Rosa Luxemburg sagt, man soll das Parlament als Bühne nutzen. Von daher ein paar grundsätzliche Gedanken zum Thema „Der Deutsche und sein Hund“ oder, wie die „FAZ“ es in einem großartigen Artikel zu diesem Thema aus dem Jahr 2018 formulierte, „Der Deutsche und sein Untertan“.
Dort heißt es sinngemäß, anders als bei der Erziehung von Kindern sind in der Hundeerziehung keine nervigen Debatten, keine Widerworte vorgesehen. Die Tiere verpflichten sich ebenso der Obrigkeit wie ihre Herren. An dem Hund kann Herrchen die tägliche Demütigung durch Befehlsgeber und Vorgesetzte weitergeben. Wie sein Hund kennt der Kleinbürger nur oben und unten, buckelt und beißt gleichzeitig, ein geborener Untertan. Die einzige Klasse, die früher auf Hunde verzichten musste, war die Arbeiter:innenklasse. Ihre Lebensbedingungen waren zu elend, die Wohnungen zu eng und das Essen zu knapp. Da reichte es nicht für einen „Blondie“. Staatsmänner oder Soldaten aber hielten ihre Hunde mit großer Selbstverständlichkeit.
Das hat sich verändert, nahezu demokratisiert. Die Debatten um artgerechte Tierhaltung in kleinen Wohnungen im dritten Stock und die Notwendigkeit von Tiertafeln führe ich jetzt hier nicht an. Auf den Hund kann heute jeder beziehungsweise jede kommen, unabhängig von Einkommen und damit verbundenem sozialen Stand/Status. Gerade jetzt in der Pandemie boomt laut Tierschutzverein das Hundegeschäft. Große schwarze Zottelhunde sitzen neben Frauchen auf der Straße und betteln und kommen mit Herrchen vom Hundefriseur. Es gibt Restaurants mit Speisekarten für Hunde und Hundefuttermanufakturen, genannt Bioläden mit CO2gerechter Mischkost aus Ziege, Roter Bete, Hirse, Schwarzkümmel, Flohsamen und Topinambur.
Da läuft einem das Wasser im Munde zusammen beziehungsweise vier Fünftel der unter- beziehungsweise mangelernährten Menschheit hätte das gern einmal zumindest auf dem Teller. Auch das Angebot an veganem Futter steigt, ebenso die Zahl der Modeläden für Hunde und Hundehotels. Für Hunde mit Asthma gibt es spezielle Atemtherapien und für Hunde mit Rückenbeschwerden ein Unterwasserlaufband.
Wie auch immer, es ist gut, dass in Bremen jetzt die gesetzliche Regelung geschaffen wurde, in enger Absprache mit Natur- und Landschaftsschutz weitere fünf Plätze zu den bereits fünf bestehenden oder in konkreter Planung befindlichen Hundeauslaufflächen in Bremens Grünanlagen zu schaffen. Wir als Fraktion DIE LINKE begrüßen diese sinnvolle Lösung und bitten um Ihre Zustimmung. – Danke schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nicht als Bühne sondern als Ort politischen Diskurses betrachte ich das Parlament, und deswegen will ich das gar nicht toppen, Frau Aulepp.
Ich will einfach nur sagen, dass wir dem Ansinnen zustimmen, weil wir schon seit Langem mehr Hundeauslaufflächen gefordert haben. Es konnten ja auch einige eingerichtet werden, ohne dass das Landesgesetz geändert wird. Entgegen der Aussage von eben schaffen wir es ja nicht mit dieser Änderung, die wir heute machen, sondern erst mit dem Beschluss der Stadtbürgerschaft am Donnerstag, dass wir die Voraussetzungen wirklich schaffen, dass mehr Hundefreilaufflächen eingerichtet werden. Wir brauchen sie an der Stelle, weil wir in der Tat Nutzungskonflikte haben und diese Nutzungskonflikte bestehen und wir haben auch ein hohes Interesse daran, dass die anderen Tiere auch zu ihrem Recht kommen und die Brut- und Setzzeiten eingehalten werden. Insofern muss man diese
Das passiert hier nämlich dadurch, dass die Möglichkeit geschaffen wird, hier Ausnahmen zuzulassen und dann Freilaufflächen an Stellen zu schaffen, an denen es bisher nicht möglich war. Insofern können wir sagen, kommt es endlich zu einem guten Schluss. Ich erinnere mich an Jahrzehnte der Debatten über Hundefreilaufflächen. Wir haben auch in dieser Legislaturperiode, oder war es in der letzten, eine Anfrage dazu gestellt. Auf jeden Fall treibt uns das die ganze Zeit um. In den Beiräten haben wir die Debatten, und ich hoffe, es kommt zu einem guten Schluss.
Ehrlich gesagt, hoffe ich, dass es für diese „Familienmitglieder“, denn da hat sich die Welt ja wirklich gewandelt, da bin ich eher bei der Vorrednerin, die sagte, es sind Familienmitglieder und das ist es für viele, dass man dann für diese auch entsprechende Flächen schafft und zur Verfügung hat, damit man mit Ihnen auch diese Erlebnisse gemeinsam teilen kann. Wer erlebt, wie Hunde das genießen, wenn sie frei herumlaufen und sich austoben können, der weiß, wie wichtig das ist. Deswegen kann ich schon eines sagen, ob wir mit fünf weiteren Flächen zufrieden sind, das wage ich an dieser Stelle schon einmal zu bezweifeln. Ich glaube, es bedarf am Ende noch weiterer Flächen, aber das sehen wir dann. Hiermit schaffen wir erst einmal die Voraussetzungen, dass wir in der Stadt Bremen voranschreiten können. – Herzlichen Dank!
Bürgermeisterin Dr. Maike Schaefer (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte mich erst einmal für Ihre Zustimmung und die positive Unterstützung bedanken. In der Tat ist das ein Thema, das uns schon sehr lange beschäftigt und die Gemüter in der Vergangenheit immer wieder erhitzt hat. Mir ist es wirklich wichtig, dass wir in Bremen Flächen schaffen, wo wir alle gut miteinander auskommen können. Warum? Die Hundefreilaufflächen leisten nicht nur einen Beitrag zur artgerechten Tierhaltung, sie lösen auch gleichzeitig Konflikte, Herr Buhlert hat es gerade angesprochen, Konflikte zwischen Tierhalter:innen und Parknutzer:innen, weil sich so beide Parteien geregelt aus
dem Weg gehen können. Gleichwohl sind geeignete Flächen nicht immer leicht zu finden, das wissen wir auch aus den Debatten, weil viele Interessen öffentlicher und privater Art zu berücksichtigen sind. Wir haben den Artenschutz, Hochwasserschutz, Landschafts- und Denkmalschutz, die Belange der Landwirtschaft und auch der menschliche Erholungsbedarf sind zu berücksichtigen. Deswegen gibt es viel Diskussions- und manchmal auch Überzeugungsbedarf.
Aus dem Grund habe ich im Dezember alle Beiräte und Ortsämter, die beteiligten Behörden und Vertreter:innen von Naturschutzverbänden an einen digitalen Tisch geholt. Wir werden im April an vier Abendveranstaltungen über die möglichen Standorte, die Gestaltung der Flächen – also die Frage, braucht es einen Zaun, es gibt Flächen, da würde ich sagen, ja, unbedingt, es gibt aber auch Flächen, da kann man darauf verzichten –, und deren Finanzierung beraten. Save-the-Date-Einladungen sind schon an die Ortsämter gegangen. Wir wollen wirklich schauen, dass wir bei diesem Thema mit riesigen Schritten vorangehen können. Deswegen haben wir dieses Format gewählt, an vier Abendveranstaltungen zusammen mit Ortsämtern und Beiräten die Flächen zu identifizieren und uns das Go zu holen. Einen kleinen Beitrag von 50 000 Euro pro Jahr haben wir ab dem Jahr 2020 bei uns im Haushalt reserviert. Angestrebt wird aber, dass sich möglichst auch die Beiräte an den Kosten, zum Beispiel für die Zäune, beteiligen, um möglichst viele Angebote zu schaffen.
Ich möchte noch ganz kurz auf die Gesetzesänderung eingehen. Der Ihnen vorliegende Gesetzesentwurf ist eine nötige Grundlage zum Errichten der Freilaufflächen. Er sieht Änderungen im Bremischen Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege sowie eine Änderung des Feldordnungsgesetzes vor. Das Naturschutzgesetz müssen wir anpassen, um per Ortsgesetz ganzjährig nutzbare Hundefreilaufflächen in öffentlichen Grünanlagen ausweisen und ermöglichen zu können. Die Stadtgemeinde Bremen, die Untere Naturschutzbehörde und für die Stadtgemeinde Bremerhaven der Magistrat der Stadtgemeinde Bremerhaven werden nun ausdrücklich ermächtigt, durch Allgemeinverfügung abgrenzbare Flächen als Hundeauslaufgebiete auszuweisen und bestimmte Benutzungsregeln zu erlassen. Es wird sichergestellt, dass die Untere Naturschutzbehörde bei Ausweisung von Hundefreilaufflächen durch Allgemeinverfügung die Stellungnahmen der Ortsbeiräte berücksichtigt. Wir haben im Vorfeld für die Bürger
schaft von allen Institutionen Stellungnahmen eingefordert, von den Umweltverbänden, von der Landesjägerschaft, von den Landwirtschaftsverbänden, der Landwirtschaftskammer, um sicherzugehen, dass alle die Möglichkeit hatten, ihre Stellungnahmen zu diesem Gesetz einzureichen.
Zweck der Änderung des Feldordnungsgesetzes ist es, beispielsweise auf Flächen der freien Landschaft wie insbesondere auf Äckern, Wiesen, Weiden und Gärten sowie Deichen und Plätzen eine Ermächtigungsgrundlage für die Ausweisung von Hundeauslaufgebieten zu schaffen, denn das Ableinen von Hunden ist in der freien Landschaft derzeit nur außerhalb der Brut- und Setzzeit gestattet. Das ist auch richtig so, denn wir wollen die Vögel und auch die Rehkitze schützen. Dort, wo es keine vorrangigen öffentlichen Belange gibt, insbesondere den Arten- und Hochwasserschutz, sollen durch Hundefreilaufgebiete ganzjährige Angebote geschaffen werden können.
Was wir auch regeln wollen, ist, dass Hundeauslaufgebiete etwa durch eine entsprechende Beschilderung für alle hinreichend gekennzeichnet sein müssen, also nicht, dass man erahnen muss, ist das hier eine Hundeauslauffläche, weil da mehrere Menschen mit Hund sind, sondern dass das deutlich wird, weil es gut ausgeschildert ist. Zu guter Letzt noch der Hinweis, im Umweltressort wird derzeit eine Änderung des Wasserrechts vorbereitet, um die Wasserbehörden zu ermächtigen, Hundestrände an Badeseen zu ermöglichen. Auch da braucht es eine gute Beschilderung und Abgrenzung. Das war der Wunsch von vielen Hundehalter:innen. Geprüft wird derzeit die Errichtung solcher Strände am Mahndorfer See, am Waller See sowie am Sportparksee Grambke.
Sie sehen, es ist ein komplexes Thema. So leicht, wie es sich manche vorstellen, ist es nicht, aber ich denke, wir sind hier heute einen guten Schritt weiter vorangekommen und generell auf einem guten Weg. – Vielen Dank!
Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.