Protokoll der Sitzung vom 24.03.2021

Als nächster Redner hat Senator Ulrich Mäurer das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das war eine sehr spannende Debatte und ich frage mich: Wie kommt überhaupt der Taser zur Polizei? Hat die Polizei das selbst organisiert oder irre ich mich da, dass es die Bremische Bürgerschaft gewesen ist, die 2006 entschieden hat, den Taser – ich benutze diese Bezeichnung, weil sie die bekannteste ist – im Bremischen Polizeigesetz aufzunehmen? Wir haben dieses Gesetz zuletzt 2019 novelliert, das ist noch nicht ganz lange her. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass die Frage hier diskutiert worden ist, ob wir den Taser aus dem Polizeigesetz entfernen, und das war auch mit Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen.

(Abgeordneter Dr. Magnus Buhlert [FDP]: Bringen Sie niemanden auf schlechte Gedanken!)

Wenn man sich die Entwicklung seit 2006 anschaut, so sieht man, dass dieser Taser Fahrt aufgenommen hat, dass der Taser seit 2006 entweder in den Polizeigesetzen der Länder oder teilweise in den Ordnungsgesetzen, Hamburg zum Beispiel, als Waffe anerkannt, eingeführt und den Polizeibeamtinnen und -beamten als zulässig zur Verfügung gestellt worden ist. Es ist ähnlich wie beim Impfstoff, es bedarf einer gesetzlichen Zulassung. An diese Waffe kommt man nicht einfach so heran, sondern es ist eine Entscheidung der Gesetzgeber. Diese Gesetzgeber haben im Bund und mit den

Ländern entschieden: Jawohl, der Taser ist eine zulässige, eine einsetzbare Waffe in den Händen der Polizei.

In den ersten zehn Jahren kann man sehen, dass dieser Taser im Bereich der Spezialeinsatzkräfte eingesetzt wird, SEK, MEK. In Bremen beginnt diese Entwicklung 2006. Ich kann mich daran noch erinnern, weil ich den Abschluss des ersten dreijährigen Probelaufes selbst erfahren habe, da war ich schon Innensenator gewesen. Dieser Probelauf war sehr erfolgreich gewesen und wir haben 2009 dann in der Innendeputation beschlossen, dass wir diesen Taser in das Instrumentarium von SEK und MEK aufnehmen. So ist auch die Entwicklung bundesweit gewesen.

Wenn man sich die Entwicklung der letzten Jahre anschaut, da sieht man, dass der Taser benötigt wird, aber er ist nun nicht die Allzweckwaffe und insbesondere wird er nicht täglich eingesetzt. Das hängt einfach damit zusammen, dass von Anfang an klar war, dass der Taser bei dynamischen Lagen ungeeignet ist. Insofern ist das keine neue Erkenntnis, sondern es war immer klar gewesen, dass aufgrund der Mechanik, dass man zwei Pfeile in den Körper bringen muss, die Gefahr groß ist, wenn ein Angreifer direkt auf einen Polizeibeamten zugeht, dass möglicherweise ein Pfeil daneben geht und der andere Pfeil in einer Schulterklappe stecken bleibt, und dann ist das Problem groß. Deswegen war immer klar gewesen, dass dieser Taser auch keine Alternative zur Schusswaffe ist. Die Schusswaffe bleibt immer noch als letztes Mittel im Raum.

Wenn man sich die jüngste Entwicklung anschaut, und das heißt, einen Rückblick wagt, wie oft der Taser in den letzten fünf Jahren im Land Bremen zum Einsatz gekommen ist, dann sieht man: Die Einsätze werden immer weniger, es gab insgesamt neun Einsätze, wobei in den letzten Jahren tendenziell eher null. Die Frage ist nun: Braucht man überhaupt noch einen Taser? Die Einschätzung aller Praktiker ist: Ja, es ist ein durchaus geeignetes Instrument, aber es ist nicht das Allheilmittel und die Situation eines SEK-Beamten ist auch nicht vergleichbar mit der Situation eines Schutzpolizisten.

In der Regel sind Einsätze des SEK vorbereitet, geplant. Sie sind nicht allein unterwegs, und – und das unterscheidet sie auch – sie sind dem Angreifer in der Regel überlegen, überlegen aus mehreren Gründen: Erstens, es sind die sportlichsten Beamten und Beamtinnen, die wir haben, das muss man leider einschränken, es sind nur Beamte. Sie sind in 40 Prozent ihres Dienstes im Training, das heißt, sie

trainieren diese Situationen täglich. Das heißt, sie wissen ganz genau, was gemacht werden muss, wenn jemand mit einem Messer auf sie zukommt, und von daher gesehen ist der Taser eine Variante, aber nicht die entscheidende, weil in der Mehrzahl der Fälle das SEK in der Lage ist, den Angreifer zu überwältigen, wegen seiner Ausbildung, wegen seiner Überlegenheit.

Was noch hinzukommt, ist natürlich, dass sie über eine ganz andere Schutzausrüstung verfügen als ein normaler Streifenbeamter. Das heißt, das SEK ist so geschützt, dass auch Angriffe mit einem Messer ohne Verletzungen bleiben. Aufgrund dieser Situation überrascht es dann auch nicht, dass das SEK in der Regel andere Mittel einsetzt, um eine solche Situation unter Kontrolle zu bringen. Das zum Thema SEK und zur bundesweiten Entwicklung in den letzten zehn Jahren.

Dann kommt eine neue Diskussion auf, und zwar würde ich sie so in dem Zeitraum 2016/2017 lokalisieren. Der Hintergrund ist bekannt. Es ist die zunehmende Gewaltbereitschaft und die Gewalt gegenüber Polizeibeamtinnen und -beamten. Dies führt zu einer bundesweiten Diskussion. Das Thema steht auf der Tagesordnung, ob der Taser auch im Streifendienst eine sinnvolle Ergänzung ist, das heißt, in der Regel sieht das praktisch so aus, dass die Streifenwagen mit einem Taser ausgestattet sind und dass, wenn eine Situation entsteht, die so nicht zu lösen ist, das Gerät zum Einsatz kommt, denn, wie gesagt, die Waffe ist das schlechteste Instrument, das Polizeibeamte haben, denn – ich glaube, das kann man nachvollziehen, das ist auch sehr deutlich geworden – es ist für jeden Beamten und jede Beamtin einfach der Worst Case, mit der Schusswaffe zu handeln, möglicherweise einen Menschen tödlich zu treffen, der psychisch auffällig ist, der gar nicht weiß, was passiert.

Mit dieser Verantwortung zu leben und dann sich auch nachher in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wiederzufinden, das möchte ich niemandem gönnen, und von daher gesehen ist es immer auch wichtig, zu fragen: Welche Alternativen gibt es dazu? Der Taser ist kein Instrument der Aufrüstung, sondern er ist ein Instrument, welches durchaus als ziviles Instrument einzuschätzen ist. Ich sage aber nicht, das ist ein Kinderspielzeug, sondern es sind damit Gefahren verbunden wie mit jeder Waffe, die Polizeibeamte einsetzen.

Vor diesem Hintergrund der Jahre 2017/2018 sind dann einige Länder vorangegangen. Zunächst einmal mein Heimatland Rheinland-Pfalz, die haben

2018 mit einem großen Modellversuch die Diskussion vorangebracht in der politischen Konstellation SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Sie haben das aufwändiger gemacht als das, was wir in Bremerhaven organisieren konnten. Es gibt eine wunderbare Landtagsdrucksache 2018, in der mein Kollege im Landtag einen umfassenden Bericht abliefert. Das Ganze wurde auch von der Universität Trier wissenschaftlich begleitet, die zu allen Aspekten Stellung genommen hat, eine sehr lesenswerte Aufarbeitung. Die weitere Entwicklung hat dazu geführt, dass über die gewählten Inspektionen der Polizei hinaus inzwischen der flächendeckende Einsatz organisiert wird. Rheinland-Pfalz wird in diesem Jahr diesen Prozess abschließen und ungefähr 400 Streifenwagen mit dem Taser ausstatten.

Vergleichbare Entwicklungen gibt es teilweise in Hessen. Da gibt es eine – ich glaube –schwarzgrüne Koalition, die in ihren Koalitionsvereinbarungen beschlossen hat, in dieser Legislaturperiode den flächendeckenden Einsatz wie in Rheinland-Pfalz zu organisieren. Das Saarland ist auch auf dem Weg.

(Zuruf Abgeordneter Björn Fecker [Bündnis 90/Die Grünen])

Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Bundesländern – dazu gehört auch Berlin, auch eine interessante Koalition –, die im Probelauf sind. NordrheinWestfalen hat sich dem inzwischen angeschlossen. Fairerweise muss man auch sagen, dass es in dieser Frage keine einfache Links-rechts-Debatte gibt, denn Sie sehen, dass Hessen, Rheinland-Pfalz eher unserer Seite dazuzurechnen sein würden. Auf der anderen Seite haben wir Länder wie Bayern, die bisher gesagt haben: Nein, im Streifendienst wollen wir den Taser nicht einsetzen. So ist auch die Lage bundesweit noch. Die Mehrzahl der Länder hat keinen Einsatz im Streifenwagen, sondern beschränkt sich darauf, den Taser, wie beschrieben, bei den Spezialeinsatzkräften zum Einsatz zu bringen.

Ich vermute, dass diese Entwicklung damit nicht beendet ist, sondern sich ein Land nach dem anderen dieses Themas annehmen wird, und Bremen war immer mit im Konzert gewesen.

Wir haben 2017 dieses Thema zum ersten Mal in der SPD-Fraktion diskutiert, und die SPD-Fraktion hat damals der Bürgerschaft vorgeschlagen, dass man für Bremen und Bremerhaven einen Probelauf organisiert. Die CDU hat das aufgegriffen und

wollte die sofortige Einführung 2017. Dieser Antrag wurde abgelehnt und die Koalition hat sich damals darauf geeinigt, dass wir in Bremerhaven einen Modellversuch starten. Fast alle, die heute hier noch sitzen, waren dabei gewesen. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Abgeordnete Fecker sich dazu geäußert, sehr moderat, sehr bedächtig. Gut, es gab noch keine Begeisterung dafür,

(Abgeordneter Björn Fecker [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Die gibt es auch weiterhin nicht!)

aber es war klar gewesen, dass man dieses Vorhaben mitträgt und unterstützt. Bremerhaven hat sich dann in den nächsten Jahren sehr viel Mühe damit gemacht. Ich muss sagen, dafür, dass man so wenig Mittel bereitgestellt hat, dieses alles zu organisieren, die Ausbildung, den Einsatz, die Begleitung, dass man da Fachärzte hinzugezogen hat, dass man jeden Fall dokumentiert hat, als sei es ein Mordfall, also mit einem großen Aufwand, dafür muss ich sagen: Respekt und Anerkennung für die Leistung!

(Beifall CDU)

Die Ergebnisse sind meines Erachtens überzeugend. Sie zeigen uns, dass es in der Regel ausreicht, den Taser anzudrohen, dann kommt es nicht zu Gewaltexzessen, und insofern, wenn man sagt, Bremerhaven ist zu klein, das kann man nicht verallgemeinern – –, aber ich sage, wenn man sich die ganzen Untersuchungen, die wir heute haben, nebeneinanderlegt – Bremerhaven, Rheinland-Pfalz, Hessen –, ist das Fazit immer das gleiche: Ja, der Taser wirkt, er ist deeskalierend und schützt Polizeibeamtinnen und -beamte. Das ist das einfache Fazit.

In allen Untersuchungen wird natürlich auch das Thema diskutiert: Wie gefährlich ist der Taser? Die USA sind ein Totschlagargument. Da muss man sich ja nur die Statistik anschauen, die wir kennen: In den USA kommen jedes Jahr 1 000 Menschen bei Polizeieinsätzen ums Leben. Unsere Lage ist eine völlig andere. Zudem kommt hinzu, dass der Taser in den USA weit verbreitet ist. Klassischer Einsatzbereich ist der Strafvollzug. Es würde bei uns ja niemand auf die Idee kommen, wenn Personen schon inhaftiert sind, da den Taser einzusetzen. In den USA ist das Standard, und es gibt natürlich da auch viele Todesfälle, die will ich ja gar nicht beschönigen, aber das kann kein Maßstab sein.

Wenn wir uns im europäischen Umland umschauen, wenn wir uns die Zahlen zum Beispiel von einem zivilen Staat wie Österreich anschauen, dann sehen wir, dass die den Taser in der Tat seit vielen Jahren mit einem sehr positiven Ergebnis einsetzen: keine Todesfälle. Die Todesfälle, die sich in der Bundesrepublik in der Vergangenheit ereignet haben, denke ich, die sollten wir uns einmal anschauen. Deswegen würde ich ganz gern, wenn Corona etwas nachlässt, einmal zu einer Fachtagung einladen, auf der wir uns auch mit den Rechtsmedizinern zusammensetzen, um diese Frage wirklich offen und ehrlich zu beantworten: Wie gefährlich ist ein Taser?

Meine Erkenntnis ist: Ja, es ist kein Spielzeug, und polizeiliche Situationen können eskalieren, aber dieser schlichte Zusammenhang, nur weil ein Taser eingesetzt worden ist, ist ein Mensch verstorben, der stimmt einfach nicht, denn es ist genauso falsch, zu sagen, nur weil ein 19-jähriger in Polizeigewahrsam gewesen ist – –, das erklärt seinen Tod mitnichten. Deswegen hoffe ich, dass wir da ein Forum finden, in dem wir dieses Thema mit großer Sachlichkeit und Respekt diskutieren können.

Nun zurück zu Bremerhaven. Sie haben gesehen, dass es in dieser Frage kein einstimmiges Votum unserer Koalition gibt. Aus dieser Situation heraus müssen wir nun die Frage beantworten: Wie geht es weiter? Es ist für mich klar, dass aufgrund der Koalitionsvereinbarungen eine Einführung in Bremen gegenwärtig nicht möglich ist. Ich bin überzeugt davon, es wäre richtig. Ich werde auch weiter dafür eintreten, dieses zu tun, aber ich bin da auch in gewisser Weise gelassen, denn es ist klar, dass man eine Sache nicht immer so schnell hinbekommt, wie man das gern hätte. Wenn man sich aber die Weiterentwicklung anschaut, bin ich sehr entspannt, dass spätestens in der nächsten Legislaturperiode, wenn dann auch Berlin und andere Länder mitziehen, da ein Sinneswandel eintreten wird. Also, Bremen, der Taser wird kommen, vielleicht etwas später, als das heute erkennbar ist.

Wir müssen uns aber mit der Frage beschäftigen: Was ist jetzt mit Bremerhaven? Bremerhaven hat da sehr viel investiert, und für mich ist das eine Schmerzgrenze. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich den Taser in Bremerhaven einsammle und verschenke oder sonst etwas damit mache, sondern ich finde, dieses Ergebnis, dieser Einsatz verdient Respekt und Anerkennung.

(Beifall CDU)

Deswegen werde ich zur nächsten Sitzung der Innendeputation einen Vorschlag einbringen, in dem deutlich wird, wie es in Bremerhaven weitergehen wird. Ich bin kein Anhänger davon, diesen Modellversuch einfach fortzusetzen, irgendwann ist auch genug geprobt, sondern wir werden das im Echtbetrieb umsetzen, das heißt aber, nicht im Streifendienst – das ist auch so verwirrend, dass man glaubt, dass alle Polizeibeamtinnen und -beamten in Bremerhaven dann mit dem Taser herumlaufen –, sondern natürlich werden nur diejenigen den Taser überhaupt einsetzen dürfen, die ausgebildet sind. Das sind gegenwärtig vielleicht zwei Dutzend.

Ich denke auch, dass es sinnvoll ist, dann den Taser auf dem Streifenwagen zu etablieren, das heißt, dass man in der konkreten Situation, in der man ihn braucht, auch darauf zurückgreifen kann. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass wir den Taser dann mit unseren Bodycams kombinieren, das heißt also, dass man die Dinge wirklich nachvollziehen kann, die da passieren, dass beides dann gleichzeitig läuft. Ich würde das Argument seitens der Fraktion DIE LINKE auch aufgreifen, dass der Einsatz des Tasers, wenn jemand praktisch schon unter Kontrolle ist und nur diese Kontaktberührung erfolgt – –, das braucht man nicht unbedingt, darauf kann ich verzichten.

Im Ergebnis halte ich es für notwendig, dass wir dieses Projekt in Bremerhaven positiv aufgreifen, es in diesem Rahmen umsetzen, und dazu werde ich in der nächsten Sitzung der Deputation für Inneres einen Vorschlag machen. – Vielen Dank!

(Beifall)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Aktuelle Stunde ist beendet.

Ich unterbreche die Landtagssitzung für eine Mittagspause bis 14:40 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung 13:02 Uhr)

Vizepräsidentin Sülmez Dogan eröffnet die unterbrochene Sitzung wieder um 14:10 Uhr.

Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet.

Bevor wir wieder in die Tagesordnung einsteigen, meine Damen und Herren, möchte ich Ihnen, sehr geehrter Herr Abgeordneter Jan Timke, der ist zwar nicht im Raum, aber trotzdem ist das wichtig – –. Sie haben gerade während der Rede des Abgeordneten Kevin Lenkeit in der Aktuellen Stunde zum Taser-Testlauf den Abgeordneten in einem Zwischenruf als Lügner bezeichnet. Diese Formulierung enthält eine beleidigende Meinungsäußerung. Ich rufe Sie deshalb gemäß § 52 Absatz 2 Satz 1 der Geschäftsordnung wegen Verletzung der Würde und Ordnung des Hauses zur Ordnung und ich rufe Sie gemäß § 52 Absatz 2 Satz 3 der Geschäftsordnung wegen Verletzung der Würde und Ordnung des Hauses nachträglich zur Ordnung. Ich weise Sie darauf hin, dass ich Ihnen gemäß § 53 der Geschäftsordnung nach einem erneuten Ordnungsruf in derselben Sitzung das Wort entziehen kann.

(Beifall SPD)

Verfahrens- und Auswahlprozess im Handlungsfeld „Klimaschutz“ schneller und transparenter gestalten! Antrag der Fraktion der CDU vom 15. Dezember 2020 (Drucksache 20/760)

Dazu als Vertreterin des Senats Bürgermeisterin Dr. Maike Schaefer.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Jens Eckhoff.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben die ganze Zeit durchgehend getagt, deshalb ist der Durst vorhanden, und bevor es mir gleich das Wort verschlägt, Herr Kollege Güngör, wollte ich das doch einmal eben nutzen.

Abwarten kommt wesentlich teurer, als jetzt zu investieren. Unter dieses Motto würde ich diese Rede gern stellen. Woher habe ich das, Frau Bürgermeisterin Dr. Schaefer? So stand es in der Pressemitteilung des Senats vom 18. Februar 2020. Da heißt es zum Handlungsfeld Klimaschutz: „Mit zehn Millionen Euro in 2020 und 20 Millionen Euro in 2021 sollen Maßnahmen finanziert werden, die klimaschädliche Emissionen verringern. Der Klimawandel und seine verheerenden Folgen zwingen uns zum Handeln, abwarten kommt wesentlich teurer, als jetzt zu investieren.“

Welch richtige Sätze! Es geht in der Pressemitteilung sogar noch weiter: „Alle Ressorts können Maßnahmen vorschlagen. Das wichtigste Kriterium für die Mittelvergabe ist eine möglichst hohe CO2Einsparung.“ So führen Sie selbst in der Pressemitteilung des Senats aus. Das war ein Punkt, den wir als Opposition grundsätzlich begrüßt haben. Das war auch ziemlich parallel zu unserem Vorschlag, eine Klima-Enquetekommission einzusetzen, worauf man sich nach einigen Debatten verständigt hat, weil, meine sehr verehrten Damen und Herren, Klimaschutz ist ein wichtiges, wenn nicht sogar das wichtigste, Ziel für die nächsten Jahrzehnte.

Wir dachten, dann geht es los im Handlungsfeld Klimaschutz. Allerdings erfolgte erst am 15. April 2020 ein Anschreiben an alle Ressorts mit einer Fristsetzung, Projekte bis zum 15. Mai 2020 anzumelden. Die lief aus, man verlängerte sie. Am 25. Juni 2020 haben wir dann in den Haushaltsberatungen das erste Mal nachgefragt. Staatsrat Meyer zeigte uns auf, die Frist für die Klimaprojekte wäre noch einmal bis zum 30. September verlängert.