Protokoll der Sitzung vom 24.03.2021

Im Koalitionsvertrag heißt es, Frau Präsidentin, ich zitiere: „Eine Ausweitung seines Einsatzbereiches – die des Tasers – über die Spezialkräfte hinaus steht unter dem Vorbehalt der Befassung mit den

Evaluationsergebnissen durch die parlamentarischen Gremien.“ Doch, Kolleginnen und Kollegen, dazu kam es nicht. Die Entscheidungen gegen die Einführung des Tasers wurden vorab getroffen. Man kannte den Bericht, man hatte wohl auch Fragen, aber anstatt diese dann in dem parlamentarischen Gremium zu stellen, legte man sich vorab fest. Die Antworten auf die paar Fragen, die man hatte, ignorierte man wissentlich. Kolleginnen und Kollegen, die Evaluationsergebnisse liegen vor und sie sind eindeutig: Die sechs Taser in Bremerhaven haben sich im Einsatz bewährt.

Gewalt gegen Einsatzkräfte, nicht nur, aber vor allem gegen Polizistinnen und Polizisten ist ein omnipräsentes Thema und die Testerfahrungen zeigen ganz deutlich, dass der Taser anders als der Schlagstock oder das Pfefferspray ein wirksames Mittel ist, um das polizeiliche Gegenüber abzuschrecken, ja, um deeskalierend zu wirken.

Wir vertrauen unseren Polizistinnen und Polizisten die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols an. Wir bilden sie exzellent aus. Wir bilden sie exzellent weiter. Wir haben keine schießwütigen Cowboys auf den Straßen, sondern eine Polizei, die den Menschen vertraut. Dieses Vertrauen erlebe ich in Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern. Dieses Vertrauen wird regelmäßig durch Umfragen bestätigt und – das sage ich ganz bewusst – ich vertraue unserer Polizei nicht, weil ich ein weißer, privilegierter, alter Mann bin, sondern weil ich Menschen im Freundes- und Bekanntenkreis habe, die im Arbeitsalltag die Polizeiuniform tragen. Ich bin ganz ehrlich, die hier von den Koalitionspartnern getroffene Entscheidung, den Taser nicht im Einsatz- und Streifendienst bei der Polizei im Land Bremen einzuführen, ist eine reine ideologische Entscheidung.

Uns stellt sich die Frage, was im Evaluationsergebnis hätte stehen müssen, damit Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE zu einem positiven Voting gekommen wären. Von einigen wird nun das Argument der fehlenden wissenschaftlichen Begleitung des Testlaufs in Bremerhaven vorgebracht, und, ja, das kann man kritisieren. Was man dann aber ehrlicherweise hinzufügen muss, ist, dass keine wissenschaftliche Begleitung gewünscht war.

Wir haben den Testlauf gemeinschaftlich Ende 2019 verlängert, und hätte man den Testlauf und die daraus gewonnenen Erkenntnisse wirklich ehrlich als Grundlage einer Entscheidung nehmen

wollen, dann hätten wir im Jahr 2019 einer Erweiterung des Tests um eine begleitende wissenschaftliche Untersuchung beschlossen. Ich hätte mich dem nicht verwehrt, ich glaube, niemand anderes in diesem Haus hätte das getan.

Dies war aber nicht gewollt, dies wurde nicht einmal debattiert. Man hat den Testlauf sehenden Auges über die Klippe springen lassen. Jenen, die jetzt eine wissenschaftliche Evaluierung einfordern, sei gesagt – und das ist auch hier schon geschehen –: Die gibt es. Nicht nur eine, eine stammt aus Rheinland-Pfalz, Prädikat: besonders lesenswert.

Was ich in diesem Zusammenhang nicht, aber auch wirklich gar nicht akzeptiere, ist der Verweis auf Einsätze des Tasers in anderen Ländern, insbesondere den USA.

(Beifall CDU)

Ich habe die Ausbildung unserer Polizistinnen und Polizisten angesprochen, das ist nicht vergleichbar mit dem, so nennen wir es einmal, Crashkurs, den Polizisten in den USA zum Teil durchlaufen.

(Abgeordneter Marco Lübke [CDU]: Der Taser ist übrigens ein anderer!)

Absage mit Ansage, hier obsiegt die Ideologie und eine importierte Debatte zusammen mit dem #polizeiproblem tat ihren Rest. Es wurden auch die Todesfälle im Zusammenhang mit dem Einsatz des Tasers angesprochen und natürlich gilt, jeder Tote ist ein Toter zu viel und jeder Todesfall ist tragisch. Zur Wahrheit gehört aber auch – und das wurde hier auch schon erwähnt –, in keinem der Fälle konnte ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Taser-Einsatz und dem Tod des Menschen festgestellt werden. Im Gegenteil, rechtsmedizinische Untersuchungen schließen einen Zusammenhang mehrheitlich in Gänze aus. Auch wird die direkte und vor allem alleinige Kausalität bei allen Fällen ausgeschlossen.

Kolleginnen und Kollegen, auch wenn es hart klingt, es wird auch zukünftig Todesfälle im Zusammenhang mit polizeilichen Maßnahmen geben. Solche Todesfälle sind natürlich für die Familien belastend, aber auch für die Polizistinnen und Polizisten. Der Taser als polizeiliches Einsatzmittel, als Waffe wurde in Bremerhaven zur legitimen Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols im Rahmen der Verhältnismäßigkeit von der Polizei ein

gesetzt. Diese Verhältnismäßigkeit ist von entscheidender Wichtigkeit, denn für uns ist klar, dass der Einsatz von polizeilichen Zwangsmitteln stets zu körperlichen Nachteilen gegenüber einzelnen Personen führen kann. Dass sich der Einsatz von Zwangsmitteln, wie jetzt beim Taser kritisiert, oftmals gegen Personen richtet, die unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen, ergibt sich leider aus dem Polizeialltag. Die Kritik daran erschließt sich uns nicht.

Wir kritisieren bei der Feuerwehr ja auch nicht den entstandenen Wasserschaden nach dem erfolgreichen Löschen eines Brandes.

(Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Was für ein Vergleich!)

Ich stelle gewiss provokant die Frage, ob der Einsatz des Tasers gegen einen stark alkoholisierten Mann nicht sogar das mildere Einsatzmittel darstellt, als wenn jener Mann ansonsten von drei, vier, fünf oder mehr Polizistinnen und Polizisten zu Boden gerungen werden müsste und dann über körperliche Gewalt mehrere Minuten versucht wird, den Mann unter Kontrolle zu bringen, ihm Handfesseln anzulegen, den Eigenschutz der Polizistinnen und Polizisten gar nicht erwähnt. Wenn es davon dann aber ein Video gibt, kann man sich in den sozialen Netzwerken sicherlich besser darüber echauffieren.

(Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Eine Frechheit!)

Kolleginnen und Kollegen, Sie merken mir sicher an, ich und meine SPD-Kollegen der Innendeputation, wir sind nicht zufrieden. Ich kann und will anderslautende politische Meinungen akzeptieren, ideologische Entscheidungen über sachliche zu stellen kann ich nicht akzeptieren.

Als Vorletztes noch etwas zu der Kritik an den Fallzahlen, denn das geht mir wirklich nicht aus dem Kopf: Es wird angeführt, dass die niedrigen Fallzahlen, also die Tatsache, dass die Polizei Bremerhaven in den letzten zwei Jahren gerade nicht wild tasernd durch die Stadt gezogen ist, jetzt nicht als Entscheidungsgrundlage taugen, getreu dem Motto: Hätte die Polizei den Taser häufiger eingesetzt, dann hätten wir valide Fallzahlen. Dann hätte man den Taser zwar erst recht abgelehnt, aber egal. Das verstehe, wer will.

Zum Schluss noch dies: Ich hoffe inständig, dass es in den kommenden Wochen, Monaten und Jahren

nicht zu einer Situation wie in Gröpelingen im vergangenen Jahr kommen wird. Ich weiß, wir waren in Lesum vor einigen Wochen in einer Situation, die beinahe ebenso tragisch geendet hätte. Es waren dort wohl im wahrsten Sinne des Wortes wenige Zentimeter, die ausschlaggebend waren, dass der Schuss aus der Dienstwaffe auf ein mit einem Messer bewaffnetes Gegenüber nicht tödlich endete.

Es geht hier auch nicht darum, ob das polizeiliche Gegenüber psychisch krank, betrunken oder unter Drogeneinfluss steht. Wer mit einem Messer bewaffnet auf Polizistinnen und Polizisten losstürmt, auf denjenigen wird geschossen, und ein Schuss aus einer Pistole ist immer potenziell tödlich. Wenn eine Situation wie in Gröpelingen im Vorfeld durch den Einsatz des Tasers anstelle des Pfeffersprays hätte beendet werden können, dies aber durch unsere jetzigen Entscheidungen nicht möglich ist, dann bleibt es uns, unser Mitgefühl auszudrücken und in Teilen wieder eine schonungslose Aufklärung zu fordern. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall SPD, CDU)

Als nächster Redner hat der Abgeordnete Nelson Janßen das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Noch einmal zwei, drei Anmerkungen zur Debatte: CDU und FDP haben sich ja hier auf relativ faktenfreien Populismus beschränkt, indem sie insgesamt gesagt haben: Es ist eine ideologische Debatte und die muss man so auflösen.

(Beifall DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen)

Ich gebe Ihnen einmal ein Zitat und dann können Sie raten, welcher linksradikale Ideologe das gesagt hat: „Taser ist kein Allerweltseinsatzmittel“ – Herrmann, Bayern, Innenminister. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn das diese linken Ideologen sind, die polizeifeindliche Parolen verbreiten, dann haben Sie ein seltsames Demokratieverständnis.

(Beifall DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen)

Derzeit sind im Saarland, in Hessen und in Rheinland-Pfalz Taser eingeführt, Testläufe laufen in NRW, Berlin und Brandenburg. Andere wie Bayern entscheiden sich bewusst gegen die flächendeckende Einführung. Auch aus Niedersachsen hören wir ähnliche Stimmen. Deshalb glaube ich, dass

man unterschiedliche Positionen hier auf einer Faktenbasis gut diskutieren kann.

Ich möchte noch einmal einen Punkt aufgreifen, den ich so nicht unkommentiert stehen lassen möchte. Das Andenken an einen im Polizeieinsatz getöteten Mohamed Idrissi zur Einführung einer weiteren polizeilichen Waffe zu verwenden, die in dieser Situation keine Abhilfe geleistet hätte, ist nicht nur pietätlos und billig,

(Unruhe CDU)

sondern auch gegen die artikulierten Interessen der Hinterbliebenen. Das weise ich hier mit aller Deutlichkeit zurück.

(Beifall DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen)

Weil Sie aber dazu aufgerufen hatten, noch einmal in die Details zu gehen, möchte ich das gern auch tun. Sie haben gesagt, dass bei dem Einsatz des Kontaktmodus die Aussage falsch sei, dass die Personen bereits unter Kontrolle gewesen seien. Es handelt sich um drei Einsätze im Kontaktmodus, die sich im Bericht unter dem Punkt 3.2 Kontaktmodus finden. Der erste Punkt, 3.2.1: Es handelte sich um einen randalierenden werdenden Vater im Klinikum, der bereits am Boden fixiert wurde, ergriffen wurde und dann nach einem Arm eines Polizeibeamten gegriffen hat. Nach mehreren Schmerzreizen konnte das nicht gelöst werden, dann wurde der Kontaktmodus verwendet. Ich sage jetzt gar nicht, dass die Schmerzgriffe keine Folgen haben können, das DEIG ist allerdings niemals für eine solche Situation ins Polizeigesetz gekommen.

Punkt 3.2.2: Ein Fall bei einer Festnahme. Der Mann hat einen Arm unter dem Körper verschränkt, Schmerzgriffe halfen nicht, auch hier wurde ohne eine bestehende Verletzungsgefahr für Außenstehende der Kontaktmodus eingesetzt, um an den blockierten Arm zu kommen.

Fall 3.2.3: Beschuldigter, unserer Einschätzung nach psychisch auffällig, verweigert, die unter seinem Körper verschränkten Arme freizugeben. Der linke Arm war eingegipst, weshalb Hebeltechniken nicht angewendet werden konnten. Auch hier wurde ohne Verletzungsgefahr für Außenstehende der Kontaktmodus eingesetzt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können uns sehr gern entlang dieses Berichtes weiterhangeln, wir haben noch mehr Beispiele dieser Art.

(Beifall DIE LINKE)

Ich möchte dann auch noch einmal auf die vier Fälle zu sprechen kommen, die in Deutschland zu Todesfällen geführt hatten und bei denen Sie infrage gestellt haben, ob es einen Zusammenhang mit dem Einsatz von Tasern gab.

Erster Fall, 18. Januar 2019: Gegen einen 56-jährigen Mann wurde mindestens dreimal nacheinander der Kontaktmodus eingesetzt. Er galt als psychisch krank und sollte zu einer medizinischen Untersuchung gebracht werden. Ihm wurde beim Abführen dann noch eine Spuckschutzhaube übergezogen, nachdem er mehrfach geschockt wurde, und er kollabierte später. Man konnte – und das ist die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch den ermittelnden Arzt, da ist die Aussage enthalten – ein kombiniertes, sich gegenseitig negativ beeinflussendes Zusammenspiel aus massiver psychischer körperlich ausgelöster Erregung, signifikantem Blutdruck- und Pulsanstieg mit erhöhtem Sauerstoffverbrauch und nicht ausschließlich präfinaler, postfinaler Atemrestriktion infolge einer Fixierung als Ursache des akut und ohne Vorzeichen entstandenen Herzversagens letztendlich für den Tod verantwortlich machen.

Ja, es ist ein komplexer Zusammenhang, und, nein, man kann nicht sagen, der wurde geschockt und ist tot umgefallen, aber der Taser hat einen Anteil in dieser Geschichte. So zu tun, als ob hier eine ernstliche Grundlage klar gewesen wäre, dass es keinen Zusammenhang geben würde, auch das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist Augenwischerei.

(Beifall DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen)

Ähnliches kann ich für den Fall in Fulda ausführen. Ein 63-jähriger Mann – –, ja, der war mit einer scharfen Waffe bewaffnet. Übrigens, für dieses Einsatzkonzept wäre eigentlich auch das SEK und auch eine andere Art der Bewaffnung vor Ort gewesen. Oder Frankfurt/Main, 30. April 2019: Ein 49-jähriger, psychisch kranker Mann erbricht sich nach Tasereinsatz und erstickt am Ende an seinem Erbrochenen. Ja, der Taser war am Ende nicht das Auslösende, sondern das durch den Taser ausgelöste Erbrechen und spätere Einatmen des Erbrochenen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sehe hier einen deutlichen Zusammenhang.

(Beifall DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen – Zuruf Abgeordneter Marco Lübke [CDU])

Nürnberg, 22. August 2018: Ein 43-jähriger Mann randaliert in seiner Wohnung und kündigt an, Selbstmord zu begehen. Er steht unter Drogen, das SEK setzt einen Taser ein. Weil er danach immer noch Widerstand leistet, setzt der Notarzt eine weitere Injektion, und, ja, auch hier zwei verschiedene Faktoren: Der Mann stirbt, die Todesursache kann nicht abschließend geklärt werden. Auch das ist ein Zusammenspiel verschiedener Faktoren, an dem der Taser aus meiner Sicht einen wesentlichen Anteil hatte. Ich lade Sie herzlich ein, zu einer faktenbasierten Diskussion zurückzukehren, meine sehr geehrten Damen und Herren!

(Lachen CDU)

Wir haben ausreichend Argumente, um einen flächendeckenden Einsatz abzulehnen. – Danke!

(Beifall DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat Senator Ulrich Mäurer das Wort.