Protokoll der Sitzung vom 28.03.2019

Herr Staatsrat, eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Bernhard. Bitte, Frau Bernhard!

Ich würde gern mein Augenmerk auf die Mehrheitsgesellschaften lenken und dort vertiefend nachfragen wollen, warum auch das diesem Beirat als Zwischenentscheidung überlassen wird. Wir können doch davon ausgehen, dass die Bedingungen in Mehrheitsgesellschaften, das ist auch dem Bericht des LGG deutlich zu entnehmen beziehungsweise nicht zu entnehmen, einer dringenden Untersuchung bedürfen.

Ich hatte ja noch einmal berichtet, was der Zuständigkeitskanon des LGG ist. Es wird immer dann über die Mehrheitsgesellschaften diskutiert und wir wollten, und das haben wir als Senat dem Beirat zunächst zur Ausführung überlassen, dass so orientiert worden ist, wir untersuchen das, wir koppeln das zu den senatorischen Dienststellen zurück. Das wird auch Gegenstand der Diskussion sein, wie große Beteiligungsressorts die inhaltlichen Aspekte auch weitergeben. Ich gehe davon aus, dass das miteinbezogen wird.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich eine Verwaltungsklasse der Stadtverwaltung Bremerhaven und eine Teilnehmergruppe des Zukunftstages beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr. – Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall)

Die fünfte Anfrage trägt den Titel: „Barrierefreie Zugänge und Aufenthalte in Kultur- und Veranstaltungseinrichtungen für Rollstuhlnutzer und nutzerinnen“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Frau Grönert, Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Kollegin Grönert, Sie haben das Wort!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele barrierefreie Stellplätze für Rollstuhlfahrer und Rollstuhlfahrerinnen sollte es nach „DIN 18040-1 Veranstaltungsräume“ je Kultureinrichtung und anderem Veranstaltungs- und Versammlungsort geben und wie viele Plätze gibt es in den Einrichtungen im Land Bremen aktuell?

Zweitens: Inwiefern hält es der Senat für ausreichend, Rollstuhlnutzer beim Besuch dieser Einrichtungen in genutzten Durchgängen zu platzieren und ist es diesen Gästen ebenso regelhaft wie den anderen möglich, neben Angehörigen oder Freunden zu sitzen?

Drittens: Ist es Einrichtungen zumutbar und auch in der weiteren Planung vorgesehen, die Anzahl der normalen Sitzplätze zugunsten der Schaffung von wirklich barrierefreien und darüber hinaus auch von zusätzlichen Stellplätzen zu verringern, und wenn ja, wie viele normale Plätze würden für die Schaffung jedes weiteren Rollstuhlstellplatzes wegfallen?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Prof. Dr. Quante-Brandt.

Sehr geehrte Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen eins und zwei: Einschlägig für den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten ist die Muster-Versammlungsstättenverordnung der Bauministerkonferenz, die in Bremen als Technische Baubestimmung eingeführt ist. Die Vorschrift sieht in § 10 Absatz 7 vor, dass in Versammlungsräumen mit Reihenbestuhlung erstens von bis zu 5 000 vorhandenen Besucherplätzen mindestens einer von 100 und zweitens von darüber hinaus vorhandenen Besucherplätzen mindestens 0,5 von 100, mindestens jedoch zwei Plätze als Flächen für Rollstuhlbenutzer freigehalten werden müssen. Die ebenfalls als Technische Baubestimmung eingeführte DIN 18040-1 regelt die konkreten Anforderungen zur Ausgestaltung dieser Plätze.

Da die Fragestellung allgemein auf private und öffentliche Kultureinrichtungen und andere Versammlungs- und Veranstaltungsorte ausgerichtet ist und somit konsequenterweise eine Vielzahl von Einrichtungen umfasst, kann im Rahmen der Fragestunde keine umfassende Darlegung erfolgen. Alle Informationen über bremische Kultureinrichtungen, Veranstaltungs- und Versammlungsorte und deren Zugänglichkeit für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, sind umfassend dem „Stadtführer Barrierefreies Bremen“ zu entnehmen.

Beispielhaft wird auf das Theater Bremen hingewiesen: Dies verfügt im großen wie im kleinen

Haus über jeweils zwei Rollstuhlplätze. Im Bedarfsfall können die ersten beiden Reihen ausgebaut werden, um weitere Plätze zu schaffen. Die bremer shakespeare company verfügt über zehn Plätze für Rollstuhlbenutzerinnen und Rollstuhlbenutzer, die Schwankhalle über zwei. Bei der Glocke sind es fünf Plätze im großen und vier im kleinen Saal.

Bei Veranstaltungsorten mit modularer Bestuhlung wird sich zumeist am tatsächlichen Bedarf orientiert. Das Stadttheater Bremerhaven verfügt im großen Haus über sechs Rollstuhlplätze. Im Übrigen hat sich das Stadttheater Bremerhaven zertifizieren lassen und darf vom Februar 2019 bis Januar 2022 im Rahmen des Systems „Reisen für Alle“ das Zertifikat: „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung, teilweise barrierefrei für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer“ führen.

Das Bremische Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet die Träger der öffentlichen Gewalt dazu, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten. Der Geltungsbereich des Gesetzes bezieht privatrechtlich organisierte Unternehmen ein, auf die der Träger öffentlicher Gewalt maßgeblich Einfluss nehmen kann.

Eine Platzierung von Rollstuhlnutzerinnen und Rollstuhlnutzern in Durchgängen hält der Senat vor diesem Hintergrund grundsätzlich nicht für angebracht. Die Frage, wie viele Plätze für Menschen ohne Beeinträchtigungen beim Ausbau von Plätzen für Rollstuhlnutzerinnen und Rollstuhlnutzern wegfallen würden, lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern ist von den Gegebenheiten jeder Einrichtung abhängig. Vielmehr muss es darum gehen, für Rollstuhlnutzerinnen und Rollstuhlnutzer Plätze zu schaffen, die sie in den regulären Betrieb der Kultureinrichtung einbeziehen.

Die Kultur- und Veranstaltungseinrichtungen selbst sollten unter Einbeziehung der Rollstuhlnutzerinnen und Rollstuhlnutzer als Expertinnen und Experten in eigener Sache Umsetzungsschritte festlegen. Somit sind barrierefreie Zugänge und Aufenthalte für Rollstuhlnutzerinnen und Rollstuhlnutzer regelhaft mitzudenken und herzustellen. In Bezug auf Kultureinrichtungen ist deren rechtlicher Status zu betrachten, der dann eine Umsetzung des Gesetzesanspruches im Hinblick auf die bauliche Barrierefreiheit nach § 8 des Bremi

schen Behindertengleichstellungsgesetzes möglicherweise schrittweise erforderlich macht. Die entsandten Mitglieder der Aufsichtsorgane der Unternehmen wirken bei ihrer Tätigkeit darauf hin, dass die Ziele des Gesetzes angemessen berücksichtigt werden.

Bereits bei der Beantwortung der Großen Anfrage zur inklusiven Kulturpolitik, Drucksache 19/2020, hat der Senat auf das hohe und begrüßenswerte Engagement bremischer Kulturakteure bei diesem Thema hingewiesen. – So weit die Antwort des Senats.

Frau Grönert, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie haben einige Plätze genannt, in der Anzahl auch bezogen auf die Einrichtungen. Die Frage lautete aber ganz konkret, wie viele Plätze es gibt, die dieser DIN 18040 entsprechen. Es geht nicht um die Gesamtzahl der Plätze. Wenn Sie dazu vielleicht noch etwas sagen könnten? Dann: Ist Ihnen bekannt, dass im „Stadtführer Barrierefreies Bremen“ die Maßangaben nicht immer stimmen und sind da Verbesserungen geplant?

Ich würde gern Ihre erste und Ihre zweite Frage so mitnehmen, sodass Ihnen das vielleicht noch einmal schriftlich nachgereicht werden kann, weil ich Ihnen das im Moment nicht beantworten kann. Ich habe hier natürlich einen Überblick, ich könnte Ihnen noch mehr Spielstätten vortragen, aber in der Antwort ist ja auch ausgeführt worden, dass wir keine Gesamtübersicht geben können. Sie können aber eine Übersicht erhalten. Ich denke, dass sich das Kulturressort Ihnen gegenüber auch noch einmal äußern kann. Ob es falsche Angaben in dem Führer gibt, das weiß ich nicht.

Frau Grönert, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich finde es schade, dass ich das nachgereicht bekommen soll, da ich doch hier schon ganz konkret danach gefragt habe, und das nicht beantwortet wurde. Das kann ich bedauern, ich werde jetzt wohl keine Antwort bekommen, aber wir haben konkret gefragt.

Dann schließe ich noch eine Frage an: Wie sieht die Planung konkret für die Schaffung von Plätzen nach DIN 18040 für die nächsten drei Jahre aus und welche Gelder sind dafür bereits eingeplant?

Ich kann Ihnen sagen – das hatte ich in der Antwort auch vorgetragen –, dass es immer eine enge Abstimmung mit dem Kulturressort und dem Landesbehindertenbeauftragten gibt, um sich damit auseinanderzusetzen, in welcher Schrittfolge wir das machen können, gerade bei Bauten, bei denen wir in der Substanz Veränderungen vornehmen müssen. Da wird dann auch gemeinsam herausgearbeitet, an welchen Stellen es am meisten Sinn macht. Mein Eindruck ist, dass völlig selbstverständlich ist: Die Verbesserung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum ist ein Grundkonsens und auch an diesem Grundkonsens wird gearbeitet, um ihn Schritt für Schritt umzusetzen. Insofern kann ich Ihnen die Frage in der Allgemeinheit beantworten und dachte auch, dass das Ausdruck der Antwort des Senats gewesen wäre. Ich nehme die Frage, inwieweit Mittel dafür bereits in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen sind, mit und gebe das auch an das Kulturressort weiter.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift: „Auslaufende Sozialbindungen für Wohnungen im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Bernhard, Frau Vogt und Fraktion DIE LINKE.

Bitte, Frau Kollegin Bernhard, Sie haben das Wort!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Für wie viele Wohnungen im Land Bremen sind in den Jahren 2012 bis 2018 jeweils Sozialbindungen ausgelaufen?

Zweitens: Welche Informationen hat der Senat dazu, wem die betreffenden Wohnungen überwiegend gehören?

Drittens: Mit welcher Anzahl an auslaufenden Sozialbindungen rechnet der Senat für die Jahre 2019 bis 2022 jeweils?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Lohse.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: In den Jahren 2012 bis 2018 beträgt die Anzahl der Wohnungen, deren Sozialbindung ausläuft, wie folgt: 2012 um 355 Wohnungen, 2013 um 680 Wohnungen, 2014 um 55 Wohnungen, 2015 um 876 Wohnungen, 2016 um 402 Wohnungen, 2017 um 131 Wohnungen und 2018 um 392 Wohnungen.

Zu Frage zwei: Es wird statistisch nicht erhoben, wem die betreffenden Wohnungen gehören. Es ist jedoch so, dass die überwiegende Zahl der geförderten Wohnungen der GEWOBA, der BREBAU, der STÄWOG und anderen in der agWohnen organisierten Wohnungsunternehmen gehören. Diese Unternehmen erheben auch nach Auslaufen der Sozialbindungen tragbare Mieten und stellen ihren gesamten Wohnungsbestand auch Transferleistungsempfängerinnen und Transferleistungsempfängern zur Verfügung.

Zu Frage drei: Für die Jahre 2019 bis 2022 wird mit folgender Anzahl an auslaufenden Sozialbindungen gerechnet: 2019 276 Wohnungen, 2020 387 Wohnungen, 2021 844 Wohnungen und 2022 606 Wohnungen. – So weit die Antwort des Senats.

Frau Abgeordnete Bernhard, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Der Senat hatte zum 31. Dezember 2017 einen Stand von 8 317 Sozialwohnungen genannt. Das wurde in der Kleinen Anfrage aufgeführt. Wenn letztes Jahr 95 neue Wohnungen hinzugekommen sind und knapp 400 Wohnungen weggefallen sind, dann liegen wir jetzt ungefähr bei 8 000. Sehen Sie das auch so?

Ich erinnere mich gut an Ihre Nachfrage in der letzten Fragestunde vor einem Monat und bin den Zahlen inzwischen nachgegangen. Sie hatten ja gefragt, ob in der zweiten Jahreshälfte letzten Jahres keine einzige Wohnung fertig geworden sei. Das ist tatsächlich so, aber das ist ein Problem des Stichtags. Dadurch, dass sich Handwerkerarbeiten verzögert haben, sind sehr viele Wohnungen erst im ersten Quartal dieses Jahres fertig geworden.

Ich habe einmal ein paar Daten: Den Lesum-Park weihen wir morgen ein, dann die Hafenpassage 1 und mehrere Projekte der GEWOBA, zum Beispiel in der Arndtstraße, aber auch andere, in denen diese Bremer Punkte oder ähnliches gebaut werden, und auch in der Scholener Straße, das sind Projekte, bei denen wir damit gerechnet hatten, dass sie im vierten Quartal des letzten Jahres fertig

würden, deren Fertigstellungen sich aber in das erste Quartal dieses Jahres verzögert haben. Wenn man das tagesscharf ermitteln will, ist es immer sehr schwierig. Daher würde ich davor warnen, voreilige Schlüsse zu ziehen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage, Frau Bernhard? – Bitte sehr!

Nachdem Sie gerade die vergangenen Zahlen und auch die prognostizierten Zahlen genannt haben, sind Sie da trotzdem der Meinung, dass der Stand der Sozialwohnungen mit den bisherigen Instrumenten, also ich verweise noch einmal auf die ungefähren 100 pro Jahr, zu halten sein wird? Da es ja einen gegenläufigen Prozess gibt.

Die Zahl, die Sie nennen, von 100 pro Jahr, ist nicht richtig. Das ist hier mehrfach ausführlich erörtert worden. Es ist so, dass die Förderprogramme, die wir aufgesetzt haben, bisher vollständig abgerufen sind. Wir haben jetzt vier Mal 40 Millionen Euro und jedes dieser 40-Millionen-Euro-Programme, soll rund 350 Wohnungen, jetzt muss ich selbst schauen, dass ich mit den Zahlen nicht durcheinander gerate, pro Jahr liefern. Wir haben seit 2013 begonnen und über die Jahre 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 haben wir also ungefähr 2 000 Wohnungen auf den Weg gebracht, und nicht 500 oder 600.