Frank Lortz

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Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein mit vielen Emotionen befrachtetes Thema kann heute sachlich zu einem vernünftigen Ende geführt werden. Die Frage der Altersversorgung der Abgeordneten des Hessischen Landtags ist in den letzten Wochen erneut von berufenen und sonstigen Adressen von allen Seiten abgeklopft worden – mit zunehmender Sachkenntnis und abnehmender Polemik und Diffamierung durch Vertreter der veröffentlichten Meinung sowie mit der wachsenden Erkenntnis, dass, von welcher Seite auch immer, kaum Wahlkampfnahrung aus dieser Debatte gesaugt werden kann.
Die beiden Gesetzentwürfe gehen von unterschiedlichen Strukturen der Abgeordnetenversorgung aus. Man kann mit guten Argumenten sowohl für die eine als auch für die andere Lösung sein.
Herr Kaufmann, keine ist abwegig oder verboten.
In den meisten Bundesländern wird das CDU-SPD-Modell präferiert.Wenige geben dem Vorschlag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Vorzug.Allerdings ist beiden Modellen gemeinsam – dieser Punkt kommt mir ab und zu zu kurz –, dass die Mittel für die Versorgung aus öffentlichen Kassen stammen. Auch das 1.500-c-Modell speist sich aus Überweisungen des Landes Hessen.
Da dies jeder weiß oder wissen muss, oder zumindest wissen kann, kann man sagen, dass jede andere Behauptung Etikettenschwindel ist.
Eine solche Behauptung eignet sich für Diffamierungen und Verleumdungen, geht aber an den Fakten vorbei.
Am 20. Juni 2007 gab es zu aller Freude eine öffentliche Anhörung des Ältestenrates zu beiden Gesetzentwürfen. Die Anzuhörenden haben in ihren schriftlichen Stellungnahmen und in ihren mündlichen Ausführungen für mich sehr eindeutig, aber nicht ausschließlich den Gesetzentwurf von CDU und SPD favorisiert.
Wichtig ist auch, dass sehr eindrucksvoll bestätigt wurde, dass Hessen seit Ende der Achtzigerjahre einen vorbildlichen Weg in der Bundesrepublik Deutschland geht.
In Zukunft erwirbt man einen Versorgungsanspruch erst nach acht Jahren. Die Steigerungsraten sind niedriger. Damit wird die Höchstversorgung erst später erreicht. Die Versorgung beginnt mit dem 60. Lebensjahr. Das alles wird dazu führen, dass mit dieser Initiative eine erhebliche Einsparung für das Land verbunden ist. So gesehen kann man als Abgeordneter heute dem Gesetzentwurf von CDU und SPD auf einer sehr soliden Grundlage zustimmen.
Ich will heute, auch aus Anlass der öffentlichen Debatte über die beiden Gesetzentwürfe, erneut die Möglichkeit nutzen – ich habe dies bereits in der ersten Lesung getan –, in aller Klarheit und mit deutlichen Worten einige Aussagen zur Höhe der Aktivvergütung und der Versorgung zu machen. Das gehört schließlich zusammen. Diejenigen Journalisten und sonstigen Beobachter, die immer noch publizieren – ich räume ein, es werden weniger –, die hessischen Landtagsabgeordneten erhielten eine zu hohe Diät und eine Luxuspension, sagen fahrlässig oder vorsätzlich die Unwahrheit.
Durch eine Reihe in der Sache nicht begründeter Nullrunden ist das Aktivgehalt der Abgeordneten in den letzten 15 Jahren von vergleichsweise B 5 auf vergleichsweise B 3 zurückgegangen. Diese Einkommensentwicklung gibt es bei keiner vergleichbaren Gruppe im öffentlichen Bereich. Damit dies belegt wird, nenne ich für das Protokoll die mir vom Innenministerium auf Anfrage genannten Zahlen und Daten von Vergleichsgruppen im öffentlichen Bereich:
Erstens. Staatsminister: 132.921 c Jahresbruttoaktivgehalt, Versorgungsanspruch nach zwei Jahren, Mindestanspruch 15,33 % nach zwei Jahren,Höchstversorgung 71,75 % vom Jahresbruttoaktivgehalt: 95.371 c.
Zweitens. Staatssekretäre oder Präsident des Rechnungshofs: 116.179,92 c Jahresbruttoaktivgehalt, Versorgungsanspruch nach fünf Jahren, Mindestanspruch 35 %, Höchstversorgung nach dem Jahresbruttoaktivgehalt 83.359 c.
Drittens. Oberbürgermeister in Kommunen bis 175.000 Einwohner: 107.299 c Jahresbruttoaktivgehalt, Versorgungsanspruch nach fünf Jahren, Mindestanspruch 35 %, Höchstversorgung nach dem Jahresbruttoaktivgehalt: 76.987 c.
Viertens. Landräte in Landkreisen mit über 150.000 Einwohnern: 101.918 c Jahresbruttoaktivgehalt, Versorgungsanspruch nach fünf Jahren, Mindestanspruch 35 %, Höchstversorgung nach dem Jahresbruttoaktivgehalt: 73.000 c.
Fünftens. Regierungspräsident Darmstadt und Regierungspräsident Kassel: 101.779 c Jahresbruttoaktivgehalt, Versorgungsanspruch nach fünf Jahren, Mindestan
spruch 35 %, Höchstversorgung nach dem Jahresbruttoaktivgehalt: 73.000 c.
Sechstens. Oberbürgermeister in Kommunen bis 100.000 Einwohner: 101.450 c Jahresbruttoaktivgehalt, Versorgungsanspruch nach fünf Jahren, Mindestanspruch 35 %, Höchstversorgung nach dem Jahresbruttoaktivgehalt: 72.790 c.
Siebtens. Regierungspräsident Gießen: 96.854 c Jahresbruttoaktivgehalt,Versorgungsanspruch nach fünf Jahren, Mindestanspruch 35 %, 71,75 % vom Jahresbruttoaktivgehalt sind 69.492 c.
Achtens. Oberbürgermeister in Kommunen bis 75.000 Einwohner und Landräte in Kreisen bis 150.000 Einwohner: 96.724 c Jahresbruttoaktivgehalt, Versorgungsanspruch nach fünf Jahren, Mindestanspruch 35 %, Höchstversorgung vom Jahresbruttoaktivgehalt: 69.000 c.
Neuntens. Bürgermeister in Kommunen zwischen 30.000 und 50.000 Einwohnern: Jahresbrutto 91.422 c, Versorgungsanspruch nach fünf Jahren, Mindestanspruch 35 %, 71, 75 % vom Jahresbrutto sind 65.595 c.
Zehntens. Landtagsabgeordnete in Hessen: Jahresbrutto 79.536 c, Versorgungsanspruch heute nach sechs Jahren, in Zukunft nach acht Jahren, Mindestanspruch 31,74 %, Höchstversorgung 57.067 c.
Meine Damen und Herren, ich erlaube mir noch den freundschaftlichen Hinweis, dass alle unter den Positionen zwei bis neun Genannten einen Ruhegehaltsanspruch sofort mit Beginn des Ruhestandes haben, Abgeordnete heute ab dem 55. Lebensjahr, in Zukunft ab dem 60. Lebensjahr.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei unvoreingenommener und objektiver Betrachtung und Bewertung
dieser Zahlen bei vergleichbaren Funktionen – die Abgeordneten liegen an Position zehn von zehn Positionen – fordere ich all diejenigen, die die Mitglieder des höchsten Verfassungsorgans in diesem Lande weiter öffentlich diffamieren und verunglimpfen wollen, auf, in Zukunft kein falsches Zeugnis mehr öffentlich abzulegen.
Meine Damen und Herren, auch in dieser Legislaturperiode haben die Mitglieder des Hessischen Landtags in drei von fünf Jahren, obwohl es andere Zahlen vom Hessischen Statistischen Landesamt gegeben hat, auf eine Anhebung der Diäten und damit auch auf eine Anhebung der Versorgung verzichtet. In den beiden anderen Jahren wurde eine Anpassung vorgenommen, die niedriger war als der konkrete Vorschlag. Meine Damen und Herren, Sie wissen, ich halte dies persönlich für falsch und für nicht angemessen. Im Übrigen habe ich nirgendwo gelesen, dass diejenigen, die bei der kleinsten Anpassung von „Raffkes“ reden, dies überhaupt registriert, geschweige denn, kommentiert haben. So unseriös ist manche veröffentlichte Meinung.
Ich möchte für meine Fraktion festhalten, dass wir in zweiter Lesung dem Gesetzentwurf der CDU- und der
SPD-Fraktion heute zustimmen werden. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass die Aktivvergütung und die Versorgung der Abgeordneten in der Zukunft auf ein Niveau kommen, das der Aufgabenstellung, der Tätigkeit und dem verfassungsmäßigen Rang der Mitglieder des Hessischen Landtags gerecht wird. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ziel des Antrags von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist es sehr offensichtlich, unter dem Deckmantel eines formulierten hehren Zieles einer klimagerechten Energiepolitik den geplanten Neubau des Blockes 6 des Kraftwerkes Staudinger in Großkrotzenburg im Main-Kinzig-Kreis unsachlich und allein für wahlpolitische Zwecke zu instrumentalisieren.
Herr Kollege Schmitt, nach dem, was Ihr Umweltminister Gabriel zum Thema Kohlekraftwerke sagt, sollte die SPD besser unter dem Teppich Fallschirm springen.
Meine Damen und Herren, vielleicht könnten wir uns trotzdem zu Beginn meiner Ausführungen auf einige gemeinsame Feststellungen einigen,
die den Sachverhalt losgelöst von Ideologie und polemischer Eiferei wiedergeben.
Herr Kollege Kaufmann, Sie wissen, dass mir diese ganze polemische Geschichte eigentlich nicht liegt.
Kollege Al-Wazir, ich habe Verständnis: Sie sind etwas deprimiert. Ich habe Sie am Sonntag am Bieberer Berg gesehen, als Sie nach dem Spiel herausgegangen sind. In dem Punkt sind wir Freunde im Geiste für den Verein. Aber auch nur in dem Punkt.
Versuchen wir, uns auf einige Dinge zu einigen. Erster Punkt. Die Energieversorgung in Hessen muss sicherlich auch für die Zukunft gesichert werden. Da werden wir übereinstimmen.
Zweitens. Das haben Sie schon gesagt, das ist Fakt: Am Standort Staudinger in Großkrotzenburg, ein wichtiger Erzeugungsschwerpunkt, der heute etwa fünf Millionen Menschen mit Energie versorgt, sollen vom Betreiber E.ON drei alte kohlebefeuerte Kraftwerksblöcke mit einem durchschnittlichen Wirkungsgrad von 38 % bis zum Jahre 2012 stillgelegt und durch ein Steinkohlekraftwerk mit einer Feuerungsleistung von 2.400 MW und einem Wirkungsgrad von 46 % ersetzt werden.
Drittens. Ich glaube, auch da sind wir uns einig: Die Region am östlichen Untermain ist bereits heute durch eine Vielzahl von Anlagen und Projekten ökologisch belastet. Hier ist sicherlich eine Grenze erreicht, die bei jeder neuen Planung besonders kritisch zu bewerten ist.
Viertens. Es liegt noch kein Genehmigungsantrag des Unternehmens vor.
Derzeit werden in den betroffenen Städten und Gemeinden sowie Landkreisen die Art und der Umfang eines späteren Genehmigungsverfahrens diskutiert.Es geht im Wesentlichen um die Frage: Raumordnungsverfahren oder immissionsschutzrechtliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung?
Fünftens. Das Kraftwerk Staudinger wird heute und sicherlich auch in der Zukunft durch den Schadstoffausstoß länderübergreifende Wirkung entfalten.Die Behörden im benachbarten Unterfranken befassen sich ebenfalls intensiv mit dieser Angelegenheit.
Sechstens – meine Damen und Herren, auch das ist sehr interessant –: Die politische Gemengelage ist zum Teil recht unübersichtlich. In der Standortgemeinde Großkrotzenburg gibt es in den kommunalen Gremien eine klare Mehrheit: SPD, CDU und FDP befürworten den Ausbau. In der im Kreis Offenbach liegenden, vom Kraftwerk nur durch den Main getrennten Gemeinde Hainburg gibt es eine einstimmige Ablehnung der E.ON-Pläne in den gemeindlichen Gremien. Die Stadt Seligenstadt in naher Nachbarschaft hat einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen ins parlamentarische Verfahren gebracht, der den Ausbau nur ablehnt, wenn damit nicht nachweislich eine Reduzierung des Schadstoffausstoßes in der Gesamtheit verbunden ist. Das Unternehmen wird in der Antragsformulierung aufgefordert, im späteren Genehmigungsverfahren eigene Beiträge zu erbringen, die im Ergebnis zu einer Verbesserung der ökologischen Situation der Region führen.
Der Kreistag Main-Kinzig – SPD, CDU und FDP sind für den Ausbau – spricht sich für ein Raumordnungsverfahren aus. Der Kreistag des Kreises Offenbach unterstützt die Forderung nach einem länderübergreifenden Raumordnungsverfahren und spricht sich dafür aus, die Auswirkungen der weiter in der Region geplanten Projekte – Kohlekraftwerk Ingelheimer Aue, Gaskraftwerk in Frankfurt-Griesheim, Mainova-Kraftwerk und Müllverbrennungsanlage der Firma Infraserv ebenfalls zu bewerten. Die Regierung von Unterfranken, der Kreis Aschaffenburg und der Rat der Stadt Alzenau haben ebenfalls Beschlüsse bzw. Empfehlungen in dieser Richtung gefasst. Die Gremien der Stadt Hanau – hier ist insbesondere der Stadtteil Großauheim betroffen – lehnen den Ausbau in der heute von E.ON geplanten Form ab; die FDP ist dafür. Das Bayerische Landesamt für Umwelt hält ein immissionsschutzrechtliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung für ausreichend.
Meine Damen und Herren, so ist es. Kollege Schmitt, ich kann es ja nicht ändern.
Herr Kollege Al-Wazir, beruhigen Sie sich wieder etwas. – Ich habe persönlich mehrfach und auch öffentlich erklärt, dass kein vernünftiger Mensch für einen Ausbau von Staudinger sein kann,
wenn dadurch der Schadstoffausstoß vergrößert und die ökologische Situation verschlechtert wird.
Diese klare Äußerung von mir kennen Sie.
Herr Kollege Schmitt, Sie kennen diese klare Aussage von mir. Diese stimmt, ob Sie laut oder leise sind, was mich im Übrigen in diesem Punkt auch nicht interessiert.
Meine Damen und Herren, da insbesondere über die Frage des Genehmigungsverfahrens seit Wochen zwischen allen Beteiligten, Zuständigen, Interessierten und Unberufenen diskutiert wird – es geht wieder um die Frage Raumordnungsverfahren oder immissionsschutzrechtliches Verfahren –, habe ich mit Schreiben vom 30. März an den Hessischen Ministerpräsidenten angeregt, eine öffentliche Regierungsanhörung in der Region vor der Entscheidung über das Genehmigungsverfahren anzuordnen. Der Ministerpräsident hat mir am 10. April mitgeteilt, dass er nach intensiver Prüfung der von mir vorgetragenen Argumente die Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung sowie für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz gebeten habe, noch vor der Sommerpause diese Regierungsanhörung in der Region durchzuführen. Als Termin wurde inzwischen der 6. Juli 2007 festgelegt.
Meine Damen und Herren, Ziel dieser Anhörung wird es unter anderem sein, eine belastbare Einschätzung zu der Frage zu erhalten, ob sich im Zusammenhang mit einem zukünftigen Genehmigungsantrag des Steinkohleblocks – Block 6 – relevante Faktoren herausstellen, die nur in einem Raumordnungsverfahren zu berücksichtigen wären und nicht auch im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz gleiche inhaltliche Beachtung und öffentliche Erörterung erfahren werden.
Die große Mehrzahl der Beteiligten – meine Damen und Herren, ich kann es auch nicht ändern – über Parteigrenzen hinweg, vom Landrat des Kreises Offenbach, Peter Walter, CDU, bis zum Oberbürgermeister der Stadt Hanau, Claus Kaminsky, SPD, haben diese Regierungsanhörung begrüßt und als Schritt in die richtige Richtung bezeichnet. Der Kollege des Vorstands der E.ON AG – Kollege Al-Wazir hat dies hier erwähnt – hat in einem Schreiben vom 10.April – dieses Schreiben habe ich sowohl den kommunalen Gebietskörperschaften wie auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt – verbindlich zugesagt, dass – –
Herr Kollege Schmitt, nehmen Sie ihn doch beim Wort.
Er hat verbindlich zugesagt, dass sich mit der Stilllegung der alten Blöcke und der Inbetriebnahme des neuen Blocks trotz höherer Leistungen und höherer jährlicher Betriebszeit keine zusätzlichen ökologischen Belastungen
für die Region ergeben werden. Ich zitiere nur das, was Herr Bernotat geschrieben hat. Ich habe es gar nicht bewertet. Ich kann nur allen am Verfahren Beteiligten sehr eindringlich empfehlen, in einem späteren Genehmigungsverfahren diese sicherlich belastbare Zusicherung einzubringen und auf sie abzustellen.
Meine Damen und Herren, einigen Sozialdemokraten in der Region, die sich in besonders scheinheiliger Pose aufgestellt haben, kann ich den Hinweis – –
Sie gehören doch gar nicht zu dieser Elite, Sie wohnen doch gar nicht in der Region, Kollege Schmitt.
Ich wiederhole es gerne, wenn Sie es wünschen, Herr Kollege Schmitt: Einigen Sozialdemokraten in der Region, die sich in besonders scheinheiliger Pose aufgestellt haben, kann ich den Hinweis allerdings nicht ersparen, meine Damen und Herren, dass es – unbestritten von allen Fachleuten – die rot-grüne Entscheidung zum Ausstieg und zum Abschalten der sichersten Kernkraftwerke der Welt in Deutschland war,
die jetzt in der Konsequenz dazu führt, dass der von der SPD gestellte Bundesumweltminister Gabriel auf den massiven Ausbau bzw. Neubau von Braunkohle- bzw. Steinkohlekraftwerken setzen muss, um die Energieversorgung für die Zukunft sicherzustellen.
Auch hier, Herr Kollege Schmitt, können Sie das Gesicht in der Ihnen eigenen Art verziehen. Das war ein Zitat Ihres Bundesministers. Was diskutieren Sie denn mit mir? Gehen Sie doch zu ihm. Sagen Sie es doch ihm.
Sie kriegen von mir alles belegt.
Meine Damen und Herren, die GRÜNEN und die Sozialdemokraten in Hessen stehen ziemlich allein und auch einsam im Wald mit ihrer Position, mit erneuerbaren Energieformen ohne Kernkraft und ohne Kohle könne der Energiebedarf der kommenden Jahre und Jahrzehnte in unserer Industrienation gedeckt werden.
Meine Damen und Herren, wenn der SPD-Bundesumweltminister Gabriel in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 19. April 2007 erklärt – zum Beleg für Sie, Herr Schmitt –, „dass bis zum Jahr 2020 erneuerbare Energien höchstens 27 % des Stroms erzeugen können“,
und – Kollege Schmitt, weiter Zitat Gabriel – „so viel Gas werde es gar nicht geben,um auf Kohle verzichten zu können“,
und – hören Sie genau zu, wieder Zitat – „die Debatte über den Verzicht auf Kohle ist illusorisch“ – so Ihr Minister –, dann sagt dies alles aus über die Glaubwürdigkeit und die Seriosität der hessischen GRÜNEN und der Position der SPD.
Meine Damen und Herren, ich sage hier auch sehr deutlich: Ohne den ohne jede Not verfügten Verzicht auf die Kernkraft wäre eine Debatte über eine Staudinger-Erweiterung in diesem Ausmaß vielleicht heute überflüssig.
Meine Damen und Herren, ich werde, unbeschadet von Ihren Zwischenrufen und von den Wünschen des Bundesumweltministers, weiter dafür eintreten, dass durch den und bei dem geplanten Ausbau des Blocks 6 des Kraftwerks Staudinger eine Reduzierung des Schadstoffausstoßes in der Gesamtheit in der Region erreicht wird, dass E.ON angehalten wird, eigene, freiwillige Beiträge zur Verbesserung der ökologischen Situation zu erbringen, dass ein sauberes, transparentes und allen Kriterien einer wirksamen Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechendes Genehmigungsverfahren durchgeführt wird, dass die Immissionen des von E.ON geplanten Bauvorhabens zusammen mit den anderen in der Region geplanten Kraftwerksvorhaben dargestellt und bewertet werden und dass eine öffentliche Regierungsanhörung am 6. Juli stattfindet, bei der vor allem die Vertreter der betroffenen Kommunen und Landkreise länderübergreifend ihre Positionen einbringen können.
Meine Damen und Herren, dies alles bringt den Menschen in der Region weit mehr als Polemik, als Aufwiegelung und energiepolitische Fantasterei. – Herzlichen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bringe Ihnen heute den gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU- und SPD-Fraktion für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Hessischen Landtags ein. Es ist sicher sinnvoll, wenn wir uns zu Beginn der Beratung auf einige gemeinsame Feststellungen und Sachverhalte einigen, die unbestritten sind. Zunächst danke ich Herrn Präsidenten Kartmann für die Arbeit an der Spitze der Kommission des Landtags.
Meine Damen und Herren, es gibt mindestens vier Möglichkeiten der Versorgungsregelung: Erstens. Es bleibt alles, wie es ist. – Zweitens. Es gibt eine Umstellung auf eine
kapitalgedeckte Versorgung. – Drittens. Man wählt eine Kombination zwischen Kapitaldeckung und jetziger Regelung. – Viertens. Eine Änderung im bestehenden System wird vorgeschlagen.
Zweitens. Zielsetzung ist eine Reduzierung der staatlichen Versorgungsleistung in der Zukunft. Dies wird durch die letzten drei Modelle erreicht.
Drittens. Über die Auswirkungen der konkreten Ergebnisse der Größenordnung der Einsparung kann man trefflich streiten. Es liegen unterschiedliche Rechenmodelle vor,die zum Teil von den Fraktionen sehr differenziert bewertet werden.
Viertens. Keine der Positionen ist ehrenrührig. Niemand sollte der jeweils anderen Seite den guten Willen und das Ringen um eine tragfähige, verantwortbare Lösung absprechen.
Fünftens. Die Versorgung nach bisheriger Struktur erfolgt aus staatlicher Kasse, ebenso wie auch die alternative Versorgungszuzahlung von 1.500 c aus der Staatskasse an die Abgeordneten gezahlt würde.
Sechstens. Wer mit 25 Jahren MdL wird und 30 Jahre im Landtag bleibt, kommt natürlich dem Land bei kapitalgedeckter Lösung und 30-jähriger Einzahlung erheblich teurer und erhält eine weitaus höhere Versorgung als bisher. Wer mit 55 Jahren MdL wird und zehn Jahre im Landtag ist, kommt auf eine niedrigere Versorgung als bei der bisherigen Lösung. Die kapitalgedeckte Variante führt dazu, dass an Jahren gleiche Mitgliedschaft eine unterschiedliche Versorgung ausmacht.
Meine Damen und Herren, in der öffentlichen Diskussion und in der veröffentlichten Meinung werden wohlfeile, aber haltlose Behauptungen aufgestellt und stets erneut wiederholt.
Vorwurf Nummer eins:Abgeordnete erhalten als Einzige Versorgung, ohne Ansparungen vorzunehmen. – Dieser Vorwurf ist bösartig, und er ist falsch. Kein Bürgermeister oder Landrat, kein Beamter im kommunalen oder Landesdienst, kein Staatssekretär oder Minister, auch nicht der Herr Bundespräsident muss eigene Zahlungen für Versorgung leisten.
Vorwurf Nummer zwei: Abgeordnete erhalten eine Luxuspension. – Dieser Vorhalt ist bösartig, und er ist falsch. Die Durchschnittsleistung für die derzeit 137 Pensionäre liegt bei 2.437 c im Monat, die Höchstversorgung nach 24 Jahren bei 4.755 c. Das ist dann alles gedeckelt, und alle zusätzlich erworbenen Ansprüche fallen unter den Tisch.
Meine Damen und Herren, weder der Präsident des Bundes der Steuerzahler noch das Mitglied der Redaktionsleitung von „Bild“, „FAZ“, „Neuer Presse“ und anderen Organen, noch der Intendant des Hessischen Rundfunks oder ein leitender Mitarbeiter des HR, noch der Geschäftsführer eines Verlages, geschweige denn, der leitende Mitarbeiter einer öffentlich-rechtlichen Bank – um nur einige Beispiele zu nennen –, würden für eine vergleichbare Versorgung auch nur morgens aufstehen,
von den aktiven Gehältern ganz zu schweigen.
Vorwurf Nummer drei:Abgeordnete sind gierig und können nicht genug kriegen. – Dieser Vorwurf ist bösartig, und dieser Vorwurf ist falsch. Nach der Neufassung des
Hessischen Abgeordnetengesetzes Ende der Achtzigerjahre unter Beteiligung des Bundes der Steuerzahler und vieler unabhängiger Experten und Gutachter, die alle zugestimmt haben, war das Gehalt der Landtagsabgeordneten eingeordnet und vergleichbar der Besoldungsgruppe B 5 der Beamten. Heute – 2007 – entspricht die Entschädigung der Abgeordneten der Besoldungsgruppe B 3.
Ich kenne keinen Beamten, keinen hauptamtlichen Wahlbeamten in den Städten und Gemeinden, keinen Ministerialbeamten in Wiesbaden, der 1989 B 5 hatte und heute – im Jahr 2007 – B 3.Ich kenne aber sehr viele,die 1989 nach B 3 besoldet wurden und heute bei B 4, B 5, B 6 oder B 7 liegen.
Meine Damen und Herren, all das ist die Wahrheit und stets zu belegen, wie auch die vielen Nullrunden und reduzierten Anpassungen in den letzten 16 Jahren. Andere Behauptungen in veröffentlichter Meinung sind Zerrbilder, sind Verunglimpfung, sind Diffamierung, ja, sie sind ehrenrührig.
Ich bin nicht bereit, dies zu akzeptieren. Die 110 Abgeordneten des Hessischen Landtags sind Mitglieder des höchsten Verfassungsorgans unseres Landes. Sie sind nach Rang und Protokoll die 110 höchsten Repräsentanten unseres Bundeslandes Hessen. Es gibt keine andere Gruppe mit ähnlicher Verfassungsstellung, Aufgabe und Verantwortung. Vor allem sind sie nicht mit Arbeitnehmern mit einer 36-, 40- oder 42-Stunden-Woche zu vergleichen.
Abgeordnete werden auch abends und vor allem an den Wochenenden nachgefragt und angefordert. Sie kommen auf eine 50- oder 60-Stunden-Woche. Wer, wie ich, in diesem Jahr 25 Jahre dem Hessischen Landtag angehört und die Funktion eines Vizepräsidenten ausübt, kann dies für alle Kolleginnen und Kollegen in diesem Hause beurteilen.
Meine Damen und Herren,wenn man überhaupt den Versuch eines Vergleichs unternimmt, dann gehören Abgeordnete in die Kategorie Bürgermeister großer Städte oder Landräte,Vorstandsmitglieder öffentlich-rechtlicher Sparkassen,Abteilungsleiter in Ministerien oder Staatssekretäre, Geschäftsführer von Unternehmen, die in öffentlichem Eigentum sind – Energie- oder Verkehrsunternehmen –,Direktoren von öffentlich-rechtlichen Banken,Regierungspräsidenten, Geschäftsführer von Kommunalen Spitzenverbänden, Hauptgeschäftsführer von Verbänden und Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften, die mehrheitlich im öffentlichen Eigentum sind. Alle Angehörigen dieser sogenannten Vergleichsgruppen erhalten eine bedeutend höhere Vergütung und eine weitaus bessere Versorgung, teilweise vor dem 55. Lebensjahr.
Die Unabhängigkeit der Abgeordneten nach dem Urteil und die Möglichkeit für jeden, in den Landtag gewählt zu werden und das Mandat ungehindert und ohne Nachteil auszuüben – laut Art. 76 unserer Hessischen Verfassung –, haben für uns alle eine sehr elementare Bedeutung. Es muss deshalb auch in der Zukunft sichergestellt sein, dass Abgeordnete aus allen Schichten in den Landtag gewählt werden können und nicht nur diejenigen, die es sich leisten können.
Lassen Sie mich dies etwas in meiner Art sagen: Wie hat nun der ideale Abgeordnete nach dem Anspruch der ver
öffentlichten Meinung und dem Zerrbild der haltlosen Kritiker zu funktionieren?
Er ist rund um die Uhr im Einsatz und Fachmann auf allen Gebieten. Er hat sich stets um die privaten Interessen und Belange der Bürger zu kümmern; gleichzeitig kontrolliert er ständig das Regierungshandeln – möglichst ohne Mitarbeiter und unter Verzicht auf die Mittagspause.
Er arbeitet ehrenamtlich. Er bringt monatlich einen Kostenbeitrag für die Funktionsfähigkeit des Landtagsgebäudes auf. Er hat im Winter einen Heizkostenzuschuss zu leisten und verzichtet auf jeglichen Urlaub.
Meine Damen und Herren, er soll sämtliche Veranstaltungen von Städten und Gemeinden, Vereinen und Verbänden mit seiner Anwesenheit schmücken. Er soll ständig Spenden überreichen und sich für seine Arbeit andauernd entschuldigen.Von ihm wird erwartet, dass er gleichzeitig im Wahlkreis, in Wiesbaden und in Berlin ist. Er hat bei jedem Fest die Runden zu werfen, und jedes Bier, das man ihm hinhält, muss er trinken, ohne blau zu werden.
Meine Damen und Herren, er muss in der Zeit von 22 bis 6 Uhr morgens telefonisch erreichbar sein, dabei immer freundlich, zuvorkommend und verbindlich. Sein Familienleben sollte er eigentlich abschreiben. Er sollte überall Vorbild sein und jedem Recht geben.
Dafür erhält er im Alter überhaupt keine Versorgung, sondern finanziert ab dem 60. Lebensjahr mit Pflichtbeiträgen die Versorgung der hessischen Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Meine Damen und Herren, das ist das Idealbild, das Zerrbild, das in der Presse, in der veröffentlichten Meinung dargestellt wird. Man kann und darf dies nicht so stehen lassen.
Es ist nun einmal so: Nahezu jeder Hesse möchte die Besoldung und Versorgung eines Landrats, aber kaum einer wäre bereit – auch kein Journalist –, die entsprechende Funktion, Verantwortung und vor allem Arbeitszeit zu übernehmen.
Der von CDU und SPD vorgelegte Gesetzentwurf wird durch die Wirkung seiner Änderungen und Anpassungen ab der kommenden Legislaturperiode zu Einsparungen um bis zu 20 % für das Land führen. Die Einzelheiten kann ich mir hier ersparen. Sie sind in den letzten Tagen ständig publiziert worden,und darauf wird sicherlich auch noch eingegangen.
Ich trage diesen Gesetzentwurf, der in meiner und in der SPD-Fraktion mit großer Mehrheit genehmigt wurde,mit, aber ich will Ihnen meine ganz persönliche Meinung hier in aller Öffentlichkeit nicht vorenthalten. Ich habe diese Meinung schon immer vertreten.
Nach meiner festen Überzeugung sind die Besoldung der hessischen Abgeordneten zu niedrig,die Versorgung nicht angemessen, die personelle Zuarbeit unzureichend und die räumlichen Arbeitsmöglichkeiten im Landtagsgebäude größtenteils unzumutbar.
Meine Damen und Herren, ich würde es sehr begrüßen, wenn eine sachliche Beratung dieses Gesetzentwurfes in
den nächsten Wochen auch dazu führen würde, die Bedeutung des höchsten Verfassungsorgans unseres Landes dabei in den Mittelpunkt zu rücken. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich ist es nicht meine Art, mich hier in diese Sachdebatte einzumengen.
Ich habe mich auch in den Ausschüssen nicht an diesen Debatten beteiligt. Sie wissen, ich bin Verwaltungsratsvorsitzender einer Sparkasse.Aber ich muss der Frau Kollegin Hölldobler-Heumüller doch Folgendes sagen.
In der gesamten Debatte um das Sparkassengesetz gibt es einen einzigen Punkt, der mit dem Verband umstritten ist und diskutiert wird. Alle anderen Punkte, alle Gesetzesänderungen,die vorgenommen werden,sind mit dem Verband einvernehmlich, und viele Punkte sind auch auf Wunsch des Verbandes aufgenommen worden.
Der einzige strittige Punkt ist die Option der Bildung von Stammkapital. Meine Damen und Herren, ich muss Ihnen nun sagen: Es geht um eine Option.
Der kommunale Träger erhält mehr Entscheidungsfreiheit. – Ja, so ist es.
Ja, ihr in Nordhessen wollt das nicht. Ihr wisst gar nicht, was das ist.
Ich habe noch nie gehört – –
Ich habe noch nie gehört, dass sich die kommunale Seite wehrt, wenn sie zusätzliche Rechte erhält.
Wenn der Träger einer Sparkasse, wenn der Verwaltungsrat einer Sparkasse mit Mehrheit beschließt, wir wollen Stammkapital bilden oder veräußern, dann ist es die ureigene Entscheidung dieses kommunalen Trägers.
Für mich ist es unbegreiflich, wie man aus einer Option, die dem kommunalen Träger gegeben wird, hier eine Art Zwang konstruieren und dieses Gesetz als irgendeine Art der Bevormundung darstellen kann. Das ist mir unbegreiflich.
Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich sagen: An all den Gesprächen, an denen ich beteiligt war, auch vonseiten des Verbandes und bei den Verwaltungsratsvorsitzenden, wo das manchmal sehr kontrovers diskutiert worden ist – –
Herr Präsident, das tue ich auch. – Inzwischen ist auch dort eine Art vernünftiges Agreement gefunden worden. Eines muss ich Ihnen sagen: Den GRÜNEN-Gesetzentwurf – mit Ihrer Sparkassenversammlung und dem ganzen Zeug –, das will aufseiten der Sparkassen kein Mensch.
Sehr verehrte gnädige Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte eigentlich gedacht, dass mit der Kommunalwahl die Zeit der unsachlichen Debatten und der Verunsicherung der Sparkassenkunden im Lande beendet sein würde. Nachdem ich mir das heute aber anhören musste, mache ich mir große Sorgen.
Ich möchte Sie darüber unterrichten, dass es Mitte Januar 2006 einen Meinungsaustausch der Vorsitzenden der Verwaltungsräte der Sparkassen aus Hessen und Thüringen gegeben hat. Dort hat man die Bedeutung dieses Themas und insbesondere die Reputation unserer Sparkassen so hoch angesiedelt, dass man übereinkam, dass davon abgesehen werden soll, das Thema Sparkassen im Kommunalwahlkampf oder in anderen öffentlichen polemischen Diskussionen zu thematisieren. Das haben alle Vorsitzenden der Verwaltungsräte, die anwesend waren, unabhängig davon, ob es Rote, Schwarze oder andere waren, so abgenickt.
Herr Kollege Walter, das stimmt nicht. Sie waren nicht dabei. Ich war dabei.
Nachdem die Vorsitzenden der Verwaltungsräte, die der SPD angehörten, nach Hause gefahren waren, haben sie ihre rote Kappe oder ihren roten Hut aufgesetzt und gegen die Landesregierung agitiert.
Insbesondere haben sie mit ihrer Art und Weise der Darstellung in Interviews und Diskussionen dafür gesorgt, dass die Kunden der Sparkassen in einem hohen Maße verunsichert wurden.
Ich sage Ihnen eines – –
Ich bin davon überzeugt,dass ich einen ganz bedeutenden Beitrag zu dem leiste, was unsere Kollegin hier gesagt hat.
Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen und auch der Kollegin der GRÜNEN, die gerade gesprochen hat, ganz deutlich:
Es gibt im Land Hessen sehr viele Sparkassen,die in ihren Gremien entsprechend entschieden haben. Frau Kollegin Hölldobler-Heumüller,
sie haben sich dafür entschieden, sich im Interesse der Sparkassen nicht an parteipolitisch gefärbten Diskussionen zu beteiligen. Sie haben das beschlossen, weil sie ihre Kunden nicht verunsichern wollten. Mein Wunsch bzw. meine Bitte ist es,die Kunden der Sparkassen nicht zu verunsichern.
Gut. – Mein Wunsch und meine Bitte an Sie alle bestehen darin, dass Sie in Zukunft alles unterlassen, was die Kunden der Sparkassen verunsichert.
Vielen Dank.
Sehr geehrte,liebe Frau Präsidentin,meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Hessische Landtag hat im Jahr 1989 ein vorbildliches Gesetz beschlossen. Dieses Gesetz hätte Pilotfunktion für alle Bundesländer haben können. Es war und ist transparent, es ist verständlich. Es zeichnet sich insbesondere durch die niedrigsten steuerfreien Kostenpauschalen im Bundesvergleich aus – ein Punkt, der in allen Berichterstattungen zu kurz kommt.
Meine Damen und Herren, eine unabhängige Kommission hat seinerzeit die Konditionen beraten und vorgeschlagen. Dieser Kommission gehörte auch der Bund der Steuerzahler an.Alle hatten dieses Gesetz als in Ordnung bezeichnet. Ein ganz wichtiger Punkt war auch, dass damals von dieser Kommission die Maßgabe der jährlichen Anpassung an die Kostensteigerung vorgegeben wurde.
Da dem Geist des Gesetzes nicht gefolgt wurde und es in den letzten Jahren mehrere opportunistische Nullrunden gegeben hat, reduzierte sich der Entschädigungsbetrag in den vergangenen 16 Jahren von dem damaligen Vergleichswert – in etwa B 5 nach der Beamtenbesoldung – auf heute gut B 3. Damit haben die Abgeordneten einen besonderen, überproportionalen Beitrag geleistet.
Entgegen der populistischen Betrachtung der Boulevardzeitungen werden die Abgeordneten nicht besser oder gleich behandelt, sondern sie sind in diesem Fall sogar schlechter behandelt worden. Meiner festen Überzeugung nach war und ist dies falsch.
Herr Kollege Kaufmann, die Anhebung der Entschädigung zum Juli 2003 wurde schnell ausgesetzt und erst zum 1. Januar 2005 wirksam. – So viel zur Abteilung Wahrhaftigkeit und Redlichkeit.
Der jetzt vorliegende Bericht des Präsidenten basiert auf den objektiv richtigen und unbestechlichen Zahlen des
Statistischen Landesamts. Dies ist auch die Vorgabe des Gesetzentwurfs.
Der heute vorliegende Antrag von CDU, SPD und FDP sieht vor, die vorgeschlagenen Erhöhungen zu vollziehen, aber erst mit Wirksamwerden zum 01.01.2006. Ich empfehle uns allen, die Anpassung im nächsten Jahr wieder zum 01.07. vorzunehmen, wie es im Gesetz in § 5 formuliert ist.
Die Abgeordneten des Hessischen Landtags sind die 110 Mitglieder des höchstens Verfassungsorgans unseres Bundeslandes. Sie vertreten die Interessen der Menschen, und sie haben den Auftrag, mit höchst bescheidener – ich sage: unzureichender – personeller Zuarbeit die Arbeit der Landesregierung zu kontrollieren. Von einer Waffengleichheit der Verfassungsorgane Exekutive und Legislative kann man gar nicht erst sprechen.
Die Unabhängigkeit der Abgeordneten muss laut Urteil des Verfassungsgerichts garantiert sein. Die Präsenz der Abgeordneten wird ständig und beinahe zu jedem Anlass in Wiesbaden und vor Ort erwartet und auch gefordert.
Meine Damen und Herren, es ist deshalb mehr als angemessen und erforderlich, dass der heute zu fassende Anpassungsbeschluss mit den vom Statistischen Landesamt berechneten Erhöhungen vorgenommen wird. – Ich bitte Sie um eine breite Zustimmung in diesem Hause.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Aussprache beendet.
Die Fraktionen sind übereingekommen, dass es um 14.20 Uhr weitergehen soll. Ich unterbreche die Sitzung bis 14.20 Uhr und wünsche Ihnen alles Gute.
Meine Damen und Herren, ich eröffne die heutige Sitzung. Es ist der letzte Plenartag vor der Weihnachtspause. Wir nähern uns dem Tag, an dem Friede auf Erden einkehrt. In diesem Sinne heiße ich Sie alle willkommen.
Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest.
Zur Tagesordnung teile ich Ihnen mit: Noch offen sind die Punkte 6 a und b, 7, 17 bis 20, 22, 23, 25 bis 27, 29, 31 bis 36, 38 bis 42, 46 und 48.
Noch eingegangen und bereits an Sie verteilt sind zu Tagesordnungspunkt 6 a – Haushaltsgesetz 2004 – ein Nachtrag zur Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses, Drucks. 16/1668, sowie die Änderungsanträge Drucks. 16/ 1682 neu von der Fraktion der SPD, Drucks. 16/1731 bis 16/1734 von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Drucks. 16/1736 von der Fraktion der FDP.
Vereinbarungsgemäß tagen wir heute bis 18 Uhr bei einer Mittagspause von einer Stunde.
Wir beginnen jetzt mit den drei Aktuellen Stunden, die mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart wurden. Anschließend geht es weiter mit Tagesordnungspunkt 48, Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD, Drucks. 16/1735. Hierfür wurde eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion vereinbart. Dann folgen die Tagesordnungspunkte 6 a, Dritte Lesung des Haushaltsgesetzes 2004, und 6 b, Dritte Lesung des Finanzausgleichsänderungsgesetzes 2004. Die Redezeit wurde in gemeinsamer Vereinbarung von 25 auf 20 Minuten je Fraktion reduziert.
Meine Damen und Herren, entschuldigt fehlt heute, wie bereits angekündigt, Herr Staatsminister Riebel.
Meine heutige Gratulation zum Geburtstag spreche ich im Namen des gesamten Haus dem hessischen Innenminister, Staatsminister Volker Bouffier, aus: alles Gute und Glück auf, bleibe gesund, halte dich munter.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, jetzt steigen wir in die Tagesordnung ein. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 34 auf:
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend eine Aktuelle Stunde (Sozialer Wohnungsbau für Grafenhäuser) – Drucks. 16/1683 –
Das Wort hat der Kollege Kaufmann.
Abschließend: Herr Kollege Hahn.
Herr Präsident, Sie gestatten, dass ich sodann für die CDU-Fraktion einige Worte zu diesem Gesetzentwurf sage. Meine Damen und Herren, um was geht es? Es geht um drei Punkte.
Es geht zum einen um die Anhebung der zu versteuernden Entschädigung von 1,4 % ab 1. Juli. Damit wird hier eine Entscheidung getroffen, mit der wir unter der Empfehlung liegen,die vom Statistischen Landesamt vorgetragen wurde, die 2,87 % lautet. Wir liegen mit unserer Entscheidung sowohl unter dieser Empfehlung wie auch unter den Daten der Tariferhöhung im öffentlichen Dienst.
Zweitens. Es geht darum, dass mit diesem Gesetzentwurf die Altersentschädigung in der Spitze von 75 % auf 71,75 % reduziert wird. Dies ist so angepasst auch nach den beamtenrechtlichen Vorschriften, wie sie neu gefasst wurden.
Wir haben drittens in diesem Gesetzentwurf die tagesgenaue Berechnung der Versorgung statt der vollen Jahre eingeführt. Dies ist eine Maßnahme, die vernünftig ist, die gerecht ist, die ebenfalls so in den beamtenrechtlichen Vorschriften festgehalten wurde und die seit dem Jahr 1990 überfällig war.
Das sind die drei wesentlichen Punkte, um die es geht.
Ich möchte noch einmal in diesem Hause sehr eindrücklich sagen, dass es im Hessischen Landtag ein sehr transparentes und ein sehr offenes Verfahren hinsichtlich der Frage gibt, wie die Abgeordnetenentschädigung zu regeln und wie sie jedes Jahr zu gestalten ist.Wir passen jährlich nach den Vorgaben an, die uns vom Hessischen Statistischen Landesamt übermittelt werden. Dies ist eine klare Vorgabe, die wir 1999 gemeinsam verabredet haben. Wir wollen damit nicht den vielen Diskussionen aus dem Weg gehen. Wir wollen aber eine tragfähige, solide und objektive Grundlage dafür haben, wie man die Entschädigung vernünftig anpassen kann. Ich sage es noch einmal: Das in Hessen gewählte Verfahren ist transparent, offen und für jeden überschaubar. Alle Geheimnisse, die interessierte Pressevertreter da hineininterpretieren, entbehren jeder Grundlage.
Wir haben sehr eindeutig auch noch Folgendes gesagt: Obwohl diese objektiven Daten vorliegen, wollen wir trotzdem in jedem Jahr in einer Debatte in diesem Haus die Zahlen bewerten. Wir wollen in jedem Jahr durch einen Beschluss des Hessischen Landtags die Entschädigung dann anpassen.
Andere Länder machen dies anders. Es gibt eine ganze Reihe von Landesparlamenten, die beschließen zu Beginn ihrer Legislaturperiode das Verfahren, nach dem in der gesamten Legislaturperiode jedes Jahr die Entschädi
gung automatisch um den Satz erhöht wird,der zuvor festgelegt wurde.Wir machen dies nicht. Mir steht es nicht an, das Verfahren anderer Landesparlamente zu kritisieren. Ich möchte allerdings sehr deutlich für uns alle im Hessischen Landtag festhalten, dass wir mit dem von uns gewählten Verfahren so transparent sind, wie es nur geht. Wir können uns damit überall sehen lassen.
Ich möchte auch das noch sagen – in der öffentlichen Diskussion kommt das wirklich sehr verzerrt zum Tragen –: Als wir die Debatten darum in den Jahren 1989 und 1990 geführt haben, bestand ein wesentlicher Kritikpunkt in der Höhe der steuerfreien Kostenpauschale. Wir haben seinerzeit gesagt: Wir reduzieren diese steuerfreie Kostenpauschale ganz erheblich.– Das wird immer vergessen. In den Zeitungen lesen Sie immer nur: Die hessischen Abgeordneten erhalten nach denen des Bundestages die höchste Entschädigung. – Das ist die zu versteuernde Entschädigung. Zur Wahrheit gehört aber auch – ich lasse die Stadtstaaten jetzt einmal bei diesem Vergleich außen vor, die sind nicht vergleichbar –, dass die hessischen Abgeordneten im Vergleich zu den Abgeordneten aller Bundesländer die niedrigste steuerfreie Kostenpauschale haben. Das ist ein Sachverhalt, auf den man hinweisen muss.
Ich darf mir darüber hinaus noch folgende Bemerkung erlauben. Wir haben nach den in den Jahren 1989 und 1990 geführten Debatten auf Vorschlag einer Kommission – ich wiederhole: auf Vorschlag einer Kommission – die Einordnung der Entschädigung der Abgeordneten beschlossen. Sie war seinerzeit in etwa vergleichbar mit einer Beamtenbesoldung nach B 5. Abgeordnete sind allerdings keine Beamten. Dann haben wir gemeinsam in diesem Haus eine Reihe von Nullrunden beschlossen. Ich lasse jetzt einmal außen vor, ob dies vernünftig oder unvernünftig war. Ich habe dazu meine eigene Meinung. Das möchte ich jetzt aber außen vor lassen. Denn der Souverän hat dies so beschlossen. Durch diese Entscheidungen ist die Abgeordnetenentschädigung in der Einordnung jetzt vergleichbar mit einem Gehalt der Größenordnung von B 3 der Besoldung der Beamten. Das zeigt sehr deutlich, dass sich die Abgeordneten dieses Hauses auf keinen Fall in irgendeiner Form bedient haben – ab und zu wird bösartig behauptet, Gegenteiliges sei der Fall gewesen – oder in irgendeiner Form zu tief in irgendeinen Säckel gegriffen haben.
Nun wird wie jedes Jahr das gleiche Ritual bei der Diskussion beginnen.
Manchmal machen wir es uns auch besonders schwer. Es werden danach immer die gleichen Schlagzeilen geschrieben.
Eines will ich auch noch sagen – das will ich auch allen Kommentatoren mit auf den Weg geben –: Es wird immer geschrieben, dies sei ein besonderes Privileg der Abgeordneten. Es handelt sich dabei aber nur um ein vermeintliches Privileg. Sie sind die Einzigen im Lande, die über ihre Versorgung selbst beschließen können. Ich glaube, auf dieses Privileg würden alle 110 Abgeordneten,
die hier sitzen, sehr gerne verzichten. Es wäre allen, die hier sitzen – sicherlich gilt dies auch für die Kollegen der anderen Landesparlamente – sehr viel lieber, wenn eine unabhängige Kommission die Beträge festlegen und diese dann gelten würden. Im Übrigen würden da ganz andere Beträge herauskommen. Das wissen wir noch aus der Debatte des Jahres 1990. Es geht dabei aber um ein Gesetz. Ein Gesetz kann nur der Gesetzgeber beschließen.Das ist in diesem Fall der Landtag.Deswegen müssen wir im Hessischen Landtag – in anderen Landesparlamenten muss dies auch geschehen – in jedem Jahr im Laufe einer sehr kritisch geführten Diskussion und Aussprache begründen, was wir vorgeschlagen haben.
Herr Kollege Kaufmann, gestatten Sie mir diese Anmerkung.Während einer solchen Diskussion – Sie nannten es ein Hintergrundgespräch – wurden von Ihnen die persönlichen Daten einer Kollegin dieses Hauses in besonderem Maße problematisiert. Herr Kollege Kaufmann, dazu muss ich sagen: Das ist in einer solchen Diskussion nicht nur unzulässig, das ist unanständig.
Meine Damen und Herren, Sie und die Mitglieder des Ältestenrates und des Präsidiums wissen,dass diese Kollegin gerade hinsichtlich der Frage der Versorgung eine ganz andere Position einnimmt. Diese Position muss man nicht teilen. Aber sie nimmt eine ganz andere Position ein. Diese steht völlig diametral der Versorgung gegenüber, wie wir sie heute haben. Herr Kollege Kaufmann, das, was Sie da gemacht haben, war nicht in Ordnung. Ich habe Ihnen gesagt, dass ich das sagen werde. Jetzt habe ich es Ihnen in der gebotenen Zurückhaltung gesagt. Das müssen Sie schon hinnehmen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend für die CDU-Fraktion Folgendes sagen. Das ist eindeutig formuliert. Dazu gibt es auch klare Aussagen in den Kommentierungen der Entscheidungen des Verfassungsgerichtes. Abgeordnete sind die Mitglieder des höchsten Verfassungsorganes eines Landes. Die 110 Abgeordneten sind die Nummer eins dieses Landes. Die Landesregierung ist dies nicht.Die Landesverwaltung ist es auch nicht. Die 110 Abgeordneten sind als Legislative die Nummer eins dieses Landes. Sie müssen angemessen entschädigt werden, damit ihre Unabhängigkeit gesichert ist.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auch noch sehr deutlich sagen: Nach meinem Dafürhalten ist die Waffengleichheit zwischen Exekutive und Legislative noch lange nicht gegeben.
Ich persönlich bin der Meinung, dass sowohl die Ausstattung der Abgeordneten als auch die Zuarbeit durch Personen verbessert werden muss, damit die Abgeordneten ihrer entscheidenden Aufgabe der Kontrolle nachkommen können. Die entscheidende Aufgabe der Abgeordneten ist die Kontrolle der Exekutive. Diese Kontrolle müssen sie ausüben können. Es muss im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger dieses Landes sein, es muss im Interesse des Bundes der Steuerzahler sein und es muss im Interesse der Presse sein, dass die Mitglieder des Parlamentes so ausgestattet sind, dass sie ihrer Kontrollfunktion im Interesse des Landes Hessen nachkommen können.
Meine Damen und Herren, ich empfehle Ihnen deshalb namens der CDU-Fraktion, dem Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Abgeordnetengesetzes heute Ihre Zustimmung zu geben. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich spreche zur Begründung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Hessischen Abgeordnetengesetzes. Das Abgeordnetengesetz erhält in der Öffentlichkeit sehr viel Aufmerksamkeit. Herr Kollege Kaufmann, deshalb wird dessen Änderung heute und auch in der zweiten Lesung, die im Juli 2003 stattfinden wird, für alle sehr transparent, sehr öffentlich und sehr überschaubar diskutiert.Dies war auch in der Vergangenheit schon der Fall.
Die 110 Abgeordneten dieses Hauses sind die Mitglieder des höchsten Verfassungsorganes unseres Landes. Sie haben einen Anspruch auf Entschädigung. Es gibt ein Urteil des Verfassungsgerichtes, das besagt, dass die Entschädi
gung der Abgeordneten so bemessen sein muss, dass ihre Unabhängigkeit gewährleistet und garantiert ist. Deshalb ist es wichtig und notwendig, dass das Hessische Abgeordnetengesetz so gestaltet und formuliert wird, dass die Abgeordneten diesem Anspruch gerecht werden können.
Wir haben die Problematik in vielen Jahren sehr breit diskutiert. Dem einen oder anderen wäre es vermutlich lieber, wenn der Hessische Landtag überhaupt nicht in dieser eigenen Sache beschließen müsste. Da es sich aber um ein Gesetz handelt, ist es unsere Aufgabe und unsere Pflicht, in eigener Sache zu beschließen. Deshalb wollen wir dies auch heute tun.
Wir haben 1999 – –
Wir haben 1989 ein neues Gesetz auf den Weg gebracht. – 1999 haben wir ein sehr transparentes Verfahren miteinander abgesprochen. Es ist also ein transparentes Verfahren und ein transparentes Gesetz. Das hat es in den meisten anderen Bundesländern nicht gegeben. Seinerzeit haben wir sehr viel von der Kritik aufgenommen und das dann in entsprechende Regelungen umgesetzt. Ich will dazu nur einen Punkt nennen. Wir haben die steuerfreie Kostenpauschale, die in allen anderen Ländern höher ist, erheblich reduziert. Damit haben wir Transparenz und Klarheit geschaffen. Wir sind damit den Angriffen, die wir aus der Öffentlichkeit erhielten,entgegengetreten.
1999 haben wir in einem vernünftigen Verfahren das Gesetz auf den Weg gebracht, das die Maßgabe enthält, dass die Entschädigung der Abgeordneten jedes Jahr auf der Grundlage eines Berichtes des Statistischen Landesamtes an den Landtagspräsidenten angepasst werden soll, der Mitteilungen über die Preissteigerung und die Einkommensentwicklung insgesamt enthält. Das ist also ein ganz normaler, sauberer, transparenter und vernünftiger Vorgang.
Meine Damen und Herren, wir haben in diesem Jahr in der auch heute stattfindenden Debatte über diesen Gesetzentwurf eigentlich drei Punkte zu behandeln.
Zum einen geht es um die Anhebung der Entschädigung. Zum Zweiten geht es um die Angleichung der Kostenpauschale. Zum Dritten geht es um die Reduzierung des Anspruchs auf Altersentschädigung von 75 % – das ist gegenwärtig die Höchststufe – auf 71,75 %. Dieser Höchstbetrag ist auch im Beamtenrecht und in anderen gesetzlichen Vorschriften vorgesehen.Das heißt,wenn wir diesen Gesetzentwurf, der heute eingebracht wird, in zweiter Lesung so beschließen, wird dies für viele Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses, aber auch für ehemalige Kolleginnen und Kollegen mit Beeinträchtigungen hinsichtlich der Versorgung verbunden sein.
Als Zahl wurden 2,87 % ermittelt. Dies wurde unbestechlich ermittelt. Denn die Zahl wurde vom Statistischen Landesamt erhoben. Nach den Kriterien, die wir in der letzten Legislaturperiode angelegt haben, wäre dies der Prozentsatz gewesen, nach dem man die Anpassung hätte vornehmen müssen.
Dies wäre auch logisch und klar gewesen. Es gab auch viele in diesem Haus, die die Meinung vertreten haben, dies hätte man so machen können.
Nun hat es in vielen Gesprächen und Diskussionen eine andere Regelung, einen anderen Vorschlag gegeben, der heute von CDU, SPD und FDP eingebracht wird, der be
sagt: Die Entschädigung soll nicht um den eigentlich gegebenen Betrag von 2,87 % erhöht werden, sondern nur um 1,4 %, um zum einen 1 % unter der Erhöhung im öffentlichen Dienst zu bleiben und auf der anderen Seite ein Signal zu geben, dass wir gerade die Hälfte von dem, was statistisch errechnet ist, hiermit anstreben.
Bei der Kostenpauschale geht es um eine Erhöhung um 1,1 %, und in der Versorgung gibt es, wie gesagt, eine Reduzierung von 75 % auf 71,75 %.
Ich möchte noch einmal sehr deutlich zum Ausdruck bringen, dass sich kein Abgeordneter in diesem Haus für die Regelungen, die in diesem Gesetz stehen, verstecken muss.
Dies ist eine Selbstverständlichkeit. Ich sage ganz deutlich, die Legislative, diese 110 Abgeordneten, und nicht die Exekutive ist das höchste Verfassungsorgan dieses Landes. Wir sollten uns ab und zu selbst dessen bewusst sein,dass wir dieses höchste Verfassungsorgan dieses Landes sind. Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir in dieser Debatte den flapsigen Ausdruck: Nur wer sich selbst imponiert, imponiert auch anderen.
Damit habe ich kein Problem, als junger Mann, der ich noch einige Tage bin.
Deshalb bitte ich Sie ganz herzlich darum, dass wir diesen Gesetzentwurf so, wie er heute eingebracht ist, nach weiterer Beratung in der zweiten Lesung im Juli verabschieden, um erneut als Hessen beispielhaft zu sein und einen vernünftigen Beitrag zur weiteren Regelung der Entschädigung der Abgeordneten zu leisten. – Vielen Dank.