Darf ich bitte erst zu Ende kommen, Herr Schaub? – Das Protokoll und das Schreiben des nordrhein-westfälischen Kollegen, des Wirtschafts- und Verkehrsministers, sagen noch am 4. Februar, dass sich die Koalitionsparteien endgültig auf die Finanzierung des Metrorapid geeinigt haben, wohlgemerkt am 4. Februar dieses Jahres. Innerhalb weniger Wochen – das haben wir auch über die Medien verfolgen können – wurde dieses Projekt geopfert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte noch einmal ganz bewusst unterstreichen, was Herr Denzin gesagt hat. Es geht um die wichtige Achse Frankfurt – Hahn. Diese wichtige Achse hat im Hinblick auf die Prognosewerte, insbesondere für die Verkehrsteilnehmer des Flughafen Hahns eine erstaunliche Entwicklung. Zahlen, die für 2015 prognostiziert waren, werden bereits in diesem Jahr eintreffen. Wir können heute mit einigermaßen Zuverlässigkeit schon prognostizieren, dass die Zahlen 2015 in einer Größenordnung von etwa 10 bis 12 Millionen pro Jahr liegen könnten. Es ist dann schon fast eine Notwendigkeit, auch im Hinblick auf diese Achse, die Flughäfen Frankfurt und Hahn als ein System – was wir mit der EU auch erreichen und durchsetzen wollen – zu haben.
Ich denke, dass die Frequenzzahlen von damals, bezogen auf diese Strecke, nun wirklich deutlich überholt sind. Dies müssen wir auch als entsprechende Begründung dafür ansehen, den Transrapid für Hessen und RheinlandPfalz wieder auf die Tagesordnung zu bringen.
Wir Hessen stehen, Gott sei Dank, in dieser großen Überzeugungsgemeinschaft, die heute sichtbar geworden ist, nicht allein. Die Rheinland-Pfälzer haben sich eindeutig erklärt.Sie sagen – das ist ein Zitat aus dem Schreiben von Herrn Minister Bauckhage –:
Die Magnetschwebebahn ist eine technologische Meisterleistung, made in Germany. Sie muss hier zum Laufen kommen, gerade vor dem Hintergrund der Diskussion in China und in München. Die Verbindung Frankfurt – Hahn wäre mit ihren Steigungen und Flussquerungen eine ideale Referenzstrecke.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich brauche mich ihm nur anzuschließen und damit noch einmal zu betonen, dass wir dies in Hessen genauso sehen. Natürlich müssen wir über die Finanzierung sprechen. Da ist der erste Ansatzpunkt der, dass wir dem Bund nicht erlauben dürfen, sich von der Zusage zurückzuziehen.
Die erste Zusage zur Finanzierung von Transrapid und Metrorapid geht noch auf die Regierung Kohl zurück.
Es war die Zusage der damaligen Koalition von CDU und FDP im Bund, in einer Größenordnung von 6,3 Milliarden DM Bundesmittel für diese Projekte zur Verfügung zu stellen.
Als Bundeskanzler Schröder aus Shanghai zurückkam, hat er im Überschwang der Überzeugung gesagt: Der Bund ist bereit, zu den 1,75 Milliarden c noch einmal rund 200 bis 300 Millionen c hinzu zu legen, wenn entsprechend komplementär finanziert wird.
mit bis zu 2 Milliarden c. Dann geht es noch um eine Summe von etwa 1,2 oder 1,1 Milliarden c – fürwahr eine stattliche Zahl. Aber zum Ersten muss diese Summe von zwei Bundesländern geschultert werden. Zum Zweiten muss sie auch von der Industrie geschultert werden, die ihre Beteiligung in Nordrhein-Westfalen ebenfalls zugesagt hat – und das wird sie sicherlich hier auch tun.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Dritten möchte ich darauf hinweisen, dass es hier auch darum gehen wird, nicht nur im konventionellen Finanzierungsverfahren über die Haushalte im klassischen Sinne diese Mittel zu gewährleisten, sondern dass wir auch über Finanzierungsmodelle sprechen müssen,die bereits auf dem Tisch liegen, die der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen vorgetragen wurden und die die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen aufgegriffen hat. Ich darf Ihnen sagen, dass wir bereits mit dem Ideengeber dieses Konzeptes in Gesprächen stehen.
Heute geht es also darum, dass wir handeln und dass wir mit dieser deutlichen Botschaft aus dem Hessischen Landtag, gemeinsam mit den Rheinland-Pfälzern, in die Aktion kommen. Bereits am 04.07. habe ich dem Bundesverkehrsminister geschrieben und um einen Gesprächstermin gebeten, um diese Verhandlungen zu beginnen. Das gleiche Schreiben ist nach Rheinland-Pfalz gegangen; inzwischen haben wir von dort die Antwort erhalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass dieses Projekt zwei wichtige Ziele erreichen kann:
Erstens das verkehrspolitische Ziel: eine unmittelbare schnelle Verbindung aus dem Rhein-Main-Ballungsraum in das nähere Umfeld Wiesbaden, Richtung Mainz, bzw. bis hin zu Hahn. Damit wird das integrierte Verkehrskonzept auf der Schiene und in der Luft aufgegriffen und auch das Konzept der integrativen ganzheitlichen Betrachtung von Fraport und Fraport-Hahn weiter bestärkt.
Zum Zweiten wenden wir uns insbesondere noch einmal in Richtung Kassel. Wenn wir in Hessen schon sozusagen den Ort haben, an dem diese Zukunftstechnologie geboren, entwickelt und umgesetzt worden ist, dann dürfen wir als Hessische Landesregierung insgesamt nicht länger warten und zögern, diese Chance sofort zu ergreifen und in die Gespräche im Hinblick auf eine Machbarkeitsstudie und darüber hinaus zur Planung und zur Realisierung zu kommen.
Herr Minister, darf ich Sie bitten, wenn Sie möchten, noch einmal zum Rednerpult zu gehen, um Ihr Versprechen einzulösen, das Sie Herrn Schaub gegeben haben? – Herr Schaub, Sie haben das Wort.
Herr Minister,nachdem Sie bis zum Schluss ganz viel über andere geredet haben, nur nicht über das, was Sie eigentlich tun wollen – außer Briefe zu schreiben –, stelle ich Ihnen die ganz konkrete Frage: Was haben Sie an finanziellen Mitteln für die Machbarkeitsstudie in Ihrem Haushalt vorgesehen?
Herr Schaub, es ist nicht nur so, dass ich die Absicht habe, Briefe zu schreiben – dieses Stadium liegt hinter uns. Das Ziel ist es, Gespräche zu führen.
Sie wissen gut, dass der Bund insgesamt 11 Millionen DM für die Planung zur Verfügung gestellt hat. Was für Nordrhein-Westfalen galt, ist auch uns billig. Das heißt, wir werden mit dem Bund über eine Beteiligung bei der Planung sprechen. Das zum Ersten.
Zum Zweiten.Dies ist ein so hervorragendes Projekt,dass natürlich auch der Landeshaushalt im Hinblick auf Prioritätensetzung eigene Mittel hinzufügen muss. Das ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Das heißt aber nicht – wenn wir heute über die Finanzierung des Transrapid, über Milliardenbeträge sprechen –, dass wir dies im Haushalt 2003 oder 2004 zu realisieren haben. Sie wissen, dies ist ein mittelfristiges Projekt. Wir werden dann mit dem erhofften Wirtschaftsaufschwung,
den Sie heute ebenfalls prognostiziert haben, die Kassen wieder so füllen können, dass wir auf jeden Fall unseren Beitrag für die Machbarkeitsstudie und die Planung zahlen können.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Also nichts gibts!)
Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, damit ist die Aussprache zu den vier Anträgen erschöpft. Ich möchte, wie hier vorgeschlagen, die vier Anträge Punkt 41, Drucks. 16/301; Punkt 48, Drucks 16/309; Punkt 57, Drucks. 16/321 sowie Tagesordnungspunkt 75, Drucks. 16/344, zur weiteren Beratung dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr überweisen.Ist das übereinstimmend? – Okay.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung – Drucks. 16/297 –
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Hessische Landesregierung legt Ihnen heute den Entwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung vor.
Von seinem Regelungsgehalt her stellt dieses Gesetz die Umsetzung des Versorgungsanpassungsgesetzes 2001 und des Entwurfs eines Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2003/2004 dar.
Ich denke, die Materie der Versorgungsanpassung muss im Einzelnen nicht mehr erläutert werden, da sie auch Gegenstand der in der letzten Plenarsitzung diskutierten Änderung des Abgeordnetenentschädigungsgesetzes gewesen ist.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden in Art. 1 die im Versorgungsänderungsgesetz 2001 enthaltenen Änderungen des Bundesministergesetzes für die Versorgung der Mitglieder der Landesregierung und ihrer Hinterbliebenen übernommen.
Ich will Ihnen ganz kurz ein paar Eckpunkte skizzieren. Die Absenkung des Niveaus der Beamtenversorgung wird wirkungsgleich auf die Versorgung der amtierenden und ehemaligen Mitglieder der Landesregierung sowie deren Hinterbliebener nachvollzogen. Dies geschieht einmal durch die schrittweise Abflachung des Anstiegs der Versorgungsbezüge im Rahmen der nächsten acht allgemeinen Anpassungen der Versorgungsbezüge, die wirkungsgleiche Absenkung der der Ruhegehaltsberechnung zugrunde liegenden Kerngrößen, die Absenkung des Höchstruhegehaltes von 75 auf 71,75 % sowie des jährlichen Steigerungssatzes von 2,5 % auf knapp unter 2,4 %.In Hessen ergibt sich ein weiterer Apassungsbedarf infolge der Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre. Die an der Legislaturperiode orientierten Werte werden hiermit an den künftigen Fünfjahresrhythmus angepasst. Ebenso ist natürlich auch die Umstellung von DM-Beträgen auf c-Beträge vorgesehen.
Der Gesetzentwurf insgesamt ist notwendig, weil der Bundesgesetzgeber keine Befugnis hat, rahmenrechtliche Regelungen für die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung zu treffen. Diese Kompetenz liegt ausschließlich beim Landesgesetzgeber.
Ein Teil des Ihnen vorgelegten Gesetzentwurfs schreibt fest, dass für die Mitglieder der Landesregierung in den Jahren 2003 und 2004 keine Teilnahme an Besoldungserhöhungen stattfindet und das Kabinett insofern eine Nullrunde beschlossen hat.
In den vergangenen Tagen gab es bereits die eine oder andere Pressemeldung dazu. So hat sich auch der Kollege Kaufmann in der Presse mit dem vorgelegten Gesetzentwurf auseinander gesetzt und einige Forderungen gestellt. Da ich davon ausgehe, dass er dies auch zum Gegenstand seines Redebeitrags machen wird,will ich kurz darauf eingehen.
Meine Damen und Herren, Ihnen ist bekannt, dass das Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 am vergangenen Freitag den Bundestag passiert hat und nunmehr noch im Bundesrat beschlossen werden muss. Es ist also noch keine Beschlussfassung im Bundesrat erfolgt, deswegen müssen wir immer noch von einem Entwurf sprechen.
Auf Wunsch der Länder hat der Bundestag eine Klausel eingeführt, nach der die Spitzenbeamten der Länder – Staatssekretäre und, soweit sie vorhanden sind, auch Ministerialdirektoren – in die für die Jahre 2003 und 2004 vorgesehene Nichtanpassung einbezogen werden können.
In dem hier vorliegenden Entwurf können nur die Rechtsverhältnisse der Minister und der Mitglieder der Landesregierung geregelt werden, wobei auch klar ist, dass das Bundesbesoldungsgesetz die Regelungen bezüglich des Hessischen Ministerpräsidenten bereits umfasst. Inwiefern wir in Hessen von der Öffnungsklausel künftig Gebrauch machen – wenn sie denn tatsächlich beschlossen wird und der vorliegende Entwurf anschließend im Bundesrat zum Gesetz wird –, werden wir dann zu entscheiden haben.
Insgesamt werbe ich bei Ihnen auf diesem Wege um die Zustimmung zu diesem Gesetz, das, wie bereits erwähnt, die wirkungsgleiche Umsetzung des Versorgungsanpassungsgesetzes 2001 und des gerade von mir erwähnten Entwurfs eines entsprechenden Bundesbesoldungs- und
Vielen Dank,Herr Grüttner.– Ich eröffne die Aussprache. Für jede Fraktion sind fünf Minuten Redezeit vorgesehen. Für die SPD-Fraktion hat Herr Kahl das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten jetzt in erster Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung. Im Gegensatz zum Abgeordnetengesetz – das will ich am Anfang sagen – hat das in der Öffentlichkeit bisher noch keine solch große Anteilnahme gefunden.