Protokoll der Sitzung vom 17.05.2006

Weit gefehlt, meine Damen und Herren. Im Januar dieses Jahres hat der Europäische Gerichtshof der Klage der EU-Kommission gegen Deutschland stattgegeben. Demnach muss auch die absichtslose Zerstörung des Lebensraums einer Anhang-IV-Art unter Strafe gestellt werden. Der Europäische Gerichtshof hat Deutschland verurteilt, das Bundesnaturschutzgesetz in diesem Sinn anzupassen. Für diejenigen, die es nicht wissen: Bei Anhang-IV-Arten handelt es sich um so populäre Tierarten wie Hamster, Spechte,Würmer und Kammmolche.

(Zuruf von der CDU:Wie Herr Kaufmann!)

Was bedeutet das für das Wirtschaften auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen – selbst unter Beachtung aller gängigen Fachgesetze und unter Beachtung der guten fachlichen Praxis? Wenn ein Landwirt im Herbst sein Feld pflügt, muss er naturgemäß mit dem Pflug in den Boden eindringen.

(Norbert Schmitt (SPD): Die CDU hätte Sie doch ins Europaparlament schicken sollen!)

Naturgemäß werden bei diesem Vorgang auch einmal Hamstergänge zerstört. Der Vorgang des Pflügens stellt den Bauern unter einen Generalverdacht,und er muss damit rechnen, unter Strafe gestellt zu werden, weil er einen Hamsterbau zerstört hat. Forstwirte, die einen Baum fällen wollen,müssen künftig erst auf den Baum klettern,um nachzusehen, ob da oben vielleicht eine Spechthöhle ist. Sonst setzen sie sich unter Umständen dem Vorwurf aus, rechtswidrig gehandelt zu haben.

(Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN):Was für ein Unsinn!)

Wenn es so weit kommt, dass Naturverständnis bedeutet, dass wir diejenigen, die unter Beachtung aller guten fachlichen Praxis und unter Beachtung aller Fachgesetze gehandelt haben, unter einen Generalverdacht stellen, finden wir künftig niemanden mehr, der bereit ist, auf diesen Flächen zu wirtschaften, zumal er seine Produkte zu Weltmarktpreisen, also zu billigen Preisen, verramschen muss.

(Petra Fuhrmann (SPD): Das ist unterirdisch!)

Das ist ein völlig fehlgeleitetes Naturverständnis. Das haben wir denjenigen zu verdanken – das muss ich leider in aller Deutlichkeit sagen –, die 1968 den Marsch durch die Institutionen angetreten haben.

(Beifall bei der CDU – Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Gerhard Bö- kel (SPD): Für das Protokoll: demonstrativer und heftiger Beifall!)

Dieser Entwurf für ein Gesetz zur Reform des Naturschutzrechts, den Herr Minister Dietzel vorgelegt hat, ist angemessen und angepasst. Das gilt für alle Bereiche, auch dort,wo die großflächigen Landschaftsschutzgebiete abgeschafft werden sollen, weil Wasserrecht, Baurecht, Naturrecht usw.auf diesen Flächen noch durchgängig wirken.

Bezüglich dieser Flächen müssen wir endlich dazu kommen, Bürokratie abzubauen, um uns den wirklichen Aufgaben, den Pflichtaufgaben, nämlich der Erledigung von Natura 2000, voll widmen zu können. Wir müssen alles tun, zunächst einmal die Pflichtaufgaben zu bewältigen. Deswegen müssen wir das, was zur Kür zu rechnen und ausweislich des Bundesnaturschutzgesetzes von Herrn

Trittin eben nicht notwendig ist, erst einmal kritisch überprüfen. Wenn wir unsere Pflichtaufgaben erledigt haben, dann können wir uns auch gern der Kür widmen.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP – Zurufe von der SPD)

Danke,Frau Apel.– Herr Grumbach,ich erteile Ihnen das Wort für die SPD-Fraktion.

(Zuruf des Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Frank-Peter Kaufmann, ich kenne keinen Hamster, der sich seit 1968 durchgewühlt hat.

(Heiterkeit bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich glaube, die Streuobstwiesen und die Silberdisteln gehören in der Tat zum Vorspiel. Frau Apel, ich finde es ganz spannend, welches Rechtsverständnis Sie hier vertreten. Wir alle reden hier in vollem Bewusstsein dessen, dass der Naturschutz auch Eingriffe in Eigentumsrechte bedeuten kann. Sie sagen, wenn man kein Gesetz mehr hat, dann kann man ohne gesetzliche Grundlage in Eigentumsrechte eingreifen. Welch ein Rechtsverständnis vertreten Sie hier für die CDU-Fraktion? Ich finde es schon faszinierend, dass Sozialdemokraten Sie daran erinnern müssen, dass das Eigentum geschützt ist und nur auf gesetzlicher Grundlage in Eigentumsrechte eingegriffen werden kann.

(Beifall bei der SPD)

Das heißt, wenn Sie die gesetzliche Grundlage beseitigen, dann können Sie gar nichts mehr machen, es sei denn, Sie brechen die Verfassung. So ist es, ganz schlicht, ganz einfach.

Zweitens. Was sind Sie eigentlich für eine Zentralistin? Wir haben die Situation, dass in Deutschland eine Debatte darüber geführt wird, ob die Verantwortung für den Naturschutz den Ländern übertragen werden soll. Ich habe dazu die Meinung, dass das nicht falsch wäre. Ihre Landesregierung hat das bisher anders gesehen. Die Übertragung auf die Länder hätte den Sinn, dass die Dinge nicht zentralistisch geregelt werden, dass also landestypische Bestandteile der Landschaft durch Landesgesetze geschützt und bundestypische Bestandteile dort mit einbezogen würden. Sie hingegen sagen: Nur das, was zentral vorgegeben ist, ist zu schützen. – Das, was wir in Hessen an Kultur haben, z. B. die Streuobstwiesen, die es anderswo zumindest nicht in diesem Umfang gibt, interessiert Sie nicht, weil Sie Zentralistin sind und alles abschaffen wollen, was Sie nicht zentral vorgegeben bekommen.

Drittens. Sie sehen die Natur nur als Ort der Produktion. Sie reden über die Streuobstwiesen wie über Apfelplantagen. Der Zweck einer Streuobstwiese ist ein doppelter. Dass wir den einen Zweck gut finden, heißt nicht, dass wir den Hauptzweck vergessen.

(Beifall bei der SPD)

Der Hauptzweck ist,Lebensräume zu bieten.Die Lebensräume haben etwas mit dem Zustand dieser Wiesen zu tun. Ihre Plantagensicht ordnet den Zustand der Wiesen,

ordnet den Hauptzweck, Lebensraum zu sein, den Gesichtspunkten der Produktion unter. Ich glaube, dass das Unsinn ist.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Damit komme ich zu dem Gesetzentwurf. Lassen Sie uns einen ganz kurzen Blick auf die Geschichte des Naturschutzrechts werfen. Dann merken Sie ganz schnell, wo wir landen.

Anfang des 20. Jahrhunderts hat es erste Anstrengungen gegeben, den Artenschutz gesetzlich zu regeln, weil festgestellt wurde,dass eine ganze Reihe von Tieren vom Aussterben bedroht oder bereits ausgestorben war. Relativ schnell, schon in der Weimarer Republik, hat man festgestellt, dass es nicht funktioniert, wenn man nur die Arten, aber nicht auch ihre Lebensräume schützt. Das erste Naturschutzgesetz wurde in der Weimarer Republik erlassen. Das hat 1935 seine „Blut-und-Boden-Fassung“ im Nazi-Deutschland gefunden, und zwar im Reichsnaturschutzgesetz.Mit Verlaub,Ihr Gesetzentwurf ist nichts anderes als europäisches Recht plus die alten Bestimmungen des Reichsnaturschutzgesetzes. Das ist ein Rückschritt, das ist kein Fortschritt, das ist ein Abbau von Naturschutz.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Man muss sich ein Stück weit den Problemen stellen. Natürlich gibt es nicht nur in der Frage der Abwägung des Naturschutzes gegen andere Güter Probleme, sondern es gibt auch ein Problem im Naturschutz an sich. Die Natur entwickelt sich nämlich immer weiter. Lebensräume sind eben nicht statisch. Das heißt, wir müssen im Naturschutz ein Gleichgewicht finden zwischen dem, was wir als Lebensraum schützen, und dem, was als Eingriff des Menschen in diesen Lebensraum „hineinragt“.

Da man aber die Naturschutzgebiete nicht vom Rest der Welt abschirmen kann, bedeutet das, dass Sie diese Gebiete ein Stück weit pflegen müssen. Wir haben uns für den Naturschutz entschieden.Wenn Sie das nicht tun wollen, müssen Sie es hier laut sagen. Ein sich entwickelnder Lebensraum, in dem bestimmte Arten noch leben können, der aber bedroht ist, muss also konserviert werden – im klassischen Sinne von konservativ –, um ihn zu erhalten.

Sie sagen in Ihrem Entwurf zur Reform des Naturschutzrechts: Die Verpflichtung, das zu pflegen und zu erhalten, schaffen wir ab. Hier soll es eine Kannbestimmung geben. – Gleichzeitig erklären Sie freimütig,Sie wollen alles Geld für die Natura-2000-Gebiete ausgeben. Das heißt, Sie hören auf, Naturschutz außerhalb von Natura-2000-Gebieten zu betreiben. Das ist der Kern Ihres Gesetzentwurfs zur Reform des Naturschutzrechts.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich finde am Umweltministerium immer wieder sympathisch, dass es solche Argumente in die Begründung zu einem Gesetzentwurf hineinschreibt. Auf Seite 19 der Begründung heißt es:

Die Haushaltslage macht es insbesondere erforderlich, das Aufkommen von Maßnahmen im Rahmen der Eingriffsfolgebewältigung zur Umsetzung und Erfüllung der europarechtlichen Pflichten einzusetzen.

Das heißt, aus Haushaltsgründen wollen Sie ein Gesetz ändern – nicht weil Ihnen der Naturschutz am Herzen liegt, sondern weil Sie nicht mehr wissen, wie Sie die Finanzierung des Naturschutzes auf der Fläche gewährleisten sollen. Ich glaube, dass wir hier eine Menge Fehlentwicklungen haben und dass Sie nicht zu Ende gedacht haben, was das für die Menschen bedeutet, die in Natura2000-Gebieten wirtschaften wollen. Wenn wir außerhalb von Natura-2000-Gebieten keine geschützten Lebensräume mehr haben, weil diese langsam verschwinden, haben Sie die Situation, dass Sie die Auflagen für Natura2000-Gebiete verschärfen müssen. Das heißt, Ihre lockere Aussage, der normale landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betrieb sei möglich, wird dann nicht mehr zu halten sein. Sie werden erleben, dass in den wenigen Regionen Hessens, in denen die EU zugeschlagen hat, Landund Forstwirte unter härteren Bedingungen auf großen Flächen agieren müssen,während die kleinen Biotope,die bislang nicht gestört haben, weil sie schon lange Naturschutzgebiete waren, schrittweise verschwinden. Das ist kurzsichtig, und das ist falsch.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich komme nun zu den Landschaftsschutzgebieten. Wir haben in Hessen eine lange Tradition bei den Landschaftsschutzgebieten, weil wir gelernt haben, dass wir zwei wichtige Punkte zu erfüllen haben. Wenn man Naturschutz betreiben will, dann muss man rundherum Zonen schaffen, in denen Übergänge organisiert werden. Ich nenne ein Projekt, das bisher alle gemeinsam vertreten haben: den Burgwald in Hessen. Da sind Landschaftsschutzgebiete so angelegt worden, dass sie die Kernzonen des Burgwaldes schützen. Sie geben das jetzt komplett auf. Beispiel Landschaftsschutzgebiet Geopark Bergstraße-Odenwald: Hat irgendjemand von Ihnen abgecheckt, was es für den Geopark bedeutet, wenn der Landschaftsschutz aufgehoben wird? Sie tun immer so, als seien solche Einrichtungen sakrosankt und würden von internationalen Institutionen auf Ewigkeit gehalten, auch wenn Sie schrittweise die Regeln ändern. Nein, Sie gefährden eines der international bedeutendsten Projekte in Hessen, weil Sie es außer Schutz stellen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ob Sie das tun können, ist eine spannende Frage. Ich würde in der Anhörung gern den einen oder anderen Juristen fragen, ob das, was Sie gerade machen, möglich ist, ob das Gesetz so einfach geändert werden kann. Es gibt eine ganze Reihe von Leuten,die sagen,dass Sie über Ihre Möglichkeiten hinausgehen.

Wem tun Sie eigentlich einen Gefallen? Wovon leben eigentlich die Menschen, z. B. im Odenwald und in dem Teil der Bergstraße, der zum Odenwald gehört? Sie leben davon, dass sie in die Ballungsräume zum Arbeiten fahren, und die, die zu Hause bleiben, haben entweder Telearbeitsplätze, oder sie leben vom Tourismus. Das heißt, Sie machen die Existenzgrundlage der Menschen im ländlichen Raum kaputt, indem Sie den Schutz der Lebensräume aufgeben.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Widerspruch bei der CDU – Hans-Jür- gen Irmer (CDU): Glauben Sie das eigentlich, was Sie hier erzählen?)

Der Unterschied zu Ihnen ist, dass ich nicht dem Glauben verpflichtet bin, sondern argumentiere. Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied.

Ich komme zum nächsten Punkt, den ich ganz spannend finde. Frau Apel hat in ihrer Rede vorhin zu Recht gesagt: Wir brauchen eine Gleichberechtigung,ein Gleichgewicht von Ökonomie und Ökologie. – Es geht im Prinzip um ein Gleichgewicht. Der Unterschied zwischen Rot, Grün und Schwarz ist relativ einfach darzustellen. Wir streiten mit unseren grünen Kollegen ab und zu darum, wo der Gleichgewichtswert liegt. Mit Ihnen, Frau Apel, streiten wir darum, ob Sie überhaupt noch ein Gleichgewicht wollen.Sie haben nämlich einen Gesetzentwurf vorgelegt,der dieses Gleichgewicht faktisch abschafft und andere Interessen als die der Natur vorrangig behandelt. Das ist das Ende Ihrer Naturschutzpolitik.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nehmen Sie als Beispiel die Landschaftsschutzgebiete. Sie regeln das Gleichgewicht zwischen Besiedelung, Gewerbe,Wohnen und Natur. Sie sind ein relativ komplexes Instrument, das in jedem Fall eine Abwägung erzwingt. Das heißt, das, was Sie wollen, dass nämlich in jedem Einzelfall abgewogen wird, ist derzeit geltendes Recht. Sie wollen den Zwang zur Abwägung überflüssig machen. Sie wollen dafür sorgen, dass nicht mehr abgewogen werden muss. Sie sagen, die Natur ist nachrangig. Wie Sie das ein Naturschutzgesetz nennen können, ist mir relativ unerklärlich.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der CDU)

Spannend ist an der Stelle auch die Frage, wem Sie eigentlich Sicherheit geben. Ein Investor kann nach einem Abwägungsprozess sagen: In einem bestimmten Stadium bin ich in der Lage, mein Gewerbeprojekt durchzuziehen, weil ich in der Regel erwarten kann, dass ein Gericht einer konkreten Klage gegen dieses Projekt nicht stattgibt.

Wenn Sie diesen Prozess ausschalten, dann werden Sie erleben, dass Projekt für Projekt auf sehr grundsätzlicher Ebene beklagt wird und derjenige,der investieren will,gar nicht weiß, ob er einen Rechtsschutz hat oder nicht. Sie tun also Ihren Bündnispartnern keinen Gefallen. Sie schaffen mehr Rechtsunsicherheit statt mehr Rechtssicherheit. Auch das sollten Sie sich noch einmal genau überlegen.

(Beifall bei der SPD)