sich das anschaut, ist man erschrocken auf welchem Niveau diese Wohnungen inzwischen gelandet sind.
Dann kommen wir zu unseren kommunalen Wohnungsbaugesellschaften, die man natürlich anders steuern muss. Das beginnt mit der Mietpreisstrategie. Man muss darüber nachdenken, denn in der Vahr, in Huchting und in Tenever, wo die GEWOBA die meisten Bestände hat, ist es mittlerweile nicht mehr so, dass das mietpreisdämpfend wirkt. Das ist nicht der Fall. Auch man muss darüber nachdenken, wie diese Mietpreisstrategie in Zukunft aussehen soll. Die BREBAU ist dazu gekommen.
Das ist positiv, wir müssen sehen, wie das letztendlich aussieht, weil wir genau da auch etwas brauchen, damit die Angebotsmiete nicht bei neun, zehn oder elf Prozent landet. Ich rede von den Angebotsmieten. Wir haben momentan das Problem, dass die Menschen gar nicht mehr umziehen können, dass aller Orten berichtet wird: Ich kann es mir nicht leisten aus einer relativ großen, günstigen Wohnung auszuziehen, weil ich keine bekomme, die in irgendeiner Weise kleiner und bezahlbar ist. Das ist nicht hinzubekommen. Da wird es allmählich schwierig, eine Form zu finden, wie wir so etwas unterstützen.
Nun kann man sagen, in der heimlichen Hauptstadt des Weltkapitalismus, New York, ist es so, dass die Hälfte aller Mietwohnungen rent-controlled sind. Das finde ich ganz interessant, sonst könnte man da wahrscheinlich als normaler Mensch in gar keiner Weise mehr – –. Das heißt, die Mietbelastung darf in diesen Wohnungen 30 Prozent des Nettoeinkommens nicht übersteigen, auch wenn sie Privaten gehören. Das finde ich interessant. Es ist nicht etwas, das in den letzten 20 Jahren passiert ist, aber in den Altbeständen in New York ist es tatsächlich so.
Das wollen wir in Bremen in der Weise gar nicht, aber für die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften wäre es durchaus eine Option damit umzugehen. Die GEWOBA akzeptiert das inzwischen zum Teil, sogar für ihre eigene Mietenstrategie. Wenn es eine entsprechende Härtefallauseinandersetzung gibt wird darüber nachgedacht, ob man das tatsächlich Eins-zu-Eins umlegen kann. Das
heißt, auch die GEWOBA und die BREBAU brauchen billigen Wohnraum. Wir sehen bei der GEWOBA aktuell ganz deutlich, dass die KdU-fähigen Wohnungen im Schwinden begriffen sind. Natürlich müssen wir darüber nachdenken, wie wir das aufhalten können.
Ich habe bezüglich des vierten Wohnraumförderprogramms ganz klar vernommen, dass wir nicht mehr mit denselben Mitteln auskommen werden wie bisher. Wie wir den günstigen, den sozialen, den leistbaren Wohnraum in dieser Stadt in Zukunft subventionieren wird eine harte Auseinandersetzung werden, denn das kostet Geld und diese Ressourcen sind nicht einfach so vorhanden. In welcher Größenordnung und mit welchen Instrumenten wir das am intelligentesten hinbekommen, wird eine Herausforderung sein. Darüber bin ich mir vollkommen im Klaren. Wir brauchen auch eine Ankaufstrategie dahingehend, wie wir diese 15 000 Wohnungen, die momentan im Besitz von börsennotierten Wohnungsunternehmen sind – das ist durch diesen Ausverkauf leider so – nach und nach wieder abbauen. Darüber müssen wir nachdenken.
Wenn wir Wohnungen kaufen, gibt es im Unterschied zu den Kosten, die wir konsumtiv haben, einen Gegenwert. Es ist nicht so, dass dieses Geld weg ist. Wir müssen darüber nachdenken, wie sich das auswirkt.
Ich möchte noch an ein paar Punkte erinnern: Ich fand es ganz interessant, Frau Neumeyer hat es gerade angesprochen, dass auf einer dieser wohnungspolitischen Auseinandersetzungen, bei denen wir uns in den letzten Wochen häufig sehen, in den Raum geworfen wurde, dass man die Grundstücksverkäufe im Hulsberg-Quartier, bei denen die Preise momentan sehr hoch sind, durchaus noch einmal prüfen könnte und das nicht alles in die TEN – –.
Ja, ich weiß, es ist schon ganz viel Geld verplant. Deswegen sind wir noch lange nicht an dem Punkt, dass wir sagen: 2020 wird mehr Geld vorhanden sein und wir können uns aussuchen, welche infrastrukturellen Probleme wir als erstes lösen. So ist es nämlich nicht. Aber das wird eine interessante Frage sein, weil das Hulsberg-Quartier ein Quartier ist, das man nicht entmischen sollte. Bei 1 700 Euro pro Quadratmeter kann man sich vorstellen,
welcher Wohnraum entsteht und was das für die Mietpreise respektive Quadratmeterpreise bedeutet. Das ist natürlich ein Hintergrund, bei dem wir ununterbrochen in der Auseinandersetzung sind, wie teuer das wird.
Im Übrigen noch eine kleine Nebenbemerkung: Die Hochhausfrage finde ich in dem Zusammenhang ganz interessant, je höher man baut, desto teurer wird das und ökologisch ist das ein relativ schwieriges Unterfangen und nicht unbedingt ratsam. Hochhäuser sind nicht per se geeignet, günstigen Wohnraum zu schaffen, das sollte man sich bei all diesen Beispielen, die es bislang gibt, bewusst machen. Welche Folgen das hat, muss man ganz reflektiert zu Ende diskutieren.
Insgesamt muss man sagen, wir brauchen eine aktive Mietenpolitik, wir brauchen eine andere Bodenpolitik und wir müssen all diese Instrumente genau daraufhin prüfen, was man an sozialem Wohnungsbau schaffen kann, damit wir uns in absehbarer Zeit auf Wiener Verhältnisse hinzubewegen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nur kurz noch zu unserem Abstimmungsverhalten, aber lassen Sie mich eine Bemerkung voranstellen: Niemand geht hier davon aus, dass unendlich viel Geld vorhanden ist. Auch nicht die Fraktion DIE LINKE.
Das ist alles ganz und gar nicht zutreffend, wir rechnen in diesem Haus sehr ausführlich und immer bis zum Ende. Man muss in dem Zusammenhang sagen, der Hinweis auf die Landesverfassung ist richtig. Es geht nicht allein um die Nachkriegszeit, es geht darum, dass wir gemerkt haben, dass uns Wohnungen verloren gehen, in dem Sinne, dass wir vollständig die Kontrolle verlieren, wenn das nur den Privaten überlassen wird. Das wird letztlich nicht funktionieren. Da haben wir den gro
ßen Zusammenhang, wir haben heute Morgen darüber diskutiert, bis hin zur Kaufkraft, bis hin dazu was das das für die Wirtschaft heißt und so weiter. Das heißt, hier wird es eine restriktive Staatspolitik geben müssen. Das ist nichts, was Bremen sich gerade überlegt, sondern das ist landauf, landab in der Diskussion.
Ich würde gern getrennte Abstimmung für Tagesordnungspunkt 5 beantragen, das ist, glaube ich, 19/1099, der Antrag der CDU und zwar zu Punkt drei und vier. Dem würden wir zustimmen, weil ich es für richtig halte, an die Quartiersentwicklung zu denken, die durchaus umfassend zu funktionieren hat, das wurde sehr gern vergessen. Punkt vier halten wir für sehr wichtig, das ist letztendlich die Ausschüttung der GEWOBA, von der wir auch der Meinung sind, dass das Geld bei der Wohnungsbaugenossenschaft bleiben sollte, um dort weiterhin investiert zu werden. – Danke schön!
Ich würde gern mein Augenmerk auf die Mehrheitsgesellschaften lenken und dort vertiefend nachfragen wollen, warum auch das diesem Beirat als Zwischenentscheidung überlassen wird. Wir können doch davon ausgehen, dass die Bedingungen in Mehrheitsgesellschaften, das ist auch dem Bericht des LGG deutlich zu entnehmen beziehungsweise nicht zu entnehmen, einer dringenden Untersuchung bedürfen.
Wir fragen den Senat:
Erstens: Für wie viele Wohnungen im Land Bremen sind in den Jahren 2012 bis 2018 jeweils Sozialbindungen ausgelaufen?
Zweitens: Welche Informationen hat der Senat dazu, wem die betreffenden Wohnungen überwiegend gehören?
Drittens: Mit welcher Anzahl an auslaufenden Sozialbindungen rechnet der Senat für die Jahre 2019 bis 2022 jeweils?
Der Senat hatte zum 31. Dezember 2017 einen Stand von 8 317 Sozialwohnungen genannt. Das wurde in der Kleinen Anfrage aufgeführt. Wenn letztes Jahr 95 neue Wohnungen hinzugekommen sind und knapp 400 Wohnungen weggefallen sind, dann liegen wir jetzt ungefähr bei 8 000. Sehen Sie das auch so?
Nachdem Sie gerade die vergangenen Zahlen und auch die prognostizierten Zahlen genannt haben, sind Sie da trotzdem der Meinung, dass der Stand der Sozialwohnungen mit den bisherigen Instrumenten, also ich verweise noch einmal auf die ungefähren 100 pro Jahr, zu halten sein wird? Da es ja einen gegenläufigen Prozess gibt.
Ich stelle die Frage noch einmal: Sie sind der Meinung, dass man den Stand von 8 400 Wohnungen mit genau diesen Mitteln halten können wird?
Zu dem letzten Punkt: Können Sie denn einen genaueren Anteil benennen, wie viele von verantwortlichen Wohnungsbaugesellschaften gehalten werden?
Nein, ich teile nur den Optimismus nicht. Danke sehr!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dass der eigenständige Landesmindestlohn wieder eingesetzt wird, und zwar mit einem Wert von 11,13 Euro, sehen wir als einen großen Erfolg an.
Die ganze Legislaturperiode haben wir uns als Fraktion DIE LINKE dafür eingesetzt und immer wieder eingebracht, dass er erneut eingesetzt werden soll. Das ist seit 2015 schon fast ein Ritual geworden. Es ist erst ein gutes Jahr her, im Dezember 2017, dass die Regierungskoalition beschlossen hat, ihn endgültig fallen zu lassen. Ich sagte schon, es gab eine Vielzahl von Debatten. Insofern begrüßen wir ausdrücklich, dass es einen Sinneswandel gegeben hat und dass er jetzt in der Höhe wieder eingesetzt wird.
Wir finden es schade, dass die Höhe an die Entscheidung der Landesmindestlohnkommission geknüpft worden ist. Wir hatten einen eigenen Antrag eingebracht, in dem wir vorgeschlagen hatten, sie mit den Tarifen zusammenzulegen. Die Erfahrung mit der Landesmindestlohnkommission hat aus unserer Sicht nicht dazu geführt, dass das in dieser Höhe reicht.
Ich möchte ganz kurz darauf eingehen, warum wir auf der einen Seite finden, dass er gut begründbar ist, er aus unserer Sicht aber nicht reicht. 11,13 Euro in der Stunde, das wurde schon gesagt, entspricht TV-L, Entgeltgruppe 1, Stufe 2. Stufe 1 gibt es nicht mehr. Das ist das niedrigste Gehalt, das im TV-L bezahlt wird, und das liegt nach der Tariferhöhung bei 1 898 Euro brutto. Das kann man sehr gut argumentieren. Wenn die öffentliche Hand Aufträge vergibt, wenn sie Zuwendungen zahlt et cetera, dann soll mindestens das bezahlt werden, was im öffentlichen Dienst auf dem Niveau möglich ist.
Das würde Tarifbindung bedeuten, aber mit einem Mindestlohn in Höhe der untersten Lohnstufe. 11,13 Euro, das hört sich im Vergleich zu dem, was wir auf Bundesebene haben und was wir hier hatten, eigentlich nach einem großen Sprung an, aber das ist nur der erste Blick. Im Jahr 2012, als der
Landesmindestlohn eingeführt wurde, lag die unterste Gehaltsstufe im TV-L bei 1 489 Euro im Monat. Das entsprach einem Stundenlohn von 8,74 Euro, also sehr nah an 8,50 Euro.
Das heißt, auch 2012 bei der Einführung des Landesmindestlohns entsprach der Mindestlohn mehr oder weniger dem niedrigsten Gehalt im öffentlichen Dienst, jetzt tut er das wieder. Es ist seither ein gewisser Zeitraum vergangen. Er hätte zwischendurch steigen müssen, dann würde uns der Sprung jetzt nicht als großer Sprung vorkommen. Aber das war politisch nicht gewollt.
Den Beschäftigten ist im Grunde genommen in dieser Zeit mehr oder weniger genau dieses Maß an Einkommen verlorengegangen, das finden wir bedauerlich. Trotzdem reichen 11,13 Euro nicht. Der Mindestlohn wurde eingeführt, weil wir seit gut 15 Jahren aus verschiedenen Gründen ein massives Anwachsen des Niedriglohnsektors haben. Meine Kollegin Dr. Schaefer hat es gerade gesagt, wir sind zwar ein steinreiches Land, aber auf der anderen Seite haben wir einen exorbitanten Niedriglohnsektor. Das ist eine Entwicklung, der man entgegentreten muss.
Jeder fünfte Vollzeitbeschäftigte in Deutschland arbeitet heute im Niedriglohnsektor. Ich finde einen ganz wichtigen Aspekt, dass es bei den Männern jeder Sechste ist und bei den Frauen jede Vierte. Da sehen wir mit Blick auf unsere Debatte von gestern wieder, wie sich das auseinanderentwickelt.
Niedriglohn heißt weniger als zwei Drittel vom mittleren Lohn, das sind etwa 1 500 Euro. Das ist keine willkürliche Grenze. Sie markiert zum Beispiel in Bremen das, was eine Alleinstehende mit einem Kind inklusive Kindergeld verdienen muss, damit sie nicht mehr aufstocken muss. Die Niedriglohngrenze ist für Alleinstehende die Herauslösung aus Hartz IV und bedeutet momentan 2 139 Euro. Der Stundenlohn liegt interessanterweise dann bei 12,55 Euro. Das ist etwas, was wir – –. Ja, dann sind wir nahe an den 12,63 Euro, die wir gefordert hatten. Erst dann kommen wir in die Nähe von Armutsfestigkeit, erst dann ist es kein Niedriglohn mehr.
Das finde ich wichtig, deswegen müssen wir uns sagen, dass es ein erster wichtiger Schritt ist. Frau Böschen hat es gesagt, das ist ein Einstieg. Es gab andere Vorschläge, es gab andere Zielmargen. Ich
finde es trotzdem sehr löblich und verteidigungswert, dass wir das machen. Wir werden das auf jeden Fall unterstützen, aber wir werden uns natürlich auch weiter dafür einsetzen, dass es ein erster Schritt ist, nach dem relativ schnell weitere folgen müssen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich verstehe eigentlich nicht, warum Sie an unserer Argumentation etwas auszusetzen haben. Es ist so: Wir sind für die 12,63 Euro, die stehen auch bei uns im Wahlprogramm. Das war kein Geheimnis, auch letztes Jahr nicht. Wir haben unseren Antrag in der Fraktion aber auch in der Partei sehr intensiv diskutiert.
Wir hatten sogar diese, genau diese Debatte damals um 8,50 Euro, und dann hatten wir die 10 Euro. Das haben wir bei uns auch sehr offensiv diskutieren müssen. Wir haben dann gesagt, in Ordnung, das ist ein Einstieg. Das war vor der Tarifverhandlung, da war noch nicht klar, dass 11,13 Euro erreicht werden. Die Fraktion der SPD ist mit TV-L Entgeltgruppe 1 Stufe 4 in die Diskussion gegangen. Jetzt ist es die Stufe 2, das muss man auch feststellen. Ich finde es vollkommen richtig, dass man
sich daran orientiert, das habe ich in meiner Rede auch ausgeführt, und ich sehe auch nicht – –. Wir haben weder jetzt noch damals eine andere Diskussion geführt.
Es geht uns tatsächlich darum, Armutsfestigkeit zu erreichen. Die entspricht auf dem Niveau nicht dem, was die OECD-Studie aussagt. Darauf haben wir uns bezogen, und ich finde es völlig begründbar zu sagen: Wir steigen bei der untersten Entgeltgruppe des TV-L ein. Daran hat sich nichts geändert. Wir hätten heute, wenn er vorhanden gewesen wäre, unseren Antrag zurückgezogen. Aber es gibt ihn noch nicht. Er ist nach wie vor in der Deputation.
Genau, er hängt in der Deputation. Wir können uns daher heute auch nicht dazu verhalten. Frau Grobien, ich verstehe eigentlich nicht den Zusammenhang, wie Sie sagen können, es interessiert mich nicht, ob diese 5 000 Leute davon profitieren oder nicht.
Wir standen hier gestern oder vorgestern, ich weiß es gar nicht mehr genau, und haben gesagt, es ist – nur einmal als Beispiel –, bei dem BREBAU-Kauf wichtig, dass wir einen Zugriff auf die Wohnungen haben, um sagen zu können, hier wird ordentlich und verantwortlich mit Mieterhöhung umgegangen. Auch das ist in etwa in der gleichen Größenordnung. Man hat gesagt, jede Wohnung, die wir der Verfügung der „Heuschrecken“ entziehen können, ist eine gewonnene Wohnung.
Gerade, wenn man sich der sozialen Marktwirtschaft anheim und verpflichtet fühlt, verstehe ich so eine Aussage überhaupt nicht. Wir haben exorbitante Unternehmensgewinne, wir haben Profitorientierung auf der ganzen Linie und gleichzeitig eine miserable Lohnentwicklung. Der Niedriglohnbereich ist nicht von alleine entstanden. Den gibt es. In dem Zusammenhang zu sagen: Es ist mir eigentlich völlig egal, ob die Leute davon profitieren oder nicht – und ich finde, das ist keine unerhebliche Zahl – ist letztendlich ausgesprochen unsozial, auch für die CDU.
Das kommt noch erschwerend hinzu. Ich möchte noch ein paar Sätze zum Geltungsbereich sagen, weil die Regelung bezüglich der Aktiengesellschaften so schwammig ist. Die Auskünfte des Senats gehen immer fröhlich hin und her wenn es darum geht, ob die AGs einbezogen sind oder nicht. Es hieß in der Antwort auf unsere vorletzte Anfrage: Er umfasst auch die Aktiengesellschaften. Ich habe sie praktisch noch vor mir liegen, in der es hieß, man kann das genau – –. Nach dem, wie das Mindestlohngesetz jetzt ausformuliert ist, wäre die BLG Logistics Group beispielsweise enthalten.
In den aktuellen Antworten heißt es wieder: Nein, sie sind nicht dabei. Das finde ich problematisch, weil es wichtig ist. Der Senat hat die Auskunft gegeben, dass ungefähr 2 000 Beschäftigte im öffentlichen Bereich des Landes davon profitieren die unterhalb der Niedriglohnschwelle sind, und zwar auch bei den Mehrheitsgesellschaften. Das sind etwa 1 200 Beschäftigte bei der BLG Logistics Group und etwa 500 Beschäftigte bei der GeNo. Es ist keineswegs so, dass alle Beschäftigten bei der BLG Logistics Group Löhne erhalten, die oberhalb des Niedriglohnbereichs liegen.
Das, finde ich, müssten wir uns noch einmal genauer ansehen. Es gibt unterschiedliche Auskünfte, und man kann nicht sagen, einerseits finden wir es besser, wenn die Aktiengesellschaften darin sind, andererseits nicht, weil es Geld kostet. Das ist nach unserer Meinung ein Indiz dafür, dass Aktiengesellschaft keine besonders gute rechtliche Form für städtische Gesellschaften ist, das möchte ich zu bedenken geben.
Ich sage trotzdem mit allem – –. Ob das jetzt Wahlkampf ist, oder ob es einen bestimmten Druck gegeben hat oder was auch immer, ehrlich gesagt ist mir das unter dem Strich egal.
Ja, völlig gleichgültig. Das möchte ich gar nicht bestreiten, darüber müssen wir uns auch nicht auseinandersetzen.
Es ist ein positiver Effekt. Ich finde, es ist ein richtiger Weg, und ich finde es einen fantastischen Schritt, dass wir das noch erreicht haben. Und das
ist völlig unabhängig davon, wo der Impuls hergekommen ist. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Fraktion der FDP fragt nach der europäischen Karte für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf kommunaler Ebene. Ich fand das in der Großen Anfrage einen sehr vernünftigen Ansatz.
Seit 2012 existiert – mit schwedischer Förderung – eine Beobachtungsstelle, und es gibt auch eine Beobachtung des Follow-up-Prozesses. Es wäre interessant herauszufinden, wie das in Verbindung steht. Der Senat hat gesagt, so etwas brauchen wir nicht. Wir haben einen Aktionsplan. Dieser besteht aus den zwei Punkten, dem LGG, dem Landesgleichstellungsgesetz und unserem GenderMainstreaming. Nun heißt das, dass der letzte wegweisende strategische Beschluss des Senates immerhin 17 Jahre zurückliegt.
Was heißt eigentlich Gleichstellungsstrategie? Was kann und muss passieren, um die Gleichstellung in der Gesellschaft, in diesem Fall im Land Bremen, voranzubringen? Bei aller Liebe zu den Fortschritten frage ich mich: Warum geht es so enervierend langsam? Das LGG ist ein Instrument, und zwar für
den öffentlichen Dienst und den öffentlichen Bereich, und es bezieht sich vorrangig auf Fragen von Quotierung, auf Arbeitsfragen des öffentlichen Dienstes. Es ist keine nach außen gerichtete Gleichstellungsstrategie.
Gender-Mainstreaming ist das aber auch nicht. Gender-Mainstreaming heißt, in allen Ressorts wird bei der Politik auf die Folgen für Frauen und Männer geachtet. Das wird jeweils analysiert. Schön. Das ist ganz gut, aber es ersetzt beim besten Willen keine Gesamtstrategie.
In der Praxis heißt Gender-Mainstreaming immer noch: Schauen wir einmal nach, was wir berichten können. Irgendjemand macht doch sicher etwas mit Genderbezug.
Das wird gern in die Vorlagen geschrieben. So sieht es dann auch aus. Wenn wir uns die Beispiele ansehen, die positiv benannt sind, da werden ESF und EFRE genannt. Das ist im Grunde genommen etwas, was die EU erzwingt. Das ist nichts, was sich die Stadt Bremen ausgedacht hat. Die Fortschritte zum Gender-Mainstreaming handeln vor allem davon, wie die Ressorts beim Implementieren vorankommen, was schwer genug ist, das möchte ich gar nicht in Abrede stellen.
Es sind aber wirklich keine Fortschrittsberichte. Schon diese Betitelung halte ich für falsch. Gleichstellung im Land Bremen wäre vielleicht adäquater. Das würde aber anders aussehen. Wir brauchen Kennzahlen, wir brauchen Entwicklungen, wir brauchen Einschätzungen, wir brauchen Maßnahmen. All das gibt es in diesen GenderMainstreaming-Berichten nicht. Im Übrigen sind andere Bundesländer da weiter, zum Teil auch andere Städte.
Ich finde es daher eine gute Anregung der Fraktion der FDP, eine solche Strategie einzufordern und zu formulieren. Dass wir so etwas brauchen hatten wir im Ausschuss schon diskutiert.
Es ist nicht so, dass wir keine Beispiele dafür hätten. Diese entstehen nicht von selber, gestern haben wir die Verminderung vom Gender Pay Gap diskutiert, sinkende Abhängigkeit von Alleinerziehenden vom SGB II, Reflexion von dem. Was heißt
eigentlich geschlechtergerechte Gestaltung im öffentlichen Raum – Stichwort Stadtentwicklung und Co.? Vom Verkehr bis hin zu dem, wie ein Gebäude aussieht. Dann ein ganz großes Thema die Entwicklung von Gender-Budgeting. Wir waren extra in Wien und haben uns das angesehen.
Daten, Zahlen, Fakten, Ziele, Abgleiche, Kontrollen, Auswertungen: Nichts! Die Datenlage lässt zum Teil auch zu wünschen übrig. Ich möchte jetzt auf diesen Zusammenhang zu sprechen kommen, bei dem so etwas wie die Eiswette und das Schaffermahl nur eine Art Ausdruck dessen sind, wie es aussieht. In dem Zusammenhang habe ich aus dem Ressort Zuschriften bekommen. In denen stand: Von mir wird viel verlangt, ich muss mich sehr anstrengen, weil ich etwas aufschreiben muss zu Gender-Mainstreaming und der Frage, wie wirkt sich die Maßnahme auf Frauen und Männer aus. Gleichzeitig laufen unsere Senatoren zur Eiswette und zum Schaffermahl. Das halte ich in dem Fall überhaupt nicht für motivierend.
Das waren Rückmeldungen. Ja, ich finde verständlich, dass das Frauen aufstößt, weil es natürlich etwas ist, bei dem man sieht, dass es Prozesse gibt, bei denen das ganz anders funktioniert. Ich sage ganz ehrlich, es gibt frauenpolitisch wirklich wichtigere Themen. Das möchte ich keinesfalls bestreiten. Das hatte auch Antje Grotheer gestern angesprochen. Es ist aber ein Ärgernis, dass man sich immer wieder damit auseinandersetzen muss.
Die Auseinandersetzung ist uns zum Teil aufgezwungen worden. Es ist ein offener diplomatischer Affront gewesen, und ich meine, im Grunde genommen kann sich der Präsident der Eiswette sonst wohin begeben, aber wirklich nicht mehr mit solchen Ausreden in unsere Stadtgesellschaft. Das ist eine einzige Frechheit!
Es war eine Äußerung, und danach kann man nicht sagen, man geht zur Tagesordnung über, oder wir wollen damit nichts mehr zu tun haben. Das, was mich so daran ärgert, ist die Tatsache, dass Bremen nicht so ist, wie es im Rahmen von Schaffermahl und Eiswette dargestellt wird. Das ist etwas, was ich in dem Zusammenhang wichtig finde. Wir sind eine moderne, offene Stadtgesellschaft, und das verträgt sich schlichtweg damit nicht. Wir sind heraus aus dem 20. Jahrhundert. Wir haben so etwas wie Frauenemanzipation.
Ich weiß, ich lästere und ich ärgere mich über zu wenig Fortschritt. Das ist dem aber wirklich nicht angemessen, und deshalb möchten wir nicht mehr bundesweit mit Berichten über Männervereine in der Zeitung stehen und dem, dass sie das in Bremen und Bremerhaven nicht anders vermarkten können, weil, und das ist der andere Punkt, man sagt, in Ordnung, natürlich könnt ihr auch eure Frauenveranstaltungen machen.
Ja, genau. Macht, Einfluss, entsprechende Positionen. Auch das, was ökonomisch verhandelt wird, wird in diesen Runden erörtert. Das darf man nicht vergessen. Deswegen finde ich es wichtig, aus diesem Grunde haben wir diesen Antrag gestellt, und darin sind zwei Dinge entscheidend: Erstens, das muss der Senat klarstellen: Er geht dort nicht mehr hin! Die können feiern, wo sie wollen, sie können auch machen, was sie wollen, dass ist alles in Ordnung. Aber es ist etwas, von dem ich finde, dass Vertreter unseres Senats dort nichts mehr verloren haben. Sie gehen nicht als Privatperson dort hin, das darf man nicht vergessen.
Der Senat sollte dafür auch nicht mehr das Rathaus zur Verfügung stellen. Wir haben diesen Antrag schon einmal vor vier, fünf Jahren gestellt, wir hatten auch diese Debatte, es war schwierig. Die Veranstaltungen können stattfinden, wo sie möchten, aber bitteschön nicht mehr im Rathaus.
Dem Antrag der Koalition können wir dagegen nicht zustimmen. Ich sehe die gute Absicht. Aber der Beschluss läuft doch darauf hinaus: Wenn die Veranstalter der Eiswette sagen, in Ordnung, beim nächsten Mal würden wir auch die Bürgermeisterin einladen, dann ist alles gut. Das sehe ich so nicht. In dem Antrag heißt es definitiv, es geht um den Ausschluss von Frauen als Repräsentantinnen Bremens. Das ist mir zu wenig. Es geht um den Frauenausschluss, der ganz, ganz grundsätzlich nach außen getragen wird. Das will ich nicht, und das reicht mir auch nicht.
Das würde gegenüber den anderen Frauen auch fair sein. Ich möchte nicht, dass wir unseren Töch
tern sagen können, wenn du dich über frauenfeindliches Verhalten beschwerst, und es ändert sich nichts, dann musst du daraus auch die Konsequenzen ziehen. Das wäre nämlich eine zweifelhafte Lösung, und genauso ist es hier auch. Wir müssen eine Grenze ziehen, die Zeit für solche Festivitäten ist abgelaufen.
Ich möchte in dem Zusammenhang auch noch einmal daran appellieren, und das schließt an den Anfang an: Wir haben Fortschritte, wir haben gute historische Erfahrungen gemacht. Wir waren einmal federführend, wir haben Maßstäbe gesetzt. Die Zeiten sind vorbei. Im Grunde genommen sind wir mit unserem Gender-Mainstream-Prozess nicht auf der Höhe der Zeit. Das ist etwas, was wir dringend brauchen. Es ist, was den Prozess anbelangt, und das Schaffermahl ist da nur eine Fußnote, eine Standortpolitik, die wir brauchen.
Wenn wir diese Symbolik ausstrahlen, wenn wir da nicht weiterkommen, ist das ein Riesenproblem für Bremen, und ich werde nicht müde werden, an allen Ecken und Enden, das reicht von der Wohnungs- zur Arbeitsmarktpolitik, in der Bildungspolitik, wo wir hinschauen, bis hin zur Kitaversorgung und, und, und, – –. Wir müssen ausstrahlen, dass wir in der Lage sind zu sagen, wir sind modern, es ist eine emanzipatorisch auf der Höhe der Zeit befindliche Stadt. Dafür hat sie etwas zu tun, das kostet Ressourcen, und dafür müssen wir uns einsetzen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir sind der Meinung: Einladen können die, wen die wollen. Hingehen muss man nicht.
Deswegen finde ich an diesem Antrag schade, dass es da nur eine Erwartungshaltung gibt, die definiert wird. Ich könnte damit auch viel besser leben, wenn man den Ausschluss von Bremens Frauen aufhebt und nicht als Repräsentantinnen. Das finde ich schwierig.
Aber noch einmal zu ganz anderen Punkten. Zum einen ging es mir noch einmal um den ZGF-Bericht. Ich finde es richtig, darüber nachzudenken, hier auch eine entsprechende Ausweitung der Tätigkeitsfelder – Stadtentwicklung, Wohnen – vorzunehmen.
Das ist, finde ich, etwas, das gerade sehr viel von Männern in dieser Stadt gedreht und gewendet und finanziert wird. Das wäre wichtig, das mit einzubeziehen. Wirtschaftsförderung – ich weiß, ein dickes Brett – habe ich auch immer gern mit hineingetan. Da kommen wir auch nicht so richtig gut voran und auch da wäre es wichtig, zu sagen, der ZGF müsste entsprechendes Know-how zur Verfügung gestellt werden beziehungsweise müsste sie ein paar Stellen aufgestockt bekommen oder, und das ist genau der interessante Punkt, – –.
Der Satz fiel gerade von Henrike Müller, die ZGF sei nicht zuständig für die Politik des Senats. Das ist ein interessanter Satz, weil die ZGF eigentlich eine ganz komische Doppelrolle erfüllt.
Ja, das ist schräg, denn es gibt kein Frauenministerium. Im Grunde ist sie Teil dieses Frauenministeriums und gleichzeitig ist sie aber die unabhängige Gleichstellungsstelle.
Es ist ein schwieriges Konstrukt, das man einmal überdenken sollte.
In dem Zusammenhang muss ich auch sagen: Wir hatten die sehr interessante Diskussion mit Arne Schneider, als er noch Haushaltsdirektor war. Da ist es natürlich richtig, dass wir uns bezüglich dessen, was wir an Zielen formulieren und was jeweils dafür getan werden kann, alle an die eigene Nase
fassen müssen. Das war eine sehr gute Diskussion, die auch deutlich gemacht hat, dass hier nicht nur das Finanzressort darüber nachdenken muss, wie wir vorankommen. Es ist die Verantwortlichkeit des Ausschusses, der senatorischen Behörden, meinetwegen auch der ZGF, aber trotzdem ist es etwas, das nur gemeinsam funktionieren kann, wenn wir da gemeinsame Ziele abstimmen und entwickeln können. Das fand ich sehr richtig.
Wir hatten damals eigentlich formuliert, dass es uns für 2020 gelingen möge, so etwas auf die Beine zu stellen. Das entsteht nicht von allein und dafür braucht es natürlich auch entsprechende Ressourcen und Unterstützung.
Da komme ich noch einmal zur Istanbul-Konvention: Ich finde den Antrag vollkommen richtig, wir hätten auch mit unterzeichnet, falls uns die FDP gefragt hätte. Wir stimmen dem selbstverständlich zu. Ich möchte nur an der Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass dieser Landesaktionsplan wichtig ist und dass auch diese Stellen wichtig sind. Es geht mir nicht so um den Punkt, an welcher Stelle das angesiedelt wird, sondern dass es entsprechend ausgestattet wird und dass wir nicht dasselbe Problem haben wie bei Gender-Mainstreaming-Prozessen. Bei denen heißt es dann, unser Ressort ist gerade einmal dazu in der Lage, dazu noch drei Sätze zu sagen. Es muss vielmehr von vornherein deutlich sein: Das ist ein Punkt, den wir so implementieren müssen, dass dort auch jeweils jemand dafür vorhanden ist, der das immer und kontinuierlich begleitet und natürlich auch dafür sorgt, dass das in den jeweiligen Ressorts einen entsprechenden Stand hat. Sonst brauchen wir hier keinen Plan aufstellen. Das fände ich an der Stelle noch einmal einen ganz wesentlichen Punkt.
Es ist richtig, die Frauenbeauftragten haben sich an uns gewendet. Sie haben es als offenen Brief geschrieben, sie erwarten eigentlich auch immer noch eine Resonanz, auch vom Senat, auch von der Senatorin. Die Instrumente sind relativ zahnlos. Das ist eine Wahrheit. Ich bin froh, dass es auch ausgeweitet und evaluiert worden ist. Wir hörten heute in der Fragestunde, dass es schade ist, dass es bislang nur in die Kernverwaltungen und nicht darüber hinausgeht, die Gesellschaften hätten es auch sehr nötig. Ich hoffe, auch da werden wir Ergebnisse bekommen, auf die wir dann aufbauen können. Das sind schon ein paar strukturelle Dinge, die wir deutlich ändern müssen, um das in Zukunft anzupacken. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Anlass dieser Aktuellen Stunde ist eigentlich, dass nichts passiert ist. Es ist eigentlich ein klassisches Und-täglichgrüßt-das-Murmeltier-Thema, wenn wir uns die Entwicklung beim Gender Pay Gap ansehen. Am 14. März 2019 hat das Statistische Bundesamt die aktuellen Zahlen zum Gender Pay Gap, zum Lohnunterschied, veröffentlicht. Am gleichen Tag veröffentlichte das WSI der Hans-Böckler-Stiftung die aktuellen Daten des Lohnspiegels, einer kontinuierlichen Online-Befragung. Beide kommen zu dem übereinstimmenden Ergebnis: Der Lohnabstand zwischen Männern und Frauen hat sich seit 2016 nicht bewegt. Er liegt konstant bei 21 Prozent bundesweit. Bremen liegt weiterhin bei den bundesdeutschen Schlusslichtern, innerhalb der Stadtstaaten hat es den letzten Platz, da liegt es bei 22 Prozent, Hamburg hat 20 Prozent, Berlin hat 14 Prozent.
Nun kann man sich ja denken, dass es nun einmal eine Zeit dauert, bis die Lohnangleichung Effekte zeigt. 1970 waren wir bei 31 Prozent, 1990 bei 26, 2006 bei 23. Wenn man das jetzt mit verschiedenen Höhen und Tiefen hochrechnet, werden wir im Jahr 2140 die Lohngleichheit erreichen. Einmal abgesehen davon, dass das kein befriedigendes Ergebnis ist, kann man nicht davon ausgehen, dass das passiert, weil wir inzwischen gegenläufige Tendenzen haben. Die „Zeit“ hat eine sehr interessante Recherche veröffentlicht, auch mit qualitativen Interviews, unter dem Titel „Der große Unterschied“. In den meisten Bereichen bewegt sich überhaupt nichts in dem Zusammenhang. Die Wucht der alltäglichen Diskriminierung am Arbeitsplatz ist nach wie vor ungebrochen.
Das gibt es in dem Zusammenhang, ob man Herzchirurgin werden will oder Erzieherin und in den sozialen Berufen. Das sind Bereiche, in denen man schwerpunktmäßig sagen muss: Wir haben die klassischen Männerbranchen, dort herrscht Steinzeit. In vielen Bereichen wird es sogar schlimmer, die tiefen Umbrüche in der Arbeitswelt verdeutlichen genau diese Tendenz. Die Veränderung der Arbeit wirkt negativ auf die Lohngleichheit.
Ja, das ist so. In den Bereichen der Männerbranchen herrscht tatsächlich Steinzeit.
Es gibt einige Befunde zum Lohnabstand, die seit Langem bekannt sind. Der Lohnabstand zwischen Männern und Frauen fällt umso höher aus, je qualifizierter die Tätigkeiten sind. Bei sehr qualifizierten Tätigkeiten wird er sogar extrem groß. Er wird sogar noch größer, wenn der Frauenanteil hoch ist. Das ist natürlich eine ganz interessante Sache. Gerade in sozialen Berufen, in Gesundheit und in Erziehung gibt es so etwas wie den gläsernen Aufzug für Männer.
Frauen werden in zweierlei Hinsicht diskriminiert. Sie werden zum einen diskriminiert, weil sie Frauen sind: Sie arbeiten dasselbe, sie machen dasselbe, trotzdem bekommen sie weniger. Und sie werden diskriminiert, weil sie wie Frauen leben. Leider bekommen sie nach wie vor Kinder. Die Möglichkeit reicht für die Diskriminierung ja letztendlich aus. Im Endeffekt haben sie immer noch die Hauptverantwortung für Erziehung und Reproduktion. Diese „Zeit“-Recherche hat sehr eindringlich dargelegt, wie stark Schwangerschaft und Kinderbetreuung ins Gewicht fallen. Stellenzusagen werden zurückgezogen, die Rückkehr in den Beruf ist mit massiver Degradierung verbunden, die Arbeitsgerichte sind voll mit all diesen Auseinandersetzungen. Die Logik ist simpel: Humankapital verfällt, wenn es nicht eingesetzt wird. Ebenso gelten Verdichtung, Digitalisierung, Internationalisierung.
Das ist in keiner Weise achtziger Jahre. Es wäre ja schön, wenn es in irgendeiner Weise noch einmal dieselben Hebel gäbe. Es ist tatsächlich so, wenn wir uns die Zahlen ansehen, geht es total zurück. Manager, die Krisen erlebt haben, erkennen plötzlich, dass es noch andere Dinge im Leben gibt. Die steigen aus, die reduzieren Arbeit. Frauen haben permanent genau diese Folie vor sich und müssen schauen: Die Arbeitswelt, so wie sie funktioniert, ist nichts für mich. Und diese Abrufbereitschaft inzwischen, die Verdichtung, die überall herrscht, das hat massiv zugenommen. Das hat sich natürlich stark verdichtet und verändert. Deshalb ist es so wichtig, dass wir dagegen angehen.
Genau diese Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern braucht Regulierung. Das ist seit Langem bekannt. Es nützt den Frauen nichts, dass
es diesen postmodernen Wertewandel gibt. Das hält sich sehr in Grenzen. Die Tatsache, dass eine H&M-Angestellte im Grunde genommen einen Arbeitstag über 15 Stunden hat, aber diese 15 Stunden mehr oder weniger spontan abrufbar sein muss, die führt uns an Grenzen. Wir streiten uns hier um die flexible Kinderbetreuung, was richtig ist. Wir brauchen sie für die Randzeiten, aber auf der anderen Seite denkt sich die Arbeitswelt: Das ist ja großartig, das wird inzwischen überall aufgehoben, da können wir ja weiter flexibilisieren. Das, was da letztendlich abläuft, ist im Grunde genommen ein Prozess wie beim Wettrennen von Hase und Igel.
Deswegen müssen wir sehen, wie wir in Zukunft damit umgehen. Es bleibt richtig, dass wir versuchen, die geschlechtsspezifische Berufswahl abzubauen, aber das führt nicht automatisch zu gleicher Bezahlung. Die Erfahrung zeigt auch, jetzt, da endlich mehr Männer in der Kinderbetreuung arbeiten, fahren sie weiter nach oben an den Frauen vorbei. Das ist genau der Effekt, den man aktuell beobachten kann. In vielen Bereichen, die Frauen seltener wählen, Informatik, Mathematik, Naturwissenschaften, wir kennen das alles, werden sie besonders hart diskriminiert. Da muss man schon ein extrem dickes Fell haben, um sich letztendlich in den Zusammenhängen durchzusetzen. Kein einziger DAX-Konzern wird von einer Frau geleitet.
Ich meine, wir setzen uns hier über die Anteile in Parlamenten auseinander. Wir diskutieren Parität und Ähnliches. Unsere Präsidentin hat es eingangs gesagt, es geht doch nicht nur um die Führungspositionen. Es geht genau darum, wie es durchdekliniert wird, bis hin zu den sozialen Berufen. Es geht nicht nur darum, was auf oberen Ebenen passiert. Ich finde es großartig, dass wir jetzt eine Präsidentin haben. Ja, das ist gut, das hat auch eine Signalwirkung. Aber trotzdem müssen wir uns ansehen, wie es in der restlichen Arbeitswelt aussieht, und zwar in allen Bereichen. Deshalb bin ich der Meinung, dass Lohnungleichheit stärker sanktioniert werden muss.
Betriebs- und Personalräte und Frauenbeauftragte brauchen Instrumente, die wirklich einen Effekt haben. Es nützt keiner Frau, wenn ihr gesagt wird: Das ist jetzt dumm, dass du Erzieherin geworden bist, wärst du einmal Chirurgin oder Informatikerin geworden. Damit kommen wir doch nicht weiter.
Die gesetzlichen Instrumente, die in jüngerer Zeit geschaffen wurden, Antidiskriminierungsgesetz, Entgelttransparenzgesetz, Vätermonate – wir kennen die Aufteilung der Vätermonate, ich muss es hier nicht noch einmal erzählen –, reagieren auf den steigenden Druck, bewirken aber wenig. Wir kommen derzeit an eine Grenze, an der wir mit Anreizen und Unterstützung überhaupt nicht weiterkommen.
Ich muss auch sagen, dass wir mit Entsetzen in die Privatwirtschaft schauen. Es ist im öffentlichen Dienst, in dem mehr Regulierung herrscht, natürlich besser, aber noch lange nicht so, dass es ausgeglichen ist. Erst einmal ist die Datenlage schlechter und zum anderen kommen wir da sehr viel schlechter voran. Es hat natürlich auch Gründe, warum die ganzen Überprüfungsinstrumente nicht für die bremischen Gesellschaften in Gänze angewendet werden wollten. Das nur noch einmal als Hinweis darauf.
Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen, finde ich nach wie vor, ist ein gesellschaftlicher Skandal und muss mit entsprechender Härte gesetzlich und gesellschaftlich sanktioniert werden, und an der Stelle, finde ich, sollten wir die Frauen nicht wieder individuell mit diesem Problem allein lassen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Nur ein paar abschließende Bemerkungen:
Ich meine, es gibt nicht nur die freie Kraft des Marktes, Stichwort Sozialismus, sondern es gibt auch die freie Kraft des Patriarchats. Das ist immer noch etwas, das sich über alle Systeme hinweg bewegt und ich bin tief davon überzeugt, dass es wahrscheinlich auch den Kapitalismus überlebt. Das sei dahingestellt.
Die achtziger Jahre finde ich ein gutes Stichwort. Na und? Schlimm genug, dass wir tatsächlich immer noch bis zur Halskrause darin hängen. Ich finde, es gab ein paar interessante Punkte, gut, man muss in der Zusammenfassung sagen, die männlichen Beiträge waren, nicht durchweg, qualitativ nicht so interessant und am Punkt, wie die weiblichen. Das liegt vielleicht auch in der Natur der Sache.
Ich finde den Hinweis zur Tarifpolitik sehr wichtig. Da muss man noch einmal hinschauen. Der Witz an der ganzen Sache ist, dass das Geld kostet. Deswegen mögen das die Gewerkschaften nicht. Es mag auch unsere Haushalts- und Finanzsenatorin nicht wirklich gern. Wenn man nämlich dort hinschaut,
dann wird man feststellen, dass es Lohnbestandteile und vieles mehr gibt. Man muss das geschlechtsspezifisch auseinanderdividieren und man muss das letztendlich auch in der Tarifpolitik entsprechend umsetzen, das tun wir aber momentan nicht. Wenn man dann feststellt, dass da eine Ungleichheit ist, dann kann man ja nicht die Männer herunterstufen, sondern man muss die Frauen heraufstufen und das ist dann teuer. Dort ist eine ganz wichtige Stellschraube.
Jetzt hat der Senator das hier noch einmal positiv dargestellt, wie man vorankommt. Ich kann aber eine Begebenheit aus dem Ausschuss für die Gleichstellung der Frau hier nicht unterdrücken: Wir hatten, und darauf hatte meine Kollegin Frau Dr. Müller hingewiesen, eine sehr intensive Diskussion zur Wirtschaftsförderung hier in Bremen, in der mir das Wirtschaftsressort, von dort waren vier Personen eingeladen, auf die Fragen, warum denn nur die Männerbranchen und nicht auch die Frauenbranchen gefördert würden und wie denn die Wirtschaftsförderung hier aussehe und könnte nicht und sollte und überhaupt, erklärte: Wenn wir hier Frauenbranchen fördern, würden wir ganz schlechte Löhne fördern. Da fällt mir, ehrlich gesagt, die Kinnlade herunter.
Wie man aus der Förderpolitik heraus ein dermaßen eingeschränktes, engstirniges Argument anführen kann. Das finde ich letztendlich nicht in Ordnung, weil man natürlich Möglichkeiten hat, einzugreifen. Auch das BAP, mit Verlaub, unser Beschäftigungsprogramm setzt viel zu wenige Akzente auf die Qualifizierung von Frauen.
Das ist in dem Zusammenhang gar nicht in der Weise verankert. Das schauen wir uns auch nicht genau an. Wir schauen es uns weder bei den Trägern noch einmal an, noch bei den einzelnen Maßnahmen.
Noch ein einziges Stichwort zu den Alleinerziehenden: Wir schaffen es nicht, verpflichtend zu unseren Maßnahmen, die Kinderbetreuung mit hineinzubauen. Das machen andere Bundesländer und andere Städte. Da sind uns auch nicht die Hände gebunden. Das wäre möglich und ob das EU-Geld ist oder in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter funktioniert, sei dahin gestellt. Das heißt, wir verzichten auch auf eine ganze Menge Maßnahmen,
die uns eigentlich zur Verfügung stehen würden und die Entwicklung könnte beschleunigt werden.
Ich möchte noch einmal sagen: Ich weiß, dieses Thema ist zäh, es ist medial auch nicht besonders beliebt. Es kommt allen auch immer einmal wieder zu den Ohren heraus. Es ist aber auch so, dass wir hier in der Verantwortung stehen, das zu tun und ich appelliere an uns, als Parlamentarierinnen und Parlamentarier, uns auch weiterhin, auch wenn es nicht immer so viel Spaß macht, dafür einzusetzen. – Danke schön!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie viele Sozialwohnungen, die aus den drei Wohnraumförderprogrammen seit 2012 gefördert wurden, sind bis zum 31. Dezember 2018 in Bremen und Bremerhaven insgesamt fertiggestellt worden?
Zweitens: Wie viele Sozialwohnungen, die aus den drei Wohnraumförderprogrammen seit 2012 gefördert wurden, befinden bis zum 31. Dezember 2018 in Bremen und Bremerhaven insgesamt im Bau?
Drittens: Wie viele der bislang aus den drei Wohnraumförderprogrammen seit 2012 geförderten und zum 31. Dezember 2018 fertiggestellten Sozialwohnungen gehen auf die 25-Prozent-Quote zurück?
Die Zahlen, die Sie gerade genannt haben, sind relativ identisch mit den Zahlen, die mit Stand 30. Juni 2018 in der Vorlage zur Umsetzung des beschlossenen Wohnraumförderprogramms, das uns am 23. August in der Deputation vorgelegt wurde, bekannt gegeben wurden. Das bedeutet, in der zweiten Jahreshälfte sind überhaupt keine geförderten Wohnungen fertiggestellt worden. Ist das zutreffend?
Aus den bisherigen Erhebungen ist deutlich, dass es relativ langsam vorangeht und wir im Jahr, im Vergleich zu den Planungen, nur wenige Fertigstellungen haben. Gibt es einen Grund zu der Annahme, dass sich das in Zukunft beschleunigen könnte?
Mich würde insbesondere der geförderte Wohnungsbau interessieren. Bekommen Sie dort nicht eher die Rückmeldungen im Gegensatz zum frei finanzierten
Wohnungsbau? Die Kontrollzahlen müssten dort doch früher vorliegen, stimmt das?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Hebamme zu sein, ist eigentlich ein großartiger und wunderbarer Beruf. Wenn man sich darüber im Klaren ist, was es eigentlich bedeutet, Leben mit auf die Welt zu bringen, kann man nur sagen, das ist eigentlich eine erfüllende Aufgabe.
Unter den heutigen Bedingungen wird es allerdings längerfristig nahezu unmöglich, ihn zufriedenstellend auszuführen. Längst ist der Punkt erreicht, an dem wir in einer allgemeinen Krise der Geburtshilfe sind. Ich möchte das nur einmal ganz kurz umreißen, weil die Versorgungsengpässe inzwischen wirklich enorm sind.
Geburtshilfestationen in der Umgebung, wir haben eine ganze Reihe gehabt, haben geschlossen, Wittmund und das Pius-Hospital in Oldenburg Ende 2018, in Nordenham ist es im Februar 2019 dazu gekommen. Das heißt, der Druck wird natürlich auch gerade auf eine Stadt wie Bremen noch viel stärker ausgeübt werden. Die Situation wird zunehmend schwieriger.
Wenn wir uns das Monitoring der Gesundheitsberufe ansehen, es ist eine Erhebung, eine Befragung der freiberuflichen Hebammen von 2017, es war, dann stellen wir fest, dass die Unterversorgung auch in Bremen rasant zugenommen hat. Nun ist es auch so, 43 Prozent der Hebammen sind 50 Jahre und älter, 27 Prozent lehnen täglich Betreuungsanfragen ab, 73 Prozent, das muss man sich überlegen, das sind Dreiviertel, die mindestens einmal in der Woche ablehnen. Wir wissen, dass wir die Versicherungsproblematik schon sehr oft deputiert haben, es ist nach wie vor keine befriedigende Lösung gefunden worden, es wird nur eine Teilsumme übernommen.
Auch die Krankenhäuser bieten keine hinreichende Lösung. Im klinischen Bereich, und ich
meine jetzt nicht die freiberuflichen Hebammen, geht es vor allem um die belastenden Arbeitsbedingungen. Wenn man sich die Hebammenbefragungen ansieht, ist es extrem, was dort zu leisten ist. Die letzte ist aus dem Jahr 2015, aber ich gehe nicht davon aus, dass sich das im Jahr 2019 wesentlich geändert hat. Fast die Hälfte der Hebammen müssen drei Frauen gleichzeitig betreuen. Es gibt viele Überstunden, die Arbeit ist überhäuft mit fachfremden Tätigkeiten.
Die Folgen, unter denen wir jetzt zu leiden haben und die für Frauen in dieser Stadt, die gebären, eine Riesenbelastung sind, sind natürlich die Krankheitsausfälle und die unbesetzten Stellen, 19 an der Zahl. Es hat schließlich Gründe, warum es letzte Woche zu einer Schließung der Geburtshilfe im St. Josef-Stift gekommen ist. Für hochschwangere Frauen ist das eine katastrophale Ansage, weil man nicht wissen kann: Passiert es nächste Woche wieder? Wie ist es eigentlich, wenn ich einen Termin habe? Ich sage in diesem Zusammenhang, für einen attraktiven Standort und immer unter dem Schlagwort „wachsende Stadt“ ist das eine vollkommen schlechte Werbung.
Das heißt also, wir brauchen stattdessen eine Einszu-eins-Betreuung. Die ist dringend notwendig. Wir wissen, dass es dann weniger Komplikationen gibt. Wir wissen, dass dann die Kaiserschnittrate zurückgeht, und dann findet man auch Hebammen, wenn wir die entsprechenden Arbeitsbedingungen haben. Ich möchte nur kurz darauf hinweisen, dass es die Chefärztin Katharina Lüdemann gewesen ist, die es in ihrer Station auch durchaus geschafft hat. Leider kann sie aktuell in Delmenhorst nicht mehr praktizieren.
Es gibt natürlich einen klaren Interessenkonflikt in den Krankenhäusern. Geburten bringen nicht so viel. Das ist eine Kostenfrage so, wie es vergütet wird.
Jetzt möchte ich dazu kommen was wir eigentlich tun müssen. Es gibt dazu eine ganze Reihe von Vorschlägen und Maßnahmen und der Ausgang dieser Debatte ist die Hebammenplattform, die jetzt eingerichtet werden soll, die auf einen Antrag der CDU-Fraktion zurückgeht. Allerdings muss ich sagen, wenn man keine Hebammen mehr findet, die sich tatsächlich einbringen wollen, nützt auch so eine Plattform nicht viel.
Die Einrichtung von 20 Studienplätzen, nachdem das jetzt ein akademisierter Ausbildungsberuf werden soll, ist an sich richtig, aber kurzfristig bringt sie uns nichts. Das ist genau der Punkt, an dem wir gesagt haben: Mit unseren beiden Anträgen wollen wir versuchen, auch noch einmal Maßnahmen in dieser Richtung vorzuschlagen, die dort Abhilfe bringen. Wir haben natürlich mit dem Hebammenverband gesprochen, und darauf zielen letztendlich auch unsere Vorschläge ab. Wir haben gefragt: Was ist eigentlich notwendig? Und das haben wir letztendlich zu Papier gebracht.
Es geht darum, zu fragen: Wie bekommen wir Hebammen, die praktiziert haben, wieder in den Beruf zurück? Wie bekommen wir Modelle wie ein Wiedereinsteigerinnenprogramm, die das generieren?
Dieses Konzept brauchen wir dringend, und ich würde in einer zweiten Runde auch noch einmal auf das Hebammenzentrum eingehen, von dem unser zweiter Antrag handelt. Ich bitte nur darum, dass wir uns gemeinsam darum kümmern, dass die Situation akut und kurzfristig behoben werden kann. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin in einer Zeit sozialisiert worden, in der der Kampf um die reproduktiven Rechte für Frauen eine wirklich hohe Rolle gespielt hat. Die Auseinandersetzungen darum umfassen die gesamten Fragen um schwanger werden, nicht schwanger werden, die Geburt und alles, was damit zusammenhängt. Ich habe in Krankenhäusern entsprechende Erfahrungen gemacht, aber auch persönlich, durch die Tatsache, dass es in Bremen vor 20 Jahren eine sehr gute Versorgung gegeben hat und ich unter den Bedingungen eine Hausgeburt hatte. Ich muss sagen, ich hätte mir nicht träumen lassen, dass wir 20 Jahre später in einem solchen Engpass leben.