Ich möchte noch einmal in diesem Hause sehr eindrücklich sagen, dass es im Hessischen Landtag ein sehr transparentes und ein sehr offenes Verfahren hinsichtlich der Frage gibt, wie die Abgeordnetenentschädigung zu regeln und wie sie jedes Jahr zu gestalten ist.Wir passen jährlich nach den Vorgaben an, die uns vom Hessischen Statistischen Landesamt übermittelt werden. Dies ist eine klare Vorgabe, die wir 1999 gemeinsam verabredet haben. Wir wollen damit nicht den vielen Diskussionen aus dem Weg gehen. Wir wollen aber eine tragfähige, solide und objektive Grundlage dafür haben, wie man die Entschädigung vernünftig anpassen kann. Ich sage es noch einmal: Das in Hessen gewählte Verfahren ist transparent, offen und für jeden überschaubar. Alle Geheimnisse, die interessierte Pressevertreter da hineininterpretieren, entbehren jeder Grundlage.
Wir haben sehr eindeutig auch noch Folgendes gesagt: Obwohl diese objektiven Daten vorliegen, wollen wir trotzdem in jedem Jahr in einer Debatte in diesem Haus die Zahlen bewerten. Wir wollen in jedem Jahr durch einen Beschluss des Hessischen Landtags die Entschädigung dann anpassen.
Andere Länder machen dies anders. Es gibt eine ganze Reihe von Landesparlamenten, die beschließen zu Beginn ihrer Legislaturperiode das Verfahren, nach dem in der gesamten Legislaturperiode jedes Jahr die Entschädi
gung automatisch um den Satz erhöht wird,der zuvor festgelegt wurde.Wir machen dies nicht. Mir steht es nicht an, das Verfahren anderer Landesparlamente zu kritisieren. Ich möchte allerdings sehr deutlich für uns alle im Hessischen Landtag festhalten, dass wir mit dem von uns gewählten Verfahren so transparent sind, wie es nur geht. Wir können uns damit überall sehen lassen.
Ich möchte auch das noch sagen – in der öffentlichen Diskussion kommt das wirklich sehr verzerrt zum Tragen –: Als wir die Debatten darum in den Jahren 1989 und 1990 geführt haben, bestand ein wesentlicher Kritikpunkt in der Höhe der steuerfreien Kostenpauschale. Wir haben seinerzeit gesagt: Wir reduzieren diese steuerfreie Kostenpauschale ganz erheblich.– Das wird immer vergessen. In den Zeitungen lesen Sie immer nur: Die hessischen Abgeordneten erhalten nach denen des Bundestages die höchste Entschädigung. – Das ist die zu versteuernde Entschädigung. Zur Wahrheit gehört aber auch – ich lasse die Stadtstaaten jetzt einmal bei diesem Vergleich außen vor, die sind nicht vergleichbar –, dass die hessischen Abgeordneten im Vergleich zu den Abgeordneten aller Bundesländer die niedrigste steuerfreie Kostenpauschale haben. Das ist ein Sachverhalt, auf den man hinweisen muss.
Ich darf mir darüber hinaus noch folgende Bemerkung erlauben. Wir haben nach den in den Jahren 1989 und 1990 geführten Debatten auf Vorschlag einer Kommission – ich wiederhole: auf Vorschlag einer Kommission – die Einordnung der Entschädigung der Abgeordneten beschlossen. Sie war seinerzeit in etwa vergleichbar mit einer Beamtenbesoldung nach B 5. Abgeordnete sind allerdings keine Beamten. Dann haben wir gemeinsam in diesem Haus eine Reihe von Nullrunden beschlossen. Ich lasse jetzt einmal außen vor, ob dies vernünftig oder unvernünftig war. Ich habe dazu meine eigene Meinung. Das möchte ich jetzt aber außen vor lassen. Denn der Souverän hat dies so beschlossen. Durch diese Entscheidungen ist die Abgeordnetenentschädigung in der Einordnung jetzt vergleichbar mit einem Gehalt der Größenordnung von B 3 der Besoldung der Beamten. Das zeigt sehr deutlich, dass sich die Abgeordneten dieses Hauses auf keinen Fall in irgendeiner Form bedient haben – ab und zu wird bösartig behauptet, Gegenteiliges sei der Fall gewesen – oder in irgendeiner Form zu tief in irgendeinen Säckel gegriffen haben.
Manchmal machen wir es uns auch besonders schwer. Es werden danach immer die gleichen Schlagzeilen geschrieben.
Eines will ich auch noch sagen – das will ich auch allen Kommentatoren mit auf den Weg geben –: Es wird immer geschrieben, dies sei ein besonderes Privileg der Abgeordneten. Es handelt sich dabei aber nur um ein vermeintliches Privileg. Sie sind die Einzigen im Lande, die über ihre Versorgung selbst beschließen können. Ich glaube, auf dieses Privileg würden alle 110 Abgeordneten,
die hier sitzen, sehr gerne verzichten. Es wäre allen, die hier sitzen – sicherlich gilt dies auch für die Kollegen der anderen Landesparlamente – sehr viel lieber, wenn eine unabhängige Kommission die Beträge festlegen und diese dann gelten würden. Im Übrigen würden da ganz andere Beträge herauskommen. Das wissen wir noch aus der Debatte des Jahres 1990. Es geht dabei aber um ein Gesetz. Ein Gesetz kann nur der Gesetzgeber beschließen.Das ist in diesem Fall der Landtag.Deswegen müssen wir im Hessischen Landtag – in anderen Landesparlamenten muss dies auch geschehen – in jedem Jahr im Laufe einer sehr kritisch geführten Diskussion und Aussprache begründen, was wir vorgeschlagen haben.
Herr Kollege Kaufmann, gestatten Sie mir diese Anmerkung.Während einer solchen Diskussion – Sie nannten es ein Hintergrundgespräch – wurden von Ihnen die persönlichen Daten einer Kollegin dieses Hauses in besonderem Maße problematisiert. Herr Kollege Kaufmann, dazu muss ich sagen: Das ist in einer solchen Diskussion nicht nur unzulässig, das ist unanständig.
Meine Damen und Herren, Sie und die Mitglieder des Ältestenrates und des Präsidiums wissen,dass diese Kollegin gerade hinsichtlich der Frage der Versorgung eine ganz andere Position einnimmt. Diese Position muss man nicht teilen. Aber sie nimmt eine ganz andere Position ein. Diese steht völlig diametral der Versorgung gegenüber, wie wir sie heute haben. Herr Kollege Kaufmann, das, was Sie da gemacht haben, war nicht in Ordnung. Ich habe Ihnen gesagt, dass ich das sagen werde. Jetzt habe ich es Ihnen in der gebotenen Zurückhaltung gesagt. Das müssen Sie schon hinnehmen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend für die CDU-Fraktion Folgendes sagen. Das ist eindeutig formuliert. Dazu gibt es auch klare Aussagen in den Kommentierungen der Entscheidungen des Verfassungsgerichtes. Abgeordnete sind die Mitglieder des höchsten Verfassungsorganes eines Landes. Die 110 Abgeordneten sind die Nummer eins dieses Landes. Die Landesregierung ist dies nicht.Die Landesverwaltung ist es auch nicht. Die 110 Abgeordneten sind als Legislative die Nummer eins dieses Landes. Sie müssen angemessen entschädigt werden, damit ihre Unabhängigkeit gesichert ist.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auch noch sehr deutlich sagen: Nach meinem Dafürhalten ist die Waffengleichheit zwischen Exekutive und Legislative noch lange nicht gegeben.
Ich persönlich bin der Meinung, dass sowohl die Ausstattung der Abgeordneten als auch die Zuarbeit durch Personen verbessert werden muss, damit die Abgeordneten ihrer entscheidenden Aufgabe der Kontrolle nachkommen können. Die entscheidende Aufgabe der Abgeordneten ist die Kontrolle der Exekutive. Diese Kontrolle müssen sie ausüben können. Es muss im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger dieses Landes sein, es muss im Interesse des Bundes der Steuerzahler sein und es muss im Interesse der Presse sein, dass die Mitglieder des Parlamentes so ausgestattet sind, dass sie ihrer Kontrollfunktion im Interesse des Landes Hessen nachkommen können.
Meine Damen und Herren, ich empfehle Ihnen deshalb namens der CDU-Fraktion, dem Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Abgeordnetengesetzes heute Ihre Zustimmung zu geben. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren,es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich vermute allerdings, dass ich die Aussprache doch noch nicht schließen kann.
(Nicola Beer (FDP):Wir warten noch auf die Rede des Herrn Kollegen Kaufmann! – Zuruf von der CDU: Der will sich jetzt entschuldigen!)
(Clemens Reif (CDU): Er entschuldigt sich jetzt mit Worten, die er auf grünem Papier niedergeschrieben hat!)
was die Kontrolle der Regierung anbetrifft. Es wäre gut, wenn Sie das auch durch Taten untermauern würden. Dann wäre Ihre Argumentation auch etwas glaubwürdiger.
Als vor einigen Wochen die Debatte über die Frage der Höhe der Abgeordnetenentschädigung begann, bestand mehr Übereinstimmung zwischen den Fraktionen, als es heute der Fall ist. Herr Kollege Boddenberg, wir waren und sind uns darin einig, dass sich die Veränderung der Bezüge an möglichst objektivierbaren Kriterien orientieren soll. Die Bezüge sollten der tatsächlich erfolgten Entwicklung angepasst werden. Herr Kollege Lortz hat darauf hingewiesen, dass wir das 1999 gemeinsam so verabredet haben. Daran will auch keiner irgendetwas verändern.Wenn man auf der Grundlage des letzten Mikrozensus festgestellt hat, dass sich aus methodischen Gründen die Parameter verschoben haben, dann muss man auch darüber keine Diskussion führen. Diese Beurteilung liegt beim Hessischen Statistischen Landesamt in guten Händen.
Zweitens waren wir uns einig – ich muss „waren“ sagen, denn ich fürchte, wir sind es nur noch zum Teil – über die Einlösung des Versprechens, dass wir bei der nächsten Gelegenheit, wenn das Abgeordnetengesetz angefasst werden muss – diese Gelegenheit ist jetzt –, die Reduzierung der Versorgung entsprechend den öffentlichen Bediensteten nachvollziehen. Im Grundsatz ist das vom Kollegen Lortz dargestellt worden. Das ist auch so. Wir sind uns nicht vollständig einig, Sie wissen schon, worauf ich hinaus möchte.
Wir waren uns einig, die Fragen der Abgeordnetenentschädigung und -versorgung in transparenter Weise jeweils mit Einzelentscheidungen darzustellen, der Öffentlichkeit zu präsentieren und dafür geradezustehen.
Leider sind wir uns zwischen den Fraktionen heute nicht mehr so einig. Ich verweise noch einmal darauf, dass das
auch anders sein kann. Das zeigt die Diskussion im vergangenen Jahr. Damals haben wir gemeinsam die Entscheidung getragen. Das sage ich bewusst und unterstreiche es,weil ich nicht zulassen will,dass es immer heißt:Die GRÜNEN sind immer diejenigen, die ausscheren. – Das stimmt nämlich nicht.
Meine Damen und Herren, zwei Punkte möchte ich herausgreifen. Schauen wir uns zunächst die Frage der Erhöhung der Bezüge an. Nach den Berechnungen des Statistischen Landesamts zu den gewichteten Mitteln der tatsächlichen Einkommensentwicklung ergibt sich rechnerisch eine Veränderung von rund 2,8 %. Dies hat keine Fraktion beantragt. Vielmehr haben offensichtlich alle den Eindruck und auch die politische Einsicht, dass dies angesichts der Lage,in der sich die Gesellschaft,aber auch die Landesfinanzen befinden, nicht angemessen wäre. Die richtige Entscheidung lässt sich – das wussten wir ja, als wir das ganze System miteinander verabredet und festgelegt haben – nicht allein arithmetisch finden, sondern sie bedarf jeweils einer verantwortlichen inhaltlichen und politischen Bewertung.
Drei Fraktionen dieses Hauses haben es für richtig gehalten, nach ihrer Bewertung zu sagen: Wir nehmen nur die Hälfte des Wertes, den das Statistische Landesamt festgestellt hat. – Da darf man sicherlich die Frage stellen: Warum gerade die Hälfte? Denn nachvollziehbar ist das – zumindest nach meiner Ansicht – nicht erläutert.
Herr Kollege Reif, keine Ungeduld. – Meine Fraktion war von Anfang an der Meinung, dass wir dieses Jahr überhaupt keine Erhöhung der Diäten vornehmen sollten.Das ist übrigens eine Auffassung,mit der wir im Landtag erkennbar alleine stehen.Wenn Sie die gesamte Parlamentswelt in Deutschland angucken, stehen wir nicht ganz so alleine.
(Clemens Reif (CDU): Sie sind nur dagegen, weil Sie ganz genau wissen,dass die anderen schon dafür sorgen!)
Immerhin hat z. B. der Bundestag beschlossen, bis zum Jahr 2005 keine Erhöhung mehr vorzunehmen. Schließlich ist – das haben wir in der Diskussion gehört – kein Benefit seitens der öffentlichen Kassen zu verteilen.
Aber auch in diesem Haus haben wir einen geradezu mächtigen Verbündeten, das ist die Hessische Landesregierung. Ich frage in Richtung CDU-Fraktion: Ist es nicht bemerkenswert, vielleicht sogar wundersam, dass ausgerechnet die Regierung Koch und die GRÜNEN-Fraktion gemeinsam eine Erhöhung ihrer jeweiligen Bezüge für falsch halten, die Regierungsfraktion CDU und zwei Oppositionsfraktionen das aber ganz anders sehen? Herr Reif, man möchte es doch als verkehrte Welt betrachten,
dass wir mit der Regierung von Roland Koch einer Meinung sind und Sie, die ihn gewählt haben, dagegen stehen. Wir in der GRÜNEN-Fraktion fühlen uns insgesamt in keiner leichten Lage, dass ausgerechnet wir dieselbe Meinung wie Roland Koch vertreten
Nun ist es eigentlich nicht die Aufgabe der Opposition,für die Autorität des Ministerpräsidenten in seiner eigenen Fraktion zu sorgen. Meine Damen und Herren von der CDU, ich ermahne Sie doch ein bisschen, ob Sie nicht das Zerwürfnis mit Ihrem Regierungs- und Parteichef endlich beenden sollten.