Die Zahl, die Sie nennen, von 100 pro Jahr, ist nicht richtig. Das ist hier mehrfach ausführlich erörtert worden. Es ist so, dass die Förderprogramme, die wir aufgesetzt haben, bisher vollständig abgerufen sind. Wir haben jetzt vier Mal 40 Millionen Euro und jedes dieser 40-Millionen-Euro-Programme, soll rund 350 Wohnungen, jetzt muss ich selbst schauen, dass ich mit den Zahlen nicht durcheinander gerate, pro Jahr liefern. Wir haben seit 2013 begonnen und über die Jahre 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 haben wir also ungefähr 2 000 Wohnungen auf den Weg gebracht, und nicht 500 oder 600.
Das sind die fertigen, von denen Sie sprechen, weil die schon bezogen sind. Aber die anderen sind im Bau, das habe ich letztes Mal versucht, deutlich zu machen und versuche das jetzt wieder. Wenn jetzt alleine im ersten Quartal ungefähr 250 Wohnungen auf dem Markt hinzugekommen sind, dann sind wir bei 750 Wohnungen und es werden noch weitere fertig, weil sehr viele Projekte im Bau sind. Deshalb darf man die Zahlen nicht einfach so miteinander in Beziehung setzen, wie Sie das gerade tun.
Ich stelle die Frage noch einmal: Sie sind der Meinung, dass man den Stand von 8 400 Wohnungen mit genau diesen Mitteln halten können wird?
Die aktuelle Prognose ist, dass wir mit den Programmen, die wir beschlossen haben, im Moment ein leichtes Aufwachsen feststellen. Wir haben es im Grunde stabilisiert, aber wir
haben ein leichtes Aufwachsen und ich bedauere es sehr, dass Radio Bremen am Ende letzter Woche zwei Mal Grafiken im Fernsehen gezeigt hat, die etwas anderes zeigen. Die haben am Freitag eine Grafik gezeigt, in der das gesamte Neubauprogramm unterschlagen wurde. Ich habe denen vollständige Daten überreicht, die haben dort praktisch die Jahre 2013, 2016, 2019, 2023 und 2026 auf Lücke genommen und eine steil abfallende Kurve gezeigt. Das sind die auslaufenden Bindungen, das sind die Zahlen nach denen Sie heute gefragt haben. Was bei Radio Bremen am Freitag nicht gezeigt wurde, das sind die Wohnungen, die durch das Neubauprogramm hinzukommen. Das haben wir am Samstag gerügt und daraufhin wurde von Radio Bremen am Samstag gezielt eine neue Grafik gezeigt, aus der nicht ersichtlich war, dass die Programme gerade greifen. Da haben sie wieder die Jahre 2013, 2016, 2019, und dann eine Lücke von vier Jahren, 2023 und 2026 gewählt, nur um noch einmal zeigen zu können, dass alles immer nur schlechter zu werden und rückläufig zu sein scheint. So ist es nicht!
Die Programme greifen und wir haben im Moment einen Anstieg, nur können wir natürlich den Anstieg jetzt nicht schon bis zum Jahr 2026 prognostizieren, wenn wir die Programme erst bis zum Jahr 2020 beschlossen haben. Wir setzen ja neues auf: Wir haben im Senat gerade eine Verlängerung beschlossen, weitere 25 Millionen Euro, und es wird weitere Programme geben. Ich gehe davon aus, dass diese Programme das auch ungefähr auf diesem Niveau langfristig stabilisieren werden.
Das kann man sich im Grunde auch ausrechnen. Wenn man im Jahr 350 Wohnungen fördert und 20 Jahre Bindung hat, wenn es genau 350 Wohnungen sind, dann kommt man, wenn man im stetigen Gleichgewicht ist, auf genau 7 000 Wohnungen, das wären dann noch einmal 1 000 weniger als 8 000. Das muss man sich dann anschauen, wobei die Programme im Moment schneller abgerufen werden, als die 350 Wohnungen pro Jahr, die wir vorgesehen hatten. Die sind immer schon nach eineinhalb Jahren ausgelaufen und das nächste Programm ist daran angeknüpft worden.
Bleiben Sie gern bei Ihrer Theorie, dass alles schlechter wird. Ich gehe davon aus, dass es erfolgreich gelungen ist, den Abbau der Sozialwohnungen zu stabilisieren. Was wir noch nicht haben, ist ein Aufwachsen. Das müsste man dann mit zukünftigen Beschlüssen verabreden, ob man eine größere Zahl pro Jahr neu gebaut haben will. Wichtig
ist, von denen, die ausgelaufen sind, mit denen argumentieren Sie ja auch immer, mit den 80 000 Bindungen, die wir einmal hatten, die Wohnungen sind fast alle noch da, bis auf ein paar Wohnungen in Lüssum und in Tenever. Die meisten werden von verantwortungsbewussten Gesellschaften gehalten, die niedrigere Mieten verlangen, als sie für eine neu gebaute Sozialwohnung verlangen dürfen.
Zu dem letzten Punkt: Können Sie denn einen genaueren Anteil benennen, wie viele von verantwortlichen Wohnungsbaugesellschaften gehalten werden?
Den genauen Anteil kann ich Ihnen nicht nennen, das würde ich gern und dann hätte ich es auch in die Antwort geschrieben. Das haben wir in der Behörde aber nicht genau nachverfolgen können. Das wäre, glaube ich, eine aufwändigere Recherche, da müsste man wahrscheinlich eine Bachelor- oder Diplomarbeit vergeben. Man kann sich überlegen, ob man das nachzeichnet, denn das ist eine interessante Frage. Das sehe ich auch so, daher finde ich das durchaus richtig, dass Sie das fragen. Man sollte sich das vielleicht vornehmen, da eine eigene Untersuchung durchzuführen.
Die siebte Anfrage bezieht sich auf das Qualifizierungsangebot am Landesinstitut für Schule für Masterstudierende (M.Ed.), die an Bremer Schulen arbeiten. Die Anfrage trägt die Unterschrift der Abgeordneten Frau Vogt und Fraktion DIE LINKE.
Erstens: Wie viele Masterstudierende nehmen seit dem 1. Februar am neuen Qualifizierungsprogramm des LIS teil (bitte nach Stadtgemeinden und Schulformen aufschlüsseln)?
Zweitens: Haben Studierende durch die Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme Vorteile im Studium, zum Beispiel in Form des Erwerbs von Credit-Points oder bei der Zulassung zum Referendariat im Land Bremen?
Drittens: Wie viele und welche Seminare am LIS werden aufgrund der zusätzlichen Aufnahme von Masterstudierenden am LIS oberhalb der regulären Kapazität durchgeführt?
Zu Frage eins: Beide Stadtgemeinden sind über das Qualifizierungsprogramm informiert worden. Im ersten Durchgang nehmen sechs Masterstudierende aus Oberschulen und dem berufsbildenden Bereich in Bremen an dem neuen Qualifizierungsprogramm teil, aus Bremerhaven kam noch keine Anmeldung.
Zu Frage zwei: Die Studierenden werden durch diese jeweils halbjährige Qualifizierungsmaßnahme dabei unterstützt, ihre vergütete Tätigkeit als Förder- oder Vertretungslehrkräfte neben ihrem Studium besser ausüben zu können. Darüber hinaus erhalten sie durch die Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme keine Vorteile im Studium oder bei der Zulassung zum Referendariat, da dies rechtlich nicht zulässig wäre.
Zu Frage drei: Es gibt keine Seminare am Landesinstitut für Schule, die aufgrund der zusätzlichen Aufnahme von Masterstudierenden oberhalb der regulären Kapazität durchgeführt werden. – So weit die Antwort des Senats!
Sechs teilnehmende Masterstudierende sind nicht all zu viel. Wie will das Ressort dafür sorgen, dass künftig mehr Studierende an dieser Maßnahme teilnehmen?
Dazu kann ich Ihnen noch keine Auskunft geben. Wir schauen jetzt erst einmal, wie der weitere Verlauf ist und dann müssen wir sehen, wie wir die Aktivität dort steigern können.
Wenn aus Bremerhaven überhaupt keine Studierenden teilnehmen, haben Sie Erkenntnisse, woran das liegt und wie man das ändern könnte?
Wir vermuten, die Tatsache, dass die Studierenden Einsatzorte an den Schulen in Bremerhaven haben und dann diese Angebote in Bremen stattfinden, dass diese räumliche Distanz eine zusätzliche Belastung für die Betroffenen ist. Das führt dann dazu, dass die Attraktivität nicht gewährleistet ist.
Ich vermute, dass die Attraktivität gesteigert werden könnte, wenn es tatsächlich Vorteile im Hinblick auf das Referendariat hätte. Sie haben gesagt, Sie sehen rechtlich für eine Bevorteilung bei der Zulassung zum Referendariat keine Möglichkeit. Ist das von Ihrem Haus juristisch geprüft worden?
Die achte Anfrage trägt die Überschrift: „Bezahlung und Eingruppierung der Tarifbeschäftigten bei der Polizei“. Die Anfrage ist unterschrieben von der Abgeordneten Frau Vogt und Fraktion DIE LINKE.
Erstens: Welche Regelungen gibt es hinsichtlich der Entgeltgleichheit zwischen Tarifbeschäftigten und Beamtinnen und Beamten bei der Polizei Bremen, die einen identischen Tätigkeitsschwerpunkt haben (beispielsweise in der Kriminaltechnik)?
Zweitens: Ist es zutreffend, dass es zwischen verbeamteten Polizeibediensteten und Tarifbeschäftigten teilweise erhebliche Unterschiede in der Bezahlung und der Gehaltsstruktur gibt?
Drittens: Mit welchen Maßnahmen versucht der Senat das Prinzip „Gleiche Arbeit – gleicher Lohn“ zukünftig bei verbeamteten und tarifbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Polizei umzusetzen?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Die Arbeitsplätze und Dienstposten des Ressorts werden grundsätzlich sowohl für Tarifbeschäftigte als auch für Beamtinnen und Beamte nach den „Grundsätzen für die Bewertung von Dienstposten der Beamtinnen und Beamten des Landes und der Stadtgemeinde Bremen“ vom 28. Februar 2012 bewertet, sodass eine diesbezügliche Gleichheit gewährleistet ist.
Bei der Polizei Bremen erfolgte nach dem Senatsbeschluss zur Einführung der zweigeteilten Laufbahn für den uniformierten Polizeivollzugsdienst im Lande Bremen am 20. April 2000 eine Neubewertung der Funktionsstellen des Polizeivollzugsdienstes. Diese werden von einer beim Senator für Inneres angebundenen Bewertungskommission im Rahmen einer vergleichenden summarischen Betrachtung bewertet. Hier wird, getrennt nach Leitungs- und Fachfunktionen, eine Bewertungsmatrix zugrunde gelegt.
Zu Frage zwei: Ein Unterschied in der Bezahlung ergibt sich aus den unterschiedlichen Rechtsgrundlagen, die sich für Tarifbeschäftigte aus dem Tarifvertrag der Länder, Entgeltordnung, für die Beamtinnen und Beamten aus dem Bremischen Besoldungsgesetz, Bremische Besoldungsordnung, ergeben. Dabei sind Tarifbeschäftigte bei Übernahme eines höherbewerteten Arbeitsplatzes in die entsprechende Entgeltgruppe eingruppiert, während Beamtinnen und Beamte sich vor einer Beförderung und Einweisung in die entsprechende Planstelle ein Jahr auf dem höher bewerteten Dienstposten zu bewähren haben und der einheitliche jährliche Beförderungstermin abzuwarten ist.
Es ist zutreffend, dass in verschiedenen Bereichen bei der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamte sowie Tarifbeschäftigte mit im Wesentlichen gleichen Tätigkeiten betraut werden und unterschiedlich besoldet beziehungsweise eingruppiert sind.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Funktionen bei der Polizei Bremen: Sachbearbeitung Mobile Geschwindigkeitsüberwachung, Sachbearbeitung Sachverständige Daktyloskopie, Sachbearbeitung Sondertechnik, Video- und Audio-technik und Sachbearbeitung Tatortgruppe und bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven: Datenstation, Geschäftszimmer eines Polizeireviers, Polizeigewahrsam und Poststelle.
Dies kann auf einen notwendigen, alternativen Einsatz von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten, denen aus gesundheitlichen Gründen leidensgerechte Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen sind, um die Versetzung in den Ruhestand zu vermeiden, zurückzuführen sein. Sofern aus anderen Gründen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte sowie Tarifbeschäftigte mit im Wesentlichen gleichen Tätigkeiten betraut werden, ist zu beachten, dass die Kompetenzen der Tarifbeschäftigten dabei nicht identisch sind, sondern von den Kompetenzen im Polizeivollzugsdienst abweichen. Ursächlich hierfür ist der Status „Polizeivollzugsbeamtin beziehungsweise -beamter“. Sie haben im Gegensatz zu Tarifbeschäftigten die in diesem Einsatzgebiet anspruchsvollen Aufgaben in der Sonderlage zu übernehmen. Außerdem sind alle Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte nach Einführung der zweigeteilten Laufbahn der Laufbahngruppe 2 zugeordnet.