Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Naturschutzpolitik der CDU bedeutet freie Fahrt für die Naturnutzer.
Wir können erkennen, dass es, seit die CDU in der Regierungsverantwortung ist, immer wieder zum Abbau von Naturschutzrechten gekommen ist.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Axel Winter- meyer (CDU):Wir bauen nur Bürokratie ab! – Weitere Zurufe von der CDU)
Da können Sie raunen, wie Sie wollen. Sie sollten erkennen, dass das, was Sie mit Ihrem Gesetz regeln wollen,
nicht für den Naturschutz ist und damit auch nicht für die Menschen, die den Naturschutz hoch achten und den Naturschutz gern in einer Art und Weise erleben wollen, die lange Zeit Bestand hat.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Axel Winter- meyer (CDU): Ihre Naturschutzpolitik hat überhaupt keinen Bestand!)
Was Sie tun, ist ein Rückfall in das letzte Jahrhundert, als hätten Sie überhaupt nichts aus dem gelernt, was im letzten Jahrhundert an Fehlern im Naturschutz vorgekommen ist.
(Petra Fuhrmann (SPD): Das stimmt leider! – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das haben sie nicht gelernt!)
Meine Damen und Herren, der weitere Abbau des Naturschutzes birgt natürlich auch die Gefahr von politischer Willkür. Wir glauben, dass der nun vorliegende Gesetzentwurf kontraproduktiv ist. Denn ich glaube auch nicht, dass die Menschen, sosehr sie sich weiterentwickelt haben, dann, wenn es um das Durchsetzen der Eigeninteressen geht, den Naturschutz beachten werden. Deshalb sind Regeln und Vorschriften weiterhin notwendig, aber auch Informationen und Aufklärung in diesem Bereich.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Elisabeth Apel (CDU): Ökodiktatur! – Axel Wintermeyer (CDU): Regeln müssen aber sinnvoll sein!)
Die Regelungen,die wir im Hessischen Naturschutzgesetz hatten, die damals auch von Rot-Grün in das Naturschutzgesetz eingearbeitet wurden,
Wir haben gesehen, dass es zu Veränderungen in Natur und Landschaft gekommen ist, weil man die Probleme früh erkannt und darauf reagiert hat.
Besonders schlimm finde ich, dass ich von Ihrer Seite erkennen kann, dass Sie es noch nicht einmal bei diesem Stand belassen wollen, sondern dass Sie den Abbau noch weiter betreiben werden. Denn in Ihrem Gesetzentwurf steht schwarz auf weiß zu lesen:
Dessen ungeachtet hält die Landesregierung im Interesse einer gedeihlichen wirtschaftlichen Entwicklung weiter gehende Vereinfachungen und Entschärfungen des Naturschutzrechts für geboten, die jedoch Änderungen des Rahmenrechts voraussetzen. Die Landesregierung wird daher eine erneute Novellierung des Naturschutzgesetzes in Angriff nehmen, sobald das Bundesrecht Freiräume hierfür eröffnet.
Meine Damen und Herren, es wird explizit auf die wirtschaftliche Entwicklung hingewiesen. Ich denke, in einem Naturschutzgesetz darf so eine Überlegung keinen Platz finden.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Walter Lübcke (CDU): Das ist eine Anmerkung, nicht Gesetz!)
Ich nenne Ihnen auch die Stellungnahme einer anderen Seite dazu. Es gibt eine Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Umweltamtsleiter im Hessischen Städtetag, und die ist sehr deutlich. Sie haben in ihrer Stellungnahme geschrieben:
Die Novelle des Hessischen Naturschutzgesetzes verändert den Stellenwert des Naturschutzes. Seine eigenständige Bedeutung wird aufgegeben. Er wird anderen Interessen, insbesondere wirtschaftlichen Interessen, untergeordnet. Man könnte schlagwortartig zusammenfassen:Eigennutz geht vor Gemeinnutz.
Lassen Sie mich jetzt zu den Details kommen. Denn es ist wichtig,anhand dieser Beispiele darzustellen,wie unwichtig Ihnen offensichtlich der Naturschutz ist.
Sie legen Hand an die besonders schützenswerten Biotope.Über lange Zeit galten sie in unserem Land als etwas sehr Wichtiges, weil sie landestypisch waren und deshalb auch nicht die Regelung über das Bundesnaturschutzgesetz brauchten. Landestypische Biotope für Hessen sind z. B. Feldgehölze, Trockenmauern, Streuobstwiesen oder auch Alleen. Wir können es nicht verstehen, wenn Sie sagen, dass der Eingriff in Alleen jetzt keiner Genehmigung mehr bedarf. Der ADAC hat beispielsweise eine deutsche Alleenstraße initiiert, die durch Hessen führt. Im Internet wird unter „Hessen-Tourismus“ für die Ferienstraße „Alleen in Hessen“ geworben.
Gerade diese landschaftstypischen Elemente, die wir in Hessen haben – schöne, alte, historisch geprägte Alleen –, müssen auch weiterhin Bestand haben.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Axel Winter- meyer (CDU): Das bleibt doch auch so! – Elisabeth Apel (CDU): Deshalb steht es im Bundesnaturschutzgesetz!)
Meine Damen und Herren, ein weiterer Punkt. Kommen wir doch einmal zu den Streuobstwiesen. Diese Biotope gehören ebenfalls zu den charakteristischen Elementen unserer Kulturlandschaft in Hessen. Nach geltendem Recht war es bisher so, wenn eine Rodung erfolgen sollte, dass die untere Naturschutzbehörde das Ganze bewertet hat und mit entscheiden konnte, ob die Streuobstwiese weiter Bestand haben sollte oder nicht. Nach der jetzt von Ihnen vorgeschlagenen gesetzlichen Regelung hat die untere Naturschutzbehörde überhaupt keine Möglichkeit mehr.
Es wird ein schleichender Prozess sein. Die Entwertung der Streuobstwiesen, vielmehr der Verlust der Streuobstwiesen, wird über einen längeren Zeitraum erfolgen. Auf der anderen Seite haben wir einen Ministerpräsidenten Koch, der von dem Land Hessen spricht als dem Land vom Laptop und vom Äppelwoi. Aber wenn die Grundlage des Rohstoffes für den Apfelwein zu Ende geht,frage ich Sie:Wie soll das Land dann noch den Apfelwein hochhalten?
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Norbert Schmitt (SPD): Die Äppelbäum sind weg! – Michael Boddenberg (CDU): Dann steigen wir auf Bier um!)
Machen Sie sich doch nichts vor. Wenn eine Streuobstwiese gerodet wird, brauchen neu gepflanzte Bäume lange, bis sie Äpfel produzieren. Sie kennen auch die Nutzungsansprüche, die oftmals aus der Bevölkerung entstehen. Sie selbst haben das Gesetz so geregelt, dass Streuobstwiesen weggenommen werden können. Na gut, dann nimmt man eine Ausgleichsabgabe, aber die muss auch nicht regional umgesetzt werden. Das ursprüngliche Biotop Streuobstwiese wird vollkommen flachfallen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Michael Bodden- berg (CDU): Nein! – Elisabeth Apel (CDU): Das steht im Bundesnaturschutzgesetz!)
Sicher, Herr Boddenberg. Das ist Ihnen doch bekannt. Sie wissen auch, dass das ein Problem für unsere hessischen Apfelweinproduzenten wird.
Wir haben zahlreiche Apfelweinproduzenten, die diesen Grundstoff dringend benötigen. Es kann doch nicht sein, dass unser hessisches Nationalgetränk mit Äpfeln aus anderen Bundesländern oder sogar darüber hinaus aus dem Ausland erzeugt wird.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Norbert Schmitt (SPD): Das Stöffchen! – Zurufe von der CDU)
Wir brauchen die Streuobstwiesen auch in Hessen. Frau Apel, da können Sie noch so sehr protestieren. Die bisherige Regelung in diesem Bereich war absolut notwendig. Die Keltereien sind darauf angewiesen. Ich habe das vorhin schon vorgetragen.Ich hoffe auch,dass Ihnen die wirtschaftlichen Interessen dieser Unternehmen möglicherweise etwas näher am Herzen liegen als der Naturschutz und damit vielleicht etwas Hoffnung einhergehen kann, dass Sie diese Änderungen im Rahmen der Anhörung noch zurücknehmen werden.
Auf der anderen Seite können Sie bald nicht mehr mit diesem Produkt werben unter der Qualitätsmarke „Hessen. Aus gutem Grund“, wenn Sie die Möglichkeit eröffnen, die Axt an die Streuobstwiesen anzulegen.
Ich möchte dies aber nicht allein unter dem wirtschaftlichen Faktor betrachten. Ich möchte es auch unter dem Blickwinkel betrachten,dass es Biotope sind.Sie sind eine Heimat für viele Tierarten. Bei den Obstwiesen sind es der Steinkauz und der Grünspecht.Wir sprechen über ein Naturschutzgesetz und nicht über ein Wirtschaftsgesetz. Deshalb haben diese Tiere einen Stellenwert, wenn wir darüber diskutieren, welche Veränderungen im hessi